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Sind die Arbeitsverhältnisse noch normal? | Erfahrungsberichte eines Sozialforschers

Konrad Hofer ist Soziologe, das hat er studiert. Seit mehr als einem Jahrzehnt ist er als »Undercover-Agent« für die Rechte der Arbeitnehmer unterwegs. Seine Arbeit als Taxilenker, Zettelverteiler, Lkw-Fahrer, Altenpfleger, Arbeitsstricher usw. war gleichzeitig immer eine Erforschung des sozialen Umfelds und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Er ist also nicht nur Theoretiker, sondern auch ein Mann der Praxis, der aus eigener Erfahrung weiß, wovon er spricht.

Sind die Arbeitsverhältnisse noch normal? Diese Fragestellung zieht sich wie ein roter Faden durch meine bisherigen Publikationen.

Als ich vor nunmehr zwölf Jahren meine ersten Erfahrungen als Leiharbeiter machte, glaubte ich, damit besonders nachteilige Arbeitsverhältnisse beschrieben und analysiert zu haben. Ich prangerte Personalbereitstellungsfirmen an, die ihr Personal täglich oder wöchentlich in das Büro zitierten. Dort mussten wir warten, ob es für uns eine Arbeit gab oder nicht. Gab es nichts, gingen wir unverrichteter Dinge wieder nach Hause und versuchten am nächsten Morgen wieder unser Glück.

Verliehen

Gänzlich unvorbereitet werden Leiharbeiter in Beschäftigerbetriebe geschickt. Ich erlebte es zum Beispiel bei den Entsorgungsbetrieben in Simmering, wo wir Ofenmaurern hilfreich zur Hand gehen mussten. Unsere Kleidung war völlig ungeeignet für diesen Arbeitseinsatz. Mit rabenschwarzem Gewand mussten wir nach dem ersten Arbeitseinsatz unseren Heimweg antreten. In den Bussen und Straßenbahnen rückten die anderen Fahrgäste weit von uns ab, weil wir vor Schmutz starrten. Erst für den nächsten Tag konnten wir eine passende Arbeitskleidung organisieren.

Die Arbeit in den Verbrennungsöfen war sehr staubig. Die Firma stellte uns nur lächerlich ungeeignete Hobbystaubmasken zur Verfügung. Dort, wo Sondermüll verbrannt wird, kann auch der Staub nicht harmlos sein. Ich schuftete mit den Ofenmaurern in 12-stündigen Nachtschichten, wir räumten die abgeriebenen feuerfesten Feuersteine aus dem Ofen und klebten neue hinein. Am Ende dieses zweiwöchigen Arbeitseinsatzes, inklusive der Wochenenden, wurden meine Stunden fälschlicherweise als Tagschichten bestätigt. Mit diesem falschen Stundenzettel kam ich in die Leihfirma zurück, doch der Leiharbeitschef sah sich außerstande, diesen Fehler zu korrigieren und zahlte mir anstatt der Nachtarbeitszulagen bloß den Lohn für die Tagschicht aus. Wo sollte ich mich beschweren? Bei einem Betriebsrat, den es in diesem großen Unternehmen nicht gab? Beim Beschäftigerbetrieb, der froh war, so billig davongekommen zu sein?

Solche Zustände der Ohnmacht erlebte ich als Leiharbeiter wiederholt. Meine Arbeitseinsätze wurden des Öfteren nicht korrekt bestätigt, Pausen wurden abgezogen, obwohl ich sie nie genossen hatte, ich fühlte mich ausgenutzt und schlecht behandelt.

Als Leiharbeiter ist man einer hohen Flexibilität unterworfen. Es gibt sogar Einsätze, die nur wenige Stunden dauern. Es kommt vermehrt zu einer Art von Feuerwehreinsätzen. Wenn in einer Firma plötzlich zu wenig Beschäftigte einer hohen Arbeitsanforderung gegenüberstehen, wird meist nicht das Stammpersonal aufgestockt, sondern es wird immer häufiger auf die flexiblen Leiharbeitskräfte zurückgegriffen.

Vor zwölf Jahren war ich noch einer von rund 7000 Leiharbeitern in Österreich, heute beträgt die Anzahl von Leiharbeitskräften rund viermal so viel.

Von der Leiharbeit zur Schwarzarbeit

»Normal« ist es auch bei meiner nächsten Arbeitserfahrung als Schwarzarbeiter nicht zugegangen. Ich konnte mit meiner Rolle als rumänischer Schwarzarbeiter nachweisen, dass es Personalbereitstellungsfirmen gibt, die Arbeiter auch ohne Papiere an Beschäftigerbetriebe besonders günstig weitervermitteln. Ich sammelte genügend Beweise, dass die Kundenfirmen dieser Leihbuden sich dessen sehr wohl bewusst waren.

Ich habe auch darauf verwiesen, dass vor allem die so genannte Subfirmenkonstruktion Tür und Tor öffnet, um standardisierte Arbeitsrechte zu untergraben, denn die Angebote von Subfirmen sind meist geradezu darauf ausgerichtet, Lohnkosten zu sparen. Tatsächlich fand ich hier einen großen Teil von schwarzarbeitenden Kollegen, die zum Teil sogar auf der Baustelle übernachteten, weil sie einerseits bis spät in die Nacht arbeiteten und andererseits auf diese Weise Wohnkosten sparen konnten.

In der Schwarzarbeit, in die man sich meist nur aus einer Notsituation heraus begibt, werden alle arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen ignoriert. Der vernünftige Vorschlag, die Konstruktion von Subfirmen zu verbieten beziehungsweise den Generalunternehmer für arbeitsrechtliche Verfehlungen verantwortlich zu machen und den Schwarzarbeitern gewerkschaftlichen Schutz bei der Nachforderung der ihnen vorenthaltenen Löhne und Zulagen zu gewähren, konnte bisher nicht in die Praxis umgesetzt werden.

Lkw-Fahrer

Als Lkw-Fahrer habe ich nachweisen können, dass es in dieser Branche nicht weit her mit einer normalen Entlohnung ist. Während der Arbeitssuche als Lkw-Fahrer war ich erst erfolgreich, als ich bei der Frage der Bezahlung nicht gesagt habe: »Ich möchte nach dem üblichen KV entlohnt werden.« Das Wort »Kollektivvertrag« alarmiert in dieser Branche die Arbeitgeber derart, dass sie von einer Beschäftigung lieber Abstand nehmen. Üblich ist, wie sich bald herausgestellt hat, nicht die Bezahlung nach dem KV, sondern nach der Anzahl der Fuhren oder zurückgelegten Kilometer. Die »offizielle« Bezahlung liegt so niedrig, dass die Arbeitnehmer gering angemeldet sind und eine dementsprechend niedrige Pension, niedriges Arbeitslosengeld oder Krankengeld erwarten können. Die Arbeitgeber sparen sich auf diese Weise wiederum Lohnnebenkosten, die insgesamt dem Sozialversicherungssystem fehlen.

Altenpfleger

Auch im Pflegeberuf wird man oft mit der Frage konfrontiert: »Ja, ist denn das noch normal?« Ausgebildete Pflegepersonen stehen hier gerade bei Nachtdiensten einer immer größer werdenden Anzahl von pflegebedürftigen Menschen mehr oder weniger hilflos gegenüber und oft hilft erst die systematische Verteilung von Schlaftabletten nach dem Abendessen, die Nachtdienste halbwegs gut zu überstehen. Im Pflegebereich gibt es auch Pools, wo den Pflegepersonen ebenfalls hohe Flexibilität bei vergleichsweise niedriger Bezahlung abverlangt wird.

Schülerinnen und Schüler werden hier oft als vollwertige Arbeitskräfte in die Pflegearbeit einbezogen. Ohne die Unterstützung dieser unerfahrenen und kostengünstigen Kräfte könnten viele Pflegestationen in Krankenhäusern ihre Arbeit gar nicht bewältigen.

Taxifahrer - unselbständig selbständig

Das Taxifahren hat mit der Scheinrealität eines Taxi-Orange nichts zu tun. Arbeitszeiten und Verdienst stehen in krassem Widerspruch. Bei 12-stündigen Nachtschichten fällt der Stundenlohn meist nur zwischen 70 bis 90 Schilling brutto aus. Wenn man die Arbeit beginnt weiß man nie, wie viel Einkommen am Ende herauskommen wird. Werde ich viele gute Fuhren haben? Kann ich auf viel Trinkgeld hoffen, oder wird es eine Stehpartie? Das sind die Fragen, die sich Taxilenker vor Dienstantritt stellen.

Zum ungewissen Einkommen kommen noch verschiedene Probleme hinzu. Bei Verkehrsübertretungen auf der Jagd nach Fahrgästen kann es zu empfindlichen Strafen kommen, beim Warten auf Fahrgäste außerhalb von Taxistandplätzen ebenfalls, und wenn man dann die Fahrgäste im Taxi hat, ist es wiederum nicht sicher, ob sie sich die Taxifahrt überhaupt leisten können, oder ob sie es gar auf das Bargeld des Taxilenkers abgesehen haben. Verdienstentgänge, die durch so genannte »Fehlfahrten« entstehen, wenn man über Funk an eine Adresse bestellt wird und dort nirgendwo Fahrgäste vorfindet, komplettieren die hohen Risken, die hier unselbständig Beschäftigte hinnehmen müssen.

