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Demo vor dem EU-Parlament in Straßburg am 14. Februar 2006 Demonstration vor dem EU-Parlament in Straßburg am 14. Februar 2006, mit einer starken ÖGB-Delegation. Ein erster Höhepunkt in der erfolgreichen Kampagne des EGB gegen Sozialdumping-Bestimmungen in der neuen EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Mit einer Stimme in Europa

Historie

Vor mehr als 35 Jahren wurde der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) gegründet. Seither hat er seine Mobilisierungsfähigkeit oft bewiesen.

Die Gewerkschaftsbewegung ist seit 1945 auch Stimme der ArbeitnehmerInnen in der Europapolitik. Es gab aber lange ein Nebeneinander von Europaorganisationen verschiedener weltanschaulicher und politischer Richtungen - nicht nur durch die Teilung in »West« und »Ost«. 1973, als sich große Schritte zu einer Integration (West-)Europas abzeichneten, wurde der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) gegründet. Obwohl sich damals noch niemand den Zusammenbruch des kommunistischen Blocks in absehbarer Zeit vorstellen konnte, hatte der EGB von Anfang an das Ziel, ein Einheitsgewerkschaftsbund für ganz Europa zu sein. Er stand allen nationalen Gewerkschaftsbünden unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung und der EWG/EU-Mitgliedschaft ihres Landes offen. Seitdem gilt: Alle selbstständigen von Parteien und Regierungen unabhängigen Gewerkschaften können Mitglieder des EGB werden. Wenn zwei von ihnen aus einem Land kommen, müssen sie als EGB-Mitglieder bereit sein, auf europäischer Ebene zusammenzuarbeiten.

1974 traten zwölf christliche Gewerkschaftsverbände bei, ab 1974 folgten die kommunistischen Gewerkschaftsbünde Italiens, Spaniens und Frankreichs. Ab 1989 schlossen sich auch immer mehr Gewerkschaften aus Mittel- und Osteuropa dem EGB an. 2008 vereinigte der EGB 82 nationale Gewerkschaftsbünde, die 60 Millionen Mitglieder repräsentierten. Die Organisationsreform 1991 machte die mittlerweile zwölf »Europäischen Industrieverbände« (EIF), also die europäischen Berufsinternationalen, zu Vollmitgliedern des EGB. Mit der Errichtung der »Interregionalen Gewerkschaftsräte« wurde eine Struktur für die Zusammenarbeit der Gewerkschaften in Grenzregionen geschaffen.

Eine der Aufgaben des EGB ist das Lobbying bei den Institutionen und Organen der EU. Er ist von der EU und dem Europarat als einzige übergreifende ArbeitnehmerInnenvertretung auf europäischer Ebene anerkannt. Der EGB hat die Möglichkeit der Abänderung von Vorschlägen der EU-Kommission sowie der Mitformulierung der Initiativanträge des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU. Der »Soziale Dialog«, der 1985 mit mehreren Treffen zwischen SpitzenvertreterInnen des EGB und der europäischen ArbeitgeberInnenverbände begann, war mühsam, brachte aber ab den 1990er-Jahren erste Erfolge. Bedeutende Richtlinien wurden erkämpft, wie zum Beispiel schon 1994 die Richtlinie über die Einführung der Europäischen Betriebsräte. Der Soziale Dialog führte mittlerweile zu verbindlichen europäischen Rahmenvereinbarungen, etwa im Jahr 2000 über Telearbeit. In einer Reihe von Großdemonstrationen gegen die Zerstörung des Sozialstaats, an denen eine große Zahl von GewerkschafterInnen aus den Mitgliedsbünden teilnahm, konnte der EGB auch seine Mobilisierungsfähigkeit immer wieder unter Beweis stellen.

Dr. Brigitte Pellar
brigitte.pellar@aon.at

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