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No Jobs für AsylwerberInnen - gut so? Die größte Gefahr von Verdrängung regulärer Arbeit und von Lohndruck geht davon aus, dass SchwarzunternehmerInnen die Leute über den "Arbeitsstrich" einstellen.

No Jobs für AsylwerberInnen - gut so?

Schwerpunkt

AsylwerberInnen dürfen nicht arbeiten. Der Bezug öffentlicher Grundversorgung wird ihnen aber vorgeworfen.

Die Verteidigung Deutschlands beginnt am Hindukusch“, sagte einst Angela Merkel. Folglich führen westliche Staaten ebendort Krieg, aber auch in Mali, im Irak und an anderen Orten, an denen unsere Sicherheitsinteressen tangiert werden. Nun haben wir Flüchtlinge von dort bei uns. Fast 400.000 Asylansuchen werden jährlich in der EU entschieden. Österreich liegt dabei mit rund 22.000 entschiedenen Anträgen im Jahr 2011 im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße im oberen Drittel.

Folterspuren und Traumatisierung

In allen Ländern ist der Umgang mit AsylwerberInnen ein heißes Thema. Weder sollen sie der öffentlichen Hand auf der Tasche liegen, noch sollen sie arbeiten dürfen. Generell ist der Vorwurf des Asylmissbrauchs rasch zur Hand, und ganz gewiss gibt es diesen auch. Als Generalvorwurf ist er aber nicht zu halten. Im Gegenteil: In allen Regionen, aus denen die Flüchtlinge hauptsächlich kommen, wie Afghanistan, Tschetschenien oder Pakistan, ist politische Verfolgung evident und nur allzu oft sind Folterspuren und Traumatisierung ganz klar erkennbar. Die relativ hohe Anerkennungsquote der erledigten Anträge von über 30 Prozent im Jahr 2011 zeigt das auch, zumal davon auszugehen ist, dass viele tatsächlich Verfolgte nur den Nachweis nicht erbringen können.
An sich sieht der Asylgedanke eine klare Perspektive vor: Wer Asyl sucht, kommt nicht primär der Arbeit, sondern vielmehr des Schutzes wegen zu uns. Daher sollte zunächst die Erstversorgung auf öffentliche Kosten erfolgen und nach Feststellen der Asylwürdigkeit innerhalb eines überschaubaren Zeitraums Asyl gewährt werden. Daraus folgt ein gesicherter Aufenthaltsstatus mit freiem Arbeitsmarktzugang. Umgekehrt ist bei Ablehnung des Asylantrags die Ausreise anzuordnen.

Asylverfahren dauern Monate, Jahre

Das Problem entsteht aber, weil Asylverfahren in der Regel viele Monate, oft sogar Jahre dauern. Die AsylwerberInnen werden in mitunter sehr heruntergekommenen Pensionen oder in Lagern untergebracht und erhalten ein minimales Taschengeld von monatlich nur 40 Euro pro Kopf. Das allerdings wird ihnen in der politischen Debatte vorgeworfen. Seit Langem kommt es in Wahljahren zu großflächigen Mailingaktionen, in denen krass tatsachenwidrig behauptet wird, eine „Asylwerberfamilie“ erhielte eine höhere Unterstützung als eine gleich große „österreichische Arbeiterfamilie“, wenn der Vater arbeitslos wird. Als Quelle wird sogar, auch das tatsachenwidrig, regelmäßig auf die Arbeiterkammer verwiesen. Das monate-, oft jahrelange Festsitzen in einem Lager bei schlechter Versorgung ist der Grund, warum viele AsylwerberInnen bereits vor Abschluss des Verfahrens arbeiten wollen. Ein vernünftiges Leben ist auf Basis der öffentlichen Grundversorgung nicht zu führen, auch die Untätigkeit und Perspektivlosigkeit, zu der die Menschen verurteilt sind, drückt sie nieder. „Es gibt keine Chance, ich kenne Leute, die drehen durch“, sagt ein interviewter Asylwerber in der neuen Studie von Konrad Hofer „Ohne Arbeit“, die der Soziologe im Auftrag der AK Wien kürzlich vorgestellt hat. Manche suchen dann als „Ausweg“ den „Arbeitsstrich“ oder sie landen auch im illegalen Rotlichtmilieu. In manchen Fällen lassen sich Jugendliche auch zum Dealen anwerben. Es ist offensichtlich, dass eine Strategie, Menschen einerseits für lange Zeit in Unklarheit, Untätigkeit und schlecht versorgt zu halten, ihnen andererseits aber keine Möglichkeit zur Ausbildung und zu regulärer Arbeit zu geben, keine Lösung sein kann – auch nicht zum Schutz des Arbeitsmarktes. Denn die größte Gefahr von Verdrängung regulärer Arbeit und von Lohndruck geht davon aus, dass SchwarzunternehmerInnen die Leute über den „Arbeitsstrich“ einstellen.
Nun ist Arbeiten AsylwerberInnen nur in den ersten drei Monaten absolut verboten. Danach können sie, sofern das AMS keine Ersatzkraft vermitteln kann und die Sozialpartner im Regionalbeirat des AMS das einhellig befürworten, mit einer Beschäftigungsbewilligung für längstens zwölf Monate in einem Saisonjob beschäftigt werden. Derzeit sind insgesamt rund 750 AsylwerberInnen auf diese Weise beschäftigt. Seit Juni 2012 dürfen jugendliche AsylwerberInnen bis 18 Jahre auch eine Lehrstelle in einem Mangelberuf antreten. Weil die Altersgrenze zu rigide war, wurde sie Mitte März per Erlass auf das 25. Lebensjahr angehoben. Bisher konnten nämlich nicht einmal 20 Jugendliche die Voraussetzungen erfüllen. Allerdings ist im Falle des Arbeitens noch eines zu beachten: Wer wegen Antritts eines regulären Jobs aus der Grundversorgung ausscheidet, kann bei Arbeitslosigkeit nicht wieder in diese zurückkehren (außer in Wien). Es drohen Mittel- und Obdachlosigkeit. Eine Alternative zu regulärer Arbeit steht AsylwerberInnen derzeit noch offen: Das Ausüben einer gemeinnützigen Hilfstätigkeit gegen ein Taschengeld bei Bund, Land oder Gemeinden, zum Beispiel Reinigungsarbeiten oder Park- und Sportplatzbetreuung. Gerade das kann für finanzschwache Gemeinden aber durchaus Anreiz zum Austausch regulärer gegen „Taschengeld“-Beschäftigung sein.

Arbeiten nach sechs Monaten

Die vier Sozialpartner schlagen in ihrer Vereinbarung von Bad Ischl 2011 vor, AsylwerberInnen mit Beschäftigungsbewilligung für zwölf Monate in allen Branchen den Arbeitsmarktzugang zu ermöglichen, wenn das AMS für sie keine Ersatzkraft stellen kann. Das hätte den Vorteil der raschen Umsetzbarkeit ohne Gesetzesänderung. Bei Einigkeit in der Regierung genügt eine Erlassänderung.
Der Vorschlag ist zudem arbeitsmarktpolitisch unbedenklich, da die Bewilligung ja nur erteilt wird, wenn sonst niemand für die Stelle zur Verfügung steht. Für die AsylwerberInnen würden sich aber zusätzliche Optionen auf dem Arbeitsmarkt auch außerhalb der Saisonberufe eröffnen.

Vorschlag einer Lösung

Eines ist klar: Die perfekte Lösung gibt es nicht, wohl aber Maßnahmen zur Entspannung der Lage.

  • Faires und rasches Asylverfahren: Die schon zitierte Studie von Konrad Hofer zeigt, dass nach wie vor durch schlechte Organisation viel Zeit vergeudet wird. Eine Straffung des Verfahrens bei Hebung der Qualität ist möglich.
  • Mehr Qualität in der Grundversorgung und Öffnen von Bildungschancen: Auch dies zeigt die Hofer-Studie: Qualität und Niveau der Grundversorgung reichen für ein menschenwürdiges Leben nicht aus. Die Leute wollen daher ihre Lage möglichst rasch durch Arbeit verbessern. Oft wäre es aber durchaus sinnvoller, wenn sie statt der Suche nach regulärer oder undokumentierter Arbeit einen Sprachkurs oder eine Ausbildung machen würden. Dazu braucht es jedoch eine Grundversorgung, die das auch ermöglicht.
  • Arbeitsmarktzugang nach sechs Monaten, wenn keine Ersatzkraft gestellt werden kann: Dieser Sozialpartnervorschlag belastet den Arbeitsmarkt nicht, bietet neue Chancen und kann für manche Flüchtlinge Perspektiven jenseits des Arbeitsstrichs eröffnen.
  • Europäische Lastenteilung: In Europa sind die Lasten sehr ungleich verteilt. Österreich nimmt im Vergleich zur Bevölkerungsgröße dreimal mehr Flüchtlinge auf als Deutschland. Schweden doppelt so viele wie Österreich. Arme Länder an der EU-Außengrenze wie Griechenland werden allein gelassen. Dort können Flüchtlinge weder Unterbringung noch Arbeit erwarten. Daher versuchen sie in nördliche Länder zu kommen. Eine gemeinsame Vorgangsweise kann zur Entspannung der Situation wesentlich beitragen. Für Österreich macht es Sinn, diese Frage auf EU-Ebene zum Thema zu machen.

Webtipp: Konrad Hofer, „Ohne Arbeit – über die eingeschränkten Arbeits- und Erwerbsmöglichkeiten von AsylwerberInnen“:
tinyurl.com/d3rojq7

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor josef.wallner@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at 

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