topimage
Arbeit&Wirtschaft
Arbeit & Wirtschaft
Arbeit&Wirtschaft - das magazin!
Blog
Facebook
Twitter
Suche
Abonnement
http://www.arbeiterkammer.at/
http://www.oegb.at/

PRO-GE/GPA-djp: Verbesserungen für Frauen erreicht

Aus AK und Gewerkschaften

KV-Abschluss in der Metallindustrie ist Vorbild für andere Branchen: Elternkarenz wird vollständig angerechnet, höheres Plus für niedrige Löhne und Gehälter.

Gute Nachrichten für Frauen: Bei den KV-Verhandlungen der MetallerInnen haben die Gewerkschaften die vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche wie Urlaubsanspruch oder Jubiläumsgelder durchgesetzt. Ausgenommen sind lediglich Vorrückungen. „Das ist ein sehr wesentlicher Beitrag zur Verringerung der Einkommensschere und ein Vorbild für alle Branchen, die das noch nicht so geregelt haben“, freut sich Ilse Fetik, Frauenvorsitzende der GPA-djp. „Der Verhandlungsmarathon hat sich für die Beschäftigten gelohnt: Das durchschnittliche Lohn- und Gehaltsplus von 1,68 Prozent kann sich sehen lassen, niedrige Lohn- und Gehaltsgruppen werden sogar mit bis zu zwei Prozent erhöht.“ „Es waren äußerst schwierige und intensive Verhandlungen. Der Abschluss bedeutet für die Beschäftigten einen deutlichen Realeinkommenszuwachs“, betonen die Verhandler Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf Wagner (GPA-djp). Der neue Mindestlohn beträgt 1.785,03 Euro. Auch für Lehrlinge wurden Verbesserungen erzielt: Die Fahrtkosten zum Berufsschulinternat werden künftig vollständig abgegolten, sofern diese nicht bereits durch öffentliche Förderungen abgedeckt werden. Geltungstermin des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2016. Die Laufzeit beträgt zwölf Monate.

Zusätzlich ist es gelungen, auch dieses Jahr die Freizeitoption wieder für den Bereich Fahrzeugindustrie zu vereinbaren. Damit wird dem Wunsch der ArbeitnehmerInnen nach mehr Freizeit Rechnung getragen. Grundvoraussetzung ist der Abschluss einer freiwilligen Betriebsvereinbarung. Gibt es eine solche, hat grundsätzlich jeder einzelne Arbeitnehmer bzw. jede einzelne Arbeitnehmerin die Möglichkeit, durch Einzelvereinbarung anstelle der Ist-Erhöhung zusätzliche Freizeit zu erhalten. Nötig dafür ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Wie viel Freizeit den ArbeitnehmerInnen in diesem Fall gebührt, hängt von der Einstufung in die Beschäftigungsgruppe ab. Möglich sind zwischen 1 Stunde 48 Minuten und drei Stunden im Monat. Die zusätzliche Freizeit kann stundenweise variabel, in ganzen Tagen oder als ganzwöchiger Zeitausgleich verbraucht werden.
 
Infos unter:
tinyurl.com/hmv4r6g
tinyurl.com/32ec53z

Artikel weiterempfehlen

Kommentar verfassen

Teilen |

(C) AK und ÖGB

Impressum