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BAWAG-Urteile

Aus AK und Gewerkschaften

Nach 117 Verhandlungstagen ging der BAWAG-Strafprozess Anfang Juli mit Urteilen in erster Instanz zu Ende.

Wir sind froh darüber, dass die Justiz in erster Instanz nun Gerechtigkeit sprechen konnte«, erklärte ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer zum vorliegenden Urteil des Wiener Straflandesgerichts in der Causa BAWAG. Das Strafausmaß wird vom ÖGB aber nicht kommentiert: »Darüber zu entscheiden ist die Aufgabe der unabhängigen Gerichte in Österreich«, so Hundstorfer. Die sachliche Aufarbeitung dieses komplexen Falles von Wirtschaftskriminalität sei dem Straflandesgericht aber gut gelungen.

Lückenlose Aufklärung

Von Anfang an war der ÖGB an einer lückenlosen Aufklärung in der Causa BAWAG durch die Justiz interessiert. Das Verfahren sollte vor allem die Wahrheit über die Verluste der BAWAG ans Tageslicht bringen. Der Strafprozess gegen den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner und acht weitere Angeklagte ging am 4. Juli 2008 mit 117 Verhandlungstagen in erster Instanz zu Ende. Für die bis 2001 angelaufenen Verluste der BAWAG stand der ÖGB mit einer Garantie gerade, durch welche Haftungen schlagend geworden sind, von denen man im ÖGB lange nichts gewusst hatte. Für die BAWAG hätte der ÖGB weit mehr bekommen können als vom Verkaufserlös durch den Notverkauf letztendlich geblieben ist. Ohne sofortige, gleichzeitige Sanierungsmaßnahmen gäbe es den ÖGB heute nicht mehr.

»Unsere 1,3 Millionen Mitglieder haben daher das Recht, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und der Schaden so weit als möglich wieder gutgemacht wird«, betonte Hundstorfer. Mit dem vorliegenden Ersturteil wurde zwar strafrechtlich Gerechtigkeit in erster Instanz gesprochen, dass es dabei bleibt, glaubt Hundstorfer jedoch nicht: »Der Prozess wird nach den Berufungen durch die Angeklagten weiter fortgesetzt. Zudem betraf der verhandelte Sachverhalt ja nur die Verluste der BAWAG bis zum Jahre 2001.«

Der frühere BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner ist im BAWAG-Strafprozess wegen Untreue, Bilanzfälschung und schweren Betrugs zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sein Nachfolger Johann Zwettler wurde zu fünf Jahre, der ehemalige BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz zu vier Jahre Haft verurteilt.

Auch Zwettler und Nakowitz wurden wegen Untreue und Bilanzfälschung verurteilt. Der mitangeklagte Wolfgang Flöttl wurde vom Schöffengericht zu zweieinhalb Jahren Haft, davon 20 Monate bedingt, verurteilt. Der ehemalige Aufsichtsratspräsident der BAWAG, Günter Weninger, wurde ebenfalls zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt, davon zwei Jahre bedingt. Die ehemaligen BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch und Josef Schwarzecker erhieltlten je dreieinhalb Jahre unbedingt.

Schadenswiedergutmachung

Der frühere BAWAG-Vorstand Christian Büttner erhielt als einziger der neun Angeklagten nur eine bedingte Haftstrafe in der Höhe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe von 36.000 Euro. Der frühere Wirtschaftsprüfer der Bank, Robert Reiter, erhielt drei Jahre Freiheitsstrafe, davon ein Jahr unbedingt.

Alle neun Angeklagten mit Ausnahme von Christian Büttner wurden zudem zu ungeteilter Hand zu einer Schadenswiedergutmachung an die BAWAG in Höhe von rund 67,6 Mio. Euro, Helmut Elsner, Johann Zwettler, Wolfgang Flöttl und Peter Nakowitz von zusätzlich rund 8,6 Mio. Euro verurteilt. Elsner muss zudem seine Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Mio. Euro an die BAWAG zurückzahlen. Für alle Verurteilten gab es zu einigen Anklagepunkten auch Freisprüche.

Urteile nicht rechtskräftig

Alle Angeklagten haben Rechtsmittel gegen die Urteile eingelegt. Damit sind die verhängten Urteile nicht rechtskräftig.

Die aufschlussreichen Erkenntnisse aus dem Strafprozess sind für den ÖGB im laufenden Schadenersatzprozess am Wiener Handelsgericht von großem Interesse.

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