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Gewichtung des VPI 2000

Verbraucherpreisindex (VPI) 2000 | Umstellung auf einen neuen Warenkorb

WIRTSCHAFT

Die Verbrauchsgewohnheiten der Konsumentinnen und Konsumenten ändern sich im Laufe der Zeit. Güter und Dienstleistungen, die noch im Jahre 1996 konsumiert wurden, sind heute nur mehr in stark veränderter Form bzw. nur mehr zum Teil verfügbar. Umgekehrt kann man Waren erwerben, die im Jahre 1996 noch nicht existiert haben. Beispiele dafür gibt es viele.

Im ersten Fall trifft dies besonders auf technische Geräte zu. Kein Mensch würde heute einen PC aus dem Jahre 1996 mit den damals gängigen Kapazitäten zu dem für 1996 üblichen Marktpreis kaufen; andrerseits waren 1996 etwa Handys noch sehr wenig verbreitet. An diesen beiden Beispielen kann man schon erkennen, dass der Warenkorb - der die Grundlage der Inflationsberechnung (Verbraucherpreisindexberechnung) darstellt - von Zeit zu Zeit den geänderten Konsumgewohnheiten angepasst werden muss, um daraus repräsentative Inflationsraten ableiten zu können und die tatsächliche Geldentwertung aufgrund eines stark veralteten Warenkorbes nicht zu über- bzw. unterschätzen. Seit Beginn des Jahres 2001 gibt es Inflationsraten auf Basis des neuen Warenkorbes.

Der Warenkorb

Ein Grundprinzip der Preisveränderungsmessung ist das Konstanthalten der Warenkorbzusammensetzung. Nur dieses Konstanthalten ermöglicht einen so genannten reinen Preisvergleich. Um Preisveränderungen verschiedener Güter und Dienstleistungen feststellen zu können, muss man eine Vergleichbasis schaffen. Diese Vergleichsbasis war bis vor kurzem das Jahr 1996 mit dem für dieses Jahr festgelegten Warenkorb. Man spricht auch vom Basisjahr 1996 = 100, das heißt, dass alle indexrelevanten Güterpreise gleich 100 gesetzt werden. In der Folge bedeutet dann ein Indexwert von zum Beispiel 103,5 eine Steigerung des Preisniveaus gegenüber der Basisperiode um 3,5 Prozent.

Um einen Warenkorb für die durchschnittliche Österreicherin und den durchschnittlichen Österreicher zusammenstellen zu können, muss man etwas über deren Konsumverhalten in Erfahrung bringen. Dies geschah für den neuen Index im Rahmen der Konsumerhebung 1999/2000, wobei ausgewählte Haushalte - im Falle des Warenkorbes für die Indexbasis 2000 waren es 7098 - ein so genanntes Haushaltsbuch mit detaillierten Aufzeichnungen über die monatlichen Konsumgüterausgaben zu führen hatten. Aus diesen Ausgaben-Aufzeichnungen kann mit Hilfe statistischer Methoden eine durchschnittliche Verbrauchsstruktur errechnet werden; sie repräsentiert dann das Konsumverhalten einer Durchschnittsösterreicherin oder eines Durchschnittsösterreichers. Die Um- stellung bzw. Revision des Warenkorbes erfolgt nunmehr alle 5 Jahre (früher alle 10 Jahre).

Die Positionen des Warenkorbes

Der Warenkorb für den VPI 2000 umfasst insgesamt 812 Positionen (das sind 102 Positionen mehr als der Warenkorb für den VPI 96). Die meisten dieser Einzelgüter sind im Bereich Nahrungsmittel (127) und im Bereich Verkehr (144) zu finden. Darüber hinaus deckt der Warenkorb ein breites Spektrum an möglichen Kaufaktivitäten ab. Beispiele dafür sind Warenpositionen aus den Bereichen Bekleidung, Wohnung, Einrichtung, Gesundheit, Freizeit, Bildung, Gaststättenwesen usw. Gemessen an den durchschnittlichen Gesamtausgaben sind die Ausgaben für Waren und Dienstleistungen, die den Verkehr betreffen, am relativ stärksten gestiegen. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass öffentliche Abgaben zu einer größeren Haushaltsbudgetbelastung geführt haben - im konkreten Fall war es die motorbezogene Versicherungssteuer. Die Belastung durch öffentliche Abgaben macht sich aber auch bei anderen VPI-Positionen negativ bemerkbar (zum Beispiel durch die Gebühr für das Ausstellen eines Reisepasses oder durch die Anhebung der Rezeptgebühr).

