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Recht auf Gesundheit

Schwerpunkt

Historischer Abriss über den Aufbau des ArbeitnehmerInnenschutzes in Österreich, der den Beginn der Sozialgesetzgebung darstellte.

»Arbeiterschutz« war auch in Österreich der Beginn der Sozialgesetzgebung. Zuerst konnten Regelungen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen durchgesetzt werden, dann erreichte die Gewerkschaftsbewegung über Kollektivverträge und Gesetz eine Begrenzung der Arbeitszeit. Mit der technischen Entwicklung rückte die Notwendigkeit der unmittelbaren Abwehr von Gefahren und Belastungen durch die Arbeit in den Vordergrund. So verstehen wir heute »ArbeitnehmerInnenschutz«.

Arbeitsinspektionsgesetz 1947

Nach der Niederlage des Faschismus 1945 erfolgte schrittweise der Neuaufbau des österreichischen Sozialsystems. Eine starke Gewerkschaftsbewegung sowie die Wiedererrichtung von Arbeiterkammern und Betriebräten waren dafür maßgebend. Das gilt auch für den Teilbereich des ArbeitnehmerInnenschutzes. Das Arbeitsinspektionsgesetz löste 1947 die unter der nationalsozialistischen Herrschaft erlassenen Arbeitsaufsichtsvorschriften ab. Arbeitsinspektorate wurden als staatliche Organe zur Überwachung der Arbeitsverhältnisse errichtet.

Die Sozialversicherung war unter dem NS-Regime zu einem Instrument der Arbeitsmarktpolitik und der Finanzhilfe für die Aufrüstung degradiert worden. Die Fonds der österreichischen Sozialversicherung hatte man ins »Reich« verschleppt, sodass sich die Institute, die die Zweite Republik wieder übernahm, als leistungsunfähig erwiesen.

Sozialversicherungsgesetz 1956

Als erster Reformschritt wurden die Leistungen der österreichischen Sozialversicherung verbessert und zugunsten der Anspruchsberechtigten geändert. Verwaltet wurden die Institute - und damit auch die Unfallversicherung - allerdings bis 1948 weiter von staatlich eingesetzten Kommissionen. Die gesetzliche Grundlage für selbstverwaltete Sozialversicherungsträger wurde 1947 geschaffen. Die deutschen Sozialversicherungsvorschriften waren als vorläufiges österreichisches Recht beibehalten und durch neue Gesetze verbessert worden.

1956 löste das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz alle diese Bestimmungen ab. Es regelte erstmals gemeinsam die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für ArbeiterInnen und Angestellte in Industrie, Bergbau, Handel, Gewerbe, Verkehr und Land- und Forstwirtschaft. Es folgten 1967 die Unfallversicherung öffentlich Bediensteter und 1977 die Unfallversicherung für SchülerInnen und Studierende. 

Die rechtlichen Grundlagen des betrieblichen ArbeitnehmerInnenschutzes waren bis in die 1970er Jahre Bestandteil der Gewerbeordnung, ergänzt um die Allgemeine Dienstnehmerschutzverordnung von 1951. Erst seit 1973 gilt ein eigenes Gesetz, dessen letzte einschneidende Reform im Rahmen der Einbeziehung der ArbeitnehmerInnenvorschriften der EU erfolgte.

Elektronische Revolution

Im Zuge der »elektronischen Revolution« wurden ab den 1980er Jahren in vielen Bereichen - wenn auch keineswegs in allen - als besonders gesundheitsbelastend bekannte schwere, körperliche Tätigkeiten reduziert. Die geistigen, nervlichen und seelischen sind aber gestiegen. Nach wie vor stellt außerdem der Einsatz verschiedener chemischer Substanzen und Verbindungen eine große Gesundheitsbedrohung dar. Gewerkschaftsbewegung und Arbeiterkammern setzen sich deshalb dafür ein, dass ArbeitnehmerInnenschutz als umfassender Gesundheitsschutz verstanden und umgesetzt wird.

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Infos zum ArbeitnehmerInnenschutz
www.help.gv.at/Content.Node/294/Seite.2940100.html
Sicherheitsvertrauenspersonen
www.betriebsraete.at

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