topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
fit2work-Unternehmensberatung In Phase 1 der fit2work-Beratung wird festgelegt, mit welchen MitarbeiterInnen und Führungskräften Sensibilisierungsworkshops zum Umgang mit gesundheitlichen Problematiken und Integrationsmaßnahmen abgehalten werden.

fit2work-Unternehmensberatung

Schwerpunkt

fit2work ist ein Programm für Unternehmen und Menschen, die trotz gesundheitlicher Problematiken am gesellschaftlichen und am Arbeitsleben teilhaben wollen.

Seit 2011 wird fit2work für Personen mit langen Krankenständen angeboten, welche die Möglichkeit haben, Beratungen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus gibt es ein Angebot für Unternehmen, die ihre MitarbeiterInnen dabei unterstützen wollen, trotz gesundheitlicher Problematiken produktiv weiterarbeiten zu können.

Fit heißt auch zusammenpassen

Fit2work ist eine spannende Wortkreation für ein nationales Programm, das aktive Förderung der Gesundheit von Menschen und in Betrieben zum Ziel hat. Spannend deshalb, weil man mit „fit sein“ meist Sportliches verbindet, jedenfalls auch Leistung und Gesundheit. Dass fit2work in Unternehmen eine umfassendere Bedeutung hat, verstehen jene, die das englische „fit“, das Zusammenpassen von etwas, hinter dem fit2work vermuten – und zu Recht vermuten. Denn mit fit2work in Unternehmen sollen Ressourcen (Gesundheit, Wissen/Fertigkeiten, Werte/Motivation) der MitarbeiterInnen und Anforderungen, die die Arbeit an sie stellt, zusammenpassen. Oft geht es bei fit2work darum, die Anforderungen zu verändern.
Ein Beispiel: Ein 50-jähriger Bauarbeiter, Hannes K., hat bereits mehrere Bandscheibenvorfälle hinter sich, mittlerweile quälen ihn fast täglich Schmerzen. 36 Jahre arbeitet er im gleichen Betrieb – und das gern. Seine körperlichen Ressourcen passen aber nicht mehr mit der Beanspruchung auf der Baustelle zusammen. Das Unternehmen, in dem er arbeitet, ist ein fit2work-Betrieb. Als die Vorgesetzten merken, dass die Krankenstände von Hannes K. zunehmen und auch länger werden, sucht der betriebliche Integrationsbeauftragte das Gespräch mit ihm. In einer Vertrauensatmosphäre sichten die beiden Möglichkeiten zu Rehabilitationsmaßnahmen. Bald wird klar, dass das nur begrenzt helfen kann. Mit Erlaubnis von Herrn K. spricht der Integrationsbeauftragte mit der Geschäftsführung und der Arbeitsmedizinerin, sowie mit Herrn K.s direktem Vorgesetzten. Man kommt zu dem Schluss, dass für Herrn K. am Bauhof des Unternehmens eine organisatorische Arbeit gefunden werden kann, die nicht mehr die körperliche Fitness eines 30- oder 40-Jährigen voraussetzt. Mit Unterstützung der Pensionsversicherung, die Rehabilitationsmaßnahmen fördert, absolviert Herr K. eine Schulung. Er bewegt nun Lasten mit Kränen und muss nicht mehr händisch anpacken. Herr K. ist jetzt fit, denn die neue Tätigkeit passt zu ihm. Das Unternehmen hat einen hochmotivierten Mitarbeiter halten können, dessen Erfahrung weiter genützt werden kann.

Im Arbeits- und Gesundheitsgesetz

fit2work für Unternehmen ist im Arbeits- und Gesundheitsgesetz verankert und bietet Unternehmen eine kostenfreie Beratung dazu an, Menschen mit gesundheitlichen körperlichen oder psychischen Problematiken, Einschränkungen und Handicaps systematisch im Betrieb zu integrieren. Freiwilligkeit und Vertraulichkeit sind dabei sowohl für das Unternehmen selbst als auch für MitarbeiterInnen, die am Integrationsprozess teilnehmen, von größter Bedeutung.

Förderung der Arbeitsfähigkeit

Es geht um den Erhalt und um die Förderung der Arbeitsfähigkeit von möglichst allen Beschäftigten im Betrieb. Dass hier an unterschiedlichen „Schrauben“ gedreht werden muss, zeigt das Beispiel des Herrn K. Natürlich tragen MitarbeiterInnen, die zum Beispiel Umschulungen absolvieren oder sich mittels Rehabilitationsmaßnahmen um ihre Gesundheit kümmern, aktiv zu ihrer Arbeitsfähigkeit bei. Genauso wichtig sind aber die betrieblichen Veränderungen für belastete MitarbeiterInnen. So können ein Tätigkeitenwechsel, etwa von körperlicher Arbeit zu organisatorischen Auf-gaben, und Arbeitszeitveränderungen – wie neue Lage der Arbeitszeit oder Arbeitszeitverkürzung, veränderte Pausengestaltung – u. v. a. m. zu einer Verbesserung der Arbeitsfähigkeit führen.
Wenn fit2work seitens der Partner des Arbeits- und Gesundheitsgesetzes, AMS, Sozialversicherungen und Bundessozialamt, gefördert wird, gilt es seitens der Unternehmen, eine systematische Vorgehensweise nachhaltig umzusetzen.
Unternehmen durchlaufen dabei verschiedene Phasen: Zuerst gibt es einen Check4Start mit speziell ausgebildeten Expertinnen und Experten der AUVA. Diese stellen gemeinsam mit dem Betrieb fest, ob fit2work umgesetzt werden kann. Unternehmen müssen dazu mindestens 15 ArbeitnehmerInnen haben und die Basics des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes umsetzen (z. B. Ge-fahrenevaluierung und deren Dokumentation). Außerdem dürfen sie noch kein mit fit2work vergleichbares System umgesetzt haben.

Kooperationsvereinbarung

In Phase 1 der fit2work-Beratung schließen Unternehmen und die fit2work-Projektleitung eine Kooperationsvereinbarung ab, eine erste Steuergruppe bzw. ein Integrationsteam legt fest, mit welchen MitarbeiterInnen und Führungskräften Sensibilisierungsworkshops zum Umgang mit gesundheitlichen Problematiken und Integrationsmaßnahmen abgehalten werden. Grundsätzlich werden alle Beschäftigten sukzessive über das Programm fit2work und die Bedeutung für die MitarbeiterInnen informiert.

In Phase 2 erfolgt gemeinsam mit den externen fit2work-BeraterInnen der Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems. Im Anschluss an eine mit dem Arbeitsbewältigungsindex Plus™ durchgeführte Befragung können für besonders belastete MitarbeiterInnen-Gruppen Arbeitsbewältigungscoachings angeboten werden. Dabei handelt es sich um Coachings, in denen ein individueller Arbeitsbewältigungswert festgestellt wird und in der Folge Maßnahmen zur Verbesserung der individuellen Arbeitsfähigkeit überlegt werden.

Maßnahmen sollten dabei immer ausgewogen in den Bereichen persönliche Gesundheit, Arbeitsorganisation, Führungsverhalten und Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen verteilt sein. Denn Ziel ist es, Beschäftigte schon lange bevor sie krank werden zu unterstützen. Auch ein sorgsames Wiedereinsteigen nach langem Krankenstand wird eine der wichtigen Maßnahmen sein.
In der Steuergruppe/dem Integrationsteam sind jedenfalls die Geschäftsführung, die/der Integrationsbeauftragte, die Belegschaftsvertretung und Präventivfachkräfte vertreten. Sie alle unterstützen mit ihrem Know-how die/den Integrationsbeauftragte/n bei der Erarbeitung maßgeschneiderter Konzepte mit betroffenen MitarbeiterInnen. Übrigens werden Integrationsbeauftragte immer aus dem Unternehmen selbst kommen, schon deshalb, damit Integration auch gelebtes Thema bleibt, wenn die externen fit2work-BeraterInnen spätestens nach drei Jahren ihre Beratung beendet haben.

In Phase 3 werden aufgrund der Ergebnisse der Befragung Maßnahmen beschlossen, die besonders belastete MitarbeiterInnen-Gruppen stärken und Krankheiten vermeiden helfen sollen.

In Phase 4 beginnt der/die Integrationsbeauftragte seine/ihre Integrationsgespräche. Die fit2work-Projektleitung schult in Zwei-Tages-Seminaren alle Integrationsbeauftragten aus fit2work-Betrieben. Ziele sind die Förderung von Gesprächsführungskompetenzen und ein ausreichendes Basiswissen über alle Fördermöglichkeiten zur Integration von beeinträchtigten MitarbeiterInnen. Die BeraterInnen von fit2work begleiten die Integrationsbeauftragten in den Unternehmen und besprechen Maßnahmen für die MitarbeiterInnen.

In Phase 5 wird nach längstens drei Jahren evaluiert, ob und in welchen Bereichen des Unter-nehmens fit2work nachweislich zur Förderung der Arbeitsfähigkeit seiner MitarbeiterInnen beitra-gen konnte.

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt:
www.auva.at

fit2work:
www.fit2work.at

Arbeitsbewältigungsindex Plus™: www.abiplus.net
Wert:Arbeit:
www.wertarbeit.at

Profitnessaustria:
www.profitnessaustria.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorinnen renate.czeskleba@oegb.at i.kloimueller@wertarbeit.at oder die Redaktion aw@oegb.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum