Grundrechte bei der Ausbildung
Meinung
Derzeit gibt es eine unüberschaubare Fülle von Ausbildungen mit beschränkter gegenseitiger Anrechenbarkeit bzw. Durchlässigkeit. So kann es sein, dass eine oberösterreichische Ausbildung zwar in Portugal anerkannt wird, aber nicht von einem Träger im Burgenland. In den Bundesländern gibt es unterschiedliche, landesgesetzliche Regelungen und es werden verschiedene Ausbildungen verlangt.
Österreichweit einheitliche Regelungen in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Aufstiegschancen und Arbeitsinhalte sind daher dringend erforderlich, damit auch in Zukunft sichergestellt ist, dass genügend geschulte, qualifizierte und motivierte Menschen in diesen wichtigen gesellschaftlichen Bereichen tätig sein können.«
Reinhard Bödenauer
Stv. Geschäftsbereichsleiter in der GPA-DJP und Verhandlungsführer beim BAGS-KV.