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Frisch gebloggt

Der A&W-Blog ergänzt die Printausgabe als digitales Debattenforum. Frisch gebloggt gibt einen Einblick, was in letzter Zeit online los war. In voller Länge finden Sie diese sowie jede Menge anderer aktueller Debattenbeiträge zum Nachlesen auf blog.arbeit-wirtschaft.at.

Webtipps der Woche

Wir legen ihnen diese drei Beiträge besonders ans Herz:

  • Warum die AkademikerInnen-Quote plötzlich um 10 Prozentpunkte in die Höhe schoss (Iris Schwarzenbacher)
  • Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen doch zulässig? (Walter Gagawczuk)
  • Widerstand der digitalen ArbeiterInnen (Markus Ellmer)

Wunderbare Statistikwelt
Es war ein Zuwachs, der diese Bezeichnung verdient: Die AkademikerInnen-Quote schnellte in Österreich innerhalb eines Jahres von 20 auf 30 Prozent in die Höhe. Zumindest kam die OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2015“ zu diesem erstaunlichen Ergebnis. Scheinbar ein beachtlicher Erfolg für die Akademisierung dieses Landes.
Doch wie so oft bei solch dramatischen Veränderungen der Zahlen ist Skepsis angezeigt. Schließlich können wohl kaum plötzlich um die Hälfte mehr Menschen ein Studium abgeschlossen haben als noch vor einem Jahr. Und richtig, nicht eine reale Veränderung steht dahinter, sondern eine neue Definition der Bildungsebenen (ISCED). Damit zählt nun die Matura an einer HTL oder HAK wie ein Hochschulabschluss.
Diese neue Einteilung lässt auch die soziale Durchlässigkeit an Hochschulen in einem besseren Licht erscheinen. Es besteht dabei jedoch die Gefahr, dass ISCED-Umstellungseffekte als tatsächliche Entwicklungen fehlinterpretiert werden.
Denn bei der sozialen Mobilität besteht weiterhin großer Aufholbedarf: So ist die Chance zur Aufnahme eines Universitätsstudiums für Kinder bildungsnaher Schichten (Eltern haben mindestens Matura) dreimal so hoch wie für Kinder mit Eltern ohne Matura.

Lesen Sie mehr: tinyurl.com/gu82vqk

Mindestlohn erlaubt
Löhne und Gehälter sind ein gewerkschaftliches Kernanliegen. Das Einhalten einer Untergrenze, sprich Mindestlohn, ist dabei unverzichtbar. Der Europäische Gerichtshof war bei diesem Anliegen nicht immer hilfreich. Noch im Jahr 2008 hat er in einer Entscheidung befunden, dass bei öffentlichen Bauaufträgen eine Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Ein Schlag in die Magengrube der Gewerkschaftsbewegung.
Nun scheint sich der EuGH besonnen zu haben. In einer neuen Entscheidung hat er eine ähnliche Regelung als mit dem Unionsrecht vereinbar beurteilt. Argumentiert wird der Sinneswandel mit den anderen Umständen des neuen Falles, es deutet jedoch einiges auf eine grundsätzliche Kurskorrektur hin. Insofern gibt es einen sozialen Lichtschein am Horizont des EU-Himmels.

Lesen Sie mehr: tinyurl.com/zhnydr2

Digitale Interessenvertretung
Es ist ein Thema, das uns nicht nur auf dem Blog immer öfter beschäftigt: Online-Vermittlungsplattformen für die digitale Arbeit, mittlerweile fast besser bekannt als „Crowdwork“.
Amazon Mechanical Turk (AMT) ist eine der weltweit größten dieser Art. Laut Angaben von Amazon sind derzeit ca. 500.000 ArbeiterInnen – sogenannte „TurkerInnen“ – aus 190 Ländern registriert. Dabei ist AMT so konstruiert, dass sich wesentliche Informations- und Machtungleichgewichte zulasten der dort Beschäftigten ergeben.
Arbeitsrechtlich ist die Problematik äußerst schwer zu fassen, nicht nur wegen der riesigen Zahl der betroffenen Staaten, sondern auch wegen des unklaren Status der Beschäftigten. Aber jetzt setzen die TurkerInnen dazu an, das Ungleichgewicht mit digitalen „Waffen“ zu bekämpfen.
Mittels Turkopticon, einem simplen Web-Tool, nehmen die digitalen ArbeiterInnen kollektiv Einfluss auf die Plattformfunktionen. Durch ein Bewertungssystem setzen sie sich gemeinsam für mehr Fairness und Gerechtigkeit ein. Dieses Beispiel zeigt, dass es auch in der virtuellen Welt Anknüpfungspunkte für Solidarität und das Einstehen für gemeinsame Interessen gibt.

Lesen Sie mehr: tinyurl.com/hpm48ts

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