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Symbolbild zum Bericht Online-Erfahrungen werden in Zukunft mit der Geburt beginnen - oder sogar noch davor, wenn Ultraschallfotos ins Netz gestellt werden.

Die Datengier bändigen

Schwerpunkt

Das Ausmaß der kommerziellen Verwertungsinteressen an persönlichen Daten, kurz die aktuelle "Datengier", rückt Datenschutz ins Zentrum der Verbraucherpolitik.

Frank Schirrmacher, der verstorbene Mitherausgeber der FAZ, galt als Vordenker offener Fragen der digitalen Welt. Am deutschen Verbrauchertag 2013 resümierte er: Verbraucherschutz in der Informationsökonomie wird zu einer politisch hochbedeutsamen Aufgabe. Er muss sich zu einem Instrument von Freiheitssicherung entwickeln. Eric Schmidt (Vorstandsvorsitzender der neuen Google-Mutterfirma Alphabet, Anm.) schreibt, Persönlichkeit wird künftig der wertvollste Rohstoff der BürgerInnen sein. Online-Erfahrungen werden mit der Geburt beginnen – oder noch vor der Geburt, wenn sogar schon Ultraschallfotos ins Netz gestellt werden. Der/Die VerbraucherIn im digitalen Zeitalter kauft nicht nur ein Produkt, er/sie wird tatsächlich selbst zum Produkt. Er/Sie wird gelesen, wenn er/sie kauft. Er/Sie wird gelesen, wenn er/sie sich bewegt. Er/Sie wird gelesen, wenn er/sie liest, wenn er/sie bezahlt, sogar wenn er/sie denkt ... Im Zeitalter von Big Data wird potenziell alles zum Markt, auch die Politik und das soziale Leben.

VerbraucherInnenschutz
Die Nutzung von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder Apps gelten KonsumentInnen mit dem Handelswert ihrer Daten ab. Die Daten sind die Basis für Werbung, Marktforschung, den Adresshandel, für Persönlichkeits-, Mobilitäts- und Verhaltensprofile, für effizientere Unternehmenssteuerung und Entwicklungsprognosen, für individualisierte Produkt- und Dienstleistungsangebote, für Wirtschaftsauskunfteien u. v. m. Alle Internet-NutzerInnen haben einen „digitalen Zwilling“, ihre Eigenschaften, Vorlieben, Interessen, Gewohnheiten, Beziehungen zum Freundeskreis oder Arbeitgeber kennt die Onlinewirtschaft oft genauer als der Betroffene selbst. Wer keinen Wert auf ein virtuelles Double legt, hat kaum mehr Handhabe, als digital weitgehend abstinent zu sein und sich dem Internet zu verschließen.

330 Milliarden Euro
Nach Schätzung der Boston Consulting Group wird der Handelswert persönlicher Daten 2020 allein in Europa 330 Milliarden Euro betragen. Dass Internet-NutzerInnen sich des Werts ihrer Daten zunehmend bewusst werden, haben auch MarketingstrategInnen bereits einkalkuliert: Man beginnt, Internet-NutzerInnen am Datenfluss mitverdienen zu lassen. Mit der App von Shopkick etwa können KundInnen Produkte einscannen, individuell bewerten und dafür geldwerte Bonuspunkte bekommen. In der Regel haben Internet-NutzerInnen aber keinen Einblick, welche Daten und Erkenntnisse über ihre Person gesammelt und weiterveräußert werden bzw. wer die Empfänger dieser Informationen sind.
Mit seinem Buch „The Electronic Eye: The Rise of Surveillance Society“ hat der Soziologe David Lyon schon 1994 das Konzept des „Social Sorting“ beschrieben – also die ständige Klassifizierung der Bevölkerung auf Basis ihrer persönlichen Daten durch Software-Algorithmen. Am Ende stehen subtile Reihungen, durch die manche KonsumentInnen gegenüber anderen privilegiert würden – etwa durch unterschiedliche Preise oder Wartezeiten – und manche würden überhaupt ausgeschlossen.

Big-Data-Visionen
Auf vier in hoffungsvollem Grün gestalteten Seiten fasste die EU-Kommission im April 2015 zu-sammen, wie sie die EU-Datenschutzreform und eine möglichst schrankenlose Nutzung von Big Data in harmonische Beziehung setzen möchte. Die Datenschutzreform wird als Impulsgeber für Big-Data-Dienste in Europa und als Teil eines positiven Kreislaufes zwischen Grund-rechtsschutz, Vertrauen der KonsumentInnen und Wirtschaftswachstum gesehen.
Der Hauptvorteil von Big Data läge darin, so die Kommission, Muster in verschiedenen Datenquellen auszumachen und daraus „nützliche Erkenntnisse“ zu gewinnen. Nützlich mögen wohl viele Datenverknüpfungen sein. Nach unserem Grundrechtsverständnis reicht nachgewiesene Nützlichkeit aber nicht aus, personenbezogene Daten auch tatsächlich verwenden zu dürfen.
Dass die EU-Kommission das Vertrauen der KonsumentInnen in Bezug auf den Datenschutz stärken möchte, ist angesichts folgender Umfrageergebnisse des Eurobarometers keine schlechte Maxime: 92 Prozent der befragten ÖsterreicherInnen sprachen sich für eine Priorität des Datenschutzes in der EU aus. Für 78 Prozent der Befragten verfügen Serviceanbieter über zu viele Informationen über das Verhalten und die Vorlieben ihrer NutzerInnen. 73 Prozent wollen um ihre ausdrückliche Zustimmung gefragt werden, bevor ihre persönlichen Daten gespeichert werden. Nur 22 Prozent halten die Anbieter von Suchmaschinen, sozialen Netzwerken oder Maildiensten für vertrauenswürdig.

Umfassende Datensammlung
Anfang Mai 2015 veröffentlichte die EU-Kommission eine Mitteilung zur „Digitalen Binnenmarkt-strategie für Europa“ und kündigte darin an, dass das dringliche Thema des Eigentums an Daten mit Stakeholdern erörtert werden müsse. Dieser Eigentumskonflikt an Daten entzündet sich gerade an der Entwicklung des „Internets der Dinge“. Damit sind von KonsumentInnen erworbene Waren gemeint, die durch Onlineanbindung und Sensoreneinbau permanent Daten erzeugen, die personenbezogene Rückschlüsse erlauben. Hippe Vorhut dieser Entwicklung sind „Wearables“, Fitnessarmbänder, die beispielsweise Puls bzw. Schlaf messen und die Daten auch an Dritte übermitteln können.
Mit dem „Internet der Dinge“ verwirklicht sich letztlich die Vision, alle Gegenstände – vom Auto über die Kleidung bis zur Zahnbürste – ins Internet zu integrieren und so mit einer eigenen „Identität“ zu versehen. So generiert ein vernetztes Auto nicht nur technische Daten, sondern auch Daten über das Fahrverhalten des Fahrers oder der Fahrerin. Auf der Agenda von VerbraucherschützerInnen stehen damit zusätzliche Aufgaben: sich für ein frühzeitiges Risikobewusstsein und vorsorglichen Schutz für KonsumentInnen durch Gesetzgebung und Kontrollbehörden einzusetzen.
Big-Data-Begeisterte verweisen gerne darauf, dass in Zeiten exzessiver Nutzung von Facebook Privatpersonen ohnedies praktisch alles von sich preisgeben und Privatsphäre deshalb an bürgerrechtlicher Bedeutung eingebüßt habe. Aus dem unstrittigen Hang vieler KonsumentInnen, sich in sozialen Netzwerken unbesonnen zu verhalten, kann nicht geschlossen werden, dass dieser Datenschutz nicht wichtig wäre. KonsumentInnen sorgen sich um den Datenschutz, haben aber weder die zeitlichen, informationellen noch finanziellen Ressourcen, jeden Tag aktiv dafür einzutreten. Sie nehmen Datenschutz als kollektive Aufgabe einer Demokratie wahr. Sie erwarten sich vorsorglichen Schutz durch klare Gebote bzw. Verbote und eine wirksame Kontrolle durch staatliche Einrichtungen.

Schutzniveau absenken?
Die Justiz- und InnenministerInnen haben sich im Rat auf ein Datenschutzkonzept geeinigt, das das Schutzniveau der bisherigen Richtlinie aus 1995 absenken würde. So soll Datenverarbeitung, an der ein berechtigtes Interesse besteht, auch ohne Zustimmung der Betroffenen erlaubt sein, solange diese nicht ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse einwenden. Anstelle des Vorrangs für den Datenschutz, von dem nur in begründeten Einzelfällen abgegangen werden kann, tritt die Anerkennung eines allgemeinen Verwertungsinteresses an personenbezogenen Daten.

Tabubruch
Einen Tabubruch im Rat erlebte auch das Prinzip der Zweckbindung. Dieses hält DatennutzerInnen dazu an, sich auf jene Daten zu beschränken, die für die Erfüllung des im Erhebungszeitpunkt konkret benannten und zulässigen Zwecks unbedingt erforderlich sind.
Enge Zweckbindung steht aber dem Wesen von Big-Data-Anwendungen diametral entgegen, die auf möglichst großen Datenmengen basieren und nach unbekannten Zusammenhängen und zufälligen Verwertungsmöglichkeiten suchen. Dürften Daten für andere als die ursprünglichen Zwecke – ohne Zustimmung der Betroffenen – weiterverarbeitet werden, ginge wiederum Selbstbestimmung der Betroffenen verloren.

Linktipps:
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Homepage der Arbeiterkammer:
tinyurl.com/q6y97o8
tinyurl.com/nrjwacm
tinyurl.com/ow88lc8
tinyurl.com/pbgplrk

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin daniela.zimmer@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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