topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Das Hauptproblem unseres Landes ist nicht die Reaktion des Auslands auf Blauschwarz, sondern der Sozialabbau durch das Belastungspaket

Österreich »neu« und blauschwarz: Autoritäre Wende in der Arbeitsmarktpolitik

Der Leiter der Abteilung Arbeitsmarkt in der Wiener Arbeiterkammer analysiert hier das blauschwarze Programm »Österreich neu« bezogen auf den Arbeitsmarkt. Der von ihm konstatierte autoritäre Stil erweckt fatale Erinnerungen.

Die blauschwarzen Machtträger wollen laut Ansage im Regierungsprogramm »Österreich neu regieren«. Bezogen auf die Arbeitsmarktpolitik heißt dies: in autoritärem Stil.
Das im Koalitionspakt von FPÖ/ÖVP angekündigte Arbeitsmarktprogramm lautet auf den Punkt gebracht:

  • Weniger Geld für sinnvolle Arbeitsmarktmaßnahmen.
  • Leistungskürzungen und mehr Zwang für Arbeit Suchende.
  • Jedoch: Ausbau der Rechte und Möglichkeiten für Arbeitgeber.

Leere Taschen für Arbeit Suchende

Mit der Arbeitsmarktpolitik verhält es sich wie in anderen Bereichen auch: Sinn- und wirkungsvolle Maßnahmen können nur gesetzt werden, wenn eine ausreichende finanzielle Dotierung gegeben ist. Genau diese Grundvoraussetzung will die blauschwarze Regierung aber künftig nicht mehr erfüllen. Der Koalitionspakt sieht massive Kürzungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik vor:

  • Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags der Arbeitgeber um 0,5 Prozent (das sind minus 3,5 Milliarden Schilling jährlich).
  • Entfall des bisher zu leistenden Verwaltungskostenaufwandes durch den Bund (2,8 Milliarden Schilling).
  • Verpflichtung für das Arbeitsmarktservice (AMS), dem Bund den Personalaufwand für die beamteten AMS-Mitarbeiter künftig zu ersetzen (0,7 Milliarden Schilling).
  • Einfrieren der Mittel für die Arbeitsmarktförderung auf dem Niveau von 1999 (8,2 Milliarden Schilling), obwohl der Finanzierungsbedarf zur Einhaltung der NAP-Ziele, zu denen sich Österreich verpflichtet hat, 9,3 Milliarden Schilling (2000) bis 12,5 Milliarden Schilling (2002) betragen würde.
  • Automatisches Abschöpfen der Überschüsse in der Arbeitslosenversicherung zum Stopfen des Budgetloches, das durch die Lohnnebenkostensenkung von 15 Milliarden Schilling zu Gunsten der Arbeitgeber aufgerissen wird.

Nachhaltige Verschlechterungen

Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für die Arbeitsmarktpolitik durch weitere Maßnahmen nachhaltig verschlechtert:
Durch die geplante Anhebung des Antrittsalters für vorzeitige ASVG-Alterspensionen um 18 Monate muss mit zusätzlich 20.000 arbeitslosen Menschen (Jahresbestand) bei vollem InKraft-Treten dieser Regelung gerechnet werden. Nachdem nicht ersichtlich ist, wodurch die Arbeitgeber zu einer Abkehr von ihrer derzeitigen Personalphilosophie veranlasst werden sollten, Ältere lange vor Erreichen des Pensionsalters zu kündigen und ihnen kaum Wiedereinstellungschancen einzuräumen, bedeutet diese Maßnahme nur ein Abschieben von potenziellen Pensionisten in das Arbeitslosenregister. Gleichzeitig verringern sich die (Wieder-)Einstiegschancen vor allem von Jungen und Frauen, da am anderen Ende der Pensionsantritt hinausgeschoben wird, ohne dass begleitende Arbeitsmarktmaßnahmen gesetzt werden.
Dieses Abdrängen von Frühpensionisten in den Arbeitslosenbestand führt zu einer Zusatzbelastung in der Arbeitslosenversicherung von rund 2,1 bis 2,8 Milliarden Schilling, die offenbar durch die geplanten Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung wieder eingebracht werden soll. Dass durchschnittliche Arbeitslose allein durch die Einkommensdifferenz zwischen Arbeitslosengeld und Pension bei einer um 18 Monate verlängerten Zwangsarbeitslosigkeit mindestens 100.000 Schilling pro Person verlieren, ist nur ein weiterer Aspekt dieses Abdrängens Älterer in die Arbeitslosigkeit. Zwar musste - angeblich auf Geheiß des Bundespräsidenten - ein Maßnahmenpaket für Ältere in das Koalitionspapier aufgenommen werden, allerdings sind weder Inhalte angeführt noch Geldmittel dafür vorgesehen.
Die geplante Pensionsantrittsaltersanhebung im öffentlichen Dienst bei gleichzeitiger Einsparung von 9000 Bundes-Planstellen (bis 2004) führt zu einer weiteren Arbeitsmarktbelastung.
Ebenso zeigen die bisherigen Erfahrungen mit Ausgliederungs- und Privatisierungsprojekten, dass diese in der Regel auch mit deutlichen Arbeitsplatzverlusten verbunden sind.

Die geplante Aufgabe von strategischen Eigentumsanteilen an Unternehmen durch den Bund lässt nicht nur Rationalisierungskündigungen durch die neuen »Shareholder« erwarten, sondern auch nachhaltige Strukturverschlechterungen im Stile von Continental/Semperit mit entsprechend dauerhaftem Negativeinfluss auf den Arbeitsmarkt befürchten. Wie noch gut in Erinnerung, haben die deutschen Semperitkäufer zuerst die für die Standortabsicherung strategisch wichtige Forschung & Entwicklung abgesiedelt und in der Folge erklärt, dass die verbliebene »verlängerte Werkbank« im Konzernvergleich zu teuer sei. Die Folgen sind bekannt: massive Arbeitsplatzverluste und permanente Standortbedrohung.
Die ab 2001 vorgesehene Beitragssenkung in der Unfallversicherung um 0,2 Prozent (1,7 Milliarden Schilling jährlich) wiederum verschlechtert die Möglichkeit zu Präventivmaßnahmen im Gesundheitsbereich, die aber einen wichtigen Ansatz darstellen, um der Invalidisierung und der krankheitsbedingten Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Die Kostenentlastung dagegen kommt nur den Arbeitgebern zugute.
Neue Saisonierregelung in der Ausländerbeschäftigung: Durch eine massive Kontingentaufstockung für ausländische Saisoniers im Fremdenverkehr und in der Landwirtschaft auf 15.000 Plätze (die mehrfach in einem Jahr genutzt werden können) sollen die Arbeitgeber flexibel zu Billiglöhnen ausländische Arbeitnehmer, die kein Recht auf Vollversicherung haben sollen, zum Arbeitseinsatz bis zu sechs Monaten im Jahr einstellen können. Danach müssen die Arbeitnehmer wieder heimfahren. Das ist praktisch. Wenn - wie in dieser Branche leider üblich - die Ansprüche nicht korrekt abgerechnet wurden, wird sich ein heimgeschickter Saisonier wohl schwer tun, dagegen arbeitsrechtliche Schritte zu unternehmen. Gleichzeitig fehlt es an Arbeitsplätzen für rund 30.000 aufenthaltsrechtlich integrierte Immigranten. Die Gewerkschaft kämpft um bessere Arbeitsbedingungen für die in- und ausländischen Arbeitnehmer in den betroffenen Branchen. Den Arbeitgebern freilich sind Kollegen zum rechtlich nicht abgesicherten Saisonierstatus und zu schlechten Arbeitsbedingungen lieber; der blauschwarzen Regierung offenbar auch.

Zwangsmaßnahmen sollen Förderung ersetzen

Angesichts dieser massiven Milliardenkürzungen beim Arbeitsmarktbudget bei gleichzeitig ansteigendem Problemdruck sitzt das Arbeitsmarktservice in der Zwickmühle: Soll es nun die Arbeitsmarktförderung trotz Mittelknappheit in der bisherigen Qualität, aber in geringerem Umfang weiterfahren und ein Hinaufschnellen der Arbeitslosenzahlen in Kauf nehmen, oder die Maßnahmen hinsichtlich Dauer und Qualität reduzieren, um die Verminderung an Reichweite in Grenzen zu halten?
Wahrscheinlich droht ein Maßnahmenmix, der eine geringere Anzahl und billigere (qualitativ reduzierte) Arbeitsmarktmaßnahmen mit einer härteren Gangart gegen Arbeitsuchende unter dem Titel der »Missbrauchsbekämpfung« bei gleichzeitig verschärfter Konkurrenz der verschiedenen Zielgruppen (Frauen, Ältere, Behinderte, Jugendliche) um ausreichende Mittel für Fördermaßnahmen und gleichzeitig noch größerer Hinwendung zu Arbeitgeberforderungen an das AMS miteinander kombiniert. Die Vorgaben des Regierungsprogramms sind eindeutig: Durch legistische Änderungen soll die Entwicklung des AMS von der Behörde zum Serviceunternehmen korrigiert werden. Service soll künftig zum Privileg der Arbeitgeber werden, der Behördencharakter des AMS mit staatlicher Zwangsgewalt bleibt den Arbeitnehmern vorbehalten.

Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen - Wegfall des Berufsschutzes

So heißt es im »Kapitel I: Arbeit und Soziales« auf Seite 18 des Koalitionspaktes, die »Lockerung des Berufsschutzes bei verwandten Berufen zur Erhöhung der Vermittlungseffektivität ist anzustreben«.
Und auf Seite 21 wird ausgeführt: »Bei Beurteilung der Zumutbarkeit einer Beschäftigung hat die Berücksichtigung der künftigen Verwendung im erlernten Beruf bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit zu entfallen.«
Konkret bedeutet das zum Beispiel für einen Facharbeiter, dass der erlernte Beruf vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit an nicht mehr zählt, wenn er das Pech hat, die Arbeit zu verlieren. Dabei ist der Berufsschutz ja auch derzeit schon nicht absolut zu sehen; im Notstandshilfebezug gilt er nicht mehr. Zumindest während des Arbeitslosengeldbezugs soll aber die Chance gewahrt bleiben, durch Hilfe bei der Stellensuche, durch Unterstützung und Förderung den beruflichen Abstieg und die Entwertung des Humankapitals zu verhindern.
Deshalb zahlen Arbeitnehmer ja auch ihren Beitrag in die Arbeitslosenversicherung ein, doch anscheinend gilt der neuen Regierung der Bezug jeglicher Versicherungsleistung, wenn sie an Arbeitnehmer und nicht an Arbeitgeber adressiert ist, schon als Missbrauch. Diesen zu bekämpfen ist daher ein weiteres Anliegen des Programms; aber eben nur, wenn es die Arbeitnehmer trifft:

Verschärfte Sanktionen gegen Arbeitslose, die eine unerlaubte Nebenbeschäftigung ausüben, jedoch keine Maßnahmen gegen Schwarzunternehmer

Das bereits am Ende der letzten Legislaturperiode von Altsozialministerin Hostasch vorgelegte Paket zur Bekämpfung des Schwarzunternehmertums, mit dem gegen unfaire Arbeitsbedingungen und Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in Milliardenhöhe durch Arbeitgeber vorgegangen werden sollte, wird von der blauschwarzen Regierung nicht aufgegriffen. Auch alternative Maßnahmen dazu finden sich nicht im Programm. Wohl aber wird das Arbeitsmarktservice aufgefordert »sicherzustellen, dass in der Praxis Maßnahmen gesetzt werden, die geeignet erscheinen, den Missbrauch möglichst zu unterbinden. Bei festgestellter Schwarzarbeit soll eine Berichtigung (das heißt Rückzahlung) von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in der Dauer von mindestens 30 Tagen erfolgen«. Dies gilt offenbar auch, wenn nur an einem Tag gearbeitet wurde. Und völlig sanktionsfrei bleiben weiterhin die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Sozialgesetze umgehen oder, wie in der Arbeitslosenberatung der Arbeiterkammer leider immer wieder festgestellt werden muss, die Arbeitsuchende unter Druck setzen, zumindest eine Woche oder auch länger »schwarz« auf Probe zu arbeiten. Bei Nichtakzeptanz durch die Arbeitsuchenden unterbleibt auch die Einstellung.

Einführung eines »Gemeinwesen-Arbeitsdienstes« mit »Bürgergeld«

Damit nicht genug, soll künftig auch eine Art Arbeitsdienst im Gemeinwesen für Langzeitarbeitslose eingeführt werden, jedoch ohne dass Anspruch auf eine kollektivvertragliche oder ortsübliche Entlohnung bestünde. Vielmehr soll - völlig versicherungsfremd - offenbar als neues weiteres Anspruchskriterium sui generis für den Notstandshilfebezug, der ja eigentlich aufgrund der zuvor erworbenen Versicherungszeiten gebührt, das Ableisten einer Arbeit im kommunalen Sozial- oder Umweltbereich verlangt werden dürfen. Die Weigerung führt zum (zumindest sechswöchigen) Anspruchsverlust. Als Entschädigung soll zusätzlich zur Notstandshilfe ein »Bürgergeld« in der Höhe von »bis zu« 20 Prozent der Notstandshilfe bezahlt werden.
Eine ältere Arbeitslose, die nach den neuen Bestimmungen zuerst um 18 Monate länger in die Arbeitslosigkeit gezwungen wird, kann nun also - als Voraussetzung dafür, dass die Notstandshilfe weiterläuft - zum Putzen in das örtliche Krankenhaus oder zum Laubrechen in den Park geschickt werden. Wenn sie z. B. einen wegen der Anrechnung des Ehepartner-Einkommens gekürzten Notstandshilfeanspruch von, sagen wir, 2000 S im Monat hat, kriegt sie für einen Fulltimejob im Rahmen dieses neuen Gemeinwesen-Arbeitsdienstes also »bis zu« 20 Prozent ihrer Notstandshilfe - das sind hier »bis zu« 400 S im Monat - dazu. Ein wahrhaft gutes und gerechtes Geschäft. Daher firmiert der geplante Gemeinwesen-Arbeitsdienst im Regierungsprogramm auch unter dem Titel »Helfen, Aktivieren, Integrieren«.

Mehr »Treffsicherheit« in der Arbeitslosenversicherung - Einschränkung des Berechtigtenkreises

Als gefährliche Drohung muss es angesichts einer solchen Philosophie aufgefasst werden, wenn das blauschwarze Programm auch an anderer Stelle eine Reform der Arbeitslosenversicherung mit dem Ziel der »größeren Treffsicherheit« zur »Missbrauchsbekämpfung« vorsieht. Wer soll denn da wohl getroffen werden? Ganz offenbar geht es darum, unter dem Titel der »Missbrauchsbekämpfung« immer mehr Menschen trotz bezahlter Beiträge vom Anspruch auf die Versicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit auszuschließen. Unterstützt werden soll die neue autoritäre Arbeitsmarktphilosophie offenbar durch besoldungsrechtlichen Druck auf die AMS-Mitarbeiter, dabei auch ordentlich mitzumachen.

