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Zahlen - Daten - Fakten
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Schwerpunkt

Alle aktuellen Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit und Arbeitslosengeld im europäischen Vergleich.

319.320 Menschen waren im Oktober 2009 einschließlich der TeilnehmerInnen an Schulungen arbeitslos gemeldet, um etwa 62.000 oder 24 Prozent mehr als vor einem Jahr. Mit einer Arbeitslosenquote von 6,8 Prozent (4,8 Prozent) nach EU-Definition steht Österreich im EU-Schnitt zwar immer noch an zweitbester Stelle. Die Tendenz ist allerdings nach wie vor steigend und eine längerfristige seriöse Prognose kaum möglich. Getroffene Prognosen mussten in den vergangenen Monaten immer wieder nach oben korrigiert werden.
So weit die Momentaufnahme. Die Gesamtbetroffenheit von Arbeitslosigkeit ist aber noch wesentlich höher. Jede/r vierte der etwa 3,5 Mio. unselbstständig Beschäftigten in Österreich ist pro Jahr zumindest einen Tag arbeitslos, also von Arbeitslosigkeit betroffen. Die durchschnittliche Arbeitslosigkeit beträgt in Österreich 103 Tage. Frauen sind im Schnitt etwas länger arbeitslos - 106 Tage, Männer nur 101 Tage. Mit zunehmendem Alter nimmt die Betroffenheit von Arbeitslosigkeit zwar ab, jedoch dauert es immer länger bis die Betroffenen wieder einen Job finden. Menschen über 45 waren 2008 im Schnitt 121 Tage arbeitslos. Ungefähr 90 Prozent aller als arbeitslos gemeldeten Menschen bezogen 2008 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung - also Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Im Vergleich zu den Männern, bei denen immerhin mehr als 93 Prozent der Arbeitslosen Geldleistungen bezogen, waren es bei den arbeitslosen Frauen nur knapp 87 Prozent.
2008 betrug das durchschnittliche monatliche Arbeitslosengeld 806 Euro, die durchschnittliche Notstandshilfe 603 Euro, das maximale Arbeitslosengeld für alleinstehende Personen ohne Kinder 1.316 Euro. Deutlich ist auch hier das Gefälle zwischen Männern und Frauen: Im Schnitt bekommen Frauen ein um etwa 160 Euro geringeres Arbeitslosengeld als Männer.

Wer Anspruch hat

Alle unselbstständigen Erwerbstätigen und freien DienstnehmerInnen haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings nur, wenn das Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von brutto 357,74 Euro (Stand 2009) liegt. Seit 1. 1. 2009 können sich auch selbstständig Erwerbstätige im Rahmen eines »Opting-in-Modells« gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern lassen. Wie lange Arbeitslosengeld bezogen werden kann, hängt von der Dauer der vorangegangenen Beschäftigung und vom Alter ab. Grundsätzlich haben alle ArbeitnehmerInnen Anspruch, die innerhalb der letzten zwölf Monate insgesamt 28 Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet haben.
Nach 20 bzw. maximal 52 Wochen ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft. Dann kann auf Antrag Notstandshilfe gewährt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass eine soziale Notlage vorliegt und der/die Betroffene arbeitsfähig und arbeitswillig ist. Anders als beim Arbeitslosengeld ist bei Bezug der Notstandshilfe jede Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze zumutbar, es gibt keinen Entgelt- oder Berufsschutz. Bei der Beurteilung, ob eine Notlage vorliegt, wird das gesamte Haushaltseinkommen, also auch das des Partners/der Partnerin, herangezogen. Verdient diese/r mehr als 488 Euro, dann wird das PartnerInneneinkommen (abzüglich Freibetrag) von der Notstandshilfe abgezogen. In den meisten Fällen mit der Konsequenz, dass diese dann wegfällt. Betroffen sind von dieser Anrechnung des PartnerInneneinkommens vor allem Frauen, die damit ihr eigenständiges Einkommen und ihre Selbsterhaltungsfähigkeit verlieren. Die Folge ist, dass wesentlich weniger Frauen als Männer Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen und diese auch niedriger ausfallen.
Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens. Berechnungsgrundlage ist für Personen, die in der ersten Jahreshälfte arbeitslos werden, das Einkommen des vorvorigen Jahres (seit dem Arbeitsmarktpaket II aufgewertet um die Inflationsrate), und für Personen, die im zweiten Halbjahr arbeitslos werden, das Einkommen des Vorjahres. Wenn der sich daraus ergebende Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz, also unter 772 Euro liegt, kann man zusätzlich einen Ergänzungsbetrag bis 60 Prozent - bzw. wenn unterhaltspflichtige Angehörige vorhanden sind bis 80 Prozent - des täglichen Nettoeinkommens beantragen.
Die Notstandshilfe beträgt 95 Prozent des vorher bezogenen Grundbetrages des Arbeitslosengeldes, wenn dieser den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. In den übrigen Fällen gebührt als Notstandshilfe 92 Prozent des Grundbetrages des Arbeitslosengeldes.
Laut Sozialbericht waren 2007 eine Mio. Menschen (= 13 Prozent der Bevölkerung) in Österreich armutsgefährdet. Laut EU-SILC lag die Armutsgefährdungsquote 2007 bei knapp über 900 Euro für einen Einpersonenhaushalt. Dieses Einkommen erreichen viele Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen bei weitem nicht. Je nach Dauer der Arbeitslosigkeit steigt die Gefahr, in die Armut abzurutschen. Von den rund einer Million armutsgefährdeten Personen lebten rund 400.000 (das sind fünf Prozent der Bevölkerung) in manifester Armut1. Von den ganzjährig Arbeitslosen hatten 52 Prozent ein Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle, rund 37 Prozent waren manifest arm.2
Dass arbeitslos zu werden auch subjektiv als Risikofaktor für Armut wahrgenommen wird, bestätigt die aktuelle Eurobarometerbefragung3. Mehr als die Hälfte der EuropäerInnen sagen, dass sie Arbeitslosigkeit für die Hauptursache von Armut in ihrem Land halten.

1 Definition laut EU-SILC-Befragung 2007. Manifest arm ist jemand dann, wenn er/sie sich zwei oder mehr der folgenden Dinge nicht leisten kann: die Wohnung angemessen warm zu halten, regelmäßige Zahlungen (Miete, Betriebskosten) rechtzeitig zu begleichen, notwendige Arzt- oder Zahnarztbesuche in Anspruch zu nehmen, unerwartete Ausgaben (z. B. für Reparaturen) finanzieren, neue Kleidung zu kaufen, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine vergleichbare vegetarische Speise zu essen, Freunde oder Verwandte einmal im Monat zum Essen einzuladen.
2 EU-SILC-Erhebung 2007, bei der (im Jahr 2007) 6.806 Haushalte befragt wurden.
3 Commission, Eurobarometer Survey on Poverty and social Exclusion, 2009

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