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Symbolbild: Beschäftigt, weiblich, unterbezahlt Grün: Über EUR 1.500 Monat/brutto
Rot: Darunter

Beschäftigt, weiblich, unterbezahlt

Schwerpunkt Mindestlohn

Man trifft sie beim Haareschneiden, wenn sie den Kaffee servieren oder das Büro putzen: Beschäftigte, meist Frauen, die weniger als 1.500 Euro im Monat verdienen.

Sie tun in ihrer Arbeit viele Dinge, die wir täglich in Anspruch nehmen. Wer einkaufen geht, ins Kaffeehaus oder ins Restaurant, sich die Haare schön machen oder einen schönen Blumenstrauß binden lässt, saubere Kleidung aus der Reinigung holt oder Zeuge wird, wie Büros blitzblank gemacht werden, der begegnet ihnen: Menschen, die weniger als 1.500 Euro für ihre Arbeit erhalten, und zwar für einen Vollzeitarbeitsplatz.

Schwer über die Runden kommen

Ein so niedriges Einkommen betrifft nicht nur ein paar wenige Menschen. Vor Beginn der aktuellen KV-Verhandlungen, bei denen man sich in einigen Branchen auf 1.500 Euro geeinigt hat, verdienten über 350.000 Menschen gemessen an Vollzeitarbeit weniger als 1.500 im Monat, brutto wohlgemerkt – zwei Drittel davon sind Frauen.
Damit ist für viele Männer und für noch mehr Frauen ein Einkommen Lebensalltag, mit dem man in Zeiten von steigenden Lebenshaltungskosten nur schwer über die Runden kommt. Jede sechste beschäftigte Frau und fast jeder zwölfte Mann liegt unter  den angestrebten 1.500 Euro. Hier von „Verdienst“ zu sprechen mutet zynisch an. Denn diese Menschen verdienen definitiv mehr. Auch die 200.000 Teilzeitbeschäftigten, die umgerechnet auf Stundenbasis unter dieser Grenze liegen, müssen anteilig mehr bekommen.
Gerade jene Branchen, in denen viele Frauen Arbeit finden, sind Niedriglohnbranchen. Die größte ist der Bereich Hotellerie und Gastgewerbe, wo 120.000 Beschäftigte bzw. 57 Prozent der Beschäftigten für weniger als 1.500 Euro brutto arbeiteten. Dort haben sich die Sozialpartner mittlerweile erfreulicherweise auf einen österreichweiten KV-Mindestlohn von über 1.500 Euro brutto ab 2018 geeinigt.
Im Handel erhält knapp jede/r Zehnte ein Einkommen unter der Niedriglohngrenze. Sowohl in der Gastronomie als auch im Handel ist deutlich mehr als die Hälfte der Beschäftigten weiblich. Da zudem beide sehr große Branchen sind, sind es zwei der wichtigsten Beschäftigungsbereiche für Frauen überhaupt. Im Bereich „sonstige wirtschaftsnahe Dienstleistungen“, zu dem etwa die Arbeitskräfteüberlassung, Wach- und Sicherheitsdienste oder Gebäudebetreuung zählen, war ein Viertel aller Beschäftigten zu Niedriglöhnen tätig. Ebenfalls von niedrigen Löhnen betroffen sind rund 14.000 FriseurInnen und 35.000 von insgesamt 40.000 Reinigungskräften.

Geduldsprobe auf Kosten der Frauen

Die Innungsmeister mehrerer Niedriglohnbranchen (Friseure, Floristen, Textilreiniger, Konditoren) wehren sich im wahrsten Sinne des Wortes gegen das Mindeste und setzen dabei auf Verzögerungstaktik: Sie wollen die Anhebung bis 2025 hinausschieben. Möglicherweise hoffen sie auf die Geduld der überwiegend weiblichen Beschäftigten in diesen Bereichen. Diese zynische Strategie darf keinesfalls durchgehen, denn faire Lohnpolitik schaut anders aus.

