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Die Arbeiterkammer - 60 Jahre Mitgestalterin der Zweiten Republik

HINTERGRUND

Die AK gibt es fast so lange wie die Zweite Republik: seit dem 20. Juli 1945.Wesentliche Leistungen des Wiederaufbaus und der Organisation des öffentlichen Lebens wären ohne Mitwirken der Arbeitnehmervertretung nicht zustande gekommen.

Die Geschichte der Arbeiterkammer reicht allerdings in die erste Republik zurück: Bereits am 26. Februar 1920 wurde das Gesetz über die Errichtung der Kammern für Arbeiter und Angestellte beschlossen. Seitdem besteht die Arbeiterkammer als Gegengewicht zur Handelskammer, die es seit der Revolution von 1848 gibt. Sie erreichte in der Ersten Republik jedoch nicht die erwartete gesellschaftspolitische Relevanz, da die Vertretung der Arbeiterkammern in staatlichen Gremien auf wenige Bereiche beschränkt blieb.

Im Ständestaat von 1934 bis 1938 gab es die Arbeiterkammern zwar dem Namen nach, sie waren aber bloße Geschäftsstellen der unter Regierungsaufsicht stehenden »Einheitsgewerkschaft«. Die Freien Gewerkschaften waren 1934 verboten worden. Im Jahr 1938 wurden die Arbeiterkammern überhaupt aufgelöst.

Politisches Gewicht

Ab August 1945 wurden zunächst in Wien und dann in den Bundesländern die Arbeiterkammern wiedererrichtet. Ihre Wiedererrichtung erfolgte auf Basis des Arbeiterkammergesetzes von 1920.

Die Kammerfunktionäre wurden zunächst durch Vereinbarungen zwischen den politischen Parteien bestellt.

Die ersten AK Präsidenten waren gleichzeitig Vorsitzende oder Leitende Sekretäre der Landesexekutiven des ÖGB.

Die Arbeiterkammer hat in der Zweiten Republik viel mehr gesellschaftlichen Einfluss und politisches Gewicht als davor. Das war vom politischen System so gewollt. Das Prinzip der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern und die Erlaubnis, die Arbeiterkammerumlage über die betriebliche Lohnverrechnung einheben zu lassen, unterstützen die Arbeit der Arbeiterkammer. Das Begutachtungsrecht von Gesetzesentwürfen gesteht ihr rechtliche Einflussmöglichkeiten zu.

Klassenkampf

Die Arbeiterkammern und der ÖGB sind formell voneinander unabhängige Organisationen, die zwar vielfach zusammenarbeiten, aber eine klar abgegrenzte Arbeitsteilung haben. Der Dualismus bei der Vertretung der Arbeitnehmerinteressen einerseits durch die Arbeiterkammern als gesetzliche Einrichtungen und andererseits durch den ÖGB als freiwillige Berufsvereinigung ist in dieser Form ein österreichisches Spezifikum.

Nach den negativen Erfahrungen in der Ersten Republik wurde in der Zweiten Republik jede offene Form des Klassenkampfes aufgegeben, stattdessen setzte man sich an den Verhandlungstisch. Der unmittelbare Anlass für die Zusammenarbeit der Interessensvertretungen war der starke Lohn-Preis-Auftrieb. Zwischen April und Juni 1947 stiegen die Lebensmittelpreise beispielsweise um 83 Prozent, die Verdienste hingegen stiegen nur um 20 Prozent. 1947 gab es das erste Lohn-Preis-Abkommen zwischen AK/ÖGB, Bundeswirtschaftskammer und Landwirtschaftskammer. Es sah geringe Lohnerhöhungen bei gleichbleibenden Preisen vor. Bis 1951 sollte es insgesamt fünf solche Abkommen geben. Im Zuge des 4. Lohn-Preis-Abkommens gab es im Herbst 1950 Proteste der Arbeiternehmer, die mit dem Ergebnis der Verhandlungen nicht zufrieden waren. Der so genannte »Oktoberstreik« war Höhe- und Endpunkt des Widerstandes gegen eine Entwicklung, die sich nach 1945 viele ganz anders - nämlich radikaler und nicht so sehr auf Konsens getrimmt - vorgestellt hatten. Ende Oktober wurde die Streikwelle schließlich abgebrochen. Aufgrund der fundamentalen Proteste ging man in weiterer Folge von den Lohn-Preis-Abkommen ab.

Erste AK Wahlen

Am 23. und 24. Oktober 1949 fanden die ersten Wahlen in die Kammern für Arbeiter und Angestellte in der Zweiten Republik statt. Die Wahlbeteiligung bei dieser Wahl war mit 80 Prozent so hoch wie nie zuvor und nie wieder danach. Wahlkampfthemen waren unter anderem die hohen Preise und die Arbeitslosigkeit. Insgesamt waren 1,116.680 Arbeitnehmer wahlberechtigt. Davon entfielen 63 Prozent der Stimmen auf die Sozialistische Partei, 7 Prozent auf den Linksblock, 15 Prozent auf die Österreichische Volkspartei und 15 Prozent auf die Wahlpartei der Unabhängigen.

In der darauf folgenden Zeit der Hochkonjunktur wurden die Leistungen der Arbeiterkammer und das System der Sozialpartnerschaft zu anerkannten Institutionen in der Öffentlichkeit.

1954 beschloss das Parlament ein neues Arbeiterkammergesetz, das am 15. Juni in Kraft trat. In diesem Jahr fand auch die zweite AK Wahl der Zweiten Republik statt. Die Wahlbeteiligung war mit 70 Prozent immer noch sehr hoch.

Das Jahr 1955 brachte Österreich viel Neues. Am 15. Mai 1955 wurde der Staatsvertrag unterzeichnet, der den freien, souveränen und demokratischen Staat Österreichs wieder herstellte. In diesem Jahr wurde auch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ASVG beschlossen - ein Meilenstein der österreichischen Sozialgesetzgebung. Am Zustandekommen des ASVG war die Arbeiterkammer wesentlich beteiligt. Es wurde mit seinen Regelungen zur Absicherung im Krankheitsfall und der staatlichen Altersversorgung als einer der wichtigsten Erfolge der Zweiten Republik angesehen.

Paritätische Kommission für Preis- und Lohnfragen

Mit der Einrichtung der paritätischen Kommission für Preis- und Lohnfragen im Jahr 1957 wurde die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft auf freiwilliger Basis institutionalisiert. Bis dahin waren die Sozialpartner informell tätig. Neben den Arbeiterkammern und dem ÖGB als Arbeitnehmervertreter sind die Wirtschaftskammern für die Unternehmer und die Landwirtschaftskammern für die Selbständigen in der Landwirtschaft in der Sozialpartnerschaft vertreten.

Die Sozialpartnerschaft (das System der Zusammenarbeit zwischen den Organisationen der Arbeitgeber, Arbeitgeber und der Regierung) hat von Anfang an in der Zweiten Republik eine wichtige Funktion für die Erhaltung des sozialen Friedens eingenommen.

Ein »sozialpartnerschaftliches System« ist per Definitionem immer ein System der »Dreigliedrigkeit«, das heißt ein System der Interessenabstimmung und des Interessenausgleichs zwischen Arbeitgebervertretungen, Arbeitnehmervertretungen und Staat bzw. Staatenbünden oder internationalen Organisationen auf dem Verhandlungsweg.

Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen

Bildung und Weiterbildung war den Vertretern der Arbeitnehmerinteressen immer ein wichtiges Anliegen. Deshalb gründeten Arbeiterkammer, Gewerkschaften und der ÖGB im Jahr 1959 das Berufsförderungsinstitut, einen eigenen Bildungsträger für die berufsorientierte und berufsbegleitende Bildung.

Auch die Konsumenteninformation wurde immer wichtiger. Im Jahr 1961 erfolgte die Gründung des »Vereines für Konsumenteninformation« als sozialpartnerschaftliche Einrichtung.

Die Mitgestaltung der Wirtschaftspolitik wurde durch die Gründung des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen im Jahr 1963 erleichtert. Seine Aufgabe bestand in der Ausarbeitung von wirtschaftspolitischen Empfehlungen. Die Institution der Sozialpartnerschaft, vor allem aber der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen, wurde in der Folge zu einem Haupttätigkeitsfeld der Experten der Arbeiterkammer.

Der Rezession der Jahre 1966/67 folgte ein wahrer Reformschub in den Siebzigerjahren. Dieser Zeitraum sollte zu einem der sozialpolitisch produktivsten Zeiträume in der zweiten Republik werden. Damals erweiterte sich das sozial- und wirtschaftspolitische Spektrum um Umweltpolitik, Kommunalpolitik, Wohnungspolitik und Konsumentenschutz.

Neue sozialpolitische Initiativen mündeten in einen Ausbau der österreichischen Sozialgesetzgebung. Experten der AK waren an der Ausarbeitung aller relevanten Gesetzesvorlagen beteiligt, zudem wurde eine Reihe von Mitarbeitern der Arbeiterkammer in Regierungsfunktionen berufen.

Erfolg bei der Kodifizierung des Arbeitsrechts

Im Bereich des Arbeitsrechts war 1973 ein großer Erfolg zu verzeichnen: nach zehn Jahren Vorarbeit wurde das Arbeitsrecht kodifiziert. Es besteht aus dem Arbeitsvertragsrecht, dem Arbeitsverfassungsrecht und dem Arbeitsschutz. Aufgabe des Arbeitsrechts ist es, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern auszugleichen. In ihm sind beispielsweise Bestimmungen zur Kündigung, Abfertigung, zum Urlaub, zur Lehre, zur Teilzeit, zum Urlaubsgeld und vielem mehr geregelt.

Am Ende der Siebzigerjahre herrschte in Österreich Vollbeschäftigung, man sprach sogar vom »Österreichischen Vollbeschäftigungswunder«. Mit Beginn der Achtzigerjahre ging die Ära der Vollbeschäftigung zu Ende und es kam in der ersten Hälfte der Achtzigerjahre zu einer Stagnationsphase und Strukturkrise.

Skandale und Krise

Für die Arbeiterkammer war das Jahr 1989 ein Jahr der Krise. Die Wahlbeteiligung war bei der Arbeiterkammerwahl in diesem Jahr so tief gesunken wie noch nie. Mit der niedrigen Wahlbeteiligung verbanden die Gegner der Arbeitnehmervertretung die geschwundene Legitimation der Kammer. Es gab in diesem Jahr auch noch einen gewaltigen Skandal um einen AK Funktionär. Der damalige steirische AK Präsident Alois Rechberger hatte Doppelfunktionen besetzt und überhöhte Mehrfachbezüge erhalten. Da die Einkommenslage der Spitzenfunktionäre der AK als Indikator dafür angesehen wurde, ob die Probleme der Arbeits- und Werktätigen überhaupt verstanden werden können, trat in Folge ein großer Vertrauensverlust von Seiten der Arbeitnehmer ein. Der Fall Rechberger wurde zum Ausgangspunkt für das kontinuierliche öffentliche Anprangern kammerinterner Missstände. Die Sinnhaftigkeit und Effizienz der gesamten Organisation wurde angezweifelt. und die Forderung nach Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft ertönte.

Bei der Arbeiterkammerwahl von 1989 wählten nur mehr 53,8 Prozent der Mitglieder. Motive für die Wahlenthaltung waren politisches Desinteresse, aber auch starke Kritik an der Arbeiterkammer. Dazu kamen auch grundlegende sozialökonomische Trends, wie die zunehmende ideologische Ungebundenheit und die zunehmende Distanz der Bürger zu politischen Kräften.

Umfassende Reformen

Der Vertrauensverlust der Arbeitnehmer veranlasste die AK zu umfassenden Reformen. Ziel aller Reformen war eine verstärkte Mitgliederbindung durch ein erweitertes und verbessertes Beratungsangebot, durch verbesserte Kommunikation und eine den neuen Problemen und Herausforderungen angepasste Interessenpolitik. Das Arbeiterkammergesetz wurde im Jahr 1992 umfassend und tiefgreifend novelliert und ersetzte das AK Gesetz aus dem Jahre 1954. Es verstärkte die demokratischen Strukturen und die Kontrollmechanismen, führte eine neue Bezügeregelung für Kammerfunktionäre und leitende Angestellte ein und verbesserte das Dienstleistungsangebot vor allem durch den neuen obligatorischen Rechtsschutz. Arbeitslose und Pensionisten sollten unter bestimmten Bedingungen nun ebenfalls der AK angehören können. Auch die Zusammenarbeit von AK und ÖGB wurde erstmals gesetzlich geregelt. Die AK soll die Gewerkschaft beraten, bei der Förderung von Arbeitnehmern unterstützen und mit ihr zusammenarbeiten. Sie vertritt die Arbeitnehmerinteressen gegenüber dem Staat. Der ÖGB führt die Kollektivvertragsverhandlungen und ist durch die Betriebsräte in den Betrieben vertreten.

Der Fall Zacharias

Mit dieser umfassenden Erneuerung sollte das Vertrauen der Mitglieder wiedergewonnen werden. Die Arbeiterkammer hoffte durch den Willen zur Veränderung und durch eine konstante Vermittlung der Reformziele auf breite Akzeptanz zu stoßen und das positive Image in der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Doch der gesellschaftliche Trend der »Krise der Institutionen«, der nicht nur die Kammern, sondern auch andere Institutionen wie politische Parteien, Gewerkschaften und die Kirchen betrifft, hatte sich noch verstärkt. Etablierte Institutionen wurden in Frage gestellt. Die Wähler wurden auch ideologisch immer ungebundener, die Politikverdrossenheit war gestiegen. Dazu kam ein weiterer Skandal in der AK, der »Fall Zacharias«. Der steirische Kammeramtsdirektor kam durch sein hohes Gehalt ins Gerede. Theoretisch wäre sein hohes Gehalt nach dem AK Gesetz von 1992 gar nicht mehr möglich gewesen, doch Kurt Zacharias hatte einen alten Vertrag, der ihm ein solches ermöglichte. Als Reaktion wurden im Arbeiterkammergesetz von 1994 alle noch bestehende Sonderverträge auf das gesetzliche Niveau herabgesetzt.

Alle genannten Faktoren führten zu einer noch geringeren Wahlbeteiligung. Im Jahr 1994 wählten nur mehr 33,5 Prozent der Kammermitglieder, das war die niedrigste jemals gemessene Wahlbeteiligung. Das ist als Protestverhalten derjenigen zu sehen, die sich nicht mehr vertrauensvoll vertreten fühlten. Die AK war in eine tiefe Legitimations- und Existenzkrise geschlittert.

ZUM NACHLESEN

Brigitte Pellar: Die Arbeiterkammern - das demokratische Plus, in: Das Jahr der Jubiläen, 60 Jahre ÖGB, 60 Jahre Zweite Republik, 50 Jahre Staatsvertrag, Jahrbuch des ÖGB 2005, S 22-44
Österreichischer Arbeiterkammertag (Hg.): Die Kammern für Arbeiter und Angestellte, Zwei Jahrzehnte ihres Wirkens festlich gewürdigt, Wien 1965
Brigitte Pellar: Die Kammern für Arbeiter und Angestellte, Skriptenreihe Gewerkschaftskunde, Heft 7 der ÖGB-BAK Skripten- und Folienbank, Wien 2000
Bundesarbeitskammer (Hg.): 75 Jahre Kammern für Arbeiter und Angestellte, Wien 1995
Fritz Klenner, Brigitte Pellar: Die österreichische Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1999, Wien 1999

 

Vertrauensbeweis der arbeitenden Menschen

Die Skandale der Neunzigerjahre hatten die Kammergegner gestärkt, die die Interessensvertretung generell in Frage stellten und dies an der Frage der Pflichtmitgliedschaft aufhängten. Dem Zeitgeist der allgemeinen Individualisierung schien die Forderung nach Abschaffung plausibel, weil man sich der Illusion einer staatsfreien und damit zwanglosen Gesellschaft hingab. Dass damit ein Schritt zum Lobbyismus gemacht worden wäre, der nicht billiger, übersichtlicher oder demokratischer ist als die Sozialpartnerschaft und der die politische Einflussnahme nur verschleiert hätte, wurde dabei geflissentlich außer Acht gelassen.

Im Jahre 1996 fand eine Mitgliederbefragung statt. Das Ergebnis war eine kleine Sensation: Zwei Drittel aller Stimmberechtigten kamen zur Befragung und mehr als 90 Prozent stimmten für den Weiterbestand ihrer gesetzlichen Interessensvertretung. Dies war ein großer Vertrauensbeweis und ein Ausdruck dessen, dass die Arbeitnehmer zu ihrer Interessensvertretung stehen. Die Sozialpartnerschaft war als tragende Säule des österreichischen politischen Systems bestärkt worden.

Im Jahre 1998 fand eine Novelle des AK Gesetzes statt, dass die AK Wahlen neu regelte. Die Wahlzeit wurde verlängert, die Stimmabgabe per Brief ermöglicht und der Fokus auf Betriebswahlsprengel gelegt. Durch diese Änderungen konnte bei der AK Wahl im Jahr 2000 die Wahlbeteiligung wieder signifikant auf 49 Prozent gesteigert werden.

Ideologie des Neoliberalismus

Im Jahr 2000 wurde das Projekt »AK-Plus« initiiert, das das Leistungsprogramm der AK optimiert und neue Leistungen in den Bereichen berufliche Bildung, moderne Kommunikationstechnologie und Konsumentenschutz geschaffen hat.

Seit dem Jahr 2000 gibt es eine Stagnationsphase der Wirtschaft. Internationalisierung, verstärkter Wettbewerbsdruck und die Ideologie des Neoliberalismus, die nur auf die Kräfte und Werte des Marktes setzt, ohne auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung zu achten, haben die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehr verändert.

Die Wirtschaftstruktur verschiebt sich zuungunsten der Arbeitnehmer. Schwächere Gruppen geraten im »freien« Wettbewerbssystem immer stärker unter Druck. Den Arbeitnehmern weht auf dem Arbeitsmarkt ein immer rauerer Wind entgegen. Die Marktposition der Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern ist infolge der höheren Arbeitslosigkeit immer schwächer geworden. Gerade in dieser Situation brauchen die Arbeitnehmer die AK mehr denn je. Der Bedarf an Beratungsleistungen in diesem Bereich ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Leistungen, von der Rechtsauskunft über die Intervention bis hin zur Vertretung vor Gericht, werden immer öfter in Anspruch genommen. Die Arbeitnehmer nehmen die AK als starken Anwalt, der sich für sie einsetzt und ihre Interessen gegenüber der Wirtschaft vertritt zunehmend war.

Sehr große Akzeptanz

Eine im Jahr 2002 durchgeführte Befragung hat bei 60 Prozent der Bevölkerung eine »sehr große« oder »große« Akzeptanz der Tätigkeit der AK ergeben. Damit hat sich die Zustimmungsrate der Mitglieder zur AK auf sehr hohem Niveau verfestigt.

Auch die Arbeiterkammerwahl des Jahres 2004 hat die Bindung der Mitglieder an ihre Interessensvertretung gezeigt. Obwohl sie im Umfeld von zwei Landtagswahlen, der Bundespräsidentenwahl und der Europawahl stattfand, ist die Wahlbeteiligung mit 48,8 Prozent gehalten worden - das zeigt den Wunsch nach einer starken Interessensvertretung.

Der große Wahlsieg der Sozialdemokratischen Gewerkschafter bestätigte den politischen Kurs der AK, die klar und konsequent gegen die unsoziale Belastungspolitik der Bundesregierung Stellung genommen hatte.


F A Z I T

Die Vertretung der Arbeitnehmerinteressen gegenüber der Regierung und der Wirtschaft wird auch in Zukunft die Hauptaufgabe der Arbeiterkammer bleiben. Denn gerade in Zeiten des politischen Umbruchs und der Veränderung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen ist eine autonome und wirksame Interessensvertretung für die Arbeitnehmer wichtiger denn je.

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