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Symbolbild zum Bericht: Krisenpolitik des EU-Institutionengefüges und der Troika Damit bestätigte sich ein Muster, das die bisherige Krisenpolitik prägt: Neoliberale Wirtschaftspolitik wird zunehmend durch Entdemokratisierung und die Aufhebung von Grundrechten durchgesetzt.

Krisenpolitik des EU-Institutionengefüges und der Troika

Schwerpunkt

Wer trägt die Verantwortung für die Eingriffe in Menschenrechte und Demokratie?

Ende März peitschte die griechische Regierung aus Nea Dimokratika (Konservative) und der „sozialistischen“ PASOK ein 600-seitiges Omnibusgesetz durch das Parlament. Obwohl es weitere tiefe Einschnitte im Bereich öffentlicher und sozialer Infrastruktur und eine verschärfte Flexibilisierung des Arbeitsrechts vorsieht, erhielten die Abgeordneten den Entwurf dazu erst in der Nacht vor der Abstimmung. Mit dieser legistischen Technik werden unterschiedlichste Aspekte zu einem einzigen Antrag verwoben, um im Parlament auch Mehrheiten gegen die Überzeugung des Großteils der Abgeordneten zu organisieren. Im Gegenzug gab die Euro-Gruppe, bestehend aus den Finanzministern der achtzehn Euro-Länder, die sich zu die-sem Zweck in Athen traf, eine weitere Tranche „Rettungsgelder“ frei. Alle Demonstrationen gegen das Treffen der Euro-Gruppe wurden verboten.

„Marktkonforme Mitbestimmung“

Damit bestätigte sich ein Muster, das die bisherige Krisenpolitik prägt: Neoliberale Wirtschaftspolitik wird zunehmend durch Entdemokratisierung und die Aufhebung von Grundrechten durchgesetzt. Niemand hat diese Politik treffender auf den Punkt gebracht als Angela Merkel: Es gehe darum, „die parlamentarische Mitbestimmung so [zu gestalten], dass sie trotzdem auch marktkonform ist“1. Die beiden Leitplanken der Krisenpolitik, so die deutsche Bundeskanzlerin in ihrer Rede vor dem Davoser Wirtschaftsforum, seien Austerität und Wettbewerbsfähigkeit. Das bedeutet nichts anderes als Sparen bei öffentlichen Dienstleistungen und Reduktion von Arbeitsrecht und Löhnen. Eine solche Politik, die nur einigen wenigen gesteigerte Profite und vergrößerte Kapitalanlagemöglichkeiten durch Liberalisierung und Privatisierung bringt, lässt sich demokratisch kaum durchsetzen.

Entsprechend breit ist die Palette von marktkonformen Beschränkungen und Durchbrechungen der Demokratie in den Krisenländern: Sparmaßnahmen werden auf Druck der Europäischen Zentralbank (EZB) mittels Notstandsverordnungen beschlossen oder im Schnellverfahren durch die Parlamente gepeitscht, Streikende durch Dienstverpflichtung und die Polizei zur Arbeit gezwungen. Und das Recht auf Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit wird von Verboten, Verwaltungsstrafen oder durch Zwangsmaßnahmen grundrechtswidrig eingeschränkt.2

So gelingt es, jene Politik durchzusetzen, die durch die Troika den Programmländern vorgeschrieben wird. Dabei handelt es sich um jene Länder, die sich aufgrund der Krise nicht mehr auf den Finanzmärkten refinanzieren konnten: Griechenland, Irland, Portugal, Spanien und Zypern. In diesem Zusammenhang konnten die Staatschefs der Programmländer Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen und „Reformen“ im Bereich von Lohnpolitik, Arbeitsrecht und Sozialsystemen durchsetzen, die bisher am Widerstand der Gewerkschaften und sozialer Bewegungen gescheitert waren.

Neoliberales „Reformbündnis“

Bei der Lohnpolitik kam es zur Reduktion bzw. zur Einfrierung von Mindestlöhnen, zur Abschaffung, Aussetzung oder zeitlichen Limitierung von Kollektivverträgen (KV) und zur Verlagerung der KV-Verhandlungen auf die Betriebsebene. Bei den Pensionen wurde das Antrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt, die Beitragszeiten massiv verlängert und die Höhe der Zahlungen gekürzt. Und im Arbeitsrecht setzte das neoliberale „Reform-Bündnis“ aus Unternehmerverbänden, Finanzindustrie, EU-Kommission, neoliberalen Staatschefs und der EZB Erleichterung von Kündigungen, Verlängerungen der Wochenarbeitszeit und Ausbau von befristeter Beschäftigung und Zeitarbeit durch.3 Und auch im Gesundheitsbereich kam es etwa in Griechenland zu einer drastischen Reduktion der Ausgaben von rund 40 Prozent – dies obwohl am Peloponnes schon zuvor wesentlich weniger öffentliche Gelder für Gesundheit aufgewandt wurden als etwa in Deutschland.4

Die Erfahrungen zeigen, dass nicht jene Strukturen einer Reform unterzogen werden, die für die Wirtschaftskrise verantwortlich sind. So kam es in keinem der betroffenen Länder zu einer merklich verstärkten Besteuerung von Vermögen, hohen Einkommen und Unternehmensgewinnen. Genauso wenig wurde die Monopolisierung wirtschaftlicher Entscheidungen durch eine Demokratisierung aufgebrochen. Im Gegenteil, die Ungleichheit in der Verteilung und die Entdemokratisierung der Wirtschaft(spolitik) spitzt sich weiter zu – zumal die Gelder aus dem EU-Rettungsschirm nicht den Arbeitslosen und Armen zugutekommen. Vielfach werden sie zur Rettung von Banken eingesetzt, die nicht selten aus den „Geberländern“ stammen.

Fatale Folgen

Die Folgen dieser Politik sind fatal: Wer in einer Krise dafür sorgt, dass neben den Unternehmen auch noch die öffentliche Hand weniger investiert (Austerität) und die ArbeitnehmerInnen weniger Geld zur Verfügung haben (Wettbewerbsfähigkeit durch Sozialdumping), sorgt dafür, dass alle Säulen der Nachfrage gleichzeitig geschwächt werden. Die Wirtschaft gerät in eine Abwärtsspirale. Es überrascht daher nicht, dass in Griechenland und Spanien die Arbeitslosigkeit mittlerweile mehr als 25 Prozent – unter Jugendlichen sogar 55 Prozent – beträgt. Werte, die selbst in der Zwischenkriegszeit nur kurzfristig übertroffen wurden. Eine Studie zu den gesundheitlichen Folgen der Krisenpolitik kommt zu erschütternden Ergebnissen: In weniger als fünf Jahren stiegen in Griechenland die Säuglingssterblichkeit um 43 Prozent, Selbstmorde um 50 Prozent und die Anzahl schwerer Depressionen verdoppelte sich. Weil Präventionsprogramme eingestellt wurden, kehren längst verbannte Krankheiten auf den europäischen Kontinent zurück: Malaria und Denguefieber.

Wer hat diese Politik beschlossen? Ist allein die Troika, die aus der Europäischen Kommission, der EZB und dem Internationalen Währungsfonds besteht, verantwortlich? Ein Blick auf den rechtlichen Aufbau der Rettungsschirme und der EU zeigt auf, dass allen Akteuren des europäischen Institutionengefüges Verantwortung zukommt: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist, wie die bisherigen Rettungsschirme, außerhalb des Europarechts errichtet worden. Dennoch schließt die Europäische Kommission mit den Programmländern die „Verträge“ (über Auflagen sogenannter Memoranda of Understanding) im Namen des ESM ab. Der Troika kommt daher genau besehen nur die Aufgabe zu, die Auflagen zu verhandeln und ihre Umsetzung zu überprüfen. In weiterer Folge muss der Gouverneursrat des ESM, in dem alle Finanzminister der Euro-Staaten vertreten sind, die Verträge einstimmig (!) genehmigen. Die bisherigen Auflagen der Krisenpolitik hätten daher durch jedes Geberland verhindert werden können. Und natürlich tragen auch Programmländer Verantwortung, wenn sie Auflagen der Austerität und der Wettbewerbsfähigkeit umsetzen, anstatt die Schließung von Steuerschlupflöchern und die Besteuerung von Vermögen in Angriff zu nehmen.

Dass diese politische und rechtliche Verantwortung für die Krisenpolitik und ihre Folgen auch eine grundrechtliche Dimension hat, zeigt nun eine Studie von Andreas Fischer Lescano, welche die AK gemeinsam mit ÖGB und Europäischem Gewerkschaftsbund in Auftrag gegeben haben. Der Studienautor weist darin nach, dass die Europäische Kommission aufgrund der europäischen Verträge an die Beachtung der Menschenrechte gebunden ist. Auch dann, wenn sie für völkerrechtliche Gebilde wie den ESM tätig wird. Indem die Kommission Memoranda of Understanding abgeschlossen hat, die etwa zu einer Verlagerung der Kollektivvertragsverhandlungen auf die betriebliche Ebene verpflichten oder eine drastische Einsparung von Krankenhäusern vorsehen, greift sie unverhältnismäßig in Grundrechte wie jene auf Tarifautonomie und Gesundheit ein.

Wahrung der Menschenrechte

Dies gilt allerdings auch für alle anderen Akteure des europäischen Institutionengefüges, die sich an der gegenwärtigen Krisenpolitik beteiligen. Denn auch die Programm- und Geberländer sind als staatliche Akteure genauso wie die Europäische Kommission an die Wahrung der Menschenrechte gebunden.

1www.nachdenkseiten.de/?p=10611 (14. Februar 2014)
2 Siehe für eine nähere Darstellung und entsprechende Belege Caceres/Oberndorfer: Verlangt das Gesetz der bürgerlichen Sicherheit die Einschränkung der politischen Freiheiten? – Spanien und die Neuzusammensetzung von Zwang und Konsens im autoritären Wettbewerbsetatismus. juridikum 2013, 453.
3 Hermann: Die Finanzkrise und ihre Auswirkungen auf Sozialstaaten. infobrief eu & international 5/2012, 1.
4 Die Studie und weitere Hintergrundmaterialien lassen sich in einem eigenen Bereich zu „Demokratie und Europa/recht in der Krise“ auf der Website der Arbeiterkammer abrufen: bit.ly/1dydnf6.

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor lukas.oberndorfer@akwien.at  oder die Redaktion aw@oegb.at

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