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Symbolbild für AK als Markt- und Preiswächterin Die AK ist Markt- und Preiswächterin, berät, unterstützt, zieht vor Gericht und vertritt die Interessen der KonsumentInnen gegenüber Politik und Wirtschaft.

Mit viel Engagement dabei

Schwerpunkt Arbeiterkammer

Die AK-ExpertInnen konnten für die KonsumentInnen wertvolle Erfolge erringen.

Es ist wie so oft eine Machtfrage. Denn Konsumentinnen und Konsumenten sind gegenüber ProduzentInnen, HändlerInnen und DienstleistungsanbieterInnen im Nachteil. Sei es aufgrund mangelnder Fachkenntnis und Information, sei es mangels Marktmacht: Daher ist es eine wesentliche Aufgabe des AK-Konsumentenschutzes, ein wirksames Gegengewicht zu bilden. Die AK ist Markt- und Preiswächterin, berät, unterstützt, zieht vor Gericht und vertritt die Interessen der KonsumentInnen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie ist in der Konsumentenpolitik eine bedeutende Akteurin in Österreich, und das durchaus mit Erfolg.

Für die Rechte der KonsumentInnen
Jährlich berät die AK rund 350.000 KonsumentInnen in ganz Österreich. Ob Gewährleistung, überhöhte Rechnungen, Bankomatgebühren, Ärger mit Handwerkern, Handy- oder Internetanbietern, VermieterInnen oder Internet-Abzocke: Der AK-Konsumentenschutz steht für die Rechte der KonsumentInnen ein, berät und bietet Hilfe zur Selbsthilfe, unterstützt mit Musterbriefen oder interveniert.
Die AK-KonsumentenschützerInnen setzen sich mit viel Engagement ein. Wenn sie erfolgreich helfen können und sich KonsumentInnen sogar bedanken, freuen sie sich besonders. Ein Auszug:
„Sie sind spitze!!! Wie haben Sie das geschafft? … Vielen, vielen Dank nochmals für Ihre Unterstützung!!“
„Daher bedanke ich mich hiermit sehr herzlich für die sehr gute Beratung und für die tolle Unterstützung, für mich war seine Arbeit Gold wert! Es ist generell sehr selten, dass man Menschen antrifft, die mit Herz und Seele ihrer Tätigkeit nachgehen, vielen Dank auch dafür! Ohne Ihre Hilfe hätte ich als Privatkundin mein Recht gegen so eine riesige Bank nicht durchsetzen können! Ich wünsche Ihnen alles Gute und ich bin überzeugt, dass Sie in Zukunft noch vielen, vielen Menschen helfen werden, ihr Recht durchzusetzen.“
„Ich möchte mich ganz herzlich für die so rasche Bearbeitung meiner Anfrage bedanken sowie auch für Ihre Einschätzung. Ich lese regelmäßig die AK-Zeitung inklusive der Konsumentenschutz-Artikel und kann nun bestätigen, dass man tatsächlich extrem rasch beraten wird – ein gutes Gefühl.“

Mit zahlreichen Preistests, Studien und Onlinerechnern bringt die AK Transparenz in Märkte, etwa bei Lebensmitteln, Telefontarifen, Mieten oder Bankgebühren. Wenn dort etwas schiefläuft, werden die AK-KonsumentenschützerInnen aktiv. So tritt die AK gegen die hohen Wohnkosten auf und fordert von der Regierung Maßnahmen, damit Wohnen wieder leistbar wird. Der AK-Konsumentenschutz macht Druck, wenn gesetzlicher Regelungsbedarf besteht. Beispielsweise hat sich die AK immer dafür eingesetzt, dass der Zugang zum eigenen Bargeld an Geldautomaten kostenlos bleiben muss, und sich vehement gegen Bankomatgebühren ausgesprochen. Nicht zuletzt aufgrund des Engagements der AK wurde im Herbst 2017 ein weitgehendes Verbot von Bankomatgebühren im Parlament beschlossen.
KonsumentInnen sollen nicht nur recht haben, sondern auch recht bekommen. Die AK zieht gegen rechtswidrige Klauseln in Verträgen vor Gericht und konnte KonsumentInnen schon viel Geld ersparen. Im Jahr 2017 konnten für KonsumentInnen rund zwölf Millionen Euro im Klagsweg herausgeholt werden. Dazu kommen noch 350 Millionen Euro wegen Falschberechnung von Kreditzinsen.

Die Klagserfolge der letzten Jahre können sich sehen lassen

  • Stop-Loss-Aktion bei Fremdwährungskrediten
    Die AK hat KreditnehmerInnen von Schweizer-Franken-Krediten unterstützt, denen von den Banken zur Absicherung ihres Kredites eine Stop-Loss-Vereinbarung empfohlen worden war, die letztlich unbrauchbar war und den KreditnehmerInnen sogar Verluste brachte. Für 140 geschädigte KreditnehmerInnen konnte ein Vergleich über rund 900.000 Euro erzielt werden.
  • Negativzinsen bei Krediten
    Ein negativer Referenzzinssatz bei variabel verzinsten Krediten muss berücksichtigt werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof in einem Verfahren, das der Verein für Konsumenteninformation im Auftrag der AK Tirol geführt hat. Insgesamt müssen rund 350 Millionen Euro von den Banken zurückgezahlt werden.
  • Zu hohe Kreditkosten
    Gegen eine Bank wurde wegen unzulässiger Klauseln ein Urteil erstritten, bei dem unter anderem eine Zinsanpassungsklausel und eine Verzugszinsenklausel als unzulässig beurteilt wurden. 1.200 KundInnen haben einen Betrag von einer Million Euro zurückbezahlt bekommen.
  • Unzulässiges Sperrentgelt bei Plastikkarten 
    Die Verrechnung eines Sperrentgelts bis 40 Euro für Bankomat- und Kreditkarten ist unzulässig. Die Sperre der Karte ist eine gesetzliche Nebenpflicht und muss daher unentgeltlich erfolgen, so der Oberste Gerichtshof. Banken und Kreditkartenunternehmen mussten verrechnete Sperrentgelte zurückzahlen.
  • Mahnungen bei Krediten werden billiger
    Mehrere von der AK erstrittene Urteile in den vergangenen Monaten zeigten: Gestaffelte Mahnspesen bei Krediten sind rechtswidrig, sie müssen in einer Relation zur offenen Forderung stehen. Die Banken mussten die Mahnspesen senken.
  • Zu lange Kündigungsfristen bei Telefonverträgen
    Telekomunternehmen beharrten bei Altverträgen auf einer langen Kündigungsfrist von zwölf Wochen. Die AK hat geklagt und recht bekommen. Bei allen Telekomverträgen, egal wann sie abgeschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist maximal einen Monat betragen.
  • Rechtswidrige Klauseln von Immobilienmaklern
    Die AK hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Maklerverträge, Miet- und Kaufanbote von vielen Immobilienmaklerunternehmen geprüft. Alle Vertragsformulare enthielten Klauseln mit gesetzwidrigen Bestimmungen. Fast alle Makler lenkten ein und unterschrieben die Unterlassungserklärung. Wer nicht unterschrieben hat, wird geklagt.
  • Kautionen konsequent eingeklagt
    Die AK Steiermark hat drei Jahre lang konsequent MieterInnen beim Streit um die Kaution unterstützt und auch geklagt. Mit Erfolg: Seitdem gibt es viel weniger Beschwerden dazu.
  • Fluggastrechte durchgesetzt
    Ärger beim Fliegen ist der Hauptbeschwerdegrund beim Reisen. Die AK berät, interveniert und klagt notfalls Fluglinien, wenn diese die gesetzlich zustehenden Entschädigungen nicht zahlen wollen.
  • Acht Jahre Kampf um Schadenersatz für ein schwerbehindertes Kind
    Die AK Tirol hat acht Jahre lang vor Gericht um Schadenersatz für ein Mädchen gekämpft, das nach einer OP schwerbehindert war, und erreichte rund 570.000 Euro Schadenersatz. Die AK Tirol kritisierte dabei insbesondere die lange Verfahrensdauer und dass ein Behandlungsopfer jahrelang gegen einen Gegner kämpfen musste, gegen den man eigentlich keine Chance hat. Ohne Hilfe der AK wäre die Familie nie zu ihrem Recht gekommen.
  • Einer Familie das Ersparte gerettet
    Einer Familie konnte 170.000 Euro Erspartes bei einem schiefgelaufenen Wohnungskauf gerettet werden und der Vater bedankt sich wie folgt:
     „… möchte ich mich auf diesem Weg noch einmal herzlichst bedanken und Ihnen bewusstmachen, wie sehr Sie mir geholfen haben und dass Sie der Einzige waren, der überhaupt probiert hat, mir zu helfen. Das war die schwerste Zeit in meinem Leben und durch solche Menschen wie Sie habe ich auch wieder Hoffnung in einer doch aus meiner Sicht komplizierten und harten Zeit. Meine Familie und ich sind Ihnen zu großem Dank verbunden.“

Bei allen Erfolgen: Wenn es nach der Wirtschaft geht, werden die Zeiten für die Rechte von KonsumentInnen schlechter. Deshalb werden wir in Zukunft – jedenfalls unter dieser Regierung – wohl vor allem dafür kämpfen müssen, dass bestehende Standards gehalten und nicht gesenkt werden.
Dabei gäbe es noch viel Handlungsbedarf für mehr Konsumentenschutz. Wir bleiben jedenfalls dran!

Mehr Info:
www.arbeiterkammer.at/Konsumentenschutz

Schreiben Sie Ihre Meinung an die Autorin gabriele.zgubic@akwien.at oder die Redaktion aw@oegb.at

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