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GPA-djp: Das Urlaubsgeld fiel nicht vom Himmel

Aus AK und Gewerkschaften

Mit einer Aktionswoche ruft die GPA-djp die Sonderzahlungen als gewerkschaftliche Leistung in Erinnerung.

Die SchülerInnen zählen vermutlich bereits die Tage bis zum Schulschluss und auch bei den Beschäftigten sind wohl schon manche in Urlaubsstimmung. Dass ArbeiterInnen und Angestellte ein Recht auf Erholung haben, war lange nicht selbstverständlich, auch Urlaubs- und Weihnachtszahlungen wurden von den Gewerkschaften hart erkämpft. Wer hat denn noch in Erinnerung, dass AK und ÖGB erst 1986 den heute selbstverständlichen Urlaubsanspruch von mindestens fünf Wochen durchgesetzt haben?

Dass all diese Errungenschaften heute normal sind, ist gut so. Leider werden sie immer wieder in Frage gestellt. Vor diesem Hintergrund gab die GPA-djp beim Meinungsforschungsinstitut Ifes eine Umfrage in Auftrag. Unter anderem fragte das Ifes, wofür Sonderzahlungen verwendet wurden. Urlaubsreisen bleiben konstant an erster Stelle, gefolgt von der Anschaffung von Weihnachtsgeschenken. Im Vergleich zu 2008, als das Ifes die erste Umfrage zu diesem Thema durchführte, werden Sonderzahlungen öfter für Altersversorgung oder spätere Anschaffungen investiert.

Das 13. und 14. Gehalt ist fixer Bestandteil im persönlichen Budget der Angestellten. Eine Abschaffung würde nicht nur das Ansparen von Reserven gefährden, sondern auch notwendige Anschaffungen und die Deckung der steigenden Lebenshaltungskosten. Fast allen Befragten ist es lieber, wenn die Sonderzahlungen vor dem Sommer und Weihnachten ausbezahlt werden (80 Prozent sind sehr dafür, 14 Prozent eher dafür). Die Finanzierung einer Lohnsteuersenkung durch die Streichung der steuerlichen Begünstigung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds wird von einer klaren Mehrheit abgelehnt. Im Gegenzug befürworten über 80 Prozent der Befragten die Einführung einer Millionärssteuer zur Finanzierung einer Lohnsteuersenkung.

So weit das Stimmungsbild der traditionell Angestellten. Nach wie vor gibt es aber ArbeitnehmerInnen, die nicht in den Genuss des 13. und 14. Monatsgehalts kommen. Neben den freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern gibt es auch Angestelltenbereiche, für die kein Kollektivvertrag gilt und die dadurch auch keine rechtliche Sicherheit bezüglich der Auszahlung der Sonderzahlungen haben. Dies betrifft etwa die Angestellten bei Marketing- und Werbebüros (ausgenommen Wien) oder die Angestellten bei Rechtsanwälten in den Bundesländern Salzburg, Kärnten und Oberösterreich.

„Österreichs ArbeitnehmerInnen sind durch starke Gewerkschaften in der glücklichen Lage, eine sehr hohe Abdeckung durch Kollektivverträge und daher einen flächendeckenden Anspruch auf Sonderzahlungen zu haben. Es gibt aber noch viel gewerkschaftliche Arbeit in Bereichen, in denen die Beschäftigten keine rechtlich verbindlichen Ansprüche vorfinden“, erklärt Wolfgang Katzian, Chef der GPA-djp.

Die GPA-djp fordert Sonderzahlungen auch für freie DienstnehmerInnen und wird sich für eine möglichst lückenlose Abdeckung mit Kollektivverträgen und somit für eine rechtliche Basis für die Auszahlung der Sonderzahlungen stark machen.

Weitere Infos finden Sie unter: www.gpa-djp.at

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