topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/
Symbolbild zum Bericht: Die Karotte vor der Nase Oft werden PraktikantInnen vertröstet: "Wir haben jetzt keine Stelle, aber in einem halben Jahr." Doch die Anstellung kommt nie.

Die Karotte vor der Nase

Schwerpunkt

Viele Firmen ködern "Praktikantinnen" mit Job-Versprechen - und beuten sie als unbezahlte Arbeitskräfte aus.

Etwas, das es arbeitsrechtlich gar nicht gibt: So zumindest bezeichnet Barbara Kasper, Bundesjugendsekretärin der GPA-djp, das freiwillige Praktikum, das viele nach abgeschlossener Ausbildung machen. Vielmehr handelt es sich dabei um normale, befristete Dienstverhältnisse, die in der Regel gar nicht oder kaum bezahlt werden.

„Für die Unternehmen sind PraktikantInnen billige Arbeitskräfte. Es geht nicht um Ausbildung, sondern um Umgehung der Kollektivverträge“, kritisiert Kasper. „Die PraktikantInnen arbeiten produktiv mit und werden im Unternehmen gebraucht. Sie kriegen nur nichts bezahlt.“ Viele Praktika sind auf drei bis sechs Monate befristet. „Wir kennen aber auch Fälle, in denen die Praktika länger als zwölf Monate dauerten.“ Die PraktikantInnen erhielten monatlich nur wenige Hundert Euro. Insgesamt werden laut Statistik Austria nur 75 Prozent der Praktika bezahlt, 30 Prozent davon unter der Geringfügigkeit. Die Unternehmen ersparen sich aber nicht nur die kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne, sondern auch Abgaben und Steuern.

Rechtliche Grundlage

Aus rechtlicher Sicht existieren nur das Pflichtpraktikum und das Volontariat. Das Pflichtpraktikum ist in einigen Lehr- und Studienplänen vorgeschrieben, damit SchülerInnen und Studierende zusätzlich zur theoretischen Ausbildung praktische Erfahrungen sammeln. Es ist damit ein Ausbildungs- und kein Arbeitsverhältnis. Ob und in welcher Höhe etwas bezahlt werden muss, ist häufig im Kollektivvertrag geregelt. Das Volontariat besteht aus ein paar Schnuppertagen, in denen man sich im Betrieb die Arbeitsabläufe anschaut. Es bestehen keine Arbeitspflicht und kein Anspruch auf Bezahlung. „Das Problem ist, dass all die Begriffe unterschiedlich verwendet werden“, sagt die Gewerkschafterin. Aus rechtlicher Sicht sind die Unterschiede aber gravierend.

Vollzeit-Job für 200 Euro

Von freiwilligen Praktika sind meist junge und gut ausgebildete Menschen betroffen. Rund 30 Prozent aller Studierenden haben während ihrer bisherigen Studienzeit schon mindestens ein freiwilliges Praktikum absolviert. Etwa acht Prozent der AkademikerInnen sind nach ihrem Studienabschluss als PraktikantInnen beschäftigt. „Dass sie dabei in irgendeiner Form mitarbeiten, ist klar. Aber Mitarbeit ist etwas anderes als eigenständige Arbeit“, sagt die GPA-djp-Bundesjugendsekretärin. Ein Beispiel aus ihrem Beratungsalltag: „Bei uns hat sich eine ehemalige Praktikantin gemeldet, die allein im Verlag saß und für ein Ressort allein zuständig war. Das ist normale Arbeit von 9 bis 17 Uhr, dafür bekam sie 200 Euro gezahlt.“
Dass es sich bei den meisten Praktika um normale Arbeitsverhältnisse handelt, zeigt auch das Beispiel eines jungen, arbeitslosen Mediendesigners. Eine Firma bot ihm ein Praktikum an und beschrieb ihm genau, welche Aufträge er übernehmen könnte. Er hätte dafür aber seinen eigenen Laptop mitnehmen müssen. „Fixanstellungen werden den BerufseinsteigerInnen wie die sprichwörtliche Karotte vor die Nase gehalten, wenn sie sich zuvor als PraktikantInnen beweisen“, so Kasper. „Oft heißt es: ‚Wir haben jetzt keine Stelle, aber in einem halben Jahr.‘ Und dann bist du halt noch einmal ein halbes Jahr dort, und dann gibt es die Stelle doch wieder nicht.“ Probleme gibt es aber nicht nur in der Medienbranche. Bei der GPA-djp melden sich auch viele Personen, die im Gesundheits- und Sozialwesen sowie in technischen Berufen arbeiten.

