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Symbolbild zum Bericht: Der sanfte Schuleinstieg Entscheidende Weichen für den späteren Bildungsverlauf werden schon gestellt, bevor die Kinder eine Schule von Innen gesehen haben.
Buchtipp

Der sanfte Schuleinstieg

Schwerpunkt

Schon im Kindergarten werden die Weichen für den späteren Bildungsverlauf gestellt. Die Schuleingangsphase soll für mehr Gerechtigkeit sorgen.

Freudestrahlend hält ein Kind die prall gefüllte Schultüte in der Hand. Die Schultasche ist bereits auf den Rücken geschnallt und alle halten noch einmal kurz inne – um ein Erinnerungsfoto zu schießen, das wohl in kaum einer Fotosammlung fehlt –, bevor es zum ersten Mal in die Schule geht. Und auch wenn die Schule bei vielen später Horrorgefühle auslöst: In der Regel freuen sich die „SchulanfängerInnen“ auf die Schule. Zudem sind sie sehr lernmotiviert und haben viele Fragen.

Weichenstellung im Kindergarten

Elementarbildung: Mit diesem sperrigen Begriff werden Einrichtungen wie Krippe und Kindergarten bezeichnet. Es geht also um Kinder aller Altersstufen bis zum Schuleintritt. Diese Gruppe hat in der bildungspolitischen Diskussion zuletzt deutlich an Bedeutung gewonnen, immerhin sagen alle Studien, dass gerade in Österreich das (Aus-)Bildungsniveau der Eltern in besonders hohem Ausmaß vererbt wird. Nicht nur das: Entscheidende Weichen für den späteren Bildungsverlauf werden bereits gestellt, bevor die Kinder eine Schule von innen gesehen haben. Von daher haben elementare Bildungseinrichtungen sogar eine Schlüsselfunktion für Chancengerechtigkeit im Bildungssystem.
Der Übergang von der elementaren Bildungseinrichtung in die Volksschule ist ein einschneidendes Ereignis im Leben eines Kindes und seiner Eltern. Allerdings wird er nicht von allen uneingeschränkt positiv erlebt, sondern ist auch mit Ängsten verbunden. Das Kind erlebt in seiner Rolle und in seinen Beziehungen große Veränderungen, immerhin gehörte es im Kindergarten zuletzt zu den erfahrenen, älteren Kindern, die jüngere Kinder angeleitet haben. In der Volksschule wiederum gehört es zu den Jüngsten an der Schule und erhält keine Orientierung von Älteren. Umso mehr kommt es darauf an, diesen Übergang für alle so sanft wie möglich zu gestalten. Schließlich hängt von seinem Gelingen vielfach die Bewältigung weiterer Übergänge ab.
Die Regierung hat sich vorgenommen, einen Schwerpunkt auf die Elementarpädagogik und die Grundschule zu legen. Im September haben nun die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung ein Zehn-Punkte-Forderungsprogramm zur Umgestaltung und Weiterentwicklung der Elementarbildung präsentiert.

Chancengerechtigkeit

Elementarbildung „soll die Fähigkeiten und Talente der Kinder durch altersgerechte Förderung zur Entfaltung bringen − unabhängig von Geschlecht, sozioökonomischer oder regionaler Herkunft“, heißt es in der Einleitung des Papiers. Und: „Im Sinne der Chancengerechtigkeit müssen in Österreich qualitativ hochwertige Kinderbildungseinrichtungen flächendeckend verfügbar sein.“
Grundsätzlich gibt es zwischen den zwei Bildungseinrichtungen wesentliche Gemeinsamkeiten. So ähneln sich allein schon die Curricula, wenn auch die Begrifflichkeiten mitunter unterschiedlich sind. Für elementare Bildungseinrichtungen sind im BildungsRahmenPlan „Prinzipien für Bildungsprozesse“ vorgegeben. Für die Volksschule wiederum gilt ein „Lehrplan“, der „allgemeine didaktische Grundsätze und Bestimmungen“ enthält. Bei beiden steht die Individualität der Kinder im Zentrum, sprich auf ihre Bedürfnisse und Begabungen soll eingegangen werden. Das Verstehen und Lernen der Kinder soll dadurch erleichtert werden, dass der Stoff an die Lebenswelten der Kinder geknüpft und somit anschaulich gemacht wird.
Ein weiterer Grundsatz ist die „Sachrichtigkeit“, wie es bei der Elementarbildung bezeichnet wird, also die „entwicklungsgemäße Aufbereitung von Lernarrangements unter Berücksichtigung inhaltlicher und begrifflicher Sachrichtigkeit“. Im Lehrplan der Volksschule heißt es außerdem: „Gegebenenfalls Vereinfachung aus methodischen und psychologischen Gründen; Zeit und Möglichkeit für das Lernen durch Versuch und Irrtum.“ Ist in der Elementarbildung von „Empowerment“ die Rede, so heißt dies in der Volksschule „Aktivierung und Motivierung“. Auch hier ähneln sich die Beschreibungen, ebenso bei dem Stichwort „Ganzheitlichkeit“, also dem Verständnis von Lernen als Prozess von Geist und Körper, die beide einbezogen werden müssen. Während in der Elementarbildung von „Inklusion“ die Rede ist, wird im Lehrplan der Volksschule von „Integration“ gesprochen: Alle Kinder sollen gemeinsam lernen, unabhängig davon, ob es Kinder mit „sonderpädagogischem Förderbedarf“ gibt.

Schuleingangsphase

Im Regierungsprogramm 2013–2018 wird als Ziel „Schuleingangsphase und Stärkung der Volksschulen“ angeführt. Mit der Schuleingangsphase soll zwischen Kindergarten und Volksschule ein sanfterer Übergang geschaffen werden. Konkret bedeutet das, dass das letzte Kindergartenjahr und die ersten beiden Volksschuljahre zusammengefasst werden. SchülerInnen unterschiedlicher Altersgruppen können miteinander unterrichtet werden. Auch die PädagogInnen der beiden Einrichtungen sollen sich stärker vernetzen.
Das Bildungsministerium hat daher im Herbst 2014 Volksschulen und Kindergärten ermutigt, standortbezogene Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln. An diesem Projekt, das zwei Schuljahre dauert, nehmen bundesweit je 35 Kindergärten und Volksschulen teil. Bei der Zusammenarbeit geht es unter anderem um umfassende und durchgehende Sprachförderung. Die Sozialpartner treten in ihrem neuen Programm für zwei verpflichtende Kindergartenjahre für alle Kinder ab vier ein – „Basisphase“ genannt. Der Kindergarten ist im ersten Jahr allein für die Kinder zuständig, im zweiten Jahr soll er mit der Schule zusammenarbeiten. „Im zweiten Basisjahr sollen altersgerecht und spielerisch vorschulische Inhalte sowie sprachliche, motorische, emotionale und soziale Vorläuferfähigkeiten mit Fokus auf das Erlangen der Schulfähigkeit vermittelt werden“, heißt es im Papier.
Wichtig für den wirklich sanften Übergang in die Volksschule sind natürlich auch die PädagogInnen selbst. Die Sozialpartner fordern deshalb: „Es braucht gemeinsame Basismodule in der Ausbildung, gemeinsame Fort- und Weiterbildung, wechselseitiges ‚Hospitieren‘ oder institutionenübergreifende Übergangskonzepte.“ Dafür braucht es selbstverständlich auch ausreichende Ressourcen.

Übergang neu

Wenn die Basisphase und die ersten beiden Schuljahre zu einer gemeinsamen Einheit zusammenwachsen, muss natürlich auch der Übergang zwischen den beiden Institutionen neu gestaltet werden. Bisher wurde eine sogenannte Schulreifefeststellung vorgenommen. Diese lässt sich aber nicht mit einem Stichtag verordnen.
Eine Neustrukturierung ist also unerlässlich. An die Stelle einer punktuellen Entscheidung soll eine gemeinsame (Kindergarten, Schule, Eltern) Begleitung und Feststellung der Schulfähigkeit im letzten Kindergartenjahr treten. Dokumentationen über den Entwicklungsstand (z. B. Portfolio) sollen nicht als Selektionsinstrument verwendet werden, sondern der Schule vielmehr Auskunft darüber geben, was das Kind an gezielter Förderung braucht und an Talenten mitbringt.

Eltern einbeziehen

Ganz wichtig ist auch die Einbeziehung der Eltern als Partner. Regelmäßige Gespräche der PädagogInnen und Eltern über den Entwicklungsprozess des Kindes müssen auf Augenhöhe stattfinden, damit der Übergang bestmöglich gelingt. Auf dass die Augen der Kinder weiter in der Schule strahlen mögen, als wären die neuen Inhalte, die sie lernen, ähnlich leckere Naschereien wie jene, die sie in ihrer Schultüte gefunden haben.

Linktipps

Sozialpartnerpapier „Zukunft der Elementarbildung in Österreich“:
tinyurl.com/q4qkgr2
Leitfaden zur sprachlichen Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule, Charlotte Bühler Institut:
tinyurl.com/o3yvgfv
„Kinderbetreuung und Elementarbildung: Die Entwicklung der letzten zehn Jahre“:
tinyurl.com/pcmtge3

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor kurz.kremzar@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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