Leistungsorientierung im AMS

Diese Wirkung wird durch eine leistungsorientierte Honorierung für die Mitarbeiter des AMS, »damit die Vermittlungsleistung von Arbeitslosen auf Arbeitsplätze forciert wird«, zu erreichen versucht. Den Bonus gibt es also nur, wenn eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz erfolgt, z. B. vom Facharbeiter zum Hilfsarbeiter. Die Beratung zur Umschulung oder Höherqualifizierung wird dagegen gar nicht als Leistung definiert und daher auch nicht belohnt. Eine klare Weichenstellung also. Fragt sich nur, womit die Bonusleistung finanziert werden soll, wenn doch das AMS künftig über wesentlich weniger Mittel verfügen wird. Die Antwort ergibt sich von selbst: Durch eine gebremste Entwicklung der Normalentlohnung, was das Problem für beide Seiten - AMS-Mitarbeiter und Arbeitsuchende - leider verschärft. Dadurch wird künstlich ein Interessengegensatz zwischen AMS-Mitarbeitern und Arbeitslosen geschaffen: Das Interesse der AMS-Mitarbeiter am Vermittlungsbonus wird von den blauschwarzen Arbeitsmarktideologen gegen das Interesse der Arbeitslosen an Beratung, Umschulung oder Höherqualifizierung ausgespielt.

Lehrlinge als Billigarbeitskräfte?

Aber auch die Jugend soll künftig weniger lachen, denn es gilt wieder, Lehrjahre sind keine Herrenjahre: Die Fortführung des Auffangnetzes für Jugendliche wird in Frage gestellt. Eine Einstellung würde aber schon im Herbst 2000 die Gefahr von 6000 fehlenden Ausbildungsplätzen zur Folge haben. Dafür soll die Probezeit für Lehrlinge auf drei Monate und die Tagesarbeitszeit (genannt Tagesausbildungszeit) bis 23 Uhr verlängert und gleichzeitig sollen die Verhältniszahlen so verändert werden, dass pro Ausbildner mehr Lehrlinge zu betreuen sind. Damit wird das duale System der Lehrausbildung praktisch in ein Segment für Billigarbeitskräfte umgewandelt, gut geeignet auch für saisonale Aushilfsarbeiten. Um die Sache abzurunden, sollen ab 2003 die Lohnnebenkosten der Arbeitgeber bei der Lehrausbildung im Ausmaß von 3 Milliarden Schilling reduziert werden (Abgeltung der »Ausbildung« der Lehrlinge durch den Bund, finanziert durch Einsparungen zu Lasten der Arbeitslosen).

FPÖVP-Politiksicht: Der Mensch beginnt beim Unternehmer

Aufgrund dieser Sichtweise werden ja die Lohnnebenkosten um 15 Milliarden Schilling gesenkt und wird ab 2003 noch das zusätzliche 3-Milliarden-Geldgeschenk, das zuerst noch bei den Arbeitslosen eingespart werden muss, an die Arbeitgeber überreicht. Durch das Fallenlassen des bereits fix & fertig ausformulierten Maßnahmenpaketes zur Bekämpfung des Schwarzunternehmertums sollen die Arbeitgeber davor bewahrt werden, dass wirtschaftliche und rechtliche Fairness und Korrektheit gegenüber Arbeitnehmern und Öffentlichkeit wirkungsvoll eingefordert werden können.
Eine »Charta der wirtschaftlichen Freiheiten«, die noch näher zu definieren ist, soll schließlich wohl sicherstellen, dass nicht nur ein Geldtransfer, sondern auch ein solcher von Rechten und Entfaltungsmöglichkeiten von den Arbeitnehmern hin zur Arbeitgeberseite erfolgen kann.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu günstigen Preis-Leistungsbedingungen ist von den Arbeitnehmern mit ihren AlV-Beiträgen zu subventionieren.
Die Umstrukturierung des AMS zu einer GesmbH schließlich und die Verpflichtung des AMS zu Kooperation mit und Zuarbeit für kommerzielle Arbeitsvermittlungsagenturen und Leiharbeitsunternehmen entspricht einer öffentlichen Infrastrukturfinanzierung für profitorientierte Privatunternehmen. Dass damit auch Anreize zur Umgehung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes geschaffen werden und einer Destabilisierung des Arbeitsmarktes durch verstärkte Segmentierung in Kern- und Randbelegschaften Vorschub geleistet wird, ist ein Besorgnis erregender Nebeneffekt.
Aber das ist eine eigene Geschichte.

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum