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Arbeiterkammer: 2009 haben Sie die Wahl!

Aus AK und Gewerkschaften

Die AK ist gesetzliche Vertretung der ArbeitnehmerInnen.

Österreichs ArbeitnehmerInnen sind bei der AK-Wahl im kommenden Jahr aufgerufen, über die politische Zusammensetzung ihrer gesetzlichen Interessenvertretung zu bestimmen. In jedem Bundesland wird die Vollversammlung der AK für fünf Jahre von den wahlberechtigten ArbeitnehmerInnen durch gleiche, unmittelbare und geheime Wahl nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts gewählt. Wie der Betriebsrat die Interessen der ArbeitnehmerInnen auf betrieblicher Ebene vertritt, tut dies die Arbeiterkammer durch gesetzlichen Auftrag im Staat und in der Sozialpartnerschaft. Seite an Seite mit dem ÖGB agiert die AK gegenüber den Arbeitgeberverbänden.

Jedes Bundesland hat eine eigene autonome Arbeiterkammer. Die Dachorganisation ist die Bundesarbeitskammer. Von der Gesamtzahl der Wahlberechtigten stellen die AK-Wahlen nach Bundespräsidenten-, Nationalrats- und EU-Wahlen, die viertgrößte Wahl dar.
Für die Arbeiterkammern bedeutet das, dass eine repräsentative Wahlbeteiligung die Position der AK insgesamt stärkt. Die AK kann nur dann als Interessenvertretung erfolgreich sein, wenn sich möglichst viele ArbeitnehmerInnen an der Wahl beteiligen. Ihre Zuständigkeiten sind Beratung speziell zu Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht (in Kooperation mit dem ÖGB), Publikationen, Broschüren, Studien und Ratgeber, Weiterbildung und Schulungen, die Vertretung der ArbeitnehmerInnen gegenüber Regierung und Wirtschaft sowie Internationale Interessenvertretung (mit dem ÖGB) z. B. in Brüssel.

Die A&W erscheint aktuell zur Wahl in jedem Bundesland mit einer zusätzlichen Sondernummer, die alle wichtigen Informationen für Sie enthält.

Infos und Links:
www.arbeiterkammer.at/online/ak-wahlen-2009-42381.html

INFO&NEWS
Wahltermine der Länderkammern
AK Vorarlberg:
26. Jänner bis 5. Februar 2009
AK Salzburg:
26. Jänner bis 6. Februar 2009
AK Tirol:
2. bis 13. März 2009
AK Oberösterreich:
16. bis 28. März 2009
AK Steiermark:
19. März bis 1. April 2009
AK Burgenland:
23. bis 31. März 2009
AK Kärnten:
20. bis 30. April 2009
AK Niederösterreich:
5. bis 18. Mai 2009
AK Wien:
5. bis 18. Mai 2009

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