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Bei beruflichen Fertigkeiten und Kenntnissen wird meist akzeptiert, dass noch kein Meister vom Himmel gefallen ist.

Die jungen Wilden

Schwerpunkt

Jährlich über 8.000 Arbeitsunfälle bei Jugendlichen sind ein trauriges Signal dafür, dass Schutzbestimmungen nur unzureichend beachtet werden.

Jugendliche leben gefährlich in der heutigen Arbeitswelt. Das zeigen die Zahlen über Arbeitsunfälle, denen zufolge für BerufseinsteigerInnen ein deutlich höheres Arbeitsunfallrisiko als für erwachsene Beschäftigte besteht. Um Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen hintanzuhalten, gibt es Schutzbestimmungen. Leider sind viele davon nicht ausreichend bekannt oder werden nicht eingehalten.

125.000 Lehrlinge in 200 Berufen

Derzeit werden in Österreich ca. 125.000 Lehrlinge in mehr als 200 Lehrberufen nach den Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes ausgebildet. Die meisten davon sind zumindest zum Zeitpunkt des Berufseinstieges jugendliche ArbeitnehmerInnen. Darunter versteht man Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die der allgemeinen Schulpflicht nicht mehr unterliegen, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dazu kommen noch jene Jugendlichen, die in einem Arbeitsverhältnis oder im Rahmen eines Ferialpraktikums etc. beschäftigt werden.
Natürlich kann man in den ersten Berufsjahren noch nicht über die gleiche Erfahrung wie erwachsene ArbeitnehmerInnen verfügen. Bei beruflichen Fertigkeiten und Kenntnissen wird meist akzeptiert, dass noch kein Meister vom Himmel gefallen ist. Wenn es allerdings um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz geht, kann schon ein einziger Fehlgriff zu schwersten Verletzungen führen.
Im Betrieb bestimmen die ArbeitgeberInnen, wer welche Arbeiten zu erledigen hat. Sie haben daher auch die Dienstleistungen im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht so zu regeln, dass Leben und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen geschützt werden. Damit diese allgemeine Formulierung auch zu greifbaren Ergebnissen führt, müssen die ArbeitgeberInnen oder deren VertreterInnen alle Arbeitsplätze und alle Gefahren für die ArbeitnehmerInnen vor Ort durch Expertinnen und Experten (z. B. Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen) evaluieren – also überprüfen – lassen. Dann müssen die festgestellten Gefahren durch jeweils geeignete Maßnahmen beseitigt werden.

Gefahr für junge ArbeitnehmerInnen

Die Gefahren am Arbeitsplatz hängen natürlich auch bei Jugendlichen von der jeweiligen Tätigkeit ab. Das Spektrum ist daher breit gestreut. Es geht um

  • Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen,
  • Arbeiten unter physikalischen Einwirkungen,
  • Arbeiten unter physischen und psychischen Belastungen,
  • Arbeiten mit gefährlichen Arbeitsmitteln (Kreissägen, Fräsen etc.) und
  • sonstige gefährliche Arbeiten, z. B. auf Gerüsten, Dächern etc.

Dass es mit dem Arbeitnehmerschutz für Jugendliche nicht immer zum Besten stehen kann, zeigt ein Blick auf die Arbeitsunfälle. Sie erleiden im Verhältnis deutlich mehr Arbeitsunfälle als Arbeit-nehmerInnen über 18 Jahre.
Im Vergleich dazu lag die Unfallrate bezogen auf tausend unselbstständig Erwerbstätige im Jahr 2012 bei 27,25 (2011 bei 28,23) von der AUVA anerkannten Arbeitsunfällen. Besonders gefährlich ist es bei unselbstständig Erwerbstätigen am Bau. Deren Unfallrate lag 2012 bei 68 Arbeitsunfällen auf tausend Versicherte (2011: 69,3). 

Schutzbestimmungen

Es gibt für diese Arbeitnehmergruppe zwei zentrale Schutzbestimmungen, nämlich das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) und die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO).

KJBG

Das KJBG enthält neben Regelungen über die Arbeitszeit auch Bestimmungen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz. Dadurch sollen Arbeitsunfälle, aber auch arbeitsbedingte Erkrankungen, die in den letzten Jahren aufgrund des ständig steigenden Arbeitsdruckes allgemein stark zugenommen haben, verhindert werden. Ähnlich wie bei den Erwachsenen müssen auch die Arbeitsplätze der Jugendlichen evaluiert werden, allerdings ist gem. § 23 KJBG zusätzlich auf einige Besonderheiten, z. B. auf Körperkraft, Alter und Stand der Ausbildung und der Unterweisung speziell Rücksicht zu nehmen.
Besonders wichtig ist für Jugendliche die sogenannte Gefahrenunterweisung nach § 24 KJBG. Durch sie soll gewährleistet werden, dass sie ähnlich wie bei einer Berufsausbildung durch Information und Unterweisung in die Lage versetzt werden, die für die jeweilige Tätigkeit notwendigen Schutzmaßnahmen nach geltender Rechtslage zu ergreifen. Dazu sind sie aber nur dann in der Lage, wenn sie zeitlich ausreichend, verständlich und inhaltlich richtig unterwiesen wurden. Leider dauern solche Unterweisungen in der Praxis oft viel zu kurz und sind inhaltlich verbesserungsbedürftig. Da – wo gewählt – ein Mitglied des Betriebsrates und des Jugendvertrauensrates gem. § 24 Abs 3 KJBG derartigen Unterweisungen beizuziehen ist, sollte auch diese Gelegenheit künftig mehr genützt werden, auf notwendige Verbesserungen einzuwirken.

KJBG-VO

Die sogenannte KJBG-VO bezieht sich auf Arbeiten, die für Jugendliche gefährlich sein können. Das sind z. B. solche mit gefährlichen Arbeitsmitteln wie Kreissäge, Winkelschleifer u. v. a. m. Die Bedienung gefährlicher Arbeitsmittel ist in § 6 KJBG-VO geregelt und für Jugendliche – von wenigen Ausnahmen abgesehen – verboten.

Ausnahmen für Lehrlinge

Für Lehrlinge gibt es im Zusammenhang mit der notwendigen Berufsausbildung Ausnahmen. Sie dürfen nach einer Ausbildungszeit von 18 Monaten, mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule nach Richtlinien der AUVA ab 12 Monaten Ausbildungszeit und unter Aufsicht mit solchen Arbeitsmitteln arbeiten, soweit dies für die Vermittlung der wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse nach den Ausbildungsvorschriften unbedingt erforderlich ist. Größte Vorsicht ist trotzdem in jedem Fall angebracht, weil es immer wieder zu schweren Verletzungen kommt.

Die Unfallzahlen jugendlicher AN und die arbeitsbedingten Erkrankungen müssen deutlich gesenkt werden. Jugendliche sind im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unerfahren und noch von keinen fixen Verhaltensmustern geprägt. Sie sind daher wesentlich gefährdeter, können aber auch noch leichter zu einem sicheren Arbeiten angeleitet werden.
Bei den arbeitsbedingten Erkrankungen dauert es zumeist einige Zeit, bis es zu Auswirkungen (z. B. Bewegungs- und Stützapparat, psychische Beeinträchtigungen durch Stress etc.) kommt. Folgen von Fehlbelastungen werden daher oft erst im Erwachsenenalter ersichtlich.
Die Gesundheit ist eines unserer wertvollsten „Güter“. Viele, die gesund sind, halten dies für selbstverständlich. Wie Unfälle zeigen, kann sich das binnen Sekunden ändern.
Die jeweiligen ArbeitgeberInnen hätten aufgrund ihrer Fürsorgepflicht und der genannten gesetzlichen Bestimmungen dafür zu sorgen, dass die Regelungen zugunsten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes eingehalten werden. Aussagen von Betroffenen und Betriebsräten, Jahresberichte der Arbeitsinspektion, insbesondere aber die Zahlen über Arbeitsunfälle zeigen, dass dies bei Weitem nicht immer funktioniert. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf im Sinne einer Verbesserung der präventiven Maßnahmen. Davon abgesehen ist es aber auch wichtig, dass jede/r einzelne Jugendliche selbst darauf achtet, ihre/seine Gesundheit zu erhalten. Die in den Betrieben beschäftigten erwachsenen ArbeitnehmerInnen können (sollen) sie dabei durch entsprechende Vorbildwirkung unterstützen.

AUVA-Material für Jugendliche: tinyurl.com/pe2xwr4

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noestlinger@24speed.at
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aw@oegb.at

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