topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Symbolbild zum Bericht: Die Solidaritätsfrage Die Debatten über die Mindestsicherung haben die Abgrenzung nach "unten" erneut angestachelt. Sie scheinen den gewünschten Effekt zu haben: die Ablenkung von der stetig wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich.
Buchtipp

Die Solidaritätsfrage

Schwerpunkt

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird neu verhandelt. Es steht einiges auf dem Spiel. Nicht zuletzt die Frage, mit wem wir solidarisch sein wollen.

Ein sozialpolitischer Fortschritt in einem Europa, das gerade dabei war (und ist), sich selbst kaputtzusparen und bei dieser Gelegenheit sozialen Kahlschlag zu betreiben: Genau das ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die am 1. Dezember 2010 an die Stelle der Sozialhilfe trat. Mittlerweile sind über fünf Jahre vergangen und die Situation in Europa hat sich nicht verbessert. Im Gegenteil: Der Druck auf die öffentlichen Haushalte hat EU-weit weiter zugenommen, auch in Österreich wird immer öfter der Rotstift angesetzt, und doch will der dadurch erhoffte Wirtschaftsaufschwung nicht eintreten – oder vielmehr genau deshalb.
Bund und Länder haben sich zuletzt zusammengesetzt und Änderungen bei der Mindestsicherung verhandelt. Die Aussichten auf wesentliche Verbesserungen – und es gibt viele Baustellen – sind jedoch gering, der finanzielle und ideologische Druck hin zu Leistungskürzungen dafür umso größer.

Die Tücken der Reform

Eines der wichtigsten Ziele, die man mit der Mindestsicherung erreichen wollte, war die Vereinheitlichung der Leistungen der Bundesländer. Denn die von den Bundesländern verwaltete Sozialhilfe hatte sich im Lauf der Jahrzehnte davor sehr weit auseinanderentwickelt. In der Mindestsicherung sollte eine einheitliche Grundleistung bestehen, den Ländern würde die Möglichkeit bleiben, diese nach ihren Vorstellungen zu ergänzen. Fünf Jahre nach Einführung der Mindestsicherung hat die jeweils eigene Interpretation der Regelung aus dem Jahr 2010 in den Bundesländern für beträchtliche Auslegungsunterschiede gesorgt. Hier sollte bei den Neuverhandlungen eine gemeinsame Position gefunden werden, was jedoch mit erheblichen Schwierigkeiten einhergeht. Die wenigsten Bundesländer waren nämlich gewillt, ihre eigene Auslegung der bisherigen Vereinbarung zugunsten eines anderen Bundeslandes aufzugeben. Dazu kommen ideologisch-parteipolitische Kraftspiele, beispielsweise bei der Neugestaltung des Freibetrags beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Zusätzlich kosten Neuregelungen meistens Geld, zumindest dann, wenn sie Lücken schließen sollen, die bei der ursprünglichen Vereinbarung nicht berücksichtigt worden sind.
Vor diesem Hintergrund ist Entwicklung schwierig – jedenfalls eine, die zu Verbesserungen für die Betroffenen führt. Die Mindestsicherung läuft mittlerweile Gefahr, dass diejenigen, die von ihrer Arbeitsleistung mehr schlecht als recht leben können, gegen jene ausgespielt werden, die kaum etwas haben (die BezieherInnen der Mindestsicherung). Das gilt es zu vermeiden, soll nicht die Mindestsicherung als Auffangnetz für sozial Schwache grundsätzlich infrage gestellt werden.

Von Deckelung und Kinderarmut

Alleinstehende erhalten aktuell maximal 837 Euro pro Monat. Paare bekommen mehr, ebenfalls Familien, je nach Anzahl der Kinder. Der „Grundbetrag“ entspricht grundsätzlich der Ausgleichszulage (Mindestpension). Ein entscheidender Unterschied ist jedoch, dass Mindestsicherung nur bekommt, wer kein relevantes Vermögen mehr besitzt. Zudem wird die BMS maximal zwölfmal im Jahr ausgezahlt, die Ausgleichzulage 14-mal. Dazu muss man wissen, dass die Mehrheit der Mindesthilfe-BezieherInnen nur einen Teil der 837 Euro erhält. Diese Menschen sind entweder beschäftigt oder beziehen eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe).
Personen oder Gruppen fordern nun eine Deckelung der Mindestsicherung. Ihr Argument: Die Mindestsicherung dürfe nicht „lukrativer“ sein als eine Erwerbsarbeit. Diesem Argument ist zweifellos etwas abzugewinnen, es ignoriert nur eine wichtige Tatsache: Niemandem, der arbeitsfähig ist, steht es frei, sich auszusuchen, ob er oder sie arbeiten möchte oder nicht. Wer die Arbeitsaufnahme verweigert, dem wird die Mindestsicherung gekürzt. Das ist nicht neu. Die Mindestsicherung beruht auf dem Grundsatz der Subsidiarität. Das bedeutet, dass Menschen ihren Möglichkeiten entsprechend bereit sein müssen, ihre Arbeitskraft einzusetzen, wenn sie Anspruch auf eine Mindestsicherungsleistung haben wollen.
Außerdem muss allen, die eine Deckelung fordern, klar sein, dass das zu einer Verschärfung von Kinderarmut führt. Eine Deckelung bei 1.500 Euro bedeutet schlicht, dass für das zweite Kind weniger Geld ausbezahlt wird als für das erste – und für das dritte oder vierte gar nichts mehr. „Bereits mehr als 400.000 Kinder von Armut bedroht“ ist eine Überschrift, die vor wenigen Wochen in einer österreichischen Tageszeitung zu lesen war. Eine Deckelung der Mindestsicherung wird dieses Problem sicher nicht lösen, sondern eher das Gegenteil bewirken.
Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 1988 ein Richtsatzsystem mit einer Leistungsdeckelung, die nicht auf die Größe der „Bedarfsgemeinschaft“, sprich Familie, Rücksicht nimmt, in der (Kärntner) Sozialhilfe als unsachlich und daher unzulässig beurteilt (VfGH 15.03.1988, G158/87; G229/87; V141/87).

Die Angst vor dem Missbrauch

KritikerInnen der Mindestsicherung argumentieren oft, dass es für die Betroffenen leicht sei, eine vermeintliche Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme zu signalisieren, ohne dass sie in Wirklichkeit die Absicht hätten, eine Beschäftigung aufzunehmen. So könne die Pflicht zur Arbeitsaufnahme umgangen werden.
Ist Missbrauch in der Mindestsicherung (oder bei anderen Leistungen der öffentlichen Hand) auszuschließen? Wohl kaum. Es ist schlicht unmöglich, soziale und andere Systeme so zu gestalten, dass gar kein Missbrauch möglich ist. In der Mindestsicherung wird allerdings besonders stark auf Missbrauchsvermeidung geachtet – wahrscheinlich mehr als in jeder anderen Sozialleistung.
In der Praxis zeigt sich, dass Missbrauch kaum vorkommt. Anfragen bei den zuständigen Landesbehörden haben gezeigt, dass die Kontrollen extensiv und die Missbrauchsfälle wenige sind. Das ist aufgrund der strengen Antragsprüfungen durch die Sozialämter und der angespannten finanziellen Situation der öffentlichen Haushalte (wir befinden uns im achten Jahr der Wirtschaftskrise) auch nicht weiter verwunderlich.
Abgrenzung nach „unten“ statt Blick auf die wahren Probleme: So könnte man die aktuelle Debatte zusammenfassen. „Arbeit lohnt sich nicht! Zumindest nicht, wenn z. B. bei schlecht bezahlter Teilzeitarbeit weniger Geld übrig bleibt, als die Unterstützung aus der Mindestsicherung ausmacht“: So lautet ein häufiger Einwand gegen eine vermeintlich zu großzügige Mindestsicherung. Aber ist das tatsächlich die Frage, um die es in der momentanen Situation geht?
Die öffentlichen Haushalte sind europaweit unter enormem Druck, ihre Ausgaben und Leistungen zu kürzen – vor allem die sozialen. ArbeitnehmerInnenvertretungen müssen in Süd- und Osteuropa fast aussichtslose Abwehrschlachten um hart erkämpfte Rechte wie Kündigungsschutz oder Mindestlöhne führen. Und in Österreich werden diejenigen, die gerade noch im Erwerbssystem integriert sind – wie GeringverdienerInnen oder atypisch Beschäftigte mit geringer sozialer Absicherung –, gegen jene ausgespielt, die auf den Sozialstaat angewiesen sind. Die Angst, (noch weiter) abzusteigen, stärkt immer auch das Bedürfnis nach Abgrenzung gegenüber jenen, deren Situation noch misslicher ist.

Abgrenzung nach „unten“

Diese angestachelte Abgrenzung nach „unten“ scheint auch den gewünschten Effekt zu haben. Sie lenkt vom zentralen Problem unserer Zeit ab: der stetig wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich, mit den trotz aller Krisen größer werdenden Vermögen auf der einen und der zunehmenden Prekarisierung der Lebensverhältnisse auf der anderen Seite. Die ArbeitnehmerInnenbewegung muss sich dessen bewusst sein!

Blogtipp:
Arbeit&Wirtschaft-Blog:
tinyurl.com/jok93ax

Linktipp:
„In der Mitte angekommen“:
orf.at/stories/2285355/2285356

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor norman.wagner@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum