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Burkina Faso: Endlich Mutterschutz

Internationales

Arbeitsschutzübereinkommen in der Landwirtschaft umgesetzt.

Burkina Faso ist nach Mali das zweite afrikanische Land, das das Übereinkommen 183 über den Mutterschutz und das zweite nach Sao Tome und Principe, das das Übereinkommen 184 über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft ratifiziert.
Die fünf der IUL (Internationale Union der Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Hotel-, Restaurant-, Café- und Genussmittelarbeiter-Gewerkschaften) angeschlossenen Gewerkschaften in Burkina Faso haben sich im Rahmen eines Arbeitsschutzprogramms aktiv für die Ratifizierung dieser Übereinkommen eingesetzt.

ILO-Arbeitsnormen definieren grundlegende Prinzipien und Rechte in der Arbeitswelt. Dazu gehören sogenannte Übereinkommen, die rechtlich bindende internationale Abkommen sind, die durch die Mitgliedsländer ratifiziert werden können. Mit der Ratifizierung verpflichtet sich das Land, das Übereinkommen in seiner nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung umzusetzen. So sieht zum Beispiel das MutterschutzÜbereinkommen einen Mutterschaftsurlaub vor und legt rechtlich fest, dass keine Frau gezwungen werden kann, während der Schwangerschaft Tätigkeiten zu verrichten, die der Gesundheit der werdenden Mutter oder dem Kind schaden.

Mehr Infos unter:
www.iuf.org und www.ilo.org

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