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Symbolbild zu Weniger arbeiten? Das geht!

Weniger arbeiten? Das geht!

Schwerpunkt Arbeitszeit

Weniger Wochenstunden per Gesetz - das ist nur eine Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren. Es gibt aber noch viele andere. Ein Überblick.

Im Jahr 1919 wurde in Österreich die 48-Stunden-Woche verankert, seit Jänner 1975 gibt es die gesetzliche 40-Stunden-Woche. Nach mehr als 40 Jahren wäre es jetzt an der Zeit für die nächste Etappe.
Eine gesetzliche Arbeitszeitverkürzung, etwa auf 35 oder 30 Stunden, mit vollem Lohn- und Personalausgleich wäre wünschenswert – in der derzeitigen politischen Konstellation allerdings nicht umsetzbar. Es gibt aber zahlreiche andere Möglichkeiten, ungesunde, überlange Arbeitszeiten zu verkürzen und die vorhandene Arbeit auf mehr Menschen zu verteilen.
Manche dieser Möglichkeiten sind noch Utopie, andere längst Realität. Und manche davon bringen mindestens so viele Nachteile wie Vorteile. Ein Überblick.

Kollektivvertragliche Wochenarbeitszeit: Wie in so vielen Fällen haben innovative Kollektivverträge auch beim Thema Arbeitszeit vorweggenommen, wofür die gesetzliche Regelung länger braucht.
Während das Gesetz seit mehr als 40 Jahren bei der 40-Stunden-Woche stehen geblieben ist, hat sich in immer mehr Branchen mit Kollektivverträgen die 38,5-Stunden-Woche durchgesetzt. Etwa bei Schichtarbeitsmodellen kann es auch noch weniger sein.
Dass diese verkürzte Normalarbeitszeit in den Kollektivverträgen steht, bedeutet: Die Arbeitgeber großer und wichtiger Branchen haben zugestimmt. Arbeitszeitverkürzung kann also gar nicht so schlimm sein, wie uns manche Industrie- und WirtschaftsvertreterInnen permanent vorjammern.
 
Freizeitoption: In einzelnen Kollektivvertragsverhandlungen haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine Wahlmöglichkeit geeinigt: Die Beschäftigten können statt der Ist-Lohn-Erhöhung die Freizeitoption wählen. Im Bergbau und in der Stahlindustrie heißt das zum Beispiel 60 bis 66 Stunden mehr Freizeit pro Jahr – und zwar auf Dauer, nicht nur im Jahr nach dem Abschluss. Nachteil: Den Verzicht auf das Einkommen muss man sich leisten können. BezieherInnen von kollektivvertraglichen Mindestlöhnen können nicht zwischen Geld und Freizeit entscheiden, denn Beschäftigung unter dem Mindestlohnniveau ist verboten.
 
Betriebliche Arbeitszeitverkürzung: Vereinzelte Unternehmen reduzieren die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten ganz freiwillig, zahlen aber trotzdem den vollen Lohn. Das kostet zwar kurzfristig mehr, aber auf Dauer profitiert die Firma von gesünderen, motivierteren ArbeitnehmerInnen. 
 
Teilzeit: Die meistpraktizierte Form der Arbeitszeitverkürzung. Ein Drittel hat Arbeitsverträge mit weniger Stunden, als die Normalarbeitszeit ausmachen würde. Von den Frauen sind sogar 48 Prozent teilzeitbeschäftigt. Mit allen Nachteilen: kein Lohnausgleich, also niedriges Einkommen und dadurch niedrigere Pensionsbeiträge, die später zu Altersarmut führen. Es gibt natürlich auch einige Menschen, die aus freiem Willen Teilzeit arbeiten. Vielen Frauen bleibt aber nichts anderes übrig, weil sie weiterhin für die Kinderbetreuung verantwortlich gemacht werden, das Angebot an Kinderbetreuung vor allem am Land aber oft miserabel ist; weil die gesellschaftliche Realität so aussieht, dass Frauen immer noch zwei Drittel der unbezahlten Arbeit machen (Kinder, Haushalt, Pflege); und weil die Arbeitgeber mancher Branchen nur Teilzeitjobs anbieten, man werfe einen Blick auf Jobinserate etwa im Handel.
Für Arbeitgeber hat Teilzeit noch einen Vorteil: Sollte einmal doch mehr Arbeit anfallen, sind nicht sofort Überstundenzuschläge fällig. Die gibt es nämlich erst ab der 41. Wochenstunde. Für den Bereich dazwischen gibt es zwar theoretisch Mehrarbeitszuschläge, diese sind aber niedriger und kommen in der Praxis nur selten zur Anwendung.
Weil es meistens die Frauen sind, die Teilzeit arbeiten, wären sie auch diejenigen, die von einer allgemein eingeführten Normalarbeitszeit von zum Beispiel 35 Stunden mit Lohnausgleich am meisten profitieren würden: Ihre Stundenlöhne würden steigen, und weil die Arbeitszeit der tendenziell vollzeitbeschäftigten Männer sinken würde, hätten diese vielleicht auch einmal mehr Zeit für Kinder und Haushalt.
 
Überstunden reduzieren: Vollzeitbeschäftigte kommen auf durchschnittlich 41,5 Wochenstunden – das ist Platz 3 in Europa. Während also Frauen mit durchschnittlich 22,5 Stunden teilzeitbeschäftigt sind, müssen vorwiegend Männer laufend Überstunden machen. 2015 wurden insgesamt 253 Millionen Überstunden geleistet. Hier liegt ein großes Potenzial für zusätzliche Arbeitsplätze. Immer wieder wird vorgeschlagen, man könnte die Überstunden abbauen, indem man deren Steuerbegünstigung streichen würde. Das brächte zwar der öffentlichen Hand höhere Einnahmen, aber auf Kosten der Beschäftigten. Den Arbeitgebern, die die Überstunden ja anordnen, wäre das aber vermutlich egal. Eine bessere Idee zur Reduzierung der Überstunden hat der ÖGB: Sie müssen für die Arbeitgeber teurer werden, zum Beispiel um einen Euro pro Stunde. Das dadurch gewonnene Geld sollte in Arbeitsmarktpolitik und Gesundheit investiert werden.
 
Kurzarbeit: Damit kann ein Betrieb – mit Zustimmung der Gewerkschaft – zeitlich begrenzt die Arbeitszeit herunterfahren, um in Krisenzeiten Kündigungen zu vermeiden. Einen Teil des entfallenden Einkommens übernimmt das AMS. Mit Kurzarbeit konnten in der Wirtschaftskrise 2009 viele Unternehmen und Arbeitsplätze gerettet werden.
 
Elternteilzeit:
Es gibt auch Formen der Arbeitszeitverkürzung, die sich nicht nach den Bedürfnissen der Unternehmer richten, sondern nach den Lebensphasen der Beschäftigten. Bis zum siebenten Geburtstag ihres Kindes dürfen Eltern die Arbeitszeit reduzieren. Der Anspruch ist aber abhängig von der Betriebsgröße – und davon, wie lange man schon dort arbeitet. Der Einkommensverlust wird nicht ausgeglichen.
Es sind überwiegend die Mütter, die ihre Arbeitszeit verkürzen, während die Väter voll weiterarbeiten. Bei Paaren ohne Kinder arbeitet die Frau im Schnitt 3,7 Stunden kürzer als der Mann, bei Familien mit drei Kindern steigt dieser Gender Time Gap schon auf 12,7 Wochenstunden.
 
Weiterbildung:
Es gibt einige Varianten, die Arbeitszeit auf bis zu null zu reduzieren, um Zeit für berufliche Weiterbildung zu haben – Bildungskarenz, Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium. Während dieser Zeit gibt es Geld vom AMS. Entscheidender Nachteil: kein Rechtsanspruch.

Altersteilzeit: Ermöglicht reduzierte Arbeitszeit in den Jahren vor der Pension. Einen Teil des Entgeltverlusts übernimmt das AMS. Sie wird aber meistens in der Blockvariante in Anspruch genommen, also zum Beispiel ein Jahr voll arbeiten, ein Jahr gar nicht mehr. Das ist gut für den Arbeitsmarkt, denn der Betrieb muss eine Ersatzkraft einstellen. Es besteht kein Rechtsanspruch, das heißt sie ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
 
Urlaub: Die Arbeitszeitverkürzung könnte auch bei der Jahresarbeitszeit ansetzen und zum Beispiel allen ArbeitnehmerInnen nach 25 Jahren eine sechste Urlaubswoche pro Jahr gewähren. Das ist eigentlich schon vorgesehen: Derzeit gibt es die sechste Woche zwar nach 25 Jahren, aber nur, wenn man großteils in ein und demselben Betrieb gearbeitet hat. Das war seinerzeit der Regelfall, aber heute sind die Menschen mobiler. Eine andere Möglichkeit: mehr Urlaub ab dem 43. Lebensjahr, wie bei den BeamtInnen. Zusätzlich könnte es Anspruch auf eine Woche Bildungsurlaub geben.
 
Feiertage: Regelmäßig fallen gesetzliche Feiertage auf Samstag oder Sonntag, die ArbeitnehmerInnen fallen um ihre Erholung um. Wie in anderen Ländern könnten diese Feiertage auch in Österreich auf den folgenden Montag verlegt werden. Das brächte längere zusammenhängende Freizeitblöcke – die Gesundheit wird’s danken!
 
Pension: Man könnte auch die Lebensarbeitszeit verkürzen – indem man die Menschen früher in Pension gehen ließe. Politisch herrscht aber weitgehend Einigkeit, dass das faktische Antrittsalter nicht gesenkt, sondern erhöht werden müsse. Damit die Menschen ausreichend gesund bleiben, dass sie ihre Lebensarbeitszeit verlängern können, muss daher die Arbeitszeit während der Arbeitsjahre verkürzt werden.

Schreiben Sie Ihre Meinung an den Autor florian.kraeftner@oegb.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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