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Symbolbild zum Bericht Werden "Lohn- und Sozialdumper" erwischt, kann es für sie richtig teuer werden.

Scharfe Schere gegen schwarze Schafe

Schwerpunkt

Neue Instrumente gegen die Ausbeutung von ArbeitnehmerInnen im Fokus.

Wegen Unterentlohnung mit einem Strafvolumen von insgesamt knapp 20 Millionen Euro gab es 1.044 Anzeigen. Davon betroffen: 575 inländische und 469 ausländische Unternehmen. So lautet die Bilanz der Kontrollen, die bis Ende 2014 auf Basis des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G) durchgeführt wurden. Werden die „schwarzen Schafe“ erwischt, wird ordentlich geschoren, sprich es kann richtig teuer werden: Leisten Arbeitgeber ihren in Österreich beschäftigten ArbeitnehmerInnen nicht das zustehende Entgelt, folgen Verwaltungsstrafen in Höhe von 1.000 bis 10.000 Euro, im Wiederholungsfall sogar 2.000 bis 20.000 Euro – und das pro ArbeitnehmerIn. Sind mehr als drei ArbeitnehmerInnen betroffen, erhöhen sich die Strafen auf 2.000 bis 20.000 Euro (im Wiederholungsfall 4.000 bis 50.000 Euro) je ArbeitnehmerIn.

Druck abfedern
Wesentlicher Hintergrund für dieses Gesetz, das in- wie ausländische ArbeitnehmerInnen vor Ausbeutung schützen soll, waren die letzten EU-Erweiterungsrunden. Um den Druck auf die ArbeitnehmerInnen abzufedern, der im Falle einer sofortigen Arbeitsmarktöffnung befürchtet wurde, beschlossen die EU-Staaten nicht zuletzt auf Druck von Österreich Übergangsregelungen. Im Mai 2011 sind diese Regelungen für acht Staaten ausgelaufen, die 2004 der EU beigetreten waren. Seither dürfen Personen aus Tschechien, der Slowakei, Slowenien, Ungarn, Polen, Estland, Lettland und Litauen in Österreich uneingeschränkt arbeiten, seit 1. Jänner 2014 gilt dies auch für ArbeitnehmerInnen aus Rumänien und Bulgarien. Im Mai 2011 ist das Gesetz gegen Lohn- und Sozialdumping in Kraft getreten, das gleiche Lohnbedingungen für alle in Österreich tätigen ArbeitnehmerInnen sichern soll. Außerdem soll es gewährleisten, dass für inländische und ausländische Unternehmen die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten. Walter Gagawczuk, Arbeitsrechtsexperte der AK Wien, kommentiert: „Seit Mai 2011 konnten zahlreiche Erfahrungen gesammelt werden. Diese zeigten, dass das LSDB-G an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf aufwies. Das führte in Folge zu einer Novellierung des Gesetzes, die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten ist. Somit konnten wesentliche Lücken geschlossen werden.“

Ein Mangel des alten LSDB-G war, dass lediglich der Grundlohn kontrolliert werden konnte. Somit konnten ArbeitnehmerInnen weiterhin um Sonderzahlungen wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder um Zulagen wie Gefahren-, Nachtarbeits- oder Überstundenzuschläge geprellt werden. Seit Anfang des Jahres können die Behörden alle Entgeltbestandteile kontrollieren. Für den AK-Experten Gagawczuk ist diese Ausweitung der Lohnkontrollen einer der entscheidenden Punkte der Novelle: „Dies ist ein wesentlicher Schritt in die Richtung, dass ArbeitnehmerInnen tatsächlich das erhalten, was ihnen auch zusteht.“ Kontrolliert wird im Übrigen durch die Finanzpolizei, die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) als Kompetenzzentrum für die Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfung (LSDB), die örtlich zuständigen Krankenversicherungsträger sowie die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Wann und wo kontrolliert wird, entscheiden die Behörden selbst, wobei Anregungen von ArbeitnehmerInnen oder BetriebsrätInnen erwünscht sind. „Wichtig ist, bei möglichen Verstößen und bei Verdacht nicht wegzuschauen, sondern die Fakten an die Kontrollbehörden weiterzuleiten. BetriebsrätInnen müssen bei Auffälligkeiten aktiv werden!“, kommentiert Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz. Gagawczuk über die Arbeit der „Kontrollore“: „Die kontrollierenden Stellen wollen natürlich keine Systematik erkennen lassen, sie greifen auf Erfahrungswerte zurück, wo die größten Missstände zu erwarten sind und Überprüfungen das meiste bringen. Es ist kein Geheimnis, dass die Baubranche besonders oft von Sozialdumping betroffen ist.“

Hintertür geschlossen
Ein weiterer Eckpunkt der Novelle: Die Verwaltungsstrafen bei fehlenden Lohnunterlagen wurden erhöht. Lohnunterlagen mussten bereits laut altem Gesetzestext jederzeit bei Kontrollen einsehbar sein. War das nicht der Fall, wurden Strafen in der Höhe von 500 bis 5.000 Euro verhängt. Das Problem dabei: Diese Strafen waren deutlich geringer als jene bei nachgewiesener Unterentlohnung. Mit anderen Worten, es kam den Unternehmen billiger, die Unterlagen gar nicht erst bereitzustellen. Diese Hintertür ist jetzt verschlossen: Das Strafniveau wurde angehoben und macht zwischen 1.000 und 10.000 Euro aus. Die Strafe wird außerdem pro ArbeitnehmerIn verhängt, für den/die Lohnunterlagen nicht bereitgehalten werden. Zuvor ist die Strafe in der Regel pauschal pro Arbeitgeber ausgesprochen worden, weshalb sie meist nicht mehr als 1.000 Euro ausmachte – praktisch ein Bagatellbetrag für die Unternehmen.

Höhere Strafen im Zentrum
Michaela Windisch-Graetz, Arbeitsrechtsexpertin der Uni Wien, bezeichnet deshalb die Anhebung der Strafen als ein wesentliches Element der Novelle: „Dass die Nichtbereitstellung von Unterlagen jetzt genauso streng bestraft wird wie Unterentlohnung, ist überaus zu begrüßen und hat das Potenzial, kriminelle Energie einzudämmen.“ Mit der Höhe der Strafen zeigt sich Windisch-Graetz
 zufrieden, für Muchitsch können hingegen „die Strafen nicht hoch genug sein“. Weitere Forderungen des Gewerkschafters, der sich prinzipiell über die Novelle freut, reichen von der Aufstockung der Finanzpolizei auf 600 Kontrollorgane über eine Baustellendatenbank, bei der die Auftraggeber verpflichtet werden, Baustellen und Beschäftigte zu melden, bis zu einer Novelle des Bundesvergabegesetzes, wodurch die Firmen mit Verstoß gegen Lohn- und Sozialdumping von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. „Außerdem sollen öffentliche Auftraggeber für nicht geleistete Abgaben und Steuern von Firmen haften, welche sie beauftragt haben“, fordert Muchitsch. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Ausdehnung der sogenannten Sicherheitsleistung. Inländische AuftraggeberInnen konnten laut altem Gesetz bei Verdacht einer Unterentlohnung dazu verpflichtet werden, einen Teil des Auftragsentgelts als Sicherheit zu hinterlegen. Laut Novelle soll dies in allen Fällen des begründeten Verdachtes einer Verwaltungsübertretung – zum Beispiel wenn die Lohnkontrolle vereitelt wird – erfolgen. Die kontrollierenden Stellen sollen bereits unmittelbar nach der Kontrolle bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beantragen können. Gagawczuk erklärt: „Die Sicherheitsleistung war auch im alten Gesetz enthalten, es dauerte aber zu lange, bis die Behörden einen Bescheid erließen. Das soll jetzt deutlich schneller gehen und Kapital als Sicherheit gebunden werden.“

Neu ist auch die Informationspflicht gegenüber ArbeitnehmerInnen. Wenn aufgrund von Unterentlohnung ein Strafbescheid gegen Arbeitgeber vorliegt, müssen die betroffenen ArbeitnehmerInnen darüber informiert werden. Außerdem wurde die Verjährungsfrist neu geregelt. Bisher verjährte das Delikt der Unterentlohnung kaum, da die Verjährungsfrist von einem Jahr erst begann, wenn nachgezahlt wurde. Nun wurde die Verjährungsfrist mit drei Jahren festgelegt und beginnt mit Fälligkeit des Entgelts. Ein letzter Punkt sei erwähnt: Bei öffentlichen Auftragsvergaben können AuftraggeberInnen Auskunft verlangen, ob gegen die AuftragnehmerInnen oder die Subfirmen bereits eine rechtskräftige Bestrafung nach dem LSDB-G vorliegt. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, notorische „Sozialdumper“ bereits im Vorfeld auszusieben.

Information ist Trumpf
In Unternehmen, in denen BetriebsrätInnen tätig sind, gibt es laut ExpertInnen wie Gagawczuk weniger Probleme mit Lohn- und Sozialdumping. Dennoch ist es natürlich auch für BetriebsrätInnen und die ArbeitnehmerInnen selbst wichtig, hier laufend informiert zu sein. In diesem Zusammenhang entsteht gerade in Kooperation von Sozialministerium, BUAK und ÖGB-Verlag eine Plattform („Entsendeplattform“), die sich mit grenzüberschreitender Beschäftigung und Sozialdumping befasst.
In die gleiche Richtung geht das Projekt „Lohn- und Sozialdumping – Grundlagen und Bekämpfungsmöglichkeiten im internationalen Vergleich“ der heimischen Sozialakademie und der Europäischen Akademie der Arbeit. Die Ergebnisse des Projekts sollen Ende Juni präsentiert werden. Denn ohne umfassende Hintergrundinformation schweben selbst die besten Gesetze und schärfsten Kontrollen in der Luft.

Webtipp:
Weitere Infos finden Sie unter:
www.buak.at

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