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Mit sozialen Reformen die Zukunft gestalten

Resolution des ÖGB-Bundesvorstands vom 9. November 2000

Auf der Ebene der Sozialpartnerschaft konnten in den jüngst erfolgten Kollektivvertragsabschlüssen Erfolge für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erzielt werden. In den Auseinandersetzungen mit der Bundesregierung zeigt sich, dass gegen sinnvolle Vorschläge der Sozialpartner ein weiterer Belastungskurs für die Arbeitnehmer vorgesehen ist.

Der ÖGB wendet sich entschieden gegen die Vorgangsweise der Bundesregierung, die ohne notwendigen Konsens mit den Interessenvertretungen Belastungspakete vor allem gegen die Ärmsten schnürt.

Gegen den Belastungskurs der Regierung

  • Der ÖGB lehnt jede geplante Sperre des Arbeitslosengeldes für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Diese Sperre trifft nicht nur Saisonbeschäftigte, sondern alle Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis zu Beginn befristet ist, und speziell jene, die aus organisatorischen Gründen Zeitverträge haben, wie zum Beispiel Karenzvertretungen, Künstler, Projektmitarbeiter u. v. a. m. Der ÖGB hat als Alternative eine Sozialpartnervereinbarung für eine Verlängerung der Saisonbeschäftigung und Qualitätsverbesserung im Tourismus ausverhandelt.
  • Die Besteuerung der Unfallrenten wird vom ÖGB genauso abgelehnt wie die geplante Absenkung der Arbeitgeberbeiträge zur Unfallversicherung. Der ÖGB setzt sich für die Beibehaltung der hohen Qualität der Unfallprävention, Heilbehandlung und Rehabilitation ein.
  • Der ÖGB ist gegen Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung, die vor dem Hintergrund hoher Überschüsse in der AL-Versicherung stattfinden. Wir sind gegen das Ausräumen der Arbeitslosenversicherungsbeiträge zum Stopfen von Budgetlöchern. Gleichzeitig lehnt der ÖGB das Karenzgeld für alle ab.
  • Der ÖGB ist grundsätzlich gegen Ambulanzgebühren und unterstützt alle Initiativen zu deren Abschaffung. Er wendet sich gegen die Senkung des Krankenversicherungsbeitrages der Arbeitgeber.

Weiters lehnt der ÖGB ab:

  • den Wegfall des begünstigten Steuersatzes auf Urlaubs- und Kündigungsentschädigung;
  • die Steuererhöhung durch Reduzierung der Absetzbeträge;
  • die Senkung des PensionistInnen-Absetzbetrages;
  • die Einschränkung der Mitversicherung;
  • die Einführung von Studiengebühren;
  • die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und
  • die Streichung der Bildungskarenz nach der Elternkarenz.

Gegen die Senkung der AK-Umlage

Die geplante Senkung der AK-Umlage ist für den ÖGB nichts anderes als ein Angriff auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gerade wenn die Interessen der Arbeitnehmer berührt sind und Politik gegen sie gemacht wird, brauchen die Arbeitnehmer eine starke Arbeiterkammer und nehmen sie auch mehr denn je in Anspruch. Jährlich zwei Millionen Mal werden die Leistungen der AK in Anspruch genommen. Wer das AK-Bud- get kürzt, will die Arbeitnehmer und ihre Interessenvertretung gegenüber dem Staat treffen.

Belastungspolitik inakzeptabel

Für den ÖGB ist diese Belastungspolitik inakzeptabel. Sie trifft einkommensschwache Familien, Arbeitslose, Unfallopfer, Pensionisten und Familien mit studierenden Kindern. Der ÖGB fordert die Regierung auf, die Konsolidierung des Staatshaushaltes sozial ausgewogen zu gestalten und alle Belastungen, die sich einseitig gegen die sozial Schwachen in diesem Land richten, zurückzunehmen bzw. zu unterlassen. Diese Konsolidierung darf auch nicht zu einem willkürlichen Abbau von Sozialleistungen im öffentlichen Dienst führen.

Statt der beschlossenen und geplanten unsozialen Belastungen der derzeitigen Regierung fordert der ÖGB mehr soziale Gerechtigkeit im Bereich der Steuern und Abgaben. Ein Expertenbericht zur sozialen Treffsicherheit bei Steuern und Abgaben wäre durchaus angebracht.

Der ÖGB will mehr soziale Gerechtigkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere durch:

  • eine breite Basis der Erstausbildung;
  • faire Finanzierung der Ausbildungskosten durch die Wirtschaftstreibenden;
  • gezielte Bekämpfung des Schwarzunternehmertums;
  • effektives Eintreiben von Steuerschulden;
  • Umbasierung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in Richtung Wertschöpfungsabgabe;
  • eine schnellere Rechtsdurchsetzung in arbeits- und sozialrechtlichen Verfahren;
  • die Fortsetzung des Weges der Arbeitszeitverkürzung;
  • den Ausbau des »ArbeitnehmerInnenschutzes«;
  • eine tatsächliche Angleichung der Arbeiter an die Angestellten;
  • ein solidarisch finanziertes Gesundheitswesen, das auch künftig unabhängig vom sozialen Status und vom Einkommen den Zugang zur medizinischen Betreuung sichert;
  • Festlegung medizinischer und pflegerischer Qualitätsstandards;
  • Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes für SpitalsärztInnen und
  • die Wertsicherungen der Pensionen statt Einmalzahlungen.

Sozialverträgliche EU-Osterweiterung

Der Österreichische Gewerkschaftsbund bekennt sich zur Erweiterung der Europäischen Union. Diese stellt eine historische Chance für Frieden und Stabilität in Europa dar, wenn sie mit Augenmaß, unter Beteiligung der Gewerkschaften und im Einklang mit den Interessen der ArbeitnehmerInnenschaft erfolgt.

In Zusammenarbeit mit seinen mittel- und osteuropäischen Partnerorganisationen nimmt der ÖGB daher aktiv an einer gewerkschaftlichen Vorbereitungsinitiative auf die Erweiterung teil. Den laufenden Kooperationen zwischen den einzelnen Gewerkschaften des ÖGB sowie den Landesexekutiven und ihren Partnerorganisationen in den angrenzenden Regionen Tschechiens, der Slowakei, Ungarns und Sloweniens kommt in diesem Rahmen eine große Bedeutung zu. Diesem Ziel diente auch die am 8. November 2000 in Wien abgehaltene dritte Beratung der Gewerkschaftspräsidenten Polens, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Ungarns, Sloweniens und Österreichs.

EGB-Demonstration in Nizza

Vor dem EU-Gipfel in Nizza wird der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) am 6. Dezember 2000 in Nizza eine europaweite Demonstration abhalten. Der EGB ruft dabei auf, eine Wende zur Vollbeschäftigung zu vollziehen. Die vom EU-Gipfel zu verabschiedende Charta der Grundrechte betrachtet der EGB als einen Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt geht allerdings nicht weit genug. Der EGB fordert eine Charta mit einklagbaren Rechten wie dem Recht auf gewerkschaftliche Aktionen und dem Streikrecht. Der ÖGB unterstützt die Forderungen des EGB.

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