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Symbolbild: Am (europäischen) Prüfstand

Am (europäischen) Prüfstand

Schwerpunkt Mindestlohn

Immer mehr Länder in Europa versuchen, den negativen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit gesetzlichen Mindestlöhnen entgegenzuwirken.

Sie verdient keinen Mindestlohn, sie kocht doch nur Tee und wischt Flure!“ Ausreden wie diese hören britische Behörden immer wieder, wenn es darum geht, wie manche Arbeitgeber sich davor drücken, den vorgeschriebenen Mindestlohn auszuzahlen. Deshalb entschloss sich die Regierung dazu, die faulsten Ausreden in einer Kampagne zu präsentieren. Veröffentlicht wurden auch die Namen von 360 Unternehmen, die den Mindestlohn nicht zahlten.

Öffentlicher Druck

Thorsten Schulten, Referatsleiter für Arbeits- und Tarifpolitik in Europa der deutschen Hans-Böckler-Stiftung, befürwortet das: „Bei Mindestlohnverstößen gibt es öffentliches ‚naming and shaming‘. Es wird über das Image Druck erzeugt.“ Gesellschaftlicher Druck war es auch, der die britische Regierung im Jahr 2016 zu einem Strategiewechsel bewegte: Als nach der Krise 2009 der Mindestlohn nur geringfügig angepasst wurde und selbst Alleinstehende Zusatzleistungen benötigten, um über die Runden zu kommen, regte sich vielerorts Protest. Es wurde ein „Living Wage“ gefordert. „Ein solcher Lohn sichert nicht nur das Existenzminimum, sondern auch eine Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben“, erläutert Schulten. Einige Unternehmen, darunter der Premiere-League-Fußballclub Chelsea London, ließen sich als Living-Wage-Arbeitgeber zertifizieren und nutzten die Diskussion als Marketinginstrument.
Im Jahr 2016 führte die Regierung schließlich den Living Wage für ArbeitnehmerInnen über 25 ein. Dieser beträgt 7,50 Pfund, damit liege er immer noch deutlich unter den Forderungen der britischen Living Wage Foundation, so Schulten.

Armutslohn

Deutschland hat den Mindestlohn 2015 eingeführt und erstmals erhöht. Seit Anfang 2017 verdienen deutsche ArbeitnehmerInnen mindestens 8,84 Euro in der Stunde. Die befürchteten Probleme sind ausgeblieben: So soll laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) die Zahl der Erwerbstätigen heuer auf 44,26 Millionen steigen. Das ist ein Anstieg um 670.000. Die Arbeitslosenrate werde bei etwa 2,53 Millionen liegen – der tiefste Stand seit 1990. Schulten bezeichnet den Mindestlohn dennoch als „Armutslohn“: „Wer in einer deutschen Großstadt lebt, Vollzeit arbeitet und Mindestlohn bezieht, hat dennoch Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen.“ Mit dem Mindestlohn erreiche man nicht einmal das Existenzminimum.
Laut Berechnungen des deutschen Arbeitsministeriums müsste der Mindestlohn bei über elf Euro liegen, damit Menschen am Ende ihres Erwerbslebens eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Ein weiteres Problem sei die Rechtsdurchsetzung: „In vielen Ländern gibt es hierbei Probleme. Eine beliebte Strategie ist es, Mitarbeiter unbezahlte Mehrarbeit leisten zu lassen.“
Deutsche Kontrollorgane seien unzureichend ausgestattet, findet Schulten. Mit der Verabschiedung des Mindestlohngesetzes wurde zwar eine Aufstockung der Behörden versprochen, das sei aber noch nicht geschehen, ganz im Gegenteil: „Die Zahl der Kontrollen ist sogar deutlich zurückgegangen.“ Dabei werden die Kontrollen dringend gebraucht: „Unternehmen müssen sicher sein, dass sie Bußgelder zahlen müssen, wenn sie den Mindestlohn nicht bezahlen. Sonst setzt sich die Haltung durch: Der Ehrliche ist der Dumme.“
Claudia Falk, Mindestlohnexpertin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, stimmt dem zu: „Im ersten Jahr nach der Einführung wurde unzureichend kontrolliert, weil es hieß, dass es sich um die Eingewöhnungszeit handelt.“ Deshalb sei beschlossen worden, dass Vergehen erst ab dem nächsten Mal geahndet werden.

Mindestlohn als Wahlkampfthema

Für Falk ist das nicht nachvollziehbar: „Wenn ein neues Gesetz in Kraft tritt, muss allen klargemacht werden, dass es auch sanktioniert wird.“ Das sei auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen. Falk nennt das Gaststättengewerbe als Branche, in der viele Verstöße festgestellt werden: „Da sind viele Minijobber unterwegs. Dennoch sind die Kontrollen um 17 Prozent eingebrochen. Das ist ein Skandal!“ Auch in der Baubranche seien die Kontrollen um 19 Prozent gesunken. Falk fordert, dass bei der für die Prüfungen verantwortlichen Zollbehörde die Kontrollstellen mittelfristig auf 10.000 aufgestockt werden.
Außerdem kritisiert die Gewerkschafterin Ausnahmen vom Mindestlohn. So dürfen Langzeiterwerbslose in den ersten sechs Monaten nach dem Antritt einer neuen Beschäftigung vom Mindestlohn ausgeschlossen werden. Auch Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung und PraktikantInnen-Gruppen seien ausgenommen. „Die Ausnahmen müssen weg, die Kontrollen müssen besser werden und der Mindestlohn stärker steigen“, fordert Falk. Auch sie hält den Mindestlohn für zu gering: „Jetzt sind wir bei 8,84 Euro und jeder weiß, dass man, wenn man sein Leben lang nur auf diesem Niveau verdient, im Rentenalter auf Sozialhilfe angewiesen ist.“
Falk verzeichnet aber auch positive Trends. Viele Chefs seien dazu übergegangen, auch die Gehälter der Lohngruppen über dem Mindestlohn anzuheben. Im Osten sei der Sprung gewaltiger, da dort das Lohnniveau niedriger gewesen sei. Der gesetzliche Mindestlohn zeitigte auch auf wirtschaftlicher Ebene positive Effekte: Das BIP sei im Jahr 2016 um 1,9 Prozent gestiegen, davon fallen 1,1 Prozent auf den privaten Konsum. „Wir gehen davon aus, dass der Mindestlohn hier eine Rolle gespielt hat.“ Außerdem sei die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten gestiegen, im Westen um 4,7 Prozent, im Osten um 4,2.
In Frankreich ist der Mindestlohn Thema im Präsidentschaftswahlkampf. Benoît Hamon, Kandidat der Parti Socialiste (PS), möchte ihn anheben. Konkurrentin Marine Le Pen vom rechten Front National (FN) hat nun ebenfalls das linke Projekt Mindestlohn für sich als Wahlkampfthema entdeckt und fordert eine Erhöhung. Gemessen an Stundenlöhnen in Euro belegte Frankreich 2015 laut dem aktuellen WSI-Mindestlohnbericht den zweiten Platz. Langjähriger Spitzenreiter ist Luxemburg mit 11,12 Euro. „Hätte man in Luxemburg keinen Mindestlohn, würde der ganze Apparat zusammenbrechen. Es gäbe eine Lohndumpingwelle“, erläutert Schulten den Hintergrund. Generell seien die Mindestlöhne in Europa moderat gestiegen. Niedrige Preise führten zu einem Reallohnzuwachs. Ausnahme ist Griechenland, das die Mindestlöhne nicht anheben darf. Das Land untersteht der Troika, die bereits im Jahr 2012 eine Kürzung der Mindestlöhne um 20 Prozent beschloss und der Regierung Erhöhungen ohne vorherige Genehmigung verbot. „Dass die Troika gegen eine Erhöhung war, ist eine Katastrophe. In keinem anderen Land ging das Lohnniveau so in den Keller“, kritisiert Schulten. Die negativen Folgen: „Wir sehen die klassischen Auswirkungen einer Deflationsspirale. Das behindert einen Aufstieg aus der Krise.“ Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Austerität seien unterschätzt worden und haben die binnenwirtschaftliche Entwicklung abgewürgt. „Eine Erhöhung des Mindestlohns wäre ein Element, um dem entgegenzuwirken. Die Lohnentwicklung ist aber insgesamt negativ“, so Schulten.

Erhöhung um 130 Prozent

Einen anderen Weg habe die Ukraine eingeschlagen, wo der Mindestlohn um 130 Prozent angehoben wurde. Das hat mehrere Ursachen: Erstens war der Mindestlohn davor sehr niedrig. Zweitens lag die Inflation im Jahr 2015 bei 50, im Jahr 2016 bei 22 Prozent. Dadurch relativiere sich die Erhöhung, es bleibe aber etwas für die Menschen übrig, so Schulten. Es sei erkannt worden, dass für die Masse der Beschäftigten eine Notwendigkeit bestehe. Ein Allheilmittel kann der Mindestlohn jedoch nicht sein, wie DGB- Expertin Claudia Falk betont: „Er ist ein Mosaikstein auf dem geordneten Arbeitsmarkt und kann nicht alle Entwicklungen prekärer Beschäftigungen ausmerzen.“ Die Gewerkschaft wolle nach wie vor Tarife verhandeln, das bleibe zentral. Doch der Arbeitsmarkt hält weitere Herausforderungen für die ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaften bereit: „Der Mindestlohn kann nicht ersetzen, dass es eine Ausdehnung von Leiharbeit, Werkverträgen und Minijobs gibt. Das muss an anderen Stellen geregelt werden.“

Linktipps
Living Wage Foundation:
www.livingwage.org.uk
Informationsplattform des IAB:
infosys.iab.de/infoplattform

Schreiben Sie Ihre Meinung an die AutorInnen udoseelhofer426@msn.com und sandra.knopp@gmx.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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