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Einmalige historische Chance für den Arbeitsmarkt

Meinung

Am 2. Oktober 2007 wurde von den Sozialpartnern eines der größten Arbeitsmarktpakete aller Zeiten präsentiert. Aus Sicht des ÖGB ein besonders guter Tag für eine sichere Zukunft der Jugend.

Ziel der Vorschläge ist es, die noch immer zu hohe Arbeitslosigkeit in Österreich senken, gute Chancen für unsere Jugend zu bieten und, dass die heimische Wirtschaft gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat.

AK, ÖGB, WKO und LKÖ haben sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit leistet, das die Ausbildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr sicherstellt und das die Voraus-setzungen schafft, dass der Fachkräftebedarf vorrangig im Inland gedeckt werden kann: Die jetzige Mischung aus Fachkräftebedarf, Hochkonjunktur und noch aufrechter Übergangsfrist auf dem Arbeitsmarkt ist eine einmalige historische Chance. Wir können so die Arbeitslosigkeit senken und einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft unserer Jugend leisten. In dieser Situation dürfen wir weder am Ausmaß noch an der Qualität der erforderlichen Maßnahmen sparen.

Die Zukunftsförderung für die betriebliche Lehrausbildung ist für den ÖGB das Herzstück des Pakets. Die Gewerkschaftsbewegung hat seit Generationen dafür gekämpft - eine faire Finanzierung der Lehrlingsausbildung wird jetzt endlich Wirklichkeit. Die Zukunftsförderung enthält zwei Förderschienen: die Basisförderung und Qualitätsförderung. Die Basisförderung tritt an die Stelle der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie von pauschal 1000 Euro jährlich pro Lehrstelle. Anstatt dieser unterschiedslosen Förderung pro Lehrling und Kalenderjahr soll die neue Basisförderung pro Lehrjahr bezahlt werden und sich nach der Höhe der kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung richten. Der Vorteil: Die Ausbildung in besser bezahlten Berufen wird höher gefördert.
Anstelle der bisherigen Förderung zusätzlicher Lehrlinge - Stichwort Blum-Bonus - soll es nach Ansicht der Sozialpartner stark qualitätsbezogene Förderkriterien geben, etwa für:

• Ausbildungsverbünde,
• Betriebe, deren Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung mit
  Auszeichnung oder gutem Erfolg bestehen,
• Maßnahmen zugunsten von lernschwachen Jugendlichen,
• erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen,
• AusbilderInnenkurse,
• Betriebe, deren AusbilderInnen sich weiterbilden,
• Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen.

Die Vermittlung auf betriebliche Lehrstellen ist weiterhin das wichtigste Ziel. Die Sozialpartner wollen aber, dass Jugendliche die Sicherheit haben, dass sie auch dann einen hochwertigen Abschluss machen können, wenn sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen.

Das dafür nötige Angebot an überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, Implacementstiftungen und FacharbeiterInnenintensivausbildungen ist zu schaffen und zu finanzieren.

Aber auch die Erwachsenen müssen auf die Öffnung des Arbeitsmarktes vorbereitet werden.

Zusätzlich zu den 10.000 Fachkräfteausbildungsplätzen im Metallbereich sollen weitere 10.000 Plätze pro Jahr kommen - und zwar nicht vorfixiert auf bestimmte Branchen und Berufe, sondern flexibel orientiert am jeweiligen Bedarf der regionalen Wirtschaft und an den Potenzialen der Arbeit Suchenden. Besonderer Bedacht ist dabei auf Arbeit suchende Frauen, vor allem auch Wiedereinsteigerinnen zu nehmen. Die Zeit bis zum Ende der Übergangsfristen muss noch optimal genutzt werden: Einerseits um in der österreichischen Gesetzgebung Normen zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping zu beschließen und ihre Umsetzung durch beauftragte Behörden vorzubereiten; andererseits müssen wir alle uns im Rahmen der EU dafür einsetzen, dass europäische Normen für einen wirksamen grenzüberschreitenden Vollzug geschaffen werden.

Um das zu ermöglichen - Qualifikationsoffensive und Maßnahmen gegen Lohndumping -, bleiben die Übergangsfristen grundsätzlich bis 2011 aufrecht.

Kann das AMS aber einen von einem Unternehmen gemeldeten Fachkräftebedarf in bestimmten definierten Mangelberufen nicht mit im Inland Arbeit Suchenden abdecken - auch nicht mit solchen, die in Kürze eine der beschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen abschließen werden -, soll das Unternehmen einen erleichterten Zugang zu einer Beschäftigungsbewilligung für eine entsprechende Fachkraft aus einem der neuen Beitrittsländer erhalten. Die Sozialpartner wollen mit ihrem Zukunftspaket insgesamt 1,3 Milliarden Euro an zusätzlichem Geld für die Jugendausbildung, die Qualifizierungsoffensive und die älteren ArbeitnehmerInnen in Bewegung setzen. 0,2 Prozentpunkte der Lohnsumme aus Insolvenzsicherungsbeiträgen werden in Zukunftsförderungsbeiträge umgewidmet.

Die bis 31.12.2007 beantragten Blum-Förderungen werden weiter über das AMS abgewickelt und finanziert. Da ab 1.1.2008 aber keine neuen Förderfälle mehr anfallen, weil ja an die Stelle der Blum-Förderung die zusätzliche Förderung aus der Zukunftsförderung tritt, können die für den Blum-Bonus veranschlagten 100 Millionen Euro nach und nach für die aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet werden. Die Aufbringung von weiteren 230 Millionen Euro jährlich ist zwischen dem Bund und den Sozialpartnern noch zu verhandeln. Die Sozialpartner schlagen vor, dass für erwerbstätige Personen bis zum 60. Lebensjahr wieder Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet werden. Diese Mittel sollen für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden und die aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierte Förderung der betrieblichen Lehrlingsausbildung - die »Zukunftsförderung« - soll damit verdoppelt werden. Ziel ist es also, Gießkannenförderung durch gezielte Förderung mit hohem Beschäftigungseffekt zu ersetzen.

Die Vorschläge der Sozialpartner müssen jetzt möglichst rasch umgesetzt werden. Dabei steht uns noch viel Arbeit bevor, weil manche glauben, es ginge auch billiger und mit geringerem Aufwand. Wir aber meinen, dass man sich bei diesem Thema nicht mit halben Lösungen zufriedengeben darf. Es geht um die Zukunft unserer Jugend.

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