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Chancen auf faire und gerechte Pensionen vertan! |
Kommentar Johann Kalliauer - Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich

INFORMATION

»Das vom Parlament beschlossene Gesetz ist unsozial gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.«

Die Regierungsparteien ÖVP/FPÖ haben beschlossen

  • Die Pensionskürzungen 2003 werden nur teilweise zurückgenommen.
  • Zusätzliche Abschläge für Männer, die mit 62 in Pension gehen.
  • Daraus ergeben sich trotz höherem Pensionsalter Kürzungen bis 20 Prozent und darüber:

Manuela P., Kellnerin,
geboren 1968, verliert 16 Prozent

Gabi R., Sekretärin,
geboren 1970, verliert 23 Prozent

Gerhard M., Maurer,
geboren 1952, verliert 20Prozent

Norbert F., Filialleiter,
geboren 1954, verliert 22 Prozent

Altersarmut droht

Angesichts der Höhe der Pensionen der ArbeitnehmerInnen sind Kürzungen unsozial und führen zu Altersarmut.

Die Armutsgrenze liegt in Österreich bei -EUR 780,- (= 60 Prozent des Medianeinkommens).

ArbeitnehmerInnen sind die großen Verlierer

Die ArbeitnehmerInnen finanzieren ihre Pension zu 80% selbst, während Unternehmer und Bauern hohe Zuschüsse aus Steuermitteln (Bundesbeitrag) erhalten.

Neues Pensionskonto

Mit 65 (Regelpensionsalter) sollen bei 45 Versicherungsjahren 80 Prozent des durchschnittlichen Lebensverdienstes erreicht werden.

Ein Pensionsantritt vor 65 ist nur ausnahmsweise (Langzeitversicherte befristet, Schwerarbeiter, Männer Pensionskorridor) und grundsätzlich mit Abschlägen von 4,2 Prozent pro Jahr möglich.

Betroffen vom neuen Recht sind ab 1. 1. 1955 Geborene. Für Personen, die bereits Versicherungszeiten erworben haben, werden für die gesamte Versicherungszeit je 2 Teilpensionen errechnet (Parallelrechnung):
Teilpension nach Rechtslage 2004 (A) und Teilpension nach Rechtslage bei Pensionsantritt (N).

Die Pension setzt sich anteilig nach dem Verhältnis der Versicherungszeit vor 2005 und der Ver-sicherungszeit ab 1. 1. 2005 zur Gesamtversicherungszeit zusammen.

Beispiel:
Gesamtversicherungszeit 46 Jahre, davon bis 2005 30 Jahre, ab 2005 16 Jahre
Pension = 30/46 von A + 16/46 von N

Frauen zahlen drauf

Durch die »Harmonisierung« wird die Pension nicht mehr aus den besten 15 Jahren berechnet sondern vom gesamten Lebenseinkommen. Die Einkommensnachteile der Frauen insbesondere durch Teilzeitbeschäftigung und Wiedereinstieg nach der Kindererziehungszeit führen zu Pensionskürzungen von 20% und mehr. Die verbesserte Bewertung der Kindererziehungszeiten für unter 50-Jährige
(EUR 1157,- monatlich) kann diese Verluste nicht ausgleichen.

Abschläge auch für Schwerarbeiter

Die neue Schwerarbeitsregelung soll nach 45 Versicherungsjahren - davon 20 Schwerarbeitsjahre - einen Pensionsantritt mit 60 ermöglichen. Es werden aber Abschläge von 2,1 Prozent pro Jahr vor 65 abgezogen.

Der Abschlag verringert sich um 0,05 Prozent für jedes über das 15. Schwerarbeitsjahr hinausgehende Jahr Schwerarbeit.

Bis heute ist nicht definiert, wer Schwer-arbeiter ist, auch nicht, wie man das beweist.

Ziel der Regierung ist, dass jährlich nur 5 Prozent aller NeupensionistInnen in die Schwerarbeitspension gehen können. Für Frauen ist die Regelung bis 2024 wertlos, weil sie ohnehin mit 60 in Pension gehen können.

Auch über 50-Jährige verlieren neuerlich

Zum Verlust aus der Reform 2003 zwischen 5 und 10 Prozent kommt bei Antritt der »Korridorpension« mit 62 (Voraussetzung sind 37,5 Versicherungsjahre) noch ein Abschlag bis zu 12,6 Prozent dazu.

Der Gesamtverlust ist also nicht gedeckelt und beträgt bis zu 22,6 Prozent - und das lebenslang!

Keine Harmonisierung der Beiträge

Durch die Pensionsharmonisierung werden die Beiträge nicht angeglichen, sodass der Steuerzahler die Pension der Unternehmer und Bauern weiterhin kräftig mitfinanzieren muss.

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(C) AK und ÖGB

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