Jobs ohne Gewähr auf ein fixes Einkommen, eine Arbeit mit hohen Risken und wenig Lohn, wie das beim Taxifahren in Wien üblich ist, stellen tatsächlich keine hohe Attraktivität dar - Taxilenker werden bei noch so hohen Arbeitslosenraten immer gesucht.

Atypische Beschäftigungen zeichnen sich dadurch aus, dass im Vergleich zu einem Normalarbeitsverhältnis wichtige Eckpfeiler fehlen. Es gibt keine fixe Arbeitszeit, keine Garantie auf ein regelmäßiges Einkommen und auch der Arbeitsort kann ständig wechseln. Es gibt darüber hinaus keine Ansprüche auf die in einem Kollektivvertrag ausgehandelten Schutzbestimmungen wie Kündigungsschutz oder Vertretungsschutz aller für Arbeitnehmer vorhandenen Beratungseinrichtungen; und erst seit kurzem gibt es eine Sozialversicherungspflicht mit allerdings eingeschränkten Versicherungsleistungen und Selbstbehalt bei Krankenversicherungsangelegenheiten.

Billig und billiger

Viele Arbeitsverhältnisse werden auf Werkvertragsbasis oder auf freier Dienstvertragsbasis abgeschlossen. Vorteil für das Unternehmen: Diese Konstruktionen sind billiger, die Betroffenen haben keinen Anspruch auf Urlaub, sind flexibler einsetzbar, sie sind gewerkschaftlich nicht organisiert, lassen sich stärker unter Druck setzen. Kurzum, sie bieten für ein Unternehmen eine Reihe von Vorteilen, während sie selbst so ziemlich aller sozial- und arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen verlustig gehen. Wie schamlos die Arbeitsbeziehungen gestaltet sein können, erlebte ich bei meiner Tätigkeit als selbständiger Werbemittelverteiler.

Von der Werbefirma wurde ich nach einer kurzen Einschulung einige Tage vor meinem ersten Einsatz um halb sieben Uhr in die Firma gebeten. Dort musste ich bereits in der Früh beim Verladen von Werbematerialien mithelfen. Nach einiger Zeit wurde mir auf eigenes Bitten ein Wagerl gegen eine Kaution von 300 Schilling ausgehändigt. Schließlich durfte ich gegen 9 Uhr Vormittag das Lager in Richtung Verteilereinsatzgebiet selbständig verlassen. Ich musste mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem vereinbarten Treffpunkt fahren und dort auf das Eintreffen meines Wagerls samt Werbematerialien eine geschlagene Stunde in der Kälte warten.

Als der Kleintransporter endlich kam, durfte ich mit der Verteilertätigkeit noch immer nicht beginnen, weil ein Werbezettel einer Möbelfirma fehlte. Erst um 11 Uhr startete ich das Verteilen des Werbematerials. Ich arbeitete schnell und ohne Pause, gegen 17 Uhr war ich hungrig, durstig, fix und fertig. Ich hatte keine Lust mehr, meine »selbständige« Arbeit weiter auszuführen und beschloss, sie am nächsten Tag fortzusetzen, aber das ließ mein Chef nicht zu. Die Zettel müssten rechtzeitig an der Tür hängen, sagte er mir, denn sonst würde es vom Auftraggeber kein Geld geben, hieß es. Meine restlichen Werbezettel für die letzten zehn Stiegen wurden mir abgenommen, und ein Kollege beendete die Verteilung für mich.

Für Sie keine Aufträge mehr

Als es dann am nächsten Freitag zur Abrechnung kam, Geld gibt es immer erst am Freitag, staunte ich nicht schlecht, als auf meiner Gehaltsliste bloß 213 Schilling brutto aufschienen und mein Nettogewinn 192 Schilling betrug, weil da Fahrgeldspesen, Versicherungsspesen und Weggeld abgezogen worden waren. Mir blieb der Mund offen. Ich stotterte: Warum so wenig? Warum die Abzüge? Ich stellte weitere Fragen, als plötzlich mein Geschäftspartner ziemlich laut wurde und davon sprach, dass es mit mir nur Probleme gebe, dass ich die Verteilertätigkeit nicht gewissenhaft ausführte, und dass es unter diesen Voraussetzungen keinen Sinn hätte, weiter mit mir zusammenzuarbeiten und dann schrie er aufgebracht folgenden Satz: »Für Sie, Herr Hofer, gibt es keine Aufträge mehr.«

Ich, der ich diese »Rolle« ohnehin nicht länger spielen wollte, kann mit dieser »Kündigung« gut leben, obwohl es das erste Mal war, dass ich in Ausübung einer Arbeit im Zusammenhang mit meinen Arbeitsweltforschungen gescheitert bin. Aber alle Kolleginnen und Kollegen, die auf diese Tätigkeit angewiesen sind, weil sie sonst keine Arbeitsmöglichkeiten vorfinden, für die bedeutet eine solche Aussage die fristlose Entlassung.

