topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Mit Unterschriftenaktionen pushte die ÖGJ das Jugendvertrauensrätegesetz. Die ersten Wahlen fanden 1974 statt, - erstmals in Österreich hatten Jugendliche ein gesetzliches Wahlrecht.

"M" wie Mitbestimmung

Historie

Vor 40 Jahren wurde das Jugendvertrauensrätegesetz beschlossen. Eine große Kampagne der Gewerkschaftsjugend war vorausgegangen.

Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen im Betrieb gab es schon, bevor 1919 das erste Betriebsrätegesetz beschlossen wurde, gewerkschaftliche Vertrauensmänner und –frauen übten diese Funktion aus. Ähnlich war es nach 1945 bei den Lehrlingen und jugendlichen ArbeiterInnen.  Die Österreichische Gewerkschaftsjugend verlangte schon 1946 eine gesetzliche Jugendvertretung, der Plan scheiterte aber am Widerstand der Unternehmervertretungen. Die Gewerkschaft fand trotzdem einen Weg, die Stimme der jungen KollegInnen zu Gehör zu bringen:  Wo dies möglich war, schlossen BetriebsrätInnen, die damals alle auch GewerkschafterInnen waren, Vereinbarungen, die die Bestellung von Jugendvertrauenspersonen gestattete. Das sollte in Form von Wahlen geschehen, aber ganz am Anfang wurden die JugendvertreterInnen oft einfach vom Betriebsrat eingesetzt und eine echte Mitbestimmung war kaum möglich. Und selbst das „gestattete“ Engagement für die Gewerkschaftsjugend erforderte einigen Mut. So konnte zum Beispiel Johann Schmölz, einer der Jugendvertrauensmänner der ersten Stunde, nur die Veranstaltungen seiner „Metallergruppe“ auf einem schwarzen Brett kundtun. In der Gruppe habe aber schon bald ein reges jugendgewerkschaftliches Leben stattgefunden …  Da sein Meister damit absolut nicht einverstanden war, ist ihm … eine Handverletzung geblieben, und manchmal habe ihm der „gütige Chef“ sogar Glasflaschen an den Kopf geworfen. Johann Schmölz wurde übrigens später Vorsitzender der Gewerkschaft der Eisenbahner und dann der ÖGB-PensionistInnen.

Auch in den 1950er Jahren kam es noch häufig zu Schikanen gegen Jugendvertrauenspersonen, aber nach und nach wurden sie doch immer selbstverständlicher als wichtig für die betriebliche Mitbestimmung anerkannt und auch ihre Bestellung hatte verbindlicheren Charakter. Die ÖGB-Jugendkongresse 1949 und 1951 beschlossen ein Regulativ mit Wahlordnung und Aufgabenbeschreibung, das  - wie das Betriebsrätegesetz 1947 für Erwachsene – für alle Betriebe mit wenigstens fünf beschäftigten unter 18 Jahren gelten sollte. Eine gesetzliche Regelung blieb aber noch immer unerreichbar, obwohl diese Forderung ab 1959 von allen ÖGB-Fraktionen unterstützt wurde.
Erst das sozialpolitischen Programm der Regierung Kreisky brachte ab 1970 die Chance, endlich auch die gesetzlich verankerte Mitbestimmung der jungen Menschen in den Betrieben zu erreichen. Die Gewerkschaftsjugend arbeitete einen Gesetzzentwurf aus und mobilisierte parallel dazu die „Jugendöffentlichkeit“ mit einer großen Unterschriftenaktion. Nachdem noch etliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt worden waren, beschloss das Parlament im Juli 1972 des Jugendvertrauensrätegesetz, das 1973 in Kraft trat und noch in diesem Jahr in das neue „Arbeitsverfassungsgesetz“ eingegliedert wurde. Die Mitbestimmung junger Menschen im Betrieb ist seitdem anerkannter Teil des österreichischen Arbeitsrechts.

Zusammengestellt und kommentiert von Brigitte Pellar
brigitte.pellar@aon.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum