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Wirtschaft&Arbeitsmarkt

Die Geschichte eines Kollektivvertrages, der uns alle betrifft.

Der Kollektivvertrag für die Gesundheits- und Sozialberufe - kurz »BAGS-KV« - schafft einheitliche Regelungen und Strukturen für
die Beschäftigten im privaten Sozialbereich.
Seit mehr als 20 Jahren kämpfen die Gewerkschaften mittels Muster-Betriebsvereinbarungen, Arbeitsgruppen und Schaffung von Mindestlohntarifen für eine Verbesserung der Arbeitssituation im Gesundheits- und Sozialbereich. Nach mehr als fünfjährigen Verhandlungen wurde schließlich der BAGS-Kollektivvertrag im November 2003 erstmals abgeschlossen - ein großer und wesentlicher Schritt, der
den privaten Sozialbereich nachhaltig zugunsten der ArbeitnehmerInnen verändert.
Der »BAGS« ist seither der Leitkollektivvertrag im privaten Sozialbereich. Er trat erstmals am 1. Jänner 2004 in Kraft. Er gilt bundesweit für rund 70.000 ArbeitnehmerInnen im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Behindertenarbeit und der Kinder- und Jugendwohlfahrt. Aufgrund der Satzung konnte der BAGS-KV im Mai 2006 auf zahlreiche weitere Beschäftigte im Sozialbereich ausgeweitet werden.
Der BAGS-KV zählt damit nicht nur zu den größten von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP) und der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida verhandelten Kollektivverträgen, sondern auch zu den gesellschaftlich bedeutsamsten. »Ein Meilenstein im Bereich der Gesundheits- und Sozialen Dienste«, beschreibt Reinhard Bödenauer von der GPA-DJP stolz die Leistung dieses Kollektivvertrages.
Er ist auch in der EU der erste landesweite Kollektivvertrag für diese Branche. »Ein Kollektivvertrag, um den uns viele Länder beneiden, weil er in der Vielfalt der Branche endlich Strukturen geschaffen und Mindeststandards gesichert hat«, erklärt Eva Scherz von der Interessengemeinschaft work@social die Besonderheit des BAGS-KV.
Verband der Arbeitgeber
Den Namen trägt der »BAGS-KV« nach der »Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe«. Dieser freiwillige Verband hat keine gesetzliche Interessenvertretung und es wurde ihm 1997 die Kollektivvertrags-Fähigkeit zuerkannt.
Bei seiner Gründung setzte sich der Arbeitgeberverband folgende Ziele: Die Entlohnung aller Beschäftigten sollte leistungsgerecht und österreichweit einheitlich sein. Man wollte die Schaffung von einheitlichen Berufsbildern und bundesweiten Standards für Aus- und Weiterbildungskriterien. Aufgrund der speziellen Bedürfnisse im Gesundheits- und Sozialbereich sollte auch die Arbeitszeit flexibler werden.
Mitglieder dieses Arbeitgeberverbandes sind überwiegend Vereine wie z. B. die Lebenshilfe, Jugend am Werk, pro mente, Rettet das Kind, die Volkshilfe, aber auch Integrationshäuser, Dachverbände von Sozialeinrichtungen oder Kindergruppen, Wohn- und Pflegeheime oder Frauenhäuser - um nur einige zu nennen. Viele dieser Vereine sind regional strukturiert und arbeiten in relativ kleinen Einheiten.
»Die Schaffung eines Zusammenschlusses und klarer Strukturen in diesem sehr rasch und stark wachsenden Sektor war notwendig und unumgänglich«, beschreibt die für die sozialen Dienste in der Gewerkschaft vida zuständige Michaela Guglberger.
»Ein großer Verband ermöglicht auch ein einheitliches Auftreten gegenüber der öffentlichen Hand und der EU, Lobbying und das Durchsetzen spezieller Interessen werden erleichtert. Auch Regelungen gegenüber den EU-Nachbarstaaten können vereinheitlicht werden«, erklärt Eva Scherz.
Gute Bedingungen für gute Arbeit
Der Sozialbereich nimmt in der Gesellschaft an Bedeutung zu, die Anforderungen steigen. Trotzdem wird diese gesellschaftlich wertvolle Arbeit nach außen hin nur wenig sichtbar. »Es ist mittlerweile gesellschaftliche Übung, über die Schwachen und die für sie notwendigen Dienstleistungen immer weniger zu reden«, bedauert Reinhard Bödenauer von der GPA-DJP.
GPA-DJP-Verhandlungsführer Bödenauer kritisiert die mangelnde Anerkennung der Sozialarbeit in unserer Gesellschaft: »Tätigkeiten wie Pflege, Bildung oder Kinderbetreuung werden immer wichtiger für eine dynamische Weiterentwicklung und das Funktionieren unserer Gesellschaft, sie sind die Kraft, die diese Gesellschaft zusammenhält.
Die Beschäftigten dieser so wichtigen Berufsgruppen verdienen sich nicht nur angemessene Löhne und Gehälter, sondern auch, dass ihre Leistung endlich den Stellenwert bekommt, den sie verdient.«
Bei den diesjährigen Verhandlungen im Herbst standen neben den Lohnerhöhungen Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte im Forderungsprogramm ganz oben. »Teilzeitbeschäftigte müssen einen fairen Mehrarbeitszuschlag gezahlt bekommen, so wie er im neuen Arbeitszeitgesetz vorgesehen ist«, betont Michaela Guglberger.
Ein anderer Schwerpunkt dieses KV sind die Verbesserungen und Anhebung der Standards bei der Aus- und Weiterbildung.
Durch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen VertreterInnen der BAGS, den BetriebsrätInnen und den Gewerkschaften war es möglich, diesen Kollektivvertrag zu entwickeln und einzuführen: »Wir werden auch weiterhin an Verbesserungen arbeiten und den BAGS-Kollektivvertrag in den nächsten Jahren gemeinsam weiterentwickeln«, zeigt sich Reinhard Bödenauer zuversichtlich. 
Barbara Lavaud, GPA-DJP

INFO&NEWS
Was ist »BAGS«?
Im BAGS-Kollektivvertrag werden Regelungen für alle Berufe im Gesundheits-, Sozial- und Jugendwohlfahrtsbereich getroffen. Dazu zählen unter anderen Heimhelferinnen, Pflegeeltern, KindergärtnerInnen, Tagesmütter, SozialarbeiterInnen, Psychologen/Psychologinnen, diplomierte KrankenpflegerInnen, FachsozialbetreuerInnen, FlüchtlingsbetreuerInnen, Street-Worker, AltenhelferInnen, PflegehelferInnen und Lern- und FreizeitbetreuerInnen.
Er hat seinen Namen nach der »Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe«. Die BAGS ist der größte freiwillige Verband im privaten Sozialbereich und im Nonprofitbereich. Dieser ArbeitgeberInnenverband gehört keiner Kammer an und es gibt keine gesetzliche Interessenvertretung auf ArbeitgeberInnenseite. Der BAGS-KV wird abgeschlossen zwischen der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe und den Gewerkschaften GPA-DJP und der Gewerkschaft vida. Er gilt bundesweit für rund 70.000 ArbeitnehmerInnen.
Chronologie
1997: Der "Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe" wird die Kollektivvertrags-Fähigkeit zuerkannt.
2004: Der BAGS-Kollektivvertrag tritt erstmals in Kraft und gilt für die Bereiche der Behindertenbetreuung, Altenbetreuung, Kinder- und Jugendwohlfahrt.
2006: Der Antrag zur Satzung des BAGS-Kollektivvertrags wird positiv entschieden.
2007: Durch die Satzung mit 1. Jänner 2007 müssen alle AnbieterInnen sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art in acht Bundesländern (Ausnahme: Vorarlberg) die Bestimmungen des BAGS-Kollektivvertrages umsetzen.


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