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Was bringt die Steuerreform?

Was bringt die Steuerreform?

Schwerpunkt

Fragen und Antworten zur kommenden Steuerreform: Was ändert sich, wo profitieren ArbeitnehmerInnen, wer finanziert die Steuerreform?

Was soll die Steuerreform bewirken?
Die ÖsterreicherInnen sollen um bis zu fünf Milliarden Euro entlastet werden – 90 Prozent davon fallen auf kleinere und mittlere Einkommen. Ein guter Teil dieser Steuerentlastung wird in den privaten Konsum fließen. Das soll die Wirtschaft ankurbeln und ist in Zeiten schwacher Konjunktur nötig und wird auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Die wichtigsten Eckpunkte:
Der Eingangssteuersatz ist gesenkt worden: Statt wie bisher 36,5 Prozent Lohnsteuer für niedrige Einkommen fallen nur mehr 25 Prozent an. Die bisherigen drei Steuerstufen wurden auf sechs geändert, auch die Sprünge zwischen ihnen verlaufen flacher – damit steigt die Lohnsteuer sanfter an. Die Grenze für den 50-Prozent-Steuersatz wird von 60.000 auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben. Der Spitzensteuersatz für Einkommen ab einer Million Euro pro Jahr beträgt nun 55 Prozent. Außerdem wird der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 220 auf 440 Euro jährlich angehoben, der PendlerInnenzuschlag erhöht.

Profitieren auch Menschen mit Einkommen unterhalb der Steuergrenze?
Menschen, die höchstens 11.000 Euro pro Jahr verdienen, profitieren auch von der Reform. Ein Teil ihrer Sozialausgaben wird als sogenannte Negativsteuer zurückerstattet – das können bis zu 400 Euro jährlich sein, bisher waren es höchstens 110 Euro. Erstmals können auch PensionistInnen, die keine Lohnsteuer zahlen, Negativsteuer erhalten. Das trifft auf rund 600.000 PensionistInnen zu. Der Betrag macht höchstens 110 Euro im Jahr aus.

Ab wann tritt die Steuerreform in Kraft?
Mit dem Jännergehalt 2016. Die Negativsteuer kommt per Jahresausgleich 2016, also für die schnellen AntragstellerInnen Anfang 2017.

Wer profitiert von der Steuerreform?
90 Prozent der Entlastung sollen jenen zugutekommen, die unter 4.500 Euro brutto im Monat verdienen. Eine Familie mit zwei Kindern und zwei Einkommen von 2.700 Euro und 1.000 Euro brutto im Monat erspart sich etwa 1.500 Euro pro Jahr. Doch nicht alle haben die gleiche Ersparnis – in Österreich gilt nämlich ein progressives Steuermodell. Dabei wird abhängig vom Einkommen ansteigend mehr Steuer bezahlt. Wer mehr verdient, zahlt auch einen höheren Anteil seines Einkommens an Steuern. Dafür sorgen aufeinander aufbauende Steuerstufen. Das heißt aber auch: Wird für Geringverdiener der Steuersatz gesenkt, so zahlen auch jene, die ein höheres Einkommen haben, weniger Steuern. Dem könnte entgegengewirkt werden, wenn die höheren Steuerstufen angehoben werden. In dieser Steuerreform zahlen aber nur ArbeitnehmerInnen ab einem Einkommen von einer Million Euro einen höheren Steuersatz als bisher.

Finanziert wird die Steuerreform …
… zu 90 Prozent von Unternehmen, durch Einnahmen aus der Bekämpfung des Steuerbetrugs, durch sinnvolles Sparen beim Staat und durch die Stärkung der Kaufkraft. Eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen den Steuerbetrug ist die Einfüh-rung der Registrierkassenpflicht und die Abschaffung des Bankgeheimnisses für Unternehmen. Zudem wurden durch die Anhebung der Kapitalertragssteuer auf Dividenden, durch die Anhebung der Immobilienspekulationssteuer und durch Anpassungen bei der Grunderwerbsteuer auch Schritte bei vermögensbezogenen Steuern gesetzt. Plus: Der Spitzensteuersatz wird auf 55 Prozent angehoben.

Ist die Registrierkassenpflicht sinnvoll?
Alle Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro werden per Gesetz dazu verpflichtet, eine Registrierkasse zu benützen und elektronische Belege auszustellen. Betroffen von der Registrierkassenpflicht sind Branchen, in denen überwiegend bar gezahlt wird (laut Finanzministerium sind das rund 60 Prozent aller heimischen Betriebe, rund 150.000 vorwiegend in den Branchen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen). Ausnahmen gibt es etwa für kleine Feste, Frühschoppen, für KleinunternehmerInnen auf öffentlichen Plätzen (z. B. FiakerInnen, EisverkäuferInnen, MaronibraterInnen) oder für mobile Unternehmen wie MasseurInnen und Hebammen. Alle Daten, die WirtInnen oder HändlerInnen in ihre Registrierkassen tippen, werden auf einer Smartcard im Gerät gespeichert. Die Daten werden im Falle einer Betriebsprüfung kontrolliert.

Werden die ArbeitnehmerInnen zur Kasse gebeten?
Die Erhöhung der Umsatzsteuer, oft als Mehrwertsteuer bezeichnet, trifft sie am ehesten. In einigen Produktgruppen wird der Steuersatz dabei von zehn auf 13 Prozent erhöht, darunter fallen etwa Beherbergung, Brennholz, Eintritte für Bäder, Museen oder Kino. Ein Kino-Ticket erhöht sich von sieben Euro auf 7,20 Euro, wenn die Mehrwertsteuererhöhung weitergegeben wird, eine Übernachtung kostet statt 99 Euro dann 102 Euro. Manche Dienstleistungen und Waren behalten den Umsatzsteuersatz von 10 Prozent: etwa Lebensmittel, Mieten und Medikamente. Der Staat verspricht sich jährlich 250 Millionen Euro von diesen Maßnahmen.
Auch bei der ArbeitnehmerInnenveranlagung (Steuerausgleich) gibt es Änderungen, die ArbeitnehmerInnen treffen. Der Topf der Sonderausgaben wird kleiner – Ausgaben für Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung können nicht mehr abgeschrieben werden. Für bestehende Verträge können sie noch fünf Jahre geltend gemacht werden.
Andere Sonderausgaben wie Spenden, Steuerberatungskosten und Beiträge für Kirchen und gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften können weiterhin geltend gemacht werden. Den größten Verlust durch die neue Regelung spüren Alleinstehende, die bisher den Höchstbetrag bei den gestrichenen Sonderausgaben geltend machen konnten. Sie werden auf rund 300 Euro pro Jahr verzichten müssen.

Mit dem Bankgeheimnis neu …
… kann die Finanz nicht leichter in Konten von ArbeitnehmerInnen schnüffeln – sie sind von dieser Maßnahme de facto nicht betroffen. Bei Finanzprüfungen von Unternehmen (z. B. Betriebsprüfungen) dürfen Konten bei den Banken abgefragt werden.
Bisher musste die Finanz bei Betriebsprüfungen eine Kontoöffnung bei Gericht erwirken. Jetzt sollen diese Konten bei Prüfungen sofort abgefragt werden können – ein zentrales Bankkontenregister wird angelegt.

Wen trifft die Anhebung des Kapitalertragssteuersatzes?
Der Kapitalertragssteuersatz (KESt) wird von 25 Prozent auf 27,5 Prozent erhöht. Sparbücher und Girokonten sind von der Anhebung ausgenommen. Diese Steuererhöhung gilt nur auf Erträge aus Dividenden, Anleihen etc.

Wird etwas gegen den Sozialbetrug unternommen?
In dieser Steuerreform wurden auch Maßnahmen gegen Scheinfirmen und Sozialbetrug beschlossen. So wird ein Barzahlungsverbot bei Business-to-Business-(B2B)-Geschäften im Baubereich eingeführt, und es wird mehr Kontrollen gegen Schwarzarbeit und den gewerbsmäßigen Pfusch geben.

Steigen die Mieten durch die Anhebung der Immobilienertragssteuer?
Die Immobilienertragssteuer wurde im Jahr 2012 eingeführt – nun wird sie von 25 auf 30 Prozent erhöht. Sie bezieht sich auf Einkünfte bei Verkäufen von Immobilien und hat nichts mit den Mieteinnahmen zu tun. Ausgenommen von dieser Steuer bleibt weiterhin der Verkauf des Hauptwohnsitzes.

Ist das Vererben eines Hauses jetzt teurer?
Die Grunderwerbsteuer für Erbschaften und Schenkungen wird vom Einheitswert auf den Verkehrswert umgestellt. Die Staffelung des Steuersatzes erfolgt nach dem Wert der Immobilie.
Der Steuersatz bei Grundstücken und Immobilien, die mehr als 400.000 Euro wert sind, steigt von zwei auf 3,5 Prozent. Bei einem Wert von unter 250.000 Euro kommt es zu einer Senkung auf 0,5 Prozent. Dadurch wird bei teuren Immobilienübertragungen ein höherer Beitrag fällig. Bei günstigeren Grundstücken und Häusern ist sogar eine Ersparnis möglich. De facto wird die Schenkung eines Grundstückes in Wien teurer werden, während die Keusche in Eisenerz wahrscheinlich billiger zu übertragen ist.

Internet:
Der Mehr-Netto-Rechner von AK und ÖGB: Berechnen Sie, wie viel nach der Lohnsteuersenkung ab 2016 mehr im Börsel bleibt.
mehrnetto.arbeiterkammer.at

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aw@oegb.at

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