topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Symbolbild zum Bericht Mehr als die Hälfte der in Österreich installierten Windkraftleistung ist in privatem Besitz.

Mehr privat als Staat im Strom

Schwerpunkt

Auch in Österreich zog auf dem Strommarkt die Privatisierung ein. Eine Übersicht über EigentümerInnenstrukturen und die Auswirkungen des Ökostrom-Ausbaus.

Energie ist kein Produkt wie jedes andere. Die Energieversorgung stellt eine existenzielle Grundlage für Menschen und Wirtschaft in unserer modernen Gesellschaft dar. Deshalb ist die Energieversorgung grundsätzlich dem gemeinwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen, bei dem nicht die Interessen der EigentümerInnen (Shareholder) im Vordergrund stehen sollen, sondern die Anliegen aller Betroffenen (Stakeholder): KundInnen, ZulieferInnen, MitarbeiterInnen, AnrainerInnen, Betriebe und Haushalte einer Region, sonstige Dritte, Umwelt und letztlich die Allgemeinheit. Energieunternehmen werden den Anliegen der Allgemeinheit dann gerecht, wenn sie im öffentlichen Interesse auf mögliche Renditen und Dividenden verzichten können. Und wenn sie ihre Unternehmensstrategie primär gegenüber der Öffentlichkeit als EigentümerIn verantworten und nicht mit den (berechtigten) Rentabilitätsinteressen privater Investoren in Einklang bringen müssen.

Österreichischer Nachkriegskonsens
In Österreich einigte sich die Politik daher bereits im Jahr 1947 darauf, dass die Stromversorgung – de facto auch die Gasversorgung – im öffentlichen Eigentum liegen soll. Damals wurde das öffentliche Eigentum am Verbund und den neun Landesstromversorgern verfassungsrechtlich abgesichert (2. Verstaatlichungsgesetz). Gleichzeitig wurde auch die Struktur der österreichischen Stromwirtschaft mit dem Gesetz festgeschrieben: die Verbundgesellschaft mit bundesweiten Aufgaben und neun Landesgesellschaften für die Versorgung der Bundesländer. Diese Struktur besteht im Wesentlichen bis heute.
In den 1980er-Jahren begann in den Industriestaaten eine Phase der Privatisierung und Liberalisierung des Energiesektors. So erfolgte auch in Österreich die bisher größte Zäsur des verfassungsrechtlichen Nachkriegskonsenses der öffentlichen Stromwirtschaft. Der politische Wunsch nach einer Teilprivatisierung des Verbunds wurde zum Anlassfall für die Novelle des 2. Verstaatlichungsgesetzes im Jahr 1987. Seitdem ist nur noch ein Mehrheitseigentum an Verbund und Co verfassungsrechtlich verankert: Mindestens 51 Prozent des Verbunds müssen im Eigentum des Bundes stehen, bei den Landesgesellschaften müssen mindestens 51 Prozent direkt oder indirekt von Gebietskörperschaften gehalten werden.

Stromversorger heute
Bereits im Jahr 1988 wurde der Verbund im Zuge eines Börsengangs zu 49 Prozent „privatisiert“. Dieser privatisierte Anteil befindet sich derzeit im Eigentum der EVN und Wien Energie (gemeinsam 25 Prozent), Tiwag (ca. 5 Prozent) und in Streubesitz (ca. 20 Prozent). Von den Landes-Energieversorgern stehen nur noch die Wien Energie und die Tiroler Tiwag zu hundert Prozent im öffentlichen Eigentum. Bei den anderen Landes-Energieversorgern wurden Teilprivatisierungen in mehr oder weniger großem Umfang und mit unterschiedlichen Beteiligungsstrukturen durchgeführt. Stark ausgeprägt sind dabei Querbeteiligungen der Landesversorger untereinander. Das heißt, die sogenannten Privatisierungen waren zum Großteil lediglich Veräußerungen an andere öffentliche Energieversorger.
Die größten „echten“ Privatbeteiligungen bei Landesversorgern gibt es derzeit in Oberösterreich, Niederösterreich, in der Steiermark und in Kärnten. Bei der oberösterreichischen Energie AG hält die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich rund 14 Prozent der Anteile, rund 10 Prozent befinden sich in Streubesitz. Bei der niederösterreichischen EVN sind 16,5 Prozent in privatem Streubesitz, rund ein Drittel der Anteile hält der deutsche Energieriese EnBW. Dieser befindet sich zwar im öffentlichen Eigentum, ist aber wohl eher an Renditen als an einem „Stakeholder-Value“ der EVN interessiert. Ebenso verhält es sich bei der Beteiligung (25 Prozent plus eine Aktie) des französischen Staatskonzerns EdF an der Energie Steiermark. Und auch bei der Kärntner Kelag hat sich ein europäischer Energieriese eingekauft: die mehrheitlich in Privateigentum stehende deutsche RWE, die circa 13 Prozent der Kelag-Anteile direkt hält und auch noch mit 49 Prozent an der Kärntner Energieholding beteiligt ist, die wiederum 51 Prozent der Kelag-Anteile hält.
Dass auch der Verbund zu einem kleinen Teil (ca. 20 Prozent) in privater Hand ist, scheint für den Verbund-CEO Wolfgang Anzengruber Grund genug zu sein, um eine öffentliche Verantwortung seines Unternehmens in Abrede zu stellen: „Es ist nicht unsere Aufgabe, die Versorgungssicherheit in ganz Österreich zu garantieren. Der Verbund wird betriebswirtschaftlich geführt und ist keine Non-Profit-Organisation“ („Wirtschaftsblatt“ vom 12. August 2014). Dies ist eine bemerkenswerte Aussage für ein Unternehmen, das zu 51 Prozent im Eigentum der Republik steht und gleichzeitig das österreichische Übertragungsnetz sein Eigen nennt.

Energiewende wohin?
Die Rücksichtnahme der öffentlichen Stromversorger auf das gesamtgesellschaftliche Interesse wird nicht allein durch das unternehmerische Selbstverständnis von Vorständen untergraben. Auch wenn der Ökostrom-Anteil in Österreich verhältnismäßig klein ist, ändern sich durch seinen forcierten Ausbau die Strukturen in der Stromerzeugung. Die großen öffentlichen Unternehmen verlieren Stromerzeugungs-Anteile an eine Vielzahl neuer ÖkostromproduzentInnen. BefürworterInnen dieser Entwicklung sprechen hier gerne von einer „Energiewende von unten“ oder einem „Siegeszug der Bürgerenergie“. Dabei gehen sie davon aus, dass durch die dezentralen Erzeugungsstrukturen eine ebenso dezentrale EigentümerInnenstruktur entsteht. Geprägt ist die EigentümerInnenstruktur demnach von einer Vielzahl an Privatpersonen und -initiativen.
Stimmt dieses Bild tatsächlich? Eins gleich vorweg: Belastbares Zahlenmaterial dazu gibt es in Österreich nicht. Bei der Photovoltaik sagt der Hausverstand, dass es in erster Linie BesitzerInnen von Einfamilienhäusern, die Landwirtschaft und Gewerbebetriebe sind, die am Ausbau-Boom teilnehmen. Und auch jene Menschen, die sich an einer BürgerInnen-Solaranlage beteiligen. Bei Biogas- und Biomasseanlagen sowie Kleinwasserkraftwerken liegt der Verdacht nahe, dass primär land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Anlagen betreiben. Einzig bei der Windkraft liegen Daten zur EigentümerInnen-Struktur vor. Laut IG Wind – der Interessengemeinschaft der Windkraftbetreiber – finden sich lediglich die Energie Burgenland, die EVN und der Verbund als öffentliche Stromversorger unter den zehn größten Anlagenbetreibern. Diese drei Stromversorger verfügen über knapp 37 Prozent der gesamten Windkraftleistung in Österreich. Die sieben übrigen großen Betreiber sind private Windkraftunternehmen. Sie verfügen über rund 53 Prozent der installierten Windkraftleistung in Österreich.

Im Gegensatz zu Österreich liegen aus Deutschland Zahlen zur EigentümerInnenstruktur von Ökostrom-Anlagen vor. Laut Analyse von Trendresearch – einem deutschen Marktforschungsunternehmen – standen im Jahr 2012 rund 35 Prozent der Ökostrom-Anlagen im Besitz von Privatpersonen (gemessen an der gesamten installierten Leistung). Das Gewerbe hatte einen Anteil von rund 14 Prozent, Landwirte 11 Prozent, Fonds/Banken knapp 13 Prozent. Die absolute Überraschung bei diesen Zahlen: Energieversorgungsunternehmen haben laut Trendresearch-Auswertung nur einen Anteil von knapp 12 Prozent. Interessant ist, dass bei den Anlagen, die im Jahr 2012 neu gebaut wurden, der Anteil der Privatpersonen auf 17 Prozent schrumpft. Der Anteil des Gewerbes bei den Neuanlagen steigt hingegen deutlich, nämlich auf knapp ein Drittel. Und auch Fonds/Banken mischen bei Neuanlagen mit 16 Prozent stärker mit.
Aufgrund der (privaten) EigentümerInnenstruktur bei Ökostrom-Anlagen muss davon ausgegangen werden, dass primär erwerbswirtschaftliche Interessen – also Renditeerwartungen – die Unternehmensstrategien prägen. Diese These bestätigte denn auch Andreas Dangl, Chef eines der größten privaten Windkraftunternehmen in Österreich (WEB). Im Wirtschaftsmagazin „Trend“ (März 2013) erklärte er: „Es ist eine angenehme Art, Geld zu verdienen. Immerhin sind unsere Umsätze staatlich garantiert.“

Mehr Infos im Web:
Studie von Barbara Hauenschild, Susanne Halmer: Rekommunalisierung öffentlicher Dienstleistungen in der EU, ÖGPP, Wien; März 2014

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor dominik.pezenka@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum