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vida: Qualität auch für den Transport

Aus AK und Gewerkschaften

Best- statt Billigstbieter: Dieses Prinzip muss bei der Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge gelten.

Seit März gelten verbindliche Bestbieterkriterien für öffentliche Auftraggeber im Baubereich. Diese müssen auch für Linienausschreibungen im Verkehrsbereich gelten, fordert Karl Delfs, Bundessekretär des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida. „Insbesondere im Busbereich stehen Betriebe mit sozialer Verantwortung, die auch älteres und gut ausgebildetes Personal zu fairen Konditionen beschäftigen, durch Lohn- und Sozialdumping der Billigstanbieter längst schwer unter Wettbewerbsdruck“, warnt Delfs.

„Wenn es Ziel der Politik ist, Menschen über 50 Jahre fair entlohnt länger in Beschäftigung zu halten, braucht es dafür entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen und Chancen“, so Delfs. „Das Billigstbieterprinzip führt sie aber derzeit in die Sackgasse der Altersarbeitslosigkeit.“ Der Verkehrsgewerkschafter appelliert an Regierung und Nationalrat, als ersten Schritt das Bestbieterprinzip bei der Ausschreibung von Busleistungen in der kommenden Novelle zum Bundesvergabegesetz zu verankern.
Betrachte man den Transportsektor, seien Lohn- und Sozialdumping vor allem im Bereich des Linienbusses bereits länger ein riesiges Problem für viele Ältere. Bei der Preisbildung im Busbereich liege der Personalkostenanteil bei 60 Prozent. „Viel Spielraum bei der Angebotsgestaltung bleibt da im beinharten Wettbewerb auf der Straße nicht übrig. Preiskämpfe werden hauptsächlich auf dem Rücken des Personals ausgetragen“, kritisiert Delfs.

Aber auch in anderen Dienstleistungsbranchen wie etwa in der Bewachung oder Reinigung (ebenfalls im Zuständigkeitsbereich der vida) „beginnt der Hut zu brennen. Es wäre deshalb am gerechtesten, wenn zukünftig bei der Vergabe sämtlicher öffentlicher Aufträge das Best- statt des Billigstbieterprinzips zum Tragen kommen würde.“ Seit März 2016 müssen öffentliche Stellen Bauaufträge nach Bestbieterprinzip ausschreiben. Nun gilt es, die ausschreibenden Stellen vergabefit zu machen und Rechtssicherheit zu geben. 
Deshalb wurde von der Sozialpartner-Initiative „FAIRE VERGABEN sichern Arbeitsplätze!“ ein Bestbieter-Kriterienkatalog präsentiert. Dieser beinhaltet neben 13 qualitativen Zuschlagskriterien – acht wirtschaftliche, drei soziale sowie zwei ökologische – auch unterschiedliche Berechnungsmodelle, Erläuterungen und Ausschreibungstextbausteine.
Mit der Novelle wurde ein wichtiger Schritt gegen Lohn- und Sozialdumping am heimischen Arbeitsmarkt gesetzt.

Infos unter:
www.faire-vergaben.at

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