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Symbolbild zu: Im Interesse von Konzernen Nicht nur die enormen Kosten für die SteuerzahlerInnen, auch der "Abschreckungseffekt" von möglichen Klagen auf Regierungen ist alarmierend.

Im Interesse von Konzernen

Schwerpunkt Neoliberalismus

Die derzeit verhandelten Freihandelsabkommen zielen auf die Durchsetzung von Konzern- und InvestorInneninteressen ab.

Die Europäische Union verhandelt gegenwärtig Freihandelsabkommen mit zahlreichen Ländern rund um den Globus. Im Fokus der öffentlichen Diskussionen stehen gegenwärtig das Freihandelsabkommen mit Kanada, genannt CETA, jenes mit den USA, genannt TTIP, und das Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen mit mehr als 23 Ländern einschließlich der EU, genannt TiSA. Diese Abkommen haben gemeinsam, dass sie nicht die Beschäftigung oder die Weiterentwicklung der Sozial- und Gesundheitsstandards oder den Umwelt- und Klimaschutz zum Ziel haben. Es geht auch nicht so sehr um Zollabbau oder Freihandel. Die Abkommen zielen vielmehr auf den Abbau von Regulierungen aller Art und auf die Durchsetzung von Konzern- und InvestorInneninteressen ab.

Winzige Wachstumseffekte
Nach wie vor werden die BefürworterInnen von Freihandelsabkommen nicht müde, zu erklären, dass diese neue Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen würden. Schon bei den Studien rund um TTIP hat sich herausgestellt, dass die Versprechungen aus dem Reich der Märchen kommen. Eine neue Studie der AK zu CETA zeigt ebenfalls: Die Wachstumseffekte für Österreich sind im besten Fall winzig. In einem Zeitraum von 10 bis 20 Jahren könnten 465 Arbeitsplätze geschaffen werden, die Einkommen könnten um 0,016 Prozent steigen, während jene der weniger Qualifizierten sogar leicht sinken könnten (um 0,0023 Prozent). Keine der Studien kann allerdings die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten bei Änderungen oder dem Entfall von Regelungen sowie Konzernklagen schätzen. Diese sind völlig offen.

Handelserleichterungen
Freihandelsabkommen gehen weit über die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) hinaus, wo eigentlich der Ort für Handelsvereinbarungen und Zollabbau ist. Neu ist, dass es bei CETA und TTIP eine Zusammenarbeit bei Regulierungen geben soll. In diesem Rahmen soll sichergestellt werden, dass neue Regeln nicht handelsverzerrend sind, noch bevor sie dem eigenen gewählten Parlament vorgelegt werden. Ein Rechtsgutachten der AK kommt zu dem Schluss, dass Regulierungsfragen nicht primär mit Blick auf die damit verfolgten Schutzzwecke betrachtet werden, sondern unter dem Gesichtspunkt der Erleichterung des Handels.
Das Vorsorgeprinzip hingegen, wonach Schutzmaßnahmen auch dann getroffen werden können, wenn eine Gefahr noch nicht mit letzter wissenschaftlicher Gewissheit belegt ist, findet keine Erwähnung. Stattdessen wird auf das WTO-Recht verwiesen. Dort dominiert der sogenannte wissenschaftsbasierte Ansatz: Handelsbeschränkende Regulierungen zur Abwehr von Gefahren sind nur dann zulässig, wenn eine gesicherte wissenschaftliche Grundlage besteht. Das WTO-Streitverfahren über „Hormonfleisch“ zeigt sehr gut die Problematik auf, wenn das Vorsorgeprinzip nicht entsprechend in internationalen Verträgen verankert ist.
Die EU wurde wegen ihres Verbots von Hormonrindfleisch aus den USA und Kanada verurteilt. Die Begründung: Die Einfuhrsperre der EU sei über das „notwendige“ Maß hinausgegangen und habe nicht auf „wissenschaftlichen Grundsätzen“ beruht, wonach Hormonfleisch die Gesundheit der KonsumentInnen schädigen könnte. Die USA und Kanada durften daraufhin europäische Produkte aus dem Sektor ihrer Wahl (Nahrungsgüterbereich) mit Strafzöllen belegen.

Effektive Instrumente für Konzerne
Teuer für die SteuerzahlerInnen könnten auch die speziellen Klagerechte (Investor-Staat-Schiedsgerichte) kommen. Ausländische Konzerne können auf finanzielle Entschädigung klagen, wenn sich neue Gesetze z. B. in Bezug auf den Schutz von ArbeitnehmerInnen oder der Gesundheit und der Umwelt negativ auf ihre Unternehmensbilanzen auswirken.
Auch die Erfahrungen von Kanada im Rahmen der NAFTA, der Nordatlantischen Freihandelszone zwischen den USA, Kanada und Mexiko, sprechen für sich. Kanada wurde 36-mal von Multis verklagt und hat in sieben Fällen verloren. Das kostete die SteuerzahlerInnen 135 Millionen Euro. Der Streitwert von noch nicht entschiedenen Fällen gegen Kanada macht 4,2 Milliarden Euro aus. Kanada hat bis heute über 45 Millionen Euro für seine Verteidigung gegen Klagen aufgrund von NAFTA entrichten müssen.
Nicht nur die enormen Kosten für die SteuerzahlerInnen, sondern auch der „Abschreckungseffekt“ von möglichen Klagen auf die Regulierungstätigkeit ist alarmierend. Denn damit bekommen InvestorInnen ein Mittel in die Hand, um Staaten unter Druck zu setzen. Oft reicht bereits die Drohung, diese Sonderklagemöglichkeiten zu nutzen, um die Bereitschaft von Regierungen schwinden zu lassen, Maßnahmen von öffentlichem Interesse zu tätigen. Im Kontext des Freihandelspaktes NAFTA berichten z. B. kanadische Institute, aber auch Regierungsbeamte, dass Interventionsbriefe von amerikanischen Rechtsanwaltskanzleien bei neuen Gesetzesvorhaben schon fast zum Alltag gehören.
Der sogenannte Ethyl-Fall zeigt besonders deutlich die Konsequenzen, wenn Konzerne Klagen gegen Regierungen einbringen. Weil MMT (Methylcyclopentadienyl-Mangan-Tricarbonyl) eine schädigende Wirkung auf das Nervensystem und Gehirn haben könnte, beschloss Kanada vorsorglich Restriktionen beim Einsatz von MMT als Zusatz in Kraftstoffen.
Der US-Chemiekonzern Ethyl klagte daraufhin Kanada auf eine Zahlung von 227 Millionen Euro, mit der die Verluste ausgeglichen werden sollten. Die peinliche Reaktion: Die Regierung nahm das Gesetz zurück. Sie gab eine Erklärung ab, dass mit dem Einsatz vom MMT keine gesundheitlichen Risiken verbunden wären, und zahlte zwölf Millionen Euro an den Konzern. Insbesondere die Aufnahme der Sonderklagerechte in Freihandelsverträge war der Wunsch der EU. Im Gegensatz dazu erhalten ArbeitnehmerInnen zur Durchsetzung ihrer Interessen absolut keine vergleichbaren Instrumente, obwohl Kanada im Falle von CETA bereit war, Verstöße gegen bestimmte ArbeitnehmerInnenrechte mit Sanktionen zu ahnden.

Opfer Europäische Union?
Die EU beharrte auf ihrem Standpunkt – und so soll mit CETA die Wahrung der Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nur „gefördert“ werden – von verbindlicher Einhaltung oder Sanktionen keine Spur. Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen, das in Partnerländern tätig ist, seine MitarbeiterInnen daran hindert, Gewerkschaften beizutreten, wird dies im Rahmen von Freihandelsabkommen lediglich durch ein Empfehlungsschreiben eines ExpertInnengremiums „geahndet“. Da keine Sanktionen verhängt werden können, bleibt das Vergehen ohne Konsequenzen und das Unternehmen kann die Empfehlungen getrost ignorieren.
Wie die EU ihre wirtschaftlichen Interessen rücksichtslos durchsetzt, zeigt das Abkommen namens EPA (Economic Partnership Agreement) mit afrikanischen Ländern, das festlegt, dass die afrikanischen Länder ihre Märkte beinahe zur Gänze für europäische Importe öffnen müssen. EU-Importe aber gefährden bestehende Industrien und lassen zukünftige regionale Industrien gar nicht erst entstehen, weil sie dem Wettbewerb mit der EU ausgesetzt sind. Vor allem billigste Agrarimporte aus der EU verdrängen die regionale kleinstrukturierte Landwirtschaft und entziehen damit nicht nur in Afrika Millionen von Menschen die Lebensgrundlage. Als Kenia diese Verträge nicht unterschreiben wollte, wurde es durch die Erhöhung von Zöllen dazu gezwungen.
Die Freihandelsabkommen der EU dienen nicht den ArbeitnehmerInnen und laufen wichtigen Zielen bei Umwelt- und Klimaschutz zuwider. In der Handelspolitik bedarf es eines grundlegenden Kurswechsels. Regierungen und Parlamente sind aufgefordert, derartigen Freihandelsabkommen – aktuell CETA – keine Zustimmung zu erteilen.

Linktipps:
www.oegb.at/freihandel  
Demonstration gegen CETA und TTIP von „TTIP Stoppen“ (Global 2000, Attac, Südwind, ÖBV, PRO-GE) mit ÖGB und vielen anderen am Samstag, 17.9.2016, in Wien, Linz, Graz und Salzburg: www.ttip-stoppen.at
AK-Studien zum Thema
tinyurl.com/j7yksv9
Centre for Policy Alternatives: NAFTA investor-state claims against Canada are „out of control“, 2015
tinyurl.com/gqxmpxq  
Gus Van Harten: Reforming the NAFTA Investment Regime, 2009
works.bepress.com/gus_vanharten/61

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin angela.pfister@oegb.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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