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"Nicht zuletzt" ... Die EU und das liebe Geld

Kolumne von
Christa Schlager, Abteilung Wirtschaftswissenschaft und Statistik der AK Wien

Es gibt wenig, was in der Bevölkerung so hohe Wellen schlägt wie die Frage, wem das gemeinsame Budget der Europäischen Union zugutekommen soll.

Der EU-Haushalt nimmt sich mit einer Höhe von einem Prozent des EU-weiten Bruttosozialprodukts bescheiden aus.
Zum Vergleich: Die Staatsausgabenquote Österreichs lag 2013 bei rund 50 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP).
In absoluten Zahlen ausgedrückt, ändert sich hingegen das Bild: Das EU-Budget belief sich im Jahr 2013 auf 150 Milliarden Euro und lag damit in etwa bei den Gesamtausgaben des österreichischen Staates. Für einzelne kleine, aber insbesondere ärmere EU-Mitgliedstaaten können Zahlungen der EU hingegen eine hohe Wirkung erzielen.

Die Schwierigkeit des EU-Haushalts liegt speziell darin, dass er der Minimalkonsens der Interessen der 28 Mitgliedstaaten ist. Durch das Einstimmigkeitsprinzip ergibt sich eine Pattstellung. Die reichen EU-Staaten wollen „daheim“ vorweisen, dass Mittel zurückkommen. Besonders einfach gelingt das mit dem Agrarbudget, das noch immer 40 Prozent des Gesamthaushalts ausmacht. Auch Österreichs Bauern profitieren: Nach wie vor fließen 75 Prozent der Zahlungen aus Brüssel in die Landwirtschaft. Ärmere Staaten hoffen dagegen auf Ausgleichszahlungen für hohe Arbeitslosigkeit, Armut und strukturschwache Gebiete. Dies kann die EU aufgrund der Höhe und der längerfristig zweckgebundenen Ausgabekategorien des Budgets aber nur sehr eingeschränkt leisten.

Das Dilemma des EU-Budgets wurde in der Finanz- und Wirtschaftskrise vollends offenbar: Es gibt keine Töpfe und Spielräume, um wirksam bei Wirtschaftsabschwüngen gegenzusteuern, und es gibt keine Ausgabenbereiche, die diese Abschwünge dämpfen würden. Zudem kann sich die EU nicht selbst verschulden. Parallel zum Haushalt wurden daher Rettungsschirme außerhalb der EU-Regeln beschlossen. Anstatt den EU-Haushalt einer gründlichen Reform zu unterziehen, wird seit einiger Zeit auch über ein eigenes Eurozonen-Budget nachgedacht.

Was muss geändert werden?

Wichtig wäre, parallel die Einnahmen- und die Ausgabenstruktur der EU zu verändern. Die größten Profiteure des Binnenmarktes – Finanzindustrie und Unternehmen – sollten durch eine Finanztransaktionssteuer und Teile einer harmonisierten Körperschaftssteuer einen wesentlichen Teil des Aufkommens zum Budget leisten. Damit könnte man das Gegeneinander-Ausspielen von Staaten durch Großkonzerne beenden. Luxemburgische Steuersparkonstruktionen, die zeigen, wie Konzerne Steuern vermeiden, und die durch „Lux-Leaks“ bekannt wurden, würden damit verhindert.

Auf der Ausgabenseite muss auf die gestiegene Arbeitslosigkeit – insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit – reagiert werden. Derzeit werden die Sozialfondsmittel, die magere acht Prozent des Gesamthaushalts ausmachen, auf eine immer größere Anzahl von Menschen aufgeteilt. Parallel dazu müssen öffentliche Investitionen durch das EU-Budget ermöglicht werden. Bei der Finanzierung von Infrastruktur wurde bisher stark auf die Europäische Investitionsbank (EIB) und auf Public-private-Partnerships zurückgegriffen. Da private Investoren Profite machen wollen, sind diese sogenannten Partnerschaften teurer als rein öffentliche Finanzierungen. Das „Juncker-Paket für Investitionen“ ist dagegen eine unzureichende Hilfskonstruktion von privaten und EIB-Geldern, weil das Budget einer seiner Kernfunktionen, der Stabilisierung von Volkswirtschaften, in seiner aktuellen Verfasstheit nicht nachkommen kann.

Besonders aber sollten der soziale Zusammenhalt und Ausgleich wieder stärker ins Zentrum – auch der Haushaltspolitik – rücken. Dieser Eckpfeiler der Römischen Verträge erinnert daran, warum die Europäische Union eigentlich gegründet wurde: zum Wohle aller mittlerweile 507 Millionen Menschen, die in der Gemeinschaft leben. Schlussendlich wird der Erfolg des europäischen Einigungsprozesses an der Erfüllung dieses Versprechens zu messen sein. 

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