Arme Frauen, arme Familien

Mit 1.500 Euro brutto monatlich kommt man netto auf ca. 1.200 Euro. Das liegt halbwegs solide über der aktuellen Armutsgrenze von 1.000 Euro pro Monat (14-mal jährlich). Aber auch wenn es sich mit dem Lohn gerade noch ausgeht: Spätestens wenn man eine Sozialleistung braucht, kann es eng werden. Denn wichtige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder eine Unfallrente berechnen sich aus dem vorangegangenen Einkommen. So beträgt beispielsweise das Arbeitslosengeld 55 Prozent des vorangegangenen Nettoeinkommens, das wären bei 1.500 Euro dann 660 Euro. Damit findet man sich deutlich unter der Armutsgrenze wieder. Von noch geringeren Löhnen gar nicht zu reden.
Brenzlig wird es auch, wenn das Einkommen für mehr als eine Person reichen muss – also Familien davon leben müssen. Dass Frauen viel öfter einen Niedriglohn erhalten, schlägt sich dabei unerfreulich nieder: Haushalte mit einer weiblichen Hauptverdienerin haben ein doppelt so hohes Armutsrisiko wie Haushalte mit einem männlichen Hauptverdiener. Bei den Alleinerziehenden ist ein Viertel arm trotz Arbeit. Wie weitgehend bekannt ist, sind 90 Prozent der Alleinerziehenden Frauen. Damit wird deutlich, was in der Mindestlohndiskussion wenig Beachtung findet: dass Kinder von Armut betroffen sind, weil ihre Eltern zu wenig verdienen.
Bei Paaren sollten auch die Männer ein Interesse daran haben, die Einkommensposition der Frauen zu verbessern. Denn nur ein ausreichend hohes Fraueneinkommen ermöglicht einen finanziellen Ausgleich, wenn ein Mann aufgrund von Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit als Verdiener ausfällt. Und auch im Falle einer Trennung geht es allen besser, wenn beide Teile ein Einkommen haben, von dem sie auch leben können.
Um Niedriglohn über verschiedene Länder hinweg vergleichbar zu machen, wurde ein eigener Indikator geschaffen. Niedriglohn ist hier definiert als weniger als zwei Drittel des durchschnittlichen Einkommens. Laut Berechnung des WIFO liegt dieser Wert für Österreich bei 1.460 Euro und damit knapp unter der im ersten Schritt angepeilten Mindestlohngrenze. Vergleicht man Österreich dabei mit anderen EU-Ländern, so zeigt sich, dass hierzulande von Gendergerechtigkeit keine Rede sein kann. Zwar liegt Österreich beim Anteil der Niedriglohn-BezieherInnen insgesamt im EU-Ranking im mittleren Bereich – der Unterschied zwischen den Geschlechtern aber ist in Österreich am größten: So haben 25 Prozent der beschäftigten Frauen, aber nur 8 Prozent der beschäftigten Männer in Österreich einen solchen Niedriglohn. Nirgends in der gesamten EU ist der Abstand größer: ein bedenklicher Befund aus Sicht der Gleichstellung.
Ein genereller Mindestlohn von 1.500 Euro würde diese Situation zumindest entschärfen. Aber zweifellos darf dort nicht haltgemacht werden. 1.700 Euro müssen das Ziel bleiben, und das sicher nicht erst im Jahr 2025.

Fadenscheinige Begründungen

Geht es darum, dass Frauen weniger verdienen als Männer, werden gerne jede Menge von Begründungen gefunden: Sie machen schlechter bezahlte Ausbildungen, sie arbeiten in den falschen Branchen – und das nur in Teilzeit, und dann noch die Unterbrechungen wegen der Karenz … Aber auch wenn diese Faktoren eine Rolle spielen: Weniger als die Hälfte der Lohndifferenz kann laut neuesten Daten der Statistik Austria mit diesen „objektiven“ Faktoren erklärt werden.

Es braucht mehr

Denn selbst wenn Branche, Beruf, Bildungsniveau, Alter, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Vollzeit/Teilzeit, Art des Arbeitsvertrags, Region und Unternehmensgröße herausgerechnet werden, bleibt ein Nachteil von fast 14 Prozent für Frauen. Zur Veranschaulichung: 14 Prozent von 1.500 Euro sind 210 Euro. Es braucht nicht viel Fantasie, dass 200 Euro monatlich mehr oder weniger in dieser Einkommensgruppe einen spürbaren Unterschied machen. Deswegen müssen auch die 1.700 Euro im nächsten Schritt das Ziel sein, die Beseitigung des Gender Pay Gaps sowieso. Dabei geht es auch um erklärbare Faktoren. Egal ob nur ein Drittel der Lehrstellen mit jungen Frauen besetzt wird oder typische Frauenberufe wie Pflegefachkraft und Kindergartenpädagogin viel zu gering bezahlt werden – Gleichstellungspolitik braucht viel mehr als den Mindestlohn. Aber dieser ist ein wichtiger Aspekt.
Ein höherer Mindestlohn ist nicht nur aus  Gründen der Gerechtigkeit dringend notwendig, er ist auch wichtig im Sinne der Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und der Vermeidung von Familienarmut. Und er ist auch wirtschaftlich sinnvoll: Haushalte mit niedrigen Einkommen müssen einen großen Teil ihres Geldes für Lebenshaltungskosten ausgeben, Lohnerhöhungen landen demnach nicht am Sparbuch, sondern direkt im Wirtschaftskreislauf. Gerade der Handel würde von der Erhöhung des Mindestlohns doppelt profitieren, weil das zusätzliche Geld in den Konsum fließen würde.

Arbeitgeber an der Reihe

Mit der Lohnsteuerreform wurden die geringen Einkommen durch die Anhebung des Einstiegssteuersatzes und mit der Anhebung der Negativsteuer von öffentlicher Seite entlastet. Davon haben überwiegend Frauen profitiert. Jetzt sind die Arbeitgeber an der Reihe, ihren Beitrag zu leisten.

Blogtipp
„Trotz Vollzeit unter 1.500 Euro“
tinyurl.com/kdhr9g9

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