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Europäisches FriseurInnenzeugnis

Schwerpunkt

Bei den FriseurInnen ist der EQR schon längere Zeit ein Thema.

In den Neunzigern wurden durch die Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände) europaweit die nationalen Ausbildungen im Friseurhandwerk verglichen und darauf aufbauend in verschiedene Levels und Module unterteilt. Die Grundsatzüberlegung dabei war und ist, europaweit ein gleich hohes Niveau als Mindestanforderung für das Friseurgewerbe festzulegen. Durch die Erhöhung der Mindestanforderungen sollte u. a. das Image des Berufs angehoben, neue MitarbeiterInnen gewonnen und deren die Motivation erhöht werden.Level A betrifft die nationale Grundausbildung - also bei uns die Lehre und Lehrabschlussprüfung. Level B baut darauf auf und ist das »Europäische Friseurzeugnis«, Level C entspricht der Meisterprüfung. Da Österreich im Berufsbild des Friseurs und Perückenmachers grundsätzlich einen sehr hohen Standard hatte, bedurfte es zur nationalen Umsetzung nur einiger weniger Punkte, die großteils bereits realisiert sind.
Zuerst wurde von der Fachgewerkschaft, damals noch HGPD jetzt vida, mit der Arbeitgebervertretung, der Bundesinnung der Friseure, das Berufsbild in allen Punkten durchgesprochen. Begriffe und Inhalte wurden modernisiert, verbessert und erweitert.
Die Module »Englisch« und »Kenntnisse der EU« werden in der Berufschule vermittelt und geprüft. In diesem Sinne wurde Level B in die nationale Berufsausbildung integriert.
Nur diejenigen, die einen höheren Notendurchschnitt erreichen, sollen (theoretisch) zusätzlich zur Lehrabschlussprüfung auch das europäische Qualitätszertifikat erhalten. Noch fehlt allerdings die Festschreibung des Levels B im Gesetz. Diese fordert die Lebensgewerkschaft vida. Solange der Begriff Level B nirgends aufscheint, wird nach unserer Meinung der komplette Aufbau des Europäischen Friseurzeugnisses verschwiegen, verhindert und auch nicht offiziell in Österreich umgesetzt.


Ulrike Legner,
Bundesfachgruppensekretärin vida

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