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Arbeitslosenversicherungsgesetz: AlVG: Verschlechterungen

Aus AK und Gewerkschaften

Positiv ist u. a. die Einbeziehung freier DienstnehmerInnen und neuer Selbstständiger. Massive Verschlechterungen gibt es allerdings für alle Erwerbsarbeitslosen, kritisiert die AK.

Zwei Resolution der AK Oberösterreich zum neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verlangen, Erwerbsarbeitslose ausreichend abzusichern und zu unterstützen. Folgende gravierende Verschlechterungen werden kritisiert: Senkung der Jugendanwartschaft vom 25. auf das 21. Lebensjahr - dadurch müssen Jugendliche künftig doppelt so viele Beschäftigungsmonate für einen Arbeitslosengeldanspruch vorweisen; Verschlechterung der Wegzeitenregelung; die schleichende Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Sanktionen für Arbeitslose, die Stellenzuweisungen von privaten Vermittlern ablehnen. Gefordert werden: Entgeltschutz auch für EmpfängerInnen von Notstandshilfe; Weitergeltung der von der AK beim Verwaltungsgerichtshof erstrittenen Begründungspflicht für Schulungsmaßnahmen; zwei Wochen frei verfügbare Zeit im Jahr ohne Verlust des Arbeitslosengeldes. Die GPA-Interessengruppe »work@flex« spricht sich gegen die Zumutbarkeit von AMS-Vermittlungen in Sozialökonomische Betriebe (SÖB) oder Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) aus, weil dadurch Folgeleistungen des AMS drastisch reduziert werden können.

W. L.

Mehr Infos dazu und zur AlVG-Novelle unter:
www.volksanwaltschaft.gv.at

Berichtsjahr 2006:
www.parlament.gv.at

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