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AK und ÖGB haben ihr Steuermodell vorgestellt AK und ÖGB haben ein Steuermodell ohne VerliererInnen vorgelegt. Dieses sieht niedrigere Steuersätze für alle vor, die Lohnsteuer zahlen.

Steuerreform ohne VerliererInnen

Kampagne

"Lohnsteuer runter!": ÖGB und AK legen ein konkretes Modell für alle ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen vor. Die Eckdaten.

„Mit unserer Kampagne haben wir ‚Lohnsteuer runter!‘ zum Thema Nummer eins in Österreich gemacht, sagte ÖGB-Präsident Erich Foglar, „und mehr als 700.000 Unterschriften für eine Lohnsteuersenkung geben uns recht. Diese hohe Unterstützung haben Tausende BelegschaftsvertreterInnen möglich gemacht. Mich freut besonders, wie sich die Diskussion entwickelt hat – viele Skeptiker haben dank der Überzeugungsarbeit des ÖGB, der Gewerkschaften und der FunktionärInnen in den vergangenen Wochen und Monaten ihre Meinung geändert: Eine Steuerreform ist genau jetzt nötig und machbar!“
AK-Präsident Rudi Kaske betont, dass „das ÖGB/AK-Modell eine wesentliche Entlastung für alle ArbeitnehmerInnen-Gruppen“ bringen wird. „Den Menschen wird spürbar mehr Geld im Börsel bleiben, das sie dringend für das tägliche Leben brauchen. Denn schließlich werden Lebensmittel, Energie und Wohnen immer teurer.“ Es ist an der Zeit, dass jetzt die arbeitenden Menschen in diesem Land an der Reihe sind. Kaske: „Im heurigen Jahr überholen die Einnahmen aus der Lohnsteuer sogar die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer.“

Über den Sommer haben ÖGB- und AK-ExpertInnen ein Entlastungsmodell für ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen ausgearbeitet – ohne VerliererInnen. Das Modell sieht niedrigere Steuersätze für alle vor, die Lohnsteuer zahlen, und eine Negativsteuer für diejenigen, die zu wenig verdienen, um lohnsteuerpflichtig zu sein. Außerdem notwendig ist: eine dauerhafte Absicherung der Entlastung, ohne dass die kalte Progression den Vorteil gleich wieder auffrisst. Und eines muss klar sein: Die ArbeitnehmerInnen sollen sich die Entlastung nicht selbst bezahlen: Streichungen der Steuerbegünstigungen – etwa bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder Nachtzulagen – kommen daher nicht in Frage.

Neuer Steuertarif als Kernstück
Kernstück der Lohnsteuersenkung soll ein neuer Steuertarif sein, mit sechs Progressionsstufen statt derzeit nur drei. Der Eingangssteuersatz soll von derzeit 36,5 Prozent auf 25 Prozent gesenkt werden. Davon profitieren alle lohnsteuerpflichtigen ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen, denn mit diesem Steuersatz werden Jahreseinkommen zwischen 11.000 und 20.000 Euro besteuert. Und auch der entsprechende Teil höherer Einkommen fällt unter den Eingangssteuersatz, demgemäß würde sich die Entlastung im unteren Bereich auch auf Menschen mit höheren Löhnen oder Gehältern positiv auswirken. Ein niedriger Eingangssteuersatz hätte einen weiteren Vorteil: Für Teilzeitbeschäftigte mit geringerem Verdienst ist er ein Anreiz, die Arbeitszeit zu erhöhen. Sie kommen zwar durch das dadurch höhere Einkommen ebenfalls in die Steuerpflicht, werden aber nicht mehr gleich mit 36,5 Prozent besteuert.
Die weiteren Steuerstufen im ÖGB/AK-Modell sind 34 Prozent auf steuerpflichtige Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 30.000 Euro, 38 Prozent auf Einkommen zwischen 30.000 und 45.000 Euro, 43 Prozent auf Einkommen zwischen 45.000 und 60.000 Euro und 47 Prozent auf Einkommen zwischen 60.000 und 80.000 Euro. Der Höchststeuersatz bleibt unverändert bei 50 Prozent, wäre aber erst ab einem Jahreseinkommen von 80.000 fällig. Derzeit liegt die Grenze bei 60.000 Euro. Jemand, der 1.500 Euro brutto verdient, würde somit nur mehr die Hälfte der bisherigen Lohnsteuer zahlen, genauer: um 47,21 Prozent weniger und somit 597,72 Euro im Jahr statt 1.132,29 Euro. Wer 2.600 Euro brutto im Monat verdient, würde um ein Viertel weniger Lohnsteuer als bisher zahlen. Entlastung im Jahr: 1.299,11 Euro.

