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Symbolbild zum Bericht: In einer solchen Situation nimmst du jeden Job Unabhängig davon, ob ArbeitnehmerInnen mit oder ohne Papiere arbeiten: Sozialversicherungsgesetze, Arbeitsrecht und kollektivvertragliche Mindeststandards gelten für alle.

"In einer solchen Situation nimmst du jeden Job"

Schwerpunkt

Wie die Beschränkungen für Asylwerbende von Arbeitgebern ausgenutzt werden.

MigrantInnen in Österreich haben häufig keinen freien Arbeitsmarktzugang und müssen daher undokumentiert arbeiten. Am Beispiel von AsylwerberInnen werden die unmenschlichen Auswirkungen dieses Systems besonders deutlich, da ArbeitgeberInnen deren Situation häufig ausnutzen. Vor einigen Jahren floh Zoheir Sameri aus dem Iran. Im Jahr 2010 stellte er in Österreich einen Asylantrag. Die Situation von Menschen, die aktuell nach Europa fliehen, kennt er aus eigener Erfahrung gut: „Als Asylwerber hast du in Österreich keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Du darfst nur in der Saisonarbeit arbeiten. Es gibt zu wenig leistbare Deutschkurse. Die Grundversorgung ist sehr niedrig, du bekommst 40 Euro Taschengeld im Monat. Und du findest kaum Arbeit. In einer solchen Situation nimmst du jeden Job.“ Heute hält Zoheir Workshops für ArbeitnehmerInnen ab, die ohne Papiere arbeiten müssen.

Unsicher und schlecht bezahlt
ArbeitnehmerInnen, die keinen freien Zugang zum Arbeitsmarkt haben, befinden sich in einer äußerst prekären Lage. Dies weiß auch Filiz Kalayci von der UNDOK-Anlaufstelle zu berichten: „Unsere Beratungserfahrung zeigt: Solange der Arbeitsmarkt beschränkt ist, müssen Menschen undokumentiert oder (schein)selbstständig arbeiten.“ Die UNDOK-Anlaufstelle informiert und berät MigrantInnen ohne freien Arbeitsmarktzugang kostenlos, anonym und in mehreren Sprachen über ihre Rechte und unterstützt sie dabei, ihre arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche gegenüber ihren ArbeitgeberInnen einzufordern und nötigenfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Denn unabhängig davon, ob ArbeitnehmerInnen mit oder ohne Papiere arbeiten: Sozialversicherungsgesetze, Arbeitsrecht und kollektivvertragliche Mindeststandards gelten für alle ArbeitnehmerInnen.

Vorenthaltene Löhne
Eines der häufigsten Probleme, mit denen sich ArbeitnehmerInnen an die UNDOK-Anlaufstelle wenden, sind vorenthaltene Löhne sowie Löhne weit unter dem Kollektivvertrag. Dies zeigt der folgende Fall: Herr O. flüchtete aus Pakistan nach Österreich und befindet sich seit drei Jahren im Asylverfahren.
Da er als Asylwerber nur beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hat – unselbstständig nur in der Saisonarbeit –, musste er als (schein)selbstständiger Zeitungszusteller arbeiten, um sich erhalten zu können. Für das Auf- und Abhängen der Wochenendzeitungen war mit seinem Arbeitgeber ein Stundenlohn von 4,70 Euro vereinbart. Doch dieser hielt sich nicht an die Abmachung. Immer wieder wies Herr O. seinen Arbeitgeber auf den ausstehenden Lohn hin. Doch dieser zahlte nicht.

Ein weiteres typisches Merkmal undokumentierter Arbeit sind extrem lange Arbeitszeiten: Zehn bis zwölf Stunden am Tag, und das sechs bis sieben Tage die Woche. Auch das Nichteinhalten von Schutzstandards, Kündigung im Fall von Krankheit, Unfall oder fortgeschrittenem Alter sowie körperliche und sexuelle Übergriffe sind leider keine Seltenheit.
AsylwerberInnen dürften zwar gemäß Ausländerbeschäftigungsgesetz nach drei Monaten im zugelassenen Asylverfahren arbeiten. Ihr Arbeitsmarktzugang ist jedoch aufgrund des sogenannten „Bartenstein-Erlasses“ des Sozialministeriums aus dem Jahr 2004 stark eingeschränkt. Arbeiterkammer und ÖGB fordern die Aufhebung des geltenden Erlasses. Doch auch ohne Erlass wäre der Arbeitsmarktzugang nach wie vor stark eingeschränkt.
Der ÖGB-Bundesvorstand sieht im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingsbewegung auch die Arbeitgeberseite in der Verantwortung. In einem einstimmigen Beschluss forderte er dazu auf, zu einer gelungenen Integration am Arbeitsplatz beizutragen. Trotz zahlreicher Proteste von schutzsuchenden Menschen sowie NGOs und obwohl das De-facto-Arbeitsverbot von zahlreichen ExpertInnen als rechtswidrig eingestuft wird, gilt dieses nach wie vor und macht AsylwerberInnen gegenüber Arbeitgebern leichter erpressbar und ausbeutbar.

Erleichterungen notwendig
Dies bestätigt auch Julia Bock-Schappelwein vom Wirtschaftsforschungsinstitut, die sich mit der Integration von Asylsuchenden in den österreichischen Arbeitsmarkt beschäftigt hat. Sie sieht besonders Probleme bei der Anerkennung von Qualifikationen, geringen Sprachkompetenzen aufgrund des mangelhaften Angebots an leistbaren Deutschkursen sowie fehlenden sozialen Netzwerken von AsylwerberInnen.
„Diese Menschen haben in ihren Heimatländern, aber auch auf ihrer Flucht oft Schreckliches erlebt. Viele sind schwerst traumatisiert und brauchen Zeit, um sich in einer neuen Umgebung zurechtzufinden.“ Aus Sicht von Bock-Schappelwein ist nicht nur ein erleichterter Zugang zum Arbeitsmarkt für alle Branchen notwendig. Darüber hinaus warnt sie vor Dequalifizierung und plädiert für nachhaltige Maßnahmen für eine wirtschaftliche und soziale Integration von AsylwerberInnen.

Recht haben und Recht bekommen
ArbeitnehmerInnen ohne freien Arbeitsmarktzugang haben Rechte. Deren Durchsetzung ist jedoch oft nicht einfach, wie Gernot Mitter von der Abteilung Arbeitsmarkt und Integration der AK Wien bestätigen kann: „Arbeitgeber melden diese KollegInnen weder bei der Sozialversicherung an, noch beantragen sie für diese eine Beschäftigungsbewilligung. Undokumentiert Arbeitende müssen daher nachweisen, dass sie gearbeitet haben. Sie sind gegenüber Arbeitgebern in der schwächeren Position.“
Darüber hinaus fürchten undokumentiert Arbeitende aufenthaltsrechtliche Konsequenzen, wenn sie sich gegen den Arbeitgeber wehren. Bei AsylwerberInnen im laufenden Verfahren, wie dies bei Herrn O. der Fall ist, besteht jedoch kein solches Risiko. Die UNDOK-Anlaufstelle machte die Ansprüche von Herrn O. gegenüber dessen Arbeitgeber geltend. Eine Woche später lenkte der Arbeitgeber ein. In der Zwischenzeit hat Herr O. seinen ausstehenden Lohn erhalten. Das größte Problem aber ist: Viele KollegInnen wissen nicht, dass sie Rechte haben.

Organisiert gegen Ausbeutung
Othmar Danninger von der Gewerkschaft Bau-Holz ist überzeugt: „Mit dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungs-Gesetz haben wir in Österreich ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung betrügerischer Praktiken am Arbeitsmarkt geschaffen. Ergänzend dazu ist aber auch die direkte Unterstützung der betroffenen KollegInnen notwendig. Wenn wir als Gewerkschaft bestimmte Branchen erfolgreich organisieren wollen, dann müssen wir MigrantInnen unterstützen und als Mitglieder gewinnen.“ Ein Blick in die benachbarte Schweiz zeigt, dass es dafür spezielle Strategien braucht. Aurora García, Migrationssekretärin der Gewerkschaft Unia, weiß aus eigener Erfahrung, worauf es ankommt: „Früher haben wir uns für Kontingente für ausländische Beschäftigte eingesetzt. Doch wir haben diese Politik geändert. Denn die Diskriminierung von MigrantInnen am Arbeitsmarkt schwächt alle ArbeitnehmerInnen. Das heißt, als Gewerkschaft müssen wir alle ArbeitnehmerInnen organisieren, unabhängig vom Pass.“

Positivbeispiel
Heute versteht sich die Gewerkschaft Unia als größte MigrantInnenorganisation der Schweiz, denn mittlerweile haben 55 Prozent ihrer Mitglieder keinen Schweizer Pass. Und selbst in Branchen mit hohem MigrantInnenanteil, die als schwer organisierbar gelten, wie Pflege, Baubereich und Reinigung, ist die Gewerkschaft Unia mittlerweile verankert und wächst wieder.

Linktipps:
ÖGB-Position zur Flüchtlingskrise:
tinyurl.com/gv3ugxt
Frequently Asked Questions (FAQs) – Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen:
arbeitsmarktzugang.prekaer.at

Wissen:
UNDOK-Anlaufstelle
Die UNDOK-Anlaufstelle wird von einem breiten Netzwerk getragen – bestehend aus NGOs und Beratungseinrichtungen aus dem fremden- und asylrechtlichen Bereich, migrantischen Selbstorganisationen, Interessenvertretungen und antirassistischen AktivistInnen sowie mehreren Fachgewerkschaften und der Arbeiterkammer Wien.
Mehr Infos unter: undok.at

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin s.stern@undok.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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