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Teilzeit als Vereinbarkeitsstrategie Eine Teilzeit im Reinigungsgewerbe an den Tagesrandzeiten mit kurzfristig vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitszeitänderungen kann mehr Vereinbarkeitsprobleme schaffen als ein Vollzeit-Bürojob zu den üblichen Tagesarbeitszeiten.

Teilzeit als Vereinbarkeitsstrategie

Schwerpunkt

Das adaptierte AlleinverdienerInnen-Modell - teilzeiterwerbstätige Mütter und vollzeitbeschäftigte Väter - lässt Chancen für Frauen und Männer ungenützt.

Der starke Anstieg der Teilzeitarbeit von Frauen in den vergangenen Jahrzehnten ist wohl eine jener Entwicklungen am Arbeitsmarkt, die symptomatisch sind für die große Anpassungsfähigkeit der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung an geänderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Sobald Kinder vorhanden sind, wird heute zwar die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht mehr infrage gestellt, sehr wohl aber eine eigenständige existenzielle Absicherung über Erwerbsarbeit von Frauen als zweitrangig erachtet. So ist freilich positiv, dass der gänzliche Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit von Frauen nach der Geburt eines Kindes stark rückgängig ist, jedoch erfolgt nach – oft mehrjährigen – Berufsunterbrechungen meistens nur ein Teilzeit-Einstieg.

Geschlechterspezifische Schieflage

Während insgesamt bereits 44 Prozent aller erwerbstätigen Frauen teilzeitbeschäftigt sind, sind es bei Frauen mit Kindern unter 15 Jahren mit rund 70 Prozent noch einmal deutlich mehr. Bei Männern spielt Teilzeit als Vereinbarkeitsstrategie dagegen praktisch keine Rolle: Die Teilzeitquote von Männern mit betreuungspflichtigen Kindern ist mit fünf Prozent marginal und sogar noch ge-ringer als bei Männern ohne Kinder.
Die Ursachen für diese ausgeprägte geschlechtsspezifische Schieflage sind allgemein bekannt: Große Lücken in der Betreuungsinfrastruktur in Kombination mit der sich hartnäckig haltenden traditionellen Rollenteilung bei Hausarbeit und Kinderbetreuung bilden den (engen) Rahmen, in dem Frauen ihre Arbeitszeitentscheidungen treffen.
Substanzielle Verbesserungen in diesen beiden Bereichen zu erreichen bleibt eine vorrangige gleichstellungspolitische Herausforderung, da erst damit entsprechende Entscheidungsspielräume für Frauen in Bezug auf qualifikationsadäquate, existenzsichernde Beschäftigung geschaffen werden.

Teilzeit oder qualifizierte Tätigkeit

Wesentlich werden die Beschäftigungsoptionen durch die zu wenig vorhandenen qualifizierten Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten eingeschränkt: Egal ob Arbeiterin oder Angestellte, Teilzeit ist bei den niedrigsten Qualifikationen hoch und nimmt mit steigender Qualifikation sukzessive ab. So arbeiten in der Gruppe der Angestellten mit führender Tätigkeit nur rund zwei von zehn Frauen in Teilzeit, während es mehr als sieben von zehn Frauen bei jenen in Hilfstätigkeit sind.
In Kombination mit der hohen Branchenkonzentration – allein in den zwei größten Frauenbranchen Handel sowie Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten 40 Prozent aller teilzeiterwerbstätigen Frauen – werden berufliche Karrierepfade somit sehr eng. Teilzeit ist daher oft nur unter Abstrichen bei der erworbenen Qualifikation realisierbar und schränkt berufliche Entwicklungsmöglichkeiten erheblich ein.
Qualifizierte Tätigkeiten und Führungstätigkeiten in Teilzeit zu fördern wäre daher ein wichtiger Ansatzpunkt, um Dequalifizierungsprozessen von Frauen in Teilzeit entgegenzuwirken. Und: Es würde auch Männer in qualifizierten Positionen unterstützen und motivieren die Arbeitszeit zu reduzieren, um Betreuungspflichten zu übernehmen.

Eher niedrige Stundenzahl

Beim überwiegenden Teil der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse beträgt die wöchentliche Arbeitszeit unter 25 Stunden. Ein nicht so kleiner Teil – nämlich jede siebte Teilzeitbeschäftigte – ist überhaupt nur geringfügig beschäftigt.
Der monatliche Durchschnittsverdienst (Median) teilzeitbeschäftigter Frauen liegt lediglich bei 1.000 Euro brutto. In den klassischen Niedriglohnbranchen wie Handel, Gastgewerbe und Reinigungsgewerbe ist dieser noch niedriger, zum Teil deutlich.
Mit fast der Hälfte aller teilzeitbeschäftigten Frauen, die weniger als zehn Euro pro Stunde verdienen, sind sie außerdem in den untersten Einkommenssegmenten deutlich stärker vertreten als vollzeitbeschäftigte Frauen. Was das konkret für die Arbeitnehmerinnen bedeutet, veranschaulichen Ergebnisse einer Befragung von Teilzeitbeschäftigten im Handel. Für mehr als die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten im Einzelhandel (hier arbeiten insgesamt rund 100.000 Frauen in Teilzeit) ist ihr Verdienst nicht ausreichend zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Sie sind auf regelmäßige finanzielle Unterstützungen, sei es durch den Ehepartner/Lebensgefährten oder durch Eltern, Verwandte oder öffentliche Transferleistungen angewiesen.

Alterssicherung gefährdet

Einkommensbenachteiligungen setzen sich auch im Alter fort, was sich an den deutlich niedrigeren Pensionen von Frauen zeigt. Daran wird sich trotz höherer Frauenerwerbsbeteiligung wenig ändern. Denn längere Berufsunterbrechungen und Teilzeitphasen werden sich zukünftig deutlich stärker auf die Pensionshöhe auswirken.
Während früher die besten 15 Verdienstjahre für die Berechnung der Pension herangezogen wurden, wird seit 2004 der Durchrechnungszeitraum stufenweise ausgeweitet und liegt aktuell bei 24 Jahren. Im Vollausbau (ab 2028) werden 40 Jahre herangezogen werden, d. h. de facto das gesamte Erwerbsleben. Für Unterbrechungsphasen und Teilzeit aufgrund Kinderbetreuung ist zwar im Pensionsrecht ein Ausgleich vorgesehen, allerdings werden längere Unterbrechungs- und Teilzeitphasen damit nicht kompensiert.
Dieser allgemein negative Befund zur Teilzeit spiegelt eine dominierende Realität wider, die natürlich nicht auf alle Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse zutrifft. Wichtig ist es daher zu differenzieren. Eine vollzeitnahe Teilzeit in qualifizierter Tätigkeit ist sicherlich einem Vollzeitbeschäftigungsverhältnis weitaus ähnlicher als ein 15-Stunden-Job in einer Hilfstätigkeit. Auch kann eine Teilzeit im Reinigungsgewerbe an den Tagesrandzeiten mit kurzfristig vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitszeitänderungen mehr Vereinbarkeitsprobleme schaffen als ein Vollzeit-Bürojob zu den üblichen Tagesarbeitszeiten. Wesentlich sind neben der Stundenzahl auch die Arbeitsbedingungen insgesamt, von der Arbeitsplatzsicherheit angefangen über Aufstiegsmöglichkeiten bis hin zu den Arbeitszeitregelungen.
Mehr als um die Frage Teilzeit oder Vollzeit geht es deshalb darum, existenzsichernde Beschäftigungsmöglichkeiten mit guten beruflichen Perspektiven und Arbeitszeitregelungen, die mit Betreuungspflichten gut vereinbar sind, für Frauen und Männer strukturell zu fördern.

Die „bessere“ Teilzeit

Neben dem schon genannten Ausbau von Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten in qualifizierten Positionen braucht es Maßnahmen, die den Wechsel in Vollzeit bzw. in Teilzeit mit mehr Stunden fördern (z. B. Vorrang bei Neubesetzungen in vergleichbaren Positionen). Denn dieser ist in der Regel schwierig, wenn Teilzeit nicht im Rahmen des Elternteilzeitanspruchs, mit dem auch ein Rückkehrrecht in Vollzeit verbunden ist, vereinbart werden konnte. Ebenso förderlich wären eine Erweiterung der Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung für ArbeitnehmerInnen, egal ob in Teil- oder Vollzeit. Aber auch positive Steuerungseffekte über andere Politikbereiche, wie etwa die Steuerpolitik, sollten stärker in Betracht gezogen werden.
Mehr Zeit für die Kinder
Teilzeitarbeit ist als Option der Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Zeiten intensiver Betreuungsanforderungen, besonders wenn die Kinder klein sind, wichtig. Sofern sie nicht alternativlose längerfristige Vereinbarkeitsstrategie allein für Frauen ist, sondern auch von Vätern genutzt wird. Frauen wären entlastet und hätten mehr zeitliche Möglichkeiten im Erwerbsleben und Männer mehr Zeit für Kinder, was auch immer mehr Väter wünschen. Auch angesichts der im europäischen Vergleich sehr großen geschlechtsspezifischen Unterschiede im Erwerbsarbeitszeitausmaß und der (männlichen) Überstunden(un)kultur in Österreich wäre hier ein großes Umverteilungspotenzial gegeben. Von den positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder, für die beide Elternteile entsprechend Zeit haben, ganz zu schweigen.

Mehr Infos unter:
tinyurl.com/dyb9yxq

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin gerlinde.hauer@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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