Höhere Absetzbeträge
Auch Absetzbeträge (die direkt von der Steuer abgezogen werden) sollen erhöht werden – von derzeit 345 auf 450 Euro (Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag). Und sie sollen mit Negativsteuerwirkung ausgestattet werden, das heißt, Menschen, die zu wenig verdienen, um überhaupt Lohnsteuer zahlen zu müssen, würden den entsprechenden Betrag automatisch als Steuergutschrift am Jahresende ausbezahlt bekommen. Derzeit gibt es so eine Negativsteuer nur in Höhe von 110 Euro. Dadurch wäre gewährleistet, dass auch die ArbeitnehmerInnen mit den niedrigsten Einkommen etwas von der Reform haben. Und auch die Negativsteuer wäre ein Aktivierungsimpuls, also ein Anreiz, durch mehr Arbeit mehr zu verdienen. Denn es würde sich eher auszahlen, statt geringfügig zu arbeiten, die Arbeitszeit auszuweiten. Bei der Geringfügigkeitsgrenze beginnt zwar die Sozialversicherungspflicht, doch die Beiträge würden den Betroffenen zum Teil durch die Negativsteuer quasi zurückgezahlt.
Eine Negativsteuer soll es erstmals auch für PensionistInnen geben, und zwar in Höhe von 110 Euro. Dieser Satz ist deswegen niedriger als bei den ArbeitnehmerInnen, weil PensionistInnen niedrigere Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen haben (keine Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge).

Auf Dauer absichern
Damit die Lohnsteuersenkung für die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen nachhaltig wirkt und nicht nach ein paar Jahren wieder aufgefressen wird, sind Maßnahmen zur Begrenzung der kalten Progression notwendig. Denn durch die Erhöhung des kollektivvertraglichen bzw. tatsächlichen Lohns oder Gehalts gleiten ArbeitnehmerInnen oft in die nächsthöhere Steuerstufe. Sie zahlen für das zusätzliche Einkommen also einen höheren Steuersatz, auch wenn sich die Kaufkraft ihres Einkommens nicht erhöht hat. Das betrifft Menschen mit hohen Einkommen nicht so stark, weil deren Einkommen durch die Erhöhung in keine höhere Steuerstufe mehr hineinwachsen.
Auch die Wirkung der Steuersenkung im Jahr 2009 ist durch die kalte Progression sehr schnell wieder verblasst. Die Unternehmen haben bei den vergangenen Steuerreformen hingegen eine dauerhaft wirkende Entlastung bekommen: Sie zahlen fix nur mehr 25 Prozent Körperschaftsteuer (KSt), und weil es keine Progressionsstufen gibt, gibt es auch keine kalte Progression.
Das ÖGB/AK-Modell sieht daher vor, dass die Regierung regelmäßig etwas tun muss, um die Einkommen der ArbeitnehmerInnen vor den Auswirkungen der kalten Progression zu beschützen. Konkret soll sie tätig werden müssen, sobald die Teuerung seit der letzten Steuertarifänderung fünf Prozent erreicht hat.

Das ÖGB/AK-Modell sieht Entlastungen von insgesamt knapp unter sechs Milliarden Euro vor. Diese Lohnsteuersenkung ist auch wirtschaftlich sinnvoll: Den Menschen bleibt mehr Geld im Börsel. Gerade die Erhöhungen kleinerer Einkommen fließen zum größten Teil direkt in den Konsum. Das stärkt die Kaufkraft, kurbelt die Wirtschaft an, stützt die Konjunktur und schafft Arbeitsplätze. Das alles ist mit zusätzlichen Einnahmen für den Staat verbunden. Bei einem Volumen von knapp unter sechs Milliarden Euro fließt fast eine Milliarde Euro wieder an den Staat zurück.
Abgesehen von dieser teilweisen Selbstfinanzierung gehen ÖGB und AK davon aus, dass Maßnahmen zur Gegenfinanzierung notwendig sein werden. Das könnte zum Beispiel so funktionieren: eine Milliarde durch Konsum- und Konjunkturbelebung (Selbstfinanzierung); eine Milliarde Euro mit wirksamen Maßnahmen gegen Steuerbetrug; zwei Milliarden Euro mit mehr Verteilungsgerechtigkeit ‒ große Vermögen, Erbschaften, Schenkungen und Stiftungen usw. besteuern – und zwei Milliarden Euro durch Reformen – wie Ausnahmen im Steuersystem beseitigen, Effizienzsteigerungen, Kompetenzbereinigungen, Beteiligung der Länder, Doppelförderungen vermeiden.

Schwerpunkt der Entlastung
Der Schwerpunkt des ÖGB/AK-Entlastungsmodells liegt aber, wie der Name schon sagt, auf der Entlastung der ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen. Ihnen darf die Lohnsteuerentlastung daher nicht über die Gegenfinanzierung wieder weggenommen werden. Die Steuerbegünstigung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Aufwandsentschädigungen, Zulagen, Zuschläge etc. müssen unverändert bleiben. Rudi Kaske bekräftigt: „Die ArbeitnehmerInnen sind nicht die Lastesel der Nation. Sie haben sich eine Entlastung mehr als redlich verdient. Die Politik ist gefordert, unser Modell in die Tat umzusetzen.“

Wenn auch Sie für die Senkung der Lohnsteuer unterschreiben möchten:
www.lohnsteuer-runter.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor florian.kraeftner@oegb.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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