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Aufwendungen für Pensionsversicherung in % des BIP 2003- 2007
Bundesmittel für Pensionsversicherung in % des BIP. 2003-2007

Pensionen: Fadenscheinige Begründung

SCHWERPUNKT

Die aktuelle Finanzlage der Pensionsversicherung ist bei weitem besser als die Regierung das darzustellen versucht: Nachtrag zum Beitrag »Bruch des Generationenvertrages« im Mai-Heft.

Die Regierung hat die Vorlage ihres drastischen Pensionskürzungskonzepts vor allem mit der Finanzlage der Pensionsversicherung begründet. Die Pensionen seien ohne sofortige tiefe Einschnitte nicht mehr finanzierbar, so die Behauptung. Eine Behauptung, die einer näheren Prüfung nicht standhält. In den Finanziellen Erläuterungen zum Gesetzesentwurf vom 31. 3. 2003 hat das Sozialministerium einen Überblick über die absehbare Entwicklung in den Jahren 2003-2007 gegeben. Die in den beiden folgenden Grafiken verwendeten Zahlen sind diesen offiziellen Erläuterungen entnommen. (Siehe Grafik: »Aufwendungen für Pensionsversicherung in % des BIP 2003- 2007«.)

Das Sozialministerium prognostiziert für die nächsten Jahre einen Rückgang der Ausgaben der Pensionsversicherung von 11,1% des BIP im Jahr 2003 auf 10,7% des BIP im Jahr 2007 - und das unter der Annahme, dass am geltenden Pensionsrecht nichts geändert wird! Bei Annahme einer 1:1 Umsetzung der ursprünglichen Regierungspläne wird mit einem Rückgang der Pensionsausgaben auf 10,3% des BIP gerechnet. Eine ähnliche Entwicklung wird für die Zuzahlungen zur Pensionsversicherung aus Bundesmitteln in Aussicht gestellt. (Siehe Grafik: »Bundesmittel für Pensionsversicherung in % des BIP. 2003-2007«.)

Ändert sich nichts am geltenden Recht, so wird die Zuzahlung aus Bundesmitteln (Bundesbeitrag plus Ersatzleistung für Ausgleichszulagen) von 3,1% des BIP im Jahr 2003 auf 2,9% im Jahr 2007 zurückgehen. Bei Umsetzung der ursprünglichen Pläne würde es einen Rückgang auf 2,5% des BIP geben.

Ausgabenrückgänge werden aber nicht nur relativ zur Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (in BIP-Prozenten) prognostiziert, sondern auch in Absolutwerten. Im ASVG würden die Zuzahlungen des Bundes bei Fortgeltung des bestehenden Rechts in den Jahren 2004, 2005 und 2006 niedriger liegen als der entsprechende Wert des Jahres 2003. Erst 2007 würde nach den Angaben des Sozialministeriums ein Wert erreicht werden, der nominell höher liegt!

Wie kommt es zu dieser relativ günstigen Entwicklung in den nächsten Jahren? Im wesentlichen deshalb, weil seit Jahren Änderungen im Pensionsrecht zur Dämpfung des Ausgabenzuwachses vorgenommen werden. Mit diesen Rechtsänderungen konnte erreicht werden, dass bereits im Zeitraum 1985 bis 2000 der BIP-Anteil der Pensionsausgaben nur mehr geringfügig angestiegen ist.

Unbestreitbar ist in Anbetracht der angeführten Zahlen, dass die Finanzlage der Pensionsversicherung von der Regierung in verantwortungsloser Weise überdramatisiert wird, um das beabsichtigte radikale Kürzungspaket in der Öffentlichkeit »begründen« zu können. Unbestreitbar ist auch, dass die gesetzliche Pensionsversicherung zur Bewältigung der neuen Herausforderungen (Anstieg des Altenanteils, »Individualisierung« der Lebensformen etc.) und zur Erhöhung der Gerechtigkeit und Transparenz (gleiche Beiträge für gleiche Leistungen, kostendeckende Finanzierung der Ersatzzeiten etc) weiterentwickelt werden muss. Strukturreformen, die auf diese Fragen eine Antwort geben, sucht man in dem am 29. April im Ministerrat beschlossenen Maßnahmenpaket allerdings vergeblich!

Die Ergebnisse des runden Tisches, zu dem sich die Regierung schließlich unter dem Druck des ÖGB doch noch bereitfand, waren bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

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