Die Preismessung

Ausgehend von den festgelegten Waren im Warenkorb werden nun in 20 österreichischen Städten monatliche Preiserhebungen durchgeführt. Diese erfolgen durch geschulte Bedienstete der jeweiligen Stadtverwaltung. Als Erhebungshilfe dienen Unterlagen über genaue Warenbeschreibungen; die Waren müssen also in ihrer Beschaffenheit mit denen des Vormonats übereinstimmen. Sollte ein unmittelbarer Vergleich jedoch nicht möglich sein, muss von der Statistik Austria - der Koordinierungs- und Berechnungsstelle für den VPI - entschieden werden, ob dieses Produkt indexwirksam in die Berechnungen einzubeziehen ist. Aus den Einzelpreisvergleichen lässt sich durch Gewichtung und Durchschnittsbildung ein für Österreich gültiger Indexwert - die so genannte Messzahl - ermitteln. Diese Messzahl wird mit dem Vorjahresmonatswert verglichen. Das Ergebnis ist die Inflation - ausgedrückt in Prozenten.

Der EU-Preisindex

Mit dem Beitritt zur EU hat sich Österreich verpflichtet, einen Verbraucherpreisindex für europäische Zwecke zu berechnen. Es ist dies der so genannte Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI). In diesem Zusammenhang spielt die Europäische Zentralbank (EZB) eine bedeutende Rolle. Sie ist aufgerufen, die europäische Inflationsentwicklung zu überwachen und bei Über- oder Unterschreiten vorgegebener Inflationsraten mit dem ihr zur Verfügung stehenden wirtschaftspolitischen Instrumentarium steuernd einzugreifen. Überdies gelten für neue Beitrittskandidaten zur Währungsunion ebenfalls die von der EZB vor gegebenen Inflationswerte als Zielgrößen.

Der Unterschied zwischen VPI und HVPI

Der HVPI wird aus dem VPI abgeleitet.

Es gibt aber sowohl methodische als auch warenkorbinhaltliche Unterschiede zwischen dem HVP und dem VPI. Der wesentlichste methodische Unterschied besteht darin, dass der HVPI als Kettenindex konzipiert ist. Inhaltlich bedeutet dies, dass die Warenkorbstruktur laufend angepasst wird - es also keinen fixen Basis-Warenkorb gibt.

Damit reagiert der Index auf wichtige laufende Änderungen der Verbrauchsgewohnheiten der Konsumentinnen und Konsumenten. Derzeit unterscheiden sich einige Positionen des VPI-Warenkorbes im Dienstleistungsbereich von jenen des HVPI-Warenkorbes, so sind zum Beispiel die Kfz-Steuer, das Glücksspiel, aber auch Einrichtung, Ausbau- und Umbau im Eigenheimbereich nicht im HVPI enthalten.

Die Zukunft des VPI

Es steht österreichweit außer Streit, dass der VPI derzeit eine wichtige Funktion als Spiegel nationaler Preisentwicklung besitzt. Zum Ausdruck kommt dies durch seine Eigenschaft als Wertanpassungsgröße; viele Versicherungs- und Mietverträge beinhalten als Basis der Wertanpassung den VPI.

Andrerseits gewinnt der HVPI in zunehmendem Maße an Bedeutung; er wird dann wohl mit denselben Argumenten, die seinerzeit für den VPI vorgebracht wurden, die Geldentwertung für einen »durchschnittlichen« Europäer abbilden.

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