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KonsumentInnenrecht

Gesellschaftspolitik

Vor rund 30 Jahren trat das Konsumentenschutzgesetz in Kraft - als Antwort auf gesellschaftspolitische Veränderungen.

Die Welt der KonsumentInnen hat sich in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg radikal geändert. Wachstum und Konzentration der Unternehmen (»Multinationale Konzerne«), Professionalisierung des Vertriebes von Waren (mit teilweise aggressiven Methoden), die zunehmende Bedeutung von Werbung, die Zunahme von Vertragsschablonen (das »Kleingedruckte«) zählen dazu. Ziel des Gesetzes war es, das so entstandene Ungleichgewicht zwischen KonsumentInnen und AnbieterInnen auszugleichen.

Wichtige Impulse der EU

Neu geregelt wurde, dass Unternehmen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr reinschreiben dürfen, was sie wollen. Nicht vorher vereinbarte nachträgliche Preiserhöhungen, hinausgeschobene Liefertermine, Ausschluss von Gewährleistung waren ab sofort nicht mehr zulässig. Dazu kam noch die Einführung einer Verbandsklage, die es klagsberechtigten Verbänden wie der Arbeiterkammer ermöglicht, gegen widerrechtliche Vertragsbestimmungen vorzugehen. Ein weiteres Ziel des Gesetzes war es, KonsumentInnen vor Überrumpelungen und Überraschungen zu schützen. So wurde ein Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften ermöglicht und bei Kostenvoranschlägen die grundsätzliche Verbindlichkeit und Unentgeltlichkeit festgelegt. Mit dem Beitritt Österreichs zur EU haben sich diese Rahmenbedingungen für die österreichische Konsumentenpolitik sehr stark geändert. Auch wenn Österreich bereits ein durchaus respektables Konsumentenschutzniveau hatte, sind trotzdem von EU-Richtlinien eine Reihe wichtiger und positiver rechtspolitischer Impulse ausgegangen.

Viele bleiben auf der Strecke

Nach und nach gewannen allerdings neoliberale Vorstellungen Oberhand. Der Staat sollte weniger regeln und die KonsumentInnen lediglich in die Lage versetzen, sich vernünftig zu verhalten, vor allem auf Basis von mehr und besserer Information - ein Leitbild der mündigen KonsumentInnen entstand. Die EU-Politik wollte einen Binnenmarkt, eine forcierte Liberalisierung und Privatisierung bisher öffentlicher Dienstleistungen wie Telekom, Post, Eisenbahnwesen etc.
Die Situation der KonsumentInnen hat sich auch dadurch seit 1979 dramatisch verändert. Ihre wirtschaftliche und rechtliche Position wurde geschwächt. Aus BürgerInnen wurden KonsumentInnen. Aufgaben, die früher der Staat übernommen hat (z. B. Altersvorsorge, Infrastruktur) werden auf die Menschen abgewälzt. Sie müssen selber schauen, wie sie klar kommen, wie sie ihr Altersrisiko selber versichern, wie sie sich selber gegen Ungerechtigkeiten wehren, wie sie in einer immer komplexer werdenden Welt den Überblick wahren können. Viele sind überfordert, müssen Lehrgeld bezahlen, bleiben auf der Strecke.
Ein negativer Nebeneffekt dieser Liberalisierung war eine völlige Intransparenz des Angebots. Angebote und Preise sind kaum zu durchschauen. Bei den Telefontarifen etwa werden die Tarifmodelle immer unübersichtlicher. Es gibt mehrmals jährlich ausgerufene Aktionen. Häufig werden die wahren Kosten durch versteckte Nebenkosten verschleiert. So kosten im Bereich der Telefonie Umstieg, Ausstieg, SMS, Mailbox etc. extra. Bei Flugreisen kommen neben dem Flug Flugservicepauschale, Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge, Ticketbearbeitungsgebühren, Abflugsteuer, Flughafengebühren etc. dazu. Banken verlangen Schließungsgebühren bei Sparbüchern, Gebühren bei vorzeitiger Tilgung eines Kredites, für Zinsanpassungen, für die Verwendung von Zahlscheinen etc.
Es bedarf neuer mutiger Schritte im Konsumentenrecht. Antworten auf die neuen Herausforderungen sind notwendig. Was allerdings bisher angeboten wurde, ist nicht gerade ermutigend.

Weblinks
Mehr Infos zum Konsumentenschutz:
www.haraldglatz.at

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harald.glatz@akwien.at
oder die Redaktion
aw@oegb.at

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