topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/

Aktionsplan für Ältere

Wirtschaft&Arbeitsmarkt

Wir werden alle immer älter und arbeiten länger. Mit Hilfe verschiedener Maßnahmen wollen die Sozialpartner die Arbeitwelt altersgerecht gestalten.

Die Sozialpartner haben einen Aktionsplan für Ältere präsentiert.  Seit 2005 sind in Österreich mehr Menschen über 40 Jahre alt als unter 40. Damit geht die lange Zeitspanne der »Babyboomer«, die den Arbeitsmarkt bestimmten, zu Ende. Die erwerbsfähige Bevölkerung in Österreich wird bis 2020 um 130.000 Personen zunehmen, wobei bei den Jüngeren (15 bis 45 Jahre) eine Abnahme um 240.000 und bei den Älteren eine Zunahme von 370.000 vorausgesagt wird.

Die Unternehmen werden länger mit den vorhandenen Beschäftigten auszukommen haben bzw. auch ältere Arbeitssuchende einstellen müssen. Das Sondermodul des Mikrozensus von 2006 zum »Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand« zeigt, dass die Beschäftigten selbst damit rechnen, länger im Arbeitsleben zu verbleiben. Das muss vor allem durch Investitionen in die Gesundheit und Qualifikationenermöglicht werden. Ebenso wird es darum gehen, arbeitssuchende Ältere auf den Arbeitsmarkt zurückzubringen. Das Sondermodul des Mikrozensus 2006 zeigt, welche Faktoren die Beschäftigten selbst dabei für wesentlich halten. Deutlich wird, dass Gesundheit der entscheidende Faktor ist. Dazu lassen sich auch Sicherheitstechnik und Arbeitsklima zählen. Die Bedeutung der Bezahlung nimmt mit dem Alter ab, bedeutsam bleibt das Vorhandensein eines Arbeitsplatzes. Bessere Aus- und Weiterbildung wird noch nicht ausreichend als Faktor gesehen. Eine alters- oder besser lebensphasengerechte Arbeitswelt ist wichtig, denn wie obenstehende Grafik  zeigt kann nahezu die Hälfte der Beschäftigten nicht regulär aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in den Ruhestand übergehen, selbst wenn man die Frühpension als regulär mit einbezieht.

Der Aktionsplan

Der Aktionsplan der Sozialpartner ist auf die vier Bereiche Gesundheit, Altersteilzeit, Kombilohn und Bildung bzw. Qualifikation gerichtet.

Gesundheit

Kernpunkt im Bereich Gesundheit ist ein Präventionsgesetz. Die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie die Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und betriebliche Gesundheitsförderung sollen zur verpflichtenden Aufgabe für die Sozialversicherung werden. Für alle anderen »Lebensumwelten« (Wohnen, Schule, Sport etc.) soll der »Fonds Gesundes Österreich« zuständig sein.

Begleitende Maßnahmen sind der Aufbau eines Frühwarnsystems zur Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen und Invalidität, die Förderung baulicher, technischer und ergonomischer Adaptierungsmaßnahmen, um die Weiterbeschäftigung gesundheitlich beeinträchtigter Personen zu fördern, Lohnkostenzuschüsse für Personen mit nicht voller Leistungskapazität für die Dauer der gesundheitlichen Beeinträchtigung, ein Beratungspaket für Betriebe und Beschäftigte, Arbeitsbewältigungscoaching, Bereitstellung von Ersatzarbeitskräften zur Abdeckung krankheitsbedingter Ausfälle aus dem Pool gemeinnütziger Arbeitskräfteüberlasser.

Altersteilzeit

In der neuen Regelung soll die Einstellung einer Ersatzkraft für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten nicht mehr notwendig sein. Blocken bleibt mit einer Freizeitphase von höchstens 50 Prozent zulässig. Für die Altersteilzeit werden zwei Modelle vorgeschlagen. Modell Eins mit Antritt ab 58 (Männer) bzw. 52,5 bis 55 (Frauen) Jahren und Dauer bis zum frühestmöglichen Pensionsantritt. Die Refundierung der Kosten der Altersteilzeit für ArbeitgeberInnen beträgt 60 bis 80 Prozent. Modell Zwei sieht den Antritt ein Jahr früher vor und das Pensionsantrittsalter wird ein Jahr nach hinten verschoben, dadurch erhöhen sich die Versicherungszeiten. Die Refundierung erfolgt von 80 bis 100 Prozent.

Kombilohn und Eingliederungsbeihilfe

Der Kombilohn ist ein Anreiz für wettbewerbsschwächere Personen, eine neue Beschäftigung aufzunehmen. Er richtet sich an Personen über 45 Jahre, WiedereinsteigerInnen, Menschen mit Behinderung und längerer Vormerkdauer. Der Kombilohn ist eine Individualförderung. Die Förderhöhe wird nach einem Richtsatz errechnet. Dieser beträgt Leistungsbezug plus 40 Prozent. Die Differenz zwischen Richtsatz und dem neuen Nettoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen) kommt als Förderung zu letzterem dazu. Bei Teilzeitarbeit reduziert sich der Richtsatz. Der Kombilohn gilt für Einkommen zwischen 1.700 Euro und 650 Euro brutto. Er ist auf zwölf Monate befristet. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich, jedoch soll es keine Dauerförderung werden. Wichtig ist hier noch als Schutzbestimmung, dass die Höhe der Bemessungsgrundlage unverändert bleibt und die Wartefrist auf das Arbeitslosengeld nach Auslaufen der Kombilohnförderung entfällt.

Bildung und Qualifikation

Studien belegen, dass Unternehmen, die in die Weiterbildung ihrer Beschäftigten investieren, produktiver sind. Weiterbildung sichert die Qualifizierung und die Löhne dauerhaft ab. Dies wird für Ältere noch zu wenig erkannt und genützt, weder von Unternehmen noch von den Älteren selbst. Das gilt insbesondere für ältere Beschäftigte mit Pflichtschulabschluss ohne weiterführende Berufsausbildung. Die Sozialpartner fordern, dass Instrumente entwickelt werden, die im Laufe des Arbeitslebens erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen formal anzuerkennen (unter Umständen bis hin zum Berufsschutz). Die Qualität des Lernens muss an spezifischen Bedürfnissen und Lebensumständen der Lernenden ausgerichtet werden. Die Erfahrungen aus den Equal-Projekten sollen in diesem Sinne evaluiert werden, Qualifizierungsstipendien sollen nicht weiter altersmäßig begrenzt werden und auch für Ältere zugänglich sein, Qualifizierungsverbünde sollen auch auf diese Zielgruppe ausgerichtet sein. Als Ziel im Rahmen des ESF-Plans für die Jahre 2007 bis 2013 wird eine Weiterbildungsquote von 20 Prozent jährlich auch für gering qualifizierte Ältere angestrebt.

Schlussbemerkung

Abschließend ist zu bemerken, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht direkt altersspezifisch sind, sieht man von der Altersteilzeit ab. Diese wird gegenwärtig eher zur Verjüngung von Belegschaften genützt. Die Maßnahmen zu Gesundheit, Kombilohn und Bildung zielen über eine bestimmte Altersgruppe hinaus. Es geht dabei um eine Orientierung an bestimmte Lebensphasen, die unterschiedliche Leistungspotenziale mit sich bringen. Das ist auch der richtige Weg, um von einer defizitorientierten Stigmatisierung der Älteren wegzukommen. Die Umsetzung des Älterenpakets wäre ein großer Schritt in diese Richtung.

WEBLINKS
Aktionsplan:
www.wien.arbeiterkammer.at/AktionsplanfuerAeltere2008.pdf
Sondermodul »Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand« als pdf unter
www.statistik.at

KONTAKT
Schreiben Sie uns Ihre Meinung
an den Autor
alexander.schneider@akwien.at
oder die Redaktion
aw@oegb.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum