topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Die kalte Progression trägt dazu bei, die Kaufkraft zu schwächen. Auch die derzeitige effektive Entlastung wird eines Tages durch die Inflation wieder aufgebraucht sein - dies wird allerdings erst 2019 der Fall sein. Die kalte Progression trägt dazu bei, die Kaufkraft zu schwächen. Auch die derzeitige effektive Entlastung wird eines Tages durch die Inflation wieder aufgebraucht sein - dies wird allerdings erst 2019 der Fall sein.

Entlastung trotz kalter Progression

Schwerpunkt

Die Steuerreform 2016 ist nicht bloß die Abdeckung der kalten Progression. Sie bedeutet eine reale Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen.

Kalte Progression frisst Entlastung rasch auf“: So lautet nicht nur der Titel eines „Presse“-Artikels, so lautet auch eine immer wieder artikulierte Kritik an der Steuerreform.
Anders formuliert: Das Volumen der Steuerreform sei zu gering, um aufgrund der kalten Progression eine reale Entlastung der ArbeitnehmerInnen erreichen zu können. Die kalte Progression ist in der Tat problematisch, denn sie trägt dazu bei, die Kaufkraft zu schwächen.
Weiters stellt sie eine Belastung dar, die im überwiegenden Ausmaß ArbeitnehmerInnen trifft. Über das genaue Volumen der kalten Progression gibt es allerdings unterschiedliche Meinungen.

Verteilungswirkung

Grundsätzlich tritt die kalte Progression nur bei progressiven Steuertarifen auf. Proportionale Steuern wie Körperschafts- oder Kapitalertragssteuern sind davon nicht betroffen.
Progressive Steuertarife gibt es etwa bei der Lohn- und Einkommensteuer, sie bewirken per definitionem bei steigenden Bruttobezügen auch eine steigende Steuerbelastung.
Dies ist aus verteilungspolitischen Überlegungen heraus gewünscht, da Personen mit hohem Einkommen eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben und somit eine höhere Steuerbelastung tragen können.

Inflation macht kalte Progression

Ursache für die kalte Progression ist die Inflation: Bei Bruttobezügen, die mit der Inflation steigen, wächst die Steuerbelastung vergleichsweise überproportional. Hintergrund dafür ist, dass die Frei- und Absetzbeträge, die im Steuertarif implementiert sind, nicht automatisch an die Inflation angepasst werden.
Daher kommt es nicht nur zu einer realen Zunahme der Steuerbelastung, sondern auch zu einer inflationsbedingten Steuermehrbelastung. Dies kann trotz steigender Bruttolöhne zu abnehmenden Nettoreallöhnen führen. Vermeiden ließe sich dies durch die Indexierung des Steuertarifs. Das bedeutet, dass die Frei- und Absetzbeträge des Steuersystems um die Inflation erhöht werden. Dadurch würde die kalte Progression ausgeschaltet.
Doch wie steht es nun um die Aussage, dass die kalte Progression die Steuerreform auffrisst? Dazu muss man herausfinden, wie viel vom gestiegenen Steueraufkommen auf die Inflation zurückzuführen ist, und zwar im Vergleich zu 2009, dem Jahr der letzten Steuerreform.
Laut Budgetvoranschlag sind für das Jahr 2015 Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuern in der Höhe von 30,8 Milliarden Euro zu erwarten.  Im Jahr 2009 betrugen die Einnahmen aus diesen beiden Steuern 22,5 Milliarden Euro. Das entspricht einem Zuwachs von 8,3 Milliarden Euro. Um den Anteil der kalten Progression an dieser Steigerung zu ermitteln, gibt es verschiedene Methoden. Eine davon besteht darin, dass man in einem ersten Schritt berechnet, wie hoch die Einnahmen der Lohn- und Einkommensteuer für 2015 mit dem inflationsangepassten Tarif wären.
Um die kalte Progression zu berechnen, muss man in einem zweiten Schritt das inflationsangepasste Steueraufkommen 2015 von den tatsächlichen Steuereinnahmen aus 2015 abziehen.

Die Krux liegt im Detail

Die Berechnung der kalten Progression klingt an sich nicht schwierig, doch die Krux liegt, wie bei vielen Dingen, im Detail. Dies ist auch daran zu erkennen, dass die Schätzungen unterschiedlicher Institutionen teils erheblich voneinander abweichen.
Bei einer unlängst durchgeführten Analyse des Budgetdienstes des Parlaments wurde festgestellt, dass beispielsweise für das Jahr 2013 die Werte der ermittelten kalten Progression zwischen 1,4 Milliarden Euro und 2,3 Milliarden Euro liegen. Für spätere Jahre liegen nicht von allen Institutionen Schätzungen vor, doch werden sich diese Abweichungen auch in den Folgejahren ergeben.
Doch wie erklären sich solche Differenzen? Besonders dieser Frage widmete der Budgetdienst sein Augenmerk. Dabei wurde festgestellt, dass oftmals bereits unterschiedliche Datengrundlagen verwendet wurden. Hinzu kommt, dass sich auch die Berechnungsmethoden erheblich unterschieden. So werden vom Budgetdienst teilweise Unterschätzungen vermutet, da nicht immer sämtliche Frei- und Absetzbeträge des Steuersystems indexiert wurden.
Andererseits wurde auch angemerkt, dass in den Berechnungen davon ausgegangen wird, dass die SteuerzahlerInnen immer sämtliche Steuerbegünstigungen in Anspruch nehmen. In der Praxis findet dies aber so nicht statt, was zu einer teilweisen Überschätzung der kalten Progression führt. Weitere Unterschiede gehen darauf zurück, dass entweder nur die Einkommen- oder nur die Lohnsteuer berücksichtigt wird.

Nicht direkt vergleichbar

Vor diesem Hintergrund bleibt festzuhalten, dass die Werte nicht direkt miteinander vergleichbar sind. Folglich bleibt weiterhin die Frage offen, wie hoch das Volumen der kalten Progression tatsächlich ist. Denn um eine konkrete Beurteilung hinsichtlich der effektiven Entlastung der Steuerreform vornehmen zu können, ist es vorab notwendig, das wahre Volumen zu kennen.
Auf Basis der Erkenntnisse des Budgetdienstes und eigener Berechnungen kann realistischerweise für das Volumen der kalten Progression für die Lohn- und Einkommensteuer für das Jahr 2015 ein Wert von ca. 3 bis 3,1 Milliarden Euro gegenüber 2009 angenommen werden.
Bringt die Steuerreform nun eine echte Entlastung? Dafür muss man prüfen, ob das reale Belastungsniveau zumindest auf jenes der letzten Steuerreform, d. h. 2009, herabgesenkt werden kann.
Folglich ist das Entlastungsvolumen der Steuerreform dem Ausmaß der kalten Progression gegenüberzustellen. Demnach wären ca. 3 Milliarden Euro als Entlastung notwendig, um auf das reale Belastungsniveau des Jahres 2009 zu gelangen.
Tatsächlich beträgt das Steuersenkungsvolumen der Steuerreform 2016 allerdings über 5 Milliarden Euro, wovon 4,9 Milliarden Euro in den Tarif der Lohn- und Einkommensteuer fließen.
Man kann also eindeutig sagen, dass mit der Steuerreform 2016 eine effektive Entlastung stattfinden wird, ja, das Belastungsniveau von 2009 wird sogar um knapp 2 Milliarden Euro unterschritten. Der Budgetdienst vertritt ebenso die Auffassung, dass die kalte Progression seit dem Jahr 2009 überkompensiert wird. Allfällige Befürchtungen, dass die Steuerreform keine Entlastung bringe, sind damit unbegründet.

Entlastung 2016 – und dann?

Keine Frage: Mit einer Tarifreform, wie sie jetzt vorgenommen wird, wird das Problem der kalten Progression für die Zukunft nicht ein für allemal gelöst. Auch die derzeitige effektive Entlastung wird eines Tages durch die Inflation wieder aufgebraucht sein. Wann dies der Fall sein wird, lässt der Budgetdienst in seiner Analyse offen. Eigene Berechnungen ergeben, dass dies erst 2019 der Fall sein wird.

Für elf Jahre wertgesichert
Vermeiden ließe sich das nur durch eine automatisch jährliche Inflationsanpassung des Steuertarifs sowie der Frei- und Absetzbeträge.
Dagegen spricht allerdings, dass eine solche Maßnahme zwar die reale Kaufkraft sichert, aber der Politik den Großteil der fiskalpolitischen Flexibilität nimmt sowie die Möglichkeit späterer Strukturänderungen des Steuersystems.
Aus diesen Überlegungen heraus ist es durchaus gerechtfertigt, zurzeit keine automatische Indexierung einzuführen. Der Erfolg der Steuerreform ist aber dennoch spürbar. Immerhin wird dadurch die Kaufkraft für elf Jahre wertgesichert.

Internet:
Mehr Infos unter:
tinyurl.com/l3qy59d
tinyurl.com/oulv74p

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin vanessa.muehlboeck@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum