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Internet: Vorsicht Kostenfalle

Aus AK und Gewerkschaften

Webseiten mit versteckten Preisangaben sind unzulässig. Preis und Aufklärung über das Rücktrittsrecht müssen klar angegeben sein.

Das bestätigte im vorigen Dezember das Oberlandesgericht Wien der AK. Die AK hatte Anfang 2007 eine Klage gegen IS Internet Service AG, vormals Xentria, eingebracht. Der Anbieter warb auf mehreren Webseiten, z. B. mit vermeintlich kostenlosen SMS und Lebensprognosen. Aber: Die Seiten entpuppten sich als Kostenfallen. Die AK kündigt weitere Klagen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Registrierung auf solchen Internetseiten wird versprochen, das Angebot sofort nutzen zu können. Und wer einmal seine Daten abgesendet hat, wird auch schon zur Kassa gebeten. Denn die Preisangaben erkennt man nicht auf den ersten Blick. Die Tipps der AK: Registrieren Sie sich nicht vorschnell. Lesen Sie die gesamte Webseite, bevor Sie sich auf Angebote einlassen. Gehen Sie mit Ihren Daten sorgsam um. Bevor Sie unerklärbare Rechnungen zahlen, überprüfen Sie die Fakten und wenden Sie sich an eine KonsumentInnenberatung. 

K. K


Mehr Informationen und einen Musterbrief für das Rücktrittsschreiben finden Sie auf www.arbeiterkammer.at

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