Während ich mich eigentlich während der Arbeit immer als unselbständiger Erwerbstätiger erlebt habe, denn Arbeitsort, Zeit und Umfang der Tätigkeit konnte ich nicht selbst beeinflussen, wurde ich am Ende dieses Arbeitsverhältnisses plötzlich als »Geschäftspartner« angesprochen, dem die Aufträge entzogen werden.

»Bist du a-typisch?«

Unter diesem Titel laden AK und ÖGB zur aktiven Diskussionsteilnahme. In der ganztägigen Veranstaltung geben Fachleute einen Überblick über aktuelle Trends und die Zusammenhänge zwischen Globalisierung, Umstrukturierungen und geschlechtsspezifischer Arbeitsmarktsegregation. Mit den Methoden des Theaters der Unterdrückten nach Augusto Boal wird das Thema der atypischen Beschäftigung auch spielerisch begreifbar.´

Dienstag, den 20. 11. 2001, von 9 bis 17 Uhr (anschließend Cocktail), Hochholzerhof - BAWAG, Seitzergasse 2-4, 1010 Wien.

Wehr- und hilflos

An diesem Beispiel erkennt man deutlicher als sonst die ganze Fadenscheinigkeit der neuen atypischen Arbeitsbeziehungen. Alle Schutzbestimmungen fallen weg. Mit Arbeitsverträgen, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit verschleiern, wird allen Arbeitnehmerschutzbestimmungen die Basis entzogen. Dieses System lässt keine kritischen Arbeitnehmer zu, denn diesen werden einfach keine »Aufträge« mehr erteilt. Kein Arbeitslosengeld steht dem »neuen Selbständigen« zu, keine Arbeitnehmervertretung kann er um Hilfe bitten, er ist wehr- und hilflos.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, wohin die neuen Arbeitsbeziehungen führen. Zu einer Entmündigung des Arbeitnehmers, der zu einem »Geschäftspartner« mutiert. Diese neuen Arbeitsverhältnisse zielen auch deutlich darauf ab, die gewerkschaftliche Interessenvertretung zu umgehen. Die Ökonomie ist in einem deutlich spürbaren Umbruch. Mit dem Aufkommen der Börsen und dem verstärkten Aktienhandel wird der Druck auf die Manager, möglichst hohe Gewinne zu erzielen, immer größer. Gewinne lassen sich durch erhöhte Produktivität und niedrigere Personalkosten erwirtschaften. Besonders hoch fallen die Gewinne aus, wenn der gewerkschaftliche Einfluss zurückgedrängt wird, wenn die ehemals unselbständigen Arbeitnehmer unter dem Titel »Neue Selbständige«, »freie Dienstnehmer«, »Geschäftspartner« firmieren und sie zwar die negativen Seiten des Unternehmertums, nämlich Umsatzeinbußen, Verluste von Aufträgen, Stornierungen etc. voll spüren, aber von den positiven Seiten des freien Unternehmertums, der Beteiligung an Gewinnen, ausschließt.

Qualität oder Mäntelchen?

Eine Forderung muss daher lauten, die Dinge beim Namen zu nennen. Es geht nicht darum, wie neuerdings ein Arbeitnehmer bezeichnet wird, sondern ob er aufgrund seiner Art der Erwerbstätigkeit überhaupt weiterhin beschäftigt bleibt oder nicht. Ist die Art und Weise der Durchführung seiner Beschäftigung eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit oder nicht? Handelt es sich um eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung, dann sind alle arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen einer solchen Arbeitsbeziehung anzuwenden. Auf die Qualität der Arbeitsbeziehungen kommt es an und nicht auf das umgehängte Mäntelchen, das nur dazu dient, den wahren Charakter zu verschleiern und alle sozialen und arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen mit einem durchsichtigen Trick einfach auszuhebeln.

LITERATUR:
Würdelos - Erfahrungen eines Leiharbeiters, Wien: Verlag für Gesellschaftskritik, 1991 (vergriffen);
Arbeitsstrich - Unter polnischen Schwarzarbeitern, Wien: Verlag für Gesellschaftskritik, 1992 (vergriffen);
Ausgeliefert - Zum Berufsalltag von Lkw- und Busfahrern, Verlag des ÖGB, 1994;
Pflegebedürftig - Von der Betreuung zu Hause und im Pflegeheim, Verlag des ÖGB, 1997;
Arbeit ohne Schutz - Eine Analyse an Beispielen atypischer Beschäftigung, Verlag des ÖGB, 2000.

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