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Wasser, Müll und Co. vor Ausverkauf Geht es nach dem Plan von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, sollen die Kommunen ihre Konzessionen für Dienstleistungen wie Wasser, Energie, Abfall, Gesundheitsdienste und Verkehr EU-weit ausschreiben.

Wasser, Müll und Co. vor Ausverkauf

Schwerpunkt

Eine Europäische Bürgerinitiative soll die Liberalisierung von Wasserversorgung und -entsorgung doch noch verhindern.

Im kommenden März wird im EU-Parlament darüber abgestimmt, ob Städte und Gemeinden mehr Wettbewerb zulassen müssen. Geht es nach dem Plan von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, sollen die Kommunen ihre Konzessionen für Dienstleistungen wie Wasser, Energie, Abfall, Gesundheitsdienste und Verkehr EU-weit ausschreiben. KritikerInnen fürchten den Ausverkauf der Wasserversorgung und die Liberalisierung weiterer Leistungen der Daseinsvorsorge.

Interessanter Markt

Dienstleistungskonzessionen haben enorme wirtschaftliche Bedeutung. Laut Angaben der Kommission machen sie rund 60 Prozent aller Partnerschaftsverträge zwischen öffentlicher Hand und privaten Unternehmen aus, was konservativen Schätzungen zufolge einem Wert von rund 118 Mrd. Euro entspricht. Ein Markt, der für Wasserriesen wie Veolia, Suez, RWE oder Thames Water von höchstem Interesse ist. Die EU-Kommission will nun neue, striktere Regeln für nationale und regionale Behörden in Europa durchsetzen, die Konzessionen etwa für den Betrieb von Wasserwerken oder die Abfallentsorgung vergeben. Ziel der Kommission ist mehr Transparenz, Rechtssicherheit und Wettbewerb bei solchen Dienstleistungskonzessionen.
So sollen in Zukunft Dienstleistungskonzessionen, mit denen staatliche oder kommunale Aufgaben an Privatunternehmen übertragen werden und deren Vertragswert über die gesamte Laufzeit gesehen mindestens fünf Millionen Euro beträgt, vom europäischen Vergaberecht erfasst werden. Das betrifft so sensible Bereiche wie Wasser, Energie, Abfall und Verkehr. Die EU-Kommission argumentiert, den Vergabebehörden einfachere Verfahren zu ermöglichen und besonders den klein- und mittelständischen Unternehmen leichteren Zugang zum öffentlichen Auftragswesen zu eröffnen. Sie verspricht weiters mehr Wachstum und Beschäftigung, indem sie für eine rechtssichere, transparente und flexible Vergabepraxis sorge.
Diese Argumentation geht allerdings ins Leere, denn auch wenn das europäische Vergaberecht die Dienstleistungskonzessionen bisher nicht erfasste, so bestand trotzdem durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bereits eine Definition derselben sowie die Klarstellung, dass auch im Bereich der Konzessionsvergabe die Grundprinzipien des Primärrechts (Transparenz, Nichtdiskriminierung, Verhältnismäßigkeit) zur Anwendung gelangen. Daraus ergibt sich, dass der Entwurf wohl weniger der Transparenz als einer Liberalisierung der kommunalen Grundversorgung dient. Fest steht, dass mit der derzeitigen Rechtslage durchaus ein Auslangen gefunden werden kann, ohne Transparenz einzubüßen.
Genauso blendet die EU-Kommission den Umstand aus, dass es sich hier um besonders sensible Dienstleistungen handelt, die für alle zu leistbaren Preisen und flächendeckend zur Verfügung stehen sollen. Ihre besondere Bedeutung für den sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Union wird auch durch das Europäische Primärrecht (Art 14 AEUV, Protokoll Nr. 26) hervorgehoben. Die Erfahrungen zeigen, dass Privatisierung oder Einführung von wettbewerbsähnlichen Strukturen in diesen Bereichen vielfach geringere Qualität, höhere Preise, weniger Investitionen, Beschäftigungsabbau, schlechtere Arbeitsbedingungen und hohen Regulierungsaufwand mit sich bringen. Ohne jedoch auf diese primärrechtliche Vorgabe einzugehen und die negativen Erfahrungen von Privatisierungen zu würdigen, begründet die Kommission die Notwendigkeit eines Rechtsaktes ausschließlich mit Gründen der Marktöffnung.

Breite Kritik am Entwurf!

Neben Gewerkschaften und NGOs lehnt auch der österreichische Bundesrat den Entwurf ab. Er hat im EU-Ausschuss vom 1. Februar 2012 eine Subsidiaritätsrüge beschlossen und darin ausgeführt, dass die „Kommission […] nicht nachvollziehbar darlegen [kann], warum eine Regelung erforderlich ist“ sowie „die einseitig marktwirtschaftliche Ausrichtung des Rechtsaktes“ kritisiert. Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 18. Mai 2010 zu neuen Entwicklungen im öffentlichen Auftragswesen (Rühle-Bericht) unter den gegebenen Voraussetzungen einen Rechtsakt zu Dienstleistungskonzessionen abgelehnt, da etwaige Verzerrungen beim Funktionieren des Binnenmarktes nicht feststellbar seien. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) wiederum stellt fest, dass bezüglich der Notwendigkeit dieses Richtlinienentwurfes erhebliche Zweifel bestehen und fordert vorab eine umfassende Folgenabschätzung.
In den vergangenen Wochen erlebte die Diskussion der Pläne rund um die Abstimmung im Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments einen ersten massiven Höhepunkt. Mit 28 Pro-Stimmen, zehn Gegenstimmen und zwei Enthaltungen wurde eine abgeänderte Textfassung zu der von der Kommission vorgelegten Konzessionsrichtlinie beschlossen. Vom aktuellen Entwurf sind bestehende Verträge tatsächlich ausgenommen, das gilt ebenfalls für Wasserversorger, die zu 100 Prozent in öffentlichem Eigentum stehen. Die Erneuerung oder Neuvergabe von Konzessionen ist allerdings nicht ausgenommen, und das bedeutet: Zukünftig wird es schwerer, neue Konzessionen an öffentliche Dienstleister zu vergeben, etwa bei interkommunaler Zusammenarbeit. Aber auch dann, wenn sich die öffentliche Hand entscheidet – oft durch marode Gemeindekassen entscheiden muss – Anteile öffentlicher Dienstleister zu verkaufen, muss die Vergabe der Konzession europaweit ausgeschrieben werden. Damit treten jene Kriterien, die dem Gemeinwohl geschuldet sind – wie etwa soziale, ökologische, volkswirtschaftliche oder beschäftigungspolitische Bedingungen –, in den Hintergrund und werden von marktwirtschaftlichen Zielsetzungen abgelöst.

Behandlung des RL-Entwurfes

In Brüssel wird der Kampf um die Wasserhoheit weitergehen: Das Parlament stimmt im März/April über die Richtlinie ab, bei grünem Licht folgen Verhandlungen mit Kommission und Ministerrat. Gerungen wird noch um wichtige Details, etwa ob Wasser und andere Dienstleistungen der Grundversorgung aus dem Anwendungsbereich genommen werden, ab welchem Vertragsvolumen eine Ausschreibung zwingend ist und bis zu welchem Anteil eine Teilprivatisierung nicht europaweit ausgeschrieben werden muss.
Auch wenn die Kommission Kompromissbereitschaft signalisiert, werden sich Gewerkschaften und KritikerInnen weiter dafür starkmachen, dass die Richtlinie nicht kommt. Eine Ablehnung im Parlamentsplenum oder im Rat scheint denkbar.

Info&News
EU-Bürgerinitiative organisiert Widerstand gegen Ausverkauf
Die Gewerkschaften mobilisieren mit einer Europäischen Bürgerinitiative (EBI) zum Schutz der Wasserversorgung und -entsorgung. Die EBI wird vom Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) europaweit und von der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten – Kunst, Medien, Sport, freie Berufe (GdG-KMSfB) national getragen. Darüber hinaus unterstützt eine Vielzahl von Organisationen, Vereinigungen und NGOs in allen 27 Mitgliedsstaaten der EU diese Initiative.
Die Ziele der EBI „Wasser ist ein Menschenrecht“ sind:
Wasser und sanitäre Grundversorgung als Garantie für alle Menschen in Europa.
Keine Liberalisierung der Wasserwirtschaft.
Universeller Zugang zu Wasser und sanitärer Grundversorgung.
Unter folgendem Link kann die Initiative online unterstützt werden:
www.right2water.eu/de
Auch eine Unterstützung der Initiative mittels Unterschriftenlisten, die auf der Kampagnenseite zum Download bereitstehen, ist möglich.
Die EBI ist ein Werkzeug der direkten Demokratie (Volksbegehren) auf EU-Ebene. Die EU-Institutionen sind verpflichtet, die Forderungen der EBI zu behandeln, wenn bis Ende September 2013 mehr als eine Million EU-BürgerInnen in mindestens sieben Mitgliedsstaaten diese unterstützen.

Mehr Infos unter:
www.right2water.eu/de

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor ronald.poetzl@gdg-kmsfb.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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