Später Berufseinstieg

Die Gründe für den schwierigen Berufseinstieg für AkademikerInnen: Der öffentliche Sektor fällt als Arbeitgeber immer öfter weg, und für die Privatwirtschaft sind die Praxiserfahrung und das Verwerten von Wissen wichtiger geworden.
Die abgeschlossene Ausbildung allein zählt für Unternehmen wenig. Wie sich die heutige „Generation Praktikum“ entwickeln konnte, zeigt die historische Entwicklung der letzten 40 Jahre: Mit dem Anstieg an MaturantInnen und Studierenden Ende der 1970er-Jahre sind mehr qualifizierte junge Leute auf den Arbeitsmarkt geströmt. Ende der 1990er-Jahre begannen die Unternehmen, berufsadäquate Erfahrungen bereits beim Arbeitseintritt zu fordern – Erfahrungen, die vielen Studierenden fehlen und nach ihrer Ausbildung durch Praktika nachgeholt werden.
Der Bologna-Prozess verschärfte die Forderung. Die Hochschulreform wurde damit begründet, dass der Arbeitsmarkt ein schnelleres Studium erfordert. Doch wirklich groß ist die Freude über die Turbo-Studierenden auf Unternehmensseite nicht. Diese kritisiert schnurgerade Einheitslebensläufe.
Firmen wollen, dass etwas im Lebenslauf heraussticht, und wenn es ein einjähriger Roadtrip durch China ist. „Es heißt immer, man braucht Berufserfahrung, ohne die Berufserfahrung wird man nicht mehr eingestellt. Was aus unserer Sicht ein Widerspruch ist. Die Betriebe wollen die jungen Leute, die gut ausgebildet sind, denn sie lassen sie ja selbstständig mitarbeiten. Die Firmen wollen sie nur nicht korrekt bezahlen“, so die GPA-djp-Bundesjugendsekretärin.
Wer keine Berufsausbildung hat und keine Praktika gemacht hat, muss bei Bewerbungsgesprächen häufig erklären, was er oder sie während der Studienzeit gemacht hat. Dass viele Studierende neben dem Studium kellnern oder einen anderen StudentInnenjob haben, um Geld zu verdienen, scheint für Arbeitgeber nicht zu zählen.

Einbußen

Schon jetzt haben sich die fixen Anstellungen im Vergleich zu den 1990er-Jahren um fünf bis zehn Jahre verschoben. Ein guter und fairer Berufseinstieg ist aber die Grundlage für die Lebens- und Karriereplanung. Die Folgen der späteren Berufseintritte: Frauen bekommen später Kinder und die Kaufkraft junger Erwachsener verschiebt sich nach hinten. Außerdem sind mit dem späteren Eintritt ins Erwerbsleben Einbußen bei den Pensionsansprüchen verbunden.

Watchlist Praktikum

Barbara Kasper rät jungen Menschen, von Stelleninseraten die Finger zu lassen, über denen „Praktikum“ steht, hinter denen aber ein Arbeitsverhältnis steckt. „Wenn eine spezielle Ausbildung oder Erfahrung in dem Bereich verlangt wird, wenn angegeben wird, in welchen Bereichen man selbstständig arbeitet, und wenn man flexible Arbeitszeiten hat, dann sind das Beschreibungen für ein Arbeitsverhältnis und nicht für ein Praktikum.“ Wer ein Praktikum absolviert, sollte in jedem Fall die Arbeitszeit und die genauen Aufgaben mitschreiben. „Wenn es in irgendeiner Form Arbeitsaufträge gibt, sollte man sie zur Beweissicherung aufbewahren. Das sind gute Beweise, um glaubhaft zu machen, dass es sich bei dem Praktikum um ein normales Arbeitsverhältnis handelte.“
Die GPA-djp berät (ehemalige) PraktikantInnen und vertritt sie, wenn sie Mitglieder sind, im äußersten Fall auch vor Gericht. „Man kann sein Praktikum auch anonym auf unserer Plattform ‚Watchlist Praktikum‘ schildern. Die Angaben werden zur Prüfung an die jeweiligen Gebietskrankenkassen weitergeleitet. Wenn es sich bei dem Praktikum um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hat, dann müssen die Betriebe zumindest die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Allerdings führt das nicht dazu, dass die Betroffenen ihr Geld kriegen – das können PraktikantInnen nur persönlich einklagen“, erklärt Kasper. Die vor einem Jahr gestartete „Watchlist Praktikum“ bestätigt mit hunderttausend Aufrufen und Hunderten Einträgen mit konkreten Schilderungen über Missstände das Problem der Praktika-Verhältnisse.

Nicht ausnutzen lassen

Obwohl viele Praktika nicht richtig entlohnt werden, wagen die wenigsten PraktikantInnen den Schritt zur Klage. Viele haben Angst, vor allem wenn die Branche, in der man arbeiten möchte, klein ist. „Dann ist man gleich einmal verschrien, und es ist schwieriger, in der Branche einen Job zu bekom-men“, bestätigt die Bundesjugendsekretärin. Mit Informationen und Aktionen versucht die GPA-djp, die Betroffenen auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und auf die Möglichkeiten, die sie haben. Damit ihre Not nicht zur Ausbeutung führt.

Linktipp:
Plattform „Watchlist Praktikum“:
www.watchlist-praktikum.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin katja.daemmrich@oegb.at oder die Redaktion aw@oegb.at

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum