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Betriebsräte und Gewerkschaften

Historie

Eine gemeinsame Geschichte.

Die ersten VertreterInnen der ArbeiterInnen und Angestellten im Betrieb waren gewerkschaftliche Vertrauensleute. Ihre Mitsprachemöglichkeiten wurden - oft erst nach Protestaktionen oder Streiks - in Vereinbarungen mit dem Unternehmen oder auch schon in überbetrieblichen Kollektivverträgen festgelegt. Erst das Betriebsrätegesetz der demokratischen Republik vom 15. Mai 1919 brachte den Rechtsanspruch der ArbeitnehmerInnen auf Vertretung im Unternehmen und (wenigstens teilweise) auf Mitsprache und Kontrolle durch ihre gewählten VertreterInnen. Dazu zählten Zustimmung zur Änderung der Arbeitsordnung, Kontrolle der Lohnlisten oder Einsicht in die Unternehmensbilanzen. Obwohl das Gesetz auf einem Kompromiss zwischen der Gewerkschaftsbewegung und der UnternehmerInnenseite beruhte, kam von dort heftiger Widerstand: Es hieß, man sei nun nicht mehr "Herr im eigenen Haus". Ganz falsch war das ja nicht, auch wenn die Mitsprache bei Managemententscheidungen nicht durchgesetzt werden konnte, und der Betriebsdemokratie trotz aller Ausweitung der Rechte nach 1945 noch immer deutlich Grenzen gesetzt blieben.

Die Gewerkschaftsbewegung war bei der Errichtung von Betriebsräten von Anfang an dabei und sah den großen Fortschritt, den sie darstellten. Sie erkannte aber auch die Gefahr, dass Betriebsrat und Gewerkschaft gegeneinander ausgespielt werden könnten, um so die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen insgesamt zu schwächen. Deshalb banden die Gewerkschaften von Anfang an die BetriebsrätInnen als gewerkschaftliche Vertrauensleute in ihr Organisationsnetzwerk und in die überbetriebliche Kollektivvertragspolitik ein. Das 1973 beschlossene österreichische Arbeitsverfassungsgesetz bestimmte zudem, dass sie zu ihren Beratungen immer GewerkschafterInnen beiziehen können. Und in großen Betrieben haben, wo dies notwendig und sinnvoll ist, auch GewerkschafterInnen, die dort nicht beschäftigt sind, die Möglichkeit, zu BelegschaftsvertreterInnen gewählt zu werden.

Ausgewählt und kommentiert von Dr. Brigitte Pellar
brigitte.pellar@aon.at

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