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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995239929 Statistiken sind Argumente Die Tabellen sind wichtige Informationen für InteressenvertreterInnen und jede/n politisch Interessierte/n.

Datenquellen:
Statistik Austria/EUROSTAT, laufender Monat.
Anmerkung: Der harmonisierte VPI ist der zentrale Indikator für die Währungspolitik der EZB. Er stellt auch die beste statistische Basis für internationale Vergleiche unter europäischem Gesichtspunkt dar.

... = Bei Redaktionsschluss keine Werte bzw. für Luxemburg zum Teil nur
mehr HVPI-Werte verfügbar.

EWU = Europäische Währungsunion; EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995235764 Der rote Kaplan So nimmt die frühere Frauenvorsitzende des ÖGB, Irmgard Schmidleithner, kirchen-kritischen Menschen den Wind aus den Segeln. Kritik an diesem Teil der Kirche fällt angesichts des Schaffens von Franz Sieder ohnehin schwer: Seelsorger, Gewerkschafter, Friedensaktivist - das und mehr ist Franz Sieder.
Zu Beginn seiner Tätigkeit hat er selbst in Firmen gearbeitet, um Arbeiterleben und Akkordarbeit kennenzulernen. »Ich habe dadurch erfahren, was Arbeitsleid bedeutet.«
Mehr geduldet als gewollt
Von der offiziellen Kirche wird Sieder mehr geduldet als gewollt. Seit Beginn seiner Tätigkeit als Priester hat er sich für die Anliegen der ArbeiterInnen stark gemacht - nicht gerade ein Arbeitsschwerpunkt der katholischen Kirche. «Ich habe mich nie von der Kirche verbiegen lassen«, sagt Sieder. »Ich mache meine Aufgabe auch heute noch mit Leidenschaft und innerer Begeisterung.«
Konkret heißt das: Er bezieht zum Beispiel klar Stellung zur solidarischen Krankenversicherung: »Das ist ein Dienst am Volk, der nicht in die Hände von privatwirtschaftlichen Interessen gehört.«
An der Demonstration des ÖGB gegen die Pensionsreform im Jahr 2003 hat er auch teilgenommen: »Jesus wäre auch zu dieser Demo gegangen, und er wäre auch für die Streiks gewesen, denn sie sind ja ein gewaltloses Mittel des Widerstands.« Für Sieder gehören Streiks und Demonstrationen zum christlichen Handeln.
Erst Misstrauen, dann Freundschaft
Zusammenarbeit mit BetriebsrätInnen und Gewerkschaften war am Anfang nicht einfach, berichtet Sieder, weil ein gewisses Misstrauen gegen ihn im Raum stand. »Aber heute bin ich mit den meisten befreundet« - zum Beispiel mit Irmgard Schmidleithner.
Anlässlich der Präsentation der Sammlung von Sieders Predigten und Reden zitierte sie eine Stelle, in der es um ein Gedicht geht. Darin werden Hunde und Katzen beschrieben - Hunde, die sich abrichten lassen, und im Gegensatz dazu eigenwillige selbstbewusste Katzen. »Ich wünsche den Frauen, dass sie eigenwillige und selbstbewusste Katzen sind und nicht dressierte Hunde«, wird Sieder zitiert.
Und Schmidleithner ergänzt: »Ich hätte mir gewünscht, das von den Kollegen in der Gewerkschaftsbewegung zu hören …« 
Nani Kauer

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995235697 Die Schock-Strategie Ungezügelter Kapitalismus und Demokratie vertragen sich nicht. Das belegt Kultautorin Naomi Klein in ihrem aktuellen Buch.
Überall, wo seit den 1970er-Jahren die neoliberalen Thesen von Milton Friedman in die Praxis umgesetzt wurden, war Gewalt im Spiel, und die wurde nicht in Kauf genommen, sondern war unabdingbar, um die neoliberalen Ziele Privatisierung, Deregulierung und Entmachtung der Gewerkschaften durchsetzen zu können. Wie die CIA in ihren Verhörhandbüchern empfiehlt, mittels Folter Menschen zu brechen, um dann neue Persönlichkeiten aufzubauen, können auch ganze Gesellschaften gebrochen werden. So hat es Chiles Pinochet gemacht, als er 1973 mit US-Unterstützung geputscht hat: Mit Mord und Terror die Bevölkerung in Angst versetzt, und diesen Schockzustand ausgenützt, um Reformen durchzusetzen, die auf demokratischem Weg niemals durchsetzbar wären. Auch demokratisch gewählte Regierungen haben sich des Schockeffekts bedient, um neoliberale Reformen durchzusetzen, zeigt Klein: Die britische Premierministerin Margaret Thatcher hatte keine Chance gegen streikende Bergarbeiter. Erst nachdem sie ihr Land in den Falkland-Krieg gegen Argentinien geführt hatte, war die Bevölkerung so abgelenkt, dass sie 1984 Streikposten niederprügeln und die Gewerkschaften zerschlagen konnte.
Eines der bisher größten Opfer der Schock-Strategie war der Irak, den die USA besetzt haben, um ihn anschließend regierungsnahen Konzernen auszuliefern. Denn das für den Wiederaufbau bestimmte Geld kam nicht der einheimischen Wirtschaft zugute. Einzig die Amerikaner, die Zement, Arbeits- und vor allem Sicherheitskräfte selbst mitbrachten, haben profitiert.
Ähnlich auch in Sri Lanka nach der Tsunami-Katastrophe: Die Fischer wurden von ihren Stränden vertrieben (»Sicherheitsgründe«), um Platz zu machen für Nobelhotels, die die Wirtschaft ankurbeln sollten. Mittlerweile sieht Klein aber eine Trendwende: Wenn der Schock vorbei ist, »beginnt die Welt wieder, vernünftigen Gesetzen zu gehorchen«. Wer einmal auf die Schock-Strategie hereingefallen ist, tut das kein zweites Mal, deutet sie die linken Wahlerfolge der vergangenen Jahre, von Venezuela bis Bolivien. Dort »richtet sich die Gegenreaktion direkt gegen die Ideologie, die der wirtschaftlichen Ausbeutung zugrunde lag«.  
Florian Kräftner


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Mehr Infos unter:
www.naomiklein.org
Homepage der Autorin
www.labournet.de/diskussion/wipo/allg/schock.html
Rezension der Rezensionen

ZUR PERSON
Naomi Klein, die nach ihrem Weltbestseller »No Logo« schon zur »global einflussreichsten Person unter 35« ernannt wurde, hat mit ihrer Anti-Marken-Kampagne selbst eine weltweit gut gehende Marke geschaffen: »Naomi Inc.«, die Ein-Frau-»walking talking corporation«, wie KritikerInnen leicht spöttisch anmerken.
Das Buch »No Logo« wurde selbst zum Markenzeichen. Sogar der britische Economist widmete ihm eine Titelgeschichte. Seit dem legendären Bestseller über die Techniken der Werbung (Vance Packard: Die geheimen Verführer, 1967) habe »kein Buch so viel Antipathie gegen Marketing geweckt«. Gut so, meint die 1971 in Montreal geborene Beststellerautorin und Journalistin.
Naomi Klein ist teilnehmende Beobachterin der weltweiten globalisierungskritischen Bewegung, über die sie schreibt, und die sie kommentiert. Prophetin oder gar Kopf der Bewegung ist sie jedoch nicht. Das ist Medien-Hype, sagt sie, weil die Medien eben so sind, wie sie sind: Sie brauchen Helden oder Bösewichte, und sie brauchen »action« auf den Straßen. Was wüsste die Welt schon von den Einwänden gegen die Globalisierung ohne die Tumulte von Seattle, Prag, Göteborg, Genua?
Auch Frau Klein hat nicht als No-logo-Naomi angefangen. Als Teenager war sie selbst Opfer von Marken und Moden. Ihre »Hippie-Eltern« trieb sie mit dem Kauf modischer Klamotten zur Verzweiflung. Die Eltern, US-Amerikaner, waren aus Protest gegen den Vietnamkrieg Ende der 1960er Jahre nach Kanada gezogen. Ihren alternativen Lebensstil verabscheute die junge Naomi.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995235598 Das Konstrukt Frau Für Generationen von Frauen war Simone de Beauvoir Vorbild und sie war eine der bedeutendsten Wegbereiterinnen der Frauenbewegung. In ihrem Hauptwerk »Das andere Geschlecht« (1949) stellt sie die Grundsatzfrage, wie es dazu kam, dass Frauen als »das andere« Geschlecht betrachtet und ihre Identität von der des Mannes abgeleitet wurde. »Man kommt nicht als Frau zur Welt, man wird es«, lautet der berühmteste Satz ihres »Schlüsselwerkes«.
Gutes Elternhaus
Als Simone Lucie-Ernestine-Marie-Bertrand de Beauvoir wurde sie am 9. Jänner 1908 in Paris in eine streng katholische Familie hineingeboren. Ihr Elternhaus gehörte zum französischen Bürgertum, mit hohem Stellenwert für kulturelle Werte. Sie ging in einem Privatinstitut zur Schule und »lernt wie besessen, büffelt während des Essens Vokabeln und stellt detaillierte Zeitpläne auf, um keine Minute ungenutzt verstreichen zu lassen«, heißt es in der umfangreichen Sekundärliteratur. Sie gehörte, im Gegensatz zu ihren Vorläuferinnen, wie George Sand, George Eliot und Virginia Woolf, der ersten Generation europäischer Frauen an, deren Ausbildung jener der Männer entsprach. 1929 bestand sie als neunte Frau in Frankreich den prestigeträchtigen Hochschulabschluss in Philosophie. Als »Zweitbeste« nach Jean-Paul Sartre, der allerdings zuvor einmal durchgefallen war. Als eine der ersten Philosophielehrerinnen Frankreichs konnte Simone de Beauvoir - eine Seltenheit damals - finanziell unabhängig ein selbstständiges Leben führen.
Im »Erkennen und Schreiben« sah sie ihr Lebensprojekt und begann ihre schriftstellerische Tätigkeit bereits zu Beginn des Zweiten Weltkrieges. Den literarischen Durchbruch schaffte Simone de Beauvoir mit ihren beiden existenzialistischen Romanen »Sie kam und blieb« (1943) und »Das Blut der anderen« (1945). Bereits in den frühen Werken steht das Thema der gesellschaftlichen Anerkennung im Zentrum ihrer Auseinandersetzung.
Ihr Welterfolg »Das andere Geschlecht« gilt als »Grundstein« des modernen Feminismus. Das Buch machte sie zur Vorzeigeintellektuellen Frankreichs. Sie wurde von Regierungen eingeladen und reiste in ganz Europa, Nord-, Mittel- und Südamerika, im Nahen und Fernen Osten, in die UdSSR und nach China. Über ihre Reiseerfahrungen schrieb sie in Reportagen und Tagebüchern. 1954 erhielt sie den renommierten Prix Goncourt für ihren Roman »Die Mandarine von Paris«.
In ihren Memoiren »In den besten Jahren« beschreibt sie selbstkritisch ihre Entwicklung. Ihre Jugend sei durch den uneingeschränkten Glauben an die Macht ihres Willens geprägt gewesen. »Ich wollte nicht wahrhaben, dass auch andere genau wie ich Subjekt, Bewusstsein sein könnten.« Die Besetzung Frankreichs durch die Deutschen hatte eine Zäsur in ihrem Leben gebracht. »Ich verzichtete auf meinen Individualismus, ich erlernte die Solidarität«, erinnert sie sich. »In Wahrheit bin in die Gesellschaft hineingeboren; in ihr und in Verbindung mit ihr entscheide ich über mich.«
Freie Beziehung
Während ihres Studiums an der Sorbonne lernte sie 1929 ihren Lebensgefährten, den existenzialistischen Philosophen Jean-Paul Sartre kennen. Wie weit die beiden einander in ihrem philosophischen Schaffen beeinflusst haben, bleibt bis heute unklar. Beide lebten sie im Quartier Montparnasse, jedoch in getrennten Wohnungen und führten zeitlebens eine offene Beziehung. Ihre zahlreichen Affären und Liebschaften bildeten keinen Widerspruch zu ihrer intellektuell geprägten Beziehung. So genossen sie - nach eigenen Aussagen - »die Vorteile des Lebens zu zweit und keine seiner Unannehmlichkeiten«.
Die deutsche Feministin Alice Schwarzer, die mit Simone de Beauvoir zwischen 1971 und 1982 zahlreiche Interviews geführt hatte, machte sie auch in Deutschland besser bekannt. Anfang der 70er Jahre wurde sie von einer Generation junger Frauen, die nach einem Begriff von Anerkennung und Gleichheit und Befreiung von Diskriminierung suchten, zum Idol erhoben und wieder gestürzt.
Widersprüchlichkeit ist konstitutiv für das Leben und Werk. Sie forderte ein Recht auf »Ambiguitität«, auf Zweideutigkeit, und verwahrte sich gegen die Reduktion auf ein einziges Bild. Mit ihren Werken hat sie das Leben von Millionen Frauen beeinflusst.
Gabriele Müller

INFO&NEWS
Festveranstaltung zum 100. Geburtstag von Simone de Beauvoir
DAS ANDERE GESCHLECHT -
IMMER NOCH ANDERS?

Termin: Dienstag, 8. Jänner 2008, 17 bis 20.30 Uhr
Ort: Renner-Institut, Europasaal
Eingang: Gartenhotel Altmannsdorf,
Hotel 2, Oswaldgasse 69, 1120 Wien
(erreichbar mit U6, »Am Schöpfwerk«)
Schriftliche Anmeldung:
Fax: 01-804 08 74
kuehbauer@renner-institut.at
www.renner-institut.at

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995235361 Betriebsräte aufgepasst Zahlreiche Änderungen gibt es im kommenden Jahr im Bereich Arbeitsrecht. So kann im Kollektivvertrag die tägliche Normalarbeitszeit von bisher neun auf zehn Stunden erhöht werden. Ohne KV ist der zehnstündige Normalarbeitstag nur bei Gleitzeitregelung erlaubt. Oder dann, wenn die gesamte Arbeitszeit auf vier Tage in der Woche aufgeteilt wird und die übrigen drei Tage arbeitsfrei sind.
Bei Schichtarbeit kann per Kollektivvertrag eine tägliche Normalarbeitszeit von zwölf Stunden erlaubt werden, vorausgesetzt ein arbeitsmedizinisches Gutachten bestätigt die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Tätigkeit. Bei nicht durchgängiger mehrschichtiger Arbeitsweise kann der Beginn der Wochenendruhe bis Samstag 24 Uhr hinausgeschoben werden. Dadurch wird am Samstag eine Spätschicht möglich.
Überstunden bzw. Höchstarbeitszeit
Per Betriebsvereinbarung können zusätzliche Überstunden zugelassen werden: Gesamtarbeitszeiten bis zu zwölf Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche werden so ermöglicht. Und dies während 24 Wochen je Kalenderjahr, (bisher zwölf Wochen).
Nach acht Wochen ist eine zweiwöchige Pause einzulegen, in der nur die sonst zulässigen Überstunden verrichtet werden dürfen. Solche Betriebsvereinbarungen sind der Gewerkschaft und dem Arbeitsinspektorat zu melden.
Überstunden dieser Art sind auch in betriebsratslosen Betrieben mit schriftlicher Einzelvereinbarung möglich, sofern die Unbedenklichkeit arbeitsmedizinisch festgestellt werden konnte. Theoretisch können Arbeitnehmende solche Überstunden ablehnen ohne dadurch benachteiligt zu werden.
Teilzeitarbeit 
Teilzeitbeschäftigten gebührt ein 25-prozentiger Zuschlag für Mehrarbeit, wenn sie nicht in einem dreimonatigen Zeitraum ausgeglichen wird. Bei gleitender Arbeitszeit gilt die vereinbarte Gleitzeitperiode als Ausgleichszeitraum.
Der Zuschlag wird nicht ausbezahlt, wenn die geleistete Mehrarbeit innerhalb des laufenden Quartals durch Zeitausgleich abgegolten wird. Allerdings muss ein Zeitausgleichkonsum einvernehmlich vereinbart werden. Beachtet werden muss auch, dass die kollektivvertragliche Mehrarbeit immer zuschlagsfrei ist. Es ist nur die darüber hinaus geleistete Arbeitszeit zuschlagspflichtig.
Ein Beispiel: Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte sieht eine wöchentliche Normalarbeitszeit von 38,5 Stunden und zuschlagsfreien 1,5 Stunden vor. Zuschläge gibt es erst für Leistungen darüber hinaus.
Zwölf-Stunden-Schichten waren bisher nur am Wochenende und in Verbindung mit einem Schichtwechsel erlaubt. Nun ist die Ausdehnung des Schichtbetriebs auf zwölf Stunden auch unter der Woche durch die Kollektivvertragsparteien möglich. Voraussetzung ist die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit.
Gleitzeit
Nunmehr kann ein Zehn-Stunden-Tag mit Gleitzeit im Rahmen von schriftlichen Einzelvereinbarungen oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Bisher war dies nur per KV möglich. Die Betriebsvereinbarung muss Folgendes enthalten: Dauer der Gleitzeitperiode, Gleitzeitrahmen, das Höchstmaß allfälliger Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und Zeitschulden in die nächste Gleitzeitperiode sowie die Dauer und Lage der fiktiven Normalarbeitszeit. Betriebsvereinbarungen sind in Unternehmen mit Betriebsräten möglich. Ansonsten muss mit jedem einzelnen Arbeitnehmer eine schriftliche Gleitzeitvereinbarung geschlossen werden.
Einarbeitung von Feiertagen
In Zukunft ist für das Einarbeiten von arbeitsfreien Feiertagen und anderen freien Tagen in Zusammenhang mit den Feiertagen ein Zeitraum von 13 Wochen vorgesehen. Bisher waren es sieben Wochen. Der Arbeitgeber hat Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Kontrolliert werden sie vom Arbeitsinspektorat. Für Verstöße gegen Arbeitszeitgrenzen oder Ruhezeiten beträgt der Strafrahmen nunmehr 72 bis 1.815 Euro. Für besonders gravierende Rechtsverletzungen sind Strafen von 218 bis 3.600 Euro vorgesehen.
Fehlende Aufzeichungen
Bisher galt das Nichtführen von Arbeitszeitaufzeichnungen als eine einzige Übertretung und wurde mit 20 bis 436 Euro bestraft. Jetzt zählen hier alle einzelnen ArbeitnehmerInnen. Hat ein Arbeitgeber 100 MitarbeiterInnen und führt für keine/n von ihnen Arbeitszeitaufzeichnungen, so hat er 100 Übertretungen begangen. Außerdem verfallen in diesem Fall die Fristen für die Geltendmachung von Lohnansprüchen nicht.  
Gabriele Müller


INFO&NEWS
Weitere Informationen zum Thema
finden Sie unter:
www.arbeiterkammer.com/

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995235067 amnesty international/Türkei: Ein Frauenhaus für Istanbul Maßnahmen zum Schutz der Opfer sind unzureichend. Zwar sieht seit einigen Jahren ein Gesetz die Einrichtung von Frauenhäusern in allen größeren Städten und Stadtteilen mit mehr als 50.000 EinwohnerInnen vor, die Stadtverwaltungen zögern aber. Seit Jahren arbeitet amnesty international Türkei an der Bewusstseinsbildung zum Problem der häuslichen Gewalt. Jetzt hat die lokale ai-Gruppe von Istanbul Mitglieder anderer Länder um Unterstützung für die Einrichtung eines Frauenhauses im Stadtteil Beşiktaş gebeten. Jede dritte Frau in der Türkei wird geschlagen, körperlich oder sexuell misshandelt. 88 Prozent aller Frauen in der Türkei leben in gewalttätiger Atmosphäre. Laut Statistik der Menschenrechtsabteilung des Gouverneursamtes Istanbul verliert alle zehn Tage eine Frau durch einen sogenannten »Ehrenmord« ihr Leben. 2006 verabschiedete das Parlament eine verbesserte Version des Gesetzes zum Schutz der Familie mit vergrößertem Anwendungsbereich. Bitte schreiben Sie an den Bürgermeister von Beşiktaş und fordern Sie ihn auf, ein Frauenhaus zu errichten. Postkarten sind im ai-Büro erhältlich.

G. M.

Link zum Thema
www.amnesty.at/frauenrechte/cont/laenderthemen/istanbul.html

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995235059 Internationale Finanzmärkte: Finanzkontrolle Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac sind die aktuellen Pläne der EU-Finanzminister zur Reform der europäischen Finanzmarktaufsicht ungenügend. »Der Ansatz einer EU-weiten Aufsicht ist richtig, aber ohne weitreichende Kompetenzen wird sie wirkungslos bleiben und weitere schwere Finanzkrisen und ihre Folgen wie den aktuellen Zinsanstieg für Unbeteiligte nicht verhindern können«, so Attac-Gründungsmitglied Christian Felber. Attac fordert daher die Schaffung einer unabhängigen öffentlichen Rating-Agentur. Private Agenturen sind bestechlich. Sie beziehen die Hälfte ihrer Einnahmen aus Derivatbewertungen für ihre Geldgeber und stellen somit zu gute Zeugnisse aus. Weiters gefordert wird die Genehmigungspflicht für Derivate. Die Hypothekenkrise hätte so verhindert werden können. Diese Sicherheitsmaßnahme fehlt derzeit in der Finanzmarktaufsicht. Für Investmentfonds sollten strenge Regeln bezüglich Transparenz, Anlage, Kreditaufnahme und Steuern gelten. »Damit hätten Fonds, die in Steueroasen lizenziert sind, keine Chance«, meint Felber. »Ein globaler Finanzmarkt benötigt eine globale Finanzmarktaufsicht. Eine EU-weite Finanzmarktaufsicht für den Binnenfinanzmarkt ist eine Mindestanforderung. «

G. M.

Link zu ATTAC
www.attac.at

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995234990 China: Unfaires Spielzeug Aus China stammen 80 Prozent des in Österreich verkauften Spielzeugs. ArbeiterInnen in der Spielzeugindustrie schuften dort bis zu 400 Stunden im Monat. Im November bereiste ein Team der Organisation Südwind das Land, um vor Ort die Lage zu sondieren. »Überstunden werden nicht oder unzureichend bezahlt. Unsere Arbeitsverträge bekommen wir nie zu Gesicht«, erzählt der 31-jährige Cui über seine Arbeit bei Haowei Toys, einem der Zulieferbetriebe von Disney. Dort müssen die ArbeiterInnen einseitige »Vereinbarungen« unterschreiben, Details wie Löhne oder Arbeitszeiten werden vom Management ergänzt.
Von den mickrigen Gehältern wird den ArbeiterInnen ein Viertel für Unterkunft und Verpflegung abgezogen. »In jedem Stockwerk leben 200 Leute«, berichtet ein Arbeiter: »Für sie gibt es drei Toiletten.«
Wegen der Kritik an den Arbeitsbedingungen in der Spielzeugindustrie hat auch deren Weltverband ICTI (International Council of Toy Industries) einen Verhaltenskodex geschaffen, den große Spielzeughersteller wie Mattel oder Lego übernommen haben. SACOM, eine NGO, die für die Arbeitsrechte in der chinesischen Spielzeug- und Bekleidungsindustrie kämpft, hat eine Online-Petition zu Disney gestartet.

G. M.

Auch Sie können unter www.petitiononline.com/wlchan faire Arbeitsbedingungen einfordern.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995234937 IGB/Aids: Gewerkschaften gegen Aids Mit 1. Dezember, dem Internationalen Weltaidstag, hat sich auch der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) der weltweiten Kampagne zur Bekämpfung dieser heimtückischen Krankheit angeschlossen. Der neue Aktionsplan des IGB verfolgt drei Hauptziele: Verstärkt werden sollen die Strategien zur Aidsbekämpfung der Mitgliedsorganisationen aller Kontinente, insbesondere Afrika. Der Gesundheit, Sicherheit am Arbeitsplatz und Vermeidung von Berufskrankheiten soll in Hinblick auf HIV/Aids und in Zusammenarbeit mit allen Mitgliedsorganisationen verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden. Zudem will der IGB die Aktionen und Strategien der nationalen und internationalen Gewerkschaften koordinieren und unterstützen. »Es geht nicht darum, Pflaster anzubringen«, meint IGB-Generalsekretär Guy Ryder. »Es gibt keine geeignete Lösung gegen die Pandemie, solange es keine Verbesserungen der Gesundheitssysteme, einschließlich der Arbeitsbedingungen des Personals gibt.«

G. M.

Informationen auf Englisch finden Sie unter
www.worldaidscampaign.info/index.php bzw.
www.global-unions.org

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995234905 Entwicklungspolitik: Inkohärenz Immer weitergehende Freihandelsabkommen zwingen afrikanische Länder zur Öffnung ihrer Märkte für Konsumgüter und Lebensmittel. Das ist gut für europäische ProduzentInnen, die ihre Absatzmärkte ausbauen. In der lokalen afrikanischen Wirtschaft werden Hunderttausende Arbeitsplätze zerstört. Gleichzeitig werden im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) Maßnahmen finanziert, welche die ländliche Produktion fördern und Ernährungssouveränität sicherstellen sollen. Die Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit (AGEZ), Dachverband von 33 entwicklungspolitischen NGOs in Österreich, kritisiert, dass sinnvolle Maßnahmen der EZA durch die EU- und die österreichische Außenwirtschaftspolitik unterlaufen werden. Sie fordert daher die Umsetzung einer mit den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit kohärenten Agrarhandels-, Exportförderungs- und Klimapolitik. Nun hat die AGEZ den Bericht »Entwicklungspolitische Kohärenz - zwischen Anspruch und Wirklichkeit« verfasst. Er listet konkrete Forderungen auf, die jenem verkürzten Politikverständnis entgegenwirken sollen, das Entwicklungszusammenarbeit nur als humanitäres oder soziales Anliegen versteht.

G. M.

Der AGEZ-Bericht ist abrufbar unter: www.oneworld.at/agez/AGEZ-Bericht-Kohaerenz.pdf

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995234850 Unilever/Europa: Kündigungswelle Im August 2007 kündigte Unilever an, weltweit bis zu 60 Standorte zu schließen und 20.000 Arbeitsplätze abzubauen. Gemeinsam mit dem Unilever Euro-Betriebsrat veranstalteten die Europäischen Gewerkschaftsföderationen der Nahrungsmittel- und Chemieindustrie am 4. Dezember eine grenzübergreifende Demonstration und ArbeitnehmerInnenkonferenz in Rotterdam. Über 800 GewerkschafterInnen aus ganz Europa nahmen teil, darunter auch eine Delegation aus Österreich. Eine europaweite Restrukturierung im Unilever-Konzern steht bevor: Befürchtet wird eine Kündigungswelle von bis zu 12.000 Stellen, 20 bis 25 Standorte stehen zur Disposition. In Westeuropa ist nahezu jeder dritte Arbeitsplatz gefährdet. Wolfgang Svab, Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates der Unilever Austria GmbH: »Heute trifft es in erster Linie Kolleginnen und Kollegen in Großbritannien und den Niederlanden - wen trifft es morgen?« Bislang ist die Konzernspitze von Unilever der Verpflichtung zur Information und Anhörung der ArbeitnehmerInnenvertretungen nicht nachgekommen. »Die Konzernspitze spricht über Wachstum, räumt aber nur das Vermögen des Unternehmens in den einzelnen Ländern aus, um den Aktienpreis über Rückkäufe und Dividenden in die Höhe zu treiben«, so Wolfgang Greif, Internationaler Sekretär der GPA-DJP.

G. M.

Mehr Informationen zu Unilever unter www.gmtn.at (Internationales)

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995234808 Nur ein Dankeschön Die Entwicklung des steirischen Bauarbeitsmarktes vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung ist Gegenstand eines mehrjährigen Forschungsprojektes, für das der EU-Experte der steirischen Arbeiterkammer, Dr. Franz Heschl, verantwortlich zeichnet. Als Zwischenbericht im Rahmen dieses Forschungsprojektes hat Heschl nun eine Studie mit dem Titel »Die Arbeit ist halt momentan in Ungarn. Arbeitserfahrungen steirischer Bauarbeitnehmer in Ost- und Südosteuropa« vorgelegt, die aufzeigt, dass die Wanderungsbewegungen auf den Arbeitsmärkten als Folge der Osterweiterung durchaus keine Einbahnstraße sind: »Die West-Ost-Wanderung ist natürlich keine Massenbewegung, aber es sind gar nicht so wenige heimische Bauarbeiter, die diesen Weg einschlagen«, schätzt Heschl.
Arbeitskräftemobilität
Die Baubranche sei nicht der einzige Wirtschaftszweig, in dem neue Formen der transnationalen Arbeitskräftemobilität zu beobachten seien, aber zweifellos eine jener Branchen, in denen die Unternehmen die Osterweiterung sehr schnell als Chance begriffen haben: »Die österreichischen Bauunternehmen haben seit der Ostöffnung Anfang der Neunzigerjahre und erst recht nach der Osterweiterung eine Expansionsstrategie in diesen Ländern eingeschlagen. Diese Strategie versprach umso mehr Erfolg, als gerade auf dem Bausektor entsprechender Aufholbedarf bestand und nach wie vor besteht«, skizziert Heschl die Vorgangsweise der Bauunternehmen, die er in der Studie am Beispiel der drei österreichischen Bau-Multis Porr, Strabag und Alpine nachzeichnet.
Was die von diesen Multis betriebenen Großbaustellen beispielsweise in Ungarn, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Bulgarien oder Rumänien gemeinsam haben, ist die Tatsache, dass an den Schaltstellen - etwa als Bauleiter oder Poliere - meist österreichische Fachkräfte tätig sind. Und zwar gar nicht unfreiwillig, wie Heschl in eingehenden Interviews mit vielen Betroffenen erfahren hat: »Die meisten der Befragten nehmen den Einsatz auf osteuropäischen Baustellen als Chance wahr, ihren Job zu sichern oder in der Unternehmenshierarchie ein wenig nach oben zu klettern, in der Annahme, dass ihre Bereitschaft zur Mobilität langfristig entsprechend honoriert wird.« Kurzfristige Lohnerhöhungen spielen eher keine Rolle.
Was allen Befragten gemeinsam ist, sei das Gefühl, mit den spezifischen Problemen, die mit einem Job auf einer Großbaustelle in Osteuropa verbunden sein können, allein gelassen zu werden. Das beginne bei Sprache und Mentalität der einheimischen Kollegen und endet bei rechtlichen Problemen wie Haftungs- oder Steuerfragen bis hin zur Versorgungssicherheit bei Unfällen.
Einhellige Kritik klingt an der mangelnden Vorbereitung auf die Rahmenbedingungen in den fremden Ländern durch. Hier sieht Heschl die entsendenden Unternehmen in der Pflicht: »Die Baukonzerne verdienen mit ihren Osteuropaaktivitäten viel Geld, nicht zuletzt dank des Einsatzes und der Mobilitätsbereitschaft der österreichischen Mitarbeiter. Da kann es doch nicht zu viel verlangt sein, diese Mitarbeiter auf Firmenkosten auf ihren Auslandsjob vorzubereiten«. Als unterbewertet betrachten die Betroffenen den Zeitaufwand, der bei dieser speziellen Form des Pendelns entsteht. In diesem Zusammenhang schlägt die AK vor, in Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen festzulegen, dass Pendelzeiten als Arbeitszeiten zu werten sind und Regelungen für deren Abgeltung festgelegt werden.
Sechs Jahre Pendeln
Die in der Studie aufgezeigten neuen Formen der Arbeitsmobilität erfordern nach Ansicht Heschls auch eine Abgeltung im Pensionssystem: »Einer der Interviewten hat mir vorgerechnet, dass er mehr als sechs Jahre seines bisherigen Arbeitslebens mit Pendeln verbracht hat, zusätzlich zur regulären Arbeitszeit, versteht sich. Das heißt: Wenn der betreffende Kollege nach 45 Dienstjahren in Pension geht, hat er in Wirklichkeit 51 Jahre gearbeitet.« Dazu komme die bei Auslandsaufenthalten unvermeidliche Trennung von der Familie, zitiert Heschl abschließend einen weiteren Interviewpartner: »Was habe ich für eine Belohnung gehabt in meinem Leben, wenn ich 43 Jahre von der Familie weg war? Ein Dankeschön?« 
Berndt Heidorn


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Broschüre zum Download:
www.akstmk.at/

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995234168 Kommentar | Position verbessert In Österreich liegen die Arbeitskosten im oberen Mittelfeld, das lässt sich nicht bestreiten. Diese Werte sagen aber wenig über die Wettbewerbsfähigkeit aus. Denn die Arbeitskosten müssen immer mit der Produktivität ins Verhältnis gesetzt werden. Je höher die Produktivität, desto weniger Arbeitsstunden sind notwendig, um das gleiche Produkt bzw. Dienstleistung herzustellen.
Wenn man die Arbeitskosten in Verhältnis zur Produktivität setzt, erhält man die Lohnstückkosten. Diese drücken aus, wie viel Lohn/Gehalt (einschließlich der Lohnnebenkosten) für eine Produkt- oder Dienstleistungseinheit bezahlt werden muss.
Starke Produktivitätssteigerungen
Wie das Wirtschaftsforschungsinstitut im Oktober berichtet, hat sich die internationale Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Sachgütererzeugung durch starke Produktivitätssteigerungen weiter verbessert. Längerfristig wird die Wettbewerbsposition eines Landes vor allem von der Qualifikation der Arbeitskräfte und von der Innovationsfähigkeit der Unternehmen bestimmt, kurzfristig spielt aber die Entwicklung der Lohnstückkosten (Arbeitskosten je Produktionseinheit die wichtigste Rolle).
Die Entwicklung der Arbeitskosten, der Produktivität und der Lohnstückkosten zeigt Grafik 1 »Arbeitskosten pro Stunde in der Sachgütererzeugung«.
2006 kostete die Arbeitsstunde in Österreichs Sachgüterproduktion (Industrie und Gewerbe) 29,15 Euro, fast gleich viel wie in Finnland und den Niederlanden. In diesen Zahlen sind die Lohnnebenkosten bereits enthalten.
Österreich steht mit diesen Zahlen in der internationalen Arbeitskostenrangordnung an 11. Stelle. In Norwegen waren die Arbeitskosten am höchsten (+30 Prozent gegenüber Österreich) vor Belgien, der Schweiz und Schweden sowie Deutschland (+10,5 Prozent). Aber auch in Dänemark, Frankreich und Luxemburg kostete die Arbeitsstunde mehr als in Österreich.
Mit großem Abstand (Arbeitskosten weniger als die Hälfte von Österreich) folgen die neuen EU-Länder Slowenien (-63 Prozent), Ungarn, Tschechien und Slowakei (rund -80 Prozent). In Polen betragen die Arbeitskosten 15 Prozent, in Rumänien und Bulgarien unter zehn Prozent der österreichischen.
Große Lohnkostenunterschiede
Nach Ansicht der Wirtschaftsforscher werden diese großen Lohnkostenunterschiede zwischen West- und Osteuropa bisher noch durch einen entsprechenden Rückstand bei der Kapital- und Infrastrukturausstattung ausgeglichen. Entscheidend für die Beurteilung der Wettbewerbsfähigkeit sind nicht nur die Kosten der Arbeitskraft, sondern auch die Produktivität (Produktionsleistung der Erwerbstätigen).
In Österreich kam es 2006 zu einer kräftigen Beschleunigung des Produktivitätswachstums in der Sachgütererzeugung (+8 Prozent). Siehe Grafik 2: »Entwicklung der Stundenproduktivität«. Die neuen EU-Länder verzeichnen nach wie vor starke Produktivitätszuwächse. Neben Estland waren hier vor allem die Slowakei und Tschechien an der Spitze, in der EU-15 wiesen Irland sowie die skandinavischen Länder Schweden und Finnland die stärksten Zuwachsraten auf.
Lohnstückkosten gesunken
Die Lohnstückkosten - Arbeitskosten je Produktionseinheit - sind für die internationale Wettbewerbsfähigkeit am wichtigsten. Sie werden aus dem Verhältnis der Arbeitskosten zur Produktivität errechnet (siehe Grafik 3: »Entwicklung der Lohnstückkosten«).
Mit der Belebung der Produktivitätssteigerung verringerten sich die Lohnstückkosten der Sachgütererzeugung im Jahr 2006 um 4,2 Prozent. Gegenüber dem Durchschnitt der Handelspartner verbesserten sie sich - in einheitlicher Währung - um 1,9 Prozent.
Georg Kovarik
Mag. Leiter der Abteilung
Volkswirtschaft des ÖGB


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Arbeitskostenauflistung
bei Statistik Austria
www.wifo.ac.at
Institut für Wirtschaftsforschung


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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995234017 Beschleunigte Inflation Die Inflation hat sich gegen Ende des Jahres 2007 deutlich beschleunigt. Im Oktober 2007 war das Preisniveau gemessen am Index der Verbraucherpreise (VPI) um 2,8 Prozent höher als ein Jahr zuvor, im November sogar schon um 3,1 Prozent. Diese  Preissteigerungen sind die stärksten Erhöhungen seit März 2005. Mit dieser Welle von Preissteigerungen ist in den nächsten Monaten mit einer Geldentwertung von drei Prozent und mehr zu rechnen. Die Konsequenz ist, dass für das Jahr 2008 die Inflation deutlich höher sein wird als das Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) im September 2007 prognostiziert hatte - diese Prognose lag auch den Lohnverhandlungen im Herbst 2007 zugrunde. Damals war für 2008 im Jahresdurchschnitt mit zwei Prozent Inflation gerechnet worden, nach der aktuellen Prognose vom Dezember sind es schon 2,6 Prozent (siehe Grafik : »Inflationsentwicklung«).
Seit 1995 nie über drei Prozent
Manche werden an dieser Stelle fragen: Wieso müssen wir uns über einige Zehntelprozente Veränderung so viele Gedanken machen? Die Antwort lautet: Weil wir nicht nur bei der Inflation, sondern auch bei den kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen seit Längerem mit Größenordnungen rechnen, die im historischen Vergleich niedrig sind, und wo einige Zehntel einen Unterschied machen, der keineswegs vernachlässigbar ist. Während früher Inflationsraten von drei bis vier Prozent in Österreich als normal angesehen wurden und zeitweise erheblich höhere Werte registriert wurden, hat seit 1995 die Jahresinflation nie mehr die drei-Prozent-Marke überschritten, in einzelnen Jahren sank die Inflationsrate sogar unter ein Prozent. Mit der Inflationsrate hat sich auch die nominelle Lohnzunahme stark verlangsamt. Im Durchschnitt aller Beschäftigten waren nach Abzug des Geldwertverlustes die Reallohnsteigerungen in den letzten Jahren sehr gering. In einer solchen Konstellation kann daher eine zum Zeitpunkt der Lohnabschlüsse nicht absehbare Beschleunigung der Inflation den realen Wert eines Lohnabschlusses erheblich mindern. Bei einer über die einjährige Geltungsdauer des Kollektivvertrags erwarteten Inflation von zwei Prozent bringt eine Lohnerhöhung um 3,2 Prozent (Beispiel Handelsangestellte) einen Brutto-Reallohnzuwachs von 1,2 Prozent, netto im Schnitt etwa 0,8 Prozent. Beschleunigt sich nun das Inflationstempo auf 2,5 Prozent, so bleibt real entsprechend weniger übrig, bei einem Lohnabschluss von 2,7 Prozent (Beispiel öffentlich Bedienstete) real praktisch nichts mehr.
Die Auswirkungen sind nicht nur aus der Sicht der ArbeitnehmerInnen negativ, sondern auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Denn inzwischen stimmen die meisten Wirtschaftsforscher darin überein, dass der entscheidende Impuls für ein mittelfristig stärkeres Wirtschaftswachstum von einer Belebung des seit Jahren schwächelnden privaten Konsums kommen müsste. Eben diese wird dann wiederum nicht eintreten, wenn die zuletzt wieder etwas höheren Kollektivvertragsabschlüsse im Nachhinein durch eine Beschleunigung der Inflation zum Teil wieder entwertet werden.
Als hauptsächliche Preistreiber im Warenkorb des Verbraucherpreisindex erweisen sich diesmal neben den Erdölprodukten als üblichen Verdächtigen vor allem die Preisbewegungen bei Lebensmitteln. Benzin und Dieseltreibstoff waren zuletzt um 18 bis 20 Prozent teurer (im Jahresabstand), haben aber während des abgelaufenen Jahres stark fluktuiert. Im ersten Halbjahr 2007 waren die Treibstoffpreise mehrere Monate erheblich billiger und damit inflationsdämpfend. Nicht unmöglich, wenngleich kaum prognostizierbar ist es, dass die Treibstoffpreise irgendwann 2008 auch wieder sinken. Anders allerdings ist die Preisentwicklung bei Strom - zuletzt plus sechs Prozent - und Erdgas mit mehr als sieben Prozent. In diesen Steigerungen kommt eine wachsende Knappheit zum Ausdruck, bei der kurzfristig keine Änderung erwartet werden sollte.
Ein neues Phänomen sind starke Preissteigerungen bei Lebensmitteln. Für Nahrungsmittel und Getränke insgesamt stiegen die Preise mit gut 6,4 Prozent mehr als doppelt so stark als der Preisindex. Besonders stark stiegen die Preise für Milch- und Getreideprodukte: für Vollmilch um 13 Prozent, Käse und Joghurt um 20 Prozent, Butter sogar um 30 Prozent, Öle und Fette um 13 Prozent, Brot und Gebäck um acht bis elf Prozent, Weizenmehl um fünf Prozent (jeweils gegenüber dem November 2006). Siehe Grafik : »Internationale Rohstoffpreisentwicklung«.
Die steigenden Lebensmittelpreise sind keine österreichische Besonderheit, sondern auch durch die Trends auf den internationalen Märkten bedingt. Wegen der absehbaren negativen Auswirkungen auf die reale Einkommensentwicklung und auf den privaten Konsum muss dieser Problematik ab sofort deutlich mehr Augenmerk zugewendet werden als in der Vergangenheit.
Konsequenzen sind notwendig
Es wird immer klarer, dass die Forcierung der Verwendung von Bodenerzeugnissen zur - hoch subventionierten - Produktion von Treibstoffen und Elektrizität ein falscher Weg ist. Es entsteht dadurch hausgemacht ein zusätzlicher Druck auf die Verbraucherpreise, der sich auf die Wirtschaft destabilisierend auswirkt und die Bezieher niedriger Einkommen besonders hart trifft.
Konsequenzen sind auch im Bereich Landwirtschaftspolitik notwendig. Die Nutznießer der rasanten Preissteigerungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sind die Bauern, deren Einkommenssituation sich stark verbessert. Die Agrarsubventionen wurden in der Vergangenheit zu einem erheblichen Teil von Preissubventionen auf Direktzuschüsse umgestellt. Mit dem zu erwartenden sprunghaften Anstieg der Agrareinkommen wird jedoch die Begründung für diese Direktzuschüsse zunehmend schwächer.
Die Agrarsubventionen sind im EU-Haushalt nach wie vor dominant. Der größere Teil der Subventionen an die Bauern in Österreich kommt aus dem EU-Budget (1,4 Milliarden Euro), aber auch die Subventionen aus den inländischen Steuermittel sind mit annähernd einer Milliarde Euro durchaus beachtlich. Wenn als Konsequenz der Preisentwicklung die Agrareinkommen weniger stark subventioniert werden müssen, so sollte dies auch in der Budgetgestaltung einen entsprechenden Niederschlag finden. Einsparungspotenziale sollten auf nationaler und auf EU-Ebene konsequent genutzt werden - auch im Agrarbereich.
Dr. Günther Chaloupek


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Nationaler Verbraucherpreisindex
der Österreichischen Nationalbank
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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995233587 Plattform Arbeitsmedizin Die »Plattform Arbeitsmedizin und Gesundheitsförderung im Betrieb« ist ein Verein, getragen von den Sozialpartnern Wirtschaftskammer Tirol, Arbeiterkammer Tirol, ÖGB Tirol, Industriellenvereinigung Tirol, der Ärztekammer Tirol, den Sozialversicherungsträgern (TGKK, SVA der gewerblichen Wirtschaft, AUVA, PVA), privaten Versicherungen (Uniqa, Merkur, Tiroler Versicherung), vier Tiroler Großbetrieben (Swarovski, Sandoz, Plansee und Felder) sowie dem Land Tirol als strategischem Partner. Ziel des Vereins ist es, impulsgebend im Bereich der Arbeitsmedizin und der Gesundheitsförderung in Betrieben zu sein. Gesundheitsförderung funktioniert jedoch nur, wenn die Betreuung der Betriebe und der ArbeitnehmerInnen vor Ort erfolgt und die Betroffenen sich aktiv einbringen können.
Gesundheitstage
Bisher wurden Gesundheitstage in allen Tiroler Bezirken durchgeführt. Dabei haben die Unternehmen einfache, meist kostengünstige Anregungen erhalten, wie sie in ihrem Betrieb Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen durchführen können. Neben Untersuchungen wurden einen Tag lang eine Vielzahl von Vorträgen zu Themen wie »Fit und produktiv im Büro«, »Alkohol« sowie Workshops eines Kinesiologen und Lachjoga angeboten.
Im vergangenen Jahr wurde eine Befragung unter ArbeitsmedizinerInnen, Unternehmen und BetriebsrätInnen zur Erhebung der arbeitsmedizinischen Situation in den Betrieben durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Befragung dienen als Basis für weitere Aktivitäten des Vereins. Bei den gut beurteilten Themen hat »Alkoholstrategie« den ersten Platz eingenommen - Verdienst des seit 1999 in Tirol laufenden Programms: »Prävention in Betrieben - PiB«. Über 3.000 Führungskräfte und BetriebsrätInnen haben an diesen Schulungen teilgenommen.
Ergebnis der Studie war auch, dass BetriebsrätInnen von der Arbeit der ArbeitsmedizinerInnen zu wenig wissen, und dass die Kommunikation zwischen ArbeitsmedizinerInnen und BetriebsrätInnen verbesserungswürdig ist. Wir haben dies zum Anlass genommen, um im Oktober eine eigene Veranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. Dabei wurden zuerst die Ergebnisse der Befragung von Dr. Heinz Fuchsig von der AUVA vorgestellt, um alle TeilnehmerInnen entsprechend zu informieren.
Schwerpunkte
Bei der Veranstaltung wurden folgende Punkte als wichtig für die Zusammenarbeit diskutiert:

  • Kontakt aufnehmen: Neue BetriebsmedizinerInnen oder ein neuer Betriebsrat sollten das Gespräch mit der anderen Funktion suchen.

  • Kommunikation strukturieren: Wenn Menschen das wertvollste Kapital des Unternehmens sind, kann man zumindest am Jahresende einen »Kontoauszug« einfordern. Was wurde zur Pflege der MitarbeiterInnen getan, wo sieht der Arzt, die Ärztin Verbesserungsbedarf?

  • Offen kommunizieren: Von beiden Seiten wird höchstes Vertrauen und Einsatz für die MitarbeiterInnen erwartet. Haben die Betriebsräte für dringliche Fälle die Handynummer des Betriebsarztes?

  • Strategien festlegen: Z. B. für schwierige Fälle, chronische Krankheiten etc. Alkoholstrategien bringen sehr hohe Erfolgsraten.

  • Gesunde Bonifikationen: Ob Weihnachtgeschenk oder Prämie – »we care« ist die Botschaft. Das können schweißreduzierende Sprays für den Sicherheitsschuh sein, ergonomische Hilfen oder Gutscheine für Wellnesshotels.

  • MitarbeiterInnen einbeziehen: ArbeitsmedizinerInnen und BetriebsrätInnen unterstützen gemeinsam die Bedürfnisse der Belegschaft bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. BGF kann rein von oben herab nicht funktionieren.

  • Kranke und Behinderte schrittweise reintegrieren: In Deutschland ist Wiedereingliederungsmanagement seit 2004 für alle Krankenstände ab sechs Wochen pro Jahr für Betriebe verpflichtend – für die Betroffenen freiwillig.
Peter Hofer, ÖGB Tirol;
Dr. Heinz Fuchsig, 
Dr. Heinrich Geissler,
beide Arbeitsmediziner AUVA

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www.suva.ch
Schweizer Schwester der AUVA mit eigenem Bereich »Absenzenmanagement«
www.bike2business.at
Wettbewerb zum fahrradfreundlichsten Betrieb
www.kontaktco.at/pib/index.htm
Alkohol-Prävention im Betrieb

INFO&NEWS
Den Handlungsleitfaden betriebliches Wiedereinglie derungsmanagement kann man bestellen bei:
bianca.kruber@dgb-bildungswerk.de

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995201560 Zu Gast im Parlament Das Angestelltengesetz ist das wohl bedeutendste Sondergesetz des Arbeitsvertragsrechts. Als solches kann es nur dann richtig verstanden werden, wenn man auch jenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen Beachtung schenkt, die als Bestandteile des allgemeinen Arbeitsrechts auf das Arbeitsverhältnis der Angestellten Anwendung finden. Der aktuell erschienene Kommentar von Günther Löschnigg nimmt daher auf die wichtigsten einschlägigen Bestimmungen des allgemeinen Arbeitsrechts Bedacht, um das Arbeitsverhältnis der Angestellten in seiner Gesamtheit zu erfassen.
Das zweibändige Werk wurde auf Einladung von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer dem prominenten Publikum - mit Sozialministerin a. D. Lore Hostasch an der Spitze - am 13. Dezember im Parlament präsentiert.
Vorbildfunktion im Arbeitsrecht
Die Nationalratspräsidentin betonte die lange Geschichte und große Bedeutung des Angestelltengesetzes für zahlreiche Neuerungen im Arbeitsrecht. Die Anwendung eines guten Gesetzes hänge stark von der Verfügbarkeit eines entsprechend profunden Kommentars ab, strich Prammer in ihren Dankesworten an Herausgeber, Autoren und ÖGB-Verlag für diese wichtige Publikation hervor, um schließlich dem ÖGB viel Erfolg bei der Weiterentwicklung des Arbeitsrechts zu wünschen. Staatssekretärin Christine Marek unterstrich ebenso die Bedeutung des Angestelltengesetzes mit seiner Vorbildfunktion im generellen Arbeitsrecht und in der Sozialpolitik. Ein entsprechender Kommentar stelle gerade bei komplexen Materien wie der des Arbeitsrechts für die BetriebsrätInnen ein unverzichtbares Handwerkszeug dar. Sie wünschte dem neu aufgelegten Werk eine möglichst große Leserschaft.
Nach einer historischen Erklärung zur Geschichte des Angestelltengesetzes wies Herausgeber Univ.-Prof. Günther Löschnigg  darauf hin, dass bereits zur Entstehungszeit dieses Gesetzes vor über 80 Jahren über »angemessenes Entgelt« und entsprechende gesetzliche Grundlagen eines Mindestlohnes diskutiert wurde.

BUCHTIPP
Das Angestelltengesetz
a. o. Univ.-Prof. MMag. DDr. Günther Löschnigg
Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der
Karl-Franzens-Universität Graz (Hrsg.)
Angestelltengesetz.
Gesetze und Kommentare
in 2 Bänden, 1.456 Seiten
8. neu bearbeitete Auflage 2007
Gesamtpreis EUR 78,-
ISBN: 978-3-7035-1072-4

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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995201327 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995201403 Herausgeber Günther Löschnigg, Staatssekretärin Christine Marek, GPA-DJP-Vorsitzender Wolfgang Katzian und ÖGB-Verlag-Geschäftsführer Gerhard Bröthaler sind stolz auf das Standardwerk. http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995201446 Nationalratspräsidentin Barbara Prammer lud zur Buchpräsentation ins Parlament. http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198930 Gesunde Unternehmen Wenn Beschäftigte unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten müssen, nicht angemessen qualifiziert sind oder von ihren KollegInnen nicht genügend unterstützt werden, kann Arbeit krank machen. Im Gegenzug können gut funktionierende Strukturen und Abläufe die Beschäftigten motivieren, die Arbeitsmoral heben, das Arbeitsklima verbessern und die berufliche und persönliche Entwicklung fördern - all diese Faktoren tragen zur Gesundheit und zum Wohlbefinden der Beschäftigten bei.
Betriebliche Gesundheitsförderung ist eine moderne Unternehmensstrategie mit dem Ziel, Gesundheit zu fördern, Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen, motivierte ArbeitnehmerInnen im Betrieb zu haben, die sich in ihrer Arbeitsumgebung auch wohl fühlen. Gesundheitsförderung stellt sich immer die Frage nach einer gesunden Gestaltung der Lebenswelt - es geht also nicht darum, jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiterin am Morgen einen Apfel in die Hand zu drücken. Das Ziel ist, die Arbeitsbedingungen so zu verändern, dass ein gesundes Leben für die ArbeitnehmerInnen erleichtert wird.
Betriebliche Gesundheitsförderung
Zahlreiche Betriebe, die sich intensiv mit betrieblicher Gesundheitsförderung auseinandergesetzt haben, können mittlerweile einen Rückgang ihrer Krankenstandstage verbuchen, weisen weniger Fluktuation als der Branchendurchschnitt auf und haben mehr motivierte MitarbeiterInnen im Unternehmen als andere Betriebe.
Das Europäische Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung hat Leitlinien1 erarbeitet, die erfahrungsgemäß zu einer erfolgreichen Gesundheitsförderung im Betrieb führen. Es geht dabei nicht nur um die Durchführung einzelner Projekte, sondern um eine langfristig angelegte Strategie zur ständigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der Gesundheit aller MitarbeiterInnen im Unternehmen.

Maßgebliche Erfolgsfaktoren:
  • Die gesamte Belegschaft muss einbezogen werden (Partizipation). Wenn Betroffene selbst Gesundheitsförderungsmaßnahmen erarbeiten und umsetzen, ist Gesundheitsförderung am effizientesten.
  • Betriebliche Gesundheitsförderung muss bei allen wichtigen Entscheidungen und in allen Unternehmensbereichen berücksichtigt werden (Integration).
  • Alle Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung müssen systematisch durchgeführt werden: Bedarfsanalyse, Prioritätensetzung, Planung, Ausführung, kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse (Projektmanagement).
  • Betriebliche Gesundheitsförderung beinhaltet sowohl verhältnis- als auch verhaltensorientierte Maßnahmen (Ganzheitlichkeit!).
Kurz gesagt: Es geht um die Einbindung und Zusammenarbeit aller Schlüsselpersonen im Unternehmen und einen offenen Prozess bei der Erarbeitung von gesundheitsfördernden Maßnahmen. Der Prozess muss von den Ideen der MitarbeiterInnen selbst getragen werden.
Eine wichtige Rolle hat die Belegschaftsvertretung. BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen unterstützen die betriebliche Gesundheitsförderung, indem sie die Anliegen der Belegschaft einbringen.
Sie müssen von Anfang an in die Steuerung der betrieblichen Gesundheitsförderung eingebunden sein.
Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Managementsystem, das eine langfristige Implementierung von Maßnahmen gewährleistet.

Notwendigkeiten

 

Notwendig sind:
  • Steuerungsgruppe: Die Steuerungsgruppe begleitet die betriebliche Gesundheitsförderung von der Planung und Durchführung bis zur Evaluierung der Maßnahmen. In dieser Gruppe müssen - neben einer Vertretung der Geschäftsführung - unbedingt auch die Belegschaftsvertretung und die Gesundheitsbeauftragten im Unternehmen (z. B. ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsvertrauenspersonen und Behindertenvertrauenspersonen) eingebunden werden.
  • Gesundheitszirkel: Die Idee, die dem Gesundheitszirkel zugrunde liegt ist, dass die Beschäftigten im Unternehmen selbst am besten wissen, welche Arbeitsbedingungen ihre Gesundheit belasten. Gesundheitszirkel sind Arbeitsgruppen, in denen Beschäftigte die Probleme und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung selbst erarbeiten.
  • Evaluierung: Die getroffenen Maßnahmen müssen überprüft werden, jedenfalls durch Befragungen der Beschäftigten. Ergänzen können anonymisierte Krankenstandsanalysen der Gebietskrankenkassen2, Fluktationsdaten, Altersstrukturanalysen und anderes mehr.
  • Externe Begleitung durch SpezialistInnen unterstützt den Prozess.

Gesundheitszirkel
In einem Hotelbetrieb wurde ein Gesundheitszirkel für Stubenmädchen durchgeführt. Die TeilnehmerInnen klagten darüber, dass sie kaum Pausen machen, keinen Pausenraum haben und viele unter Rückenschmerzen leiden. Der Arbeitgeber hat in der Folge in Zusammenarbeit mit den Stubenmädchen einen passenden Pausenraum zur Verfügung gestellt, Rückengymnastikstunden während der Arbeitszeit angeboten und geachtet, dass die gesetzlichen Pausenregelungen auch eingehalten werden.
Oder: In einem Reinigungsunternehmen fanden Gesundheitszirkel für AußendienstmitarbeiterInnen statt. Als Problem nannten diese unter anderem die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen beim Fensterputzen, wie zum Beispiel Haken an Fenstern zur Befestigung für Sicherheitsgurte, in verschiedensten Gebäuden. Der Arbeitgeber hat in der Folge Verhandlungstrainings für AquisiteurInnen von Aufträgen für das Reinigungsunternehmen angeboten. Ziel war es, dass Kunden die nötigen Sicherheitsmaßnahmen für die ArbeitnehmerInnen zur Verfügung stellen.
Ergänzungen 
Der ArbeitnehmerInnenschutz ist ein rechtlich gut verankertes Instrument, um Krankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern. Betriebliche Gesundheitsförderung soll den ArbeitnehmerInnenschutz ergänzen - als Unternehmensstrategie, die die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen fördert und die Arbeitszufriedenheit erhöht. Keinesfalls dürfen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung die gesetzlichen Regelungen des ArbeitnehmerInnenschutzes untergraben.
Autorinnen:
Mag.a Renate Czeskleba
Mag.a Karin Zimmermann


WAS HÄLT GESUND?
Gesundheitsressourcen helfen, den täglichen Belastungen am Arbeitsplatz standzuhalten. Diese Gesundheitsressourcen liegen einerseits in einer Person selbst, andererseits in der Umwelt. Arbeitsbezogene Gesundheitsressourcen sind beispielsweise:
  • Handlungsressourcen: Damit können Stressfaktoren verhindert oder verändert werden. Wer Handlungsspielraum und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Arbeit hat, ist den Stressfaktoren nicht hilflos ausgesetzt. Handlungsspielraum gibt z. B. wenn man sich die Arbeitsabläufe selbst bestimmen kann, oder wenn die Möglichkeit besteht, sich die notwendigen Arbeitsmittel selbst auswählen zu können. Können sich ArbeitnehmerInnen ihre Zeit selbst einteilen, ihre Probleme ansprechen und die Arbeitsbedingungen mitgestalten, schafft dies große Handlungsfreiräume.
  • Beziehungsressourcen: Wer sich ArbeitskollegInnen anvertrauen kann und Rückmeldung und Rat einholen kann, kommt mit Stress und Belastungen am Arbeitsplatz besser zurecht. Beziehungen sind wichtig, um Unterstützung und Verständnis zu bekommen - das entspannt und hält gesund.
  • Zufriedenheitsressourcen: Dazu gehören interessante Tätigkeiten, der Stolz auf die eigene Arbeit, die Anerkennung durch Vorgesetzte und KollegInnen, abwechslungsreiche Tätigkeiten, die planbar sind und greifbare Entwicklungsmöglichkeiten.
Mit betrieblicher Gesundheitsförderung soll eine Balance zwischen den täglichen Arbeitsanforderungen und den Gesundheitsressourcen der MitarbeiterInnen geschaffen werden. Betriebliche Gesundheitsförderung setzt daher auf zwei Ebenen an: Zum einen auf der Ebene der Unternehmens- und Arbeitsorganisation durch Organisationsentwicklung und Stärkung bzw. Veränderung der Unternehmenskultur (= Verhältnisprävention). Zum anderen auf der Ebene des Individuums, durch die Stärkung der persönlichen Fähigkeiten und Einstellungen, wie zum Beispiel Stärkung des Selbstvertrauens, entlastende Körperübungen oder gesunde Ernährung (= Verhaltensprävention).



WAS MACHT KRANK?
Folgende Faktoren können auf Dauer zur gesundheitlichen Belastung für ArbeitnehmerInnen werden:
  • Wenig Handlungsspielraum, wie zum Beispiel geringer Einfluss auf Arbeitsabläufe, auf die Zuteilung der Arbeit und wenig Möglichkeiten, sich die Zeit selbstständig einzuteilen.
  • Eintönige Arbeiten, die wenig Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten zulassen und die die vorhandenen Potenziale der ArbeitnehmerInnen nicht ausschöpfen.
  • Wenig soziale Rückendeckung von Vorgesetzten und wenig Zusammenarbeit unter den KollegInnen. Wenn keine Gespräche über private und berufliche Dinge möglich sind, keine Hilfe und Rückmeldung von KollegInnen und Vorgesetzten kommt, macht das auf Dauer krank.
  • Sowohl inhaltliche als auch mengenmäßige Arbeitsbelastung, Zeitdruck und Überforderung wirken sich negativ auf die Gesundheit aus.
  • Viele Unterbrechungen, weil Informationen und wichtige Arbeitsmittel fehlen oder einfach nur oft das Telefon klingelt.
  • Umgebungsbelastung, wie Staub, Lärm, extreme Hitze oder Kälte, aber auch ständige Gefahren und Risiken bei der Arbeit belasten die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen.
  • Wenig Information und Mitsprache über die Vorgänge im Betrieb sind wichtige Faktoren der Gesundheitsbelastung.
  • Wenig Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und wenig Chancen auf berufliche Um- und Aufstiege können ArbeitnehmerInnen frustrieren und damit die Gesundheit schädigen.

WEBLINKS
Weitere Informationen und Kontakte
www.gesundearbeit.at
Die Gesundheitshomepage der Gewerkschaft bietet fundierte Informationen für ArbeitnehmerInnen zu aktuellen Themen wie »Alternsgerechtes Arbeiten«, »Burn-out«, »Betriebliche Gesundheitsförderung« usw. sowie den direkten Draht zu den AnsprechpartnerInnen in den einzelnen Gewerkschaften.
www.netzwerk-bgf.at
Die Gebietskrankenkassen bieten in
allen Bundesländern eine kostenlose Begleitung für betriebliche Gesundheitsförderung. Auf dieser Homepage sind die AnsprechpartnerInnen der einzelnen Kassen zu finden.
www.arbeitundgesundheit.at
Die Sozialpartnerhomepage enthält ausführliche Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zum ArbeitnehmerInnenschutz.
Auf der Homepage gibt es auch einen Selbsttest, um zu prüfen, wo das eigene Unternehmen im Bereich Gesundheitsförderung steht.
www.fgoe.org
Fonds Gesundes Österreich:
bundesweite Kontakt- und Förderstelle für Gesundheitsförderung und -prävention.

INFO&NEWS
Bundesarbeitskammer/Abteilung für ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsgestaltung Tel.: 01/501 65-2527
ÖGB/Referat für Humanisierung,Technologie und Umwelt Tel.: 01/534 44-443

KONTAKT
Schreiben Sie uns Ihre Meinung
an die Autorinnen
renate.czeskleba@oegb.at
karin.zimmermann@oegb.at
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aw@oegb.at

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198875 Buhlen um Gesündeste Der europäische Trend geht eindeutig Richtung »Mehr privat - weniger Staat«. Dass diese Entwicklung für viele Menschen mit großen Nachteilen verbunden ist, zeigen uns unter anderem die Beispiele Niederlande und Schweiz. Seit 2005 haben die NiederländerInnen ein rundum erneuertes Gesundheitssystem mit Kopfpauschalen, das in erster Linie auf den Markt und private Versicherungsunternehmen vertraut. In der Schweiz wurde heuer in einer Volksabstimmung die Einführung einer »Einheitsversicherung« mit klarer Mehrheit abgelehnt. Die SchweizerInnen votierten für die Beibehaltung eines Systems der Pflichtversicherung mit freier Entscheidung, in dem nicht weniger als 85 verschiedene Krankenversicherungen ihre Leistungen anbieten.
Beispiel Schweiz
»Die Schweiz, der ferne Nachbar«, titelte vergangenen März die deutsche »Ärzte Zeitung«. Gerade hatten zwei Drittel
der Eidgenossen/-genossinnen gegen die Umstellung auf ein solidarisches Gesundheitssystem gestimmt. Das von Gewerkschaften, SozialdemokratInnen und Grünen unterstützte Referendum zielte auf die Einführung einer Einheitsversicherung mit einem Beitragsmodell ab, bei dem jede/r entsprechend ihrem/seinem Einkommen Beiträge entrichten sollte. Sogar die Mehrheit der Hausärzte/ärztinnen hatte diesen Vorschlag unterstützt. Darüber hinaus äußerten sich viele MedizinerInnen besorgt über das stetige Ansteigen der Kopfpauschalen und die hohen Verwaltungskosten der über 80 Schweizer Kassen. Von den hohen Werbekosten, um im Kassenwettbewerb bestehen zu können, einmal ganz abgesehen.
Für die Menschen mit niedrigeren Einkommen, die mehrheitlich für den Vorschlag gestimmt hatten, könnte die Entscheidung für die Beibehaltung von Individualismus und freiem Gesundheits-Wettbewerb weitreichende Folgen haben.
Kopfpauschalen
Die zu bezahlenden Kopfpauschalen gelten für alle EinwohnerInnen ab einem Alter von 19 Jahren. Für Kinder gibt es reduzierte Sätze. Derzeit können die SchweizerInnen aus Grundversorgungsangeboten zwischen 160 Euro und 340 Euro pro Monat auswählen. Viele PensionistInnen müssen jedoch bereits ein Drittel ihrer Pension für die Krankenversicherungsbeiträge aufwenden. Hat man sich einmal für eine Kasse entschieden, wird es kompliziert: Es folgt nämlich die Wahl des individuellen Selbstbehaltes. Wird der niedrigste Selbstbehalt in der Höhe von 180 Euro ausgewählt, so müssen bis zu diesem Betrag Behandlungskosten und Medikamente selbst bezahlt werden. Darüber hinausgehend gilt dann eine generelle Selbstbeteiligung von zehn Prozent der Kosten.
Die Möglichkeit der freien Festsetzung des Freibetrages lässt viele SchweizerInnen mit ihrer Gesundheit pokern: So kann eine Selbstbeteiligungsvariante mit einem Freibetrag bis zu 1.500 Euro im Jahr gewählt werden. Das senkt die monatliche Prämie und schont, sofern man möglichst lange gesund bleibt, die Haushaltskasse. Wenn man nur »ein bisschen« krank ist, besteht Anreiz, auf eine Behandlung zu verzichten.
Arztrechnungen und Medikamente müssen generell zuerst selbst bezahlt werden, bevor um Rückzahlung durch die Kasse angesucht wird. Hat man eine Behandlung in Anspruch genommen, die im Leistungskatalog der gewählten Kasse nicht aufscheint, hat man Pech gehabt:  keine Rückzahlung.
Da der Grundleistungskatalog, zu dem jede/r Zugang hat, beschränkt ist, interessieren sich viele SchweizerInnen für Zusatzversicherungen. Wer eine Vorgeschichte hat, die krankheitsbelastet ist, oder gar eine chronische Krankheit hat, wird oft abgelehnt. Gesunde haben somit einen besseren Krankenversicherungsschutz als die Kranken. Eine zynische Logik, die wir leider auch vom österreichischen Versicherungsmarkt her sehr gut kennen.
Auf eine Leistung, die öffentliche Systeme für gewöhnlich anbieten, müssen unsere Schweizer NachbarInnen aber darüber hinaus verzichten - das Krankengeld. Auch diese Leistung ist nämlich »privatisiert«. Zwar gibt es nach drei Wartetagen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Wer nach dem Auslaufen dieser ArbeitgeberInnen-Leistung Krankengeld beziehen möchte, muss aber rechtzeitig eine sogenannte »Krankengeldversicherung« abschließen. Das gilt auch bei Mutterschaft. Es ist kaum verwunderlich, dass auch der Abschluss dieser Versicherung weniger gesunden Menschen verweigert werden kann.
Trotzdem weist die Schweiz nach den USA, wo 16 Prozent der Bevölkerung überhaupt nicht versichert sind, die zweithöchsten Gesundheitsausgaben der Welt auf.
Beispiel Niederlande
Während das Schweizer Beispiel von den meisten europäischen PolitikerInnen noch weitgehend ignoriert wird, haben sie mit den Niederlanden ein neues Vorzeigemodell gefunden. Vor ein paar Jahren war das niederländische Gesundheitssystem im Ausland vor allem durch zwei Themen präsent: Sterbehilfe und Cannabis auf Krankenschein. Chronisch Kranke können Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, unter denen sie legal Cannabispflanzen züchten dürfen. Niederländische MedizinerInnen betonen immer wieder die positive Wirkung bei Krankheiten wie Aids, Multipler Sklerose oder auch Krebs. Bei der Sterbehilfe ist es ihnen bei Einhaltung aller festgelegter Vorsichtsmaßnahmen wie Konsultation eines zweiten Arztes/einer zweiten Ärztin und wiederholtem Ersuchen des Patienten/der Patientin erlaubt, das Leben von unheilbar Kranken zu beenden.
Beide Themen sind emotional aufgeladen und gelten politisch als »heiße Kartoffeln« und radikal. Die Vorbildfunktion der Niederlande besteht demnach nicht in gesellschaftspolitischem, sondern in wirtschaftspolitischem Liberalismus. Der ist freilich nicht weniger »radikal«. Während die gesellschaftspolitischen Reformen meist ausgeblendet werden, gilt das 2006 völlig umstrukturierte Gesundheitssystem der Niederlande als beliebtes Vorzeigeprojekt.
Völlige Wahlfreiheit
Was war geschehen? Die Regierung hatte die völlige Wahlfreiheit unter den Krankenkassen eingeführt. Diese bieten ihren Kunden/Kundinnen, ähnlich wie die Schweiz, um ca. 1.050 Euro ein sogenanntes Basispaket für ambulante Behandlung an. Da es sich hier um eine Kopfpauschale handelt, werden niedrigere Einkommen dementsprechend mehr belastet als höhere, auch wenn manche GeringverdienerInnen einen Zuschuss beantragen können. Dabei liegen das Leistungsangebot der Basispakete weit unter den Versicherungsleistungen in anderen europäischen Ländern, Österreich inklusive.
Zusätzlich zur Kopfpauschale müssen noch 12,55 Prozent des Einkommens an Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt werden. Diese Beiträge dienen der stationären Behandlung bzw. der Krankenhausfinanzierung. ArbeitgeberInnen müssen insgesamt nur 6,5 Prozent der Beiträge abführen. Auch wenn der niederländische Gesundheitsmarkt bei weitem nicht so unübersichtlich ist wie das Angebot in der Schweiz, so haben bereits im ersten Jahr seines Bestehens drei Millionen HolländerInnen ihren Versicherungsanbieter gewechselt. Der niederländische Gesundheitsminister Hans Hoogervorst ist zufrieden: Die profitorientierten Gesundheitsleister würden den Wettbewerb und »kreative Innovationen« ankurbeln. Außerdem hätte die zuvor bestehende »freie Gesundheitsversorgung« zu viel zu häufiger Inanspruchnahme geführt.
Anspruch auf Rückzahlung
Auf dieses Ziel legen mit ihren Rückzahlungsoptionen auch die Krankenversicherungen an. Wer wenig oder überhaupt keine Leistungen seiner/ihrer Krankenversicherung in Anspruch nimmt, bekommt eine Rückzahlung. Diese Rückzahlungen unterlaufen nicht nur das Solidarprinzip, sondern führen auch zu einem verschlechterten Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung und damit einhergehend zu negativen Lenkungseffekten. Neben einer geringeren MedizinerInnendichte und weniger Arztbesuchen haben die NiederländerInnen im europäischen Vergleich auch weniger Zugang zu Medikamenten. Durch die gesetzlich verordneten Einsparungen bei Verschreibungen sind vor allem Menschen mit weniger schweren Erkrankungen oft nicht in ausreichendem Maße mit Arzneimitteln versorgt.
Wie in der Schweiz besteht auch in den Niederlanden die Möglichkeit der »freiwilligen Selbstbehalte«. Wer sich bereit erklärt, Gesundheitskosten bis zu einer bestimmten Höhe selbst zu tragen, darf sich über einen reduzierten Beitragssatz freuen. Übrigens: Immerhin sieben Prozent der NiederländerInnen können sich die empfohlenen Zusatzversicherungen nicht (mehr) leisten. Was die Frankfurter Rundschau bereits am 6. Dezember 2003 über die holländische Politik schrieb, scheint sich immer mehr zu bewahrheiten: »Auf die Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik fallen in Holland die neoliberalen Schatten einer mangelnden Investition in öffentliche Güter, wie sie für effiziente und gerechte Zukunftssicherung unersetzbar sind.«
Auch in Österreich stehen die Zeichen der Zeit auf Privatisierung und Leistungskürzung. In den letzten zehn Jahren wurde die generelle Mitversicherung von Angehörigen abgeschafft, Ambulanzgebühren eingeführt, die Rezeptgebühr und die Zuzahlung bei Krankenhausaufenthalten außerordentlich erhöht. Außerdem sind wir ständig mit dem Ruf nach Privatisierung öffentlicher Gesundheitseinrichtungen konfrontiert. Die Frage, ob die österreichische Politik diesen Weg mit all seinen international beobachtbaren Konsequenzen weiterverfolgen und intensivieren wird oder nicht scheint noch nicht entschieden. Aber es lohnt sich zweifelsohne, sich für den Erhalt und Ausbau eines solidarischen Gesundheitssystems einzusetzen. 
Martin Bolkovac

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martin.bolkovac@gpa-djp.at
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Mehr Infos unter:
www.de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitswesen Das Online-Lexikon Wikipedia zur Gesundheitspolitik in Europa
www.de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitswesen Schweiz
www.de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitsreform in den Niederlanden

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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995198851 Kranke dürfen in den Niederlanden ganz legal Cannabis züchten. http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198863 Rudolf Hundstorfer | Alles Gute für 2008 der Jahreswechsel ist immer Anlass für Rückblick, Bewertungen und Pläne für das neue Jahr. Heuer geziemt es sich aber, zusätzlich besonderen Dank auszusprechen für den unermüdlichen Einsatz der Funktionärinnen und Funktionäre, die tagaus, tagein die Interessen der ArbeitnehmerInnen in den Betrieben vertreten. Unermüdlich und ehrenamtlich. Und unter erschwerten Bedingungen, weil sie noch immer die Nachwirkungen des BAWAG-Skandals zu spüren bekommen. Sie haben dem ÖGB in der schärfsten Krise der 2. Republik ihre Treue gehalten, sie sind der Kitt zwischen den Betrieben und dem ÖGB.

Dieses Vertrauen gab uns die Kraft vieles zu bewegen. Es gibt kaum eine Phase in der Geschichte der Gewerkschaftsbewegung, in der wir mehr Lösungen für Österreich präsentieren konnten als in den vergangenen zwölf Monaten: von der Bekämpfung des Sozialbetrugs über den Zuschlag von Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte, 1.000-Euro-Mindestlohn, Finanzierungsvorschläge für unser Gesundheitswesen, einer Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre bis zur Generalunternehmerhaftung.

Gleichzeitig haben die Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften viele Kollektivverträge erfolgreich neu verhandelt. Aber wem sage ich das? Als Leserin und Leser der A&W wurden sie über all diese Entwicklungen, Forderungen und Errungenschaften aus erster Hand informiert.

Denn die A&W ist seit vielen Jahrzehnten dafür bekannt, dass sie ausführliche Hintergrundinformationen, Visionen und Berichte aus Sicht der ArbeitnehmerInnen bietet. Dafür schätzen sie nicht nur die BelegschaftsvertreterInnen, sondern immer mehr Studierende, KollegInnen aus dem Bildungswesen, der Forschung und Politik. Ihre Erwartungen werden wir auch im kommenden Jahr erfüllen, denn wir haben viel vor. Politisch werden wir uns vor allem für eine gerechte und spürbare Steuerreform einsetzen und für eine Modernisierung des Arbeitsrechts kämpfen. Dabei geht es vor allem um die arbeitsrechtliche Absicherung der freien DienstnehmerInnen. Warum das wichtig ist und wie wir uns das vorstellen, werden Sie ausführlich in den künftigen Ausgaben der A&W nachlesen können. Denn jeder Bericht, jede Recherche in der A&W hat vor allem ein Ziel: Nutzwert. Wir wollen informieren, aufzeigen, erklären aber nicht belehren. Zufrieden sind wir erst, wenn Sie profitiert haben.

In diesem Sinne wünsche ich den Leserinnen und Lesern der A&W schöne, erholsame Feiertage sowie alles Gute für 2008. Mit den Infos aus der A&W werden Sie auf alle Fälle immer ein bisschen mehr wissen.

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Rudolf Hundstorfer, ÖGB-Präsident http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198857 Herbert Tumpel | Alles Gute für 2008 ob es um den freien Sonntag und die Arbeitszeitgestaltung ging oder um die Situation am Arbeitsmarkt, um die Arbeitslosigkeit, die Wertschöpfung und das Volkseinkommen, um eine Lohnpolitik in schwierigen Zeiten, um die Tobin-Steuer oder um Belange der Umwelt und um Anliegen der Bildung, das Bemühen der Redaktion von »Arbeit&Wirtschaft« war es immer, Problemstellungen aufzuzeigen und mit Hintergrundwissen, Zahlen, Daten und Fakten die aktuelle politische und gesellschaftspolitische Diskussion zu begleiten. Viele Themen der letzten Zeit werden uns auch im nächsten Jahr weiter beschäftigen. Und die »Arbeit&Wirtschaft« wird auch im kommenden Jahr ihren Beitrag zur Debatte leisten.

Die Probleme am Arbeitsmarkt sind noch längst nicht gelöst. Die gute Konjunkturlage allein wird das nicht schaffen, da werden wir mehr tun müssen. Entscheidend wird sein, ob und wie es gelingt, durch hoch qualifizierte Aus- und Weiterbildung vor allem auch die Chancen für unsere Jugend zu erhöhen. Am Lehrstellenmarkt herrscht noch lange keine Entwarnung, und in der schulischen Ausbildung haben wir großen Reformbedarf.

Wir werden aber genauso die Fragen der Qualität der Arbeit diskutieren müssen. Viele reden bereits von Vollbeschäftigung oder sehen uns zumindest auf gutem Weg dorthin, vergessen aber dabei, dass noch immer viele unfreiwillig Teilzeitjobs mit nur geringer Entlohnung annehmen müssen, und dass die Hälfte derer, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, in eine - verglichen mit der vorangegangenen - weniger qualifizierte Tätigkeit oder zu schlechteren Bedingungen vermittelt werden.

Und wir werden ebenfalls die Fragen der Verteilung diskutieren müssen. Die Gewinne steigen, die Einnahmen für den Finanzminister auch, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spüren davon aber zu wenig. Im Gegenteil, ihnen bleibt immer weniger im Börsel, weil auch die Preise für Essen und Wohnen immer weiter steigen. Auch über Themen wie Globalisierung, Umwelt, Energie oder die Politik der EU werden wir nicht hinwegsehen können, zu stark spielen internationale Entwicklungen auf die nationale Ebene hinein.

Ich möchte alle Leserinnen und Leser von »Arbeit&Wirtschaft« herzlich einladen, in diese Diskussion einzusteigen und ihre Vorstellungen und Sichtweisen einzubringen, denn Ihre Meinung ist uns wichtig. Für die bevorstehenden Festtage und das neue Jahr wünsche ich alles Gute, Gesundheit und Erfolg und spannende Stunden mit der »Arbeit&Wirtschaft«.

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Herbert Tumpel, AK-Präsident http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198842 Gesundheitswünsche! Wie oft habe ich meine Eltern deswegen belächelt und jetzt bin ich selbst so weit. Vielleicht ist es auch ein wenig das schlechte Gewissen, das mir gerade jetzt diesen Wunsch suggeriert - nach Wochen voller süßer Genüsse, die kurz währen und ewig auf den Hüften bleiben, nach dem einen oder anderen Punsch und Glühwein am Weihnachtsmarkt und in Erwartung eines Festmahls am 24. Dezember. Auch in den Tagen danach werde ich mich wohl kulinarisch ein wenig verwöhnen lassen, bevor es zu Silvester noch einmal richtig rund geht. Sport? Wann denn? Bei all dem Vorweihnachtsstress. Gesund ist das nicht, das ist mir durchaus bewusst. Und irgendwann wird sich der Körper wohl auch dafür rächen.

Vielleicht wünsche ich mir aber auch Gesundheit, weil ich immer öfter erfahren muss, dass es nicht selbstverständlich ist, gesund zu sein - und zu bleiben. Wenn ich früher an die Leistungen unseres Gesundheitssystems gedacht habe, sind mir der Herzschrittmacher und der Schlaganfall der Mutter eingefallen. Heute beunruhigt mich selbst das eine oder andere Symptom. Die Einschläge kommen näher: Plötzlich klagen gleich alte Freunde und Verwandte über Leiden von der Gastritis, über den Bandscheibenvorfall bis hin zum Krebs. Und auch bei mir lösen Knötchen in der Brust mittlere Panik aus. Schließlich habe ich doch bei anderen erlebt, wie schnell das gehen kann.
Plötzlich ist Gesundheit ein Thema. Und ich bin froh, dass ich das Rauchen aufgegeben habe und nehme mir vor, endlich auch wieder ein wenig Sport zu betreiben. Ich versuche mich vernünftig zu ernähren und meide Zugluft. Ich gehe regelmäßig zum Arzt und lass mich alle zwei Jahre gründlich durchchecken. Wird der Stress zu groß, steige ich auf die Bremse und immer öfter höre ich mich selbst sagen: »Meine Gesundheit ist mir wichtiger.« Und hin und wieder zitiere ich auch Schopenhauer: »Gesundheit ist nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.«

Denn es ist mir durchaus bewusst, dass auch ich schon morgen auf die Leistungen unseres Gesundheitssystems angewiesen sein kann. Und dass ich mir dann optimale Versorgung wünschen würde: hervorragende Ärztinnen und Ärzte und die besten Medikamente. Ich möchte dann kein Wirtschaftsfaktor sein, möchte nicht, dass diskutiert wird, ob sich meine Heilung rentiert oder nicht, möchte nicht, dass meine Familie wegen meiner Krankheit einen Kredit aufnehmen muss.

Daher bin ich froh über unser Sozialversicherungssystem, das mir die Versorgung, die ich brauche, garantiert. Und nicht nur mir, sondern auch jenen, die finanziell nicht so gut gestellt sind. Denn Armut macht krank. Wer unter der Armutsgrenze lebt, weist einen dreimal schlechteren Gesundheitszustand auf
als Menschen mit hohen Einkommen. Und auch wenn noch immer 100.000 Menschen in unserem Land ohne Sozialversicherung leben, ist es hier besser als anderswo. Besser als in der Schweiz, wo 85 Krankenversicherungen ihre Leistungen anbieten - mit wenig Grundleistungen und vielen Zusatzversicherungen, die vor allem für Gesunde in Frage kommen.
Auch in den Niederlanden müssen sich die Versicherten mit knapp kalkulierten Basispaketen zufriedengeben. Und in den USA sind 16 Prozent der Bevölkerung gar nicht versichert - eine chronische Krankheit oder eine dringend notwendige Operation können dort den finanziellen Ruin einer ganzen Familie bedeuten.

Weil die Medizin aber gigantische Fortschritte macht und wir alle immer älter werden, steigen auch die Ausgaben für Gesundheit in den Industrieländern. Da und dort werden Stimmen laut, dass wir uns unser Gesundheitssystem nicht mehr leisten können. Einige schreien nach Privatisierung. Nur in den USA, der Schweiz und den Niederlanden zahlen die Menschen mehr für Gesundheit aus der eigenen Tasche als in Österreich, rechnen die ExpertInnen von Attac Austria vor, nämlich fast 30 Prozent. Die hohen Selbstbehalte treffen vor allem chronisch und mehrfach erkrankte Menschen. Für die im Gesundheitswesen Beschäftigten bedeutet der Spardruck enorme Belastungen.
Dabei ist unser Gesundheitssystem nicht zu teuer. Gesundheit wäre also bezahlbar. Unser Land wird reicher und könnte sich deshalb mehr Gesundheit leisten. Das System wäre solidarisch finanzierbar z. B. durch Einbeziehen aller Einkommensarten.

Das kann ich mir ja auch vom Christkind wünschen.

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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1194875981634 Katharina Klee http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198766 Gesundheit privatisiert Durch Privateigentum, individualistisches Handeln, Konkurrenz und das Spiel von Angebot und Nachfrage entsteht Wohlstand für alle. Der Staat soll daher nur dort eingreifen, wo individuelle Freiheit das Gemeinwesen schädigt oder selbst bedroht ist. Der Ende des 19. Jahrhunderts in weiten Teilen Europas etablierte Sozialstaat fand daher im wirtschaftlichen Liberalismus seinen schärfsten Gegner.
Staat versus Markt
Die Frage, welche gesellschaftlichen Aufgaben der Staat und welche Märkte erfüllen sollen, spielt daher in Politik und Theorie eine wichtige Rolle. »Soziale Marktwirtschaft« und Sozialdemokratie geben ähnliche Antworten darauf: Die Marktwirtschaft sorgt für ökonomische Effizienz, der Sozialstaat für soziale Gerechtigkeit.
Seit aber der Wirtschaftsliberalismus in der Ausprägung des Neoliberalismus die Wirtschaftpolitik zurückerobert hat, ist der Sozialstaat in der Defensive. Dazu kommt, dass die öffentlichen Gesundheitssysteme auch in reichen Ländern unter Finanzierungsproblemen leiden, wodurch sich neoliberale Heilsprediger leichter Gehör verschaffen können. Private Leistungsanbieter erhoffen sich höhere Gewinne.
Liberalisierung und Privatisierung
Im Folgenden soll am Beispiel der sozialen Krankenversicherung gezeigt werden, warum Liberalisierung mit dem Ziel, am Ende ein privatwirtschaftliches (»marktförmiges«) Gesundheitssystem einzurichten, keine ernsthafte sozialpolitische Option werden darf.
Liberalisierung und Privatisierung sind Leitbegriffe neoliberaler Politik. Liberalisierung soll als Strategie der »Vermarktlichung« von staatlichen Systemen der Daseinsvorsorge verstanden werden. Dazu zählt insbesondere auch das System der sozialen Sicherheit mit der sozialen Krankenversicherung. Letztere ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit einer gesellschaftlichen Risikovorsorge für den Krankheitsfall. Vielmehr kann diese auch auf einen staatlichen Gesundheitsdienst oder auf Eigenvorsorge gestellt werden.
Es gibt zwei Ebenen der Liberalisierung. In jedem Gesundheitssystem ist die Ebene der Risikovorsorge von jener der Leistungserbringung (Ärzte, Spitäler) zu unterscheiden. Eine »ideale« Liberalisierung bedeutet demnach, dass sowohl Krankenversicherungsschutz als auch Gesundheitsleistungen möglichst ohne staatliche Reglementierung von Privaten auf »Gesundheitsmärkten« (Versicherungs- und Leistungsmärkten) angeboten werden. Dagegen kennt das Sozialversicherungssystem öffentliche Krankenkassen, die sowohl über öffentliche als auch über private Vertragspartner verfügen. Liberalisierung geht somit mit einer Privatisierung des Versicherungs- und Leistungsangebots einher. Öffentlicher Besitz geht in Privateigentum über.
Mit der juristischen Privatisierung ist oft auch eine Privatisierung von Gesundheitskosten verbunden, wenn die Sozialversicherung abgeschafft wird und/oder sich die Prämiengestaltung an der privaten Krankenversicherung orientiert. Freilich muss nicht jede Privatisierung von Gesundheitskosten mit Liberalisierung zu tun haben. Wie in Österreich wurden - vielfach um Kosten zu senken - zuletzt in ganz Europa Leistungen gekürzt, aus dem Leistungskatalog gestrichen oder »rationiert«. Die sich daraus ergebende »Zwei-Klassen-Medizin« können sich nur noch jene leisten, die über genügend Geld verfügen.
Sozialversicherung
Sozialversicherungssysteme gehen von folgenden Prinzipien aus: Alle Erwerbstätigen sind pflichtversichert, leisten einen einkommensabhängigen Beitrag (»Beitrag nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit«) und bekommen im Krankheitsfall für sich und ihre Angehörigen alle notwendigen Leistungen (»Leistungen nach Bedarf«). Damit wird erreicht, dass Einkommensschwächere einen geringeren Beitrag zur Finanzierung des Gesundheitsschutzes leisten. Neben dem versicherungstypischen Risikoausgleich findet auch soziale Umverteilung statt. Dazu bedarf es allerdings entsprechender staatlicher Rahmenbedingungen.
Marktversagen
Der »Markt« würde bei der Aufgabe, ein sicheres, gleiches und solidarisch finanziertes Vorsorge- und Versorgungsnetz für den Gesundheitsbereich zu schaffen, scheitern. Ökonomen sprechen von distributivem Marktversagen, wenn Markt prozesse gesellschaftlichen Gerechtigkeitsvorstellungen widersprechen, und von allokativem Marktversagen, wenn Wettbewerbsmärkte beispielsweise wegen der »asymmetrischen Information« zwischen MedizinerInnenund PatientInnen oder aufgrund anderer Besonderheiten (adverse Selektion, Monopole) nicht zustande kommen können.
Ob nun distributives Marktversagen vorliegt, hängt letzten Endes davon ab, ob die Verletzung gesellschaftlicher Wertvorstellungen politisch relevant ist. Zu diesem Zweck versetzen wir uns in eine Welt, in der es - wie Mitte des 19. Jahrhunderts - noch keine Sozialversicherung gibt. Wenn damals jemand erkrankte, wurde er nur medizinisch behandelt, wenn er zahlen konnte. Personen mit niedrigem Einkommen konnten sich die Behandlung nicht leisten. Eine private Versicherung kam entweder aus finanziellen Gründen oder weil in jüngeren Jahren das Risiko einer Erkrankung unterschätzt wurde nicht zustande. Ein solches Marktergebnis oder besser: eine solche Zuteilung von Gesundheitsleistungen würde heute ohne Zweifel auf massive Ablehnung stoßen, weil sie ungerecht wäre. Niemand soll von der medizinischen Versorgung deswegen ausgeschlossen werden, weil er über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt.
Es wird deutlich, dass nur staatlicher Zwang einen universellen und gleichen Zugang zur medizinischen Versorgung und eine Finanzierung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sicherstellen kann. Ohne staatliche Regulierung kann ein Gesundheitssystem keine sozial-, verteilungs- und konsumentenpolitische Funktionen wahrnehmen. Ein privatwirtschaftlich organisiertes System kann diese Anforderungen strukturell nicht erfüllen.
In Deutschland schlagen konservative Parteien die »Versicherungspflicht« bei privaten Versicherern vor. Ein solches Modell steht bereits seit Mitte der 90er Jahre in der Schweiz in Geltung (allerdings hat es in der Schweiz bis dahin überhaupt keine obligatorische Krankenversicherung gegeben), seit kurzem in etwas abgewandelter Form auch in Holland. Siehe Seite 19.
»Gesundheitsprämien« 
Es funktioniert im Wesentlichen wie die Kfz-Haftpflicht, mit einer gesetzlichen Verpflichtung, eine Krankenversicherung abzuschließen, aber eben nicht bei öffentlichen, sondern bei privaten Versicherern. Dadurch wird die soziale Krankenversicherung zu einer obligatorischen Individualversicherung. Das wiederum führt zur »Gesundheitsprämie«, d.h. zu einer für alle gleich hohen kostendeckenden Kopfprämie, die versicherungsmathematisch berechnet ist und dadurch sozial schwächere und kinderreiche Familien im Vergleich zur sozialen Krankenversicherung belasten würde. Diese Nachteile versucht man durch staatliche Beitragssubventionen auszugleichen.
Versicherungspflicht fragwürdig
Aber je stärker der Staat hilft, desto fragwürdiger erscheint die Umstellung auf die »Versicherungspflicht«, weil die soziale Krankenversicherung diese Umverteilung mit Hilfe des linearen Beitragssatzes (in Österreich 7,65 Prozent vom Erwerbseinkommen) ohne den unvermeidlichen Verwaltungsmehraufwand besser erzielen kann. Angenommen jemand verdient 2.000 Euro monatlich, so muss er heute 153 Euro in die Krankenversicherung zahlen, im deutschen Modell würde der Beitrag deutlich höher liegen. Die SPD hat diese Reform bisher weitgehend verhindert. Dieses Thema wurde übrigens auch in Österreich vor einigen Jahren diskutiert, als die schwarz-blaue Koalition die »Versicherungspflicht« einführen wollte. Dieser Plan wurde aber wieder verworfen. Die Umsetzung in Deutschland würde auch hier wieder die Diskussion aufleben lassen.
Anhand der folgenden Stufen kann der »Grad« der Liberalisierung bestimmt werden:

  1. Stufe: Umwandlung der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung in eine »Versicherungspflicht« bei privaten Versicherern mit den Folgen: Abschaffung der Krankenkassen (Privatisierung der Versicherung), versicherungsmathematische Prämien (risikoabhängige Kopfprämien).
  2. Stufe: Abschaffung der Pflichtversicherung und der Versicherungspflicht mit den Folgen: nur noch freiwillige Vorsorge.
  3. Stufe: Abschaffung der obligatorischen Versicherung und Privatisierung der Leistungsanbieter.
  4. Stufe: Abschaffung obligatorischer Vorsorge, Privatisierung der Leistungsanbieter und Wegfall jeglicher staatlicher Regulierung im Gesundheitswesen.

Die negativen Folgen einer ungezügelten Liberalisierung im Gesundheitswesen können am Beispiel der USA veranschaulicht werden (siehe Schwarzbuch Privatisierung, Wien 2003).
In Europa schlug sich Liberalisierung in der »Aushungerung« des britischen staatlichen Gesundheitsdienstes (NHS) unter Thatcher und unmittelbar nach der »Ostöffnung« in der Neuordnung der Gesundheitssysteme Osteuropas nieder. Mittlerweile haben sich die meisten osteuropäischen Staaten für ein Sozialversicherungssystem entschieden. Einige Länder interessieren sich für das »Slowakische Modell«, in dem sowohl eine Privatisierung des Versicherungs- als auch des Spitalswesens geplant ist. Im Fall der Krankenversicherung wurde dieser Plan realisiert. Auf der Leistungsebene des Gesundheitssystems sind vor allem Spitäler von Privatisierung betroffen. Zwar findet sich der höchste Marktanteil privater Spitäler mit 19,3 Prozent in Frankreich, kein anderes Land aber hat in den letzten Jahren beim Verkauf öffentlicher Spitäler so aufgeholt wie Deutschland. In Deutschland stieg der Marktanteil auf 13,2 Prozent, weil die Länder durch restriktive Steuerreformen »arm gemacht« wurden. Zugleich erfolgte eine ordnungspolitische »Wende« zur Liberalisierung.
Public Private Partnership
Das »Geschäftsmodell« der Krankenhauskonzerne (wie die Rhön-Klinikum-, Helios- und Asklepios-Gruppe) beruht in erster Linie auf Rationalisierungen mit massivem Personalabbau, Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen und dem steten Bemühen, staatliche Planung zu unterlaufen. GewerkschafterInnen befürchten eine weitere Anspannung, sollten auch Finanzinvestoren auf den Plan treten. Eine Privatisierung von Spitälern kann - was anhand der USA gezeigt werden kann - fatale Folgen für die Versorgung kranker Menschen haben.
Als dritter Weg zwischen Staat und Markt bietet sich Public Private Partnership (PPP) an. Dabei handelt es sich um sehr unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit von öffentlichen Stellen und Privatunternehmen zwecks Planung, Erstellung, Finanzierung und Führung bisher öffentlicher Spitäler. Hauptziel von PPP ist die Erzielung von Rationalisierungsgewinnen, die aus politischen Gründen von der öffentlichen Hand nicht realisiert wurden.
Dazu kommt, dass die Gebietskörperschaften zunehmend mit einem höheren Investitionsbedarf konfrontiert werden, der privates Kapital erforderlich macht. Nach dem Koalitionsabkommen soll für PPP ein eigenes Kompetenzzentrum eingerichtet werden. Es ist zu hoffen, dass Leitlinien für ein «gutes« PPP erarbeitet werden.
Österreich wurde bisher weder von der deutschen Privatisierungswelle noch in einem höheren Ausmaß von PPP erfasst. Auch das Gesundheitssystem wird kaum in Frage gestellt. Es ist nicht zu erwarten, dass dies so bleibt.
Laut Art 152 des EG-Vertrages liegt die Verantwortung für die Organisation des Gesundheitswesens bei den Mitgliedsstaaten. Dennoch schlagen Grundfreiheiten der EU (Wettbewerbsrecht, Verkehrsfreiheiten) auf die nationale Rechtslage durch. Mehrfach wurde der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon mit der Frage der europarechtlichen Zulässigkeit eines Sozialversicherungssystems befasst. Er hat die Zulässigkeit bisher durchwegs bejaht. Dem EuGH kann somit in diesem Zusammenhang kein Hang zur Liberalisierung vorgeworfen werden.
Bezüglich der PatientInnenmobilität hat der EuGH zuletzt ein europäisches Zugangssystem für medizinische Dienstleistungen geschaffen, das sich auf die europäischen Grundfreiheiten des Dienstleistungs- und Warenverkehrs stützt. Dieses berechtigt auch dann zu grenzüberschreitenden Dienstleistungen, wenn der zuständige Sozialversicherungsträger die Leistungserbringung im Ausland, nicht vorher genehmigt. Das bedeutet, dass österreichische Versicherte ein Wahlrecht zwischen Leistungen der Sozialversicherung in Österreich und entsprechenden Leistungen im Ausland haben, wobei die Leistungen im Ausland vorfinanziert werden müssen. Später werden ihnen die Auslagen gegen Vorlage des Behandlungshonorars, aber höchstens im Umfang des österreichischen Vertragstarifes - immer vorausgesetzt, die Leistung ist überhaupt im Leistungskatalog der österreichischen Sozialversicherung enthalten - von den Kassen erstattet.
Gesundheitstourismus
Nicht erfasst von dieser Zugangsregelung sind bisher stationäre Leistungen. Nach Auffassung des EuGH würde die Gefahr der Überlastungen nationaler Gesundheitsbudgets durch »Gesundheitstourismus« diese Einschränkungen rechtfertigen. Daher sei im Fall der stationären Versorgung ein Genehmigungsvorbehalt der Kassen gerechtfertigt. Die Genehmigung dürfe verwehrt werden, wenn PatientInnen auch im Inland die erforderliche Behandlung erhalten.
Noch in diesem Jahr möchte die Kommission eine Richtlinie für grenzüberschreitende Gesundheitsleistungen vorlegen. Es ist geplant, in Zukunft auch die Inanspruchnahme ausländischer Spitäler zuzulassen, was dazu führen könnte, dass auch die österreichischen Spitäler stärker nachgefragt werden. Ob dadurch das österreichische Gesundheitssystem einen finanziellen Schaden erleidet, hängt davon ab, wie in diesen Fällen die inländischen Spitäler vom Ausland zu entschädigen sind. Müssen die Echtkosten und nicht nur die im Ausland anfallenden Kosten ersetzt werden, wird die Bereitschaft wohl eher gering sein, österreichische Spitäler aufzusuchen.
PatientInnenfreundlichkeit
Die Rechtsprechung des EuGH zur PatientInnenmobilität bringt sowohl PatientInnen als auch Leistungsanbietern Vorteile. Liberalisierung und »PatientInnenfreundlichkeit« bilden hier keine Gegensätze. PatientInnen bekommen innerhalb der EU die für sie wirtschaftlich günstigste ambulante Behandlung. Die Leistungsanbieter wiederum können ihre Dienste auch PatientInnen aus anderen EU-Staaten anbieten. Den Kassen erwachsen daraus keine finanziellen Nachteile, weil die im Ausland erbrachten Leistungen nicht zu Marktpreisen abgegolten werden müssen.
Es ist von einem erheblichen Potenzial für gemeinschaftliches Handeln im Gesundheitswesen auszugehen. Zu denken ist hier vor allem an Maßnahmen zur Steigerung der Qualität (Ausbildung, Kompetenzzentren, europäisches Haftungsrecht für Behandlungsfehler) im Gesundheitswesen bis hin zur europäischen Zulassung und Preisregelung von Medikamenten und neuen Technologien. Geradezu unverzichtbar dürfte angesichts der europaweiten Knappheit an Pflegekräften eine gemeinsame Bedarfsplanung sein.

Autor: Dr. Helmut Ivansits
Leiter der Abteilung Sozialversicherung, AK Wien

INFO&NEWS
Broschüre zur Enquete »Privatisierung von Gesundheit - Blick über die Grenzen« am 5. November 2007
www.wien.arbeiterkammer.at



WEBLINKS
Mehr Infos unter:

www.forba.at
Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt

www.pique.at
Privatisation of Public Services and the Impact on Quality, Employment and Productivity - Homepage zu Privatisierung öffentlicher Leistungen und deren Folgen

www.initiative-elga.at
Initiative zum Projekt ELGA »Elektronischer (lebenslanger) Gesundheitsakt«

 

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198745 Die digitale Bohème Wir haben in dem Buch schon ein wenig durch die rosa Brille geguckt«, sagt der Berliner Sascha Lobo, Co-Autor des Werkes »Die digitale Bohème: Intelligentes Leben jenseits der Festanstellung«. An sich ist es reizvoll, Mitglied einer Gruppe zu sein, die es soziologisch bisher nicht zu einer Definition gebracht hat: Denn »so amorph wie ihr Lebenskonzept ist auch ihre Zugehörigkeit und Überschneidung mit den statistisch erfassten Größen der Existenzgründer, Kleinselbständigen, Ich-AGs, Künstler und anderen Kreativen«. In Deutschland kommen Angehörige der Hartz-IV-Empfänger dazu, in Österreich die als erwerbsarbeitslos gemeldeten Personen.

Kreative Nutzung
Wir gehen von der Annahme aus, dass der Mensch ein Idealfall ist und die Vorteile, die die Technik bietet, kreativ zu nutzen versteht. Er gehört dann zur digitalen Bohème und sitzt mit seinem Apple Laptop in Wien im Museumsquartier, in Deutschland in einem Berliner Café. Normalerweise ist er eher jung, zwischen 20 und 40, ab und zu infiltriert sich auch ein 50-Jähriger. Der ist vorwiegend männlich und schielt, so sagt Sascha Lobo bei seinem Vortrag im 30. Stockwerk des Wiener Floridotowers zur Tagung der Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie durchaus zu den jungen Frauen hinüber, die neben ihm in ihr Notebook tippen.
Den Idealtypus des digitalen Bohème gibt es nicht, doch hat Honorè de Balzac die damals noch analoge Bohème schon im 18. Jahrhundert mit dem Satz beschrieben: »Die Bohème hat nichts und lebt von dem, was sie hat. Die Hoffnung ist ihre Religion, der Glaube an sich ist ihr Gesetzbuch, die Wohlfahrt gilt ihr als Budget. Alle diese jungen Menschen sind größer als ihr Unglück, sie befinden sich unterhalb des Reichtums, aber stehen immer über ihrem Geschick.«

Gewerkschaften
Das Verhältnis zu den Gewerkschaften scheint naturgemäß gespalten. »Unklar ist«, so heißt es in dem Buch des 1975 in Deutschland geborenen Sascha Lobo, »ob die Gewerkschaften Teil des Problems oder Teil der Lösung sind und welche Rolle sie, allen voran ver.di, in Zukunft für die digitale Bohème spielen könnten.« Die Gewerkschaften hätten zwar ein unvollständiges Verständnis von Arbeit, meinen VertreterInnen der Generation der neuen FreiberuflerInnen in Deutschland, sie sind aber durchaus zur Kooperation mit ihnen bereit: »Wenn ver.di wie geplant Servicestellen auch für Freiberufler in innerstädtischen Lokalen anbieten sollte, würden wir sicher einmal vorbeischauen.«
Das klingt cool im Buch, geht sich aber in der Realität nicht aus. Was ist, wenn ein/e FreiberuflerIn krank wird oder sich etwa ein Bein bricht? Was ist, wenn einem kreativen Menschen nichts mehr einfällt? Er/sie kann, wenn das Digitale gut beherrscht wird, die Situation ins Internet stellen: »Bin eine super Leiche«, illustrierte ein US-Amerikaner mit zahlreichen Fotos und ist seither, so geht die Mär in der digitalen Community, die gefragteste Filmleiche Hollywoods.
Da ist der österreichische Weg um einiges besser. Denn für die freien DienstnehmerInnen ändert sich per 1. Jänner 2008 die Unsicherheit ihrer Lage grundlegend: Sie sind nunmehr arbeitslosenversichert und werden sowohl in die Abfertigung Neu als auch in den Insolvenzfonds einbezogen. Sogar der bis zuletzt strittige Punkt des Krankengeldes konnte in ihrem Interesse gelöst werden. Sie erhalten nunmehr einkommensabhängiges Krankengeld von der Gebietskrankenkasse ab dem vierten Tag der Krankmeldung. »Ein Meilenstein für die Gleichstellung aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen«, erklärte ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer, der sich für die große Gruppe der atypisch Beschäftigten weiterhin einsetzen will.

Mit großer Freude
Den Weg der größten Freude will die am Buch »Die digitale Bohème« beteiligte Gruppe gehen. Besonders bei der Arbeit. Die Vorgeschichte datiert mit 2001 als die »New Economy« und ihre Produktion digitaler Güter für alle gerade wieder zusammenbrach. Über das Internet-Forum hoeflichepaparazzi.de lernte sich die Gruppe kennen und gründete die Zentrale Intelligenz Agentur (ZIA), die als Parodie eines richtigen Unternehmens gedacht war. Auch eine ironische Firma braucht ein Produkt und so ist die Lebenseinstellung der kreativen Selbstständigen in Buchform nachzulesen. Ihre Definition: »So arbeiten, wie man leben will und trotzdem ausreichend Geld damit verdienen. Das Ganze ermöglicht und befördert durch das Internet, auch in Bereichen, die vorerst nichts mit dem Netz zu tun haben.« Wie etwa jene junge Frau, die Renaissancedekorkleber für Lichtschalter im Netz offerierte. Einmal analog in der Wohnung begann sie innenarchitektonische Ratschläge zu erteilen: ihr nunmehriger Hauptberuf.
Das Credo der Generation um die 30 lautet, »es gibt Alternativen zur fest angestellten Erwerbsarbeit«. Im Buch - ausnahmsweise - eher wissenschaftlich formuliert: »Die Individualisierung, die der wichtigste gesellschaftliche Trend des 20. Jahrhunderts war, könnte im 21. ihre eigentliche Qualität zeigen: Indem Individuen ihre Individualität nicht nur über den Konsum entfalten, sondern darüber, was, wann und wie sie arbeiten.« War die analoge Bohème noch zwangsläufig dazu verurteilt, am Existenzminimum zu leben, wenn sie sich schon nicht den Strukturen fügte, so kann die digitale Bohème durchaus fettes Geld verdienen. Dienlich dazu ist es, eine Mischung mehrer Projekte vorrätig zu halten.

Glückstreffer
So wie das Team Chad Hurley und Steve Chen, die unter ihren vielfältigen Vorhaben auch You Tube ausbrüteten. Im Oktober 2006 wurde das Videoportal schließlich zu einem Preis von über einer Milliarde Euro von Google gekauft. Der Dritte im Bund, Jawed Karim, der ausgestiegen war, um sich dem Studium zu widmen, erhielt dennoch einen Anerkennungsbetrag von den Ex-Partnern. Digitale Bohéme ist also nicht gleichbedeutend mit Einzelkämpfertum und Egoismus. »Es geht nicht darum, die Ellbogen auszufahren und eine atomisierte Gesellschaft abzubilden«, meint Sascha Lobo, der gerne von einer Renaissance der Zusammenarbeit spricht.
Ähnliches stellen auch Charles Leadbeater und Kate Oakley in ihrem Buch »The Independants: Britain’s new cultural entrepreneurs« fest. Die Unabhängigen »verbinden individualistische Wertvorstellungen mit einer hochgradig  kollaborativen Arbeitspraxis«, meinen die beiden AutorInnen. Die vorrangig auf Teams beruhende Projektarbeit brächte es mit sich, dass die Menschen lernen, schnell Vertrauen zu fassen. Das erprobte Vertrauen in die Fähigkeiten und Qualitäten sporadischer ProjektpartnerInnen könne sogar zur Bildung von Solidargemeinschaften führen, die »in ihren Funktionen einer Großfamilie nicht nachstehen müssen.« Auch in Deutschland gelten die kreativen Selbstständigen mittler-weile als prototypisch. Zukunftsforscher Matthias Horx sieht in ihnen nicht nur eine Antwort auf die Beschäftigungskrise, sondern gar »eine kommende Stütze der Gesellschaft«.

Motivation
»Der größte Vorteil der Selbstständigen ist ihre Motivation«, meint Friedrich Kofler, Obmann der Fachgruppe Unternehmensberatung und Informationstechnologie, UBIT, Mitglied der Wirtschaftskammer. Über 80 Prozent der etwa 14.000 Betriebe sind Einpersonenunternehmen (EPU), jede/jeder Dritte arbeitet selbstständig. »Die Menschen wollen was sie gut können auch beruflich umsetzen. Betriebe haben es schwer, hoch spezialisiertes Wissen auf Dauer im Unternehmen zu halten«, nennt Kofler zwei Gründe der Selbstständigkeit.
Einen hohen Männeranteil stellte Reinhard Raml bei einer IFES-Umfrage zum Thema »Arbeiten am IT-Standort Wien« im Oktober 2007 fest. »Es gibt Rahmenbedingungen, die es Frauen erschweren, selbstständig zu werden. Aber auch emotionale Gründe, Selbstständigkeit nicht als Ziel anzustreben.« Im Schnitt, so stellte Raml fest, sind Selbstständige in 3,5 Arbeitsgebieten tätig und das rund 50 Stunden die Woche.
Auch unter prekären Bedingungen würden viele ihre eigenen Projekte nicht gegen eine feste Anstellung tauschen wollen, behauptet Sascha Lobo. Denn die Glücksforschung habe festgestellt, dass der Mensch die meisten Glückshormone weder beim Schokoladeessen noch beim Sex produziert, sondern bei der Arbeit. Vorausgesetzt, sie ist selbst gewählt, schwierig, aber lösbar. Gabriele Müller

INFO&NEWS
Das Buch handelt davon, so heißt es auf der Webseite, »wie eine neue Klasse von Selbstständigen mit Hilfe digitaler Technologien dem alten Traum vom selbstbestimmten Arbeiten in selbstgewählten Kollektivstrukturen ein gutes Stück näherkommt«. Es gibt Einblick in das Lebensgefühl der Generation um die 30, ist aber auch für die Leserschaft von 50+ zu empfehlen. Auf der Website können Sie das Buch in Papierform oder als Hörbuch bestellen. Das Blog schreibt das Buch fort und gibt Updates zu den einzelnen Kapiteln.
www.wirnennenesarbeit.de
ist die Website und das Blog zum Buch.
 G. M.


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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995198752 Sascha Lobo: »Wenn ver.di Servicestellen für Freiberufler in innerstädtischen Lokalen anbieten sollte, würden wir sicher vorbeischauen« http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995198759 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198671 Kommentar | PatientInnenmobilität Das Papier wurde bereits mehrmals überarbeitet und verschoben, weil es sowohl innerhalb der EU-Kommission als auch unter den Mitgliedsstaaten Widerstand gibt. Auch in Österreich warnen KritikerInnen vor »Gesundheitstourismus« durch die neuen Regeln. Trotzdem soll Gesundheitsversorgung weiterhin Sache der Mitgliedsstaaten der EU bleiben - das wird sich auch aufgrund der aktuellen Bestimmungen vorläufig nicht ändern. Die Kommission will mit dem Richtlinienentwurf Fragen bezüglich der Qualität der Versorgung, Informationserfordernisse für PatientInnen, der Rechtssicherheit sowie des Schadenersatzes, als auch die Frage der gemeinsamen Ausbildungsstandards für Gesundheitsberufe klären. Möglich ist z. B. eine Verbesserung der regionalen Versorgung in Grenzgebieten oder die Schaffung von hoch spezialisierten Behandlungszentren für seltene Krankheiten. Vor allem kleinere Länder profitieren von dieser Regelung.
Der Grundsatz der EU-Gesundheitspolitik scheint klar zu: Der Zugang zu den Leistungen nach dem aktuellen Stand der Medizin muss allen Menschen in Europa in gleicher Qualität gewährt werden.Die nationalen Gesundheitssysteme dürfen dadurch nicht ungleichmäßig belastet werden dürfen.
In Österreich ist der sogenannte PatientInnentourismus nichts Neues. Wer kennt nicht den einen oder die andere, die zur Zahnbehandlung das Staatsgebiet verlässt. Der Hauptgrund hierfür ist das liebe Geld. Schon jetzt gibt es die Möglichkeit, sich im Ausland stationär behandeln zu lassen. Voraussetzungen, dass diese Behandlung von der Krankenkasse übernommen werden muss, wurden vom Europäischen Gerichtshof klar formuliert: Jegliche stationäre Versorgung, zu der der/die BürgerIn zuhause berechtigt ist, kann er/sie mit vorheriger Genehmigung auch in einem anderen Mitgliedsstaat in Anspruch nehmen. Die Genehmigung muss erteilt werden, wenn das eigene Gesundheitssystem die Versorgung nicht innerhalb der entsprechend der Erkrankung medizinisch notwendigen Frist sicherstellen kann. Hier müssen Kosten der Versorgung mindestens bis zu der Höhe erstattet werden, die für die Versorgung im eigenen Land erstattet würde.
Durch die EU-Richtlinie soll nun die Genehmigungspflicht für stationäre Behandlungen fallen und PatientInnen sollen frei entscheiden können, in welchem Spital, in welchem Land sie sich behandeln lassen wollen. Die Kosten sind von der Krankenkasse zu übernehmen. In Österreich fürchtet man, dass aufgrund des hervorragenden Gesundheitssystems es zu einem Ansturm von PatientInnen aus der EU kommen könnte. Schon jetzt sitzen Spitalserhalter auf einen Berg unbezahlter Rechnungen von ausländischen »GastpatientInnen«. Allein im Bereich der Stadt Wien sind das elf Millionen EUR. Wenn in Zukunft grenzüberschreitende PatientInnenversorgung die Regel sein soll, muss auch grenzübergreifender »Regress« Standard werden. Und die ÖsterreicherInnen dürfen nicht benachteiligt werden. Wir haben lange und erfolgreich gegen die Regelung von Gesundheitsdienstleistungen in der Dienstleistungsrichtlinie gekämpft. Alles was Verbesserungen in Qualität und Struktur von PatientInnenversorgung innerhalb der EU bringt, wird begrüßt. Aber nicht um jeden Preis.

Sabine Oberhauser
Dr. MAS
Abgeordnete zum Nationalrat
Gesundheitssprecherin der SPÖ

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995198613 Ausweg oder Sackgasse? Die eine Seite der Medaille: »Wir haben in Österreich das beste Gesundheitssystem der Welt, die Lebenserwartung steigt ständig«, so oder ähnlich beurteilt die jeweilige Regierung ihre Politik im Gesundheitsbereich. Die andere Seite: Die öffentliche Hand zieht sich schrittweise zurück, die Gesundheitskosten und »Selbstbehalte« für die Versicherten steigen, Spitäler und Kassen sind (aus unterschiedlichen Gründen) im Minus, Beschäftigte im Gesundheitsbereich sehen sich zunehmendem Stress sowie Personal- und Einkommenskürzungen ausgesetzt.
Gleichzeitig boomt »Gesundheit« und Wellness nicht nur in allen Medien oder im Tourismus, sondern steigen die Honorare von MedizinerInnen und die Gewinne der Pharmaindustrie und tummeln sich immer mehr »Gesundheitsökonomen« und private GesundheitsanbieterInnen am »Zukunftsmarkt Gesundheit«.
Und immer wieder liest man von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften - neudeutsch Public-Private-Partnership (PPP)-Projekten.
PPP gibt es, auch in Österreich schon lange: etwa zwischen Gemeinden und Banken zur Planung und Finanzierung und Errichtung von Spitälern. Aber auch Spitäler selbst haben schon Dienstleistungen wie Küche, Wäscherei oder die ganze technische Betriebsführung in PPP-Modelle ausgelagert. Auch eine andere Art der Öffentlich-Privaten-Partnerschaft auf dem Gebiet der Gesundheitsdienstleistung gibt es schon: Die Kooperation zwischen den Gebietskrankenkassen und den niedergelassenen privaten Ärztinnen und Ärzten.
Neu bei uns ist, dass gemeinsame Einrichtungen in Kooperation zwischen öffentlicher Hand und privaten AnbieterInnen diskutiert werden. Der Unterschied: engere Zusammenarbeit in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Beschaffung, Dienstleistungserbringung. Als Beispiel seien hier die in Diskussion stehenden »ambulanten Versorgungszentren« genannt, so Bernhard Rupp, Leiter der Abteilung Gesundheitswesen in der
AK NÖ.
Warum ist PPP »modern«?
Die WTO (Welthandelsorganisation) und die EU fördern die Diskussion und schaffen Rahmenbedingungen für PPP-Modelle. So sehen sich Bund, Länder und Gemeinden durch die EU-Vorgaben zur »Budgetdisziplin« (Maastricht, Stabilitätspakt) zunehmend gezwungen, die steigenden Aufwendungen im Gesundheitsbereich »budgetunwirksam« zu finanzieren. PPP-Projekte sind dazu geeignet. Die Finanzierungsüberlegungen sind also der Hauptgrund für PPP, weniger sachliche Motive.
PPP gibt es in Großbritannien schon seit den frühen 1990er Jahren. In Deutschland wurde 2001 eine Projektgruppe eingesetzt. Und in Österreich? Im Spitalsbereich werden etwa Betriebsführungen ausgegliedert (z. B. NRZ Rosenhügel, Neunkirchen), bei fünf PPP-Modellen gab es Spitalsumbauten (Vöcklabruck, Steyr, Schladming, UKH Linz, Neunkirchen). Beim Wiener AKH ist die technische Führung in Händen der Vamed AG, die zum deutschen Med-Tech-Konzern Fresenius gehört.
Was können die Modelle?
Beim Einhalten von Fertigstellungsterminen liegen diese Modelle schon deutlich besser, aber auch da gibt es Kritik. PPP muss von der Struktur her so flexibel sein, dass die Umsetzung medizinischen Fortschritts möglich ist. Deshalb sollen die Verträge Regeln dazu verbindlich enthalten. Umso mehr, als PPP-Verträge oft Laufzeiten von 25 bis 50 Jahren haben. »Es müssen Leistungsanpassungen/-veränderungen bei Bedarf möglich sein, neue Versorgungsformen eingerichtet und technologische Neuerungen umgesetzt werden können«, so Bernhard Rupp.
PPP kann die Gesundheit gefährden!
Im Krankenhaus (KH) Steyr kam es 2006 zur Streichung von Betten und zur Unterversorgung. Die Leitung des KH Steyr teilte in einem Rundschreiben an die HausärztInnen mit, dass die Bettenkapazität am KH Steyr überlastet ist. Sie wurden ersucht, PatientInnen möglichst im extramuralen Bereich zu betreuen und zu versorgen. Der Effekt, so die ÖGB-Kritik: »Ökonomen machen Gesundheitspolitik und kranke Menschen sind nur Kostenverursacher.
Im KH Klosterneuburg, wurde ein PPP-Versuch mit privaten Managern sehr bald abgebrochen: »Wir wurden beraten und verkauft«, das Kurzengagement der externen Manager habe nur Verunsicherung bei den MitarbeiterInnen und in der Bevölkerung gebracht, der große Nutzen sei nicht erkennbar gewesen, fasst die Personalvertreterin Brigitte Adler ihre Erfahrungen zusammen. Wie eine andere Art von »PPP« nicht funktioniert, zeigt sich in Österreich gerade im Zuge der sogenannten Pflegedebatte.
Werden keine entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen, so Bernhard Rupp, besteht bei der Leistungserbringung die Gefahr des »Rosinenpickens«: Ohne entsprechendem Rahmen kann es zu einer »einnahmen-orientierten Patientenselektion in der regionalen Versorgung« kommen, das heißt: besser zahlende Patienten oder »einträglichere« Krankheitsbehandlungen könnten dann den Vorzug bekommen. Und Rupp mahnt: »PPP-Modelle sind für politische Entscheidungsträger unter Umständen eine brauchbare Option, aber kein Allheilmittel.« Selbst in Großbritannien, mit Projekten mit bereits 25 bis 35 Jahren Dauer, gibt der dortige Rechnungshof, National Audit Office (NAO), zu bedenken, dass noch keinerlei letztgültige Bewertungen getroffen werden können.
Kritik an PPP-Modellen in dem Sinne, dass Gesundheitswesen, insbesondere im Spitalsbereich, und Marktwirtschaft nicht funktionieren, gibt es sowohl von ExpertInnen der WHO als auch zunehmend von solchen der Weltbank.
Durch die Hintertür
Andere Gesundheitsexperten wie Martin Rümmele befürchten durch PPP überhaupt eine Privatisierung durch die Hintertür: »Die Liberalisierung erfolgt weltweit nach einem fast einheitlichen Schema. Sie beginnt meist recht harmlos und führt erst nach einiger Zeit zur tatsächlichen Privatisierung und allen deren Folgen.  Zudem kommt, so Rupp, dass die EU den gemeinnützigen Bereich privatisieren will bzw. die EU-Kommission von den Privatanbietern unter Druck gerät, weil es keine entsprechende Rechtslage gibt, der EuGH nur nach den »vier Freiheiten« (freier Personen-, Waren-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr) entscheidet: Die Abschottung des Gesundheitsbereiches vor privaten Kapitalgebern ist nach EU-Recht nicht zulässig; Griechenland wurde diesbezüglich schon verurteilt. »Das führte schon zu Veränderungen am Arbeits- und Pharmamarkt, im Bereich der Krankenversicherungen und Krankenhausinvestitionen.
Auswirkungen für Versicherte
Der Spielraum für »Effizienzsteigerungen« durch PPP ist begrenzt. Denn im Krankenhausbereich machen allein die Personalkosten 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten aus. Daher befürchtet die Arbeiterkammer, dass es für die Beschäftigten zu einer Erhöhung des Lohn- und Arbeitsdrucks (z. B. keine Nachbesetzungen bei gleichzeitigem Überstundenverbot) und auch zu ethischen Problemen (Einsatz von teuren Medikamenten, Apparaten oder nicht) kommen wird. In PPP-Modellen kann es dazu kommen, dass bei Übernahme des Managements durch den privaten Partner, die Beschäftigten in einen ungünstigeren Kollektivvertrag (Privatkrankenanstalten) fallen. So bereits geschehen beim PPP zwischen Wiener KV, WGKK und Barmherzige Brüder, weiß Rümmele. Private Anbieter sind nicht wegen ihrer höheren Effizienz manchmal günstiger, sondern wegen der niedrigeren Personalkosten, ermittelte die AK-Volkswirtin Agnes Streissler. Darüber hinaus bilden diese oft kein Personal aus und greifen auf flexible Leiharbeitskräfte zurück.
Neben den Spitalsbediensteten gibt es schon 75.000 Beschäftigte im privaten Gesundheits- und Sozialbereich. Sie sind schon jetzt von Lohndumping betroffen und setzen sich - zuletzt in Oberösterreich in einer Demonstration gegen Verschlechterungen durch Änderungskün digungen - zur Wehr.
Wie weiter?
AK-Experte Rupp plädiert zumindest für die Schaffung eines österreichischen PPP-Kompetenzzentrums, um Rahmenbedingungen zu schaffen: »Im Regierungsabkommen 2007 wird so etwas und die Überarbeitung vergaberechtlicher Normen für PPP-Projekte angesprochen.«
ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer spricht sich im Zusammenhang mit der Debatte um das Gesundheitssystem gegen die Pläne von Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky aus, in den nächsten dreieinhalb Jahren gleich 2,9 Milliarden Euro im Gesundheitswesen einsparen, umschichten und/oder auslagern zu wollen und verlangt eine »verantwortungsvolle Weitsicht«: »Denn Ausgliederungen würden keine Vorteile für die Versicherten bringen, weil die Gefahr bestehe, dass es aufgrund von wirtschaftlichem Erfolgsdruck zu Leistungseinschränkungen und PatientInnenselektion kommen könnte. Die eigenen Einrichtungen (der Sozialversicherung) würden sich daher hervorragend für ein Gesamtkonzept eignen, in dem Prävention und Vorsorge eine maßgebliche Rolle spielen.
Die Wirtschaftsentwicklung, die damit steigende Beschäftigung und die Einnahmensituation der öffentlichen Hand sind so gut wie schon lange nicht«, daher verlangt die GPA-DJP bezüglich der Finanzierung der Gesundheitsversorgung: »Die Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage und die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in der Krankenversicherung um wertschöpfungsbezogene Elemente, sie sind sinnvolle und verteilungsgerechte Lösungen.

Wilfried Leisch 

BUCHTIPP
Martin Rümmele:
Kranke Geschäfte mit unserer Gesundheit.
Symptome, Diagnosen und Nebenwirkungen der Gesundheitsreformen,
NP Buchverlag,
St. Pölten - Wien - Linz 2005
www.krankegeschaefte.at

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INFO&NEWS
Was ist PPP?
Als Public Private Partnership (Abkürzung PPP), auch Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP), wird die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfüllung staatlicher Aufgaben bezeichnet. Im weiteren Sinn steht der Begriff auch für andere Arten des kooperativen Zusammenwirkens von Hoheitsträgern mit privaten Wirtschaftssubjekten. PPP geht in vielen Fällen mit einer Teil-Privatisierung von öffentlichen Aufgaben einher.
Aus: www.wikipedia.de


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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995198497 Dr. Bernhard Rupp, Gesundheitsexperte der AK NÖ ist für die Schaffung eines österreichischen PPP - Kompetenzzentrums http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995198482 2006 kam es im Krankenhaus Steyr zur Streichung von Betten und zur Unterversorgung. http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995198513 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995197619 Mehr Arbeit - mehr Geld Bei den RechtsberaterInnen der GPA-DJP laufen schon seit Wochen die Telefone heiß. »Ich bin für 15 Stunden beschäftigt, arbeite aber eigentlich immer 25 Stunden. Muss mir mein Chef jetzt ab 2008 mehr Geld zahlen?«, fragt ein Arbeitnehmer. Und eine Betriebsrätin möchte wissen: »Bei mir im Unternehmen versucht der Personalchef den Mehrarbeitszuschlag zu umgehen, indem er teilzeitbeschäftigten KollegInnen neue Verträge mit mehr Stunden gibt. Worauf muss ich dabei achten?« Fragen über Fragen ergeben sich aus der Novelle des Arbeitszeitgesetzes, die am 1. 1. 2008 in Kraft tritt. Neben einigen anderen Neuerungen werden Teilzeitbeschäftigte erstmals Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag haben, im Ausmaß von 25 Prozent.

Wem die neue Regelung etwas bringt
Von der neuen Regelung profitieren werden all jene Teilzeitbeschäftigten, die regelmäßig über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Kann der/die ArbeitgeberIn nicht sicherstellen, dass die Mehrstunden innerhalb eines vereinbarten Zeitraums (grundsätzlich maximal drei Monate, Sonderregelung bei Gleitzeit) durch Zeitausgleich abgebaut werden, so haben die MitarbeiterInnen Anspruch auf den 25-prozentigen Zuschlag. »Ich rechne damit, dass die neue Regelung ArbeitgeberInnen zu einem besseren Arbeitszeitmanagement anregen wird. Mit dem Mehrarbeitszuschlag verliert nämlich die derzeit gängige Praxis, Teilzeitkräfte zu einem geringeren Ausmaß anzustellen als eigentlich benötigt und regelmäßig Mehrstunden zu verlangen, an Attraktivität«, sagt Andrea Komar, Leiterin der GPA-DJP Rechtsabteilung und setzt fort: »In Zukunft wird es sich für die ArbeitgeberInnen finanziell auszahlen, mit einer 20-Stunden-Kraft, die regelmäßig zehn Stunden Mehrarbeit leistet, von vornherein einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden abzuschließen.« »Aus Gesprächen mit BetriebsrätInnen wissen wir, dass die ArbeitgeberInnen zum Teil schon daran gehen, ihren MitarbeiterInnen Verträge mit höherem Stundenausmaß zu geben. Das ist der erste große Erfolg der neuen Regelung, weil die ArbeitnehmerInnen mehr Sicherheit über die Höhe ihres Einkommens gewinnen«, ergänzt Barbara Teiber, Bundesfrauensekretärin der GPA-DJP.

Zahlen und Fakten
Derzeit arbeiten in Österreich mehr als 810.000 ArbeiterInnen und Angestellte weniger als 35 Stunden pro Woche. Das sind 23 Prozent der unselbstständig Beschäftigten. Etwa 690.000 oder 85 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Teilzeit ist in Österreich nach wie vor weiblich. »Der Mehrarbeitszuschlag ist daher ein wichtiger erster Schritt, die Einkommen der vielen teilzeitbeschäftigten Frauen zu erhöhen«, ist sich Barbara Teiber sicher. »Die Betonung liegt aber auf dem ersten Schritt. Perspektivisch muss es nun darum gehen, diese Regelung zu verbessern. Ziel für die Zukunft muss sein, dass ArbeitnehmerInnen für jede geleistete Mehrarbeitsstunde ein Zuschlag ausbezahlt wird. Eine wichtige Forderung von uns ist es auch, die relativ langen Durchrechnungszeiträume zu verkürzen. Außerdem gibt es gerade im Handel, wo viele Menschen - in erster Linie Frauen! - Teilzeit arbeiten, ein großes Problem mit unbezahlten Mehrstunden. Wir haben uns daher in der GPA-DJP für das nächste Quartal den Arbeitsschwerpunkt »Teilzeit« gesetzt und bereiten gemeinsam mit dem IFES-Institut eine Umfrage vor, die den Arbeitsbedingungen von Teilzeitbeschäftigten auf den Grund gehen soll Siehe Grafik: »Unselbstständige Erwerbstätige nach wöchentlicher Normalarbeitszeit«.

Schlupflöcher stopfen
»Bei uns arbeiten etwa 50 Prozent aller MitarbeiterInnen Teilzeit«, erzählt Gerda Bacher, Betriebsratsvorsitzende bei Kastner und Öhler. Auch sie sieht in der Regelung einen ersten wichtigen Schritt; vieles sei aber auch noch offen. Sie sieht daher noch viel Arbeit auf sich und andere BetriebsrätInnen ihrer Branche zukommen und fürchtet, dass die ArbeitgeberInnen versuchen werden, mit allen Mitteln die Auszahlung des Mehrarbeitszuschlags zu umgehen. »Ich habe schon gehört, dass manche ArbeitgebervertreterInnen der Ansicht seien, es handle sich nicht um einen unzulässigen Kettenvertrag, wenn die Arbeitszeiten von Teilzeitkräften je nach Bedürfnis der AGInnen alle drei Monate vertraglich geändert würden. Manchmal spielen die Arbeitgeber schon Spielchen mit uns.«  Ein weiteres Schlupfloch für ArbeitgeberInnen, von dem sie gehört habe, sei es, MitarbeiterInnen Verträge mit mehr Stunden zu geben, auch wenn diese KollegInnen de facto gar nicht mehr arbeiten. Auf diese Weise würden sich Minusstunden ansammeln. »Unsere Befürchtung ist, dass MitarbeiterInnen, die viele Minusstunden angesammelt haben, dann gedrängt werden könnten, diese Stunden in hektischen Zeiten einzuarbeiten, wie etwa in der Vorweihnachtszeit.« Für die ArbeitgeberInnen brächte das den Vorteil, dass sie die ArbeitnehmerInnen auf Abruf zur Verfügung hätten, ohne Zuschläge zahlen zu müssen. »Für uns als BetriebsrätInnen ist es wichtig, genau zu beobachten und aufzupassen, wie die neue Regelung wirklich gehandhabt wird.« »Manchen ArbeitgeberInnen ist jedes noch so fragwürdige Mittel recht. Um Geld zu sparen, versuchen sie, Tricks anzuwenden, die rechtlich niemals halten würden«, bestätigt Andrea Komar. »Wie etwa die Vorgehensweise mit den Minusstunden: Es liegt an dem/der ArbeitgeberIn, ArbeitnehmerInnen im vereinbarten Ausmaß zu beschäftigen. Tut er/sie das nicht, obwohl die ArbeitnehmerInnen arbeitsbereit sind, können niemals Minusstunden anfallen.«

Die neue Regelung im Detail
Grundsätzlich gilt, dass der Zuschlag nur dann fällig wird, wenn die Mehrstunden nicht innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen vereinbarten 3-Monats-Zeitraums durch Zeitausgleich ausgeglichen werden. Komplizierter wird es, wenn im Betrieb eine Gleitzeitvereinbarung existiert. In diesem Fall muss der Zuschlag nur ausbezahlt werden, wenn die vereinbarte Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitperiode im Durchschnitt überschritten wird. Dabei hängt es von der jeweiligen Vereinbarung ab, wie lange die Gleitzeitperiode dauert, wie viel Zeit also jeweils für den Ausgleich der Mehrstunden bleibt. Die Gleitzeitperiode kann sowohl kürzer als auch länger als drei Monate sein. Nicht zuschlagspflichtig sind außerdem jene angesammelten Mehrstunden, die in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden können. Auch hier kommt es darauf an, was das jeweilige Gleitzeitmodell vorsieht. Jedenfalls zuschlagspflichtig sind in allen Modellen angeordnete Mehrarbeitsstunden - genauso wie angeordnete Überstunden bei Vollzeitarbeitskräften. Gleitzeit zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass ArbeitnehmerInnen Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst festlegen können.
Eine weitere Regelung besagt: Wenn der Kollektivvertrag für Vollzeitbeschäftigte eine kürzere wöchentliche Normalarbeitszeit als 40 Stunden vorsieht und für diese Differenz kein Zuschlag oder ein geringerer Zuschlag vereinbart wurde, dann gilt dasselbe für die Mehrarbeitsstunden von Teilzeitbeschäftigten. Erhalten Vollzeitkräfte bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 38 Stunden für zwei Mehrstunden keinen Zuschlag, so müssen sich auch Teilzeitkräfte einen zuschlagsfreien »Puffer« im selben Ausmaß anrechnen lassen.
Noch komplizierter wird es wiederum in Zusammenhang mit Gleitzeitvereinbarungen. Dazu ein konkretes Beispiel: In einem Unternehmen beträgt die wöchentliche Normalarbeitszeit 38 Stunden. Die Gleitzeitperiode dauert drei Monate. Eine 20-Stunden-Teilzeitkraft leistet innerhalb dieser Periode 30 Mehrstunden. 17 kann sie in die nächste Periode mitnehmen. Für diese Stunden hat sie keinen Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag. Bleiben 13 Stunden übrig. Nun muss geprüft werden, in welchen Wochen die 13 letzten Mehrstunden geleistet wurden und auf welche dieser Stunden der »Puffer« anzuwenden ist. Ein mühsames Unterfangen! Um den Mehraufwand gering zu halten empfiehlt Rechtsexpertin Andrea Komar, Betriebsvereinbarungen abzuschließen, die festlegen, dass alle Stunden zuschlagspflichtig sind, die nicht in die nächste Gleitzeitperiode mitgenommen werden können. »Das erspart auch den ArbeitgeberInnen viel Aufwand bei der Gehaltsverrechnung.«
Trifft der Mehrarbeitszuschlag mit in Kollektivverträgen geregelten Zuschlägen zusammen, ist entscheidend, wofür diese anderen Zuschläge gebühren. Wird durch sie die zeitliche Mehrleistung honoriert, dann gilt nur der jeweils höhere Zuschlag. In anderen Fällen gebühren beide Zuschläge nebeneinander - etwa wenn durch einen Zuschlag die Lage der Arbeitszeit abgegolten wird. Entscheidend ist hier letztlich die Formulierung im Kollektivvertrag.

Zeitausgleich
Schließlich ist auch eine Vereinbarung möglich, die besagt, dass Mehrarbeit generell durch Zeitausgleich ausgeglichen wird. In diesem Fall muss der Mehrarbeitszuschlag entweder bei der Berechnung des Zeitausgleichs berücksichtigt werden, oder aber er muss zusätzlich ausgezahlt werden. 
Prinzipiell gilt, dass der Kollektivvertrag hinsichtlich des Mehrarbeitszuschlags vom Gesetz abweichende Regelungen treffen darf. Ab 1. 1. 2008 unwirksam sind nach Meinung der GPA-DJP allerdings schlechtere Regelungen in bereits bestehenden Kollektivverträgen, weil der Gesetzgeber mit der neuen Regelung eindeutig eine Verbesserung für ArbeitnehmerInnen erreichen wollte. Konkret heißt das: Wenn in einem Kollektivvertrag bereits eine Regelung existiert, die einen niedrigeren Mehrarbeitszuschlag festlegt als das novellierte Arbeitszeitgesetz oder den Zuschlag an ungünstigere Bedingungen knüpft, dann hebt das Gesetz diese Kollektivvertragsregelung per 1. 1. 2008 auf.
 Lucia Bauer

INFO&NEWS
Worauf BetriebsrätInnen im Zusammenhang mit dem Mehrarbeitszuschlag achten sollten.
  • Keine Notwendigkeit, die BV zu ändern
    Grundsätzlich ist es nicht notwendig, eine bestehende Betriebsvereinbarung aufgrund der Gesetzesnovelle abzuändern. BetriebsrätInnen sollten sich daher nicht von ihrer Geschäftsführung unter Druck setzen lassen und sich vor Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung in Ruhe beraten und mit ihrer Gewerkschaft absprechen.
  • Kurze Durchrechnung bei Gleitzeitvereinbarungen - maximal drei Monate
    Bei Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit ist es wichtig, möglichst kurze Gleitzeitperioden zu vereinbaren. Das reduziert die Möglichkeiten der ArbeitgeberInnen, sich vor der Auszahlung des Mehrarbeitszuschlags zu drücken.
  • Regelungen bezüglich angeordneter Überstunden adaptieren
    Regelt eine Betriebsvereinbarung, wie mit angeordneten Überstunden von Vollzeitbeschäftigten umzugehen ist, so sollten diese Regelungen für Teilzeitbeschäftigte und angeordnete Mehrarbeit adaptiert werden. Damit werden Diskussionen darüber reduziert, wann der Zuschlag jedenfalls ausgezahlt werden muss.
  • Zeitraum für die Konsumation von Zeitguthaben festlegen
    Drängen die ArbeitgeberInnen auf eine Zeitausgleichsvereinbarung, die festlegt, dass Mehrstunden einschließlich Zuschlag gutgeschrieben werden, muss unbedingt auch der Zeitraum vereinbart werden, in dem die Guthaben konsumiert werden müssen. Dieser Zeitraum sollte maximal drei Monate betragen.
  • Vorsicht vor Umgehungsverträgen
    Was einige ArbeitgeberInnen bereits angedacht haben, nämlich das Arbeitszeitausmaß für arbeitsreiche Monate befristet hinaufzusetzen, bedeutet nichts anderes als eine Umgehung gesetzlicher Vorschriften, genauer des Mehrarbeitszuschlags. Das Ausmaß der regelmäßigen Arbeitszeit jeweils nach Bedarf zu ändern, würde analog zu Kettenarbeitsverhältnissen entweder dazu führen, dass diese Vereinbarungen sittenwidrig sind und der Mehrarbeitszuschlag gezahlt werden muss, oder dass von einer unbefristeten Erhöhung der regelmäßigen Arbeitszeit auszugehen ist.

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Mehr Infos unter:
GPA-DJP-Unterlage zur Sozialpartnereinigung vom 3. Mai 2007
Aktuell - Info-Broschüre der AK Wien zur Reform der Arbeitszeit

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995197505 Seit 120 Jahren Am 28. Dezember 2007 jährte sich die Einführung der gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich zum 120. Mal, denn am selben Tag des Jahres 1887 beschloss das Abgeordnetenhaus des österreichischen Reichsrates das Gesetz über die Arbeiter-Unfallversicherung, das 1889, gemeinsam mit dem 1888 verabschiedeten Gesetz über die Arbeiter-Krankenversicherung, in Kraft trat. Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung der in »fabriksmäßigen Betrieben« beschäftigten ArbeiterInnen sowie Angestellten wurden zugleich die weitgehend autonomen, selbstverwalteten Arbeiterkrankenkassen, neben den Bezirkskrankenkassen Vorläuferorganisationen der Gebietskrankenkassen, in die gesetzliche Sozialversicherung integriert.

Selbstverwaltung
Die beiden Stammgesetze der österreichischen Sozialversicherung beinhalteten zwar für die versicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Anspruch auf gewisse Versicherungsleistungen (ärztliche Hilfe, Spitalspflege, Heilmittel und Heilbehelfe, Krankengeld, Unfallrenten etc.). Diese waren aber alles in allem sehr schwach ausgestaltet, und darüber hinaus wurde »nur« rund ein Drittel der ArbeiterInnen in Österreich in den Kreis der Versicherten miteinbezogen, nämlich die IndustriearbeiterInnen sowie Industrieangestellten und die ArbeiterInnen in Gewerbeunternehmungen mit zumindest 20 Beschäftigten. Die Land- und ForstarbeiterInnen, die rund die Hälfte der österreichischen Arbeiterschaft bildeten, die kleingewerblichen ArbeiterInnen und andere ArbeitnehmerInnengruppen waren von der gesetzlichen Unfall- und Krankenversicherung ausgeschlossen. 
Der 28. Dezember 1887 ist zugleich der Gründungstag der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung, denn mit dem Unfallversicherungsgesetz 1887 und dem Krankenversicherungsgesetz 1888 wurde ein auf dem Prinzip der direkten Selbstverwaltung basierendes Organisationssystem als zentrale materielle Grundlage für die Arbeiter-Unfall- und Krankenversicherung auch in Österreich eingeführt.

Arbeiter-Unfallversicherung
Die Träger der Arbeiter-Unfallversicherung waren die territorialen Unfallversicherungsanstalten. Im Unterschied zu den Krankenkassen existierte bei den Unfallversicherungsanstalten keine Generalversammlung der Mitglieder, sondern der Vorstand bildete deren einziges zentrales Gremium (Drittelparität: ein Drittel Unternehmervertretung - ein Drittel ArbeitnehmerInnenvertretung -  ein Drittel  Behördenvertretung). Die Behördenvertreter, die vom Innenminister ernannt wurden, stellten dabei die dominante Gruppe dar, wobei auch die Macht der Unternehmervertreter nicht unterschätzt werden sollte.
Der Vorstand der Unfallversicherungsanstalt wurde direkt von den Mitgliedern, also den Versicherten und den Unternehmern bzw. deren Vertretern auf Basis von Betriebskategorien gewählt.
Die Wahlbeteiligung dürfte bei den Unfallversicherungsanstalten, ebenso
wie bei den Krankenkassen, relativ niedrig gewesen sein (rund 50 Prozent), es existieren darüber jedoch keine genauen Angaben.

Die Arbeiter-Krankenversicherung
Das Gesetz über die Arbeiter-Krankenversicherung stellte das zweite zentrale Sozialversicherungsgesetz dar. Diesem Gesetz kam ein besonderer Stellenwert zu, vor allem wegen der Integration der seit 1868 als autonome Selbsthilfeorganisationen der Arbeiter bestehenden und mitgliedermäßig sehr starken Arbeiterkrankenkassen (1890: ca. 240.000 Mitglieder) in die gesetzliche Krankenversicherung. Im Zusammenhang damit sollten diese Organisationen aus dem Einflussbereich der sozialistischen Arbeiterbewegung losgelöst, diese damit - parallel zu staatlichen Repressionsmaßnahmen  - weiter geschwächt werden und auf diese Art und Weise die österreichische Industriearbeiterschaft verstärkt in den Staat und das bestehende kapitalistische System integriert werden.
Das Gesetz über die Arbeiter-Krankenversicherung sah insgesamt sechs verschiedene Kassentypen vor: Bezirks-, Betriebs-, Bau- und Genossenschaftskrankenkassen, Arbeiter- bzw. Vereinskrankenkassen sowie Bruderladen (Kranken- und Invalidenkassen der Bergarbeiter).Während die Arbeiterkrankenkassen ausschließlich von ArbeiterInnen verwaltet wurden, setzten sich die Verwaltungsorgane der übrigen Kassentypen nach dem Schema zwei Drittel ArbeitnehmerInnenvertretung und ein Drittel Unternehmervertretung zusammen. In der Praxis waren aber die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Versicherten, mit Ausnahme der Versicherten der Arbeiterkrankenkassen, auch hier nur in eingeschränktem Maße vorhanden. Die zentralen Verwaltungsgremien der Krankenkassen waren die Generalversammlung und der Vorstand, wobei die Kassenvorstände durch die Generalversammlungen in getrennten Wahlgängen der Arbeitnehmer- und Unternehmervertreter gewählt wurden.
Finanziert wurde die Arbeiter-Unfall- und Krankenversicherung durch Beiträge von Unternehmern und Versicherten,
ein Staatszuschuss war nicht vorgesehen (90 Prozent Unternehmer-/10Prozent Versichertenbeiträge). Bei den Krankenkassen, mit Ausnahme der großteils von den Versicherten finanzierten Arbeiterkrankenkassen, mussten die Unternehmer und die Versicherten für je die Hälfte der Beiträge aufkommen.

Die Frage der Selbstverwaltung
Nach einer Phase der sozialpolitischen Stagnation bis zum Ende des Ersten Weltkriegs kam es zu Beginn der Ersten Republik zu einem verstärkten Ausbau der Sozialversicherung. So wurde 1919 das Krankenkassenkonzentrationsgesetz beschlossen, das einen ersten Schritt zur Vereinheitlichung des österreichischen Krankenkassenwesens mit sich brachte, die mit dem Krankenkassenorganisationsgesetz von 1926 weiter forciert wurde. 1920 wurde die Krankenversicherung der Staatsbediensteten eingeführt und im selben Jahr der Regierungsentwurf betreffend ein Bundesgesetz über die Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung der Arbeiter ausgearbeitet, der aber wegen der Auflösung der sozialdemokratisch-christlichsozialen Regierung im November 1920 nicht mehr umgesetzt wurde. Eine Pensionsversicherung der ArbeiterInnen wurde erst - in einem rassistisch-antisemitischen Kontext - nach der Annexion Österreichs durch das »Dritte Reich« eingeführt (Reichsversicherungsordnung 1939).
1921 wurden die HausgehilfInnen, die bei wechselnden oder mehreren Arbeitgebern Beschäftigten und die Land- und ForstarbeiterInnen in den Kreis der Versicherten miteinbezogen (Ausdehnungsgesetz). Durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen wurde eine Änderung des Kräfteverhältnisses innerhalb der Verwaltungssgremien der Sozialversicherung zugunsten der ArbeitnehmerInnen umgesetzt (Angestelltenversicherungsgesetz 1926/Arbeiterversicherungsgesetz 1927: vier Fünftel Arbeitnehmervertreter - ein Fünftel Unternehmervertreter in Hauptversammlung und Vorstand). Auch für die Zeit der Ersten Republik lässt sich eine eher niedrige Wahlbeteiligung feststellen, wobei die Quellenlage auch hier sehr schwierig ist und genaue Angaben darüber fehlen.

Austrofaschismus und NS-System
Nach der Errichtung des austrofaschistischen »Ständestaates« 1933/34 wurde auch die soziale Selbstverwaltung massiv zurückgedrängt. Gesetzlich abgesichert wurden diese Maßnahmen durch das 1935 verabschiedete Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Während die Austrofaschisten zwar die Verwaltungsgremien der Sozialversicherung politisch majorisierten, die soziale Selbstverwaltung aber formal bestehen ließen, wurde im Zuge der Annexion Österreichs durch das »Dritte Reich« 1938 und die Einführung der deutschen Reichsversicherungsordnung 1939 in Österreich die soziale Selbstverwaltung vollständig ausgeschaltet.

Selbstverwaltung nach 1945
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde auf die Wiedereinführung der direkten Selbstverwaltung verzichtet und diese durch die »abgeleitete«, also indirekte Selbstverwaltung ersetzt (Bestellung der VersicherungsvertreterInnen durch Interessenverbände der ArbeitnehmerInnen und UnternehmerInnen). Dafür waren finanzielle Gründe, vermutlich aber auch politische Gründe maßgeblich (repräsentative statt direkte Demokratie, »Sozialpartnerschaft«). Ein Faktor für die Änderung des Selbstverwaltungssystems dürfte auch die niedrige Wahlbeteiligung bei den »Sozialwahlen« in der Ersten Republik gewesen sein. Gesetzlich geregelt wurde die Sozialversicherung und die soziale Selbstverwaltung durch das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz 1947, das 1955 durch das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz abgelöst wurde. Die Träger der Sozialversicherung wurden 1948 im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger zusammengefasst.

Mag. Robert Grandl
Projektmitarbeiter Institut für Gewerkschafts- und AK-Geschichte,
AK Wien

INFO&NEWS
Conclusio: Sinn und Nutzen der sozialen Selbstverwaltung
Die Geschichte der sozialen Selbstverwaltung zeigt, dass nur ein auf der Mitbestimmung der Versicherten aufgebautes Sozialversicherungssystem den gesetzlich vorgesehenen Versicherungsschutz - so schwach dieser in der Anfangszeit der Sozialversicherung auch war - in die Praxis umsetzen kann. Dies betrifft Bereiche wie die Vertragsgestaltung mit Ärzten, Apothekern und Spitälern, die Höhe der Versicherungsleistungen (Krankengeld, Unfallrenten etc.), die Höhe der Versicherungsbeiträge u. a. m. Ein staatlich organisiertes, steuerfinanziertes Sozialversicherungssystem ohne Mitbestimmungsmöglichkeiten der Versicherten kann dies nicht in dem Ausmaß leisten, wie es für das Funktionieren eines fortschrittlichen Gesundheitswesens notwendig ist.

Chronologie
1300: Kuttenberger Bergordnung Wenzels III. (Regelung der Bergarbeiterbruderladen)
um 1800: Gründung von selbstverwalteten Fabrikskassen der Industriearbeiter
1803: Gründung des ersten Arbeiter-Unterstützungsvereins, der Kranken- und Viaticumskasse der Linzer Buchdruckergehilfen
1867 : Vereinsgesetz "Entstehung der ersten Arbeiterkrankenkassen auf legaler Basis"
1887: Gesetz über die Arbeiter-Unfallversicherung
1888: Gesetz über die Arbeiter-Krankenversicherung
1889: Bruderladengesetz (Unfall- und Krankenversicherung der Bergarbeiter)
1906: Pensionsversicherungsgesetz für Privatangestellte
1919: Krankenkassenkonzentrationsgesetz
1920: Gesetz über die Krankenversicherung der Staatsbediensteten
1926: Angestelltenversicherungsgesetz
1926: Landarbeiterversicherungsgesetz
1926: Krankenkassenorganisationsgesetz
1927: Arbeiterversicherungsgesetz (nicht in Kraft getreten)
1935: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
1939: deutsche Reichsversicherungsordnung tritt für das okkupierte Österreich in Kraft
1947: Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz
1948: Gründung des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger
1955: Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995197528 Die BeamtInnen und FunktionärInnen der »Allgemeinen Arbeiter-Kranken- und Unterstützungskasse« der Steiermark im 55. Jahr ihres Bestehens im damaligen Kassengebäude (8010 Graz, Keplerstr. 38a). http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995197559 In diesem Gebäude befand sich die Zentrale der Arbeiter-Krankenversicherungskasse Wien, der Vorläuferorganisation der Wiener Gebietskrankenkasse, (1010 Wien, Wipplingerstraße 28 und Renngasse 18; heute Sitz des Wiener Stadtschulrates). http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1197995197564 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995196388 Kommentar | Kein Grund zur Panik Die Lage ist zwar angespannt, Panik ist aber nicht angebracht - sondern rasche Entscheidungen auf gesetzlicher Ebene zur Sicherstellung der Finanzierung des Gesundheitswesens und damit der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Der Selbstverwaltung ist es zu verdanken, dass die finanzielle Situation der Kassen sich nie negativ auf die PatientInnen ausgewirkt hat.Österreich hat ein hervorragendes Gesundheitssystem und die Erhaltung dieses Systems kostet immer mehr Geld. Wer sich zur Beibehaltung dieser Ansprüche bekennt, muss zugeben, dass dies nur mit mehr Finanzmitteln geht. Das liegt zum einen an der steigenden Lebenserwartung, zum anderen am medizinischen Fortschritt. Wer vorgibt, das wachsende Leistungsangebot für alle PatientInnen ohne finanzielle Mehrausgaben bewerkstelligen zu können, ist unehrlich.
Längst bekannt
Die prekäre Lage vieler Gebietskrankenkassen ist seit Jahren bekannt. Die VerantwortungsträgerInnen haben in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass ohne Maßnahmen der Politik die Probleme nicht zu lösen sein werden. Trotzdem hat die vorige Bundesregierunge seit dem Jahr 2000 durch verschiedene Gesetze die Krankenkassen noch weiter finanziell ausgehungert. Die größten Brocken dabei waren:
  • Pauschalabgeltung (statt 100 Prozent Rückerstattung) der Mehrwertsteuer für Medikamente.
  • Gesetzliche Erhöhung der Beiträge von der Sozialversicherung an die Spitäler.
  • Pauschalierung der Krankenversicherungsbeiträge für Arbeitslose.

Seit Erstellung des Regierungsprogramms nahm Gesundheitsministerin  Kdolsky kein einziges finanzierungsrelevantes Thema in Angriff, obwohl die Lösungsvorschläge der Sozialpartner längst am Tisch lagen. Im Gegenteil: Sie behauptete am 21. September 2007 in der Presse: »Bei den Medikamenten und den Ärzten ist nichts zu holen.«
Die Bevölkerung erwartet von einer großen Koalition, dass für drängende Probleme wie die Sicherung der Finanzierung des Gesundheitssystems nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Derzeit haben wir eine sehr gute Wirtschaftsentwicklung, damit steigende Beschäftigung und die Einnahmensituation der öffentlichen Hand ist so gut wie schon lange nicht. Die Politik, welche sowohl die Höhe der Beiträge als auch weitestgehend den Umfang der Leistungen festsetzt, ist gefordert, die soziale Krankenversicherung mit finanziellen Mitteln auszustatten, die es ihr ermöglichen, Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau für alle Menschen dauerhaft sicherzustellen. Die dafür notwendigen Mittel können nicht ausschließlich durch weitere Einsparungen lukriert werden.
Alle Möglichkeiten, Steuer- und Beitragsgelder noch effizienter einzusetzen, müssen genützt werden. Neben Effizienz und Sparsamkeit brauchen wir aber eine ernst gemeinte Debatte über eine Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung und über eine Verbreiterung der Beitragsbasis. Im Sinne einer solidarischen Finanzierung des Gesundheitswesens müssten neben der Lohnsumme auch Kapitalerträge und Einkünfte aus Pacht und Mieten in die Beitragsbasis einbezogen werden. Nur dann können PolitikerInnen auch in Zukunft Aussagen zum Gesundheitssystem mit denselben Worten wie heute einleiten: Österreich hat das beste Gesundheitssystem der Welt …
Bernhard Achitz
Mag., design.
Leitender Sekretär im ÖGB


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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995196291 Haben unsere Hausaufgaben gemacht ZUR PERSON
Franz Bittner
Vorsitzender-Stellvertreter der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Geboren: 17. November 1953 in Wien
Erlernter Beruf: Lithograph
1969-1993 bei Waldheim-Eberle, Kurier AG bzw. Mediaprint Reprotechnik Ges.m.b.H. & CO.KG tätig
1975-1980 Jugendvertrauensrat (Kurier AG)
1980-1993 Betriebsrat
1988-1993 Konzernbetriebsratsvorsitzender des Mediaprint-Konzerns
ab 1981 Mitglied des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Druck und Papier
1981-1993 Vorsitzender der Fachgruppe »Lithographen«
1989-1993 Vorsitzender der Landesgruppe Wien, NÖ und Burgenland der Gewerkschaft Druck und Papier
1993-11/2006 Vorsitzender der Gewerkschaft Druck, Journalismus, Papier (bis 2001 Gewerkschaft Druck und Papier)
seit 11/2006 stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
(durch die Fusion mit der GPA am 16. Nov. 2006)
seit 1991 Kammerrat der AK Wien
seit 1997 Obmann der Wiener Gebietskrankenkasse
seit 2001 Vorsitzender der Hauptversammlung des Hauptverbandes der Österreichischen Sozialversicherungsträger
seit 2/2005 Vorsitzender der neuen Trägerkonferenz im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger




Arbeit&Wirtschaft: Kollege Bittner, in einem Interview mit den Salzburger Nachrichten (SN) vom 26. November 2007 erklären Sie: »Wir sind pleite - ab Mitte Dezember habe die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK), deren Defizit für 2007 auf 140,6 Millionen Euro geschätzt wird, Zahlungsschwierigkeiten.« Wie ernst ist die Lage tatsächlich?

Franz Bittner: Die Politik der letzten Jahre hat zu einem massiven finanziellen Aderlass bei den Gebietskrankenkassen geführt. In Wien ist man jetzt bei den letzten Blutstropfen angekommen, die andere Länderkassen werden sehr rasch in eine ähnliche Situation kommen. Meine Aussage in den Salzburger Nachrichten ist daher als neuerlicher Weckruf an alle relevanten Entscheidungsträger zu sehen, endlich entsprechende Maßnahmen zur gesicherten Finanzierung der Gebietskrankenkassen zu ergreifen, um nicht ein bewährtes soziales Sicherungssystem an die Wand zu fahren.

Ihre Diagnose: Woran krankt es bei den Kassen am meisten, wer ist schuld an der Misere?

Grundsätzlich ist es so, dass die Gesundheitskosten mit dem BIP steigen. Die Einnahmen der Krankenkassen entwickeln sich allerdings nicht im gleichen Ausmaß. Dazu kommt, dass die Politik der letzten Jahre den GKKs jede Menge Belastungen beschert hat, um das Bundesbudget zu sanieren. Ein paar Beispiele: Die Krankenversicherung ist seit Jahren nicht mehr berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen und bekommt zum »Ausgleich« eine jährliche Pauschalzahlung - Verlust für die WGKK (2000-2006): 86,4 Millionen Euro. Der Bund leistet bei Arbeitslosen seit 2002 nur noch einen bestimmten Beitrag zu den Krankenversicherungsbeiträgen - ganz egal wie viele Leute ohne Job sind. Verlust für die WGKK (2002-2006): 236,6 Millionen Euro. Beim Wochengeld, eine rein familienpolitische Leistung, müssen die GKK seit Jahren 30 Prozent der Kosten übernehmen. Entstandene Kosten für die WGKK (2000-2006): 174,6 Millionen Euro. Auf diese Weise sind den GKK mehr als zwei Milliarden Euro an liquiden Mitteln entzogen worden. Gäbe es diese und andere bundespolitischen Vorgaben nicht, hätte die WGKK im Jahr 2006 sogar einen Überschuss von 35,9 Millionen erwirtschaftet und nicht ein Defizit von 71,2 Millionen.

Was kann man tun, was sind Ihre Pläne?

In der jetzigen Situation ist die Bereitschaft alle Akteure gefragt. Die WGKK hat ihre Hausaufgaben gemacht. Sie fährt bereits seit Jahren einen rigiden Sparkurs in der Verwaltung, liegt im Spitzenfeld, was den Generikaanteil betrifft und hat praktisch alle Leistungen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, zurückgefahren. Das allein hat allerdings in den letzten Jahren nicht gereicht. Die derzeitigen Rahmenbedingungen ruinieren die sozialen Krankenversicherungen. Die WGKK hat nun neuerlich ein Maßnahmenpaket zur Entschärfung der gefährlichen finanziellen Schieflage geschnürt: Darin wird u. a. eine sofortige Rücknahme der erwähnten Bundesvorgaben - und ein Ersatz für die dadurch erlittenen Verluste - zur Diskussion gestellt. Hauptverband und Gesundheitsministerium müssten der galoppierenden Preissteigerung im Medikamentenbereich entgegenwirken. Das Land Wien, so unser Vorschlag, könnte nach dem Prinzip »Geld folgt Leistung« einen Kostenersatz für die Auslagerungen von den Spitälern in den niedergelassenen Bereich leisten.

Der Vorstandsvorsitzende im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Erich Laminger, spricht von einem Einsparungspotenzial - wo sehen Sie Möglichkeiten zu sparen?


In den Bereichen, die von der WGKK beeinflussbar sind, gibt es meiner Meinung nach kein großes Sparpotenzial mehr. Der größte Brocken in unserer Ausgabenbilanz, die Spitalsfinanzierung, kann von uns gar nicht angetastet werden. Für wirksame Verhandlungen im Medikamentensektor braucht es tatkräftige politische Unterstützung aus der Politik, sprich: ein Gesetz, das Preis-Rabatte festlegt. Bei den Arzthonoraren werden wir versuchen, einen Honorarsummendeckel mit einer moderaten Erhöhung zu erreichen. Die technischen Institute (Labors, Computertomographie etc.) werden wir um einen generellen Honorarabschlag bitten. Im Bereich der Verwaltung und Verrechnung wirken sich Einsparungen kaum mehr aus - sie machen nur ca. 2,5 Prozent der Gesamtausgaben aus.

Ist eine Sanierung möglich, ohne dass die Patienten darunter leiden?


Ja, sofern es den politischen Willen dazu gibt. Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt und kann sich eine gute Gesundheitsversorgung für alle weiterhin leisten.

Wie ist es eigentlich um die Solidarität unter den Krankenkassen bestellt - auf Ihren Hilferuf haben ja die meisten ablehnend reagiert?


Die anderen Kassen haben sich zu Recht geweigert. Die WGKK steht ja nicht allein mit den roten Zahlen da. Heuer schreiben alle GKKs Abgänge. In absehbarer Zeit könnten alle GKKs mit Zahlungsschwierigkeiten zu rechnen haben. Wenn zu wenig Geld im System ist, hilft so ein
Hin- und Hergeschiebe nichts. Das wäre reine Augenwischerei.

Machen die Sozialpartner derzeit die Arbeit von Ministerin Kdolsky und werden Sie dabei von ihr unterstützt oder behindert?


Die Sozialpartner nehmen im eigenen Bereich ihre Verantwortung sehr aktiv wahr. Die Ministerin ist in ihrem Zuständigkeitsbereich säumig.

Im Juli haben die Sozialpartner ein Papier zur Gesundheitspolitik vorgelegt - wie geht es damit weiter?


In diesem Papier werden alle Player im Gesundheitswesen im Rahmen ihrer Zuständigkeit zum Handeln aufgefordert. So weit, so gut. Für die Umsetzung bräuchte man aber schon entsprechende Rückendeckung aus dem Gesundheitsministerium. Wie soll man zum Beispiel mit der Pharmaindustrie Rabatte aushandeln, wenn die Ministerin in einer großen Tageszeitung meint, dass es im Medikamentensektor nichts zu holen gebe.

Bezahlt die Wiener Gebietskrankenkasse zu viel für die Spitäler?


Ja! Die WGKK zahlt pro Kopf besonders viel für die Spitalsfinanzierung im Vergleich zu anderen GKKs. Durch massive Auslagerungen aus den Spitälern müssen wir vieles doppelt bezahlen, da das Prinzip »Geld folgt Leistung« noch nicht realisiert worden ist.

Gibt es einen Großstadtfaktor in der Medizin - ist Wien anders als z. B. Oberösterreich mit dem Wien im Rechnungshofbericht verglichen wurde?


Der sogenannte »Großstadtfaktor« belastet die WGKK auf mehrfache Weise: Zum einen sind die Wienerinnen und Wiener häufiger krank und haben eine geringere Lebenserwartung. Bei chronischen Krankheiten liegt die Wiener Bevölkerung klar über dem Bundesschnitt, etwa bei Herz-Kreislauferkrankungen (+25 Prozent) oder Diabetes (+25 Prozent). Dazu kommt eine Häufung von Patienten mit sogenannten »Sonderindikationen«, die vorwiegend in Großstädten vorkommen. Laut Rechnungshof muss die WGKK 48 Millionen Euro mehr dafür aufwenden als die OÖGKK: Für Drogenersatztherapie zahlt die WGKK etwa zehn Millionen jährlich, die ÖOGKK »nur« 900.000 Euro. Die WGKK gibt dreimal so viel für HIV-Medikamente aus, 18-mal so viel für gerinnungshemmende Medikamente usw. Aufgrund der dichten Angebotsstruktur können PatientInnen außerdem rasch wieder aus den Spitälern entlassen und im niedergelassenen Bereich weiter betreut werden. OP-Vorbereitungen finden, anders als in den Bundesländern, praktisch ausschließlich im niedergelassenen Bereich statt.

Fürchten Sie ein Ende der Selbstverwaltung durch Schlechtmachen der Leistungen?


Die Selbstverwaltung ist dann in Gefahr, wenn die beitragsbasierte Krankenversicherung sehenden Auges in die Zahlungsunfähigkeit getrieben wird.

Weihnachten steht vor der Tür - was würden Sie sich von der Regierung wünschen?


Einen Gesprächstermin, offene Ohren und zügig handelnde Hände.

Wir danken für das Gespräch.

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Mehr Infos unter:
www.wgkk.at
Wiener Gebietskrankenkasse
www.sozialversicherung.at
Sozialversicherung

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995196088 Arbeiten und Studieren : Berufstätige weiter benachteiligt Die AK sieht im Vorschlag von Wissenschaftsminister Johannes Hahn zu wenig Verbesserungen für berufstätige Studierende. Die Beihilfen werden nicht an die Lohnentwicklung angepasst. Im Gegensatz zu den Vollzeitstudierenden profitieren die berufstätigen Studierenden auch nicht von den zusätzlich vorgesehenen zwei Millionen Euro für Leistungsstipendien, da diese nach Studienzeit und Noten vergeben werden, Berufstätige aber weniger Zeit zum Studieren haben. »Für Menschen, die auf dem zweiten Bildungsweg ein Studium beginnen, verbessert sich nichts«, kritisiert die AK.

Um die soziale Durchlässigkeit im Studium zu erhöhen, fordern die AK-BildungsexpertInnen die Erhöhung der Einkommensgrenzen an die Lohnentwicklung seit 1999, die Anpassung des ArbeitnehmerInnenfreibetrags, die Anhebung der Altersgrenzen für den Beihilfenbezug für Studierende am zweiten Bildungsweg auf zumindest 40 Jahre, eine bevorzugte Förderung von finanziell Schwächeren und berufstätigen Studierenden und eine Verbesserung beim Studienabschlussstipendium, etwa den Ersatz der Studiengebühren. 

W. L.

Weiterführende Infos zu Arbeiten und Studieren:
www.wien.arbeiterkammer.at

AK-Online-Stipendienrechner:
www.stipendienrechner.at

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995195994 Sozialbetrug : Generalunternehmerhaftung Damit wird dem Sozialbetrug ein Riegel vorgeschoben, gibt sich ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer optimistisch und hofft auf eine Gesetzwerdung im Frühjahr 2008. Vor allem in der Baubranche werden gerne vom Generalunternehmer Aufträge an Subunternehmen weiter gegeben. Letztere melden zwar die Beschäftigten bei der Sozialversicherung an, führen dann aber weder Beiträge noch Steuern ab. Bei Nachforderungen seitens der Versicherung, gehen sie in Konkurs und entstehen unter neuem Namen wieder.

Damit soll jetzt Schluss sein. So sieht der Vorschlag zur Generalunternehmerhaftung aus: Wer Teile von Aufträgen an Subunternehmer weitergibt, hinterlegt 20 Prozent des dafür vorgesehenen Entgelts bei der Sozialversicherung.

Werden Teile des Auftrages vom Subunternehmer an weitere Firmen vergeben, haftet dieser und nicht der Generalunternehmer, sofern er die Auftragnehmer offenlegt. Keine Haftung trifft den Generalunternehmer, wenn der Subunternehmer laut Krankenkasse in den letzten drei Jahren seriös gearbeitet und Beiträge bezahlt hat. Weiters: Aufzeichnungspflicht des Baustellenkoordinators über alle Arbeitgeber auf der Baustelle und Übergabe der Informationen an die Krankenkasse.

W. L.

Mehr unter:
www.oegb.at und www.bau-holz.at

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995195934 Trauer um Karl Klein Mit ihm verliert nicht nur die Gewerkschaftsbewegung einen bedeutenden Christgewerkschafter und aufrechten Mitstreiter, sondern auch die »Arbeit&Wirtschaft« einen wichtigen Mitarbeiter und Experten.

Karl Klein war seit 1973 im ÖGB beschäftigt. Seine Tätigkeit begann er in der Gewerkschaft der Privatangestellten als Sekretär und Zentralsekretär. 1999 wurde er Bundessekretär der FCG, von 2003 bis 2007 war er ÖGB-Vizepräsident und FCG-Vorsitzender, seit 1992 Leiter des Referates für Kollektivvertragspolitik des ÖGB. Zwischen 1985 und 2004 war er Kammerrat in der AK Wien.

Wir werden ihn vermissen.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995195843 Arbeitslosenversicherungsgesetz: AlVG: Verschlechterungen Zwei Resolution der AK Oberösterreich zum neuen Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) verlangen, Erwerbsarbeitslose ausreichend abzusichern und zu unterstützen. Folgende gravierende Verschlechterungen werden kritisiert: Senkung der Jugendanwartschaft vom 25. auf das 21. Lebensjahr - dadurch müssen Jugendliche künftig doppelt so viele Beschäftigungsmonate für einen Arbeitslosengeldanspruch vorweisen; Verschlechterung der Wegzeitenregelung; die schleichende Privatisierung der Arbeitsvermittlung und Sanktionen für Arbeitslose, die Stellenzuweisungen von privaten Vermittlern ablehnen. Gefordert werden: Entgeltschutz auch für EmpfängerInnen von Notstandshilfe; Weitergeltung der von der AK beim Verwaltungsgerichtshof erstrittenen Begründungspflicht für Schulungsmaßnahmen; zwei Wochen frei verfügbare Zeit im Jahr ohne Verlust des Arbeitslosengeldes. Die GPA-Interessengruppe »work@flex« spricht sich gegen die Zumutbarkeit von AMS-Vermittlungen in Sozialökonomische Betriebe (SÖB) oder Gemeinnützige Beschäftigungsprojekte (GBP) aus, weil dadurch Folgeleistungen des AMS drastisch reduziert werden können.

W. L.

Mehr Infos dazu und zur AlVG-Novelle unter:
www.volksanwaltschaft.gv.at

Berichtsjahr 2006:
www.parlament.gv.at

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995195714 Biotreibstoffe : Teurer Ökoschmäh »Biotreibstoffe aus Getreide und Ölsaaten helfen nicht gegen den Klimawandel und treiben die Preise in die Höhe. Für die KonsumentInnen heißt das gleich dreimal draufzahlen«, kritisieren die AK-Experten. Für die Biospriterzeugung gehen heute zwei Prozent der Weltgetreideproduktion drauf. In Österreich wird die Hälfte des Verbrauchs an Ethanol für die verpflichtende Beimischung aus den Getreidelagern entnommen. Die Verspritter haben einen staatlich abgesicherten Absatzmarkt und beeinflussen die Rohstoffpreise. Für die KonsumentInnen erhöhen sich die Preise von Lebensmitteln und Treibstoff. Mit ihren Steuern subventionieren sie überdies die Bio-spritproduktion. Die AK kritisiert auch die von der EU für 2020 vorgesehene Biosprit-Beimischungsquote von zehn Prozent. Dafür würden dann 18 Prozent des gesamten Getreideverbrauchs der EU eingesetzt werden müssen! Die AK fordert ein Ende der verpflichtenden Beimischung, und eine Investition des Geldes in umweltfreundlichere, effizientere und billigere Maßnahmen wie etwa den Ausbau des öffentlichen Verkehrs.  
W. L.

Mehr zum Thema Umwelt:
www.ak-umwelt.at

Tipps zum Energiesparen im Alltag in der AK-Broschüre »Energie sparen - Umwelt und Konto schonen«:
www.wien.arbeiterkammer.at/www-403-IP-31789.html

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1197995194588 Inhalt Ausgabe Dezember 2007 SchwerpunktHaben unsere Hausaufgaben gemacht
Die Kassen kranken. Die Wiener Gebietskrankenkasse kämpft mit groben Finanzschwierigkeiten. Wir haben WGKK-Obmann Franz Bittner zu Ursachen und Folgen befragt.

Ausweg oder Sackgasse?
Öffentlich-Private-Partnerschaften, neudeutsch Public-Private-Partnership-Modelle (PPP), sind im Prinzip nichts Neues. Es gibt sie, auch in Österreich, schon lange.

Gesundheit privatisiert
Während der politische Liberalismus den BürgerInnen zu Grundrechten verhalf, dient der ökonomische Liberalismus der Rechtfertigung der Marktwirtschaft.

Buhlen um Gesündeste
Privatisiert, flexibilisiert, wettbewerbsorientiert: Wie effektiv die Krankenversicherungen der Schweiz und der Niederlande wirklich
sind.

Seit 120 Jahren
Die Geschichte der Selbstverwaltung von den Arbeiterkrankenkassen des 19. Jahrhunderts bis zum Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Gesunde Unternehmen?
Die Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsbedingungen hat großen Einfluss auf die Gesundheit bzw. Krankheit der ArbeitnehmerInnen.

Plattform Arbeitsmedizin
Seit März 2005 gibt es in Tirol den Verein »Plattform Arbeitsmedizin und Gesundheitsförderung im Betrieb«.


Hintergrund:Die digitale Bohème
Immer mehr Menschen arbeiten selbstständig und haben Freude daran. Mit sozialrechtlicher Absicherung sogar noch mehr.


Meinung
_4 | Standpunkt: Gesundheitswünsche!
_5 | Wünsche zum neuen Jahr
11 | Kommentar: Kein Grund zur Panik
15 | Kommentar: PatientInnenmobilität
30 | Kommentar: Position verbessert


Aus Arbeiterkammern&Gewerkschaften
  6 | Biotreibstoffe: Teurer Ökoschmäh
  6 | AIVG: Verschlechterungen
  7 | Sozialbetrug: Generalunternehmerhaftung
  7 | Arbeiten und Studieren: Berufstätige weiter benachteiligt
  7 | Trauer um Karl Klein


Wirtschaft&Arbeitsmarkt
28 | Beschleunigte Inflation
32 | Verbraucherpreise
38 | Mehr Arbeit - mehr Geld
41 | Betriebsräte aufgepasst


Gesellschaftspolitik
33 | Nur ein Dankeschön
42 | Das Konstrukt Frau
44 | Der rote Kaplan
45 | Zu Gast im Parlament


Internationales
34 | Unilever/Europa: Kündigungswelle
34 | Entwicklungspolitik: Inkohärenz
34 | IGB/Aids:
Gewerkschaften gegen Aids
35 | China: Unfaires Spielzeug
35 | Internationale Finanzmärkte:
Finanzkontrolle
35 | amnesty international/Türkei:
Ein Frauenhaus für Istanbul


Bücher
 43 | Naomi Klein: Die Schock-Strategie

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875988236 Die Globalisierungsmacher Schon vor dem ersten Weltkrieg war die Weltwirtschaft vernetzt, wie später erst wieder gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Allerdings: Arbeitsplätze konnten damals nicht ins Ausland verlagert werden. Heute wird die Globalisierung zunehmend auch als Bedrohung für jene wahrgenommen, die früher von ihr profitierten: Die Mittelschichten Europas und Nordamerikas.
»Globalisierung fällt weder vom Himmel, noch ist sie ein Produkt des unsichtbaren Marktes«, schreibt die Berliner Journalistin Nicola Liebert im Editorial des 111 Seiten umfassenden Heftes »Die Globalisierungsmacher: Konzerne, Netzwerker, Abgehängte«. »Nicht nur von multinationalen Konzernen, auch von Politikern und Händlern, von Arbeitern und Gewerkschaften, von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.«
Globalisierungsgeschichte
Das ist nicht neu. Neu ist die interessante Form, wie die unterschiedlichen Akteure der Globalisierung dargestellt werden. In 26 spannend zu lesenden Aufsätzen wird die aktuelle Globalisierungsgeschichte in sieben Kapiteln zusammengefasst und von einer Chronik der wichtigsten Eckdaten ergänzt.
Ausgangspunkt sind die vaterlandslosen Gesellen der Corporate Players, die über mehr Geld und Macht verfügen als viele Regierungen. Der US-Konzern General Electric etwa, an dem sich der Wandel vom alten, paternalistischen Kapitalismus zum modernen Shareholder-Value-Konzept exemplarisch nachvollziehen lässt und der jährlich so viel erwirtschaftet wie ganz Argentinien. Oder der Einzelhandelsriese Wal-Mart, der größte Arbeitgeber der Welt. Er macht vor, wie man in der globalen Wirtschaft Erfolg hat. Die Gewerkschaften bekämpfen, die Produktion in Billiglohnländer verlagern, die Lieferanten unter Druck setzen und mit effizienter Kommunikation für ein gutes Image sorgen. Auch der Möbelmulti Ikea, der sich gern seiner strengen Verhaltensregeln rühmt, zeigt bei näherer Analyse seine Schwachstellen. Zwar hat der schwedische Konzern die Kinderarbeit - zumindest in seinen eigenen Betrieben - beseitigt.
Geld und Macht
Eine im Auftrag der niederländischen Gewerkschaft FNV 2003 durchgeführte Untersuchung von zehn Zulieferfirmen zeigte jedoch erhebliche Mängel. Am häufigsten waren die Verstöße gegen die gewerkschaftliche Organisationsfreiheit und das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen.
Von den Konzernen geht der informationsreiche Streifzug weiter zum Kapitel die »Herren des Geldes«. Untersucht werden die aggressiven Hedgefonds und die Risiken, die sie für das internationale Finanzsystem bedeuten. Schließlich sind ihre Manager wahre Spielernaturen, die Folgen, wenn sie zu hoch pokern, sind kaum vorstellbar.
Analysiert werden unter dem Titel »Eine milde Form des Sozialismus« auch die US-amerikanischen Pensionsfonds, die schon 1950 die Finanzwelt erober-ten. Mit ihrer Finanzmacht nehmen die Fonds Einfluss auf Firmen und Politik: Theoretisch im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Die Praxis, so zeigt der Aufsatz im Heft, sieht
anders aus.
Nicht unbekannt sind die Arbeitsbedingungen auf südamerikanischen Bananenplantagen und das Phänomen der »cosmobilen« Putzfrauen, die den häuslichen Dienstleistungssektor der westlichen Welt umstrukturieren. Interessant jedoch, dass das GastarbeiterInnentum auch ins Internet Einzug gehalten hat, wo für die meisten Online-Dienste Hungerlöhne bezahlt werden.
Kritisch wird die Rolle der Gewerkschaften beleuchtet: »Das Kapital ist längst globalisiert - die Arbeiterbewegung hinkt mühsam hinterher«, heißt es im Kapitel »Die Arbeiterführer«. Zwar sei der Internationale Gewerkschaftsbund neu gegründet worden, die Zusammenarbeit der nationalen Gewerkschaften aber bleibe schwierig.
Berichte über die Aufmüpfigen im globalen Getriebe, wie etwa die kampfbereiten Gewerkschafter in einer Konfektionsfabrik in El Salvador oder die ecuadorianische Anti-Weltbank-Bank zeigen die Möglichkeiten einer menschlichen Form der Globalisierung. Mit dem Kapitel »Die Organisierten« endet die Reise mit der Hoffnung auf einen Neubeginn.  
G. M.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875988173 Kommentar | Sackgasse Ökonomisierung Menschen hatten und haben die Fähigkeit, verantwortungsvoll, respektvoll und solidarisch zu sein, das Gemeinsame vor das Eigeninteresse zu stellen. Das Bedürfnis nach Fairness leuchtet aus vielen Handlungen heraus. Die Fantasie, dieser wundervolle Aspekt der Natur der Menschen, will nicht nur die Fokussierung auf profitträchtige Anwendung, Verwertung und Nutzbarmachung von allem und jedem. Sie will das Paradies von Liebe, Symmetrie, Brüderlichkeit und Schwesterlichkeit.
Raum für Fairness und Solidarität
»Wir können uns das nicht mehr leisten, wir müssen den Gürtel enger schnallen, der Generationenvertrag wird nicht halten, die Kosten des Sozialstaates wuchern« - solche und ähnliche Botschaften hören die BürgerInnen der reichsten Länder dieser Welt - darunter Österreich, derzeit unter den ersten zehn - täglich. Auf der anderen Seite stehen folgende Fakten: »Die Rationalität der Produktion wächst kontinuierlich und dynamisch. Die Wirtschaft, die Unternehmensgewinne und die Privatvermögen wachsen kontinuierlich und dynamisch. Die Zahl der Milliardäre hat in den letzten fünf Jahren etwa um 70 Prozent zugenommen.« Im Gegensatz dazu wuchert der Sozialstaat nicht wie ein Krebsgeschwür, so wie ihn seine GegnerInnen darstellen. Die Sozialleistungsquote ist in Beziehung zur Wirtschaftsleistung seit 30 Jahren etwa konstant. Es ist eine zentrale Gestaltungsaufgabe, die der Politik, den Institutionen und uns einzelnen mündigen BürgerInnen aufgetragen ist, die Handlungsräume der Wirtschaft nach Regeln von Fairness, von Verantwortungsbewusstsein gegenüber KollegInnen, KundInnen und der Allgemeinheit und als Raum für solidarisches Handeln zu gestalten. Nur wenn wir Wirtschaft als Raum des fairen, auf die Interessen der anderen Bezug nehmenden Handelns auffassen, geben wir der Natur, der Kultur, unseren Mitmenschen und unseren Kindern eine Chance.
Es gibt ein neues und falsches Leitbild der Einrichtung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und individuellen Lebens: Die Durchsetzung des individuellen Vorteils auf dem Markt in freier Konkurrenz. Die Durchsetzung des individuellen auf Gewinn ausgerichteten Vorteils schaffe auch das bestmögliche Ganze - so die These, der in den öffentlichen Diskursen heute kaum jemand widerspricht. Jede Leistung, auch wenn es sich um Erziehungs-, Beziehungs-, Bildungs- und Pflegeleistungen handelt, soll zum Produkt, soll zur Ware werden, die sich auf einem freien Markt in Konkurrenz mit anderen Anbietern bewähren muss. Alle Beziehungen werden als Konkurrenzbeziehungen gestaltet. Unternehmens- und PersonalberaterInnen bieten die adäquaten Managementformen dafür an.
Alle Leistungen, die auf Liebe, Vertrauen, Zuwendung und Solidarität beruhen, geraten ins Hintertreffen, werden marginalisiert. Leistungen, die sich nicht als marktfähig erweisen, werden als unproduktiv und unfunktional dargestellt, obwohl sie den wahren Kitt der Gesellschaft bilden und für Zusammenhalt sorgen. Gesellschaften brauchen verantwortungsvolle UnternehmerInnen, LehrerInnen, MedizinerInnen, ArchitektInnen, KindergärtnerInnen, die ihre Arbeit mit Engagement, Überzeugung und einem kritischen Blick auf das Große, das Ganze und das Detail leisten können.
Wir müssen nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit in einer Konkurrenz, die die MitakteurInnen als GegnerInnen sieht, stärken, wir müssen das Gemeinsame, das miteinander Handeln, Koexistenz und Kooperation rehabilitieren, üben und als Handlungs- und Leitprinzip verankern.
Hubert Christian Ehalt,
Univ.-Prof. Dr., Wissenschaftsreferent der Stadt Wien und Professor für Sozialgeschichte an der Universität Wien


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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987964 Eine Woche Weiterbildung Weiterbildung in der Arbeitszeit? Selbstverständlich, sagt jede/r verantwortungsvolle Personalverantwortliche, die »Humanressourcen« seien ja das wichtigste Kapital des Unternehmens. In der Realität bedeutet das: 31 Prozent der ArbeitnehmerInnen werden vom Betrieb weitergebildet, sieben von zehn ArbeitnehmerInnen müssen sich dagegen privat weiterbilden.1
Das war schon einmal besser: 2003 wurden 36 Prozent der ArbeitnehmerInnen innerhalb der letzten zwölf Monate betrieblich weitergebildet.2 Warum die Weiterbildungsquote zurückging (eine IMAS-Umfrage spricht von nur noch 27 Prozent innerhalb der letzten zwei Jahre3, trotz »Bildungsfreibetrages« für Unternehmen4, darüber gibt es nur Vermutungen: Anscheinend konzentrieren sich die Unternehmen bei der Weiterbildung zusehends auf gewisse MitarbeiterInnen.
Die Unterschiede sind enorm: So nehmen nur 13 Prozent der ungelernten ArbeiterInnen, aber 42 Prozent der leitenden Angestellten an betrieblicher Weiterbildung teil. Die Investitionsbereitschaft der Unternehmen nimmt mit steigendem Alter der ArbeitnehmerInnen tendenziell ab, das trifft vor allem jene mit niedriger Qualifikation und ArbeiterInnen über 50 Jahren.
Eine Option um diesen ungleichen Zugang zur Weiterbildung abzubauen ist, die Weiterbildung in der Arbeitszeit vertraglich abzusichern. Die Gewerkschaften machen Weiterbildung zusehends zu einem Thema bei KV-Verhandlungen. Meist geht es hierbei um das Recht der Beschäftigten, sich zur Vorbereitung auf Abschlussprüfungen (z. B. Berufsreifeprüfung) freistellen zu lassen. »Starke« Branchen haben entsprechende Bestimmungen in den Kollektivverträgen.
Will man jedoch alle ArbeitnehmerInnen erreichen, muss man an eine gesetzliche Regelung denken. Die AK hat die ArbeitnehmerInnen gefragt: 84 Prozent treten für einen Rechtsanspruch auf eine Woche Weiterbildung pro Jahr in der Arbeitszeit ein!5 Ein solches »Weiterbildungsgesetz« wäre eine große Innovation. Der EU-Gipfel von Lissabon läutete im Jahr 2000 endgültig das Zeitalter des lebenslangen Lernens ein. Die EU fordert von den ArbeitgeberInnen »35 Stunden Weiterbildung pro Jahr und Beschäftigten« und hält dies »für ein realistisches Ziel«.6 Die Folge war Verärgerung auf ArbeitgeberInnenseite.
Denn die ArbeitgeberInnen wollen darüber nicht einmal verhandeln. Dabei gibt es ein ausgereiftes Konzept von AK und ÖGB: Das sieht vor, dass jeder/jede ArbeitnehmerIn einen Anspruch auf jährlich 35 Stunden Weiterbildung in der Arbeitszeit hat, über das Jahr verteilt. Weiterbildung, die der Betrieb durchführt, wird angerechnet. Bildet der Betrieb weniger als 35 Stunden pro Jahr weiter, wird der/die ArbeitnehmerIn für die Differenz von der Arbeit freigestellt). Die Teilnahme an außerbetrieblicher Weiterbildung muss nachgewiesen werden, die zulässigen Weiterbildungsinhalte werden von den Sozialpartnern definiert. In Deutschland funktioniert das System der »Bildungsfreistellung« nicht, kaum jemand nimmt diese in Anspruch: Die Weiterbildungsinhalte sind zu offen gehalten, die Woche kann nur im Block beansprucht werden, und die Freistellung kommt zusätzlich zur betrieblichen Weiterbildung. Das provoziert Widerstand auf Seiten der ArbeitgeberInnen, die nur die Erhöhung der Lohnnebenkosten sehen, ohne Auswirkung auf die Produktivität. Österreich wäre in der Lage, das besser zu machen.
Michael Tölle
Weiterbildungsexperte
der AK Wien


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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987733 Wir sind Europa | Polen  ZUR PERSON
Jolanta Romanowska, 49 Jahre, verheiratet, Wohnort: Lebork/Polen
Ehemann: Edward Romanowski, Elektriker
Kinder: Artur, (28) Informatiker (Fachschule), Eliza, (25) Fachkraft Staatliche Verwaltung (Fachschule), Karolina, (14) Schülerin (Gymnasium)
Erlernter Beruf: Technische Fachkraft Arbeits- und Gesundheitsschutz
Firmenstandort: Lebork
Gewerkschaft: BUDOWLANI. Seit 2004 im Euro-Betriebsrat (EBR)
Monatsverdienst: 1.900 Zloty (Netto)
Grundkosten: Unterhaltskosten Einfamilienhaus ca. 1.000 Zloty, Lebensmittel etc. ca. 1.500 Zloty


Was bedeutet Ihnen Arbeit?
Arbeit bedeutet für mich, den Lebensunterhalt für meine Familie zu sichern.

Wie sehen Sie Polens Wirtschaft?
Man könnte meinen, es ginge aufwärts. Wir haben ein Wirtschaftswachstum. Das, was aber in der Wirklichkeit geschieht, bewerte ich viel schlechter. Wir haben nach wie vor eine hohe Arbeitslosigkeit. Junge Menschen verlassen das Land auf der Suche nach Arbeit. Das Wirtschaftswachstum brachte keine Verbesserung der materiellen Lage.

Was bedeutet Ihnen Gewerkschaft?
Gewerkschaft bedeutet für mich den Kampf um die Rechte der ArbeitnehmerInnen, um Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Löhne. Sie wacht über die Einhaltung des Arbeitsrechts, das so oft von den ArbeitgeberInnen gebrochen wird.

Was sagen Sie zu den Wahlen?
Die letzten Wahlen bewerte ich positiv. Es freut mich, dass nur vier ernst zu nehmenden Parteien ins Parlament eingezogen sind. Ich hoffe, dass sich die neue Regierung und das Parlament wichtigen Angelegenheiten des Landes widmen.

Was bedeutete Ihnen die EU?
Sie bedeutet für mich Wirtschaftswachstum, den Zugang zu neuen Technologien, eine allmähliche Verbesserung der Lebensbedingungen, aber auch den Zugang zu neuen Arbeitsmärkten für unsere Beschäftigten. Die EU bedeutet mir ein breit geöffnetes Fenster in die Welt.

Ihr Lieblingsland in Europa? Warum?
Ich habe kein Lieblingsland. Müsste ich jedoch ein Land, in dem ich leben möchte, wählen, wäre das Frankreich. Frankreich verbinde ich mit Toleranz und, was ich gut finde, mit säkularem Staatswesen.

Was bringt der Euro-Betriebsrat?
Der Europäische Betriebsrat bedeutet für mich vor allem einen Informationsaustausch über die Wirtschaftslage in den einzelnen Ländern, aber auch über die Verfassung der Firma Wienerberger in den jeweiligen Ländern. Das sind auch Begegnungen mit VertreterInnen der Konzernführung: Da können Fragen, die sowohl die Lage des Unternehmens als auch die seiner MitarbeiterInnen betreffen, ohne Einschränkungen gestellt werden.
Er gibt mir Hoffnung, dass man in den Betrieben etwas ändern kann. Ich kann mich auch mit Problemen der KollegInnen in anderen Ländern vertraut machen und diese mit unseren in Polen vergleichen. Nach jeder EBR-Tagung komme ich energiegeladen zurück nach Hause.
Ich freue mich, dass ich die Möglichkeit habe, an den Tagungen dieses Gremiums teilzunehmen. Ich weiß, dass ich in schwierigen Situationen unterstützt werde, wie es bereits der Fall war.

Wo und wie oft machen Sie Urlaub?
In Polen steht einem Beschäftigten ein Jahreserholungsurlaub von 20 Tagen bis zum Erreichen einer zehnjährigen Berufstätigkeit sowie von 26 Tagen nach dem Erreichen einer zehnjährigen Berufstätigkeit zu.
Mit unseren geringen Verdiensten können wir uns keine organisierte Form der Erholung leisten. Daher verbringe ich meinen Urlaub mit dem, was ich am meisten mag. Ich wohne nur 30 Kilometer von der Ostsee entfernt. Vielleicht deswegen verbringe ich meine Urlaubszeit am Meer, am liebsten eigentlich im Herbst und im Winter. Ich nehme meinen Urlaub am liebsten rund um Weihnachten sowie Ende April/Anfang Mai in Anspruch. Einen großen Teil dieser Zeit verbringe ich mit den notwendigen Ausbesserungen an unserem Haus sowie bei der Gartenarbeit. 

Was wünschen Sie sich für Ihre Zukunft?
Ich möchte meine Pension in einem Land erreichen, in dem es weder Not und Elend noch Arbeitslosigkeit gibt. Als Pensionistin möchte ich normal leben, mich einer guten Gesundheit erfreuen und das Tal der Pharaonen in Ägypten besichtigen können.

Vielen Dank.
Die polnische Kollegin Jolanta Romanowska wurde uns vom Wienerberger Betriebsratsvorsitzenden und EBR Karl Sauer vermittelt.


INFO&NEWS
Polen:
Einwohner: 38,5 Millionen
Währung: 1 Zloty = 0,2739 Euro
BIP pro Kopf: 6.199,46 Euro
Human Development Index: 0,862
Aktuelle Durchschnittskosten
1 Liter Benzin: 4,50 Zloty
1 Laib Brot: 1,50 Zloty
1 Liter Milch: 2,00 Zloty
½ Liter Bier im Lokal: 8,00 Zloty
1 Kilo Äpfel: 2,50 bis 3,50 Zloty
1 Kinokarte: 16,00 bis 20,00 Zloty

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987469 Kanada | Fairer Frank Mitte Oktober haben der Präsident der kanadischen AutomobilarbeiterInnen-Gewerkschaft (CAW) Buzz Hargrove und Frank Stronach, Vorstandsvorsitzender von Magna International Inc., ein »Rahmen-Fairnessabkommen« unterzeichnet. »Mit diesem Abkommen haben Magna und die CAW eine neue Art der Zusammenarbeit entwickelt«, so Hargrove. »Das Abkommen verstärkt die Fähigkeit der CAW, die AutomobilarbeiterInnen in einer unglaublich schwierigen Zeit zu stützen, aber in einer Art, die auch Kanadas Automobilindustrie stärkt.« Weltweit beschäftigt Magna International Inc. 83.000 ArbeitnehmerInnen in 23 Ländern - 20.000 in Kanada. Das Abkommen sieht unter anderem die geheime Abstimmung über Angelegenheiten am Arbeitsplatz und eine Strategie zur jährlichen Lohnangleichung in Übereinstimmung mit dem Hersteller-Inflationsindex vor. Streiks soll durch einen Schiedsspruch in ungelösten Streitfragen bei Kollektivverhandlungen vorgebeugt werden. Für die Beschäftigten bei Magna-Österreich gilt das Arbeitsverfassungsgesetz. In einigen heimischen Magna-Betrieben gibt es gewählte Betriebsratskörperschaften, in anderen sogenannte Fairness-Komitees, die aber nicht die Rechte und den Schutz wie gewählte BetriebsrätInnen genießen. Das Übereinkommen »Framework of Fairness Agreement« finden Sie in englischer Sprache unter www.gmtn.at (Internationales).
G. M.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987463 Vereinigte Staaten | Neuer Tarifvertrag bei General Motors Beim größten US-Autohersteller General Motors (GM) haben sich Gewerkschaft und Management bei den Lohn- und Gehaltsverhandlungen geeinigt. GM und die Automobilarbeitergewerkschaft UAW (United Auto Workers) erzielten ein vorläufiges Abkommen über einen vierjährigen Tarifvertrag, der allerdings noch der Zustimmung der UAW-Mitglieder bedarf. UAW-Präsident Ron Gettelfinger sagte, er fühle sich im Hinblick auf das Abkommen »sehr gut«. Die Gewerkschaft hatte mit einem Streik sämtliche 82 Fabriken von GM in den USA lahm gelegt. General Motors beschäftigt weltweit 280.000 Mitarbeiter, ein Motoren- und Getriebewerk steht auch in Wien-Aspern. Konzernchef Rick Wagoner betonte, mit dem Tarifabkommen könne GM seine Wettbewerbslücke schließen. Die prognostizierten Verbesserungen erlauben nach seiner Einschätzung »die Beibehaltung einer starken Produktionspräsenz in den USA sowie erhebliche Zusatzinvestitionen«. Damit könne eine der Hauptforderungen der Gewerkschaft erfüllt werden. Die Gewerkschaft hatte auch der Errichtung eines neuen, von ihr verwalteten Krankenversicherungs-Fonds für die rund 340.000 BetriebsrentnerInnen und deren Angehörige zugestimmt. Erstmals hat die Gewerkschaft ein zweiteiliges Lohnsystem akzeptiert. Neu eingestellte Hilfskräfte, die nicht am Fließband werken, sollen nur noch maximal 16,23 US-Dollar pro Stunde erhalten. Die Löhne für Fließbandarbeiter werden um einige Cents auf über 28 Dollar steigen. 
G. M.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987411 Nicaragua | Abtreibungsverbot Vor einer falschen Romantisierung »linker Führer« durch den Westen warnte die nicaraguanische Schriftstellerin Giaconda Belli auf ihrer Lesereise durch Österreich im Oktober. Die Literatin und Bürgerrechtlerin unterstützt das »Netzwerk der Frauen gegen die Gewalt«, deren Protestmärsche gegen das neue Abtreibungsgesetz in Nicaragua derzeit brutal niedergeschlagen werden. Das Abtreibungsverbot, das der sandinistische Präsident Daniel Ortega nach seiner Wiederwahl im November 2006 erlassen hatte, wurde im heurigen September vom nicaraguanischen Parlament genehmigt. Betroffenen Frauen drohen Haftstrafen, selbst bei Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder wenn ihr eigenes Leben nur durch Schwangerschaftsabbruch gerettet werden kann. MedizinerInnen, die sich dem Abtreibungsverbot widersetzen, müssen mit bis zu drei Jahren Gefängnis und Berufsverbot rechnen. Die Menschenrechtsorganisation »Human Rights Watch« berichtet von 80 Todesfällen seit Jänner 2007, weil Frauen die Abtreibung aufgrund medizinischer Indikation verweigert worden war. Dass das strengste Abtreibungsgesetz weltweit ausgerechnet unter Daniel Ortega beschlossen wurde, liegt an einem Pakt des Ex-Revolutionärs mit der mächtigen katholischen Kirche Nicaraguas. Um 16 Jahre nach seiner Wahlniederlage wieder an die Macht zu gelangen, hatte er sich mit hochrangigen Kirchenvertretern verbündet. Noch im Wahlkampf war er von seiner eigenen Stieftochter wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt worden. Die Klage wurde nicht weiter verfolgt. 
G. M.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987374 Clean Clothes Kampagne (CCK) | Maulkorb Seit über einem Jahr hat der holländische Jeanshersteller G-Star in Wien eine Filiale für seine »Raws«-Produkte. In indischen Zulieferbetrieben wird den organisierten ArbeitnehmerInnen ein Maulkorb verpasst. Ende September erließ ein Richter im südindischen Bangalore zudem einen Haftbefehl gegen vier AktivistInnen der Kampagne für Saubere Kleidung, Niederlande. Das dort ansässige Unternehmen Fibres & Fabrics International (FFI) und seine Tochterfirma Jeans Knit Pvt. Ltd. produzieren für Markenfirmen wie G-Star oder Armani. Bereits Ende 2005 war die Betriebsgewerkschaft wegen massiver Arbeitsrechtsverletzungen an die Öffentlichkeit gegangen. Die internationale CCK versucht seit damals, eine Änderung der Firmenpolitik zu erreichen. Als Reaktion waren die AktivistInnen vor einem Gericht in Bangalore wegen »Cyber-Verbrechen, rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen und krimineller Verleumdung« angeklagt worden. Es ist nicht das erste Mal, dass das Unternehmen FFI gerichtlich gegen ArbeitsrechtlerInnen vorgeht. Bereits im Juli hatte es eine Anzeige gegen lokale Arbeitsrechtsorganisationen erstattet.
Unterstützen Sie die Kampagne und schicken Sie ein Protest-E-Mail an die Unternehmen. www.oneworld.at/cck.
Sie können sich auch im G-Star-Geschäft (7., Neubaugasse 12-14) erkundigen, warum ein renommiertes holländisches Unternehmen Verletzungen der Gewerkschaftsfreiheit bei einem Zulieferbetrieb akzeptiert. 
G. M.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987358 EU/Afrika-Karibik-Pazifik | Unfaire Handelsabkommen Sollten bis Jahresende keine Handelsabkommen mit den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) erzielt werden, will die Europäische Kommission Entwicklungshilfe reduzieren und Zölle auf ihre Waren drastisch erhöhen. Über 200 zivilgesellschaftliche Organisationen weltweit fordern faire Handelsabkommen der EU mit den AKP-Staaten. In den laufenden Verhandlungen sollen die betroffenen Staaten Freihandelsabkommen zustimmen, die für sie vor allem Nachteile bringen. »Das sind keine Verhandlungen, das ist Erpressung«, meint etwa Alexandra Strickner, vom Netzwerk Attac-Österreich.
So verlangt die EU den zollfreien Zugang zu rund 90 Prozent der Märkte der AKP-Staaten. Ein Viertel der Länder dieser Region würde dadurch ihre Zolleinkünfte verlieren.
Die lokalen Industrien, die teilweise erst im Aufbau stehen, würden durch die massive Einfuhr von Produkten aus Europa zerstört. Entwicklungsexperten befürchten einen weiteren Anstieg der Armut in der Region, sollten die Handelsabkommen in der geforderten Form durchgesetzt werden. »Die Abkommen setzen in den ärmsten Ländern eine direkte Umverteilung von Arm zu Reich in Gang«, kommentiert Gyeke Tanoh vom Netzwerk »Afrikan Trade Network«. Die EU-Forderungen seien illegal: Denn laut bisherigen Abkommen dürfen weitere Handelsverträge keine Verschlechterung für die AKP-Staaten bringen.  
G. M
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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987342 Kolumbien | Frauen für den Frieden Die Frauenorganisation »Organización Femenina Popular« (OFP) ist einer der letzten Widerstandspfeiler in dem von rechtsextremen Paramilitärs beherrschten Gebiet Magdalena Medio in Kolumbien. Sie war 1972 - zur Blütezeit der lateinamerikanischen Befreiungstheologie in der Stadt Barrancabermeja gegründet worden. Heute gehören ihr etwa 1.200 Frauen in der Region an. Sie engagieren sich für soziale und ökonomische Rechte und versuchen, verarmte Frauen politisch zu organisieren. Das größte Problem der Menschen in der Region ist der bewaffnete Konflikt, der seit Jahrzehnten den Alltag prägt. Die Frauen der OFP vertreten die Meinung, dass es eine politische Lösung der bewaffneten Auseinandersetzung geben muss. Eine Ansicht, die bereits drei Mitgliedern das Leben gekostet hat. Über 140 Frauen haben Todesdrohungen erhalten.
Seit einigen Jahren baut die OFP zusammen mit dem Frauennetzwerk »Ruta Pacífica« (Friedlicher Weg) eine landesweite soziale Bewegung von Frauen gegen den Krieg auf. Mit der Solidaritätskampagne »Eine Million Freundinnen und Freunde« soll die Arbeit für den Frieden international unterstützt werden. In Österreich wird die Kampagne von der Katholischen Frauenbewegung und dem Verein Frauensolidarität getragen. Mit Ihrer Unterschrift der Unterstützungserklärung können auch Sie ein Zeichen setzen. 
G. M.
www.frauensolidaritaet.org

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875987066 Einer für alle Der Kollektivvertrag für die Gesundheits- und Sozialberufe - kurz »BAGS-KV« - schafft einheitliche Regelungen und Strukturen für
die Beschäftigten im privaten Sozialbereich.
Seit mehr als 20 Jahren kämpfen die Gewerkschaften mittels Muster-Betriebsvereinbarungen, Arbeitsgruppen und Schaffung von Mindestlohntarifen für eine Verbesserung der Arbeitssituation im Gesundheits- und Sozialbereich. Nach mehr als fünfjährigen Verhandlungen wurde schließlich der BAGS-Kollektivvertrag im November 2003 erstmals abgeschlossen - ein großer und wesentlicher Schritt, der
den privaten Sozialbereich nachhaltig zugunsten der ArbeitnehmerInnen verändert.
Der »BAGS« ist seither der Leitkollektivvertrag im privaten Sozialbereich. Er trat erstmals am 1. Jänner 2004 in Kraft. Er gilt bundesweit für rund 70.000 ArbeitnehmerInnen im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Behindertenarbeit und der Kinder- und Jugendwohlfahrt. Aufgrund der Satzung konnte der BAGS-KV im Mai 2006 auf zahlreiche weitere Beschäftigte im Sozialbereich ausgeweitet werden.
Der BAGS-KV zählt damit nicht nur zu den größten von der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-DJP) und der Verkehrs- und Dienstleistungsgewerkschaft vida verhandelten Kollektivverträgen, sondern auch zu den gesellschaftlich bedeutsamsten. »Ein Meilenstein im Bereich der Gesundheits- und Sozialen Dienste«, beschreibt Reinhard Bödenauer von der GPA-DJP stolz die Leistung dieses Kollektivvertrages.
Er ist auch in der EU der erste landesweite Kollektivvertrag für diese Branche. »Ein Kollektivvertrag, um den uns viele Länder beneiden, weil er in der Vielfalt der Branche endlich Strukturen geschaffen und Mindeststandards gesichert hat«, erklärt Eva Scherz von der Interessengemeinschaft work@social die Besonderheit des BAGS-KV.
Verband der Arbeitgeber
Den Namen trägt der »BAGS-KV« nach der »Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe«. Dieser freiwillige Verband hat keine gesetzliche Interessenvertretung und es wurde ihm 1997 die Kollektivvertrags-Fähigkeit zuerkannt.
Bei seiner Gründung setzte sich der Arbeitgeberverband folgende Ziele: Die Entlohnung aller Beschäftigten sollte leistungsgerecht und österreichweit einheitlich sein. Man wollte die Schaffung von einheitlichen Berufsbildern und bundesweiten Standards für Aus- und Weiterbildungskriterien. Aufgrund der speziellen Bedürfnisse im Gesundheits- und Sozialbereich sollte auch die Arbeitszeit flexibler werden.
Mitglieder dieses Arbeitgeberverbandes sind überwiegend Vereine wie z. B. die Lebenshilfe, Jugend am Werk, pro mente, Rettet das Kind, die Volkshilfe, aber auch Integrationshäuser, Dachverbände von Sozialeinrichtungen oder Kindergruppen, Wohn- und Pflegeheime oder Frauenhäuser - um nur einige zu nennen. Viele dieser Vereine sind regional strukturiert und arbeiten in relativ kleinen Einheiten.
»Die Schaffung eines Zusammenschlusses und klarer Strukturen in diesem sehr rasch und stark wachsenden Sektor war notwendig und unumgänglich«, beschreibt die für die sozialen Dienste in der Gewerkschaft vida zuständige Michaela Guglberger.
»Ein großer Verband ermöglicht auch ein einheitliches Auftreten gegenüber der öffentlichen Hand und der EU, Lobbying und das Durchsetzen spezieller Interessen werden erleichtert. Auch Regelungen gegenüber den EU-Nachbarstaaten können vereinheitlicht werden«, erklärt Eva Scherz.
Gute Bedingungen für gute Arbeit
Der Sozialbereich nimmt in der Gesellschaft an Bedeutung zu, die Anforderungen steigen. Trotzdem wird diese gesellschaftlich wertvolle Arbeit nach außen hin nur wenig sichtbar. »Es ist mittlerweile gesellschaftliche Übung, über die Schwachen und die für sie notwendigen Dienstleistungen immer weniger zu reden«, bedauert Reinhard Bödenauer von der GPA-DJP.
GPA-DJP-Verhandlungsführer Bödenauer kritisiert die mangelnde Anerkennung der Sozialarbeit in unserer Gesellschaft: »Tätigkeiten wie Pflege, Bildung oder Kinderbetreuung werden immer wichtiger für eine dynamische Weiterentwicklung und das Funktionieren unserer Gesellschaft, sie sind die Kraft, die diese Gesellschaft zusammenhält.
Die Beschäftigten dieser so wichtigen Berufsgruppen verdienen sich nicht nur angemessene Löhne und Gehälter, sondern auch, dass ihre Leistung endlich den Stellenwert bekommt, den sie verdient.«
Bei den diesjährigen Verhandlungen im Herbst standen neben den Lohnerhöhungen Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte im Forderungsprogramm ganz oben. »Teilzeitbeschäftigte müssen einen fairen Mehrarbeitszuschlag gezahlt bekommen, so wie er im neuen Arbeitszeitgesetz vorgesehen ist«, betont Michaela Guglberger.
Ein anderer Schwerpunkt dieses KV sind die Verbesserungen und Anhebung der Standards bei der Aus- und Weiterbildung.
Durch die konstruktive Zusammenarbeit zwischen VertreterInnen der BAGS, den BetriebsrätInnen und den Gewerkschaften war es möglich, diesen Kollektivvertrag zu entwickeln und einzuführen: »Wir werden auch weiterhin an Verbesserungen arbeiten und den BAGS-Kollektivvertrag in den nächsten Jahren gemeinsam weiterentwickeln«, zeigt sich Reinhard Bödenauer zuversichtlich. 
Barbara Lavaud, GPA-DJP

INFO&NEWS
Was ist »BAGS«?
Im BAGS-Kollektivvertrag werden Regelungen für alle Berufe im Gesundheits-, Sozial- und Jugendwohlfahrtsbereich getroffen. Dazu zählen unter anderen Heimhelferinnen, Pflegeeltern, KindergärtnerInnen, Tagesmütter, SozialarbeiterInnen, Psychologen/Psychologinnen, diplomierte KrankenpflegerInnen, FachsozialbetreuerInnen, FlüchtlingsbetreuerInnen, Street-Worker, AltenhelferInnen, PflegehelferInnen und Lern- und FreizeitbetreuerInnen.
Er hat seinen Namen nach der »Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe«. Die BAGS ist der größte freiwillige Verband im privaten Sozialbereich und im Nonprofitbereich. Dieser ArbeitgeberInnenverband gehört keiner Kammer an und es gibt keine gesetzliche Interessenvertretung auf ArbeitgeberInnenseite. Der BAGS-KV wird abgeschlossen zwischen der Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe und den Gewerkschaften GPA-DJP und der Gewerkschaft vida. Er gilt bundesweit für rund 70.000 ArbeitnehmerInnen.
Chronologie
1997: Der "Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe" wird die Kollektivvertrags-Fähigkeit zuerkannt.
2004: Der BAGS-Kollektivvertrag tritt erstmals in Kraft und gilt für die Bereiche der Behindertenbetreuung, Altenbetreuung, Kinder- und Jugendwohlfahrt.
2006: Der Antrag zur Satzung des BAGS-Kollektivvertrags wird positiv entschieden.
2007: Durch die Satzung mit 1. Jänner 2007 müssen alle AnbieterInnen sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art in acht Bundesländern (Ausnahme: Vorarlberg) die Bestimmungen des BAGS-Kollektivvertrages umsetzen.


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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875986609 Das Platzen der US-Immobilienblase Wie aber ist diese Krise entstanden, und warum sind davon Personen betroffen, die mit den fragwürdigen Geschäften überhaupt nichts zu tun hatten? Wie konnten zunächst auf dem amerikanischen Immobilienmarkt beschränkte Preisabstürze bei Immobilien eine globale Rezessionsgefahr hervorrufen? Wer hat diese Entwicklungen zu verantworten, und warum wurde nicht rechtzeitig gegen das seit langem bekannte Krisenpotential interveniert? 
Die Vorgeschichte
Das beeindruckende Wachstum in den USA Ende der 1990er war eng mit einer Spekulationsblase am Aktienmarkt verbunden, der sogenannten New-Economy-Blase. Die Illusionen über ewig steigende Aktienkurse von Technologieunternehmen führten damals in vielen Ländern der Welt zu einem Börsencrash, der in den USA eine Rezession zur Folge hatte.
Pikanterweise ist eine Immobilienblase noch gefährlicher als eine Aktienblase, wie nicht zuletzt das Beispiel Japan demonstriert. Am Höhepunkt der Blase Ende der 1980er Jahre war z. B. der Park des Kaiserpalastes im Zentrum von Tokio genau so viel wert wie alles Land in Kalifornien zusammen. Als die Banken dann Kredite ausgaben, die durch überbewertete Immobilien gegenfinanziert wurden, und die Immobilienpreise 1990 zu sinken begannen, blieben sie auf ihren faulen Krediten sitzen. Die Folge dieser Bankenkrise war ein »verlorenes Jahrzehnt« mit Deflation und Nullwachstum.
Als Antwort auf die 2001 einsetzende Rezession setzte Präsident George Bush mit Unterstützung des damaligen Notenbankchefs Alan Greenspan eine Steuersenkung durch, die vor allem den ohnehin bereits sehr wohlhabenden AmerikanerInnen zugute kam. Neben einer weiteren Zunahme in der Ungleichverteilung der Einkommen bewirkte diese Maßnahme kaum relevante Wachstumsimpulse. Damit blieb der amerikanischen Notenbank aufgrund ihres Mandats zur Aufrechterhaltung des Wachstums aber keine andere Wahl, als die Leitzinsen zu senken. Zwischen Januar 2001 und Juni 2003 senkte sie die Leitzinsen von 6,5 Prozent auf ein Prozent.
Diese Zinssenkung setzte sich in einen substanziellen Anstieg des Konsums um. Diese zusätzlichen Konsumausgaben wurden zusammen mit steigenden Bauinvestitionen zum Träger des seit 2002 einsetzenden Aufschwungs. Interessanterweise stieg der Konsum damit in einer Zeit relativ hoher Arbeitslosigkeit; eine Erklärung dieses Widerspruches findet sich im Boom der Immobilienpreise und der damit einhergehenden Verschuldung der Haushalte.
Vom Immobilienmarkt
Die Immobilienpreise steigen bereits seit den 1990er Jahren und zwar nicht nur in den USA, sondern auch in den Zentren der Schwellenländer (China, Indien) sowie in einigen europäischen Staaten (siehe Tabelle: »Entwicklung der Preise für Wohneigentum«). Es waren also nicht nur die seit 2001 extrem niedrigen Zinsen, die diesen Boom auslösten.
Der Ökonom Robert Shiller sieht die Ursachen in der Einstellung der EigenheimkäuferInnen. Durch die Überzeugung von einem weltweiten Siegeszug des Kapitalismus mehrte sich die Idee, dass man durch den Erwerb von Eigentum für sein eigenes Fortkommen sorgen müsse; Privatbesitz wurde als wesentliche Bedingung für ein angenehmes Leben gesehen. Resultat dieser Ideologie war das sogenannte »House Flipping«: Man kaufte günstig ein unterbewertetes Haus, nahm einige Sanierungsarbeiten vor und verkaufte dieses nach kurzer Zeit mit in der Regel hohen Gewinnen wieder. 25 Prozent aller im Jahr 2005 verkauften Immobilien waren reine Spekulation, die KäuferInnen zogen nie ein. Nicht zuletzt auch aufgrund des verlorenen Vertrauens in Aktien in Erinnerung an die New-Economy-Blase erschienen Immobilien als lukrativere Vermögensveranlagungsform.
Über den Hypothekarkreditmarkt
Die Zinssenkung führte dazu, dass die Immobilienpreise weiter anstiegen. Es kam zu Hypothekenumschuldungen, die neuen Hypotheken waren günstiger als die alten. Da die Häuser mittlerweile mehr wert waren, konnten die KreditnehmerInnen gleich weit größere Summen aufnehmen, als zur Refinanzierung der alten Hypothek eigentlich notwendig gewesen wäre. Motto: »Verschaffen sie sich mit dem Kauf einer Immobilie auch gleich das nötige Geld für einen Sportwagen.« Neben diesen neuen, höheren Hypotheken nahmen die Haushalte aber auch noch weitere Kredite auf ihre im Wert gestiegenen Häuser auf, sogenannte equity loans. Zusammen mit den nicht zur Refinanzierung benötigten Hypothekenkrediten bildeten diese 90 Prozent (!) der zusätzlichen Konsumausgaben seit der Rezession von 2001. Ein weiterer positiver Vermögenseffekt von Immobilienpreissteigerungen auf den Konsum ergibt sich durch die positive Verknüpfung des Einkaufsrahmens von Kreditkarten mit dem Vermögen. Damit nahm trotz der stagnierenden Reallöhne der Konsum zu und als logische Folge davon auch die Verschuldung. 2005 war die Sparquote bereits mit minus 0,4 Prozent negativ, 2006 betrug der entsprechende Wert gar minus ein Prozent.
Als fatal erwies sich jedoch die Tatsache, dass viele Familien zur Übernahme neuer, riskanterer Schulden geradezu überredet wurden. Neben Präsident Bush, der im Zusammenhang mit dem 11. September die Erhöhung der Konsumausgaben geradezu als nationale Pflicht deklarierte, war es Alan Greenspan, der die KreditnehmerInnen zur Aufnahme von variabel verzinslichen Hypothekarkrediten anstelle von fest verzinslichen überredete. Dies schien in Zeiten fallender Zinsen durchaus einleuchtend, noch dazu verführten Lockzinsangebote und keinerlei Bonitätsprüfungen die SchuldnerInnen zur Kreditaufnahme. Diese waghalsigen Kreditpraktiken kamen 2005 bis 2007 bei mehr als 50 Prozent aller US-Hypotheken zum Einsatz. Durch diese Kreditvergabekonditionen konnten auch »schlechte« SchuldnerInnen Häuser kaufen, was die Preise weiter nach oben trieb.
Die Benachteiligten dieser Preissteigerungen waren in erster Linie die sozial schwächeren Gruppen am Immobilienmarkt. Aber selbst Teile der oberen Mittelschicht konnten sich kaum mehr adäquaten Wohnraum leisten: Im Großraum New York-New Jersey können sich auch JahreseinkommensbezieherInnen von 80.000 bis 150.000 Dollar kaum noch ein Haus leisten und müssen mit ihren Familien in winzigen Ein- und Zweizimmerwohnungen leben, während nebenan ganze Appartmentkomplexe und Zweitwohnanlagen der Reichen leer stehen.
Es kam zur Vergabe von Krediten auf Basis steigender Eigenheimpreise, deren Einbringung jedoch fraglich erscheinen musste. Es war nur eine Frage der Zeit, bis die im Aufschwung wieder steigenden Zinsen auf die nunmehr variabel verzinsten Kredite voll durchschlagen und die ohnehin sozial schwachen KreditnehmerInnen in den Ruin treiben. Pointiert kann festgehalten werden, dass die amerikanische Hochkonjunktur der Jahre 2002 bis 2006 und damit auch ein substanzieller Teil der Weltkonjunktur letztlich auf Immobilienpreissteigerungen und der darauf basierenden Konsumexpansion amerikanischer Haushalte beruhte.
Das Platzen der Blase
Die Immobilienpreisblase platzt seit dem Frühjahr 2006 wie in Zeitlupe. In Europa wurde dieses Faktum aber erst im Sommer 2007 wirklich zur Kenntnis genommen, als sich weltweit Notenbanken (inklusive der EZB) zu einer Intervention (Liquiditätsspritzen, Zinssenkungen) auf den stockenden Kreditmärkten aufgrund von Kreditausfällen bei amerikanischen Hypothekarkrediten gezwungen sahen. Ab Juni 2004 stiegen die Zinsen von einem Prozent im Juni 2004 auf 5,25 Prozent im Juni 2006. Die ohnehin mit schlechter Bonität ausgestatteten SchuldnerInnen können die steigende Zinsbelastung nicht mehr tragen. Viele der Hypothekenbanken zahlen jetzt den Preis für ihre riskante Kreditvergabe mit dem Bankrott. Laut einem aktuellen Bericht des US-Senates wird mit zwei Millionen Familien gerechnet, die ihr Haus verlieren werden. Selbst wenn sie ihr Haus regulär verkaufen, bekommen sie mittlerweile nicht mehr genug Geld dafür, um Schulden aus der Zeit der Immobilienpreishausse begleichen zu können. Es ist die Zeit der Schnäppchenjäger angebrochen: Einfamilienhäuser samt Grundstück werden teilweise um 7.000 Euro verkauft. Auch die Banken wollen die Immobilien möglichst schnell zu Geld machen, was zum weiteren Preisverfall beiträgt. Wie in der Immobilienpreishausse werden auch in der Immobilienpreisbaisse vor allem die sozial schwachen MarktteilnehmerInnen vom Markt »eliminiert«. So wie die steigenden Immobilienpreise den Konsum und die Bauinvestitionen expandieren ließen, sind mit fallenden Vermögenspreisen Kontraktionen zu erwarten, die zu einer Abschwächung des Wirtschaftswachstums führen werden. Vom Gesamtwert der US-Immobilien von ca. 21 Billionen Dollar werden laut New York Times etwa zwei bis vier Billionen Dollar an Wert vernichtet werden.
Zur globalen Finanzmarktkrise
Wenn auf den Finanzmärkten eine Krise entsteht, so ist davon in der Regel sehr wohl die Realwirtschaft betroffen. Die oft behauptete Abkoppelung existiert nur in eine Richtung: Während in Boomzeiten die Gewinne bei den Finanzmarktakteuren angehäuft werden, ist in Krisenzeiten die Verteilung der Verluste weit breiter gestreut, insbesondere zahlt eben auch die Realwirtschaft für die von Profitgier angetriebenen Exzesse der Banker, Hedgefondsmanager etc.
Die Akteure auf diesem äußerst glatten Parkett sind der entscheidende Schlüssel und die eigentlichen Krisenverursacher. Damit geraten die Finanzmärkte nach der New-Economy-Krise schon zum zweiten Mal in diesem neuen Jahrhundert als Krisenauslöser in den Blickpunkt. Trotz dieser einschneidenden Krise um 2000 fehlte der Mut für erforderliche Finanzmarktregulierungen. Wiederum machten hochriskante und unseriöse Finanzinnovationen die gefährliche Entwicklung möglich. Diese sind zum Teil gezielt an den Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte vorbei entwickelt worden.6
Schattenbanksystem
Die Schuld für diese Entwicklung liegt im sogenannten Phänomen der »Verbriefung«. Im Gegensatz zu früher verbleibt dabei das Kreditrisiko für Darlehen und Hypotheken nicht mehr bei den Kredit vergebenden Banken, sondern wird über komplizierte Finanzinstrumente weiterverkauft. Es entstand demnach ein Handel mit Krediten nach folgendem System: Die mit schlechter Bonität unterlegten Hypothekarkredite (Sub-Primedarlehen) wurden in weiterer Folge von undurchsichtigen, neu geschaffenen Finanzinstitutionen im Rahmen eines der Kontrolle entzogenen »Schattenbanksystems« gekauft, um auf der Basis von langfristigen, größtenteils faulen Forderungen vor allem kurzfristige Wertpapiere zu schaffen und zum Kauf anzubieten.
Dieses außerhalb der Regulierungsbehörden befindliche Schattenbanksystem befeuerte den Boom, indem es die KäuferInnen mit zusätzlichen Krediten versorgte. Die Banken ihrerseits hatten aufgrund der Verbriefung des Risikos keine Anreize mehr für eine seriöse Kreditvergabe und steigerten die Hypothekenvolumina in riskantem Ausmaß. Die vom Schattenbanksystem geschaffenen »Mortgage Backed Securities« (mit Hypotheken unterlegte Anleihen) kauften schließlich Banken in der ganzen Welt, ja sogar die Zentralbanken griffen aufgrund steigender Renditeerwartungen zu. Somit besaßen Finanzinstitute auf der ganzen Welt Anleihen auf faule US-Hypothekarkredite. Als diese der Reihe nach uneinbringbar und deswegen abgeschrieben werden mussten, brach das System der Kreditpyramide zusammen.
Da aufgrund der undurchsichtigen Verwicklung mehrerer europäischer Banken in den Handel mit »Mortgage Backed Securities« die Banken einander kein Geld mehr borgen wollen - wer weiß, ob die Bank das geborgte Geld noch zurückzahlen kann -, kam es zu Solvenzproblemen und zu höheren Risikoaufschlägen bei der Unternehmensfinanzierung.
In England kam es zu einem nicht mehr für möglich gehaltenen »Bankrun« auf die Hypothekenbank Northern-Rock. Pikant dabei ist, dass diese Bank aber überhaupt gar nicht in die fragwürdigen Anleihen involviert war. Es war viel mehr das spezifische, vom Geldmarkt abhängige Finanzierungssystem schuld, denn von dort bekam sie einfach kein Geld mehr.
Erst eine Garantie auf die Einlagen im Ausmaß von 100 Prozent durch den englischen Finanzminister beendete die Bankenkrise. Die Kreditrationierungen bei Unternehmen und Haushalten dämpfen die Konjunktur. Trotz massiver Notenbankinterventionen in Europa, Amerika und Asien ist die Krise keineswegs gebannt. Die Leidtragenden sind die kleinen und mittleren Unternehmen, die jetzt trotz seriöser Investitionspläne für die unseriösen Spekulationsgeschäfte anderer bestraft werden.«
Und wer zahlt noch?
Das WIFO rechnet wegen der globalen Finanzkrise mit einem sich abschwächenden Wachstum im Euroraum und in Österreich für das nächste Jahr. Das bitter notwendige Wachstum zur Reduktion der Langzeitarbeitslosigkeit rückt erneut in die Ferne. Aber auch die Weltwirtschaft insgesamt ist durch das Verhalten von Finanzmarktmanagern bedroht, die ihr eigenes Verhalten in seiner Tragweite nicht mehr abschätzen konnten. Brasiliens Finanzminister Guido Mantega bemerkte treffend: »Genau jene Länder, die als Vorbild für gute Regierungsführung und Standards im Finanzsystem galten, sehen sich nun ernster finanzieller Fragilität ausgesetzt und riskieren das Wohlergehen der Weltwirtschaft.«
Christian Reiner


INFO&NEWS
Wann spricht man von einer Blase?
Aktienmarkt und Immobilienmarkt sind durch ein Überschießen charakterisiert, die Mechanismen sind sehr ähnlich. Allgemein kann eine Blase als ein Zustand definiert werden, bei dem die Marktwerte den Fundamentalwerten davonlaufen. Beim Aktienmarkt wäre ein adäquater Indikator zur Beurteilung ob eine Blase vorliegt oder nicht z. B. das Kurs/Gewinn-Verhältnis. Die Geschichte zeigt, dass wenn sich der Kurs (Marktwert) zu stark vom Gewinn (Fundamentalwert) des Unternehmens entfernt, eine Blase vorliegt, die dann nach einer bestimmten Zeit platzt; die Marktwerte nähern sich wieder den Fundamentalwerten. Eine Immobilienblase lässt sich z. B. anhand des Asset-Pricing-Ansatzes feststellen. Dieser betrachtet Wohnimmobilien in erster Linie als Anlageobjekt und beruht darauf, dass sich der Markpreis eines Hauses nicht sehr stark vom diskontierten Strom der zukünftigen Mieten (diese repräsentieren den fundamentalen Wert) unterscheiden sollte. In den Jahren 1995-2005 ist dieses Verhältnis ausgedrückt als Häuserpreise im Verhältnis zur Jahresmiete gefährlich gestiegen, die Kaufpreise sind den Mieten davongelaufen.

INFO&NEWS
Sanktionen für Spekulanten?
Der Chef der Wallstreetfirma Merill Lynch, Stan O’Neil, bescherte dem Unternehmen durch Spekulationen im Hypothekengeschäft den größten Quartalsverlust der Firmengeschichte. Nachdem sein dadurch provozierter Rücktritt bekannt wurde, steigen die Aktienkurse der Investmentbank. Weil O’Neils Abfindung v. a. aus Aktienoptionen besteht, steigt seine Abfindung um 16 Mio. $ auf 175 Mio. $.


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www.leap2020.eu
www.ofheo.gov/


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KURZ GEFASST
Wirtschaftsgeograf Christian Reiner analysiert, warum auf den US-Markt beschränkte Preisabstürze eine globale Rezessionsgefahr hervorgerufen haben. Seit dem Frühjahr 2006 platzt die US-Immobilienpreisblase. In Europa wurde dies aber erst im Sommer 2007 wirklich zur Kenntnis genommen, als sich die weltweiten Notenbanken zu einer Intervention der stockenden Kreditmärkte aufgrund von Kreditausfällen bei amerikanischen Hypothekarkrediten gezwungen sahen. Seit den 1990er Jahren steigen vor allem in den USA die Immobilienpreise. Viele investierten daher in Häuser, Spekulationen nahmen zu.
Die amerikanische Notenbank hatte, um das US-Wirtschaftswachstum aufrecht zu erhalten, die Leitzinsen zwischen Jänner 2001 und Juni 2003 von 6,5 Prozent auf ein Prozent gesenkt. Diese Zinssenkung setzte sich in einem Anstieg des Konsums um und führte dazu, dass die Immobilienpreise weiter anstiegen. Es kam zu Hypothekenumschuldungen, neue Hypotheken waren günstiger als die alten. Da die Häuser mittlerweile mehr wert waren, konnten die KreditnehmerInnen gleich weit größere Summen aufnehmen, als zur Refinanzierung der alten Hypothek eigentlich notwendig gewesen wäre.
Ab Juni 2004 stiegen die Zinsen von einem Prozent im Juni 2004 auf 5,25 Prozent im Juni 2006. Die SchuldnerInnen können die steigende Zinsbelastung nicht mehr tragen. Viele der Hypothekenbanken zahlen jetzt den Preis für ihre riskante Kreditvergabe mit dem Bankrott. Die internationalen Finanzmärkte geraten nach der New-Economy-Krise im Jahr 2000 schon zum zweiten Mal in diesem Jahrhundert als Krisenauslöser in den Blickpunkt. Das WIFO rechnet wegen der globalen Finanzkrise mit einem sich abschwächenden Wachstum im Euroraum und in Österreich für das kommende Jahr.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875986148 Kommentar | Arbeitswelt andersrum ist schwierig Das Gleichbehandlungsgesetz in all seiner Unzulänglichkeit ist dennoch ein wichtiger Schritt für Menschen, die am Arbeitsplatz Probleme wegen ihrer sexuellen Orientierung haben.
Erstmals werden einklagbare Rechte formuliert. Darüber hinaus müssen andere Rechtsnormen des Arbeitsrechts auch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen diesem Gleichheitsgrundsatz Rechnung tragen. Es kann in Fällen mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung die Gleichbehandlungskommission angerufen werden, und die Kommission kann auch mit der Prüfung von Vertragswerken beauftragt werden, wenn es Hinweise auf diskriminierende Bestimmungen gibt.
Auch in anderen Bereichen des Arbeitsrechtes, insbesondere in Kollektivverträgen gibt es erste zarte Pflänzchen, die auf die Gleichstellung schwuler, lesbischer oder Transgender-Personen abstellen.
Langer Prozess des »Coming-out«
Eines haben all diese Bestimmungen aber gemeinsam: Der oder die Rechtsuchende, muss von sich aus tätig werden und sich das Recht holen oder es einfordern und damit beginnt das Problem.Wir alle leben in einer Gesellschaft, die von Wertvorstellungen geprägt ist, so auch, was die sexuelle Orientierung von Männern und Frauen betrifft. Die gängige Vorstellung ist, dass sich die Menschen heterosexuell, also »normal« verhalten, was ja auch in den meisten Fällen zutrifft. Wer dieses Wertemuster nicht erfüllt ist anders.
Dies tritt aber erst dann in Erscheinung, wenn er/sie bekannt gibt, dass er/sie anders ist. Bei Menschen mit anderer sexueller Orientierung ist dies der langwierige Prozess des »Coming out«. In dieser Phase muss der Mensch damit fertig werden »anders zu sein«, das betrifft sowohl das eigene Selbstverständnis als
auch natürlich das Verhältnis zur Umwelt, Familie, Freunden/Freundinnen und eben auch die ArbeitskollegInnen. Vieles wird mit einem Schlag anders.
Obwohl es heute schon viele Menschen gibt, die ihre sexuelle Identität und den damit verbundenen Lebensentwurf offen leben, ist das Thema »schwul, lesbisch, oder Geschlechtsumwandlung« noch immer mit vielen Tabus und starken Ablehnungshaltungen (Homophobie) verbunden.
Viele leben ihre Identität nicht offen
Eine andere sexuelle Orientierung an sich zu entdecken, löst daher bei vielen Angst aus, Angst vor Ablehnung, Angst vor Spott, Angst vor Verlust wichtiger sozialer Beziehungen, Angst vor Verlust der Existenz, um nur einige zu nennen. Ich kenne bis jetzt nur wenige Freundin-
nen und Freunde, wo der Prozess des »Coming out« ohne Schrammen abgegangen ist. Einige haben es besser, andere schlechter bewältigt. Am schlimmsten ist es, wenn man es allein durchmacht und denkt, man ist der einzige auf der Welt dem es so geht. Nicht immer wird dieser Prozess vollständig durchgemacht: Ich kenne viele, die ihre Identität nur im geschützten Raum der schwullesbischen Community offen leben, aber nicht im »Tagesgeschäft«, und das dürfte wohl bisher noch immer die Mehrheit in unserem Land so halten.
Kehren wir also zum Arbeitsplatz zurück. Wenn wir unsere Firma betreten, gibt niemand in der Garderobe seine Überzeugungen, Meinungen oder Identitäten ab. Wir begegnen daher am Arbeitsplatz denselben Meinungsbildern und Überzeugungen, welche die Menschen sonst auch haben, und wir begegnen auch Schwulen, Lesben und Transgender-Personen, sehr oft ohne es zu wissen.  Mit welchem Grund sollen Menschen mit anderer sexueller Orientierung annehmen, dass sie am Arbeitsplatz, der gleichzeitig ihre Existenzgrundlage ist, anders und verständnisvoller behandelt werden als sonst? In dieser Situation zu verlangen, dass Menschen, die mittelbar oder unmittelbar diskriminiert werden, selbstbewusst aufzeigen und ihre Rechte einfordern, ist ein wenig hoch gegriffen. Jeder Mensch, der schon einmal Diskriminierung am eigenen Leib erfahren hat, weiß, wie schwer das ist.
Wir brauchen klare Maßnahmen
Was also tun, leiden, verzichten, durchtauchen? Nein, sicher nicht. Was wir brauchen, sind klare Maßnahmen und Instrumente, um proaktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz tätig werden zu können. Es reicht nicht aus, Rechte zu formulieren, wenn bereits etwas passiert ist, wenn diskriminiert wird oder wurde. Es ist notwendig, dass die überbetrieblichen und betrieblichen Sozialpartner klare Botschaften formulieren und sicherstellen, dass danach gehandelt werden kann. Eine solche Botschaft könnte lauten:

  • Auch wenn wir es nicht genau wissen, aber eines ist klar, bei uns im Betrieb gibt es Menschen mit anderer sexueller Orientierung, und wir nehmen ihre besonderen Bedürfnisse ernst.
  • Menschen mit anderer sexueller Orientierung sind genauso wertvoll und wichtig wie alle anderen Beschäftigten im Betrieb. Sie bringen soziale Kompetenzen und Sichtweisen ein, die für uns alle wertvoll sind.
  • Wir stehen zu unseren MitarbeiterInnen, egal welcher sexuellen Orientierung, und wollen ein partnerschaftliches Arbeitsklima. Belästigung und Diskriminierung durch Vorgesetzte, ArbeitskollegInnen und Kunden/Kundinnen wird entschieden abgelehnt.
  • Wir wollen diesen Grundsatz sicherstellen: Es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um Vorurteile und diskriminierende Handlungen/Regelungen abzubauen bzw. zu beseitigen.
  • Wir ermutigen schwule, lesbische oder transgender MitarbeiterInnen sich aktiv ins Betriebsleben einzubringen, ihre Wünsche und Anregungen zu formulieren.

Damit aus derartigen Erklärungen aber mehr wird als bloßes Papier und Absichtserklärungen, bedarf es rechtlich verbindlicher Vereinbarungen, insbesondere auf betrieblicher Ebene. Mittels Betriebsvereinbarungen zur Förderung der Vielfalt und des partnerschaftlichen Verhaltens, könnten BetriebsrätInnen und Geschäftsführungen aktiv Maßnahmen gegen diskriminierende Situationen setzen. Dazu bedürfte es nur einer Änderung des ArbVG in dem ein zusätzlicher Regelungstatbestand eingeführt wird.
In derartigen Betriebsvereinbarungen könnten geeignete Maßnahmen zur Erreichung der gesetzten Ziele vereinbart werden, bis hin zu speziellen Schulungsangeboten für ArbeitehmerInnen und Führungskräfte. Es ist wichtig, dass das »Andere« vertraut wird und Ängste genommen werden.
Schlimm ist für Menschen mit sexueller Orientierung auch die Überzeugung, der einzige zu sein und kein Verständnis zu finden. Daher sind Vernetzungsangebote vor allem in größeren Betrieben ein gutes Instrument um ein gutes Klima zu fördern. Diskriminierung am Arbeitsplatz ist kein gewerkschaftliches Orchideenthema, sondern es geht schlichtweg um eines - um Sicherung der elementaren Menschenrechte am Arbeitsplatz, und das ist einer unserer zentralen Aufträge!
Martin Wolf

INFO&NEWS
Hundstorfer gegen Diskriminierung Homosexueller
»Das Gleichbehandlungsgesetz verbietet Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund sexueller Orientierung. Trotzdem trauen sich viele lesbische oder schwule Menschen nicht, sich offen zu ihrer sexuellen Orientierung zu bekennen und ihre Rechte einzufordern. Eigene Betriebsvereinbarungen wären ein klares Signal, dass Diskriminierung in einem Betrieb nichts zu suchen hat«, schlägt ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer einen sogenannten gesetzlichen Betriebsvereinbarungstatbestand vor: »Es trauen sich viele lesbische oder schwule Menschen nicht, ihre sexuelle Orientierung im Betrieb offen zu bekennen und z. B. auch nicht ihr Recht auf Pflegefreistellung in Anspruch zu nehmen, wenn ihr gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte oder Lebensgefährtin krank ist. Der ÖGB tritt dafür ein, dass gesetzlich klargestellt wird, dass Betriebsvereinbarungen zum Thema Antidiskriminierung abgeschlossen werden können. Eine solche Betriebsvereinbarung würde den ArbeitnehmerInnen zeigen, dass Diskriminierung im Betrieb nicht geduldet wird, und dass personelle Vielfalt in der Belegschaft als ein positiver Bestandteil der Unternehmenskultur gesehen wird. Eine solche Betriebsvereinbarung würde lesbischen und schwulen Menschen zeigen, dass sie sich offen zu ihrer sexuellen Orientierung bekennen können und somit zu einer Änderung des betrieblichen Klimas führen.«
 

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875982148 Statistiken sind Argumente Die monatlichen Übersichten über die Beschäftigungslage und die Kaufkraft
sollen die Orientierung erleichtern. Die Tabellen sind wichtige Informationen für InteressenvertreterInnen und jede/n politisch Interessierte/n.

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Fri, 16 Nov 2007 16:39:48 +0100 1194875982142 Glaubenssache Momentan beträgt sein Verlust cirka soviel, wie ein passabler Kleinwagen oder eine Reparatur des Oberkiefers bei einem österreichischen Zahnarzt kosten würde, hat sich Herr Novak* ausgerechnet. Auf den Cent genau hat er nicht nachgezählt, denn bei Wertpapieren, das hat er jetzt gelernt, ist auch ein Verlust erst wirklich, wenn ihn der Anleger realisiert, sprich: die Papiere dann verkauft, wenn er weniger dafür bekommt, als er dafür gezahlt hat. Der Name Meinl bürgt für Qualität, hatte sich Herr Novak gedacht und auch sein Anlageberater hat in Meinl European Land für seine Söhne investiert. Eine gute Sache sei das: Wie ein Sparbuch, aber mit ungleich höherem Ertrag, wurde ihm gesagt. »Die Zähne hast du jetzt schon herinnen und das ohne Arbeit«, hatte der Finanzberater noch im Februar gesagt, als er wieder einmal, mit dem bunten Kuchendiagramm und dem verzeichneten Gewinn vorbeigekommen war. »Bumm«, hat Herr Novak gesagt. »So viel Geld für nichts?«
BausparerInnen
In seinem Depot befänden sich soundso viele Stück Aktien der Meinl European Land Ltd., stand auf dem Formular, das ihm sein Finanzberater im Februar vorgelegt hatte. Daher erhalte er im Zuge der Kapitalerhöhung soundso viele Rechte für den Bezug junger Aktien zum Vorzugspreis von EUR 19,70 pro Stück. Ein bisschen hatte es schon gekribbelt, als er den Bausparvertrag aufgelöst hat, um die bis spätestens 9. Februar 2007 zu überweisende Summe, inklusive Ankaufsspesen, aufzutreiben. »Sind Sie sicher?«, hat die Dame in der Bank gefragt. Eine vorzeitige Auflösung des Bausparvertrages bedeute fast 400 Euro Verlust. »Das ist schon viel«, hatte auch der Berater am Handy gesagt: »Riskieren wir?« »Wir riskieren«, hat Herr Novak gemeint und die bunten Pappendeckelwürfel mit den in Aussicht gestellten Zinsen am Bankschalter irgendwie kindisch empfunden. »Wer spart schon für 4,5 Prozent, wenn er mindestens das Doppelte kriegt?«, hat Herr Novak gedacht.
Ende Juli war er stutzig geworden. Den Artikel im Wirtschaftsblatt mit dem Titel »MEL im freien Fall« hat er an den Berater mit der Frage gemailt: »Wäre nicht eine neue Strategie angesagt?« Er habe mit dem Zuständigen bei der Meinl Success Finanz AG telefoniert, meldete der Anlageberater. Der sei anfangs ziemlich verstört gewesen, nun aber sei die Lage wieder im Griff. (Die Meinl Success Finanz AG, die das Produkt MEL offeriert, ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Meinl Bank.)
Absturz
Die Chronologie der Ereignisse: Am
30. Juli 2007 fiel die MEL-Aktie (eigentlich ein Zertifikat) von EUR 19,10 auf EUR 15,57 innerhalb weniger Stunden. Bei der außerordentlichen Aktionärsversammlung wurden erstmals die massiven Rückkäufe von MEL bekannt. Der Kurs fiel unmittelbar danach auf EUR 12,60. Herr Novak erfuhr zum ersten Mal vom Sitz der Meinl European Land auf der Insel Jersey, und las auf www.wienerbörse.at(Tipps für Einsteiger) nach, dass er alle Fehler begangen hatte, die ein Kleinanleger begehen kann. Wie etwa: Nie das gesamte Sparkapital nur in ein Wertpapier investieren, oder dass eine Aktie kein Sparbuch und immer mit Risiko behaftet ist.
Am 5. September meldete die Finanzmarktaufsicht die Ermittlungen wegen Marktmanipulation, Insiderhandel und Verletzung der Publizitätsvorschriften im Zusammenhang mit dem Rückkauf von MEL-Zertifikaten. Der Kurs erreichte seinen Tiefstand.
Tipps
Mehr als die Hälfte seines Ersparten hat Herr Novak beim momentanen Stand verloren. »Wir sind derzeit mehr als überfordert«, beantwortete Kleinanlegervertreter Wilhelm Rasinger am 9. September seine Anfrage per E-Mail, wie er sich bezüglich Behalten oder Verkauf des Papiers verhalten solle. »Relevante Informationen veröffentlichen wir auf unserer homepage: www.anlegerschutz.at
Aus seiner Sicht böten sich drei Optionen an, teilte der Anlageberater ebenfalls per E-Mail mit. Eins: Verkaufen, den Verlust realisieren und das noch übrige Geld anderswo investieren, es gäbe noch gute Alternativen. Zwei: Verkaufen und später wieder einsteigen. Oder drei: Behalten. Er persönlich habe sich für die dritte Alternative entschieden, da er langfristig denke. Er vertraue immer noch auf das erfolgreiche Geschäftsmodell »Meinl European Land« und erwarte, schon 2008, auch ohne spekulative Ver- und Rückkäufe wieder in der Gewinnzone zu sein.
Falsche Voraussetzungen
Herr Novak ist einer der geschätzten 150.000 KleinanlegerInnen, die bei Meinl European Land investiert haben. Rund 600 haben sich aus ganz Österreich an die Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer in Wien gewandt. »Es zeigt sich, dass bei fast allen dieser Fälle von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde«, berichtet der Leiter der Abteilung Konsumentenschutz, Harald Glatz. »Beziehungsweise, dass von den Verkäufern und Beratern diese falschen Voraussetzungen unterstützt und genährt worden sind.« Anders als bei sonstigen AktienkäuferInnen handle es sich um »Menschen wie du und ich«, denen geraten worden ist, den Bausparvertrag aufzulösen oder die gerade eine Lebensversicherung ausbezahlt bekommen haben. Die AK Tirol berichtet von ArbeitnehmerInnen, die ihre Abfertigung in das MEL-Papier investiert haben.
Viele KonsumentInnen fragen an, was nun zu tun sei. In der Sache berät die Arbeiterkammer grundsätzlich nicht. Harald Glatz: »Es wäre fahrlässig, hier etwas zu raten.«
Anlageprofil
Eine gute Grundlage für eine etwaige spätere Klage gegen Anlageberater und Verkäufer bietet das Anlageprofil, das jeder seriöse Berater vor dem Verkauf zu erstellen hat. Darin wird festgehalten, ob der Anleger auf Nummer sicher gehen will, ob er Verluste wegstecken kann, wie lange er sich binden möchte, und was er mit seiner Geldanlage erreichen will. Allerdings: »Viele haben angekreuzt, dass sie über das Risiko eines Aktienkaufs aufgeklärt wurden«, berichtet Harald Glatz. Obwohl das vielleicht nicht der Fall war. Vor dem Gericht gilt jedenfalls der handfeste Beweis. Ganz schwierig wird es, wenn über die Beratung keine schriftlichen Unterlagen vorliegen.
Derzeit sichten die AK-Konsumentenschützer das umfangreiche Material. Ihnen geht es nicht darum, kleine Berater gerichtlich zu verfolgen, die durch die Vertrauenskrise nun um ihre Existenz kämpfen. Die Frage ist, ob Berater, Strukturbetriebe oder Banken das Produkt systematisch als etwas verkauft haben, was eine Aktie nicht sein kann.
Panik sei nicht angebracht, betont Harald Glatz: Die Verjährungsfrist, um zu klagen beträgt drei Jahre. Und wenn ein Klagegrund vorliegt, kann geklagt werden, auch wenn sich der Anleger für den Verkauf des Papiers entschieden hat.
Täuschung
Auch das Ministerium für Konsumentenschutz und der Verein für Konsumenteninformation prüfen derzeit Fälle, ob die Beratung ordnungsgemäß verlaufen ist.
Die Frage lautet unter anderem: Inwieweit war es aktive Strategie von Meinl European Land, eine neue Käuferschicht zu werben, die von sich aus nie auf die Idee gekommen wäre, Geld in Aktien zu investieren?
In Erinnerung ist der TV-Spot, der wochenlang über die Bildschirme flimmerte. Anstelle des Sparschweins kam das MEL-Papier. »Da muss man sich fragen, inwieweit hier ein Bild von einem sicheren Papier zumindest suggeriert worden ist«, meint Helmut Gahleitner, Experte für Wirtschaftsrecht und Corporate Governance in der Arbeiterkammer. Was sollte mit dem Versprechen auf elf Prozent Verzinsung neben dem Meinl-Logo anderes suggeriert werden, als dass der Name Meinl für Qualität bürgt?
Gahleitner: »Dass eine Gesellschaft so massiv mit dem Namen Meinl Werbung macht und sich dann herausstellt, dass es gar keine österreichische Gesellschaft ist und zudem die Eigentümerstruktur völlig undurchsichtig ist, ist vorsichtig gesagt wenig kundenfreundlich. Zwar steht im Börseprospekt, dass die Gesellschaft nach dem Gesellschaftsrecht von Jersey agiert, aber wer liest schon 300 Seiten Prospekt auf Englisch?«
Glaube
Auch Herr Novak hat sich an die Arbeiterkammer gewandt und Name und Telefonnummer hinterlassen. Nerven bewahren. Nicht aus dem Impuls handeln. Papiere sichten, wurde ihm vorerst gesagt.
»Wenn Leute auftreten und dies oder das empfehlen«, sagt Helmut Gahleitner, »entspricht das zwar dem Wunsch der Anleger: Dass ihnen jemand sagt, so wird es sein. Nur: Seriöserweise kann man das nicht.« An Spekulationsfragen würde er sich nicht beteiligen. »Es liegt in der Eigenverantwortung des Einzelnen zu sagen: Glaube ich noch an dieses Papier oder glaube ich nicht.«
Gabriele Müller

INFO&NEWS
Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Erhebung beauftragt, ob sich KonsumentInnen durch die Vermittlung der Meinl-European-Land-(MEL)-Zertifikate geschädigt fühlen. Der VKI soll die Chancen von Schadenersatzklagen gegen die VermittlerInnen prüfen. Das BMSK wird danach entscheiden, ob und wie es Geschädigte bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt. Es sind Musterprozesse geplant.
Die Arbeiterkammern prüfen auch Klagen gegen die Meinl European Land bzw. die Meinl Bank und die Börse.
Der Prozessfinanzierer AdvoFin prüft Sammelklagen gegen MEL und juristische und physische Personen aus deren Umfeld. Dabei übernimmt AdvoFin gegen Erfolgsanteil die Kosten des Verfahrens.
Der Interessenverband für Anleger (IVA) verweist auf seiner Homepage ebenfalls auf Hilfsangebote von Rechtsanwälten/-anwältinnen. Hier ist eine Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie auf der vom Verein für Konsumenteninformation eingerichteten Website www.verbraucherrecht.at mit Links zu Arbeiterkammer, AdvoFin und IVA. Jene, die einem Vermittler die Aufklärungspflicht vorhalten, können sich in einem Online-Fragebogen an dieser Adresse an einer Sammelprüfung von Schadenersatzansprüchen beteiligen.  G. M.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875981854 Kommentar | Tobinsteuer Die Finanzkrisen der Neunziger- und Zweitausenderjahre lenkten über die Fachwelt hinaus die Aufmerksamkeit auf das internationale Finanzsystem. NGOs wie Attac beschäftigen sich seither verstärkt mit Problemen und möglichen politischen Regulierungen der internationalen Finanzmärkte. Eine Forderung, die weltweit von einer wachsenden Zahl von zivilgesellschaftlichen Gruppen, Ökonomen/Ökonominnen und nationalen Parlamenten erhoben wird, ist die Tobinsteuer.
Veränderungen im Finanzsystem
Unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise von 1929 hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf der Konferenz von Bretton Woods (1944) die Stabilisierung des Währungs- und Finanzsystems zum Ziel gesetzt. Zentraler Kern des Abkommens war ein System fixer Wechselkurse mit dem Dollar als Leitwährung und Kapitalverkehrskontrollen. Anfang der Siebzigerjahre brach das System zusammen und wurde durch ein System flexibler Wechselkurse zwischen den Leitwährungen abgelöst. Zusätzlich wurden auf politischer Ebene weitreichende Deregulierungen und Liberalisierungen beschlossen, die zu starken Veränderungen im internationalen Finanzsystem führten.
Die Zahl der Finanztransaktionen ist in der Folge enorm angestiegen. 2004 erreichte das Tagesvolumen auf den Devisenmärkten 1,9 Billionen Dollar. Auch die Struktur der Transaktionen hat sich verändert. Rund 80 Prozent der Transaktionen haben einen Zeithorizont von weniger als sieben Tagen, 40 Prozent einen von weniger als zwei Tagen. Der Welthandel zuzüglich aller ausländischen Direktinvestitionen entspricht nicht einmal drei Prozent des Devisenumsatzes. Auch wenn Absicherungsgeschäfte gegen Kursschwankungen hinzugerechnet werden, sind diese Volumina bei weitem nicht durch realwirtschaftliche Tätigkeiten zu erklären.
Teure Absicherungsgeschäfte
Da sich die Devisentransaktionen von realwirtschaftlichen Grundlagen abgelöst haben, werden Wechselkurse immer weniger von ökonomischen Basisdaten bestimmt, sondern von kurzfristigen Renditeerwartungen privater Finanzmarktakteure. Auf den Devisenmärkten wird aber nicht irgendein Preis bestimmt, sondern der Preis für Währungen, der wesentliche Auswirkungen auf die Realwirtschaft hat. Am deutlichsten ist dies anhand der Finanzkrisen der Neunziger- und Zweitausenderjahre zu sehen. Aber auch ohne krisenhafte Entwicklung bildet hohe Volatilität und Instabilität ein ungünstiges Umfeld für den produktiven Sektor. Sie erschweren die Planung und erhöhen die Unsicherheit, was teure Absicherungsgeschäfte nötig macht.
Wirkt wie ein Filter
Der Wirtschaftsnobelpreisträger James Tobin schlug im Jahre 1972 die Besteuerung von Devisentransaktionen vor, mit dem Ziel »Sand ins Getriebe« der Finanzmärkte zu streuen. Wechselkursschwankungen sollen reduziert und fundamentale Daten wieder stärker zur Geltung gebracht werden, indem kurzfristige Devisentransaktionen verteuert und somit reduziert werden. Heute wird über einen Steuersatz zwischen 0,001 und 0,5 Prozent diskutiert. Die Wirkungsweise der Tobinsteuer lässt sich am besten anhand eines Filters beschreiben: Durch die Steuer werden zwar alle Devisentransaktionen teurer, die Effekte sind aber aufgrund der unterschiedlichen Laufzeit sehr unterschiedlich. Kurzfristige Anlagen, die auf geringe Kursdifferenzen spekulieren, wären unrentabel, da erstens die Gewinnspannen sehr gering sind und da die Steuer zweitens bei jeder Transaktion anfällt und die Wirkung um so größer ist je öfter die Währung gewechselt wird. Aufs Jahr gerechnet entspräche ein Steuersatz von 0,25 Prozent bei einem Portfolio, das einmal täglich verschoben wird, einen Zins von 183 Prozent. Bei einem wöchentlichen Währungswechsel wären es 26 Prozent und bei einem monatlichen Umtausch sechs Prozent Jahreszins. Handelsgeschäfte werden einmal bezahlt und mit der Tobinsteuer belegt. Eine Steuer von 0,25 Prozent wird ein Handelsgeschäft nicht unrentabel machen, vor allem, wenn man diese Steuer mit einer Umsatzsteuer von 20 Prozent vergleicht. Bei langfristigen Investitionen mit einem Zeithorizont von z. B. zehn Jahren reduziert sich der Steuersatz auf 0,025 Prozent.
Zwei-Stufen-Steuer
»Gegen« die Tobinsteuer wird gerne argumentiert, dass sie nicht bei spekulativen Attacken gegen eine Währung hilft, bei denen es in kurzer Zeit zu Abwertungen von bis zu 40 Prozent (Thailand) oder 60 Prozent (Indonesien) kommt. Doch die Tobinsteuer ist ursprünglich gar nicht dafür gedacht. Sie bezieht sich auf Zeiten des »normalen« Funktionierens der Finanzmärkte und kann Krisen bestenfalls im Vorfeld stoppen.
Allerdings hat der Ökonom Paul Bernd Spahn das Konzept zu einer Zwei-Stufen-Steuer weiterentwickelt, die auch gegen spekulative Attacken wirkt: Solange sich der Wechselkurs innerhalb eines Wechselkurskorridors bewegt, fällt nur die normale Tobinsteuer an. Kommt es jedoch zu starken Wechselkursschwankungen, weil z. B. spekuliert wird, springt die hohe Zusatzsteuer von bis zu 100 Prozent an, was Transaktionen unrentabel macht und unterbindet. Langsame Änderungen der Wechselkurse sind möglich - spekulative Attacken nicht. Diese Zusatzsteuer wäre ein Instrument, um sich gegen massive Währungsspekulationen zu wehren, und es wäre vor allem für Entwicklungs- und Schwellenländer ein wirkungsvolles, sich selbst einschaltendes und im Alleingang realisierbares Instrument.
Die Tobinsteuer würde neben ihrem Hauptziel der Stabilisierung der Devisenmärkte eine Reihe weiterer Vorteile mit sich bringen: Erstens würde die Tobinsteuer ein Stück Handlungsspielraum für die nationalstaatliche Wirtschaftspolitik zurückgewinnen. Geld- und Wechselkurspolitik könnte wieder mehr als Instrument makroökonomischer Steuerung eingesetzt werden, ohne dass es unmittelbar zu Kapitalabzug käme. Ein weiterer Vorteil wären die Einnahmen der Steuer, die vor allem in Bezug auf immer größer werdende globale Probleme wie Armut und Umweltzerstörung bedeutender werden. Weiters würde der Faktor Kapital besteuert, dessen Beitrag in den letzten Jahrzehnten drastisch zurückgegangen ist. Die Einführung der Tobinsteuer hätte auch politische Bedeutung. Zum einen wäre sie der längst überfällige Einstieg in die internationale Besteuerung. Zum anderen wäre sie ein Anstoß, über andere Instrumente der Finanzmarktregulierung nachzudenken.
Geringfügige Änderungen genügen
An der technischen und institutionellen Machbarkeit der Tobinsteuer besteht kaum mehr Zweifel. Bereits heute werden Devisentransaktionen erfasst und dokumentiert. Hier würde eine geringfügige Änderung im Computerprogramm genügen. Die Steuer müßte auch nicht weltweit eingehoben werden, was zurzeit politisch unrealistisch ist. 82 Prozent der Devisentransaktionen werden in nur acht Staaten durchgeführt. Aber auch die EU alleine stellt für viele Ökonomen/Ökonominnen - unter anderem Nobelpreisträger Joseph Stiglitz - eine kritische Masse für einen Steuerraum dar. Sobald die EU den Anfang macht, wird es für weitere Staaten einfacher, nachzuziehen.
Instrument zur Regulierung
Der größte Knackpunkt ist der politische Wille. Aber auch im Bereich der politischen Umsetzbarkeit hat sich einiges getan.
Das Interesse der Entwicklungsländer, die bisher am schwersten von instabilen Finanzmärkten betroffen sind, steigt. Innerhalb der Industrieländer plädieren das kanadische, französische und seit 2006 das österreichische Parlament und die schwedische, belgische, norwegische, spanische, italienische und die (vorhergehende) finnische Regierung für die Einführung der Tobinsteuer.
Die Tobinsteuer ist kein Allheilmittel, sie ist aber - neben anderen Instrumenten - ein wichtiges Instrument zur Regulierung der internationalen Finanzmärkte. Die Debatten um die ökonomische Sinnhaftigkeit und die technische Umsetzbarkeit der Tobinsteuer sind gewonnen. Nun ist es einzig eine Frage des politischen Willens. Vor allem der EU, aber auch Österreich, das sich in einem Vier-Parteien-Beschluss dazu verpflichtet hat, sich für die Einführung der Tobinsteuer auf EU-Ebene einzusetzen, kommt hierbei eine wichtige Rolle zu.
Cornelia Staritz


BUCHTIPP
Cornelia Staritz,
Leonhard Plank:
Tobinsteuer -
»Sand ins Getriebe« der Finanzmärkte und Einnahmen für Entwicklung,
ISBN 978-3-7035-1290-2
Attac/ÖGB-Verlag, Wien 2007, Euro 21,-

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875981744 Arbeit im Privathaushalt: schwarz oder ohne Rechte Schon 1926 wurden vom Referat für Frauenarbeit der Wiener Arbeiterkammer die Lebensverhältnisse der Wiener Hausgehilfinnen untersucht und dabei festgestellt, dass trotz der im Hausgehilfengesetz von 1920 festgelegten Beschränkung der täglichen Arbeitszeit auf 13 Stunden mehr als die Hälfte über 14 Stunden täglich arbeiteten. Für zehn Prozent betrug der Arbeitstag sogar mehr als 16 Stunden. Haushaltshilfen waren in besonders hohem Ausmaß von ihren ArbeitgeberInnen abhängig.
Ein Verlust des Arbeitsplatzes hatte auch den Verlust der Wohnstätte und - mangels Arbeitslosenversicherung - den Verlust der Existenzsicherung zur Folge. Erst 1956 wurden HausgehilfInnen in den Schutz der Arbeitslosenversicherung aufgenommen.
Viele illegale Beschäftigte
Waren vor hundert Jahren Privathaushalte noch quantitativ sehr wichtige Arbeitgeber für Frauen, so sind diese mittlerweile - zumindest was die legale Beschäftigung betrifft - von marginaler Bedeutung. Im Jahresschnitt 2006 waren nur etwa 10.000 Personen offiziell gemeldet, davon zwei Drittel als geringfügig Beschäftigte. Zu 90 Prozent sind die Haushaltsbeschäftigten Frauen, rund ein Fünftel sind ausländische StaatsbürgerInnen. Das Gros der Haushaltsbeschäftigten ist jedoch illegal beschäftigt. Schätzungen gehen von 60.000 bis zu 300.000 informell Beschäftigten aus.
Für die Beschäftigung in Privathaushalten, in denen ein unmittelbares Rechtsverhältnis zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn entsteht, kommen im Wesentlichen drei Rechtsmaterien zur Anwendung. Neben dem Kernstück, dem Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, wird das Rechtsverhältnis durch das Dienstleistungsscheckgesetz (seit Jänner 2006 in Kraft) und das Hausbetreuungsgesetz (ab Mitte 2007 in Kraft) geregelt. Als eine Sonderform ist auch die Regelung von Au-pair-Tätigkeiten zu erwähnen. Insbesondere das Dienstleistungsscheckgesetz und das Hausbetreuungsgesetz wurden vor dem Hintergrund geschaffen, ArbeitgeberInnen eine haushaltsbezogene Beschäftigung auf legalem Wege zu erleichtern. Diese Erleichterungen für die ArbeitgeberInnen-Haushalte sind mit einem Abbau von Rechten für Haushaltshilfen verbunden.
Dienstleistungsscheck ohne Rechte
Um den ArbeitgeberInnen-Haushalten auf einfachem, aber legalem Weg die Beschäftigung einer Haushaltshilfe zu ermöglichen, wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Initiativen zur Einführung der Entlohnung mittels Dienstleistungsscheck gesetzt. Seit Anfang 2006 besteht nunmehr die Möglichkeit der Beschäftigung und Entlohnung mittels Dienstleistungsschecks. Obwohl es sich bei haushaltsbezogenen Tätigkeiten um regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten handelt, wurde gesetzlich die unbegrenzte Aneinanderreihung von Befristungen zugelassen. Damit ist es möglich, dass den Haushalten die üblichen ArbeitgeberInnenrisiken wie Entgeltfortzahlung bei Krankheit, bei Dienstverhinderung aus wichtigen persönlichen Gründen oder die Einhaltung von Kündigungsfristen erspart bleiben. Was für die Privathaushalte in ihrer Arbeitgeberfunktion günstig ist, bedeutet aber für die HausgehilfInnen, dass sie gegen diese Risiken nicht abgesichert sind. Eine weitere Unausgewogenheit ist in der Abwicklung der Bezahlung zu sehen. Die ArbeitgeberInnen können die Dienstleistungsschecks, mit denen sie die Haushaltshilfen entlohnen, in nächster Nähe über Trafiken beziehen, die Haushaltshilfen können diese Schecks aber nicht ebenso bei den Trafiken einlösen. Sie müssen die Schecks an die Gebietskrankenkassen übermitteln, die eine wesentlich geringere regionale Standortdichte aufweisen.
Maximal eine Haushaltshilfe
ArbeitgeberInnen dürfen maximal eine Haushaltshilfe bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze mit Dienstleistungsschecks bezahlen. Mit der Übergabe des Schecks sind für die ArbeitgeberInnen sämtliche Entgeltverpflichtungen und auch sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt. Die Beschäftigung inkludiert lediglich einen Schutz in der Unfallversicherung. Im ersten Jahr der Einführung wurden Schecks im Wert von einer Million Euro verkauft. Allerdings ist die Tendenz steigend, denn im Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Juli 2007 wurden bereits Dienstleistungsschecks im Wert von rund 900.000 Euro ausgegeben, was für 2007 hochgerechnet 1,5 Millionen Euro ausmacht.
Schwarzarbeit nicht legalisiert
Dass die Zielsetzung der Legalisierung von Schwarzarbeit mit dem Dienstleistungsscheck nicht einmal annähernd erreicht wurde, wird deutlich, wenn das Volumen von 1,5 Millionen Euro in Beschäftigung umgerechnet wird, was im Jahresschnitt weniger als 300 geringfügige Beschäftigungen ergibt. Es ist wohl davon auszugehen, dass eine Legalisierung der Arbeit in Privathaushalten wohl nur dann gelingen kann, wenn die Angebote auch für die Beschäftigten attraktiv sind. Derzeit liegt die Attraktivität für Haushaltshilfen ausschließlich in der Möglichkeit, über Dienstleistungsschecks günstig in die Kranken- und Pensionsversicherung hineinoptieren zu können.
Durch eine Reihe von gesetzlichen Maßnahmen wurde für die oftmals illegal stattfindende Rund-um-die-Uhr-Betreuung Pflegebedürftiger zu Hause ein legaler Rahmen geschaffen. So wurde für MigrantInnen, die unter die Übergangsbestimmungen zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit fallen, ein Arbeitsmarktzugang eingeschränkt für den Bereich der Pflege und Betreuung in Privathaushalten ermöglicht.
Übergangsgesetz bis Ende 2007
Für illegale Pflegedienste wurden weiters mit dem Pflege-Übergangsgesetz eine Reihe von Verwaltungsstrafbestimmungen bis Ende 2007 ausgesetzt. Wenngleich die »Pflegeamnestie« den Eindruck erweckt, dass illegale Beschäftigungen in der Pflege zu Hause sanktionslos wären, sind damit keineswegs sozialversicherungs- oder arbeitsrechtliche Vorschriften außer Kraft gesetzt.
Mitte 2007 wurde in Folge einer Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit das Hausbetreuungsgesetz beschlossen. Damit wurden die arbeitsrechtlichen Grundlagen für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung von pflegebedürftigen Personen mit überlangen Arbeitszeiten geschaffen.
Hausbetreuungsgesetz
Das Hausbetreuungsgesetz darf angewendet werden, wenn die zu betreuende Person Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 (bei Demenzerkrankung auch Pflegestufe 1 und 2) bezieht. Die Arbeitszeit muss mindestens 48 Stunden wöchentlich betragen und darf längstens eine Arbeitsperiode von maximal 14 Tagen mit einer analog langen ununterbrochenen Freizeitphase umfassen. Damit werden die über Agenturen vermittelten Pflegekräfte aus dem Ausland, die im 14-Tage-Rhythmus die Pflege einer Person übernehmen, rechtlich nachgebildet. Maximal darf die Arbeitszeit inklusive Arbeitsbereitschaft in zwei Wochen 128 Stunden betragen. Zeiten der Arbeitsbereitschaft, die die Betreuungsperson vereinbarungsgemäß in ihrem Wohnraum oder der häuslichen Umgebung verbringt, gelten gesetzlich explizit nicht als Arbeitszeit. Dies steht im krassen Widerspruch zum Prinzip, dass eine Einschränkung der Freizeit zumindest als Bereitschaftszeit mit entsprechender Entlohnung zu werten ist. Mit dem Hausbetreuungsgesetz sind Tätigkeiten der Haushalts- und Lebensführung erlaubt, nicht aber der Gesundheits- und Krankenpflege. In der Praxis wird die Abgrenzung jedoch wohl kaum umsetzbar sein.
Rechtlich höchst bedenklich
Zwar rechtlich höchst bedenklich, aber von praktischer Relevanz könnte vor allem werden, dass gesetzlich festgeschrieben wurde, dass die Hausbetreuung auch in selbstständiger Tätigkeit ausgeübt werden darf. Obwohl bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung in der Regel die relevanten Kriterien der ArbeitnehmerInnen-Eigenschaft zutreffen - das heißt persönliche Erbringung der Dienstleistung, Bindung an Arbeitszeit und -ort - werden die Haushalte von arbeits- und sozialrechtlichen ArbeitgeberInnen-Verpflichtungen freigespielt. Damit ist zu erwarten, dass die derzeit illegal stattfindenden Betreuungs- und Pflegedienste durch Frauen aus Süd- und Osteuropa auf niedrigem rechtlichem Niveau legalisiert werden. Im Bereich der Pflege und Betreuung wurde bereits zu lange verabsäumt, zukunftsorientierte Lösungen zu entwickeln. Obwohl seit vielen Jahren bekannt ist, dass der Bedarf an leistbaren Angeboten der Betreuung und Pflege steigend ist, fehlt eine umfassende Antwort auf den Pflegebedarf.
Untragbare Arbeitsbedingungen
Werden lediglich die von Privathaushalten aus der Not heraus entwickelten Lösungen der Betreuung und Pflege durch Slowakinnen, Polinnen etc. verrechtlicht, statt nachhaltige Strategien zur Lösung der Pflegeproblematik zu erarbeiten, so hat dies auch seinen Preis: Es werden untragbare Arbeitsbedingungen für die Betreuungspersonen toleriert, es bleiben die hohen Belastungen für die Angehörigen von pflegebedürftigen Menschen und nicht zuletzt fehlen Qualitätskriterien für die Dienstleistungen, die Pflegebedürftige benötigen. Notwendig ist endlich der Ausbau von Betreuung und Pflege mit einer garantierten Qualität dieser Dienstleistungen und arbeitsmarktüblichen Standards der Beschäftigung. Dies hat zwar höhere Kosten als derzeit zur Folge, aber wie bereits aus Untersuchungen zum Bereich der Kinderbetreuung hinlänglich bekannt ist, hat die Schaffung von qualitätsvollen und existenzsichernden Arbeitsplätzen auch volkswirtschaftlich positive Effekte.
Bewertung von Frauenarbeit
Die entscheidende Frage ist also, ob weiterhin auf die von Frauen geleistete unbezahlte Pflege sowie prekäre Arbeitsverhältnisse gesetzt wird, oder ob die Zielsetzung der Schaffung existenzsichernder Arbeitsplätze und Qualitätsstandards bei Betreuung und Pflege samt Finanzierungsstrategien verfolgt wird. Wie die Strategien und Lösungen in diesem Bereich aussehen, ist daher auch im Zusammenhang mit der Bewertung von Frauenarbeit zu beurteilen.
Autorin: Ingrid Moritz
Leiterin der Abteilung Frauen und Familie
in der AK Wien

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Dienstleistungsscheck
www.arbeiterkammer.at/www-192-IP-26424-IPS-2.html
Hausbetreuungsgesetz
www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/60D831C5-6196-4CCD-8FA8-1160476C51F5/0/Hausbetreuungsgesetz.pdf
Zuständige Gewerkschaft
soziales-gesundheit.vida.at


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KURZ GEFASST
Die Leiterin der Abteilung Frauen und Familie in der AK Wien, Ingrid Moritz, weist darauf hin, dass noch vor achtzig Jahren Hausgehilfinnen unter übelsten Arbeitsbedingungen litten. Heute gibt es - zumindest offiziell - kaum mehr Frauen, die in diesem Bereich arbeiten. Die Zahl der illegal Beschäftigten in Privathaushalten ist aber sehr groß. Vermutungen schwanken zwischen 60.000 und 300.000 - der Großteil Frauen, viele davon ausländische StaatsbürgerInnen.
 In den letzten Jahren kamen daher zum nur noch selten anwendbaren Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz der Dienstleistungsscheck (Jänner 2006) und das Hausbetreuungsgesetz (Mitte 2007). Ersterer erwies sich zwar als Zuckerl für ArbeitgeberInnen, für ArbeitnehmerInnen ist er aber - abgesehen von der Möglichkeit in die Kranken- und Pensionsversicherung hineinoptieren zu können - nicht sehr attraktiv.
Das Hausbetreuungsgesetz schafft zwar Möglichkeiten zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung, weist aber auch noch grobe Schwächen auf. Zukunftsweisende Lösungen für die vielen gerade in diesem Bereich beschäftigten Frauen stehen noch immer aus.

 

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875981509 Pendeln mit Zukunft Mobilität gut und schön, aber nicht auf dem Rücken der Beschäftigten, fordert die AK. »Unakzeptabel ist«, so Sylvia Leodolter, Leiterin der Abteilung Umwelt und Verkehr der AK Wien, »dass die Kosten des Pendelns für Auto-, Bahn- und BuspendlerInnen seit einigen Jahren doppelt so rasch wachsen wie die Einkommen. Hier ist eine Entlastung überfällig.«
Tatsächlich ist die Entwicklung dramatisch und schnelle und nachhaltige Verbesserungen sind erforderlich. Pendelten 1961 gerade ein Fünftel der Beschäftigten zur Arbeit, sind es heute bereits mehr als die Hälfte. Tendenz steigend. Die AK-VerkehrsexpertInnen befragen die PendlerInnen regelmäßig und haben sozusagen ein Porträt von ihnen erstellt:


  • PendlerInnen sind unselbstständig Beschäftigte, die zwischen Wohnort und Arbeitsplatz regelmäßig hin- und herfahren und dabei zumindest eine Gemeindegrenze queren.
  • Bundesweit gibt es bereits rund 1,9 Millionen PendlerInnen. Davon pendeln etwa 1,300.000, also 70 Prozent, mit dem Auto. 660.000 PendlerInnen, somit die Hälfte der AutopendlerInnen und über ein Drittel aller PendlerInnen, sind täglich auf das Auto angewiesen, weil sie Bahn und Bus nicht oder schlecht erreichen bzw. weil sie flexibel arbeiten müssen.
  • Alle repräsentativen Umfragen zeigen: PendlerInnen fordern mehr finanzielle Unterstützung. Und sie wollen einen attraktiven öffentlichen Verkehr, mehr Züge, modernere Züge und pünktliche Züge.
  • Im Schnitt braucht jeder/jede PendlerIn pro Jahr 500 Stunden von und zur Arbeit.
  • Fast die Hälfte der Befragten müssen von zu Hause bis zur Arbeit weiter als 30 Kilometer fahren. Jene PendlerInnen, die öffentlich unterwegs sind, haben besonders lange Fahrzeiten: 42 Prozent sind über eine Stunde von zu Hause zum Arbeitsplatz unterwegs.
  • Bahn und Bus als Alternative zum Auto werden nur akzeptiert, wenn auch der Fahrplan stimmt. Ist eine Verbindung fahrplanmäßig gut, sind die Linien gut aufeinander abgestimmt, das Umsteigen einfach und die Fahrgastinformation bei Störungen gut, wird sie auch gerne angenommen.

Problemlösungen gefragt
Die Hauptprobleme für die Arbeitswege der PendlerInnen sieht die AK-Verkehrsexpertin Sylvia Leodolter darin: »Sie haben keine Lobby, die Politik interessiert sich nicht wirklich für die Arbeitswege der Beschäftigten. Die Reisenden im Nah- und Regionalverkehr haben keine verbindlichen Rechte, z. B. bei Verspätungen, bei Ausfall von Heizungen, Lüftungen oder ganzer Züge. Zudem ist der Arbeitsweg meistens voller Hindernisse, die ihn länger und unangenehmer machen, als er sein müsste. Zu allem Überfluss werden die unterstützungswürdigen ›traditionellen ZwangspendlerInnen‹, die von den ländlichen Regionen in die Ballungszentren unterwegs sind, auch noch gegen jene ausgespielt, die als angebliche ›WohlstandspendlerInnen‹ von den Städten mit ihren Familien ins Umland gezogen sind. Diese Unterscheidung ist für uns völlig ungerechtfertigt, weil sie den PendlerInnen die Verantwortung für eine oft verfehlte Siedlungs- und Wohnbaupolitik in die Schuhe schiebt. Genauso inakzeptabel für uns ist es aber, wenn sich die Städte ihrer Verantwortung für jene Beschäftigten entziehen wollen, die nicht in der Stadt wohnen. Schließlich tragen die PendlerInnen entscheidend zur Wirtschaftskraft einer Stadt bei.«
Klar, der Arbeitsweg ist keine Erholungsreise, aber er darf deswegen nicht zur täglichen Spießrutenfahrt werden. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen und Instrumenten, den Arbeitsweg so kurz wie möglich und so angenehm wie möglich zu machen. Etwa eine koordinierte Fahrplangestaltung oder bessere Abstimmung der einzelnen Verkehrsmittel aufeinander, z. B. beim Umsteigen (kürzere Fußwege, mehr Park&Ride-Anlagen), mehr Personal und Service für die Fahrgäste im Bahn-, Bus- und innerstädtischen Verkehr, schnellerer Einsatz neuer Info-Technologien für die Reisenden, mehr Komfort in den PenderInnenzügen (statt z. B. beschränktes Sitzplatzangebot, Heizungsprobleme, Zugluft usw.). Auch die Benutzung der Öffis selbst ist nicht frei von Hindernissen. Etwa alte Garnituren oder Stationen, mangelhafte Auf- und Abgänge, schadhafte Rolltreppen, zu viele und/oder zu schmale Stufen, teilweise Fahrverbote für Kinderwagen auf Rolltreppen, usw. Nach wie vor ganz oben auf der Prioritätenliste steht die Erhöhung der Pünktlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel. Diese zu gewährleisten ist eine der wirksamsten Maßnahmen gegen den PendlerInnen-Stress.
Tatsächlich kann die Zeit, die am Weg zur Arbeit verloren geht, tagsüber nicht mehr aufgeholt werden. Den Stress und Ärger nimmt man in die Firma und auch noch am Abend ins Privatleben mit. Störungen im Verkehrssystem kosten also nicht nur Zeit, sondern auch Energie.
All diese Barrieren stellen nicht nur die derzeitigen Öffi-Benutzer auf eine tägliche Geduldsprobe, sondern macht es auch den von Pkw auf Öffis Umsteigewilligen nicht gerade leicht. Immerhin wären nach Meinung der MobilitätsforscherInnen die Hälfte der AutopendlerInnen durch attraktive Maßnahmen zum Umstieg auf Bahn und Bus zu bewegen. Es gibt also ein Potenzial zur Verlagerung zum öffentlichen Verkehr.
Vorbild Schweiz
Unser Nachbarland, die Schweiz, zeigt, wie es funktionieren kann. Dort ist für den öffentlichen Bahnverkehr das Bundesamt für Verkehr zuständig, und die Grundversorgung mit öffentlichem Verkehr ist gesetzlich garantiert: Ortschaften mit ganzjährig mehr als 100 EinwohnerInnen müssen mit Öffis erschlossen werden. Werden durchschnittlich mehr als 500 Personen pro Tag befördert, so muss ein durchgehender Stundentakt mit 18 Kurspaaren angeboten werden. Das Durchschnittsalter der Schweizer Züge im Nahverkehr beträgt 12,5 Jahre - in Österreich sind die Züge im Schnitt 20 Jahre alt, nicht wenige sogar bis zu 40. Und nicht zuletzt: Die Schweiz investierte im Jahr 2003 umgerechnet 2,58 Milliarden Euro in die Bahn - doppelt so viel wie Österreich. 2006 waren für den Bahnausbau in Österreich 1,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Pendeln wird immer teurer. Die Kosten dafür sind laut Erhebungen der AK in den letzten vier Jahren enorm gestiegen - Benzin um 25 Prozent, Diesel um 36 Prozent, 50 Prozent mehr Kfz-Steuer seit 2000, Verdoppelung der Preise für die Vignette seit 2001, Anhebung der Mineralölsteuer 2004 und 2007. Gleichzeitig sind die Bahntarife seit 2000 viermal erhöht worden.
Zwar ist es AK und ÖGB gelungen, in Form eines Pendlerzuschlages von 90 Euro im Jahr für die rund 100.000 Beschäftigten, die keine Lohnsteuer zahlen, weil sie weniger als 1.130 Euro Brutto im Monat verdienen, und durch die diesjährige Erhöhung der Pendlerpauschale um zehn Prozent, eine gewisse Milderung des Kostenanstiegs zu erreichen. Diese Regelung gilt aber vorerst nur für die Jahre 2008 und 2009. Aufgrund der zusätzlichen finanziellen Belastungen für PendlerInnen verlangt die AK eine grundlegende Umgestaltung und Erhöhung der steuerlichen Pendlerförderung, die sowohl zu einer finanziellen Entlastung beiträgt als auch den öffentlichen Verkehr attraktiver macht. Dazu müsse das derzeitige System der Pendlerpauschale reformiert werden, das Besserverdiener bevorzugt. Leodolter: »Eine sozial ausgewogene und ökologische Ziele unterstützende Reform der Pendlerförderung ist dringend notwendig. Die Pendlerpauschale wurde zwar im Juli 2007 erhöht und die AK erreichte für WenigverdienerInnen erstmals einen Pendlerzuschlag - aber das ist zu wenig. Die Kosten sind in den letzten Jahren sowohl beim öffentlichen Verkehr als auch beim Pkw dramatisch gestiegen. Daher verlangt die AK bei der nächsten Steuerreform eine steuerliche Entlastung, die allen PendlerInnen zugute kommt - eine Umwandlung der Pendlerpauschale in einen Absetzbetrag mit Negativsteuerwirkung. Dadurch werden vor allem niedrige Einkommen stärker entlastet. Zudem sollen auch die Unterscheidung zwischen großer und kleiner Pendlerpauschale überdacht und Anreize zur stärkeren Förderung des öffentlichen Verkehrs überlegt werden.«  
Wilfried Leisch


IHRE RECHTE ALS FAHRGAST
Die PendlerInnen dürfen nicht Kunden/Kundinnen zweiter Klasse sein. Daher fordert die AK umfassende und verbindliche, d. h. gesetzlich verankerte Fahrgastrechte im Nahverkehr in Anlehnung an die einschlägige EU-Verordnung. Zusätzlich müssen Gewährleistungsrechte für quantitative und qualitative Leistungsmängel geregelt sein.
Die neue AK-Broschüre »Gut informiert unterwegs« weist Bahn- und BusbenützerInnen darauf hin, welche Rechte sie derzeit in Österreich (Schwerpunkt Ostregion) im öffentlichen Verkehr haben, und wie sie diese durchsetzen können. Die Broschüre ist in Kooperation mit Verkehrsverbund Ostregion (VOR), Wiener Linien und ÖBB entstanden. Die Broschüre enthält wichtige Servicenummern, gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen und zeigt die Mängel in der Rechtslage auf.

Bestelltelefon: 01/501 65-401; per E-Mail: bestellservice@akwien.at; per Fax: 01/501 65-3065 und zum Downloaden: http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/d58/Fahrgastrechte.pdf

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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1194875981515 Je höher der Wert auf der Skala ist, desto mehr PendlerInnen sind morgens sehr müde oder morgens/abends stark verringert leistungsfähig. Der Wert 1 würde bedeuten, dass alle PendlerInnen der jeweiligen Gruppe morgens stark unter Müdigkeit leiden. http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875981431 Kommentar | Wo bleibt die Work-Life-Balance? Sozial verantwortliche Unternehmen sehen eine zentrale Aufgabe darin, für eine ausgeglichene Work-Life-Balance ihrer MitarbeiterInnen zu sorgen, nicht zuletzt, um sich deren Loyalität und Motivation zu versichern. Wie ist es nun um die Zufriedenheit um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Österreich bestellt? Präzise Auskunft darüber gibt eine Sonderauswertung des Österreichischen Arbeitsklimaindex, der von IFES im Auftrag der Oberösterreichischen Arbeiterkammer vierteljährlich in repräsentativen Stichproben österreichischer Beschäftigter erhoben wird.
Für die folgenden Auswertungen wurden die letzten elf Erhebungswellen seit 2005 mit insgesamt rund 10.000 Befragten herangezogen. Demnach sind 37 Prozent der heimischen Beschäftigten - 35 Prozent der Männer und 39 Prozent der Frauen - mit der Vereinbarkeit »sehr zufrieden«. Sie vergeben dafür den Wert eins auf der fünfteiligen Notenskala. Insgesamt 47 Prozent benoten die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit mit dem Wert zwei, lediglich 17 Prozent mit einem Wert von drei bis fünf. Im Allgemeinen - so die Schlussfolgerung - finden also die Beschäftigten in Österreich neben ihrer Arbeit ausreichend Zeit für ihre privaten und familiären Interessen und Verpflichtungen (siehe Grafik 1).
Dass es aber sehr wohl bedeutsame Gruppen unter den heimischen Beschäftigten gibt, die Beruf und Familie nur schwer unter einen Hut bringen können, zeigt ein Blick auf die Details.
Auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben haben eine Reihe von Faktoren Einfluss, die einerseits persönlichen Bedürfnislagen und familiären Rahmenbedingungen, andererseits betrieblichen Voraussetzungen zuzurechnen sind.
Sorgepflichten für Kinder zu haben, bedeutet, die individuelle Arbeitszeit flexibler gestalten zu müssen. Falls der Betrieb darauf keine Rücksicht nimmt, oder keine alternativen Betreuungspersonen einspringen können, kommt es notwendigerweise zu Vereinbarkeitsproblemen.
Wie die folgende Darstellung zeigt, wird ein Kind im Haushalt nur für die Männer als Beeinträchtigung ihrer Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit erlebt: Der Anteil derjenigen, die dafür die Noten drei bis fünf vergeben, steigt leicht von 17 auf 19 Prozent.
Verantwortung für den Nachwuchs
Das Bild ändert sich deutlich, wenn mehr als ein Kind zu betreuen ist: Während die Unzufriedenheit der Männer nur leicht zunimmt, sind nunmehr jedoch 23 Prozent der Frauen gegenüber 16 Prozent jener ohne Kinder im Haushalt mit der Vereinbarkeit nicht zufrieden. Das ist ein klares Indiz dafür, wem im familiären Gefüge die Verantwortlichkeit für den Nachwuchs im Regelfall zukommt. Noch schlechter gestellt sind weibliche Alleinerzieherinnen, von denen mehr als ein Viertel (28 Prozent) Beruf und Privatleben bzw. Familie nur schwer vereinbaren können (Grafik 2). Höhere Arbeitszeit wirkt sich auf die Vereinbarkeit negativ aus: Nur zehn Prozent der teilzeitbeschäftigten Männer und 13 Prozent der Frauen bis maximal 35 Stunden Wochenarbeitszeit äußern sich in diesen Punkten unzufrieden, aber 18 Prozent der Vollzeitbeschäftigten insgesamt (Grafik 3).
Noch gravierendere nachteilige Effekte als das Arbeitsausmaß auf die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit haben ungünstige Arbeitszeitregelungen und -lagen, insbesondere dann, wenn sie die Planbarkeit beeinträchtigen: So reduzieren ganz allgemein unregelmäßige Arbeitszeiten die Work-Life-Balance, insbesondere aber auch Schicht- und Turnusarbeit. Im zweiten Fall sind wieder die Frauen in einem besonderen Ausmaß davon betroffen.Von den Beschäftigten, die häufig am Sonntag arbeiten müssen, sind knapp ein Drittel mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben nicht zufrieden (Grafik 4).
Wenn nun noch mehrere der beschriebenen einschränkenden Faktoren zusammentreffen, erreichen die Belastungen u. U. ein Ausmaß, das als Ausflucht nur noch einen Berufswechsel oder überhaupt einen Ausstieg aus der beruflichen Tätigkeit offenlässt. So ist mit 46 Prozent fast jede zweite vollzeitbeschäftigte Frau mit zumindest einem Kind, die zudem häufig Sonntagsarbeit leistet, mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben nicht zufrieden.
Georg Michenthaler

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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1194875981440 Georg Michenthaler, Projektleiter für den Bereich Arbeitsweltforschung bei IFES http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1194875981466 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1194875981470 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875980401 Kommentar | Beseitigung der Sonntagsruhe käme teuer Österreich ist ein reiches Land, ein Fremdenverkehrsland, ein Land, in dem kulturelle und sportliche Aktivitäten einen hohen Stellenwert einnehmen. Sechs Tage in der Woche wird gearbeitet, wenn auch zu den unterschiedlichsten Zeiten. Nur an einem Tag stehen die meisten »Räder« wirklich still. Der Sonntag, seit Jahrhunderten über die Ländergrenzen als Ruhetag bekannt, ermöglicht uns, die Früchte unserer Arbeit zu genießen, die religiösen und kulturellen Feste zu feiern und unsere Kräfte durch individuelle Freizeitaktivitäten so weit als möglich zu regenerieren.
Tag der Gesellschaft
Die Bedeutung des Sonntags als »Tag der Gesellschaft« ist insbesondere in seinen vielfältigen immateriellen Werten zu sehen. Diese können genauso wenig ökonomisch beziffert werden wie die Werte Gesundheit, Arbeitsklima oder Erholung. Familiäre und gesellschaftliche Aktivitäten sind als soziale Bindeglieder für das Funktionieren einer Gemeinschaft unabdingbar.
Geld, das am Sonntag ausgegeben wird, steht bekanntlich am Montag nicht mehr zur Verfügung. Kaufkraft und Konsum können nur zeitlich und/oder örtlich verlagert werden. Durch Sonntagsarbeit würden daher zumindest im Handel insgesamt keine zusätzlichen Arbeitsplätze gesichert werden. Wahrscheinlicher wäre schon der Verlust von Arbeitsplätzen, da insbesondere in Großkaufhäusern (Einkaufszentren) nicht mit einer zusätzlichen Einstellung von Personal im gleichen Verhältnis, wie sich die Öffnungszeiten verlängern würden, zu rechnen ist. Zu befürchten wäre hingegen, dass kleinere Geschäfte, meist auch NahversorgerInnen, ihre Läden schließen müssten.
Die Beseitigung der Sonntagsruhe im Handel würde erhebliche volkswirtschaftliche Kosten verursachen, die die Verursacher, nämlich jene Betriebe, die sich für die Durchbrechung der Sonntagsruhe stark machen, weil sie mehr Umsatz erwarten, selbst wenn sie wollten, nicht finanzieren könnten.
Derzeit ist das Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln an Sonntagen stark eingeschränkt, weil es sich für die meisten ArbeitnehmerInnen um einen arbeitsfreien Tag handelt. Würde der Sonntag scheibchenweise immer mehr zu einem normalen Werktag umfunktioniert, müssten letztlich (verstärkt) auch öffentliche Verkehrsmittel, Kindergärten, Ämter und Behörden etc. in Betrieb genommen werden. Über die Frage, wer diese Kosten finanziert, wird wohlweislich deswegen nicht gesprochen, weil die möglichen VerursacherInnen mit derartigen Fragen nichts zu tun haben wollen. In diesem Fall müssten wiederum die Gemeinden, das Land und der Bund, also die Öffentlichkeit bzw. wir SteuerzahlerInnen diese erheblichen Mehrbelastungen übernehmen.
Frauen besonders betroffen
Für KonsumentInnen ist die langfristige Sicherung eines breiten Angebotes zu einem günstigen Preis wichtig. Nicht mobile z. B. ältere Menschen sind darüber hinaus darauf angewiesen, dass Verkaufsstellen in ihrer Nähe sind. Gelingt es einigen wenigen großen AnbieterInnen, durch Öffnung ihrer Betriebe am Sonntag, kleine und mittlere Unternehmen weiter vom Markt zu verdrängen, ist nicht mehr, sondern weniger Wettbewerb, ein Anstieg der Preise und eine Reduzierung der Warenvielfalt zu erwarten.
Im Handel überwiegen die weiblichen Arbeitskräfte. Faktum ist, dass Frauen in Österreich auch im 21. Jahrhundert noch immer in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind. Sie verdienen im Durchschnitt weniger, übernehmen aber in der Familie zumeist den größeren Teil der Sorgepflichten. Sonntagsarbeit würde zu einer zusätzlichen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Bereich der Arbeitszeiten führen und daher Frauen - und Kinder - besonders benachteiligen.
Familiäre Kontakte leihen
Menschen, die schon derzeit aufgrund öffentlichen Interesses am Sonntag arbeiten, wissen oft darüber zu berichten, dass der familiäre und soziale Kontakt in dieser ohnedies schon sehr hektischen Zeit unter wechselnden Arbeitszeiten und Sonntagsarbeit zusätzlich leidet.
Es gibt daher viele Gründe, die zeigen, dass es nicht egal ist, ob an Sonntagen gearbeitet wird oder nicht, und es ist klar festzustellen, dass ein leichtfertiger Umgang mit Sonntagsarbeit einer Gesellschaft schadet. ArbeitnehmerInnen und ihre Interessenvertretungen, Vertreter der Kirchen, RepräsentantInnen von politischen Parteien u. a. lehnen daher Sonntagsarbeit ebenso ab, wie Personen und Einrichtungen, die ihre Wünsche und Überlegungen auch an gesellschaftlichen Bedürfnissen orientieren.
Für den größten Teil der Betriebe (Industrie- und Gewerbebetriebe etc.) wird die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen am Sonntag gearbeitet werden darf, im Sonn- und Feiertagsbetriebszeitengesetz in Verbindung mit weiteren Bestimmungen (Arbeitsruhegesetz etc.) geregelt. Für Läden und sonstige Verkaufsstellen gilt aber das Öffnungszeitengesetz 2003 (ÖZG 2003). In Verbindung mit der im betreffenden Bundesland geltenden Öffnungszeitenverordnung und allfälligen Ausnahmeregelungen für Fremdenverkehrsgebiete etc. gibt es in koordinierenderweise den zeitlichen Rahmen vor, innerhalb dem Handelsbetriebe offen halten dürfen. Die Frage, ob ArbeitnehmerInnen von Betrieben, die dem Öffnungszeitengesetz unterstehen, am Sonntag oder Feiertag beschäftigt werden dürfen, hängt bereits im Vorfeld eng mit der Frage zusammen, ob und zu welchen Zeiten der betreffende Betrieb sein Geschäft überhaupt offen halten darf. Wenn die Öffnung zulässig ist, bedeutet dies aber noch nicht zwangsläufig, dass eine Arbeitsleistung immer verpflichtend ist. Vielmehr muss festgestellt werden, ob und in welchem zeitlichen Ausmaß die Beschäftigung aufgrund des konkreten Arbeitsvertrages und der einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (z. B. AZG, ARG, KJBG, KollV) zulässig ist.
Wie rasch die Befürworter längerer Öffnungszeiten neuerlich Veränderungen durchsetzen konnten, zeigt das Öffnungszeitengesetz, welches mit 1. August 2003 in Kraft getreten ist. Die Offenhaltezeit der Verkaufsstellen wurde damals mit 66 Stunden begrenzt. Allerdings wurden die Landeshauptleute ermächtigt, unter Berücksichtigung der Einkaufsbedürfnisse der Bevölkerung und der Touristen sowie besonderer regionaler und örtlicher Gegebenheiten eine wöchentliche Gesamtoffenhaltezeit bis zu 72 Stunden durch VO festzulegen. Im Bereich der allgemeinen Offenhaltezeiten hat allerdings davon kein Landeshauptmann Gebrauch gemacht.
Es hat nur bis zum Jahre 2007 gedauert und das ÖZG wurde mit größtmöglicher Unterstützung des BM für Wirtschaft und Arbeit neuerlich gravierend verändert (vgl. BGBl I 62/2007). Besonders bedeutsam ist, dass es durch die Novelle mit 1.1.2008 zu einer generellen österreichweiten Anhebung der Gesamtoffenhaltezeit auf 72 Stunden kommt. Der jeweilige Landeshauptmann kann ab diesem Datum nur noch über 72 Wochenstunden hinausgehende Offenhaltezeiten festlegen, wenn es dafür bestimmte regionale Gründe (Weltmeisterschaften etc.) gibt (vgl. § 4a ÖZG 2003).
In jenen Betrieben, die von der Verlängerung der Offenhaltezeiten Gebrauch machen, kann dies für Handelsangestellte neuerlich mit (nachteiligen) Veränderungen der Arbeitszeit verbunden sein. Letztlich führen solche Maßnahmen aber auch zu einer weiteren Zunahme der Arbeitsbelastungen, die im Handel ohnedies schon sehr hoch sind. Diese beziehen sich u. a. auf psychische Belastungen durch Arbeitsdruck in Verbindung mit häufiger Unterbesetzung, Lärm insbesondere in der Vorweihnachtszeit (nervende Musik, Lautsprecherdurchsagen etc.), Lasthandhabungen in teils ungünstiger Körperhaltung an den Kassen und wenige zusammenhängende längere Freizeitblöcke, wie es z. B. in handwerklichen Berufen oft der Fall ist. Die Arbeitsruhe an Sonntagen musste von den ArbeitnehmerInnen, so wie alle anderen arbeits- und sozialrechtlichen Errungenschaften, z. B. die Arbeitszeitverkürzung, der fünfwöchige Mindesturlaub und sonstige arbeits- oder sozialrechtliche »Standards«, über Jahrzehnte erkämpft werden.
Solidarität ist gefragt
Der arbeitsfreie Sonntag und Öffnungszeiten, die auch auf die Freizeitbedürfnisse der Beschäftigten Rücksicht nehmen, werden von den meisten ArbeitnehmerInnen als Qualitätsmerkmal der Arbeits- und Lebensbedingungen und als wesentlicher Teil der Kultur des gesellschaftlichen und familiären Zusammenlebens angesehen. Der Sonntag muss daher ebenso wie die Feiertage arbeitsfrei bleiben und es lohnt sich für eine Gesellschaft, dafür einzutreten. Seinen Beitrag kann jeder Einzelne im Sinne einer Solidarität mit den Handelsangestellten leisten und Einkäufe so erledigen, dass sie längere Öffnungszeiten unrentabel machen. Letztlich ist das auch die beste Vorsorge dafür, dass sich Sonntagsarbeit nicht auch auf andere Branchen bzw. direkt oder indirekt auf eigene Familienmitglieder ausdehnt.



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Alle Einzelhandelsgeschäfte (alle Waren) Regelung bis 2003 Neuregelung 2003
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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1194875981403 Walter Nöstlinger, Prof., Leitender Sekretär in der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875980192 »Uns fehlt nur eine Kleinigkeit … nur Zeit!« Von der Forderung nach Sonntagsruhe in der Revolution von 1848 bis zu ihrer Verwirklichung für die Mehrheit der ArbeitnehmerInnen im Rahmen einer längeren »Wochenenderuhe« in der Zweiten Republik vergingen 135 Jahre. Heute wird der arbeitsfreie Sonntag wieder in Frage gestellt. Die Gewerkschaftsbewegung ist mit Verbündeten aus Religionsgemeinschaften und neuen sozialen Bewegungen zu seiner Verteidigung angetreten.
Im Lied des bedeutenden österreichischen Dichters Richard Dehmel, aus dem der Titel dieses Beitrags stammt, heißt es vollständig »... und es fehlt nur eine Kleinigkeit, um so frei zu sein, wie die Vögel sind: Nur Zeit!« Die zweite Strophe verweist auf die wenigen Sonntagsstunden, die den ArbeiterInnen für das Familienleben blieben.
Die Geschichte des Sonntags als Tag zum Atemholen ist uralt. Es war eine der weltgeschichtlichen Leistungen des Judentums, einen bestimmten Tag pro Woche festzulegen, an dem »die Seele baumeln« darf, ohne dabei den dazu gehörenden Menschen in den Verdacht der Faulheit zu bringen.
»Heilige Tage«, an denen nur die Sklaven und Sklavinnen arbeiten mussten, waren zwar seit Jahrtausenden üblich, doch sie waren unregelmäßig verstreut und hingen zumeist mit dem Rhythmus der Jahreszeiten, von Aussaat und Ernte zusammen. Die meisten dieser Feste hatten die Funktion, die bei uns heute noch immer der Fasching erfüllt: Den Menschen für kurze Zeit »die Zügel schießen« zu lassen, - »denen da unten« zu erlauben, »die da oben« auszuspotten, sexuelle Freizügigkeit zu tolerieren und durch Verkleidung und Verhalten gesellschaftliche Rollen zu tauschen.
Aber eines fehlte diesen Festen: Die Möglichkeit der regelmäßigen Erholung und Entspannung und gemeinschaftlicher Aktivitäten nach einem überschaubaren Zeitraum intensiver Arbeit. Dies brachte erst der jüdische Sabbat mit sich, dem der christliche Sonntag und der islamische Freitag folgten. Schon für diese alten Zeiten war aber die kritische Frage zu stellen: Profitieren wirklich alle in der Gesellschaft und alle in gleicher Qualität von diesem Ruhetag? Die Antwort lautete von Anfang an eindeutig »Nein«. Im christlichen Mittelalter Europas bekamen Dienstboten und Hilfskräfte bestenfalls zum Kirchgang frei - in die
Messe konnte man schließlich auch im Morgengrauen oder spät in der Nacht gehen. Handwerksgesellen und Bergknappen erreichten zwar als unverzichtbare qualifizierte Fachkräfte zunächst den freien Sonntag, aber sie verloren ihn wieder als Industrialisierung und moderne kapitalistische Arbeitsorganisation Einzug hielten.
Im »Verlagssystem« der Großindustrie vor 200 Jahren saßen oft Tausende Männer, Frauen und Kinder einer ganzen Region rund um die Uhr an den Webstühlen, um die Vorgaben der Manufaktur- und Fabrikbetriebe zu erfüllen, denen sie zuarbeiteten.
Kampf für den freien Sonntag
Die Fabriken selbst beschäftigten neben arbeitslosen Handwerksgesellen, Vagabunden und Bettlern massenhaft Frauen und Kinder. Die Kinder sollten sich so früh wie möglich an die Disziplin der Fabriksarbeit gewöhnen. Nach dem Sonntagsgottesdienst standen sie wieder an den Maschinen, der verpflichtende Unterricht fand nach zehn und mehr Stunden Arbeit statt - wer dabei einschlief, konnte sich auf Prügel gefasst machen.
In dieser Situation wurde der Erlass eines Hofdekrets 1787, das die Verlegung des Unterrichts auf Sonn- und Feiertage empfahl, als humane Tat empfunden. Später hielten die Fortbildungsschulen der Lehrlinge (die Vorläuferinnen unserer Berufsschulen) ausschließlich am Sonntag Unterricht. Das änderte sich erst in der demokratischen Republik nach 1918, an einigen Orten waren - wie bei den Grazer Buchdruckern - Schülerstreiks vorangegangen.
Das Effizienzgebot machte Menschen und Maschinen gleichermaßen zu »Kostenfaktoren«. Aber die Betroffenen begannen sich schon zu wehren, als die erste industrielle Revolution voll einsetzte. Viele ArbeiterInnen beteiligten sich an der Revolution von 1848. Obwohl man ihnen die volle Gleichberechtigung verwehrt hatte, hielten sie den demokratischen Errungenschaften auch dann die Treue, als die meisten anderen RevolutionärInnen bereits wieder die Fronten gewechselt hatten.
Die Buchdrucker waren aus ihrer besonderen Tradition heraus damals bereits gut organisiert. Sie forderten unter anderem, dass der Sonntag der »Ruhe und Sammlung« vorbehalten sein müsse, und setzten sich durch. Während des »neuen Absolutismus« nach der Niederlage der Revolution war jede gewerkschaftliche Aktivität wieder mit schweren Strafen bedroht, aber im Untergrund formierte sich der Widerstand. Als dann das kaiserliche Regime einstecken musste, wurde der Druck etwas gelockert. Schon 1869, zwei Jahre nachdem der westliche Reichsteil ein (wenn auch noch nicht demokratisch bestelltes) Parlament und eine Verfassung bekommen hatte, erreichten die Zeitungssetzer die volle Sonntagsruhe.
Die Vereinbarung hielt nicht lange und blieb die große Ausnahme. Erst mit der gesetzlichen Einführung der Sonntagsruhe für alle der Gewerbeordnung unterstehenden Betriebe in der Novelle zur Gewerbeordnung von 1885 bot sich eine neue Chance. Zwar hob sich die gesetzliche Sonntagsruhebestimmung durch eine generelle Ausnahmeregelung praktisch selbst wieder auf, aber man konnte sich in der Auseinandersetzung mit den UnternehmerInnen doch auf sie berufen. So konnten die ArbeiterInnen von 30 Ziegelfabriken aus Wien und Niederösterreich gleich 1885 nicht nur eine Lohnerhöhung, sondern auch die Zusicherung erreichen, dass die Sonntagsruhe tatsächlich eingehalten werde. 1886 gelang es den Zeitungssetzern in einem der ersten Kollektivverträge, eine Garantieerklärung für die Sonntagsruhe zu erhalten.
Ausführliche gesetzliche Regelungen kamen erst 1895. Sie bezogen erstmals das Handelsgewerbe und das Hausiergewerbe ausdrücklich ein, aber brachten den ArbeitnehmerInnen insgesamt ebenso viele Nachteile wie Vorteile. Ein Plus war vor allem, dass der Zeitraum der Sonntagsruhe jetzt konkret mit 24 Stunden fixiert wurde. Außerdem ein Fortschritt: die Meldepflicht für Ausnahmeregelungen, die Bestimmung über Ersatzruhezeiten und für das Handelsgewerbe sowie das Hausiergewerbe wurde zumindest die unbegrenzte Sonntagsarbeit untersagt. Aber das Gesetz gestattete für den Handel die - begründete und ausdrücklich genehmigte - Arbeit an Sonntagen bis zu sechs Stunden.
Wichtige Wochenendruhe
Bis zu zehn Stunden durften die Geschäfte zum Beispiel in der Weihnachtszeit oder an besonderen Festtagen offen halten, in Wallfahrts- oder Ausflugsorten konnte sogar eine ganzjährige Öffnung genehmigt werden. Das Genehmigungsrecht für die Ausnahmeregelungen lag ab 1895 (wie noch heute) bei den Landesbehörden, was zu unterschiedlichem Recht in den verschiedenen Teilen der Monarchie führte.
In Wien, wo die Gewerkschaftsorganisation der Handelsangestellten, der Verein der kaufmännischen Angestellten, verhältnismäßig viele Mitglieder hatte, gelang es immerhin, die Sonntagsarbeit auf die Zeit bis zwölf Uhr zu beschränken und 1903 die volle Sonntagsruhe durchzusetzen. Die Arbeitszeit im Handel außerhalb Wiens unterlag dagegen praktisch keiner zeitlichen Beschränkung.
Dass die Gewerkschaftsbewegung mittlerweile so stark geworden war, dass man mit ihr zu rechnen hatte, zeigen die Veränderungen, die 1905 bei den Sonntagsruhebestimmungen vorgenommen wurden. Ab nun mussten vor der Genehmigung von Sonntagsarbeit nicht nur die Gemeinden und UnternehmerInnen angehört werden, sondern auch die betreffenden Gehilfenausschüsse, die gewählten gesetzlichen Interessenvertretungen für die Gewerbebetriebe, in der Gewerkschafter zumeist die führende Rolle spielten. Und die Landesbehörden erhielten das Recht, die Sonntagsarbeit nicht nur zu genehmigen, sondern auch vollständig zu verbieten. Die Höchstarbeitszeit an Sonntagen wurde auf vier bis acht Stunden, für Büroarbeit auf zwei Stunden reduziert.
Die Kaiserdiktatur während des Ersten Weltkriegs beseitigte die Sonntagsruhe. Am Tag der Ausrufung der Republik, am 12. November 1918, wurde das Gesetz in der Fassung von 1905 wieder in Kraft gesetzt und in der Folge auf fast alle ArbeitnehmerInnengruppen, die keine gesellschaftlich unverzichtbaren Aufgaben verrichten, ausgeweitet. Die Umsetzung in die Praxis ließ aber auch weiter viel zu wünschen übrig.
Am 17. Dezember 1919 wurde mit der Einführung des achtstündigen Normalarbeitstags eine der Grundforderungen der Gewerkschaftsbewegung erfüllt. In der Zweiten Republik regelte dann das Arbeitszeitgesetz ausdrücklich die 48-Stunden-Woche, die bis 1959 in Kraft blieb.
Der freie Sonntag hatte unter diesen Rahmenbedingungen eine ganz besondere Bedeutung als Ruhetag. Als - zuerst durch Kollektivvertrag und dann durch Gesetz - die reguläre Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden verkürzt wurde, konnte sich die Sonntagsruhe in eine längere Wochenendruhe umwandeln, deren Grundlage das Arbeitsruhegesetz von 1983 war und - wo nicht wieder im Zeichen der Flexibilisierung Ersatzzeitenregelungen fixiert sind - bis heute ist.
Brigitte Pellar

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Mehr Infos unter:
Arbeitszeit und Arbeitsleid im Wandel der Geschichte
www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/316190.PPT
Univ.Prof. Dr. Birgit Bolognese-
Leuchtenmüller, Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Universität Wien: Freizeit - Feiertag - Sonntag
Die soziale Bedeutung von Zeit
www.ka-wien.at/0812/img/freizeit-feiertag-sonntag.doc
Allianz für den freien Sonntag:
www.freiersonntag.at/
Verkäufer sollen am Sonntag nicht öffnen:
wien.orf.at/stories/156894/
Sonntagsruhe bei wikipedia:
www.j-box.at/wiki/Sonntagsruhe#Geschichtliche_Entwicklung



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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875979994 52 freie Sonntage! »Die Gelegenheit, zu Hause zu sein und allzuoft auch, schon die kommende Woche vorzubereiten« - das steht bei Staatssekretärin Heidrun Silhavy meistens sonntags am Programm. Das gestand sie am 22. Oktober 2007 bei der Präsentation des Wochenkalenders »52 freie Sonntage 2008« durch den ÖGB-Verlag und die Allianz für einen freien Sonntag in der Fachbuchhandlung des ÖGB.
Rolanda Hörmanseder, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der kirchlichen ArbeitnehmerInnen Österreichs moderierte die Diskussion mit Heidrun Silhavy, Allianz-Sprecherin Renate Csörgits und Prof. Walter Nöstlinger.


BUCHTIPP
Den Wochenkalender
"52 freie Sonntage 2008"
bekommen Sie im guten Buchhandel oder gleich direkt unter
bestellung@oegbverlag.at
oder bei der
"Allianz für den freien Sonntag"
www.freiersonntag.at


MEINUNG
Um Gottes Willen
Ob ich auch am Sonntag arbeiten würde? Um Gottes Willen. Seit zwei Jahren sitze ich dreißig Stunden pro Woche an der Kassa. Wie der Supermarkt heißt, will ich lieber nicht sagen. Dreißig Stunden ist mir manchmal schon unter der Woche zu viel, obwohl das Geld viel zu wenig ist für uns. Etwas über 850 Euro im Monat. Viel mehr verdient mein Mann auch nicht als angelernter Hilfskellner. Da wären die 100 Prozent Zuschlag für die Arbeit am Sonntag schon recht. Aber was soll ich dann mit den zwei Kindern tun? Meine Mutter wohnt in der südlichen Steiermark: Sie ist über siebzig und vier Stunden Fahrt zum Kinderaufpassen sind schon viel.
Von meinen Kolleginnen, die am Sonntag arbeiten, weiß ich, dass auch von dem zusätzlichen Geld eigentlich gar nichts übrig bleibt. Die eine zahlt einen Babysitter. Bei einer anderen ist zwar der Mann sonntags zu Hause bei den Kindern. Aber sie haben jetzt praktisch überhaupt keine freie Zeit mehr gemeinsam, nur Stress.
Ein paar Mal bin ich für die Kolleginnen am Sonntag eingesprungen. Das war ein irrer Stress. Auch die Leute, die am Sonntag einkaufen, sind irgendwie hektischer, fast wie zu Weihnachten.
Man gibt selber auch sinnlos mehr Geld aus, wenn man im Stress ist: Das habe ich gemerkt, als ich sonntags an der Kassa eingesprungen bin für die Kolleginnen. Normalerweise unternehmen wir ja am Sonntag etwas mit den Kindern, wir treffen Verwandte oder ich mache in Ruhe die Hausarbeit. Damals hat eine Freundin auf die zwei Kleinen aufgepasst. Umsonst zwar, aber trotzdem gibt man mehr Geld aus, wenn man nicht zu Hause ist. Weil man keine Zeit hat, billig vorzukochen oder selber etwas zusammenzunähen für die Kinder zum Beispiel. Manchmal ist man auch einfach nur genervt und gibt gedankenlos für etwas Geld aus, was man gar nicht brauchen würde.
Mein Mann arbeitet schon seit Jahren fallweise am Sonntag. Anders würde es auch finanziell nicht gehen, aber eine Belastung ist es schon. Unter der Woche sieht er ja die Kinder fast nie: Wenn sie aus dem Kindergarten und der Schule kommen, geht er weg. Da genießen wir die wenigen Sonntage gemeinsam doppelt. Wenn nicht gerade etwas repariert werden muss, oder wenn mein Mann nicht zum Fußballspielen geht.
Jeder Sonntag an dem er arbeitet, unterbricht seinen Rhythmus. Er ist dann auch meistens ziemlich schlecht gelaunt.
Gerda S., 32 Jahre. Name der Redaktion bekannt. Aufgezeichnet von Gabriele Müller.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875979624 Ein gutes Gesamtpaket, das man nicht verstecken muss Arbeit&Wirtschaft: Die Ausgangslage für die Lohn-/Gehaltsverhandlungen war heuer denkbar gut: Die Konjunktur läuft, die Wirtschaft wächst, die Gewinne sprudeln - nur der Konsum hinkt hinterher. Das waren doch ausgezeichnete Argumente für deutliche Erhöhungen.

Erich Foglar: Das war auch unsere Auffassung. Um die Konjunktur längerfristig auf stabil hohem Niveau zu halten, brauchte unserer Ansicht nach die Kaufkraft einen massiven Schub - auch viele Experten bestätigten das immer wieder. Das geht eben nur über die Löhne und Gehälter, denn eine Steuerreform, die den Menschen mehr im Börsl lässt, wird noch auf sich warten lassen.
Karl Proyer: Man kann das ja den Menschen auch nicht erklären: Die Gewinne steigen, die Managergehälter steigen, überall wird die gute wirtschaftliche Lage bejubelt - aber angemessene Gehaltserhöhungen sollen sich da nicht ausgehen. Wir hören schon die Stimmen, die sagen, zu üppige Erhöhungen gefährden den Standort - Beweise dafür kenne ich aber keine. Im Übrigen gefährdet ja wohl auch sinkende Kaufkraft die gute Entwicklung einer Volkswirtschaft.

Trotz der relativ klaren Ausgangslage waren die Verhandlungen kein »Spaziergang« …

Karl Proyer: Stimmt, die Unternehmer haben die gute Lage relativiert: Sie haben behauptet, nur wenige große Unternehmen würden die guten Gewinne machen, von denen im Vorfeld die Rede war, die Mehrheit der Betriebe hätte sich aber schwach entwickelt, und die wenigen großen würden die Realität verfälschen. Der Wunsch war, dass wir uns bei den Verhandlungen nach den »schwächeren« Betrieben richten.
Erich Foglar: Das ist aus ArbeitgeberInnensicht legitim, aus unserer Sicht ist es aber auch legitim zu sagen, wir richten uns sicher nicht nach den schwächsten Unternehmen einer Branche - schon gar nicht in dem hervorragenden wirtschaftlichen Umfeld des Herbstes 2007.

Im Verhandlungsverlauf war ein Knackpunkt nachhaltige Erhöhungen versus Einmaligkeit - wie habt ihr das gelöst?

Erich Foglar: Für uns stand außer Frage, dass wir uns nur die Inflation nachhaltig abgelten lassen und der Rest über Einmalzahlungen passiert. Wir hatten natürlich auch die weiterhin bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern im Auge, und gegen die kann man mit Inflationsabgeltung plus Einmalzahlung wirklich nicht vorgehen.
Karl Proyer: Im Verhandlungsverlauf sind die ArbeitgeberInnen lange bei ihren Forderungen nach niedrigeren Abschlüssen und einmaligen Extras geblieben. Das ist aber bei der guten wirtschaftlichen Lage mit nichts zu rechtfertigen. Wir sind  daher hart an unserer Forderung nach Nachhaltigkeit geblieben, und waren damit letztendlich auch erfolgreich.

Im Vorfeld der Verhandlungen waren Gewinnbeteiligungen als Teil der Lohn-/Gehaltserhöhungen immer wieder Thema - für die Gewerkschaften ein Tabu?

Karl Proyer: Nein, kein Tabu, wenn ein Unternehmen zusätzlich Geld zu verteilen hat, soll es uns recht sein. Aber MitarbeiterInnenbeteiligungen können niemals ein Ersatz für nachhaltig wirkende Lohn- und Gehaltserhöhungen für alle ArbeitnehmerInnengruppen sein. Sie erreichen nur einen geringen Prozentsatz der Beschäftigten und entsprechen nicht dem, was wir unter solidarischer Lohn- und Gehaltspolitik verstehen. Wir wollen anständige Erhöhungen, die langfristig wirken und für alle gelten.
Erich Foglar: Außerdem wälzen individuelle Unternehmensbeteiligungen auf Sicht das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten ab, das lehnen wir klar ab. Es klingt in guten Zeiten verlockend, am Unternehmen oder an seinem Gewinn beteiligt zu sein. Wenn aber die Gewinne ausbleiben und die Lohn- und Gehaltserhöhungen plötzlich nur noch in Höhe der Inflation liegen, erweistdas der Volkswirtschaft keinen guten Dienst. Die Folge wäre nämlich ein massiver Kaufkraftverlust, gar nicht zu reden vom sinkenden Lebensstandard der Beschäftigten.

Vor Beginn der Verhandlungen stand auch die Forderung nach vier Prozent Erhöhung im Raum - war das hilfreich oder schädlich?

Erich Foglar: In der Öffentlichkeit genannte Zahlen sind niemals hilfreich. Auch wenn eine Zahl noch so große Berechtigung hat, schon allein aus verhandlungstaktischen Gründen ist es dann irrsinnig schwierig, sie zu erreichen bzw. »herzugeben« - für beide Seiten. Es ist ja auch im Nachhinein schwierig, zu rechtfertigen, warum man diese Zahl nicht erreicht, unter- oder überschritten hat, wie auch immer. Hilfreich war das sicher nicht, aber gar nicht so sehr, weil die Zahl nicht realistisch gewesen wäre, sondern weil das eine ganz neue Art der Einmischung war. Wir sind es gewohnt, dass Wochen vor den Verhandlungen diverse gute Ratschläge kommen - aber so konkret war das neu. Wir haben seit Jahren eine Verhandlungskultur, in der wir uns in einer kleinen Runde unsere Vorstellungen nennen und dann darüber verhandeln.
Karl Proyer: Dass es den Unternehmen in der Metallindustrie hervorragend geht, haben wir übrigens auch ohne die Zurufe gewusst …

Mit 3,6 Prozent bei den Mindestlöhnen sind die Gewerkschaften dem »Vierer« ja schon sehr nahe gekommen.

Karl Proyer: Wir haben mit dem Plus von 3,6 Prozent bei den Mindestlöhnen  und -gehältern vor allem die Nachhaltigkeit erreicht, die uns aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage und des trotzdem nachhinkenden privaten Konsums heuer besonders wichtig war. Diese Nachhaltigkeit ist auch angesichts der Diskussionen über Beteiligungs- oder Prämienmodelle anstelle nachhaltiger Erhöhungen im Vorfeld der Verhandlungen ein wirklich guter Erfolg.
Erich Foglar: Wir sehen den Abschluss und alle seine Bestandteile als Gesamtpaket. Da sind zum einen die Mindesterhöhungen, auf der anderen Seite die - wie das Wifo nach dem Abschluss gesagt hat - höchste Ist-Lohnerhöhung seit 1995 mit dem Detail 3,2 Prozent fix und 0,3 Prozent variabel, das Ganze aber verpflichtend. In die Gesamtbetrachtungen gehört auch die Einmalzahlung von 200 bzw. 150 Euro, die nur unter bestimmten Kriterien und strikter Kontrolle geringer sein oder entfallen kann. Das ist alles in allem ein sehr gutes Paket, das wir trotz schwieriger und im Verhandlungsverlauf manchmal sogar dramatischer Gespräche erreicht haben.

GPA-DJP und GMTN verhandeln in der Metallindustrie seit 15 Jahren gemeinsam - wie fällt die Bilanz aus?

Karl Proyer: Die Verhandlungsgemeinschaft war und ist zweifellos gut für die Beschäftigten - ArbeiterInnen und Angestellte. Es ist aber auch für das Verhandlungsteam eine wichtige Erfahrung, zu sehen, wo die Probleme der jeweils anderen Gruppen liegen. Die Angestellten haben zum Beispiel schon lange ein System von Vorrückungen - die ArbeiterInnen haben das bis vor zwei Jahren nicht gehabt, sie sind irgendwann am Ende der Lohngruppe angestanden ohne Aussicht auf Weiterentwicklung. Mit dieser Sicht der Dinge war es für uns selbstverständlich, uns mit der damaligen GMT für ein gemeinsames Entgeltsystem für alle einzusetzen.
Erich Foglar: Dieses Beispiel ist ein Höhepunkt in der langjährigen Zusammenarbeit. Gemeinsam zu verhandeln lohnt sich in jedem Fall. Erstens ist man natürlich stärker, wenn man geeint auftritt und es nicht die geringste Möglichkeit gibt, einen Keil zwischen ArbeiterInnen und Angestellte zu treiben.Zweitens bin ich davon überzeugt, dass wir gerade in der Frage der Angleichung der Bestimmungen der ArbeiterInnen an die der Angestellten - und auch umgekehrt - allein nicht so rasch so weit gekommen wären.

Wir danken für das Gespräch.
Nani Kauer, Martin Panholzer


KURZ GEFASST
Der Abschluss
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne/-gehälter um 3,6 Prozent.
Der neue Mindestlohn/das neue Mindestgehalt liegt dadurch bei 1.402,31 EUR Erhöhung der Ist-Löhne/-gehälter fix um 3,2 Prozent, zusätzlich um 0,3 Prozent variabel (mit Betriebsvereinbarung).
Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 3,6 Prozent.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875978653 MitarbeiterInnenbeteiligung - zu hohe Erwartungen Die Schieflage bei der Lohnentwicklung kann nur durch Steuerentlastungen für kleine und mittlere Lohn- und Gehaltseinkommen und eine produktivitätsorientierte Lohnpolitik ausgeglichen werden. MitarbeiterInnen- und Gewinnbeteiligungen sind dazu nicht geeignet.
Was ist MitarbeiterInnenbeteiligung?
MitarbeiterInnenbeteiligung ist im Allgemeinen eine Beteiligung der ArbeitnehmerInnen am Eigenkapital ihres ArbeitgeberInnenunternehmens. Daraus kann in der Folge eine Beteiligung am Gewinn resultieren, wenn z. B. Dividenden an MitarbeiterInnen-AktionärInnen ausgeschüttet werden. Beschäftigten-Kapitalbeteiligungsmodelle können auch als indirekte Modelle über Stiftungen oder Vereine angelegt sein.
Sie resultieren meist aus einer verbilligten Abgabe von Aktien an die Belegschaft im Zuge eines Börseganges oder einer Kapitalerhöhung (z. B. Telekom, Post, Wienerberger, RHI etc.). Die Motivation für die verbilligte Abgabe von Aktien seitens der Unternehmen besteht einerseits im Ausnützen von Steuerbegünstigung für solche Modelle. Andererseits sollte die Unterstützung der Belegschaft für Börsengänge sichergestellt werden.
Überzogene Motive und Erwartungen
Zusätzliche Mitbestimmung bzw. strategisches Eigentum durch Bündelung der Stimmrechte werden dadurch nur selten ermöglicht (voestalpine, Flughafen Wien, AMAG, Salinen).
Die Motive, die Beschäftigten am Unternehmen zu beteiligen, sind vielschichtig. Von Unternehmensseite wird gerne mit einer Motivationssteigerung der Beteiligten argumentiert. Es gibt jedoch nur selten einen erkennbaren Zusammenhang zwischen Unternehmenswert und Arbeitsmotivation. Auch mit einer höheren Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen wird argumentiert. Hier sei jedoch angemerkt, dass man mit der Abfertigung Neu die enge Bindung der ArbeitnehmerInnen an ein Unternehmen lockern wollte, um eine erhöhte Flexibilität zu erreichen.
Bleibt also, dass MitarbeiterInnenbeteiligung das Unternehmerdenken in den Köpfen der Beschäftigten verankern und zu einer höheren Produktivität sowie einem verstärkten Kostenbewusstsein führen soll. Letztendlich geht es der Unternehmensseite vor allem um eine Flexibilisierung der Lohn- und Gehaltskosten. Das Unternehmensrisiko soll teilweise auf die Beschäftigten abgewälzt werden.
Die ArbeitnehmerInnen wollen an Unternehmenswertsteigerungen teilhaben, womit jedoch auch die Beteiligung an sinkenden Unternehmenswerten verbunden ist. Zu einer Sicherung von Arbeitsplätzen kommt es nur, wenn die Beteiligung der ArbeitnehmerInnen hoch genug ist, um einen strategischen Einfluss auf das Unternehmen auszuüben. Oft bleibt den beteiligten MitarbeiterInnen nur die zweifelhafte Freude am steigenden Aktienkurs auf Kosten von »wegrationalisierten« und »ausgegliederten« KollegInnen.
Die Erwartungen sind in den meisten Fällen überzogen, die Wirkung von MitarbeiterInnenbeteiligung wird oft überschätzt.
Nur wenige profitieren
Derzeit sind nur rund 160.000 ArbeitnehmerInnern bzw. sechs Prozent der unselbstständig Beschäftigten an ihren Unternehmen beteiligt. Der Großteil davon ist an großen börsenotierten Aktiengesellschaften wie voestalpine, RHI, Verbund, Erste Bank, Telekom, Post, Wienerberger und Flughafen Wien beteiligt. Generell sind MitarbeiterInnenbeteiligungsmodelle auch nur in börsenotierten Aktiengesellschaften - cirka 100 Unternehmen in Österreich - leicht realisierbar, weil diese im Gegensatz zu allen anderen Unternehmen einen jederzeit feststellbaren Marktpreis (Börsekurs) haben, was beim Ein- und Ausstieg von MitarbeiterInnen besonders wichtig ist.
Nur zwölf Prozent aller unselbstständig Beschäftigten arbeiten in Aktiengesellschaften!
Direkte Beteiligungen an GmbHs sind mangels einer laufenden Bewertung sowie der Notwendigkeit eines Notariatsaktes bei Gesellschafterwechsel - jedes Mal, wenn eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter aussteigen möchte bzw. muss - kaum möglich. Auch MitarbeiterInnen von Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind ausgeschlossen.
Frauen öfter ohne Zugang
Darüber hinaus sind Arbeitskräfte in ausgegliederten oder »outgesourcten« Unternehmen (Reinigung, Wäschereien, Kantinen, Informationstechnologie oder Instandhaltung) und Leiharbeitskräfte (cirka 60.000) in der Praxis ausgeschlossen, weil sie bei einem Unternehmen formal beschäftigt sind, aber faktisch für ein anderes arbeiten. Atypisch Beschäftigte, neue Selbstständige, freie DienstnehmerInnen, Saisonarbeitskräfte und nicht jahresdurchgängig Beschäftigte (cirka 30 Prozent der Beschäftigten) werden ebenfalls kaum je beteiligt. Der große nicht gewinnorientierte Sektor - LehrerInnen, (Kranken-)Pflegepersonal und Ärzte/Ärztinnen, BehindertenbetreuerInnen und die zahlreichen MitarbeiterInnen von NGOs - bleiben sowohl bei MitarbeiterInnen- als auch bei Gewinnbeteiligungen unberücksichtigt. Frauen sind in diesem ausgeschlossenen Sektor mit 27 Prozent im Vergleich zu 16 Prozent der Männer deutlich überrepräsentiert.
Risiken und prinzipielle Problematik
MitarbeiterInnenbeteiligung birgt ein doppeltes Risiko für die Beschäftigten durch die Verknüpfung von Arbeitsplatz- und Vermögensrisiko. Unternehmensanteile wie Aktien können selbstverständlich auch an Wert verlieren. Wird das Arbeitgeberunternehmen insolvent, so verlieren die Beteiligten unter Umständen nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihr Vermögen. So wurden im bekannten Enron-Fall die Aktien von cirka 21.000 Beschäftigten wertlos. Im Gegensatz zu offenen Lohnforderungen ersetzt der Insolvenzausfallgeldfonds Verluste aus Beteiligungen nicht. Die geringe Risikostreuung ist für weniger gut Verdienende zusätzlich problematisch. Kein vernünftiger Investor würde ›alles auf ein Pferd setzen‹. Zusätzlich wird die Verfügbarkeit über das Einkommen durch Sperrfristen eingeschränkt. In den meisten Fällen bevorzugen ArbeitnehmerInnen, ihre Leistungen direkt und ohne Beschränkungen in Geld zu erhalten. Sollten sie eine Beteiligung wollen, können sie diese ja freiwillig nach der Auszahlung kaufen.
Überbetriebliche Fonds
Um die hohe Risikokonzentration zu vermeiden, wird oft vorgeschlagen, einen überbetrieblichen Fonds einzurichten, an dem die ArbeitnehmerInnen beteiligt werden. Dieser Fonds soll Beteiligungen an mehreren Unternehmen halten.
Dazu kann man aber nur festhalten, dass diese Form von Beteiligung nichts mit MitarbeiterInnenbeteiligung zu tun hat. Bereits heute kann sich jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin, sofern er oder sie das Geld und den Willen haben, einen Fonds kaufen, der in verschiedene Unternehmen investiert.
Die bereits beschriebenen meist überschätzten Vorteile einer MitarbeiterInnenbeteiligung fallen dann vollkommen weg. Warum sollte die Bindung an ein Unternehmen steigen, wenn man an anderen Unternehmen beteiligt ist? Warum sollte die Information im eigenen Unternehmen besser werden, nur weil sich ein Fonds an anderen Unternehmen beteiligt? Und warum sollte die Mitbestimmung im eigenen Unternehmen dadurch besser werden? Die ArbeitnehmerInnen haben in Summe meist nur eine geringe Beteiligung von unter drei Prozent und dadurch kaum Einfluss.
MitarbeiterInnenbeteiligung basiert auf dem Konzept von stabilen Unternehmenseinheiten, was sich jedoch in vielen Fällen als Illusion herausstellt. Langgediente Beschäftigte und BetriebsrätInnen sind in oft der einzig stabile Faktor, während sich der Umfang eines Unternehmens durch diverse Umstrukturierungen und Aus- und Umgliederungen, die Rechtsform und EigentümerInnenstruktur häufig ändert.
Steuerbenachteiligung
In der politischen Diskussion ist das Thema MitarbeiterInnenbeteiligung unmittelbar mit dem Thema Steuerbenachteiligung von regulären Einkünften verbunden. So formulierten Finanzminister Wilhelm Molterer und Wirtschaftsminister Martin Bartenstein das Ziel, einen wesentlichen Teil der steuerlichen Entlastung von ArbeitnehmerInnen für die Begünstigung einer Minderheit zu verwenden, die aufgrund ihres Einkommens in der Lage sind, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen.
Die derzeit für Kapitalbeteiligungen an Unternehmen bestehende Steuer- und Sozialversicherungsbefreiung von 1.460 Euro jährlich soll verdoppelt und auf weitere Beteiligungsformen ausgeweitet werden. Damit wollen sie den derzeiti-gen Anteil von sechs Prozent beteilig-
ten MitarbeiterInnen auf zwölf Prozent steigern.
Diese schönen Worte heißen im Klartext, dass man zwölf Prozent der unselbstständig Beschäftigten cirka 1.500 Euro im Jahr an Abgaben schenken will, wenn sie 3.000 Euro im Jahr in Firmenbeteiligungen investieren. 3.000 Euro entsprechen dem dreifachen Mindestlohn. 3.000 Euro sind mehr als das Doppelte des mittleren Einkommens von Frauen in Österreich.
Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass hier unter dem Deckmantel der Entlastung der ArbeitnehmerInnen ein fettes Steuergeschenk für gut bezahlte Männer in höheren Etagen von Großbetrieben geschnürt wird. Eine Förderung von MitarbeiterInnenbeteiligung ist ein Minderheitenprogramm.

AutorInnen: Maga. Ruth Naderer, Mag. Sepp Zuckerstätter
Expertin in der Abteilung Betriebswirtschaft.Wissenschaftl. Mitarbeiter Abteilung Wirt-schaftswissenschaft, Statistik. Beide AK Wien.


Info&News
Gewinnbeteiligung
Beschäftigte erhalten neben ihrem festen Lohn bzw. Gehalt zusätzliche Einkommenselemente, die vom Gewinn bzw. Erfolg des Unternehmens abhängig sind. Die UnternehmerInnen wollen die Beschäftigten an den wirtschaftlichen Erfolgen ›teilhaben lassen‹. Gewinnprämien werden jedoch nur in guten Jahren ausgeschüttet und stellen keine nachhaltigen Lohn- und Gehaltsbestandteile, vielmehr kommt es zu einer Flexibilisierung von Löhnen und Gehältern auf Kosten der ArbeitnehmerInnen. Auch hier gilt, dass viele Beschäftigtengruppen wie z. B. der Nonprofit- und öffentliche Bereich und atypisch Beschäftigte ausgeschlossen sind.


Info&News
MitarbeiterInnenbeteiligungs-Verlustfalle
Eine Binsenweisheit der Wertpapierveranlagung lautet, man soll zu niedrigen Kursen kaufen und zu hohen verkaufen. Der Zeitpunkt einer MitarbeiterInnenbeteiligung ist daher für die daraus resultierenden Erträge von zentraler Bedeutung.
Ein kritischer Fall tritt immer dann auf, wenn MitarbeiterInnen in sehr erfolgreichen Jahren Unternehmensanteile als Erfolgsprämien erhalten.
In diesen erfolgreichen Jahren ist in aller Regel der Kurs der jeweiligen Aktie sehr hoch, und die Aktie hat, um im Börsenjargon zu bleiben, kaum mehr Potenzial nach oben. Werden Unternehmensbeteiligungen dagegen in einer schweren Krise, also zu Zeiten niedriger Börsenkurse ausgegeben, so besteht viel Potenzial für Steigerungen, allerdings auch für Konkurse. Die finanziell auffallend erfolgreichen Beteiligungen sind daher auch solche, die in Sanierungen entstanden sind wie bei der AMAG.
Unternehmensanteile in guten Jahren zu erhalten ist also vor allem, wenn sie mit Behaltefristen versehen sind, eine riskante Angelegenheit. In so einem Fall wird nämlich systematisch zu hohen oder Höchstkursen gekauft.                                                
Thomas Zotter
 

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875978632 EURO 2008 | Ein guter Kompromiss für den Handel Nach langen, zähen und äußerst schwierigen Verhandlungen gab es Anfang Oktober schließlich doch eine Einigung, die alle zufrieden stellt: Die GPA-DJP und die Wirtschaftskammer haben einen befristeten Kollektivvertrag mit einer Sonderregelung für die Fußball-Europameisterschaft 2008 abgeschlossen. Dieser Kollektivvertrag ist ein vertretbarer Kompromiss für alle Beteiligten und gilt für ein einmaliges Ereignis - die besonderen Bedürfnisse der freiwillig arbeitenden Menschen werden dabei berücksichtigt.
Die ausgehandelte Regelung sieht die Möglichkeit der Ladenöffnung an den Sonntagen während der EM zwischen 12 und 18 Uhr vor und lehnt sich damit an bereits existierende Sonder-Kollektivverträge an. Abgegolten wird die Arbeitsleistung an diesen Sonntagen als Überstundenleistung mit 100 Prozent Zuschlag. Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an den Sonntagen freiwillig, ArbeitnehmerInnen haben das Recht zur Entschlagung - sie können zur Arbeit nicht gezwungen werden. In diesem Zusammenhang wurde ein Benachteiligungsverbot vereinbart. Es gilt außerdem die so genannte »Schwarz-Weiß-Regelung«, d. h. die freiwilligen Einsätze sind auf jeden zweiten Sonntag begrenzt.
Ball liegt bei den Landeshauptleuten
Eine weitere anlassbezogene Sondervereinbarung betrifft die Heimfahrtsmöglichkeit: Die ArbeitgeberInnen müssen in bestimmten Fällen auch Sorge für die Heimfahrt der Beschäftigten tragen und - unpräjudiziell - auch die Zusatzkosten für die Kinderbetreuung übernehmen. Für diese Einigung mussten beide Seiten über ihren Schatten springen: Die Gewerkschaft bei der Zustimmung zur einmaligen Sonntagsarbeit, die ArbeitgeberInnen beim Zugeständnis bezüglich Kinderbetreuungskosten.
Nun liegt der Ball bei den Bundesländern: Jeder Landeshauptmann und jede Landeshauptfrau der Länder, in denen Spiele an Sonntagen stattfinden, kann nun entscheiden, ob die Möglichkeit zum Offenhalten am Sonntag genutzt werden soll. Die GPA-DJP betreibt mit dieser Sondervereinbarung keine Sonntagsöffnung - dies entscheidet immer noch die jeweilige regionale oder bundesweite Gesetzgebung. Der Entschluss, einen Kollektivvertrag rund um die bevorstehenden Verordnungen zur Sonntagsöffnung zu verhandeln, war eine einstimmige Entscheidung von rund 50 AngestelltenbetriebsrätInnen aus österreichischen Handelsbetrieben.
Diesem Beschluss war eine lange und verantwortungsvolle Diskussion vorausgegangen - sicherlich nicht zuletzt geprägt von der Schweizer Entscheidung zur kantonalen Sonntagsöffnung. Dort hatte niemand die Interessen der betroffenen Schweizer Handelsangestellten angehört oder gar vertreten. In Österreich hingegen verschafften die GewerkschaftsvertreterInnen den Interessen ihrer Mitglieder in der politischen Debatte Gehör. Die GPA-DJP hat bekanntlich einen jahrzehntelangen Kampf rund um den arbeitsfreien Sonntag hinter sich und vermutlich auch noch vor sich. Allerdings will die GPA-DJP in dieser für viele Menschen in Österreich so wesentlichen sozialkulturellen Frage nicht wie viele andere europäische Gewerkschaften im sozialen Dialog in der Bedeutungslosigkeit versinken. Der mitgestaltende Zugang zu arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenregelungen scheint uns hier die zukunftsweisendere Strategie.
Sonntagsarbeit bleibt Ausnahme
Wir fühlen uns nach wie vor der Sonntagsallianz verbunden. Wir denken nicht daran, unsere bisherige Einstellung zum arbeitsfreien Sonntag zu verändern - an dieser Haltung ändert auch der nunmehr abgeschlossene KV nicht das Geringste! Der Sonntag bleibt, was er ist, eine Ausnahme und kein Regelarbeitstag im Handel.  
Barbara Lavaud

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875978625 Öffentlicher Dienst | Hundert Jahre Der IÖD ist ein internationaler Gewerkschaftsverband, der aus 650 Gewerkschaften in 160 Ländern besteht und rund 20 Millionen Menschen vertritt. 1.500 Delegierte aus aller Welt tagten in der Wiener Hofburg. »Eine demokratische Gewerkschaftsbewegung ist unverzichtbar, um die ArbeitnehmerInnen wirkungsvoll und mit Augenmaß zu vertreten«, so die Grußworte von Bundespräsident Heinz Fischer an die Delegierten des IÖD-Weltkongresses. Für ÖGB-Präsident Rudolf Hundstorfer ist die Arbeit der IÖD ganz wichtig im weltweiten Kampf gegen die Privatisierung oder für bessere öffentliche Dienste. Um auf ihr internationales Agieren hinzuweisen, organisierten die Delegierten den sogenannten Marsch für Lohngerechtigkeit, bei dem sie auch Geld für ein soziales Projekt in Indien sammelten. Der 51-jährige Däne Peter Waldorff folgt als Generalsekretär dem Niederländer Hans Engelberts nach, der 26 Jahre lang diese Funktion ausübte. Die IÖD-Präsidentin Ylva Thörn fordert, dass alle Nationen ein rechtsverbindliches Abkommen der UNO gegen den Klimawandel unterzeichnen und qualitativ hochwertige öffentliche Dienste in den Mittelpunkt des Kampfes gegen den Treibhauseffekt stellen.  
W. L.
www.world-psi.org

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875978621 Vermögen | Fehlende Besteuerung Eine AK-Analyse der Vermögensbesteuerung in Österreich zeigt, dass die Verteilung der Abgabenlast zwischen Arbeit und Vermögen dringend geändert gehört. AK NÖ-Präsident Josef Staudinger: »Viele Teilzeitbeschäftigte im Handel müssen derzeit mit knapp über 700 Euro pro Monat netto auskommen. Ich fordere eine massive Entlastung für jene Menschen, die es ohnedies schwer haben, mit ihrem geringen Einkommen den Lebensunterhalt zu bestreiten.« Wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer wie geplant abgeschafft, verringert sich die Vermögensbesteuerung noch weiter. Diese macht schon jetzt nur noch ein Viertel des durchschnittlichen EU-Niveaus aus. Die AK NÖ ist aber der Ansicht, dass die Höhe der öffentlichen Abgaben konstant gehalten werden soll. Nur so stehen die Mittel für notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung und ins Sozialsystem zur Verfügung. Staudinger: »Der internationale Vergleich gibt uns Recht, dass eine hohe Abgabenquote kein Widerspruch zu wirtschaftlichem Erfolg ist. Die skandinavischen Länder sind mit einem überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum, niedriger Arbeitslosigkeit, einem hohen sozialen Zusammenhalt und einer niedrigen Armutsgefährdung Paradebeispiele.« 
W. L.
AKNÖ Kurzstudie Vermoegensbesteuerung

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875978598 Tourismus | Branchenflucht eindämmen Es stellt sich immer drängender die Frage, wie kann es gelingen, die Beschäftigten länger in der Tourismusbranche zu halten, analysiert vida-Vorsitzender Rudolf Kaske. Eine aktuelle Studie der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) hat sich mit Ansätzen zum Umgang mit älteren ArbeitnehmerInnen anhand von Arbeitsbedingungen und Unternehmen in Metallindustrie und Tourismus beschäftigt. »Im Gastgewerbe sind es neben den körperlichen vor allem psychische Belastungen, die viele KollegInnen vor ihrem 35. Geburtstag aus der Branche vertreiben«, erläutert Kaske. »Der Zwang zur Freundlichkeit auch unter Stress für das Service, schweres Heben und Hantieren in der Küche, extreme Arbeitsspitzen und Stressniveaus zu Mittag und abends für die Beschäftigten beider Bereiche. Das Ganze für wenig Geld und mit wenig Chancen, Beruf und Familie zu vereinbaren.« Schon kleine Veränderungen am Arbeitsplatz, so ein Ergebnis der FORBA-Studie, können große Auswirkungen zeigen. Zum Beispiel das Arbeiten außerhalb des Blickfeldes der Gäste. Effekt: weniger Stress, weil keine Unterbrechung durch die Gäste. Viele Ideen sind für Kaske leicht und schnell umsetzbar. 
W. L.
www.vida.at
Studie siehe: www.forba.at  unter Download/Forschungsberichte

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875978428 EU-Energiepläne | Privatisiert und teurer Diese Energiepläne der EU-Kommission, das sogenannte »Unbundling« laufen nach Ansicht der AK-Energieexpertin Gunda Kirchner aufgrund aller bisheriger Erfahrungen darauf hinaus, dass Strom und Gas für die KonsumentInnen mehr kosten und die Energiewirtschaft unnötig aufgebläht würde. Zudem wäre das eine Privatisierung durch die Hintertür. Diese verursache zusätzliche Kosten, da zwischen den Unternehmen bei Beschaffung, IT usw. keine Synergien mehr genützt werden könnten. Die Trennung von Erzeugung und Netz gefährdet auch das einwandfreie Funktionieren des Netzes. Der Strom-Blackout im November 2006 habe deutlich die Labilität der europäischen Stromnetze aufgezeigt. In Neuseeland, wo eine »Entflechtung« der E-Wirtschaft bereits stattgefunden habe, zeigte sich, dass die Strompreise nur kurzfristig sanken, dann aber umso mehr stiegen.
In der EU selbst wiederum ging schon in den letzten Jahren die Zahl der Beschäftigten und die Investitionsquote in der Energiewirtschaft zurück, betonte Gunda Kirchner auf der in Brüssel durchgeführten AK/ÖGB-Veranstaltung »Die neue EU-Energiepolitik«. Die AK verlangt von der EU ein Bekenntnis zum mehrheitlichen Anteil der öffentlichen Hand, Sicherheit der Versorgung und eine langfristige EU-Energiestrategie. Mehr siehe ÖGB/AK-Positionspapier. 
W. L.
AK Position EU Energieleitlinien 2007

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875978409 AK-Initiative | Fit mit 50 plus »Salzburgs Sozialpartner sind sich einig, dass die Beschäftigungsquote der 50- bis 60-jährigen Arbeitnehmer deutlich erhöht werden muss«, sagte Salzburgs AK-Direktor Gerhard Schmidt anlässlich der AK-Tagung »Betriebliche Veränderungsprozesse für alternde Belegschaften«. In sechs Jahren werden in Österreich die über 45-Jährigen die größte Erwerbsgruppe darstellen. Nach Ansicht der AK Salzburg verschließen die Unternehmen die Augen vor dieser Entwicklung. Laut einer aktuellen Umfrage ist nur in rund 17 Prozent der österreichischen Firmen »alternsgerechtes Arbeiten« ein Thema, weiß Elsbeth Huber vom Zentralarbeitsinspektorat. Für die Arbeitspsychologin Karin Hagenauer vom Arbeitsmedizinischen Dienst ist »offenbar der Leidensdruck, dass unter 45-jährige Dienstnehmer immer schwerer zu finden sind, für die Unternehmen noch nicht groß genug«. Die AK Salzburg hat zum Thema »alternsgerechtes Arbeiten« inzwischen vorerst drei Projekte (Easy Entrance, Paradigmenwechsel mit Gewinn, Oberpinzgau Fit mit 50 plus) mit verschiedenen Partnern (Wirtschaftskammer, AMS, Firmen) gestartet. Ziel muss sein, so AK-Direktor Schmidt, dass »alle Beschäftigten bis zum Ende ihrer Erwerbstätigkeit gesund bleiben, um dann später ihre Pension auch noch genießen können.«
W. L.

www.ak-salzburg.at
kontakt@ak-salzburg.at

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875978238 Leserforum | Veränderung Die neue Chefredakteurin wünscht sich und freut sich über Anregungen zur »Arbeit&Wirtschaft«. Vorweg sollen einige der schon durchgeführten »sanften Änderungen« gewürdigt werden. Dass »Gender Mainstreaming« nun in der »A&W« Einzug gehalten hat war längst überfällig und trägt dem Rechnung, dass sich in einigen Gewerkschaften schon manches bewegt hat.Das gilt auch für die neuen nützlichen Weblinks, auch in Bezug auf die Internetnutzung gab es Nachholbedarf. Dazu noch eine weitergehende Anregung. Bei den archivierten »A&W« Ausgaben sollte es eine Suchmöglichkeit geben. Vielleicht ist dies rückwirkend nicht mehr durchführbar, sollte aber in Zukunft zur Verfügung stehen.
In der letzten Ausgabe hat sich vieles schon positiv verändert, dazu noch einige Wünsche und Anregungen, immer im Vergleich zu früher. »Expertenbeiträge« sollten kürzer und lesbarer sein, Themenschwerpunkte mit mehr Meinungsvielfalt wären zeitgemäßer. Wünschenswert wäre auch eine noch stärkere Berücksichtigung des Bildungs- und Kulturbereichs. Auch »Randgruppen« sollten entsprechend der gesellschaftlichen Weiterentwicklung auch thematisch berücksichtigt werden. So hat sich der ÖGB ganz klar gegen eine Diskriminierung von Lesben und Schwulen am Arbeitsplatz ausgesprochen. Dass Pensionisten einen nicht unwesentlichen Teil der Gewerkschaftsbewegung darstellen, sollte ebenso in der »A&W« merkbar sein. Eine seriöse Aufarbeitung der Probleme dieser Gruppen wäre wichtiger, als so manches der früheren Interviews, die schon an eine Hofberichterstattung erinnerten.

P. Heimerl, Wien

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875977939 Standpunkt | Sonntags nie? Fast mein ganzes Berufsleben lang kenne ich Sonn- und Feiertagsdienste. Und ich arbeite im Grunde recht gerne, wenn die anderen frei haben. Das hat schon beim Radio begonnen. Es hatte für mich immer einen besonderen Reiz, Menschen mit meiner Arbeit ins Wochenende zu begleiten. Ich mochte es, wenn die Redaktion nur spärlich besetzt war und sich auch am Nachrichtensektor weniger ergab als unter der Woche.
Ich kann mich aber auch an Sonntage erinnern, an denen ich voll Qual auf den Dienstschluss wartete. Drau-ßen schien die Sonne und FreundInnen und Familie saßen schon beim Grillfest, während ich Kurzmeldungen verlas. Oder an Samstagabende, an denen ich früher nach Hause musste, um beim Sonntagfrühdienst nicht zu müde zu sein.
Ein schöner Sonntag liegt heute hinter mir. Draußen am Land haben wir uns getroffen: Eine bunte Truppe aus FreundInnen und Verwandten. Wir hatten vor, Most zu pressen und sammelten Fallobst. Die sechsjährige Barbara war ein bisschen traurig. Ihr geliebter Papa musste arbeiten. Auch seine Fußballmannschaft war des-wegen ziemlich sauer. Ausgerechnet beim letzten Spiel der Saison mussten sie ohne ihren besten Stürmer aus-kommen. Barbara hätte ihn so gerne angefeuert. Stattdessen jammerte sie, dass sie - seit sie in die Schule gekommen war - noch kein Wochenende mit Papa verbracht hatte. Und auch Barbaras Mutter war enttäuscht. Sie hätte den Sonntag gerne zum Lernen genutzt, sie macht gerade die Abendmatura. Später kommt dann auch noch der Cousin meines Mannes: Geschafft und müde von der Übung der Freiwilligen Feuerwehr.
Abends telefoniere ich mit der Freundin in Tirol. Auch sie hat die Sonntage oft als Freiberuflerin zum Arbeiten genutzt. Jetzt, im neuen Job in der Gastronomie, muss sie sonntags arbeiten. Und als gute Chefin nimmt sie in der Aufbauzeit ihrem Team den einen oder anderen Sonntagsdienst ab. Das zehrt an ihren Kräften und die Alleinerzieherin leidet, weil sie die Kinder dadurch kaum mehr sieht. Die große Tochter etwa, die, obwohl gerade beim Karrierestart in Ostösterreich, regelmäßig heimfährt, um beim Roten Kreuz freiwilligen Sonntagsdienst zu machen. Und auch für den Buben hat sie weniger Zeit, wenn er aus dem Internat kommt und jemanden bräuch-te, der ihn zum Sport fährt und dort bejubelt.
Die andere Freundin, Lehrerin voll Engagement hat 58 von 52 Sonntagen im Jahr schon fix vergeben: Für Chorproben und die Produktion von Leckereien, für außertourliche Ausflüge mit den SchülerInnen, für den Besuch bei ihren Eltern in Oberösterreich, die so gerne mit den Enkeln spielen. Oder die engagierte Politikerin, die seit ein paar Jahren im Parlament arbeitet. Ihre Heimat ist ihre Heimat geblieben und sie ist froh, dass sie regelmäßig einen freien Sonntag hat, um mit der Familie etwas zu unternehmen und einfach die Wäsche zu waschen.
Tausende müssen Sonntag für Sonntag arbeiten, ganz egal ob es um den Verkehr oder den öffentlichen Dienst geht, um Sicherheit, Gesundheit, Tourismus, Journalismus oder Unterhaltung. Und viele von ihnen tun es gerne.
Und doch bin ich irgendwie überzeugt, dass der Freund bei den Wiener Philharmonikern mit seinem Sonn-tagsdienst besser zurechtkommt als die Alleinerzieherin in der Bäckerei. Noch kann sie rechnen, die Sonntags-arbeit besser vergütet zu bekommen. Sie hat Anrecht auf regelmäßige, freie Sonntage. Noch.
Und während ich kurz die Augen schließe, stelle ich mir eine Welt ohne freien Sonntag vor: Wir wären wohl nur noch eine Hand voll Menschen beim Fallobst sammeln. Barbaras Papa müsste weit öfter mit sonntäglichen Arbeitseinsätzen rechnen, und ihre Mama müsste wohl weiter auf die Matura verzichten. Barbara selbst hätte vielleicht in ihrer Schule auch am Sonntag Unterricht. Den örtlichen Fußballverein gäbe es wohl nicht mehr, zu schwierig wäre es, Trainingstermine zu vereinbaren. Squash ist auch schön und man kann es allein spielen. Die Freiwillige Feuerwehr käme kaum mehr zum Üben und die Rettung müsste auf PensionistInnen als Freiwillige zurückgreifen. Der Kirchenchor würde auf ein Duett zusammenschrumpfen. Sonntagsarbeit würde - ob für mei-ne Freundin in der Gastronomie oder die Alleinerzieherin in der Bäckerei - kaum mehr extra in Zeit oder Geld abgegolten. Einzig für meinen Freund, den Philharmoniker, würde sich vielleicht nur wenig ändern. Und für mich. Ich darf am Sonntag arbeiten - muss aber nicht.
Ich kann auch einfach nur Apfelmost machen.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1194875977099 Inhalt Ausgabe November 2007 Cover
Metaller-Kollektivvertrag
Erich Foglar und Karl Proyer zum guten Gesamtpaket 8
Interview:
International:
US-Immobilienblase
Verluste gehen auf Kosten kleiner
Kredit¬nehmerInnen 48

Arbeit im Privathaushalt
Viele Sonderbestimmungen,
wenig Rechte für Beschäftigte  24
Hintergrund:

Erich Foglar und Karl Proyer haben in drei Verhandlungsrunden 3,6 Prozent mehr Mindestlohn und -gehalt für die Beschäftigten in Metallindustrie und Bergbau herausgeholt. Keine leichte Übung, wie sie im Ar-beit&Wirtschaft-Interview berichten.
52 freie Sonntage! 15

Die Allianz für den freien Sonntag präsentierte in der Fachbuchhandlung des ÖGB einen Kalender für das Jahr 2008.
»Uns fehlt nur eine Kleinigkeit … nur Zeit!« 16

Noch früher als der arbeitsfreie 1. Mai war der arbeitsfreie Sonntag für die ArbeitnehmerInnenbewegung ein Symbol für den Anspruch auf gesellschaftliche Gleichberechtigung.

MitarbeiterInnenbeteiligung - zu hohe Erwartungen 12

Die Nettolohnentwicklung ist in den letzten Jahren deutlich hinter den Zuwächsen der Unternehmensgewinne zurückgeblieben. Gründe dafür waren Druck durch steigende Arbeitslosigkeit, ständige Drohungen mit Pro-duktionsverlagerungen und steigende Steuern und Abgaben auf Löhne und Gehälter.
Arbeit im Privathaushalt: schwarz oder ohne Rechte 24

Die Beschäftigung in Privathaushalten ist seit jeher von Sonderbestimmungen und weniger Rechten als für die übrigen ¬ArbeitnehmerInnen gekennzeichnet.
Das Platzen der US-Immobilienblase 34

»Nur weil die Kreditinstitute zu viel Geld an die Heuschrecken ausleihen, zahlen jetzt die kleinen Kreditnehme-rInnen die Zeche und verlieren dabei auch noch eventuell ihren Arbeitsplatz«, so beschrieb ein Beobachter die gegenwärtige Immobilien- und Finanzkrise.

Meinung
 4 | Standpunkt: Sonntags nie!
 5 | Leserforum
 18 | Kommentar: Beseitigung der Sonntagsruhe
   käme teuer
 20 | Kommentar: Wo bleibt die Work-Life-Balance?
 28 | Kommentar: Tobinsteuer
 32 | Kommentar: Arbeitswelt andersrum
   ist schwierig
 43 | Kommentar: Eine Woche Weiterbildung
 44 | Kommentar: Sackgasse Ökonomisierung

Schwerpunkt
Schwerpunktthema:
So wichtig ist der freie Sonntag ab Seite

Hintergrund:
Ein gutes Gesamtpaket, das man nicht verstecken muss

Aus Arbeiterkammern&Gewerkschaften
 6 | AK-Initiative: Fit mit 50 plus
 6 | EU-Energiepläne: Privatisiert und teurer
 7 | Tourismus: Branchenflucht eindämmen
 7 | Vermögen: Fehlende Besteuerung
 7 | Öffentlicher Dienst: Hundert Jahre
 42 | Wir sind Europa

Aktuelles
 11 | Euro 2008: Guter Kompromiss für Handel

Gesellschaftspolitik
 22 | Pendeln mit Zukunft

Wirtschaft&Arbeitsmarkt
 27 | Verbraucherpreise
 30 | Glaubenssache
 38 | Einer für alle

Internationales
 40 | Kolumbien: Frauen für den Frieden
 40 | EU/Afrika-Karibik-Pazifik:
   Unfaire Handelsabkommen
 40 | Clean Clothes Kampagne (CCK): Maulkorb
 41 | Nicaragua: Abtreibungsverbot
 41 | Vereinigte Staaten:
   Neuer Tarifvertrag bei General Motors
 41 | Kanada: Fairer Frank
Bücher
 45 | TAZ Verlag, Edition le monde diplomatique:
   Die Globalisierungsmacher

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1192029238721 Zeit zum Leben, Lernen, Regenerieren … Wenn wir wollen, dass die Menschen länger berufstätig und dabei gesund, leistungsfähig, motiviert und kreativ bleiben, dann müssen die Arbeitsbiografien in Zukunft völlig anders aussehen. Dann brauchen die ArbeitnehmerInnen längere Auszeiten, die sie für Weiterbildung, Regeneration oder familiäre Aufgaben nutzen können. Dann muss das für alle erreichbar und nicht wie derzeit vom Goodwill der ArbeitgeberInnen abhängig sein.

Im Sinne von mehr Work-Life-Balance habe ich bei der Vorbereitung auf die Wirtschaftsgespräche beim Europäischen Forum Alpbach ein neues unkonventionelles Arbeitszeitmodell zur Diskussion gestellt. Die Wirtschaftsgespräche standen unter dem Motto: Perspektive 2020 - Nie wieder Vollbeschäftigung? Das Modell mit der plakativen Formel "40 - 40 - 40" sieht vor, dass die Menschen in ihrem Leben 40 Jahre, pro Jahr 40 Wochen und pro Woche maximal 40 Stunden (einschließlich Mehr- und Überstunden) arbeiten. Wenig überraschend hat dieser Vorschlag genau den Nerv der Zeit getroffen. Dies zeigte sich im großen Medienecho und an den positiven Kommentaren vieler Mitglieder und FunktionärInnen ebenso, wie an den nervösen Reaktionen aus Teilen der Wirtschaft, die sofort versuchten den Vorschlag ins Reich der Träume zu verbannen.

Tatsache ist, dass wir uns in einer höchst unbefriedigenden Situation befinden, die rasches Handeln notwendig macht: Denn es kann doch nicht sein, dass die Produktivität immer mehr steigt, die Unternehmen immer größere Gewinne verbuchen und gleichzeitig immer mehr Menschen durch ihre Arbeit ausgebrannt und arbeitsunfähig werden. Die Zahl der Invaliditätspensionen erreichte heuer im Juni mit fast 430.000 den höchsten Wert aller Zeiten. Obwohl die Lebenserwartung kontinuierlich steigt, waren 2006 gerade einmal 35,5 Prozent der Menschen zwischen 55 und 64 erwerbstätig. Schon jetzt liegen wir damit deutlich unter dem Schnitt der EU-15 von 45,3 Prozent.
Kein Ausweg aus dieser Sackgasse ist der Vorschlag der Industrie, das gesetzliche Pensionsalter auf 67 Jahre zu erhöhen. Wie die Pensionskürzungsreformen der vergangenen Regierungen würde das am faktischen Pensionsalter nichts ändern. Wir sollten uns hüten, uns immer mehr derselben wirkungslosen Medizin zu verordnen und lieber offen sein für die Diskussion über grundlegend neue Ideen.

Das Modell "40 - 40 - 40" wäre eine solche Idee, weil es bei den Wurzeln des Problems ansetzt:
In einer Wissensgesellschaft, in der die Menschen immer später in den Arbeitsalltag einsteigen und daher bis jenseits der 60 Jahre arbeiten sollen, können sie nicht alle Pläne auf die Zeit der Pension verschieben. Schon während des Berufslebens muss es möglich sein, Leben und Beruf in Einklang zu bringen. Es geht dabei nicht um eine bloße Verlängerung des Urlaubes, sondern um gezielte Handlungen, die eine längere aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

Durch das Mehr an Freizeit könnten die ArbeitnehmerInnen nachhaltig an der steigenden Produktivität und den wachsenden Unternehmensgewinnen beteiligt werden. Konkret würde die Normalarbeitszeit pro Jahr je Beschäftigtem um knapp zehn Prozent reduziert. Zum Vergleich: Die reale Wertschöpfung hat allein in den fünf Jahren von 2001 bis 2006 um zehn Prozent zugenommen.
Durch Umverteilung der Arbeit würden mehr Personen Arbeit finden. Wenn man pro Jahr drei Monate nicht im Betrieb ist, kann dies nicht über Verdichtung der Arbeit, sondern nur über zusätzliche MitarbeiterInnen kompensiert werden. Längere Regenerationszeiten würden die Krankenstände und die Zahl der krankheitsbedingten Pensionen deutlich reduzieren. Das wiederum würde die Pensions- und Arbeitslosenversicherung und damit die öffentlichen Haushalte finanziell entlasten und eine Lohnnebenkostensenkung ermöglichen. Auch eine Verschiebung der Abgabenbelastung von Arbeit auf Vermögen und Gewinne würde so erleichtert.

Ich bin Realist genug, zu wissen, dass so ein Vorschlag nicht von heute auf morgen umsetzbar ist. Wichtig ist mir aber, die Diskussion über mehr Verteilungsgerechtigkeit und mehr Arbeits- und Lebensqualität zu forcieren und neue Impulse zu setzen.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1192029238629 Australien: Vor den Herbst-Wahlen »Die sozialpolitische Ausrichtung der Howard-Regierung war sehr konservativ«, resümiert Arnie Olbrich das letzte Jahrzehnt australischer Politik. Olbrich, der mir in einem Hotelzimmer in Sydney ein Interview gibt, war in den 80er Jahren unter anderem Berater der Labor-Regierung des ehemaligen Gewerkschaftspräsidenten Bob Hawke. Die australische Gewerkschaft hat gerade durch die Einführung von Individualabkommen anstelle der traditionellen Kollektivverträge einen schweren Dämpfer erlitten. Neben der Schwächung der ArbeitnehmerInnenvertretung sollten auch Verschärfungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung zu besseren Ergebnissen am Arbeitsmarkt, sprich weniger Arbeitslosigkeit, beitragen. »Die haben doch nur die Statistik aufpoliert«, sagt dazu Olbrich, während er nach seiner Tasse Kaffee greift. »In Australien giltst du schon als beschäftigt, wenn du nur eine Stunde pro Woche arbeitest. In Wahrheit haben wir die höchste Arbeitslosigkeit seit 30 Jahren!« Trotzdem wird die Arbeitslosenhilfe bereits nach einer einzig versäumten Jobbewerbung gestrichen.

Starker Norden

Anders sieht das sein Landsmann Paul Fraser. Ich treffe Fraser zufällig in einem schmuddeligen Hotel in Darwin, der Hauptstadt der tropischen Northern Territories. Fraser gehört zu jenen jungen australischen Arbeitern, die auf der Suche nach gut bezahlten Jobs aus Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit in den wirtschaftlich starken Norden abwandern. »Ich bin erst seit ein paar Tagen hier und die haben mich hier bereits nach meinem ersten Vorstellungsgespräch genommen«, erklärt mir Fraser. »Ich habe einen Job am Hafen bekommen. In ein bis zwei Wochen kann ich aus diesem Hotel ausziehen und mir eine Wohnung nehmen. Wer wirklich Arbeit sucht, bekommt sie auch. Aber unsere Sozialleistungen sind einfach zu großzügig. Viele Leute kassieren lieber die Arbeitslosenhilfe und bleiben daheim. Je mehr Kinder sie haben, desto mehr bekommen sie.« Frasers Stimme scheint sich bei diesem Thema immer mehr mit Zorn zu füllen: »Und das macht mich wirklich wütend! Die faulenzen, während Leute wie ich 1500 Kilometer durchs Land fahren, um zu arbeiten. Die Jobs kommen nicht zu dir, du musst zu den Jobs gehen!« Meinen Einwand, dass die Leistungen bei Arbeitslosigkeit in Australien zu den niedrigsten in der industrialisierten Welt gehören, ignoriert er geflissentlich. Schließlich hört und liest man fast täglich das Gegenteil. Amüsiert lese ich die Leserbriefe in der Tageszeitung »Northern Territory News«. Einige Nordaustralier beschweren sich dort über die vielen Südaustralier, die immer zahlreicher in den Norden kämen, um gutes Geld zu machen, aber viel weniger leisten würden.

Erste soziale Reformen

Wie kam es in einem Land, das immerhin die erste gewählte sozialistische Regierung der Welt hervorbrachte, zu dieser Entwicklung? Premierminister Andrew Fisher, ein schottischer Minenarbeiter und Gewerkschafter, bestimmte ab 1908 die Geschicke des damals erst sieben Jahre jungen Landes und initiierte erste soziale Reformen wie das Pensionsgesetz. Die kurze Blütephase des australischen Sozialismus war jedoch bald vorbei. Zwischen 1916 und 1972 war die Labor Party nur zehneinhalb Jahre in Regierungsverantwortung. Der internationale Ruf nach Vollbeschäftigung und sozialem Fortschritt, der im Zuge der 1968er Bewegung durch Europa und Nordamerika hallte, erreichte aber letztendlich auch Australien. Labor-Premierminister Gough Whitlam trieb in seiner Amtszeit (1972-75) die bisher umfassendsten sozialen Reformen voran. Bis heute bedauern viele linke und liberale AustralierInnen, dass er seine überaus knappe Mehrheit schon bald wieder verlor und ihm dadurch zu wenig Zeit blieb, mehr seiner nachhaltigen Projekte voranzutreiben. Man denke hierbei vergleichsweise nur an Olof Palme in Schweden, der über neun Jahre lang regierte oder Bruno Kreisky, der hierzulande sogar über 13 Jahre lang im Amt verweilte.

Einfluss der USA

Zu den wesentlichen Reformen dieser Zeit zählen unter anderem die Schaffung einer universalen Krankenversicherung und einer Grundpension, die Abschaffung der Studiengebühren und der Wehrpflicht sowie die Anerkennung und finanzielle Förderung der australischen UreinwohnerInnen. Für die kurze Amtszeit, die der Regierung Whitlam zur Verfügung stand, waren das durchaus beachtliche Reformen. Nach Whitlam folgten einige Jahre konservativer Vorherrschaft, bevor die Labor Party von 1983 bis 1996 zum ersten Mal seit den Vierzigerjahren über einen längeren Zeitraum hinweg den Premierminister stellen konnte. Ausgerechnet diese Labor-Regierungen waren es jedoch, die dem ohnehin nur rudimentär ausgebauten australischen Sozialstaat mit massiven Einsparungen und Privatisierungen die Luft abschnürten. Der Einfluss der USA war nun nicht mehr bloß außenpolitisch, sondern auch sozial- und wirtschaftspolitisch unübersehbar, und vor allem spürbar.

Harter Kurs gegen Gewerkschaften

Der konservative Premierminister Howard ist seit 1996 Regierungschef und hat bereits vier Wahlen hintereinander gewonnen.1)
Von Anfang an praktizierte er einen harten Kurs gegen Gewerkschaften, MigrantInnen und Aboriginal-Organisationen. Seine radikalen Privatisierungsmaßnahmen waren zwar alles andere als populär, doch wurde die Kritik seitens der Labor-Opposition von vielen als ziemlich unglaubwürdig eingeschätzt. Waren es doch die der Howard-Ära vorausgegangenen Regierungen der Labor Party, die die wesentlichsten Elemente des Privatisierungskurses auf die Schiene brachten. Auch bei der »Entschlackung« der Sozialpolitik waren sie federführend.
Ähnlich wie das australische Arbeitslosensystem mit seinen erschreckend niedrigen Ersatzraten ist auch das Pensionssystem in erster Linie eine Art Sozialhilfeprogramm für Bedürftige.

Problematisches Pensionssystem

Noch in den Achtzigerjahren war die staatliche Säule der Altersvorsorge die Haupteinnahmequelle für PensionistInnen. Leistungen aus Betriebsrentenprogrammen ließ man sich, da diese Variante steuerbegünstigt war, auszahlen. Nur sehr selten wurden damit zusätzliche Pensionsversicherungsleistungen angekauft. 1984 wurde die von der Whitlam-Regierung abgeschaffte Vermögensabklärung wieder eingeführt, strenge Bedürftigkeitsprüfungen folgten.
Das bedeutet nichts anderes, als dass die 1. Säule, die ohnehin für alleinstehende PensionistInnen nur 25 Prozent des Durchschnittslohnes beträgt, auch bei Zusatzeinkünften oder geringem Vermögen gekürzt wird, bis sie schließlich ganz wegfällt.
Die betriebliche Säule wurde ab 1986 durch die Einführung einer obligatorischen betrieblichen Altersvorsorge aufgewertet. Das frühest mögliche Entnahmealter wird schrittweise von 55 auf 60 Jahre erhöht. Bei DurchschnittsverdienerInnen beträgt die Ersatzquote der betrieblichen Altersvorsorge und der öffentlichen Altersrente zusammen etwa 70 Prozent nach 30 Jahren Beitragszahlung. Theoretisch. In der Praxis führten schlechte Kursentwicklungen in den letzten Jahren zu negativen Renditen. Weitere Verluste von Ersparnissen wurden durch die hohen Verwaltungsgebühren der Betriebsrentenfonds verursacht.

Flying Doctors

Nach einer jüngsten Umfrage unterstützen dennoch bloß 55 Prozent der AustralierInnen die staatliche Verantwortung für die Altersvorsorge. Anders verhält es sich im Gesundheitsbereich. Hier unterstützen 80 Prozent der Befragten das öffentliche Gesundheitssystem, das erst sehr spät, nämlich 1975, eingeführt worden ist. Im Gegensatz zu Österreich, wo beachtliche 2,4 Prozent der Bevölkerung über 15 Jahren nicht versichert sind, erfasst das australische System alle EinwohnerInnen. Es ist primär steuerfinanziert 2). Besonders stolz sind die AustralierInnen auf ihre »fliegenden Ärzte« (»Flying doctors«), die mit kleinen Flugzeugen auch die abgelegensten Wüstenregionen des Landes ansteuern. Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte sind im ganzen Land gratis, allerdings gibt es recht hohe Selbstbehalte bei Medikamenten. Derzeit müssen pro Verschreibung EUR 13,60 hingeblättert werden. Dieser Selbstbehalt ist gedeckelt. Wenn die jährlichen Ausgaben eines Haushaltes ca. EUR 420,- übersteigen kosten alle zusätzliche Medikamente nur noch EUR 2,17.
Ein wirklicher Minuspunkt ist jedoch die Krankengeld-Regelung. Diese Leistung wird bloß für maximal 13 Wochen lang ausbezahlt und beträgt nach einer Warteperiode von sieben Tagen für Alleinstehende ca. EUR 480,- pro Monat. Ebenfalls nicht unproblematisch ist der Ausschluss von zahnärztlichen Leistungen aller Art bzw. die recht hohen Krankentransportgebühren. Im Jahre 2005 hatten bereits mehr als 43 Prozent der AustralierInnen eine Privatversicherung abgeschlossen, vor allem um die langen Wartezeiten in den öffentlichen Spitälern zu umgehen. Die Howard-Regierung fördert diese privaten Gesundheitsanbieter. Beispielsweise sind Privatversicherungen steuerlich absetzbar.

Wahlkampf ohne Sozialpolitik

Die Sozialpolitik spielt trotz aller Probleme insgesamt keine große Rolle im australischen Wahlkampf. Auf die Frage ob er sich von einem etwaigen Regierungswechsel wesentliche Änderungen im Sozialbereich erwarte, meint folglich auch Arnie Olbrich: »Sozial- und wirtschaftspolitisch sind die Weichen bereits gestellt. Weder im Bereich der Arbeitslosenunterstützung noch bei der Gesundheit oder den Pensionen wird sich etwas ändern. Allerdings würde (Anm. Labor-Oppositionsführer) Kevin Rudd die drakonischen neuen Arbeitsplatzübereinkommen zurücknehmen.« Auch in Unternehmen, in denen Kollektivverträge in Kraft sind, dürfen ArbeitgeberInnen im Rahmen dieser Übereinkommen neuen Beschäftigten individuelle Verträge anbieten. In diesen Verträgen kann zum Beispiel festgelegt werden, dass Überstunden, Krankenstands- oder Urlaubstage gegen höhere Löhne eingetauscht werden können. Wer keinen individuellen Vertrag unterzeichnen möchte, dem kann der Arbeitsplatz verweigert werden.

3800 EUR Strafe für Streiks

Zwar bietet der Australische Gewerkschaftsdachverband ACTU für ArbeitnehmerInnen, die vor der Vertragsunterzeichnung stehen, intensive Beratungsleistungen an, doch allzu oft werden diese von der Arbeitgeberseite über den Tisch gezogen. Arnie Olbrich wirkt nachdenklich und zieht an seiner Zigarette: »Wie soll denn irgendein junger Arbeiter, mit dem ein solcher Vertrag abgeschlossen werden soll, das nötige Know-how und die nötige Macht haben, einen guten Vertrag mit seinem Arbeitgeber abzuschließen?«. Weitere »Reformen« der Howard-Regierung waren die Abschaffung jeglichen Kündigungsschutzes für Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten sowie die Einführung hoher Strafen bei Streiks, die die Regierung nicht anerkennt. Auch einzelne ArbeitnehmerInnen, die sich an Streikaktivitäten beteiligen, müssen mit Strafen bis zu EUR 3800,- rechnen!

1600 Soldaten im Nahen Osten

Neben den dringend nötigen Änderungen bei den Arbeitsbeziehungen erwartet sich Arnie Olbrich auch einen neuen Kurs in der Außen- und Migrationspolitik: »Kevin Rudd ist eigentlich auch ein konservativer Typ. Aber er wird zumindest in diesen Bereichen eine etwas humanere Politik betreiben als John Howard.« Olbrich lacht hämisch: »Howard wird ja nicht zu unrecht als George Bushs Hilfssheriff im Südpazifik bezeichnet!« John Howard war tatsächlich von Anfang an ein treuer Verbündeter der USA. Er schickte nicht nur Truppen nach Afghanistan, sondern beteiligte sich auch 2003 bei der Invasion des Iraks. Immer noch versehen an die 1600 australische Soldaten ihren Dienst im Nahen Osten. »Die Labor Party würde unsere Truppen aus dem Irak abziehen«, ergänzt Olbrich.

Aboriginals im Elend

Auch Howards Migrationspolitik ist umstritten. Flüchtlinge, die mit dem Boot nach Australien gelangen wollen, haben de facto keine Chance mehr auf Asyl. Vielmehr werden sie in Anhaltelager auf der Pazifikinsel Nauru und in Papua Neuguinea gesteckt. Die australische Regierung überweist den beiden Staaten riesige Geldsummen für die Aufrechterhaltung der Flüchtlingslager. Ein weiteres Lager auf den Christmas Inseln ist gerade in Bau.
Im Gegensatz zu einer Kursänderung in den Bereichen Migrations- und Außenpolitik wird nicht erwartet, dass sich bei einem Regierungswechsel für die sozial Schwächsten der Gesellschaft, nämlich die australischen UreinwohnerInnen, viel zum Besseren wendet. Die Lebenserwartung der Aboriginals liegt immer noch fast 20 Jahre unter der der Weißen. Das Bildungsniveau ist gering, die Arbeitslosenraten dagegen sehr hoch. Ganze Aboriginal-Kommunen befinden sich in einem Teufelskreislauf aus Armut, Alkoholismus und Gewalt. In vielen Kommunen gibt es kein fließend Wasser, keine Toiletten und keine Gesundheitsversorgung. Einziger Hoffnungsschimmer: Erfolgloser als die jetzige Regierung könnte in diesem Bereich auch eine etwaige Labor-Regierung nicht mehr agieren.
Arnie Olbrich nimmt einen weiteren Zug von seiner Zigarette. »Das letzte Jahrzehnt war sehr dynamisch. Ich hoffe wirklich, dass es bald einen Wechsel gibt. Wenn ich im Ausland unterwegs bin, sage ich mittlerweile schon, dass ich aus Neuseeland oder Deutschland bin, nicht aus Australien.«  

1)
In Australien wird alle drei Jahre gewählt. Das Repräsentantenhaus, die untere Kammer des Parlamentes, wird jeweils komplett gewählt, während der Senat nur zur Hälfte erneuert wird. Wie in den USA müssen Gesetzesvorschläge in beiden Kammern beschlossen werden.
2)
»Primär steuerfinanziert« bedeutet, dass der Großteil der öffentlichen Aufwendungen für Gesundheit aus dem allgemeinen Steueraufkommen getragen wird. Zusätzlich gibt es aber ArbeitnehmerInnenbeiträge von ein Prozent bzw. 2,5 Prozent für besser Verdienende.


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Martin Bolkovac http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1192029238643 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1192029238591 MitarbeiterInnenbeteiligung - Möglichkeiten sind begrenzt Modelle der MitarbeiterInnenbeteiligung erleben in Österreich eine wellenförmige Entwicklung mit steigender Tendenz und rücken durch die aktuelle Diskussion nun wieder ins Zentrum des politischen Interesses.
Erklärtes Ziel der ÖVP ist es, die Quote der Beschäftigten mit Beteiligung am Unternehmen bis 2010 von sechs auf zwölf Prozent zu erhöhen. Bislang werden Beteiligungsmodelle vorwiegend bei größeren (oft börsennotierten) Aktiengesellschaften angeboten, da hier sowohl das Gesellschaftsrecht als auch das Steuerrecht relativ klare und transparente Regelungen vorsehen. Beteiligungsmodelle bei Klein- und Mittelbetrieben hingegen sind in der Praxis kompliziert.

Als Rechtsgrundlagen für die Einführung von Beteiligungsmodellen kommen der Arbeitsvertrag, der Kollektivvertrag (§ 2 Abs 2 Z 2 ArbVG - »Inhaltsnormen«) und die Betriebsvereinbarung in Betracht. § 97 Abs 1 Z 16 ArbVG gibt BetriebsinhaberIn und Betriebsrat aber nur die Möglichkeit, im Rahmen einer freiwilligen Betriebsvereinbarung »Systeme der Gewinnbeteiligung« festzulegen. In einer Betriebsvereinbarung ist daher eine Bezugnahme auf andere betriebswirtschaftliche Kennzahlen (z. B. Umsatz, Zahl von Geschäftsabwicklungen) oder eine Regelung über sonstige Beteiligungen am Unternehmen nicht möglich. Weiters ist festzuhalten, dass den Unternehmen durch derartige Modelle immer zusätzliche Kosten entstehen.
Will man daher die Zahl jener ArbeitnehmerInnen, die von Beteiligungsmodellen profitieren, erhöhen, so kann dies langfristig wohl nur zulasten der »regulären« kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen gehen, womit der Gewinn der ArbeitgeberInnen zu einem immer wichtigeren, aber unsicheren Faktor des zu erwartenden Lohns für die ArbeitnehmerInnen werden würde.

Sozialversicherungspflichtig

Grundsätzlich stehen als Beteiligungsmodelle zwei Varianten zur Verfügung: Die Beschäftigten werden entweder am Erfolg (Gewinn oder ähnliche Kennzahl) oder am Kapital, also an der Substanz des Unternehmens, beteiligt.
Bei der Erfolgsbeteiligung erhalten die Beschäftigten neben ihrem fixen Entgelt zusätzliche Einkommenselemente, die von der Erreichung gewisser Unternehmenskennzahlen abhängig sind. Erfolgsabhängige Prämien müssen daher als sonstige Bezüge gemäß § 67 EStG versteuert werden. Ebenso sind sie unter dem weiten Entgeltbegriff des § 49 ASVG zu subsumieren und damit sozialversicherungspflichtig. Gleichzeitig erhöhen sie arbeits- und sozialrechtliche Bemessungsgrundlagen (etwa die der Abfertigung, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder des Arbeitslosengeldes).

Die häufigste Form der Erfolgsbeteiligung ist die Gewinnbeteiligung. Diese wirft allerdings Probleme auf: Einerseits gibt es rechtlich keinen einheitlichen Gewinnbegriff und andererseits erzielen bei Weitem nicht alle ArbeitgeberInnen Gewinn bzw. sind ganze Branchen (und freilich auch die öffentliche Verwaltung) überhaupt nicht auf Gewinn ausgerichtet. Außerdem ist es für ArbeitnehmerInnen oft schwierig, Zugang zu den Unternehmenskennzahlen zu erhalten, überhaupt haben UnternehmerInnen bei der Gestaltung des Gewinns einen nicht unerheblichen Spielraum. Es wird außerdem angenommen, dass etwa die Hälfte aller Erwerbstätigen mangels Vorhandensein von Unternehmensgewinnen niemals an solchen partizipieren könnten.

Kapitalbeteiligungen basieren auf einer Kapitaleinlage; die Beschäftigten sind also direkt oder indirekt am Unternehmen beteiligt. Relativ einfach ist die Situation bei Aktiengesellschaften: Hier können (vergünstigte) Aktien an MitarbeiterInnen ausgegeben werden. Kommt es zu einer unentgeltlichen oder verbilligten Abgabe von Kapitalanteilen (»zwei für drei«), so sind diese Vorteile gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit b EStG bis zu einem gewissen Freibetrag steuerfrei. Seit dem Inkrafttreten des Kapitalmarktoffensive-Gesetzes ist jeder derartige Vorteil weiters von der sozialrechtlichen Beitragspflicht ausgenommen. Dividenden aus Aktien wiederum unterliegen gemäß § 93 EStG der Kapitalertragsteuer, sind damit aber endbesteuert. Arbeitsrechtlich werden Zuwendungen aus Kapitalbeteiligungen - im Gegensatz zu »normalen« Entgelterhöhungen - weder in die Beendigungsansprüche (etwa Abfertigung, Kündigungsentschädigung) noch in die Bemessungsgrundlage für Entgeltfortzahlungsansprüche einbezogen (§ 2a -AVRAG).

Schwieriger ist die Situation bei einer GmbH, da gemäß § 76 Abs 2 GmbHG jede Übertragung von Geschäftsanteilen eines Notariatsaktes bedarf. Aufgrund der Vielzahl der notwendigen Transaktionen ist eine unmittelbare Beteiligung der ArbeitnehmerInnen an einer GmbH unpraktikabel, auch wenn man bedenkt, dass die Durchschnittsdauer von Arbeitsverhältnissen zum/r selben ArbeitgeberIn stetig im Sinken begriffen ist. Für Personengesellschaften ist eine stille Gesellschaft die einzige sinnvolle Form der Kapitalbeteiligung, da ArbeitnehmerInnen bei direkter Beteiligung in der Regel ihre Stellung als ArbeitnehmerInnen und damit den Schutz des Arbeitsrechts verlieren würden. Geht man davon aus, dass es in Österreich »nur« etwa 2000 Aktiengesellschaften gibt, zeigt sich, dass unkomplizierte Kapitalbeteiligungsmodelle nur für wenige ArbeitgeberInnen in Betracht kommen.

Bei einer Forcierung von Erfolgs- und Kapitalbeteiligungsmodellen müssten darüber hinaus die Mitspracherechte der ArbeitnehmervertreterInnen massiv ausgeweitet werden, schließlich würden die Beschäftigten doch teilweise zu »UnternehmerInnen«. Wenn ein Teil der Löhne der ArbeitnehmerInnen direkt vom wirtschaftlichen Schicksal der ArbeitgeberInnen abhängt, muss ihnen daher auch das entsprechende Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden, um diese Größe maßgeblich beeinflussen zu können. Einen Beitrag dazu kann sicher die eigene Arbeitsleistung darstellen, größere Bedeutung kommt aber etwa der Preis-, Produkt- und Distributionspolitik zu. Also Bereiche, die Unternehmer wohl zu ihren ureigensten zählen. Es darf daher zumindest bezweifelt werden, dass die ArbeitgeberInnen hier zur Einräumung notwendiger Mitspracherechte bereit sind.

ArbeitnehmerInnen tragen Risiko

Kritisch zu betrachten ist in diesem Zusammenhang auch das Risiko, das ArbeitnehmerInnen in Verlustzeiten bzw. bei sinkenden Börsenkursen eingehen. In diesem Fall würde zu der Gefahr des Verlustes des Arbeitsplatzes auch das Risiko hinzutreten, dass unselbstständige Beschäftige (wesentlich) niedrigere Löhne als in vergangenen Perioden ausgezahlt bekommen bzw. Unternehmensanteile beträchtlich an Wert verlieren. Hinzu kommt, dass die Frage, ob ArbeitnehmerInnen auch an Verlusten »beteiligt« werden sollten, nicht geklärt ist.
Dieser Gedanke erscheint zwar zunächst abwegig, (zumindest zeitweilige) Einbußen sind bei einer Kapitalbeteiligung in Form eines sinkenden Aktienkurses des Unternehmens aber keinesfalls ausgeschlossen. Eine wesentliche Beteiligung der MitarbeiterInnen an der Entwicklung des Unternehmenserfolges würde daher wohl auch dem Gebot einer möglichst breiten Risikostreuung widersprechen.
In diesem Zusammenhang sei nur auf Fälle wie Enron oder Worldcom verwiesen, wo ArbeitnehmerInnen nach der Insolvenz der Unternehmen nicht nur ihren Arbeitsplatz verloren haben, sondern auch einen, teilweise beträchtlichen, Teil ihres Vermögens, weil sie etwa zu Zwecken der Pensionsvorsorge Kapitalanteile an den Unternehmen (die nach der Insolvenz faktisch wertlos waren) besaßen. Bei beiden Beteiligungsformen ist der sogenannte arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.
Das bedeutet, dass ein/e ArbeitgeberIn nicht willkürlich bestimmte ArbeitnehmerInnen von derartigen Modellen ausnehmen oder sie diesbezüglich schlechter stellen darf.

Gleichheitsgrundsatz beachten

Selbstverständlich darf es durch das Einräumen einer MitarbeiterInnenbeteilung auch keinesfalls zu einer Entlohnung unter dem Kollektivvertrag kommen. In diesem Fall würde der Mindestlohn zustehen, und ArbeitnehmerInnen könnten darüber hinaus ihre Ansprüche aus der MitarbeiterInnenbeteiligung gerichtlich geltend machen.
Abgesehen von praktischen und rechtlichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung von MitarbeiterInnenbeteiligungsmodellen ist es fraglich, ob deren Forcierung aus volkswirtschaftlicher Sicht überhaupt wünschenswert ist: Während in Zeiten der Hochkonjunktur die Ausschüttung hoher Gewinnbeteiligungen für breite Bevölkerungsschichten zusätzlich stimulierend für die Wirtschaft wirkt (und so unter Umständen die Inflation »anheizt«), käme es in Phasen konjunktureller Schwächen zu Lohneinbußen der Beschäftigten, die ein ohnehin geringes Wachstum noch zusätzlich dämpfen würden.

Keine antizyklischen Anreize

Nicht zu verachten dürfte in diesem Zusammenhang auch der negative psychologische Effekt der zunehmenden Verunsicherung der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen sein, den das auf die Binnennachfrage haben dürfte. Abschließend betrachtet ist wohl davon auszugehen, dass die von Beteiligungsmodellen profitierenden ArbeitnehmerInnen auch in Zukunft eine Minderheit darstellen werden.

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http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1192029238564 Christoph Herzeg und Stefan Greimel http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1192029237433 Flexicurity - ein politisches Konzept erobert Europa Vorweg: Es gibt nicht das Konzept von Flexicurity im Sinne einer Einheitslösung für alle Arbeitsmärkte. Vielmehr wird ein Gleichgewicht von Sicherheit und Flexibilität von den jeweiligen Voraussetzungen der (nationalen) Arbeitsmärkte, den wirtschaftlichen Strukturen sowie nicht zuletzt der Stärke des sozialen Dialogs in einem Mitgliedsstaat abhängen. Dennoch versucht die Kommission in ihrer Mitteilung1 auch inhaltliche Vorgaben herauszuarbeiten, die bei der Gestaltung der nationalen Politik zukünftig berücksichtigt werden sollen. Und genau hier liegen auch aus Sicht der ArbeitnehmerInnen Herausforderungen und Gefahren des Konzepts: Denn in welcher Weise soll »Flexicurity« nun verstanden werden - als umfassende Strategie, die den Aspekt sozialer Sicherheit gleichberechtigt beinhaltet, oder doch nur als ein weiteres neoliberales Deregulierungsinstrument?

Die politische Debatte wurde maßgebend von den Reformen in Dänemark und den Niederlanden in den 1990er Jahren stimuliert. In den Niederlanden bedeutete Flexicurity vor allem die Förderung atypischer und flexibler Beschäftigungsformen. Gleichzeitig wurden diese flexiblen Arbeitsformen jedoch konventionellen Arbeitsverhältnissen rechtlich weitgehend gleichgestellt, sowohl hinsichtlich der Arbeitsbedingungen als auch der sozialen Sicherungssysteme. Tatsächlich führten die Reformen in den Niederlanden seit Mitte der 1990er Jahre zu einem deutlichen Rückgang der Arbeitslosigkeit und zu einer Steigerung der Beschäftigungsquoten (siehe Grafik: »Beschäftigungsquote insgesamt«). Dennoch relativieren sich die angeblichen Erfolge der Flexibilisierung bei genauerem Hinsehen ganz erheblich: Sie basieren in den Niederlanden hauptsächlich auf einer Ausweitung der Teilzeitbeschäftigung, die gegenwärtig fast 50 Prozent der gesamten Arbeitsverhältnisse ausmacht. Rechnet man die Beschäftigungsquoten in Vollzeitäquivalente um, sind die Ergebnisse verblüffend gegensätzlich: Dann liegen die Beschäftigungsquoten der Niederlande gleichauf mit jenen Deutschlands.2

Das heißt: Das angebliche Flexicurity-Wunderland hat insgesamt keine bessere Beschäftigungsperformance als der angeblich verkrustete und unflexible deutsche Arbeitsmarkt! Bei einer Umrechnung in Vollzeitstellen werden die niederländischen Beschäftigungsquoten von Ländern wie Spanien, Frankreich oder Griechenland sogar noch übertroffen.

In Dänemark basiert der Flexicurity-Ansatz eher auf flexiblen Standardarbeitsverhältnissen mit geringem Kündigungsschutz, hohen Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit sowie einer aktiven Arbeitsmarktpolitik im Sinne eines »Förderns und Forderns«. So genießen dänische ArbeitnehmerInnen eine hohe Einkommenssicherheit im Falle eines -Arbeitsplatzverlustes (bis zu 90 Prozent Nettoersatzrate, die allerdings betragsmäßig begrenzt ist). Intensive Weiterbildungsmaßnahmen einerseits, und strikte Vorgaben für Arbeitslose zur raschen Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt andererseits sind ebenfalls charakteristisch für das dänische Modell. Dennoch werden die dänischen Reformen von ArbeitgeberInnenverbänden häufig verkürzt dargestellt: Es handelt sich eben nicht um ein schlichtes Deregulierungsprogramm.

Neben hohen Sozialleistungen basieren sie auf einer starken Stellung der Kollektivvertragspartner, die traditionell einen Großteil der sozialpolitischen Regelungen über Tarifverträge gestalten. Mit anderen Worten: Das häufige Fehlen gesetzlicher Mindeststandards in Dänemark bedeutet nicht, dass diese gar nicht existieren. Schließlich darf nicht verschwiegen werden, dass die Besteuerung in Dänemark relativ hoch ist, sodass auch die Einkommensunterschiede (nach Steuern) vergleichsweise gering ausfallen, wie auch die Differenz zwischen Löhnen und Arbeitslosengeld. Die gerühmte dänische Beschäftigungssicherheit, also das relativ einfache und rasche Finden eines neuen Arbeitsplatzes, ist ebenfalls kein reines Ergebnis der Flexicurity-Politik, sondern wird maßgeblich von wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen beeinflusst. Am Rande sei bemerkt, dass Dänemark als Musterbeispiel für funktionierende Flexicurity mit über 50 Prozent eine der höchsten Staatsquoten in der EU aufweist. Diese Aspekte müssen bei einer fairen Gesamtbeurteilung verschiedener nationaler Systeme stets mitberücksichtigt werden, andernfalls droht eine Verkürzung der Sichtweise auf reine Deregulierungsmaßnahmen wie den Abbau des Kündigungsschutzes zulasten der Beschäftigten.

Flexicurity als Kernelement

Vor allem unter der österreichischen Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2006 wurde die Debatte um Flexicurity intensiviert. Die Arbeits- und SozialministerInnen der EU berieten im Jänner 2006 dieses Thema ausführlich bei ihrem informellen Rat in Villach. Schon damals wurde Einvernehmen über die Grundthese hergestellt, dass eine entsprechende soziale Sicherung eine wesentliche Grundvoraussetzung für Flexibilität auf den Arbeitsmärkten darstellt. Minister Martin Bartenstein ließ bereits vor über zwei Jahren im Vorfeld des österreichischen EU-Ratsvorsitzes verlauten, er wolle Flexicurity zu einer EU-Priorität machen.3 Angesichts der Erfahrungen mit der Sozialpolitik der damaligen Bundesregierung musste diese Ankündigung von den ArbeitnehmerInnen eher als Drohung aufgefasst werden.

Nach einer Reihe von Veranstaltungen, Debatten und dem Bericht einer Expertengruppe brachte die Kommission nun die Mitteilung zu Flexicurity heraus. Sie analysiert zunächst die Veränderungen durch Globalisierung und Wandel für die europäischen BürgerInnen. Ähnlich wie im Grünbuch Arbeitsrecht im November 2006 wird die zunehmende »Segmentierung« der Arbeitsmärkte in vielen Ländern beklagt, in denen sowohl »verhältnismäßig geschützte« als auch ungeschützte Beschäftigte koexistieren (sogenannte »Insider« und Outsider«). Gemeint ist damit die Zunahme der atypischen Beschäftigungsformen und damit zusammenhängend der rasante Anstieg prekärer Arbeitsverhältnisse in vielen Mitgliedsstaaten. Hingegen wird es immer schwieriger, einen unbefristeten regulären »Standardarbeitsvertrag« zu erhalten. Erklärtes Ziel der Kommission ist der Abbau »segmentierter Arbeitsmärkte und unsicherer Arbeitsplätze« - doch die von der Kommission vorgeschlagenen Wege sind durchaus nicht unproblematisch.

In der Mitteilung wird die Wichtigkeit erfolgreicher »Übergänge« in allen Lebensabschnitten betont - von der Schule ins Arbeitsleben, von einem Arbeitsplatz zum nächsten oder von der Arbeitslosigkeit in Beschäftigung. Die Kommission geht von der These aus, dass durch Flexicurity ein hohes Maß an Beschäftigungssicherheit für die ArbeitnehmerInnen in der EU gewährleistet werden kann: Statt eines sicheren Arbeitsplatzes wird der problemlose Wechsel von einem Beschäftigungsverhältnis in das nächste propagiert. Umgekehrt wird deutliche Kritik an angeblich zu »strengen Beschäftigungsschutzvorschriften« geübt: Gemeint ist damit der Kündigungsschutz, wie er in einer Vielzahl der EU-Mitgliedsstaaten besteht. Dieser Kündigungsschutz erschwert nach Ansicht der Kommission insbesondere für Arbeitslose den Eintritt in den Arbeitsmarkt, da Unternehmen aus Angst vor hohen Kosten einer möglichen Kündigung vor einer Neueinstellung zurückschreckten. Dieses Argument der Kommission ist weder neu noch wirklich richtig: Tatsächlich haben viele Länder die Probezeiten für ArbeitnehmerInnen verlängert, großzügige Möglichkeiten für befristete Arbeitsverhältnisse geschaffen oder den Schwellenwert der Beschäftigten erhöht, ab dem der Kündigungsschutz überhaupt greift.4 Dazu kommt z. B. in Österreich eine Wartefrist von sechs Monaten, bevor der allgemeine Kündigungsschutz überhaupt Anwendung findet.

Streitpunkt Kündigungsschutz

Die Kommission muss selbst einräumen, dass der Kündigungsschutz insgesamt nur eine begrenzte Auswirkung auf die Gesamtarbeitslosigkeit hat. Schließlich hatte die OECD in einer viel beachteten Studie bereits 1999 festgestellt, dass es keinen Zusammenhang zwischen einer starken Regulierung der Arbeitsmärkte und der Höhe der Arbeitslosigkeit gibt. Dennoch fordert die Kommission nachdrücklich die Einschränkung des Kündigungsschutzes! Sie argumentiert, dass benachteiligte Gruppen am Arbeitsmarkt - wie Frauen, jüngere Menschen, Langzeitarbeitslose oder ältere ArbeitnehmerInnen - bei schwächerem Kündigungsschutz bessere Chancen auf eine Anstellung haben. Das heißt aber: Die Kommission fordert einen Abbau des Kündigungsschutzes, also eine Absenkung des sozialen Schutzniveaus für alle ArbeitnehmerInnen, obwohl sie zugibt, dass damit insgesamt keine nennenswerte Verringerung der Gesamtarbeitslosigkeit erreicht werden kann. Diese Position kann aus gewerkschaftlicher Sicht nur als starr und ideologisch bezeichnet werden. Die Probleme am Arbeitsmarkt sind mit einer derartigen Strategie sicher nicht zu lösen. Schon im Vorfeld gab es heftige Auseinandersetzungen zwischen der Kommission und einigen Mitgliedsstaaten über die Relevanz des Kündigungsschutzes. Als ein Entgegenkommen an ihre Kritiker nahm die Kommission deshalb auch einen Satz über die positiven Auswirkungen stabiler Beschäftigungsverhältnisse auf: Sie fördern die Loyalität und die Produktivität der Beschäftigten und regen Unternehmen stärker dazu an, in Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen zu investieren.

Vier Flexicurity-Komponenten

Allerdings umfasst das Flexicurity-Konzept der Kommission deutlich mehr Aspekte als den Kündigungsschutz. In der Mitteilung werden vier Bestandteile genannt:

• Flexible vertragliche Vereinbarungen durch Gesetze,
  Kollektivverträge und die Arbeitsorganisation.
• Umfassende Strategien des lebenslangen Lernens, um die
  Anpassungsfähigkeit der ArbeitnehmerInnen zu gewährleisten.
• Aktive und wirksame Arbeitsmarktpolitik, um Arbeitslosigkeit zu
  verkürzen und Übergänge in neue Arbeitsverhältnisse zu erleichtern.
• Moderne Systeme der sozialen Sicherheit, die eine »angemessene
  Einkommenssicherung« bieten, Beschäftigung fördern und Mobilität
  erleichtern.

Ein wichtiges Element fehlt in dieser Aufzählung: der soziale Dialog. Zwar wird eingeräumt, dass sich integrierte Flexicurity-Strategien häufig in Ländern mit ausgeprägter Sozialpartnerschaft finden (siehe Dänemark), dennoch ist sie für die Kommission kein Kernbestandteil von Flexicurity. Hier setzt ein weiterer Kritikpunkt der Gewerkschaften an: Starke Sozialpartner und deren Einbeziehung in Entscheidungsprozesse sind Voraussetzung für ausgewogene und innovative Lösungen zur Förderung von Flexibilität und Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt. Es ist kein Zufall, dass die Regelung der »Abfertigung neu«, die maßgeblich von den österreichischen Sozialpartnern ausgearbeitet wurde, in der Mitteilung als ein gelungenes Beispiel für Flexicurity gelobt wird. Ähnliches gilt für die kürzlich erfolgte Einigung zwischen ÖGB und WKÖ im Arbeitszeitbereich. Diese Beispiele zeigen: Die Kommission muss in die Verantwortung genommen werden, um auch in jenen Ländern einen starken sozialen Dialog zu fördern, in denen sozialpartnerschaftliche Strukturen (noch) unterentwickelt sind.

Das wirklich Neue an der vorliegenden Mitteilung ist die Herausarbeitung von Prinzipien, die die Kommission zur Richtschnur für die Politik aller EU-Mitgliedsstaaten machen möchte. Neben dem Abbau der Segmentierung des Arbeitsmarktes in In- und Outsider gehört dazu auch die Förderung sowohl der internen Flexibilität (innerhalb des Unternehmens) als auch der externen Flexibilität (bei einem Wechsel zwischen zwei Unternehmen). Erfreulicherweise wird die Gleichstellung der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt sowie die bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu einem expliziten Ziel von Flexicurity gemacht.

Gemeinsame Grundsätze

Doch wie sollen diese Grundsätze eines neuen Gleichgewichts von Flexibilität und Sicherheit in der Praxis in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden? Die Kommission schlägt vier sogenannte »Optionen« vor, in denen »typische« Maßnahmenbündel für eine Flexicurity-Politik genannt werden, und die von den Mitgliedsstaaten ausgewählt werden können. So wird zur Bekämpfung der Segmentierung der Arbeitsmärkte ein »sowohl als auch« angeregt: Einerseits die Verbesserung der Situation atypisch Beschäftigter, wie z.B. befristet Beschäftigter, LeiharbeitnehmerInnen, Arbeit auf Abruf etc. Andererseits wird die »Neugestaltung« (!) unbefristeter Arbeitsverträge empfohlen, um deren Attraktivität auch für die Unternehmen zu erhöhen. In der Mitteilung wird konkret von einem »Grundniveau« des Arbeitsschutzes gesprochen, das sich mit zunehmender Dauer des Beschäftigungsverhältnisses verstärkt, bis schließlich irgendwann ein »vollständiger« Schutz erreicht wird. Mit anderen Worten: Die Kommission fordert Verbesserungen für atypisch Beschäftigte, aber gleichzeitig ein Absenken des Schutzniveaus für Standardarbeitsverhältnisse. Im Übrigen soll bei Kündigungen aus betriebsbedingten Gründen »übertriebener Verwaltungsaufwand« für die Unternehmen in Zukunft vermieden werden …

Optionen als Richtschnur

Weiters werden lebenslanges Lernen, aktive Arbeitsmarktpolitik, moderne Sozialversicherungssysteme, die auch den Interessen der »Atypischen« besser gerecht werden, als Elemente dieser Option genannt. Ein weiteres vorgeschlagenes Muster für Flexicurity ist die Förderung von Arbeitsmobilität, sowohl innerhalb des Unternehmens als auch im Falle des Arbeitsplatzverlustes infolge von Umstrukturierungen. Dies betrifft insbesondere (vertragliche) vorbeugende Konzepte zu Aus- und Weiterbildung und die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit durch bessere und frühzeitige Interventionen aller Betroffenen wie ArbeitgeberInnen und -nehmerInnen, Sozialpartner, Arbeitsmarktservice, Zeitarbeitsfirmen). In der dritten Option werden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualifizierung der Beschäftigten genannt und wiederum die Bekämpfung der Segmentierung der Arbeitsmärkte durch aktive Arbeitsmarktpolitik, bessere Weiterbildung, aber auch »Arbeitsverträge light« empfohlen. Weniger Qualifizierten würde somit ein Einstieg in ein (später) stabiles Arbeitsverhältnis ermöglicht, so die Hoffnung der Kommission. Die vierte und letzte Option betrifft Strategien für eine bessere (Re-)Integration von Sozialleistungsempfängern und illegal Beschäftigten in den regulären Arbeitsmarkt.

Konkrete Auswirkungen

Schon bis Jahresende soll der Europäische Rat gemeinsame Flexicurity-Grundsätze beschließen, die dann in die sogenannten integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung einfließen sollen. Mit diesen Leitlinien werden den Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen im Bereich ihrer Beschäftigungspolitik »empfohlen«, die durch die jeweiligen nationalen Reformprogramme umgesetzt werden sollen. Die Kommission kündigt an, die jeweiligen nationalen Flexicurity-Strategien zu bewerten und darüber zu berichten. Mit anderen Worten: Trotz formell fehlender Kompetenzen der EU wird Flexicurity zu einem Kernbestandteil der EU-Politik und die nationale Beschäftigungspolitik immer stärker beeinflussen. Auch die europäischen Sozialpartner werden aufgefordert, den Dialog über die künftigen gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze aufzunehmen.

Kein beschränkter Ansatz

Die Gewerkschaften müssen nun sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene darauf drängen, das Konzept möglichst ausgewogen und arbeitnehmerInnenfreundlich zu gestalten. Vor dem Europäischen Rat und der folgenden Drei-Jahres-Periode für die integrierten Leitlinien muss die Zeit genutzt werden, für ein unideologisches Flexicurity-Konzept zu werben, das ArbeitnehmerInnenrechte nicht vernachlässigt. Das heißt insbesondere, dass es keinen beschränkten Flexicurity-Ansatz geben darf, der einseitig auf Deregulierung und Abbau des Beschäftigungsschutzes gerichtet ist. Vielmehr muss die zunehmende Spaltung in reguläre und atypische Arbeitsverhältnisse, die in der Mitteilung zum Teil durchaus treffend beschrieben wird, durch eine weitgehende rechtliche Gleichstellung aktiv bekämpft werden. Aus gewerkschaftlicher Sicht muss der Schwerpunkt auf die Verstärkung aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen, die ständige Aus- und Weiterbildung von ArbeitnehmerInnen sowie eine faire Beteiligung der Unternehmen an den Kosten dieser Flexicurity-Maßnahmen gelegt werden. Die von der Kommission versprochene, bessere soziale Sicherheit für alle wird es jedoch nicht geben, wenn verschiedene Gruppen von Beschäftigten gegeneinander ausgespielt und bestehende Schutzniveaus abgesenkt werden sollen. Die bereits in vielen Mitgliedsstaaten vorgenommenen Flexibilisierungsmaßnahmen auf den Arbeitsmärkten werden in der Mitteilung weitgehend ignoriert. Stattdessen wird der Kündigungsschutz völlig irrational zu dem Haupthindernis dynamischer Arbeitsmärkte erklärt.

EGB übt Kritik

Aus gewerkschaftlicher Sicht ist davor zu warnen, angeblich »überholte« Kündigungsschutzregelungen einfach abzuschaffen. Zum einen ist der Kündigungsschutz in Österreich ohnehin eher schwach ausgeprägt, wie die Kommission selbst einräumt. Zum anderen würde damit eine grundlegende Änderung unserer Arbeitswelt herbeigeführt werden, die derzeit von Mitbestimmung und der ständigen Suche nach Kompromisslösungen im betrieblichen Alltag beherrscht wird. Ein Übergang in eine hire-and-fire-Mentalität würde das selbstbewusste Auftreten von ArbeitnehmerInnen und die Einforderung ihrer Rechte deutlich schwächen. Moderner Kündigungsschutz ignoriert zwar nicht betriebliche Notwendigkeiten, muss aber die Willkür von Unternehmen in der für ArbeitnehmerInnen existenziellen Frage des Arbeitsplatzverlustes unterbinden. In diesem Sinne besteht in Österreich beim Kündigungsschutz sicher kein Bedarf nach weiteren »Flexibilisierungen«. Auch der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) setzt sich in einer ersten Stellungnahme für eine andere Prioritätensetzung ein. So könne die von der Kommission in Aussicht gestellte »Beschäftigungssicherheit« nicht allein durch Flexicurity erreicht werden. Eine beschäftigungswirksame Wirtschaftspolitik ist dafür ebenso notwendig wie ein makroökonomischer Ansatz auf europäischer Ebene. Die endgültige EGB-Position wird Anfang Oktober festgelegt werden, aber, so der EGB, »dies wird nicht das Ende, sondern erst der Anfang unserer Überzeugungsarbeit gegenüber den europäischen EntscheidungsträgerInnen sein«.

1 Mitteilung der Kommission vom 4. Juli 2007: Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit, KOM(2007) 359 endgültig.
2 Vergleiche Maarten Keune/Maria Jepsen, Not balanced and hardly new: the European Commission´s quest for flexicurity, Brüssel 2007.
3 APA-Meldung vom 21. August 2005.
4 So haben in Deutschland ab dem 1.1.2004 neu eingestellte ArbeitnehmerInnen in Betrieben bis zehn MitarbeiterInnen keinen Kündigungsschutz mehr.

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Oliver Röpke (Experte für europäische Sozialpolitik im ÖGB-Europabüro in Brüssel) http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1192029237512 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1192029236746 Vollbeschäftigung was ist das? Besonders in der ersten Phase der heute von Wirtschaftskreisen als »Schuldenpolitik« schlecht geredeten Vollbeschäftigungspolitik der Ära Kreisky hielt sich die Zunahme der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum europäischen Durchschnitt in engen Grenzen. Zu Beginn der Neunzigerjahre - 1992 - betrug die Arbeitslosenrate nach der Eurostat-Definition in Österreich 3,4 Prozent, im EU-Durchschnitt hingegen fast neun Prozent. Besonders nach dem Antritt der »Wenderegierung« 2000, als die keynesianische Wirtschaftspolitik offiziell verabschiedet wurde, hat sich die Arbeitsmarktlage in Österreich dem EU-Durchschnitt immer mehr angenähert - 2005 war der Abstand der österreichischen Arbeitslosenrate mit 5,2 Prozent zum EU-Durchschnitt mit 7,9 Prozent stark zusammengeschmolzen - ein Ergebnis der angeblich »hervorragenden« Wirtschaftsentwicklung in unserem Land, die von den Wählern allerdings nicht honoriert wurde.

Wichtigstes Regierungsziel
Erfreulicherweise hat die im Jänner 2007 angetretene neue Bundesregierung die Wiedererreichung der Vollbeschäftigung zu ihrem wichtigsten Ziel erklärt, das sie möglichst noch bis zum regulären Ende der Legislaturperiode 2010 verwirklichen möchte.

Mit dem noch vor einem Jahr in dieser Stärke nicht erwarteten Konjunkturaufschwung in Europa und in Österreich ist die Beschäftigung stark gestiegen und auch die Arbeitslosenrate fühlbar zurückgegangen. Wenn die Bad Ischler Deklaration der Sozialpartner vom Oktober 2006 die Erreichung der Vollbeschäftigung bis 2016 als Ziel definierte, so erscheint sie aus heutiger Sicht - September 2007 - manchen Politikern schon zum Greifen nahe zu sein und jedenfalls innerhalb eines kürzeren Zeitraums realisierbar. Spätestens an dieser Stelle stellt sich allerdings die Frage, unter welchen Bedingungen, vor allem: bei welchem Stand der Arbeitslosenrate man legitimerweise von Vollbeschäftigung sprechen kann.

Besonders die Unternehmerseite hat es eilig mit Feststellungen, dass »der Arbeitsmarkt leer gefegt sei«, oder damit, einen »Mangel an FacharbeiterInnen« zu beklagen. Aussagen des Wirtschaftsministers und des Sozialministers lassen die Absicht erkennen, die Vollbeschäftigung bei einer Arbeitslosenrate von unter vier Prozent anzusetzen und die Erreichung des Zieles zu proklamieren, sobald bei der Arbeitslosenrate eine drei vor dem Komma steht.

Europäischer Vergleich
Als wichtigstes Argument wird der europäische Vergleich angeführt, in dem Österreich seit seinem EU-Beitritt in der Rangliste der Arbeitslosenraten immer ganz oben rangiert hat (siehe Tabelle: »Arbeitslosenraten EU-15-Länder«).
Diese Methode kann schon deswegen nicht überzeugen, da in einem Land nicht deswegen schon Vollbeschäftigung herrscht, weil seine Arbeitslosenrate deutlich unter einem Durchschnittwert liegt, der ein sehr hohes und daher unakzeptables Ausmaß an Arbeitslosigkeit anzeigt. Dazu kommt noch, dass das Vollbeschäftigungsniveau nicht in allen EU-Mitgliedsländern beim selben Wert der Arbeitslosenrate liegt, sondern aus wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gründen hier sicher Unterschiede zwischen den Ländern anzunehmen sind.

Entwicklung der Arbeitslosigkeit
Einen wichtigen Anhaltspunkt dafür, wie niedrig die Arbeitslosenrate sein kann, bzw. wie hoch sie war, als in Österreich ein Zustand der Vollbeschäftigung geherrscht hat, kann ein historischer Rückblick liefern. Dafür existiert keine Datenreihe nach den Definitionen von Eurostat, sondern nur für die in Österreich immer noch verwendete Definition der sog. »Registerarbeitslosigkeit«, also Arbeitslosigkeit in Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen nach den Meldungen beim Arbeitsmarktservice (früher Arbeitsamt).

Zuerst fällt auf, dass die Arbeitslosenrate nach der in Österreich üblichen Definitionen im Jahr 2006 mit 6,8 Prozent nicht unwesentlich höher ist als nach der Eurostat-Definition mit 4,8 Prozent (über die verschiedenen Definitionen der Arbeitslosenrate, ihre Erhebung und ihre Berechnung siehe Kasten Information). Dies hat zum Teil rein rechnerische Gründe (die Selbstständigen vergrößern in der Eurostatversion den Nenner des Bruches), zum Teil aber auch materielle: Denn in der Eurostatversion werden saisonale und andere temporäre Beschäftigungslosigkeit nicht als Arbeitslosigkeit gewertet, wenn in dieser Zeit von den arbeitslosen Personen keine aktive Arbeitssuche betrieben wird. Weiters sind z. B. Arbeitslose, die erlaubterweise einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, nicht als Arbeitslose gewertet. Es zeigt sich schon an dieser Stelle, dass die Eurostat-Arbeitslosenrate weniger »streng« zählt, also im Verhältnis zur Registerarbeitslosigkeit das Ausmaß unterschätzt (siehe Grafik: »Arbeitslosenrate Österreich und EU-15, 1980-2006«).

Österreichs Golden Age
In der Zeit, wo Vollbeschäftigung und Wirtschaftswachstum unbestritten die obersten Zielsetzungen der Wirtschaftspolitik waren, nämlich in den drei Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg, herrschte nach einer Faustregel des englischen Ökonomen Beveridge Vollbeschäftigung, sobald die Arbeitslosigkeit drei Prozent unterschreitet. Dies deshalb, weil auch bei guter Wirtschaftsentwicklung Veränderungen in der Branchenstruktur und in der Regionalstruktur nicht ganz ohne vorübergehende Arbeitslosigkeit vor sich gehen und bei Arbeitsplatzwechsel aus anderen Gründen eine geringe Sucharbeitslosigkeit in Kauf genommen werden muss. Laut einer Grafik  »Arbeitslosenrate nach AMS-Definition 1900-2006«, waren so innerhalb von mehr als hundert Jahren etwa ein Viertel davon Jahre der Vollbeschäftigung, der Großteil im Golden Age der Wirtschaftsgeschichte Österreichs von etwa 1960 bis knapp nach 1980.

Daraus kann man einerseits den Schluss ziehen, dass ein gewisses, mehr oder weniger großes Ausmaß der Unterbeschäftigung in einer Marktwirtschaft »normal« ist; andererseits aber auch, dass unter bestimmten Bedingungen ein Beschäftigungsniveau nachhaltig erreichbar ist, bei dem die Arbeitslosigkeit deutlich unter der derzeitigen liegt. Was vor 25 Jahren möglich war, sollte wirtschaftspolitisch auch heute nicht völlig außer Reichweite liegen. Auch wenn die Registerarbeitslosenrate in den nächsten Jahren unter sechs Prozent sinken sollte, hat Österreich damit noch lange nicht einen Zustand der Vollbeschäftigung erreicht.

Leichter zu realisieren wäre das Drei-Prozent-Ziel nach der Eurostat-Definition. Die Relation der beiden Arbeitslosenraten ist nicht stabil, 1986 und 1989 entsprach eine Arbeitslosenrate von jeweils 3,1 Prozent einer Registerarbeits-losenrate von ca. fünf Prozent - letzteres liegt erheblich über dem Vollbeschäftigungswert der Sechziger- und Siebzigerjahre. Drei Prozent würden gegenüber derzeit 4,3 Prozent (Prognose 2007) eine fühlbare Verbesserung der Arbeitsmarktsituation anzeigen, aber keine Vollbeschäftigung - und daher erst recht nicht 3,9 Prozent.

Aspekte der Vollbeschäftigung
Nach etwa zehn Jahren mit für österreichische Verhältnisse hoher Arbeitslosigkeit mit fühlbaren Auswirkungen für die ArbeitnehmerInnen und für die ganze Bevölkerung stellt sich die Frage, inwieweit Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur, in den Verhaltensweisen von Unternehmungen und ArbeitnehmerInnen, in den Beschäftigungsformen, in der Qualifikationsstruktur der Arbeitskräfte etc., neue Tatsachen geschaffen haben, die für die zahlenmäßige Festlegung des Vollbeschäftigungszieles relevant sind. Immer wieder wird argumentiert, dass die Unternehmungen heute die Beschäftigung viel rascher an kurzfristige Schwankungen der Auftragslage anpassen als vor 20 oder 30 Jahren, dass dafür auch Formen des Arbeitsverhältnisses zur Anwendung kommen, die früher keine Rolle gespielt haben (z. B. die Leiharbeit, die sog. »freien Dienstverträge«), dass die Gestaltung der Arbeitszeiten wesentlich flexibler geworden ist, und dass insgesamt aus diesen Änderungen im Durchschnitt ein höheres Maß an Fluktuation resultiert, und dies auch in Zeiten guter Konjunktur zu einer höheren Arbeitslosenrate führt als wir bis in die Achtzigerjahre, als zuletzt Vollbeschäftigung herrschte, gewohnt waren. Das erhöhte Ausmaß an Fluktuation kommt etwa in dem starken Anstieg der Zahl der jährlichen An- und Abmeldungen von Beschäftigungsverhältnissen oder der Zahl der von Arbeitslosigkeit betroffenen Personen im Verhältnis zum Beschäftigtenstand (2006: 802.500 oder 25,4 Prozent, im Vergleich zu 627.000 oder 21,2 Prozent 1992 - für frühere Jahre gibt es diese Zahlen gar nicht) zum Ausdruck.

Zum Teil ist diese höhere Fluktuation sicherlich eine Konsequenz der gestiegenen bzw. nun schon längere Zeit andauernden hohen Arbeitslosigkeit. Denn solange die Arbeitslosigkeit hoch ist, gehen die Unternehmungen ein verhältnismäßig geringes Risiko ein, einen zusätzlichen Arbeitskräftebedarf nicht durch Neuaufnahmen rasch decken zu können. Umgekehrt ist bei zunehmender Knappheit von Arbeitskräften das Risiko größer, dass bei steigender Auftragslage die zusätzlichen Arbeitskräfte nicht oder nur unter hohen Kosten auf dem Arbeitsmarkt zu bekommen sind - unter solchen Bedingungen werden Unternehmungen aber weniger dazu geneigt sein, bei jedem Auftragsrückgang gleich auch die Beschäftigung zu reduzieren, weil sie diese Arbeitskräfte möglicherweise bei Bedarf nicht wieder bekommen. Ein sinkendes Niveau der Arbeitslosigkeit in einem längeren Konjunkturaufschwung hat als Sekundäreffekt auch eine Reduktion der fluktuationsbedingten Arbeitslosigkeit zur Folge. Es ist daher nicht von vornherein einleuchtend, dass die Gewerkschaften sich damit begnügen sollen, ihr Vollbeschäftigungsziel bescheidener zu definieren.

Gewandelt hat sich ohne Zweifel auch das Meinungsklima. Markus Marterbauer hat in dem kürzlich in dieser Zeitschrift veröffentlichten Interview1 sehr treffend festgestellt, dass früher Arbeitskräfteknappheit (= Vollbeschäftigung) als etwas sehr Positives galt, während heute schon bei bescheidenen Rückgängen der Arbeitslosenraten in den Medien sofort laut über FacharbeiterInnenmangel und Arbeitskräfteengpässe lamentiert wird. Als Konsequenz fordern die UnternehmerInnen und ihre politischen VertreterInnen dann eine Erleichterung des Zuganges für AusländerInnen zum österreichischen Arbeitsmarkt, um diesen Mangel zu beheben. Die Wahrnehmung und Widerspiegelung der - aus ArbeitnehmerInnensicht erfreulichen - Zunahme der Arbeitskräfteknappheit spielt für die politischen Entscheidungen in dieser Frage eine bedeutende Rolle.

Wie die Erfahrungen aus der jüngsten Diskussion über FacharbeiterInnenmangel in der Metallindustrie zeigen, bringt die Bewilligung von zusätzlichen Kontingenten für die Beschäftigung von Arbeitskräften dort keine rasche Lösung, wo tatsächlich punktuell Mangel an gut qualifizierten Arbeitskräften herrscht. Nur durch vermehrte Anstrengungen bei Aus- und Weiterbildung kann hier das zusätzliche Angebot bereitgestellt werden.
Migration hat zugenommen.

Der wichtigste Grund dafür, warum heute die Vollbeschäftigung schwieriger zu erreichen ist als in den achtziger Jahren ist der Umstand, dass die Migration seit etwa zehn Jahren Dimensionen angenommen hat, die das Arbeitskräfteangebot jedes Jahr um ca. 0,5 Prozent zunehmen lassen. In den letzten Jahren kam der stärkste Zustrom aus Deutschland - eine Entwicklung, die beim EU-Beitritt Österreichs überhaupt nicht vorstellbar war. Zusammen mit zunehmenden Erwerbsquoten der inländischen Erwerbsbevölkerung führt dies zu einer Steigerung des Arbeitskräfteangebots, deren Absorption bereits ein BIP-Wachstum von 2,5 Prozent pro Jahr erfordert. Im Unterschied zu früheren Perioden ist nur noch ein geringer Teil der Zuwanderung kontrollierbar. Ab 2011 wird auch der ungehinderte Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt den Arbeitskräften aus den Beitrittsländern 2 offenstehen. Bis dahin sollten jedenfalls Beschränkungen aufrecht bleiben - auch wenn die Arbeitslosenrate unter vier Prozent sinken sollte, denn dies bedeutet noch lange keine Vollbeschäftigung.

Bis auf Weiteres bleibt das Ziel der Vollbeschäftigung sehr ambitioniert. Eine Reduktion der Arbeitslosenrate nach Eurostat-Definition von derzeit 4,3 Prozent auf drei Prozent würde zweifellos Österreich diesem Ziel schon recht nahe bringen. Inwieweit dies tatsächlich gelingt, wird unter den gegebenen Bedingungen vom Wirtschaftswachstum abhängen bzw. vom Erfolg der Wirtschaftspolitik, dieses zu stimulieren.

Durch Wachstum mehr Beschäftigung wurde die grundlegende Leitvorstellung der Wirtschaftpolitik im Programm der seit Jahresbeginn amtierenden Bundesregierung. In diesem Zusammenhang wird immer wieder eingewendet, dass Wachstum nicht mehr genügend Beschäftigung schafft - Stichwort »jobless growth«. Es handelt sich bei dieser Behauptung allerdings um ein grobes Missverständnis. Tatsächlich war die Zunahme der Beschäftigung zuletzt auch bei relativ geringen Wachstumsraten erstaunlich groß - 2005 bei zwei Prozent BIP-Wachstum stieg die Beschäftigung um ein Prozent, 2006 bei 3,1 Prozent BIP-Wachstum um 1,7 Prozent. Bei den derzeit gegebenen Zuwachsraten des Arbeitskräfteangebots sinkt die Arbeitslosenrate allerdings erst dann merklich, wenn das Wachstum über drei Prozent liegt. Eine fühlbare weitere Reduktion der Arbeitslosenrate würde daher eine Fortsetzung des gegenwärtigen Aufschwungs über mehrere Jahre - wie zuletzt 1988 bis 1992 - erfordern.

Vollbeschäftigung nicht aufgeben
Um den gegenwärtigen Aufschwung zu verlängern, bedarf es einer expansiven Wirtschaftspolitik nicht nur auf nationalstaatlicher, sondern vor allem auf europäischer Ebene, die auf der Angebots- wie auf der Nachfrageseite das Wachstum fördert. Auch wenn es bis zum Ende dieses Jahrzehnts kaum gelingen wird, die Arbeitslosenrate auf drei Prozent herunterzudrücken, sollte das Ziel der Vollbeschäftigung deswegen nicht aufgegeben werden. Bei Knappheit an Arbeitskräften lebt es sich für die meisten Menschen besser, als wenn sie mit der ständigen Sorge um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes leben müssen.

1 Siehe »Es gibt Alternativen zum Neoliberalismus«. Interview mit Markus Marterbauer, in Arbeit&Wirtschaft Heft 6/2007, S. 24.
2 Für solche aus Bulgarien und Rumänien erst 2014.

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an den Autor guenther.chaloupek@akwien.at
oder die Redaktion aw@oegb.at

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Günther Chaloupek (Leiter der wirtschaftswissenschaftlichen Abteilung der AK Wien) http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1192029236839 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1192029236843 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1192029237136 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1192029236633 Konjunktur allein reicht nicht Arbeit&Wirtschaft: Kollege Herbert Tumpel, die Arbeitslosigkeit geht leicht zurück, trotz Turbulenzen auf den internationalen Finanzmärkten schätzen Wirtschaftsforscher die heimische Konjunktur als weiterhin dynamisch ein, wie siehst du die aktuelle Lage?

Herbert Tumpel: Ich freue mich über jeden Arbeitsuchenden weniger. Aber zum Jubeln ist es noch zu früh. Wir müssen die gute Konjunktur nützen und an der positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes intensiv arbeiten. 

Manche sprechen bereits von Vollbeschäftigung?

Davon sind wir jedenfalls noch weit entfernt. Zusätzlich zu den Arbeitsplätzen für die aktuell über 277.000 Arbeitsuchenden werden wir in den nächsten zwei bis drei Jahren rund 120.000 weitere Arbeitsplätze brauchen, um die Wirkungen der demografischen Entwicklung und der Anhebung des Pensionsantrittsalters zu bewältigen. Da muss schon mehr passieren, als nur auf die gute Konjunktur zu bauen.
Die Regierung muss die gute Wirtschaftslage für tiefgreifende Strukturreformen auf dem Arbeitsmarkt nutzen: mehr und bessere Aus- und Weiterbildung der Jugend und der Arbeitsuchenden sowie eine deutlich verbesserte, maßgeschneiderte Beratung und Vermittlung durch das AMS. Alles wesentliche Punkte, die auch im aktuellen Maßnahmen-Paket der Sozialpartner gefordert werden. Das dafür notwendige Geld wäre jedenfalls gut investiert, wenn wir daran denken, dass uns etwa die Arbeitslosigkeit im Jahr 2006 rund sieben Milliarden Euro gekostet hat. 

Die gute Konjunktur allein - sagst du - reicht nicht, was braucht es noch?

Wir müssen auch die Inlandsnachfrage stärken, damit der Konjunkturmotor angekurbelt wird.
Das Wirtschaftsforschungsinstitut kritisiert in diesem Zusammenhang richtigerweise die stagnierenden Realeinkommen bei den ArbeitnehmerInnen. Daher brauchen wir eine Steuerreform, die massiv die kleinen und mittleren Einkommen entlastet und so die Kaufkraft stärkt.

Du hast das Maßnahmen-Paket der Sozialpartner angesprochen - deine Einschätzung dieses Pakets?

Dieses Maßnahmen-Paket enthält wichtige Vorschläge, um auf die Versäumnisse der letzten Jahre in der Arbeitsmarktpolitik erfolgreich zu reagieren. Ich habe immer gesagt: Wer morgen gut ausgebildete Fachkräfte will, muss heute mehr für die Ausbildung der Jungen tun. Und da haben die Unternehmen schwer ausgelassen.
In den letzten zwei Jahrzehnten hat die Wirtschaft 50.000 Lehrstellen abgebaut. Alle Anreize für die Betriebe, mehr Lehrlinge auszubilden, haben nichts oder fast nichts gefruchtet, denn sonst würden nicht 17.000 Jugendliche ohne betrieblichen Ausbildungsplatz dastehen. Das ist das eine.
Das andere ist, dass die Wirtschaft immer behauptet, es bestehe ein enormer Bedarf an Fachkräften, der in Österreich nicht gedeckt werden kann und daher die Grenzen geöffnet werden müssen, damit die benötigte Anzahl ins Land geholt werden kann.

Wollte die Wirtschaft damit die Übergangsfristen kippen?

Ja, diese Gefahr besteht tatsächlich. Ich war immer dagegen, jeden Bedarf der Wirtschaft auf Zuruf zu erfüllen. Das verleitet die Unternehmen nur, weiterhin die betriebliche Aus- und Weiterbildung sträflichst zu vernachlässigen. Und nur weil die Wirtschaft angeblich Hunderte oder Tausende Fachkräfte braucht, dürfen wir nicht für zigtausende den Arbeitsmarkt öffnen.
Es wäre ein verhängnisvoller Fehler, die gute Konjunkturlage nicht zur Senkung der bestehenden Arbeitslosigkeit in Österreich zu nutzen. Nach wie vor sitzen in diesem Jahr im Durchschnitt über 277.000 Arbeitsuchende auf der Wartebank.

Die Übergangsfristen sollen laut Sozialpartner zwar bis 2011 bleiben, aber Fachkräfte sollen bereits früher ins Land dürfen ...

... aber nur nach einer präzis festgelegten Vorgangsweise. Grundsätzlich sind sich die Sozialpartner einig darüber, dass die Übergangsbestimmungen für den österreichischen Arbeitsmarkt bis 2011 geltend bleiben sollen.
Das muss Österreich - also die Regierung - bei der EU auch vehement ver-treten. Um den Fachkräftebedarf der Wirtschaft abzudecken, sollen nur jene Arbeitskräfte früher ins Land dürfen, die in Österreich nicht verfügbar sind. Und dafür schlagen die Sozialpartner Spielregeln vor: Das Verhältnis zwischen Arbeitsuchenden und offenen Stellen wird für jeden Beruf laufend beobachtet. Das ergibt dann die sogenannte Stellenandrangsziffer.
Sie spiegelt wieder, wie viele Arbeitsuchende in Österreich auf eine freie Stelle am Arbeitsmarkt kommen. Wenn im Quartal statistisch höchstens 1,5 Arbeitsuchende auf eine Stelle, für die mindestens ein Lehrabschluss benötigt wird, kommen, ist ein erleichterter Zugang zu einer Beschäftigungsbewilligung möglich. Das AMS muss prüfen, ob ein Arbeitsuchender - auch jemand, der in Kürze den entsprechenden Kurs abschließen wird - für die Stelle zur Verfügung steht. Wenn ja, gibt es keine Beschäftigungsbewilligung, wenn nein, dann schon. Und natürlich muss laut Kollektivvertrag entlohnt werden.
Uns von den Gewerkschaften und der AK war immer wichtig, dass es nicht zu einem ungezügelten Zustrom auf den österreichischen Arbeitsmarkt und zu Sozial- und Lohndumping kommt, und das steht auch weiter im Vordergrund. 

Was bedeuten diese Vorschläge für die Arbeit des AMS?

Das AMS hat in den letzten Jahren falsche Vorgaben von der Politik bekommen. Vorrang hatte eine möglichst rasche Vermittlung, ohne Rücksicht auf Qualifi-kation. Gut qualifizierte Arbeitsuchende sind unabhängig vom angebotenen Job eher nachgefragt als weniger qualifizierte. Das hatte zur Folge, dass viele Qualifikationen und Entwicklungschancen von Arbeitsuchenden auf der Strecke geblieben sind. Für eine rasche Vermittlung auch in Stellen deutlich unter den Möglichkeiten des Arbeitsuchenden wurde also Dequalifikation in Kauf genommen.
Und jene, die nicht vermittelt werden konnten, wurden in Maßnahmen gesteckt, die oft gar nicht zu einer Höherqualifikation beigetragen haben. Jetzt muss sich das umdrehen: Passende Schulungen in nachgefragten Fachkenntnissen und passgenaue Vermittlung für bis zu 10.000 Fachkräfte pro Jahr. Dafür braucht das AMS mehr Personal und mehr Geld. Die Sozialpartner sind sich darüber einig: Diese erforderlichen Mittel soll das AMS bekommen.

Welche Botschaft hat der Präsident der Arbeiterkammer für die Jungen?

Meine Botschaft lautet: Es gibt eine Ausbildungsgarantie für alle - so steht es im Regierungsübereinkommen, und die Sozialpartner haben jetzt aufgezeigt, wie das gehen kann. Niemand soll Angst davor haben, auf der Strecke zu bleiben. Grundsätzlich ist der betrieblichen Lehrstelle der Vorzug zu geben.
Gibt es aber keinen entsprechenden Lehr- oder Schulplatz, muss eine gleichwertige Ausbildungsmöglichkeit bis zum Lehrabschluss angeboten werden. Das provisorische Auffangnetz soll durch eine reguläre überbetriebliche Ausbildung ersetzt werden.
Also Ausbildung bis zum Abschluss und mit der gleichen Existenzsicherung wie in den klassischen überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.
Statt bisher 150 Euro monatlich für die jugendlichen Ausbildungsteilnehmerinnen und Teilnehmer gibt es 240 Euro und ab dem dritten Lehrjahr sogar 555 Euro. 

Du hast es bereits angesprochen, die Wirtschaft hat sich immer mehr aus der Ausbildung der Jungen zurückgezogen - trotz Ausbildungsprämien, trotz Blum-Förderung. Was macht Dich so sicher, dass es jetzt besser werden kann?

Wie bereits gesagt: Wir wollen die Möglichkeiten, eine Berufsausbildung er-folgreich bewältigen zu können, großzügig ausgebaut wissen. Und die Sozialpartner haben sich darüber hinaus auf einen »Zukunftsfonds« verständigt, der alle bisherigen Förderungen ablösen soll.
Es wird eine Basisförderung pro Lehrjahr geben und zwar im Nachhinein, damit nicht für etwas kassiert wird, was nicht stattfindet.
Daraus wird es stark qualitätsbezogene Förderungen geben. So sollen Ausbildungsverbünde extra unterstützt werden, genauso wie Betriebe, deren Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung oder gutem Erfolg abgelegt haben.
Es wird geförderte Maßnahmen zugunsten lernschwacher Jugendlicher geben oder eine Förderung von Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen und einiges mehr.
Kurz: Wir wollen Anreize schaffen, damit den Jugendlichen wirklich eine fundierte, qualitativ hochstehende Ausbildung vermittelt wird. Engagierte und innovative Betriebe werden das hoffentlich schätzen und davon profitieren.

Wie stehen aus deiner Sicht die Chancen, dass die Regierung diese Sozialpartnervorschläge aufgreifen wird?

Bundeskanzler und Vizekanzler haben gemeinsam mit ÖGB, Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer und der AK dieses Maßnahmen-Paket präsentiert. Daraus schließe ich, dass diese Anliegen auch Anliegen der Bundesregierung sind. Das stimmt mich optimistisch. Ich werde aber darauf achten, dass hier zügig die Umsetzung vorangetrieben wird.

Kollege Tumpel, wir danken für das Gespräch. 

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1192029235201 Einmalige historische Chance für den Arbeitsmarkt Ziel der Vorschläge ist es, die noch immer zu hohe Arbeitslosigkeit in Österreich senken, gute Chancen für unsere Jugend zu bieten und, dass die heimische Wirtschaft gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat.

AK, ÖGB, WKO und LKÖ haben sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Arbeitslosigkeit leistet, das die Ausbildungsgarantie bis zum 18. Lebensjahr sicherstellt und das die Voraus-setzungen schafft, dass der Fachkräftebedarf vorrangig im Inland gedeckt werden kann: Die jetzige Mischung aus Fachkräftebedarf, Hochkonjunktur und noch aufrechter Übergangsfrist auf dem Arbeitsmarkt ist eine einmalige historische Chance. Wir können so die Arbeitslosigkeit senken und einen entscheidenden Beitrag für die Zukunft unserer Jugend leisten. In dieser Situation dürfen wir weder am Ausmaß noch an der Qualität der erforderlichen Maßnahmen sparen.

Die Zukunftsförderung für die betriebliche Lehrausbildung ist für den ÖGB das Herzstück des Pakets. Die Gewerkschaftsbewegung hat seit Generationen dafür gekämpft - eine faire Finanzierung der Lehrlingsausbildung wird jetzt endlich Wirklichkeit. Die Zukunftsförderung enthält zwei Förderschienen: die Basisförderung und Qualitätsförderung. Die Basisförderung tritt an die Stelle der bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie von pauschal 1000 Euro jährlich pro Lehrstelle. Anstatt dieser unterschiedslosen Förderung pro Lehrling und Kalenderjahr soll die neue Basisförderung pro Lehrjahr bezahlt werden und sich nach der Höhe der kollektivvertraglichen Lehrlingsentschädigung richten. Der Vorteil: Die Ausbildung in besser bezahlten Berufen wird höher gefördert.
Anstelle der bisherigen Förderung zusätzlicher Lehrlinge - Stichwort Blum-Bonus - soll es nach Ansicht der Sozialpartner stark qualitätsbezogene Förderkriterien geben, etwa für:

• Ausbildungsverbünde,
• Betriebe, deren Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung mit
  Auszeichnung oder gutem Erfolg bestehen,
• Maßnahmen zugunsten von lernschwachen Jugendlichen,
• erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen,
• AusbilderInnenkurse,
• Betriebe, deren AusbilderInnen sich weiterbilden,
• Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen.

Die Vermittlung auf betriebliche Lehrstellen ist weiterhin das wichtigste Ziel. Die Sozialpartner wollen aber, dass Jugendliche die Sicherheit haben, dass sie auch dann einen hochwertigen Abschluss machen können, wenn sie keinen Ausbildungsplatz in einem Betrieb bekommen.

Das dafür nötige Angebot an überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen, Implacementstiftungen und FacharbeiterInnenintensivausbildungen ist zu schaffen und zu finanzieren.

Aber auch die Erwachsenen müssen auf die Öffnung des Arbeitsmarktes vorbereitet werden.

Zusätzlich zu den 10.000 Fachkräfteausbildungsplätzen im Metallbereich sollen weitere 10.000 Plätze pro Jahr kommen - und zwar nicht vorfixiert auf bestimmte Branchen und Berufe, sondern flexibel orientiert am jeweiligen Bedarf der regionalen Wirtschaft und an den Potenzialen der Arbeit Suchenden. Besonderer Bedacht ist dabei auf Arbeit suchende Frauen, vor allem auch Wiedereinsteigerinnen zu nehmen. Die Zeit bis zum Ende der Übergangsfristen muss noch optimal genutzt werden: Einerseits um in der österreichischen Gesetzgebung Normen zum Schutz vor Lohn- und Sozialdumping zu beschließen und ihre Umsetzung durch beauftragte Behörden vorzubereiten; andererseits müssen wir alle uns im Rahmen der EU dafür einsetzen, dass europäische Normen für einen wirksamen grenzüberschreitenden Vollzug geschaffen werden.

Um das zu ermöglichen - Qualifikationsoffensive und Maßnahmen gegen Lohndumping -, bleiben die Übergangsfristen grundsätzlich bis 2011 aufrecht.

Kann das AMS aber einen von einem Unternehmen gemeldeten Fachkräftebedarf in bestimmten definierten Mangelberufen nicht mit im Inland Arbeit Suchenden abdecken - auch nicht mit solchen, die in Kürze eine der beschriebenen Qualifizierungsmaßnahmen abschließen werden -, soll das Unternehmen einen erleichterten Zugang zu einer Beschäftigungsbewilligung für eine entsprechende Fachkraft aus einem der neuen Beitrittsländer erhalten. Die Sozialpartner wollen mit ihrem Zukunftspaket insgesamt 1,3 Milliarden Euro an zusätzlichem Geld für die Jugendausbildung, die Qualifizierungsoffensive und die älteren ArbeitnehmerInnen in Bewegung setzen. 0,2 Prozentpunkte der Lohnsumme aus Insolvenzsicherungsbeiträgen werden in Zukunftsförderungsbeiträge umgewidmet.

Die bis 31.12.2007 beantragten Blum-Förderungen werden weiter über das AMS abgewickelt und finanziert. Da ab 1.1.2008 aber keine neuen Förderfälle mehr anfallen, weil ja an die Stelle der Blum-Förderung die zusätzliche Förderung aus der Zukunftsförderung tritt, können die für den Blum-Bonus veranschlagten 100 Millionen Euro nach und nach für die aktive Arbeitsmarktpolitik verwendet werden. Die Aufbringung von weiteren 230 Millionen Euro jährlich ist zwischen dem Bund und den Sozialpartnern noch zu verhandeln. Die Sozialpartner schlagen vor, dass für erwerbstätige Personen bis zum 60. Lebensjahr wieder Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet werden. Diese Mittel sollen für aktive Arbeitsmarktpolitik eingesetzt werden und die aus Arbeitgeberbeiträgen finanzierte Förderung der betrieblichen Lehrlingsausbildung - die »Zukunftsförderung« - soll damit verdoppelt werden. Ziel ist es also, Gießkannenförderung durch gezielte Förderung mit hohem Beschäftigungseffekt zu ersetzen.

Die Vorschläge der Sozialpartner müssen jetzt möglichst rasch umgesetzt werden. Dabei steht uns noch viel Arbeit bevor, weil manche glauben, es ginge auch billiger und mit geringerem Aufwand. Wir aber meinen, dass man sich bei diesem Thema nicht mit halben Lösungen zufriedengeben darf. Es geht um die Zukunft unserer Jugend.

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an die Autoren bernhard.achitz@oegb.at  christoph.klein@akwien.at
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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1192029234988 Inhalt Ausgabe September/Oktober 2007 Meinung

Standpunkt: Was ist Arbeit?

Leserforum

Kommentar: Einmalige historische Chancen für den Arbeitsmarkt

Kommentar: Zeit zum Leben, Lernen und Regenerieren …

Kommentar: Ein Eisberg kommt selten allein

Kommentar: MitarbeiterInnenbeteiligung - Möglichkeiten sind begrenzt

Kommentar: (K)eine private Zukunftsvorsorge …

Kommentar: Kollektivvertrag

Schwerpunkt

Konjunktur allein reicht nicht
Herbert Tumpel ist seit 1997 Präsident der Bundesarbeitskammer: Im jüngst präsentierten Maßnahmenpaket der Sozialpartner sieht er eine große Chance für die Zukunft des Arbeitsmarkts.

Hintergrund

ÖIAG: Schuldenfrei, aber nicht schuldlos
Vor 60 Jahren wurden die beiden Verstaatlichungsgesetze beschlossen. Heute sind fast alle Unternehmen privatisiert.

Vollbeschäftigung - was ist das?
In Österreich hat die Arbeitslosigkeit nie solche Dimensionen erreicht wie zumindest vorübergehend in fast allen Ländern der Europäischen Union seit dem Wachstumsknick 1975.

Flexicurity - ein politisches Konzept erobert Europa
Bereits seit Jahren wird ein neues Gleichgewicht von Flexibilität und Sicherheit für die europäischen Arbeitsmärkte diskutiert. Nun bekommt die Debatte konkrete politische Züge.

Konjunkturaufschwung mit Schattenseiten
Seit gut einem Jahr brummt die Wirtschaft in Österreich, in Deutschland und in der Europäischen Union insgesamt. Die Jubelmeldungen überschlagen sich. Aber geht es der Wirtschaft gut, geht es noch lange nicht uns allen gut.

Demokratischer Maßstab Mitbestimmung
Die Geschichte zu einem fast vergessenen Doppeljubiläum: 60 Jahre Betriebsrätegesetz und 60 Jahre Kollektivvertragsgesetz in der Zweiten Republik.

Otto Neurath und die Demokratisierung des Wissens
Bildung und Wissen sind längst zu Schlüsselbegriffen in den postindustriellen Gesellschaften geworden. Zumindest ein bestimmtes Reservoir fachlicher Kenntnisse und Ausbildungsnachweise zu besitzen oder über sie zu verfügen, ist unbedingte Voraussetzung dafür, an einer immer härter werdenden Wettbewerbsgesellschaft teilhaben, vielleicht sogar in ihr bestehen zu können.

Aus Arbeiterkammern&Gewerkschaften

Mobiltelefon: Abhilfe gegen teure SMS

Callcenter-Aktion: Kostenloser Beratungsscheck

Handy-Betrug: Achtung vor SMS-Kostentricks

Seminar: Betriebsarbeit und Atypische

Generationen-Management

Wirtschaft&Arbeitsmarkt

Langfinger unter uns

Aufgeben streng verboten

Verbraucherpreise

Kultur Bildung Medien

Stadtgespräch mit Alice Schwarzer

Die Technik ist weiblich

Wissenschaft und Kunst

Internationales

Ecuador: Bittere Bananen

Australien: Vor den Herbst-Wahlen

Asien/Malaysia: Billigflieger unter Druck

APEC: Fern der Realität

Zentralamerika: Schutz der Menschenrechte

Bücher

Günther Sandner: Engagierte Wissenschaft

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991409095 Glück und Geld ...

Wir leben längst in einem markt-getriebenen System. Wirtschaftlicher Erfolg ist das Höchste, das ein Manager oder Politiker anstrebt. Die vielen Fusionen von Unternehmen, über die das Fernsehen und die Zeitungen ausführlich berichten, belegen das ja deutlich genug.

Psychischer Kapitalismus

Größer ist da immer gleich besser. Und: Nur die Besseren, Größeren überleben. Diese Botschaften werden uns jeden Tag von manchen Hochlohn- und vielen Niedriglohn-Journalisten andauernd ins Gehirn geschossen. Die Hochlohn-Journalisten dürfen sich »Edelfedern« nennen, auch wenn sie intellektuell mitunter ziemlich marod sind, und die vielen Niedriglohn-Journalisten (Medien-Präkariat) möchten gern Edelfedern werden.

So sind sie, die Medien, heute. Und wir alle sind ja nicht viel anders. Der neue Jeep (SUV heißt das, »Sport Utility Vehicle«, wie das die Nordamerikaner nennen) des Nachbarn beeindruckt, ebenso die Urlaubsreise von Kollegen nach Kuba, Australien oder wohin auch immer. »Ach, die haben es schön.« Glückliche Menschen, die sich mit links die vielen lebenswerten Belohnungen leisten können. Beneidenswert. Stimmts? Mehr Anstrengung, mehr Arbeit, mehr Identifikation mit dem Arbeitgeber, intensiver Wettbewerb mit den Kollegen und Kolleginnen, die eher Mitbewerber geworden sind, rempeln, kämpfen - und dann wird alles besser. Auch das lernen wir mit und von den Medien und sehen es oft am Arbeitsplatz, und zunehmend auch in der Freizeit.

Allerdings ...

Die Wirklichkeit für die mehr als sechs Milliarden Menschen auf diesem unseren Planeten sieht anders aus. Persönliches Glück und Zufriedenheit hat nichts mehr mit Geld oder Konsummöglichkeiten zu tun - aber das ist schon auch ganz wichtig: Ist man mit seinen finanziellen Verhältnissen deutlich über der Armutsgrenze? Ganz andere Dinge sind für das kleine persönliche Glück in diesem unserem zeitbegrenzten Leben wichtig. Etwa: Stabile Arbeitsverhältnisse, gelungene familiäre Beziehungen, Freunde, Vertrauen in die Regierung, langsame Veränderungen, auf die man sich problemlos einstellen kann (Richard Layard: Die glückliche Gesellschaft. Kurswechsel für Politik und Wirtschaft. Frankfurt 2005).

Glücksforschung

Das was Layard in seinem Buch »Die glückliche Gesellschaft« zusammengefaßt hat, ist aber gar nicht so neu. Von der Öffentlichkeit (also in erster Linie den Medien) relativ unbemerkt hat Ruut Veenhofen in Holland seit vielen Jahren eine weltweite Datenbank des persönlichen Glücks, der persönlichen Lebenszufriedenheit aufgebaut. (Ruut Veenhoven: World Database of Happiness, Erasmus University Rotterdam)

www1.eur.nl/fsw/happiness/index.html

Das weltweit gültige Ergebnis: Ist man über die Armutsgrenze hinausgekommen, dann gibt es keinen Zusammenhang zwischen persönlichem Zufriedenheitsgefühl und Geld, sprich: Einkommen und Konsummöglichkeiten.1) 

Wertelagen

Ein dritter renommierter Forscher kommt zum gleichen Ergebnis. Roland Inglehart, der seit rund vierzig Jahren die Wertelagen der Nordamerikaner und Europäer untersucht und durch seine Postmaterialismusthese in Wissenschaftskreisen zeitweise recht umstritten war. Aber wer bitte, der nicht allseits runde, sanfte schmusehafte Geschichten erzählt, ist nicht umstritten? Inglehart weist an- hand einer weltweiten Befragung von hunderttausenden Menschen nach, dass ab einer gewissen Einkommensschwelle Geld und persönliches Glück nicht mehr viel miteinander zu tun haben (www.worldvaluessurvey.org). Die Datensätze sind öffentlich zugänglich und wer mag und ein bisschen über statistische Kenntnisse verfügt, kann das auch selbst überprüfen.

Die hässliche Seite

Die hässliche Seite ist auch markt- und mediengetrieben. Jeder achte Österreicher, Frauen betrifft es noch ein bisschen mehr, ist armutsgefährdet. Das ist ein Skandal sondergleichen. In einem der wohlhabendsten Ländern der Welt wird ein Achtel (jeder Achte, der an Ihnen vorübergeht) ausgegrenzt, er oder sie wird um Zufriedenheitschancen gebracht, allein und ausgegrenzt gelassen. Ein Mindestmaß an Konsummöglichkeiten gehört nämlich dazu, um an der Gesellschaft teilzuhaben.

Dazu kommt, dass die Statistik hier nur einen Teil der Wahrheit ans Licht bringt. Diese statistische Armutsgefährdungsgrenze ist relativ willkürlich EUweit bei 60 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens rechnerisch eingezogen worden - persönliche Umstände spielen hier gar keine Rolle mehr. Realistischer wäre eine Grenzziehung bei 70 Prozent, dann wäre es aber schon jeder Fünfte in diesem Land.

Und: Armut sieht man nicht, oder man will sie - Stichwort: markt- und mediengetriebener Konsumwettbewerb - oft auch gar nicht sehen.

Lösungen

Lösungen gäbe es. Unverständlicherweise hat sich hier die sozialdemokratische Seite der Parteienlandschaft darum herumgedrückt. Vielleicht weil die Lösung vor rund 30 Jahren von fortschrittlicher katholischer Seite eingeworfen wurde (Anmerkung: der Autor dieser Zeilen ist Atheist).

Nämlich ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden Menschen und zwar in einer Höhe über der Armutsgrenze. Das Drumherum ist längst ausdiskutiert, für die meisten bliebe genug an Erwerbsarbeit und Berufsarbeitsbereitschaft.

Ein solches Grundeinkommen (in der deutschen Diskussion heißt es auch manchmal Bürgergeld) wäre die Armutsbekämpfungsmaßnahme schlechthin und ein Anreiz für eine Neuorientierung des Arbeitsmarktes. Es wäre eine erste Säule der sozialen Sicherung, eine erwerbsarbeitsorientierte Rente im Umlageverfahren wäre eine zweite Säule und betriebliche Pensionskassen eine dritte. Da kapitalgedeckt, dann wohl auch etwas unsichere Variante.

 

1) Geoffrey Miller: Social Policy Implications of the New Happiness Research, www.edge.org/3rd_culture/story/86.html

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Karl Kollmann (Titularprofessor der WU und Abteilungsleiterstellvertreter Konsumentenpolitik in der AK-Wien) http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991409062 Ungarn | Wunsch und Wirklichkeit auf dem Arbeitsmarkt

Junge Menschen träumen gerne. Das ist gut so. Doch sollten die irrealen Träume tunlichst wenig mit Beruf und Arbeitsmarkt zu tun haben. Leider ist das in Ungarn nicht der Fall. Das Budapester Meinungsforschungsinstitut »KRC Research« und Opel haben im Rahmen einer internationalen Untersuchung auch die Beschäftigungsvorstellungen ungarischer Jugendlicher analysiert.

Dabei stellte sich heraus, dass fast zwei Drittel der jungen Magyaren - knapp über 20 - einen Arbeitsplatz suchen, der »leicht und lustig« ist und darüber hinaus auch gut entlohnt wird.

Mulatság

Während nämlich für gleichaltrige Spanier die Entlohnung bedeutend wichtiger ist als die »lustvolle Arbeit«, italienische, deutsche und englische »Jobanfänger« sich weder einen lustigen noch einen gut bezahlten Arbeitsplatz wünschen, dafür auf Karrieremöglichkeiten größten Wert legen, denken die jungen Ungarn weder an Karriere noch an Sicherheit am Arbeitsplatz, sondern ausschließlich an »Lust, Laune und Lohn«. - Mulatság über alles.

81 Prozent der großstädtischen Jugend in Ungarn wollen, dass ihr Arbeitsplatz »unterhaltsam« sei; was man unter diesem unerfüllten Wunsch auch verstehen mag.

Die Ungarn, vor allem die Älteren, gehören zu den Fremdsprachenmuffeln; nicht einmal ein Fünftel der Bevölkerung beherrscht eine Fremdsprache. Dieses Manko wiederum erkennen die Jugendlichen, und deshalb sehen die meisten unter den Befragten im Sprachunterricht »keine lästige Pflicht«, sondern ein »erstrebenswertes Ziel«. In keinem anderen untersuchten Land wollen so viele junge Menschen »mindestens eine Fremdsprache erlernen« wie in Ungarn. Abgesehen von dieser löblichen Erkenntnis verharren die meisten (81%) der jungen Ungarn in ihrer Traumwelt, da sie neben »Unterhaltung und guter Bezahlung« auch noch »viel Freizeit« wünschen. - Irrealistischer geht es wirklich nicht mehr.

Auch Absolventen arbeitslos

Unter den arbeitslosen Jobanfängern gibt es in Ungarn leider auch viele Uni-Absolventen. Vor allem angehende Gymnasiallehrer sind ohne Anstellung, aber auch Wirtschaftsabsolventen stehen nach ihrem Uni-Abschluss vor einem existentiellen Nichts.
Die meisten jugendlichen Arbeitslosen sind allerdings Schulabbrecher bzw. mindestqualifiziert. Ihre Zahl wächst jährlich um rund 5000 unter den 50.000 jungen Menschen ohne Arbeit und Beschäftigung.

Junge Berufsanfänger, aber auch Arbeitnehmer unter 40, würden am liebsten bei ausländischen Firmen und Unternehmen in Ungarn arbeiten, laut einer Untersuchung der Beratungsfirma »Hewitt Human AG«. Bis jetzt suchten viele Ungarn einen Arbeitsplatz im öffentlichen Sektor. Doch durch die krassen Budgetmaßnahmen der Regierung, aber auch der Kommunen, stehen ausländische Arbeitgeber hoch im Kurs. Hewitt-Human hat auch die beliebteste Branche ermittelt. Den »Sieg« trugen dabei Unternehmen der Energiewirtschaft davon. Das nicht so sehr deshalb, weil sie ihre Mitarbeiter gut bezahlen, sondern vor allem deshalb, weil sie transparente Strukturen haben und eine breite unternehmerische Informationspolitik bevorzugen.
Im Gegensatz zu den irrealen Wünschen junger Berufsanfänger schätzen die meisten ungarischen Arbeitnehmer ein »offenes Klima« am Arbeitsplatz.  Bevorzugt bedacht von den befragten Arbeitnehmern werden nicht nur Unternehmen der E-Wirtschaft, sondern quer über den gesamten Arbeitsmarkt.

Widerspruch erwünscht

So nahm voriges Jahr das Budapester Unternehmen »GlaxoSmithKline AG« den ersten Platz unter den beliebtesten Unternehmen ein, dessen Generaldirektor, György Leitner, in einem Interview mit der ungarischen Wirtschaftswochenzeitung HVG offen erklärte: »Ich bevorzuge kritische Mitarbeiter und unterstütze jeden, der mir logisch und berechtigt widerspricht.«

Unzufrieden sind vor allem ungarische Arbeitnehmerinnen mit der Unvereinbarkeit zwischen »Arbeit und Familienleben«. Dieses Problem haben männliche Beschäftigte nicht. Auch mit dem »Stress am Arbeitsplatz« werden Frauen in Ungarn schwerer fertig als ihre männlichen Kollegen.

Ein Gutteil der ungarischen Arbeitnehmer erwartet einerseits vom EU-Beitritt ihres Landes eine Zunahme der »guten ausländischen Unternehmen« in Ungarn, andererseits befürchten sie eine vermehrte Arbeitslosigkeit. Wie man diesen Widerspruch löst, das wissen die meisten Ungarn, alters-, geschlechts- und bildungsunabhängig, allerdings nicht.

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Peter Stiegnitz, Budapest http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991409055 Steuerwettbewerb ist Sackgasse

Arbeit&Wirtschaft: Bundeskanzler Gusenbauer hat mit seinem Sager: »Steuern runter macht Österreich munter « für Aufregung gesorgt. Warum geraten jene, die vor der Wahl Umverteilung propagieren, sobald sie Regierungsverantwortung haben, in neoliberales Fahrwasser?
Friedhelm Hengsbach: Man darf nicht erwarten, dass alles, was vor der Wahl gesagt wird, auch realisiert wird. Das Gegenteil dazu ist Merkel in Deutschland, die vor der Wahl den Marktradikalismus propagiert hat und nun in der großen Koalition die soziale Gerechtigkeit entdeckt. Trotzdem ist es anachronistisch, dass ein Sozialdemokrat mit einer Ausweitung des Steuerwettbewerbs wirbt.
Die politische Orientierung in Österreich und Europa am Steuerwettbewerb ist eine Sackgasse, weil sich kurzfristige Vorteile sofort wieder wegkorrigieren. Wir brauchen eine koordinierte Steuer- und Finanzpolitik auf europäischer Ebene.

Sie sagen, dass die Krise des Sozialstaates eine Krise in den Köpfen der wirtschaftlichen und politischen Eliten ist. Kann es sein, dass die Regierenden einfach nicht an Alternativen zum Neoliberalismus glauben?
Die bürgerlichen Eliten, die das marktradikale Glaubensbekenntnis formuliert haben, brauchen selbst den Sozialstaat gar nicht. Sie sind nicht auf eine solidarische Versicherung angewiesen. Sie sind an Verbindungen mit der Privatwirtschaft, an privaten Möglichkeiten interessiert.

Steckt der Sozialstaat in der Krise?
Die Krise des Sozialstaates ist eine Krise der eingeschränkten Finanzierungsform, weil sie nur auf Arbeitseinkommen zurückgreift. Viel größer sind die Leistungs- und Gerechtigkeitsdefizite. Der Sozialstaat darf nicht nur als Kostenfaktor gesehen werden. Er ist die Voraussetzung für die Produktivität der Wirtschaft. Der Handlungsspielraum der Politik wird zu Gunsten der Finanzwirtschaft kleiner. Das spüren auch Gewerkschaften.

Was können Gewerkschaften - abseits der Umverteilung über KV-Politik - tun?
Einerseits braucht es in Unternehmen nachdenkende Menschen, die davor warnen, auf Börseerfolge oder kurzfristige Erfolge zu setzen. Zweitens muss die Gewerkschaft die Regierungen drängen, die Aufsichtenkontrolle über Hedgefonds und freies Bankwesen wieder zu gewinnen.

Stichwort Prekarisierung: Wie kann den neuen Herausforderungen begegnet werden, die neue Arbeitsverhältnisse für Gewerkschaften schaffen?
Die Gewerkschaften sind im Dienstleistungsbereich schwach organisiert, denken aber in Kategorien der Großorganisationen, der Industrie. Wir erleben den Wandel von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Die Gewerkschaften müssen näher an die Interessen der einzelnen Leute, sie brauchen kleinere Einheiten, um Mitglieder zu gewinnen. Ein Problem für die Gewerkschaften ist, dass im Dienstleistungsbereich viele Frauen beschäftigt sind. Das Geschlechterverhältnis in den Gewerkschaften und die männliche Orientierung am Industriearbeiter wirken sich negativ aus.
Ich fürchte außerdem, dass sich die Gewerkschaften durch die enge Bindung an eine Partei selbst hemmen, Einfluss zu nehmen. In Österreich führt das zu einer Zähmung der Gewerkschaft durch die große Koalition. Gewerkschaften sollen sich nicht in die staatliche Sphäre hineinhängen, eine stärkere Trennung wäre notwendig. Gewerkschaften sollten sich wieder als Teil der Zivilgesellschaft verstehen und nicht als Staatsapparate.

Gibt es in der Kirche Kräfte, die gegen den Neoliberalismus ankämpfen? Sind Koalitionen mit der Gewerkschaft möglich?
Die Frauenbewegung und die Arbeiterbewegung in der Kirche sind zwei Bewegungen, die mit Gewerkschaften, aber auch Attac kooperieren können. Es entstehen neue Bündnisse auf lokaler und regionaler Ebene, die eine Chance für eine Gegenmacht zu staatlichen Aktivitäten sind.

Wie können die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in den Sozialstaat und seine Leistungen wieder hergestellt werden?
Zuerst muss betont werden, dass der Sozialstaat die Voraussetzung für Arbeitsmotivation und eine positive Einstellung zur Erwerbsarbeit der abhängig Beschäftigten ist. Das größte Arbeitshemmnis ist die Sorge, die Arbeit zu verlieren. Deshalb ist der Sozialstaat die Voraussetzung für Arbeitsproduktivität. Die drei Säulen, auf denen der Sozialstaat bisher basierte, sind eine dauerhafte, ununterbrochene Erwerbsbiografie, eine sexistische Arbeitsteilung in der Ein-Ernährer-Hausfrauen-Familie und zwei bis drei Kinder pro Familie.
Alle drei Säulen sind brüchig. Nun gibt es die Möglichkeit der privaten Vorsorge für Reiche. Für die Masse der Bevölkerung geht das aber nicht, die gesellschaftlichen Risiken müssen solidarisch abgesichert werden. Dazu muss die Grundlage des Sozialstaates erweitert werden. Alle Personen im Geltungsbereich der Verfassung müssen einbezogen und alle Einkommen beitragspflichtig sein.

(Mit Peter Friedhelm Hengsbach sprach Carmen Janko.)

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Carmen Janko http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991409048 Machtverhältnisse in der Schieflage

Diese Thesen stammen von dem Ökonomen und Jesuiten Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach. Beim Sozialstammtisch von ÖGB und katholischen Organisationen in Oberösterreich räumt Hengsbach mit der Mär von der Unfinanzierbarkeit des Sozialstaates, Globalisierungsdruck und der angeblichen demografischen Falle auf - und bricht eine Lanze für den Sozialstaat als Voraussetzung für Arbeitsproduktivität.

Mit seinen ökonomischen Überlegungen entlarvt er angebliche Marktzwänge
als Rechtfertigung für Sozialabbau als unhaltbar. Dass über gerechte Arbeitsverhältnisse nur mehr im Sinne der Anpassung diskutiert werde, liege nicht an Wettbewerbszwängen, sondern an einer Schieflage der Machtverhältnisse in unserer Gesellschaft.

Gerechtigkeit?

Als einer der profiliertesten Vertreter der katholischen Sozialethik ist Hengsbach in kirchlichen Kreisen als scharfzüngiger Kritiker von Sozialabbau bekannt. »Die normative Frage nach Gerechtigkeit wird nicht mehr gestellt«, kritisiert Hengsbach. Die neue Gerechtigkeit in unserer modernen Gesellschaft sei jene der Chancengleichheit. »Es wird argumentiert, dass der Staat nicht mehr begleiten und unterstützen kann. Er zieht nur die Startlinie gleich für alle, dann laufen alle. Wer sich anstrengt und als Erster ankommt, bekommt eine Belohnung, der Zehnte natürlich nicht mehr. Marktgerechtigkeit hat in der gegenwärtigen Debatte Vorrang vor Bedarfsgerechtigkeit und Leistungsgerechtigkeit vor Solidarität.«

»In kapitalistischen Gesellschaften wird nicht nur die Arbeitskraft, sondern auch die Intelligenz der abhängig arbeitenden Menschen enteignet.«

Wie aber schaut die Realität aus? Stehen reiche Industrieländer wie Österreich
tatsächlich unter einem beispiellosen Globalisierungsdruck, der sie zwingt, soziale Errungenschaften auf den Prüfstand zu stellen und den Sozialstaat abzubauen? »Wir müssen den Gürtel enger schnallen und auf soziale Errungenschaften verzichten, weil in anderen Ländern die Arbeitskräfte billiger sind«, zitiert Hengsbach mit ironischem Lächeln die Prediger des Marktradikalismus. »Bei einer Exportquote von 42 Prozent kann aber der Wettbewerbsdruck nicht so dramatisch sein«, meint der Ökonom. »Und wenn man bedenkt, dass ein Großteil der Exporte in andere westeuropäische Länder geht, kann wohl kaum von Niedriglohnkonkurrenz gesprochen werden.«

Rattenrennen

Produktionsverlagerungen sieht Hengsbach gelassen: Einzelne seien natürlich betroffen, aber im Endeffekt würden beide Länder - jene, wohin es geht und jene, aus denen verlagert wird - profitieren. »Für das Land, wo es hingeht, bedeutet die Produktionsverlagerung Investitionen, Wachstum und mehr Kaufkraft. Länder wie Österreich profitieren von der gesteigerten Nachfrage aus diesen Ländern nach österreichischen Produkten. Die Frage ist nur, wie der Wohlstand verteilt wird. Werden die Opfer entschädigt oder durch Schnitte ins soziale Netz erneut bestraft?« Der Steuerwettbewerb als Versuch, Produktionsverlagerungen zu verhindern, sei eine politische Sackgasse. »Das ist ein Rattenrennen«, betont Hengsbach. »Einer streicht was, die anderen ziehen nach und alle stehen wieder gleich da. Schlechter als zuvor.«

Geschlecht und Fairness
Chancen biete der Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft. Neue Märkte würden sich im Dienstleistungsbereich bei der Arbeit am Menschen, wie etwa im Wellness-Bereich, erschließen. »Mobilität, Bildung, Gesundheit und Kommunikation haben allerdings Grundrechtscharakter und müssen öffentlich zur Verfügung gestellt werden«, betont Hengsbach.

60 Prozent der gesellschaftlich notwendigen Arbeit werde heute im Privaten geleistet, ohne abgegolten zu werden. Meist von Frauen. »Männer sitzen im Aufsichtsrat, Frauen besuchen die Kranken. Die sexistische Arbeitsteilung ist nicht mehr zu akzeptieren. Erwerbsarbeit, private Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement müssen fair auf die Geschlechter verteilt werden «, sagt Hengsbach.

Tabubrüche notwendig
Wenig Bedrohliches hat für Hengsbach die demografische Entwicklung. »Wir hören immer wieder, dass in 20 Jahren ein Erwerbstätiger einen Pensionisten zu finanzieren habe, was ein Ding der Unmöglichkeit sei«, sagt Hengsbach. Es sei richtig, dass der Anteil der Erwerbstätigen zurückgehe, nicht zuletzt deshalb, weil das Arbeitsvolumen weniger werde, die Produktivität aber höher. »Entscheidend ist nicht die Altersstruktur einer Gesellschaft, sondern ihre Produktivität.

»Jene Gruppe, die erwerbstätig ist, muss genug erwirtschaften, um sich selbst und andere zu versorgen.« Die Geschichte zeige allerdings, dass erhöhte Produktivität nicht immer eine Erleichterung für die Betroffenen - etwa durch Arbeitszeitverkürzung -, sondern auch höhere Arbeitslosigkeit bedeuten kann. »Das Problem ist, dass das Sozialsystem an Lohneinkommen geknüpft ist, der Anteil der Arbeitseinkünfte aber zu Lasten der Kapitaleinkünfte sinkt. Deshalb gerät jedes Sozialsystem, das auf Arbeit basiert, unter Druck, obwohl der gesellschaftliche Reichtum wächst. Die Basis erodiert. Die Finanzierungsgrundlage muss ausgeweitet werden.« Dafür seien aber Tabubrüche notwendig, über die sich offenbar niemand drüber traut.

Monitäre Revolution
Der größte Unterschied zur realen Wirtschaft der Nachkriegszeit sei die Dominanz der Finanzmärkte. »Heute sind 82 Prozent der Finanzgeschäfte rein spekulativ, nur 12 Prozent haben mit Waren zu tun. Geld und Finanzen haben  eine neue Bedeutung, seit 1973 die festen Wechselkurse aufgekündigt und das Wechselkursrisiko privatisiert wurden. Die Funktion von Geld ist heute eine andere. Geld war ein reines Tauschmittel, heute ist es Vermögensgegenstand.
« Diese monetäre Revolution habe auch die Politik verändert. Inflationsbekämpfung habe höhere Priorität als Wirtschaftswachstum. »Der eigentliche Gegner der Gewerkschaft sind nicht die Arbeitgeber, sondern die europäische Zentralbank«, kritisiert Hengsbach. »Sobald ein Hauch von Inflationsgefahr am Horizont auftaucht, drückt sie auf die Bremse, und es kommt zu Abstürzen durch die restriktive Geldpolitik.

Das ist das Ende jeder Lohnpolitik - aus Angst, die Krise weiter zu verschärfen. « Die Schieflage der Machtverhältnisse in der kapitalistischen Marktwirtschaft habe sich durch die Finanzmärkte weiter zugespitzt.
»Der solidarische Zusammenschluss der abhängig Beschäftigten ist notwendig, um auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern zu verhandeln. Natürlich brauchen die Kapitalisten die Arbeiter, weil ihre Produktionsmittel sonst unrentabel werden. Aber sie können länger warten als die Mehrheit der Bevölkerung, die darauf angewiesen ist, ihre Arbeitskraft zu verkaufen.«

Brüchige Verhandlungsmacht
Diese Schieflage der Machtverhältnisse mache gerechte Arbeitsverhältnisse unmöglich. Der Sozialstaat als Schranke gegen die Vermarktung menschlicher Arbeit korrigiere diese Schieflage. »Seit die Regierenden die sozialen Sicherungssysteme deformiert haben, ist die kollektive Verhandlungsmacht der abhängig Beschäftigten brüchig«, meint Hengsbach.

Eine wesentliche Voraussetzung für Verhandlungen auf Augenhöhe sei das Arbeitsrecht, vor allem die Tarifverträge, die Rahmenbedingungen klar abstecken. Die sozialen Sicherheitssysteme seien notwendig, damit sich Arbeitnehmer mit aufrechtem Rückgrat am Arbeitmarkt bewegen können, weil sie wissen, dass sie aufgefangen werden, wenn sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Hengsbach: »Die Alternative zu Sozialabbau besteht in einer normativen Aufwertung und politischen Festigung eines robusten Sozialstaats, der die Würde und die Rechte abhängig Beschäftigter verteidigt und gegen gesellschaftliche Risiken solidarisch absichert.

Er ist sowohl Ursache als auch Wirkung einer höheren Wertschöpfung und Lebensqualität für alle.«

INFORMATION

Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ

Der 69-jährige Jesuitenpater und Ökonom gilt als einer der profiliertesten Vertreter der katholischen Sozialethik und scharfzüngiger Kritiker des Sozialabbaus. Er studierte Philosophie, Theologie und Wirtschaftswissenschaften.
Zwanzig Jahre lang war er Professor für Christliche Sozialwissenschaft und Wirtschafts- und Gesellschaftslehre an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main.
Von 1992 bis 2006 leitete er das Oswald von Nell-Breuning-Institut für Wirtschafts- und Gesellschaftsethik.

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Carmen Janko http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991409034 Liberalisierung | Hebel für massive Umverteilung erwiesen

Als Zeichen der Ernüchterung über die Auswirkungen neoliberaler Politik bewertet die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) die Kampagne des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) für öffentliche Dienstleistungen: »Allerdings wird es dabei nicht mit einer Unterschriftenaktion getan sein, wenn damit nicht auch eine kritische Hinterfragung der jahrelang vertretenen Politik verbunden ist«, meint GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.

Die LinksgewerkschafterInnen erinnern dabei daran, dass etwa von der SPÖ-Mehrheit in ÖGB und Arbeiterkammern kritische Einwände gegen maßgebliche
Entwicklungen - beginnend mit dem EUBeitritt über die Einführung des Euro, von der Lissabon-Strategie bis zur EU-Verfassung - jahrelang systematisch niedergebügelt wurden. Heute bestätigt sich diese Kritik immer deutlicher, etwa wenn die Arbeiterkammer Oberösterreich in ihrem »AK-Report« nüchtern feststellen muss, dass die Nutznießer der Liberalisierung nicht die Lohnabhängigen bzw. KonsumentInnen sind, sondern die großen Konzerne.

Und die EGB-Petition muss selbstkritisch feststellen, dass »die Liberalisierungspolitik der EU zahlreiche Arbeitsplätze vernichtet, Leistungen eingeschränkt und Qualität gemindert« haben. »Nicht vergessen werden darf dabei auch, dass führende GewerkschafterInnen im Parlament den wesentlichen Weichenstellungen für die Liberalisierung zugestimmt haben, erinnert sei etwa an die Ausgliederung von Bahn und Post aus dem Bundesbudget oder von Kommunalbetrieben aus dem Gemeindebudgets als Beginn deren Zerschlagung und Privatisierung «, so Antlanger weiter. Nutznießer dieser Entwicklung war stets das in- und ausländische Privatkapital, verloren hat dabei immer die Allgemeinheit.

Nach Meinung des GLB ist es für eine zeitgemäße Gewerkschaftspolitik notwendig, einige der zentralen Dogmen der EU als neoliberales Projekt wie etwa die vier Grundfreiheiten (Kapital, Güter, Dienstleistungen, Personen), die Maastricht-Kriterien für die Budgetpolitik und den Euro-Stabilitätspakt grundsätzlich zu hinterfragen. Es zeigt sich immer deutlicher, dass damit eine massive Umverteilung zugunsten einer winzigen Minderheit von Kapital und Vermögen betrieben wird, deren Kehrseite die zunehmende Prekarisierung und wachsende Armut sind: »Wer nicht bereit ist, über diese Themen zu reden, sollte auch nicht von einem sozialen Europa reden«, so Antlanger abschließend.

PA

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991408738 Am Beispiel KiK und Aida

Geht‘s der Wirtschaft gut, geht’s den Menschen gut« ist der Werbeslogan der Wirtschaftskammer.

Doch während die Konzerne Gewinne wie noch nie schreiben, wird bei den Beschäftigten der Rotstift angesetzt oder werden ArbeitnehmerInnenrechte verwehrt. Zwei Beispiele aus der jüngsten Zeit sind die Ereignisse beim deutschen Textil-Diskonter KiK und bei der österreichischen Konditorei- und Kaffeehauskette Aida.

Aida

Die österreichische Traditions-Konditorei- und Kaffeehauskette Aida zählt insgesamt rund 300 Beschäftigte. Rund 100 Beschäftigte sind in der Produktion, knapp 200, vor allem Frauen, in 27 Filialen tätig. Aida erzielte zuletzt einen Umsatz von fast 15 Millionen Euro. Während es in der Produktion seit Jahrzehnten einen gewählten Betriebsrat gibt, war das bis zum 12. April 2007 in den Filialen nicht der Fall, weiß Erwin Hülber, Betriebsratsvorsitzender der Aida Produktion. Anstoß für das Bedürfnis, auch im Filialbereich einen Betriebsrat zu wählen, war der Umstand, dass die Aida-Geschäftleitung im Jänner 2007 den Filialbeschäftigten in einem Brief mitteilte, dass per 1. März 2007 ein Wechsel vom bisher geltenden Kollektivvertrag (KV) des Zuckerbäckergewerbes in den Hotel- und Gastgewerbe-KV erfolgen werde. In diesem Schreiben wurden die MitarbeiterInnen auch aufgefordert, möglichst schnell zu unterschreiben.

Doch Erkundigungen der ca. 200 Filialbeschäftigten, meist Frauen, bei den zuständigen Gewerkschaften vida und Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung (GMTN) ergaben, dass der KV-Wechsel den Wegfall von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen bedeuten würde und sie bei einem Gehalt von 900 bis 1200 Euro mit Einbußen um die 200 Euro rechnen müssten. Laut den neuen Verträgen sollten die ArbeitnehmerInnen mit einer jederzeitigen Änderung der Arbeitszeiten einverstanden sein, keine Zuschläge mehr für Überstunden und Sonntagsarbeit mehr ausbezahlt werden und eine Abgeltung nur mehr über Ersatzruhezeit bzw. Zeitausgleich erfolgen. Für das rosa Arbeitsgewand soll noch vor Anstellungsbeginn eine Kaution hinterlegt werden. Zudem wird verlangt, »in allen bestehenden und zukünftigen Betriebsstätten (…) vorübergehend auch geringwertige Tätigkeiten auszuüben«.

Konsumentenzufriedenheit und Profit

Dazu der vida-Vorsitzende Rudolf Kaske: »Ich fände es nicht gut, wenn Leute erst den Kaffee servieren und dann im Reinigungsdienst eingesetzt werden - etwa in den Toiletten. … Die Preise ordentlich, die Löhne für die Filialmitarbeiterinnen schmal - das kann doch nicht das Aida-Konzept für die Zukunft sein. Schließlich sind es die MitarbeiterInnen von Aida, die für Konsumentenzufriedenheit und Profit für das Unternehmen sorgen.« 1)

Weil die Aida-Geschäftsleitung eine Hinhaltetaktik betrieb, den KV-Wechsel mit 1. März vollzog und weiter auf die Unterschrift der Aida-MitarbeiterInnen drängte, gingen Beschäftigte und Gewerkschaften mit einer Kundgebung vor der Aida-Zentrale an die Öffentlichkeit. Kaske: »Wir stehen hier vor der rosa Zuckerlwelt, aber es braut sich eine grausliche Melange zusammen. Die Beschäftigten in den Aida-Filialen sind mit massiven Verschlechterungen ihrer Arbeitsbedingungen und Lohneinbußen konfrontiert. Das werden wir nicht hinnehmen.«

Nach mehreren Versammlungen und intensiver Information der Beschäftigten durch die Gewerkschaften erfolgte am 12. April die Wahl des ArbeiterInnen- und am 2. Mai die Wahl des Angestelltenbetriebsrates für den Filialbereich. Jetzt haben die Aida-Bechäftigten eine Vertretung vor Ort, können zum Beispiel in die Aida-Bilanzen Einblick nehmen und Betriebsvereinbarungen mit der Geschäftsführung abschließen.

Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe erfolgte nach dem einseitigen Wechsel zum KV des Gastgewerbes die Entlohnung auf Basis einer »freiwilligen Überzahlung«, sodass die Beschäftigten brutto soviel erhalten wie vor dem 1. März, dem KV-Wechsel. Allerdings gibt es keine Zuschläge mehr und das trifft besonders allein stehende Frauen, die oft nicht mehr die Fixkosten bezahlen können, berichtet eine Aida-Betriebsrätin. Offen war zu Redaktionsschluss auch, ob die Aida-Geschäftsleitung die Hinhaltetaktik aufgibt und mit den BelegschaftsvertreterInnen in echte Verhandlungen eintritt, um die Verluste für die ArbeiterInnen auszugleichen.

Kunde ist König

Außen hui, innen pfui, so könnte man den Textil-Diskonter KiK beschreiben. Zwar steht das Kürzel KiK für »Kunde ist König«, doch mit den Beschäftigten glaubt die KiK-Geschäftsleitung umspringen zu können, wie es ihr passt. Der Textil-Diskonter KiK gehört zur deutschen Tengelmann-Gruppe, zu der auch die Ketten Obi, Plus und Zielpunkt gehören. Er ist im Besitz der Familie Haub, deren Vermögen laut US-Magazin Forbes auf knapp 3,8 Milliarden Euro geschätzt wird.2) Der Tengelmann-Konzern plant von 2006 bis 2009 an die tausend neue KiK-Filialen in Deutschland und hundert weitere Obi-Märkte in Europa.3) Die Vermutung liegt nahe, dass diese Expansion auf Kosten der Beschäftigten erfolgen soll, wenn man die Vorgänge auch in den 250 österreichischen KiK-Filialen beobachtet. »Billige Preise dürfen nicht durch die Missachtung der Rechte der Beschäftigten zustande kommen. Wir werden darauf achten, dass Unternehmensgewinne nicht auf dem Rücken der Beschäftigten gemacht werden «, schildert Manfred Wolf, GPA-DJP Kollektivvertragsverhandler im Handel, worum es geht.

Zum Beispiel werden Einstufungen in den Kollektivvertrag oft nicht korrekt vorgenommen, fehlen Arbeitszeitaufzeichnungen, oder stehen unbezahlte Arbeitsleistungen auf der Tagesordnung.

Die dünne Personaldecke führt dazu, dass nicht selten kurzfristig mehr gearbeitet werden muss. Oft sind auch die räumlichen und sanitären Bedingungen schlecht oder im Winter Heizungen nicht intakt. Vielen im Handel Beschäftigten wird diese Mängelliste bekannt vorkommen. Diese könnte auch noch verlängert werden. Was bei KiK hinzukommt, ist der Umstand, dass schon seit bald zwei Jahren die KiK-Beschäftigten vom ihrem Recht Gebrauch machen wollen, einen Betriebsrat zu gründen, was ihnen bis Juni 2007 seitens der KiK-Geschäftsführung verwehrt oder massiv erschwert wurde.

Druck und Einschüchterung

Bereits am 21. November 2005 erfolgte bei KiK die Wahl eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl. Obwohl diese binnen Monatsfrist durchgeführt hätte werden müssen, geschah bis zum 12. Februar 2007 nichts. Das ist für den stellvertretenden Bundesgeschäftsführer der GPA-DJP, Karl Proyer, »skandalös und entspricht nicht den geltenden Rechtsvorschriften«.

Wie in allen Betrieben ohne Betriebsrat ist auch bei KiK der Informationsstand der Beschäftigten über ihre Rechte sehr niedrig. Das sollte wahrscheinlich auch nach Ansicht der KiK-Geschäftsleitung in der Zukunft so bleiben, weshalb sie die Wahl eines Betriebsrates durch Druck und Einschüchterung zu verhindern, zu erschweren, oder zumindest hinauszuzögern versuchte.

Weil seitens KiK Gespräche und Problemlösungen verweigert wurden, entschloss sich die GPA-DJP, sich direkt an die Beschäftigten zu wenden. So wurde im Herbst 2006 mit der Initiative »ANki(c)k« und mit der neuen Aktionsform von »Partner«-BetriebsrätInnen eine entsprechende Informationskampagne in allen KiK-Filialen Österreichs gestartet und damit gleichzeitig eine völlig neue gewerkschaftliche Betreuungsform für den Handel ausprobiert, ist GPA-DJP- Vorsitzender Wolfgang Katzian stolz. Ab 11. Oktober 2006 wurden alle 250 Filialen des Textil-Diskonters von vor Ort tätigen GPA-DJP-BetriebsrätInnen verschiedenster Branchen besucht, die Beschäftigten über ihre Rechte aufgeklärt und mit dieser neuen Partnerschaft eine dauerhafte Betreuung vor Ort von Handelsangestellten, die keinen Betriebsrat haben, in enger Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft begonnen.

Diese »Partner«-BetriebsrätInnen stellen ihre langjährige Kompetenz und Erfahrung in ihrer Freizeit zur Verfügung.

Anfechtung

Im Rahmen der Aktion »ANki(c)k startete die GPA-DJP auch eine Fragebogenaktion bei den Beschäftigten, die folgende Ergebnisse brachte und im Jänner 2007 präsentiert wurden: 98 Prozent wünschen sich einen Betriebsrat, 85 Prozent bekommen die Vor- und Abschlussarbeiten nicht bezahlt. 60 Prozent gaben an, dass ihre Wochenstunden willkürlich hinaufbzw. herabgesetzt werden, mit jeder zweiten Arbeitnehmerin und zweiten Arbeitnehmer wird die vereinbarte Arbeitszeit nicht eingehalten. Gleichzeitig kündigte die Gewerkschaft an, weitere Aktionen zu starten, die sich an die KiK-KundInnen und die breite Öffentlichkeit wenden, sollte der Textil-Diskonter nicht einlenken.4)

Dieser Fall trat Mitte Feber 2007 ein, als der Spitzenkandidat für die Betriebsratswahl, Andreas Fillei, ohne Angabe von Gründen fristlos entlassen wurde und in allen KiK-Filialen Hausverbot erhielt. Fillei setze sich schon von Anfang an für die Gründung eines Betriebsrates ein, wurde deshalb öfters schikaniert, zum Beispiel mit Versetzungen in andere Filialen - bis nach Wiener Neustadt - und war seit der Ausschreibung der Wahl am 12. Feber 2007 für die Liste »Wir sind KiK« bereits wahlwerbend tätig. Daraufhin erhob sich ein Proteststurm. Innerhalb von nur zwei Wochen gingen 8000 Protestmails ein. Per einstweiligem Gerichtsbeschluss wurde dann auch das Hausverbot vom Arbeitsgericht aufgehoben. Als somit einer Abwicklung der Betriebsratswahl nichts mehr im Wege stand, strich der KiK-Wahlvorstand, der
aus lauter Leuten mit Nähe zur KiK-Geschäftsführung bestand, die Liste »Wir sind KiK« vom Wahlzettel. Einziger Kandidat: ein Assistent der Geschäftsleitung.

Daraufhin kündigte GPA-DJP Vorsitzender Wolfgang Katzian an: »Wir werden den Ausschluss der Liste von Kollegen Fillei bekämpfen. Für den Fall dass sie nicht kandidieren kann, werden wir die Wahl anfechten und eine Neuaustragung durchsetzen.«

Stasi-Methoden

Gleichzeitig wurde bekannt, wie es so bei KiK zugeht: In Wien wurde eine Verkäuferin wegen ihres Beitritts zur Gewerkschaft entlassen. Die GPA-DJP hat auch hier Klage auf Wiedereinstellung erhoben. In Salzburg muss die Gewerkschaft in fast jeder dritten KiK-Filiale arbeitsrechtlich einschreiten, weil unbezahlte Arbeitsleistungen und falsche Einstufungen in den Kollektivvertrag an der Tagesordnung stehen. »Wir sind erschüttert und schockiert, dass so etwas in der heutigen Zeit überhaupt noch passieren kann. Offensichtlich gibt es immer wieder Unternehmen, die geltendes Recht mit Füßen treten, sich um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Dreck kümmern und arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen einfach ignorieren«, so Walter Steidl, Regionalgeschäftsführer der GPA-DJP in Salzburg, der den KiKOberen Stasi-Methoden vorwirft: Im Vorfeld einer Info-Veranstaltung für KiKBeschäftigte in Zell am See erhielten etwa alle Mitarbeiter von der Unternehmensführung ein Schreiben, in denen ihnen bedeutet wurde, an keiner gewerkschaftlichen Veranstaltung teilzunehmen.

Zudem seien die KiK-Bezirksleiter von der Unternehmensführung beauftragt worden, »ihre eigenen Kollegen in der Freizeit zu fotografieren, um zu kontrollieren, wer an unserer Veranstaltung teilnimmt.«

Getürkte Betriebsratswahl

Am 22. Feber, dem Tag der fristlosen Entlassung von Andreas Fillei, organisierte die Gewerkschaft vor der KiK-Österreich-Zentrale in Wien-Auhof eine Protestveranstaltung mit rund 400 TeilnehmerInnen und entsprechender medialer Aufmerksamkeit. Tatsächlich wurde die Wahl dann ohne der Liste »Wir sind KiK« durchgeführt, stand nur die Liste des Assistenten der Geschäftsführung zur Wahl, die vom 12. bis 15. März 2007 stattfand.

Allerdings machte schon der Beschluss des Arbeits- und Sozialgerichts Wien vom 12. März klar, dass der Ausschluss der Liste von Fillei von der Wahl rechtswidrig war, erläutert Georg Grundei, der für KiK zuständige Regionalsekretär bei der GPA-DJP in Wien. Weil trotz vorangegangenen Einschüchterungsversuchen und der damit verbundenen Angst unter den Beschäftigten, Aufmerksamkeit und Protest aus Belegschaft und Öffentlichkeit entsprechend groß waren und sich die Ereignisse negativ auf die KiK-Kunden auszuwirken drohten, wurde von der KiK-Leitung eingelenkt.

Die bei der getürkten Betriebsratswahl gewählten Vertreter nahmen allesamt die Wahl nicht an. Damit war der Weg für Verhandlungen und eine Neuaustragung der Wahlen frei. Im Mai einigten sich KiK-Führung und GPA-DJP darauf, den im Feber entlassenen Filialleiter und Betriebsratskandidaten von »Wir sind KiK«, Andreas Fillei, per 22. Mai 2007 wieder einzustellen, die Beschwerden der KiK-MitarbeiterInnen in einer eigenen gemeinsamen Arbeitsgruppe aufzuarbeiten und die gescheiterte Betriebsratswahl im Juni 2007 zu wiederholen.

Zwischenbilanz

Für GPA-DJP-Regionalsekretär Georg Grundei sind die Aktionen rund um KiK mit »Partner«-BetriebsrätInnen ein gutes Beispiel, dass eine gemeinsame organisatorische Betreuung und Vernetzung von Branchen aus Industrie und Dienstleistungen sinnvoll und zukunftsorientiert ist. »Es war eine praktische Erprobung eines Informations- und Betreuungsmodells nahe am Mitglied - und sie war erfolgreich.« Das erste Etappenziel, BetriebsrätInnen zu wählen, ist sowohl bei KiK als auch bei Aida erreicht worden.

Schweigen und Untätigkeit

Gleichzeitig wurde deutlich, wie es um die »Sozialpartnerschaft« steht, wenn es nicht um Sonntagsreden, sondern hart auf hart geht: Die Wirtschaftskammer schwieg beharrlich zum Verhalten von KiK und auch die im Kollektivvertrag vorgesehene paritätisch besetzte sozialpartnerschaftliche Schiedsgerichtsstelle, die sich mit den Arbeitsbedingungen im Handel beschäftigt, und die von der Gewerkschaft wegen KiK angerufen wurde, blieb untätig.

Erfolgreich waren die Belegschaften von Aida und KiK durch die Solidarität der Beschäftigten, die mit Hilfe von Gewerkschaften, BetriebsrätInnen,  KonsumentInnen und der Öffentlichkeit Druck für ihre Interessen machten. Doch die Unternehmerseite versucht trotzdem und mit anderen Mitteln - wie sich sowohl bei Aida als auch bei KiK durch Boykottmaßnahmen und Hinhaltetaktik zeigte, ihr Programm, »Kosteneinsparungen« zu erreichen, weiter durchzusetzen.

Neue Methoden!

Kämpfende BetriebsrätInnen und Gewerkschaften sowie neue Methoden in der Auseinandersetzung sind daher nötig und möglich, wie sich praktisch bewiesen hat. Dass so eine Haltung auch beträchtlichen Rückhalt in der Bevölkerung hat, zeigt nicht nur die konkrete Unterstützung der Proteste in der Öffentlichkeit, sondern auch eine jüngst durchgeführte IMAS-Umfrage über die Erwartungshaltungen der Österreicher: »Zu den überraschenden Ergebnissen der Studie zählt die verbreitete Skepsis der Österreicher gegenüber der Marktwirtschaft«, kommentiert die »Wiener Zeitung«: Demnach sprechen sich ein Drittel der Befragten dafür aus, den Kapitalismus zu bekämpfen, fast 25 Prozent sind der Meinung, dass die Wirtschaft durch den Staat kontrolliert werden sollte.5)

1) vida + GMTN-Pressekonferenz 16. Feber 2007
2) www.forbes.com
3) Kompetenz 2/2005
4) GPA-DJP Pressekonferenz, 18. Jänner 2007
5) Wiener Zeitung, 23. Mai 2007, Seite 1 und 5

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Wilfried Leisch (Politologe und als freier Journalist sowie als Betriebs-, Energie- und Umweltberater tätig) http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1183991408775 Die Firma »keˇk« aus der Sicht des Karikaturisten Markus Szyszkowitz ((Abdruck mit freundlicher Genehmigung aus »Solidarität - die ÖGB-Zeitschrift für die Arbeitswelt) http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1183991408782 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1183991408836 Die Firma »keˇk« aus der Sicht des Karikaturisten Markus Szyszkowitz ((Abdruck mit freundlicher Genehmigung aus »Solidarität - die ÖGB-Zeitschrift für die Arbeitswelt) http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991408468 Es ist auch eine Lebenseinstellung

Arbeit&Wirtschaft: Du wurdest zwar am 23. Februar vom Bundesvorstand bestellt, hast aber deinen Job als Leitende Sekretärin des ÖGB erst am 1. Mai angetreten.
Monika Kemperle:
Am 23. Februar wurde es dem Bundesvorstand bekannt gegeben. Die tatsächliche Bestellung war am 8. März. Das freut mich ganz besonders, weil das der Internationale Frauentag ist und der 1. Mai der Tag der Arbeit.

Arbeit&Wirtschaft: Du wolltest zuerst noch die KV-Verhandlungen abschließen, als Verantwortliche für den Textilbereich bei der Gewerkschaft Metall, Textil, Nahrung.
Ja, weil die Runde für diesen Bereich, für den ich verantwortlich war, also Kollektivvertragsverhandlungen Textil, Bekleidung, Schuh, Leder zu führen, war gerade im Laufen. Es ist natürlich nicht das Beste, wenn man mittendrinnen einfach sagt: Jetzt gehe ich. Und leicht war es auch nicht. Weil das nicht nur Arbeit war und ist für mich, sondern ich bin mit Herz dabei. Das sind ja nicht allein Kolleginnen und Kollegen, sondern es sind auch Freundschaften entstanden zwischen Funktionären und Funktionärinnen.

Hast du alle Agenden von Roswitha Bachner, die ja ins Präsidium bestellt wurde, übernommen?
Ja, im Grunde alles, was mit dem Organisationsbereich Frauen, Jugend, Kampagnen, Betriebsarbeit und eben der Organisationsreform zu tun hat.

Das sind gewaltige Aufgabe in Zeiten wie diesen ...
Wobei sehr viel Arbeit noch vor uns liegt. Es wird alles davon abhängen, wie wir uns in der Öffentlichkeit präsentieren. Die Beschlüsse vom ÖGB-Bundeskongress sind ja letztendlich alle umzusetzen.

Es heißt, Personal soll abgebaut werden. Zwischen 40 und 60 Prozent.
Es geht es darum, zu schauen, wie das Budget, wie mögliche Einsparungen ausschauen sollen. Es hat sich um Planzahlen gehandelt, nicht darum einfach zu sagen: Personal einsparen. Ich stehe nach wie vor dafür, aus wirtschaftlichen Gründen niemanden zu kündigen. Es war ja auch ein ÖGB-Beschluss, dass es die Regionen geben soll, dass mit den Gewerkschaften
gemeinsam Betreuungsbereiche neu definiert werden, dass es in den Ländern neue Strukturen geben soll. Und da sind wir ja mittendrin.

Du kennst die Arbeitswelt von der Pike auf, hast eine Lehre als Bürokauffrau in einer Metallfirma in Villach absolviert. Wie war deine Lehrzeit?
Ich würde mir wünschen, dass Lehre so stattfinden kann. Das war für die damaligen Verhältnisse ein größerer Betrieb mit verschiedenen Abteilungen. Man hat jedes Jahr eine Hauptabteilung gehabt, für die man verantwortlich war und hat dort eine oder zwei Abteilungen mitbetreut. Ich war im Einkauf tätig und habe dort - unter Kontrolle - alle Agenden machen müssen, die eine Einkaufsleiterin macht. Ein Grundprinzip des Direktors war, darauf zu achten, dass man mit den Arbeitern und Arbeiterinnen immer in Kontakt ist. Jeder kaufmännische Lehrling hat ein Monat lang in der Produktion mitgearbeitet, ob in der Montage, in der Presse, im Lager, damit man die Leute kennen lernt und weiß, dass es nicht so einfach ist zu sagen: »Ist ja nur eine Angelernte.« Das hat mir irrsinnigen Spaß gemacht. Wobei: Ich bin ja nicht ganz unbedarft in die Lehre gegangen. Ich habe quasi die Kinderarbeit in Österreich kennen gelernt. Ich war nicht einmal 12 Jahre, als ich meine erste Saison am Wörthersee verbracht habe.

Hast du gekellnert?
Sechs Wochen lang habe ich Stubenmädchen gemacht. Mein erstes Einkommen für die sechs Wochen waren 1.500 Schilling damals. Dann bin ich nach Osttirol gegangen und war im Gastgewerbe als Kellnerin und Stubenmädchen. Dort war eine Näherei, das war außer dem Gastgewerbe die einzige Möglichkeit, als Frau Arbeit zu kriegen. Da habe ich als Akkordnäherin angefangen. Ich bin an der Maschine gesessen und habe unter Zeitdruck und Leistungsdruck genäht. Ein halbes Jahr später waren Betriebsratswahlen und so hat meine betriebsrätliche Karriere angefangen. Dort bin ich dann ins Büro gekommen, weil ich die einzige mit einer kaufmännischen Ausbildung war. Und ich habe dann verschiedene Ausbildungen gemacht, nachdem mir der Arbeitgeber gesagt hat »Das weißt du nicht, das hast du zu akzeptieren, als Betriebsrätin «. Ich bin dann eineinhalb Jahre am Abend in die Schule gegangen.

In die Gewerkschaftsschule?
Zusätzlich zur Gewerkschaftsschule habe ich noch die Ausbildung zur REFA-Fachfrau gemacht, das heißt Arbeitstechnik.

Das sind quasi die, die Akkord bewerten.
Genau, die die Zeit stoppen. Das habe ich gemacht, weil ich gedacht habe: Du sagst mir nimmer, dass ich mich nicht auskenne, weil da will ich schon mitreden.

Und die Lehrlingsausbildnerprüfung?
Die habe ich dann auch gemacht.

Wie bist du dann zu den Metallern gekommen?
Ich wurde von der Gewerkschaft gefragt, ob ich nicht in die Sozialakademie gehen will und war dann von 1986 bis 1987 auf der SOZAK. Für mich war klar, nachher in die Privatwirtschaft zu gehen und wieder Bebetriebsrätin und gewerkschaftlich tätig zu werden. Dann hat mich die Metallergewerkschaft angerufen und gefragt, ob ich interessiert wäre, bei der Gewerkschaft zu arbeiten. Allerdings beginnend als administrativ Beschäftige.

Das heißt als Schreibkraft.
Genau, im Büro. Ein halbes Jahr später war der Gewerkschaftstag. Ich bin dann die erste Frau in der Rechtsabteilung der Metaller geworden. Bezirksekretärinnen hat es schon gegeben, aber noch keine Frau im zentralen Bereich.

Das war ja alles eine Männerdomäne.
Am Anfang in der Rechtsabteilung haben mich die Funktionäre, männlich, gefragt: Und wo ist der Sekretär? Da hab ich gesagt: Ich bin es. Das war schon eine komische Situation. Aber es war eine wunderschöne Zeit als Rechtschutzsekretärin.

Und nach acht Jahren hast du dich entschlossen, die Frauen zu vertreten.
Das war ein Schritt, den ich mir sehr genau überlegt habe, weil ich sehr gerne in der Rechtsabteilung gewesen bin. Von der Art her bin ich ein bisschen ungewöhnlich, weil ich geh gern auf den Fußballplatz oder Eishockey schauen. Ich habe selber Fußball gespielt und war immer zornig, weil es kein Frauenteam gegeben hat. Ich habe zwar trainieren, aber nicht im Kampfbereich mitspielen dürfen. An diese Geschichten habe ich mich erinnert, als ich überlegt habe, von der Rechts- zur Frauenabteilung zu gehen. Warum gibt es Differenzen, wenn Frauen es wollen, warum gibt es solche Hürden beim Zugang?

Du hast dann vor allem Kollektivverträge verhandelt, im Textilbereich, bis jetzt, wo du in die Zentrale gekommen bist.
In der Frauenabteilung habe ich sehr viele Projekte, auch internationale, gemacht. Und ich habe mich getraut, die eigenen Kollektivverträge auf Diskriminierungen zu untersuchen. Das war ein Meilenstein für die Metallgewerkschaft, weil es ja nicht einfach ist, das eigene Produkt selbst zu bewerten oder mit Fremden bewerten zu lassen und das auch zu veröffentlichen. Das war ein sehr guter Schritt. Das zeigt uns auch die Resonanz aus dem wissenschaftlichen Bereich. Meines Wissens ist es nach wie vor das einzige Projekt in Europa, wo eine Gewerkschaft so einen Schritt gemacht hat.

Das ist nicht nur eine kosmetische Veränderung von irgendwelchen Formulierungen, sondern es ist schon mehr dahinter.
Es ist sehr viel mehr dahinter. Man ist kontinuierlich daran gegangen - und der Prozess ist nach wie vor im Gang -, Dinge umzusetzen. Zum Beispiel bei den Umstrukturierungen der Entlohnungssysteme. Wie kann man bestimmte Dinge
aufnehmen, damit sie nicht mehr diskriminierend wirken? Das hat dazu geführt, dass es im Metallbereich ein komplett neues Entlohnungssystem im Kollektivvertrag gibt.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist mit Formulierungen verquickt?
Genau. Auch einfache Formulierungen haben Auswirkung. Ich denke, dass ich da nicht erfolglos war. Im ersten Jahr ist zumindest der erste Schritt sofort gelungen. Das war die Umsetzung der Sprache im Kollektivvertrag. Sie ist jetzt sowohl weiblich als auch männlich.

Das sind oft reine Formsachen. Aber es ist viel mehr dran ...
Ja, es hängt sehr viel von Formulierungen ab. Das merkt man auch in Seminaren, wo es einen hohen Anteil von Männern und zwei, drei Frauen gibt. Wenn man nur die weibliche Anrede verwendet, regen sich die Männer sofort auf und fühlen sich nicht angesprochen. Bei Formulierungen für Besetzungen oder dem Texten von Beschlüssen merkt man: »Hoppala, da wird auch überlegt: Gibt es auch Frauen dafür?« Der sprachliche Bereich bewirkt viel. Es schaut zwar zuerst einmal blöd aus, aber es steckt sehr viel dahinter. Auch im Sprachwandel. Bei den Branchenbereichen haben wir Vereinbarungen, die jetzt in der Umsetzungsphase für komplett neue Entlohnungssysteme sind. Das hat Auswirkungen auf bisherige oder jetzige Diskriminierungen, die weiter vorhanden sind. Wo getrennt wird in sprachliche Bereiche: Da gibt es die Näherin, aber es gibt keinen Näher. Damit ist klar: Das ist weiblich und bei den Facharbeitern ist klar, da braucht man quasi keine Frauen. Es geht darum, im System und in der Beschriftung der Tätigkeit darauf hinzuweisen. Und das ist auch gelungen, nachdem die Textilkollektivverträge ja nicht zu den Hochlohnbereichen gehören. Und es ist gelungen in kürzester Zeit die meisten Kollektivverträge auf 1.000 Euro mindestens anzuheben, was ja in manchen Bereichen innerhalb von zwei, drei Jahren fast 24 % Lohnerhöhungen ausgemacht hat. Das ist nicht so unwesentlich. Es bleibt zwar oft verborgen, aber diejenigen die es bekommen, haben das sehr wohl gemerkt.

Nachdem wir jetzt, nach Abwendung der Katastrophe, letzten Endes doch in einer angespannten Finanzlage sind, müssen wir weiter an der Organisationsreform arbeiten.
Trotz der ganzen Situation, die ja bis zu dem Zeitpunkt niemand geglaubt hätte, dass so etwas jemals möglich ist, war es für uns immer klar: Der ÖGB ist das Nonplusultra. Aber wir haben ja gesehen, es kann durch ein paar widrige Umstände auch das ins Wanken kommen. Wobei die Betroffenheit bei den Beschäftigten schon sehr hoch ist. Weil es ist ja nicht irgendeine Firma, sondern es ist auch eine Lebenseinstellung, wenn du beim ÖGB oder einer der Fachgewerkschaften arbeitest. Das ist nicht irgendein Job, sondern du gehst mit Herz hinein und mit Gefühlen. Das macht es für uns so schwierig, zu sagen: Wir müssen komplett in eine neue Richtung schauen. Ein Teil dieser neuen Richtung ist auch beim ÖGB-Kongress durch die einzelnen Beschlüsse der Reformen vorgegeben worden. Mit den Umstrukturierungen wurde ja bereits begonnen. Wir haben 17 Projekte im Bereich der Organisation beschlossen. Die sind weiter in Teilprojekte oder Arbeitsgruppen unterteilt, momentan sind 33 im Laufen. Hier wird diskutiert, wie man mit Strukturen umgeht, ohne dass man den Betreuungsbereich, ohne dass man die Dienstleistungsbereiche gegenüber den einzelnen Mitgliedern einschränkt. Das ist eine schwierige Gratwanderung. Hier wird in den einzelnen Bundesländern versucht, die Betreuungsstrukturen neu zu ordnen und neu aufzuteilen. Es geht darum, zu schauen, wie man besser und kostengünstiger werden kann. Letztendlich ist es immer auch eine Frage des Geldes: Wie kann man umstrukturieren, um möglichst viele Synergieeffekte nutzen zu können und Parallelstrukturen abzubauen. Hier gibt es Defizite und damit setzen sich jetzt die einzelnen Bundesländer auseinander.

Oft wechseln Leute nur die Firma und melden sich nicht von sich aus. Und die gehen einfach verloren, wenn man da ein bisschen mehr dahinter wäre...
Da haben wir das Projekt »Stille Austritte «, wo man versucht, gewerkschaftsübergreifend Strukturen gemeinsam zu schaffen. Wie bei dem Projekt »Betreuung « sollen Strukturen geschaffen werden, dass solche Dinge nicht passieren. Es sind ja Mitglieder, die weder böse auf uns sind noch unzufrieden, sondern die einfach abhanden kommen, weil sie eine neue Firmen haben und dort unter Umständen keine Betriebsratkörperschaft ist, die sie anspricht. Manche sind oft der Meinung das geht automatisch, weil sie im ehemaligen Betrieb Betriebsratsabzüge gehabt oder sich Betriebsräte darum gekümmert haben.

Es gibt eine zunehmende Zahl von Betriebsräten, die gar nicht Gewerkschaftsmitglieder sind.
Betriebsräte, Betriebsrätinnen, werden ja in erster Linie im Betrieb gewählt und haben dort ihre Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten. Und man muss sie auch ansprechen, welche Hilfestellung, welche Möglichkeiten sie als Gewerkschaftsmitglied haben. Vielen ist es einfach nicht bewusst oder sie denken, sie sind automatisch dabei, wenn sie Betriebsräte sind. Und dann gibt es natürlich andere, die unter Umständen schlechte Erfahrungen gemacht haben. Manche sagen auch klipp und klar: »Für was brauche ich das?«

Die müsste man halt auch überzeugen können.
Die müsste man auch überzeugen. Und da muss man auch Möglichkeiten finden, an sie heranzukommen.

Du bist ja gleichzeitig auch die Fraktionssekretärin der sozialdemokratischen GewerkschafterInnen. Obwohl da vielleicht zwei Herzen in deiner Brust schlagen, du bist ja für alle da.
Hin und wieder ist es schon schwierig, wenn man sozialdemokratisch aufgewachsen ist und auch den Sinn erkannt hat, warum man etwas tut. Und im Arbeiter-/Arbeiterinnenbereich, glaube ich, hat man einfach auch eine gewisse Art der Heimat. Das heißt alles, was mit den Bedingungen zu tun hat. Egal, ob das die Gesundheit, die Altersvorsorge, die Unfallprävention ist, wenn du in einem Betrieb arbeitest. Also die ganze soziale Absicherung. Und als  Sozialdemokratische Fraktionssekretärin des ÖGB ist es für mich immer wichtig, der Partei die Schiene »Gewerkschaft«, nahezulegen. Und zu zeigen, dass nicht immer alles richtig ist, aus unserer Sicht, was sie machen. Und wir nicht Partei sind, aber sehr viele Gemeinsamkeiten haben. Es gibt Wege, die wir gemeinsam beschreiten werden, aber es gibt auch Dinge, die wir sehr konträr sehen. Und als sozialdemokratische GewerkschafterInnen werden wir sehr darauf achten, dass unsere Interessen nicht untergehen.

Es hat ja gewisse Krisen in der Beziehung mit der Partei, und es hat Proteste und Rücktritte gegeben. Und vielen fällt es jetzt schwerer, sich zu identifizieren. Aber ohne uns kann die Partei nicht mobilisieren und in die Betriebe gehen ...
Aufgrund dieser Unstimmigkeiten in der Vergangenheit gibt es ja diesen Kooperationsausschuss, der aus jeweils vier Personen besteht, vier der Partei, vier der FSG, die über solche Dinge sprechen und Wege finden sollen. Was aber nicht heißt, dass dieser Kooperationsausschuss dafür da ist, keine Differenzen in verschiedenen Themenbereichen zu haben. Es wird Dinge geben, wo man sich innerhalb der Partei und der FSG näherkommen wird. Aber es wird auch Bereiche geben, wo wir Konflikte haben werden. Das ist so.

Ohne Betriebsräte wäre ja auch die Gewerkschaft aufgeschmissen ...
Für mich besteht die Gewerkschaft aus dem Gesamtkonzept. Das heißt ein Zusammenspiel von betrieblicher Vertretung über Betriebsräte, Betriebsrätinnen, Personalvertreter, Vertrauensleute, bis hin zum einzelnen Mitglied. Sonst ist eine Gewerkschaft keine Gewerkschaft, ist der ÖGB kein ÖGB. Für mich lebt die Gewerkschaft durch die Menschen und egal durch wen, von wem, durch jeden: Das ist ein Zusammenspiel all dieser Bereiche. Auch die Kammer ist für uns als Interessenvertretung unverzichtbar, weil sie sehr viel an wissenschaftlicher Arbeit und Grundlagenarbeit macht. Als Gewerkschaft haben wir eher den Teil, Menschen direkt und sofort zu helfen. Egal, ob das auf betrieblicher Ebene als Betriebsrat, Betriebsrätin, oder ob es bei Arbeitskonflikten ist. Das haben ja auch letztendlich die Demonstrationen gezeigt. Dass Gewerkschaften und der ÖGB mobilisieren können.

Wir danken für das Gespräch.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991408315 »Arbeit und Wirtschaft« vor 60 Jahren wiedergegründet | In ständiger Diskussion I n f o r m a t i o n

Die Redakteure von »Arbeit und Wirtschaft«

In der Ersten Republik 1923 bis 1933
Jacques Hannak
(Jurist, nach 1934 im illegalen Kampf gegen die Diktatur. 1938 in den KZs Dachau und Buchenwald. Von 1946 bis 1961 Redakteur der »Arbeiter-Zeitung«.)
Weitere Redakteure:
Eduard Straas
(Buchdrucker), Edmund Palla (Mitarbeiter von Ferdinand
Hanusch, von 1921 bis 1934 Erster Sekretär der Wiener Arbeiterkammer), Victor Stein ( Metallarbeiter, war auch Redakteur der Gewerkschaftsfachblätter »Metallarbeiter « und »Der Industrieangestellte «, 1938 verhaftet, 1940 im KZ Buchenwald zu Tode gemartert)

In der Zweiten Republik seit 1947
1947-1948 Otto Leichter (der Gatte der ermordeten Käthe Leichter, kehrte vorübergehend aus der Emigration zurück),
1948-1954 Ernst Lakenbacher (Versicherungsbeamter, kehrte 1948 aus der Emigration zurück),
1955-1957 Ernst Winkler (nach Flucht 1934 und Emigration 1950 zurückgekehrt)
1957-1961 Josef Krywult,
1962-1967 Paul Blau,
1967-1989 Gottfried Duval,
1998-1993 Kurt Horak,
seit 1994 Siegfried Sorz.
 

Die allererste Ausgabe von »Arbeit und Wirtschaft« erschien im Jänner 1923, zuerst als Monatsschrift, später alle zwei Wochen. In den Jahren 1933 und 1934, als die demokratischen Institutionen geknebelt wurden, die Gewerkschaftsblätter unter Zensur fallen und ihre Verbreitung verboten wird, kämpft »Arbeit und Wirtschaft gegen diesen Trend an.

Gegen das Fachblatt der Eisenbahner wurde für drei Monate ein Verbreitungsverbot ausgesprochen. »Arbeit und Wirtschaft« meldet: »Das Fachblatt der Eisenbahner beklagt sich über ein bei den Bundesbahnen eingetretenes neues System. Es werden Eisenbahner zu Vaterländischen Kundgebungen bestimmt, sie müssen exerzieren und Salutierübungen machen. Dies wird von Linz gemeldet, wo vor dem durchreisenden Bundesbahnpräsidenten eine Ehrenkompanie von Arbeitern Spalier machen musste. Den Eisenbahnern werden sie Beiträge zur Vaterländischen Front vom Lohn abgezogen…«

Als Autorin eines Beitrags in der letzten Ausgabe von »Arbeit & Wirtschaft« in der Ersten Republik scheint Käthe Leichter auf, die 1943 im KZ ermordet wurde.

Unmittelbar nach der Befreiung Österreichs 1945 wird der Österreichische Gewerkschaftsbund als freiwilliger, von mehreren Fraktionen getragener Einheitsgewerkschaftsbund gegründet. Wenige Monate später kommt es zur Wiedererrichtung der Arbeiterkammern. Bald darauf, nachdem die notwendigsten wirtschaftlichen und sozialen Überlebensmaßnahmen aus der Sicht der Arbeitnehmerinteressensvertretungen gesetzt worden sind, kommt am 1. August 1947 die erste »Arbeit und Wirtschaft« nach dem Zweiten Weltkrieg heraus.

Aus einer programmatischen Erklärung:
»Der Titel der Zeitschrift umfasst ihr Programm: Sozial- und Wirtschaftsfragen, Gesellschaftswissenschaften und Politik, Naturwissenschaften und Technik, Bildung und Kultur, das alles soll aus der Schau der Arbeiterbewegung in grundsätzlichen Beiträgen und am aktuellen Beispiel behandelt werden. Wir wollen uns nicht auf österreichische Probleme beschränken und nicht auf österreichische Autoren - dazu ist unser Land zu sehr ins Geflecht der Welt verstrickt.

Auch gegnerischen Auffassungen wollen wir Raum geben, weil wir glauben, dass nichts so sehr einer guten Sache nützt wie die Bewährung am gegnerischen Argument. Die Kritik aus den eigenen Reihen wird uns immer willkommen sein.«

Auch heute noch, im sechzigsten Jahr ihres Bestehens seit der Wiedergründung, steht die »A&W« sowohl redaktionsintern als auch extern in ständiger Diskussion ob ihres Inhalts, der Darstellungsform, ihres Niveaus und ihrer Lebensnähe. Und das ist gut so, denn gerade diese stetige Auseinandersetzung ist ein Beweis des gemeinsamen Ringens des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammern um Verbesserung und Anpassung an die gesellschaftliche Entwicklung im Interesse der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991407415 Inhalt Ausgabe Juli/August 2007 Meinung

Standpunkt: Was ist Solidarität?

Leserforum

Kommentar: Glück und Geld

Schwerpunkt

Es ist auch eine Lebenseinstellung
Interview mit der Leitenden Sekretärin des ÖGB, Monika Kemperle.

Hintergrund

Am Beispiel KiK und Aida: Marktwirtschaft nach Geschmack der Unternehmer
Tagein tagaus wird das Hohelied auf die Marktwirtschaft gesungen, von der alle ihren Vorteil hätten. Ein Blick hinter die Kulissen lässt oft ein anderes Bild zutage treten.

Machtverhältnisse in der Schieflage
1. Die Krise des Sozialstaats ist eine Krise in den Köpfen der wirtschaftlichen und politischen Eliten.
2. Der Sozialstaat ist eine politische Schranke gegen die Vermarktung menschlicher Arbeit.
3. Der Sozialstaat kann zurück gewonnen werden durch eine höhere Wertschöpfung und eine demokratische Solidarität.

Steuerwettbewerb ist Sackgasse
Die Grundlage des Sozialstaates muss erweitert werden - Interview mit Jesuitenpater Friedhelm Hengsbach

Globale Genossenschafter
Der größte Konzern des spanischen Baskenlandes befindet sich in Arbeitnehmerhand, die Mondragón Corporatión Cooperativa.

Blutfreitag
Der Justizpalastbrand am 15. Juli 1927 und heute noch aktuelle Fragen: Zwei politische Morde zu viel. Eine von Betriebsräten und Vertrauensleuten organisierte disziplinierte Protestdemonstration wird zum chaotischen Aufruhr. In der Auseinandersetzung zwischen Staatsgewalt und Gerechtigkeit fordernden Bürgern ist in Wien seit der Märzrevolution 1848 nie mehr so viel Blut Unbewaffneter vergossen worden.

Aus Arbeiterkammern&Gewerkschaften

Bioprodukte: Nicht um jeden Preis

Mindesthonorare zur Absicherung nötig

Jugendausbildung: Das haben sich viele anders vorgestellt

Arbeitsplätze und Klimaschutz: Umweltschutz schafft Arbeit

Briefmarkt-Liberalisierung:

Gefahr für Arbeitsplätze und Versorgung

Liberalisierung: Hebel für massive Umverteilung erwiesen

Pflege: Weit daneben

Unternehmensgewinne: Des einen Freud, des anderen Leid

Vorratsdatenspeicherung: Moderner Überwachungsstaat

Wirtschaft&Arbeitsmarkt

Verbraucherpreise

Internationales

Ungarn: Wunsch und Wirklichkeit auf dem Arbeitsmarkt

China: Letztrangig

Kampf gegen Sozialdumping

EU: Lückenhafte Richtlinie

EU: Eine Million Unterschriften

Kambodscha: Blutige Kleidung

EU: Revidierung der EBR-Richtlinie

Gesellschaftspolitik

Armut kann Ihre Gesundheit gefährden

Working poor

Bücher

A.C. Grayling: Die toten Städte. Waren die alliierten Bombenangriffe Kriegsverbrechen?

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1183991407323 Standpunkt | Politik und Beruf: Leidenschaft, Verantwortungsgefühl und harte Bretter »Der Gegensatz ist keineswegs ein exklusiver «, führt Weber weiter aus. »In aller Regel vielmehr tut man, mindestens ideell, meist aber auch materiell, beides: wer ›für‹ die Politik lebt, macht im innerlichen Sinne ›sein Leben daraus‹: Er genießt entweder den nackten Besitz der Macht, die er ausübt, oder er speist sein inneres Gleichgewicht und Selbstgefühl aus dem Bewusstsein, durch Dienst an einer ›Sache‹ seinem Leben einen Sinn zu verleihen. In diesem innerlichen Sinn lebt wohl jeder ernste Mensch, der für eine Sache lebt, auch von dieser Sache. Die Unterscheidung bezieht sich also auf eine viel massivere Seite des Sachverhaltes: auf die ökonomische. ›Von‹ der Politik als Beruf lebt, wer danach strebt, daraus eine dauernde Einnahmequelle zu machen, - ›für‹ die Politik der, bei dem dies nicht der Fall ist.«

»Wovon lebt der Mensch?« ist eine Frage, die zum Beispiel Bertold Brecht mehrmals lyrisch beantwortet hat, zum Beispiel in seiner gleichnamigen Ballade. Geneigte Leser, glaubet nicht, dass ich jetzt zum allseits beliebten Volkssport aushole und mit der verbalen Keule auf die Politiker einprügeln will (Neudeutsch heißt das jetzt »Bashing«, glaube ich). Und dies nicht einmal deswegen, weil nach der Einteilung von Max Weber auch die Journalisten zu den »Berufspolitikern« gehören:

»Der Journalist teilt mit allen Demagogen und übrigens … auch mit dem Advokaten (und dem Künstler) das Schicksal: der festen sozialen Klassifikation zu entbehren. Er gehört zu einer Art von Pariakaste, die in der Gesellschaft stets nach ihren ethisch tiefstehenden Repräsentanten sozial eingeschätzt wird. Die seltsamsten Vorstellungen über die Journalisten und ihre Arbeit sind daher landläufig.«

Wie wahr, wie wahr!
»Dass eine wirklich gute journalistische Leistung mindestens so viel ›Geist‹ beansprucht wie irgendeine Gelehrtenleistung - vor allem infolge der Notwendigkeit, sofort, auf Kommando, hervorgebracht zu werden und: sofort wirken zu sollen, bei freilich ganz anderen Bedingungen der Schöpfung, ist nicht jedermann gegenwärtig …«

Weber erwähnt in weiterer Folge die »sonstigen Bedingungen des journalistischen Wirkens in der Gegenwart erzeugen jene Folgen, welche das Publikum gewöhnt haben, die Presse mit einer Mischung von Verachtung und - jämmerlicher Feigheit zu betrachten.« Er lässt sich auch darüber aus, welche
Blätter und welche Zeitungskonzerne » in aller Regel die typischen Züchter politischer Indifferenz« sind.

Liebe Leserin, lieber Leser, vielleicht ist es mir mit diesen Zeilen gelungen, ihr Interesse an diesem Text, an diesem Vortrag von Max Weber zu wecken?
Er ist als wohlfeiles Reclam-Bändchen erschienen, zum Preis von EUR 2,70 (Reclam Nr. 8833).

Die Unterscheidung zwischen Gesinnungsethik und Verantwortungsethik müssten sie sich dort erlesen. Und auch was er von den Windbeuteln hält, die ihre Gesinnung immer vor sich hertragen. Zitiert wird aus dieser Schrift immer wieder vor allen ein Satz:

»Die Politik bedeutet ein starkes langsames Bohren von harten Brettern mit Leidenschaft und Augenmaß zugleich.«

Der ist aber unvollständig, wenn man nicht noch weiter liest und die ganze Spannung dieser Aussage erfasst:

»Es ist ja durchaus richtig, und alle geschichtliche Erfahrung bestätigt es, dass man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre. Aber der, der das tun kann, muss ein Führer und nicht nur das, sondern auch - in einem sehr schlichten Wortsinn - ein Held sein. Und auch die, welche beides nicht sind, müssen sich wappnen mit jener Festigkeit des Herzens, die auch dem Scheitern aller Hoffnungen gewachsen ist, jetzt schon, sonst werden sie nicht imstande sein, auch nur durchzusetzen, was heute möglich ist. Nur wer sicher ist, dass er daran nicht zerbricht, wenn die Welt, von seinem Standpunkt aus gesehen, zu dumm oder zu gemein ist für das, was er ihr bieten will, dass er all dem gegenüber: ›dennoch!‹ zu sagen vermag, nur der hat den ›Beruf‹ zur Politik

Ceterum censeo, im Übrigen meine ich, hoffentlich erinnern wir uns daran auch noch in jetzt fünf Jahren, was uns bei der vergangenen Wahl versprochen wurde…

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1181066425602 Standpunkt | Die nackte Wahrheit oder motschgern, sudern und tütteln Grundlagen
Mir persönlich erscheint der aufgezeigte Unterschied zwischen der Meinung der Kommentatoren in den bürgerlichen Medien und der Meinung der direkt von der Krise betroffenen Mitglieder durchaus plausibel. Denn wenn ich an mein eigenes Umfeld denke und an die Gespräche mit den Kollegen und Kolleginnen, vor allem mit denjenigen, die als gewählte Interessenvertreter sich tagtäglich bewähren müssen, so klingt das schon ganz anders als das, was fast tagtäglich an Meinungen veröffentlicht wird, was auch ich zu lesen und zu hören (sehen) bekomme.

Und was die Kolleginnen und Kollegen sagen, ist nicht das, was in den Kommentaren von »Presse« oder »Salzburger Nachrichten«, »Standard« oder »Profil« steht, auch nicht im »Kurier« oder in der »Kronenzeitung«, oder was in der letzten Diskussionsrunde im Fernsehen gesagt wurde.

So gesehen muss hier wieder einmal ausdrücklich gesagt werden, dass wir unsere Meinungen nicht oder nur zum kleinsten Teil aus den Medien, also aus Zeitungen, Zeitschriften oder Fernsehen, beziehen. Wesentlich mehr Gewicht haben Gespräche in unserem Umfeld,

Diskussionen mit Arbeitskollegen und -kolleginnen, in der Familie, unter Freunden. Miteinander reden, kommunizieren, sich austauschen, diskutieren. Das sind auch Grundlagen der betrieblichen Interessenvertretung und der sogenannten Mitbestimmung.

Liebe Leserin, lieber Leser, worüber haben Sie (hast Du) zuletzt geredet? Und
mit wem?

War es die Regierungsbildung und die Enttäuschung über nicht eingehaltene Wahlversprechen oder die Verblüffung über manche »Sager« des neuen Herrn Bundeskanzlers?

Hätten Sie was anderes gewollt als diese große Koalition? Ich auch. Aber wer beschwört ihn denn immer wieder, den »hätt’ i, wenn i, war i«?

Herausgerissen
Oder sollten wir die Realität lieber so betrachten, wie sie ist, nämlich nackt?
Was ist das, dieser so oft strapazierte »Rahmen den Möglichen«? Sagen Sie vielleicht so was wie »Na, wann i verhandelt hätt’, dann hätt’ i dem Schüssel mehr außagrissn!«? Oder sind Sie eine oder einer von denen, die vielleicht sagen »Ich bin der Meinung, dass der Verhandlungsspielraum nicht optimal genützt wurde.«? Jaja, liebe Leserin, aber das ist jetzt vorbei, und motschgern oder sudern beziehungsweise larmoyant herumtütteln, das bringt doch nix und das hilft auch nix.

Die Abschaffung der Studiengebühren wurde fix versprochen und als Kompromiss kommen die jetzt mit dem Schmarren daher und deswegen ist die Jugend zu Recht empört, sagen Sie? Jaja, da haben Sie schon recht. - Mir ist ein gewisser Trost, seit ich gehört habe, dass fast ein Viertel der Studenten ein Stipendium bezieht und sowieso von den Gebühren befreit ist.

Originell
Also, diese Einlage vom Bundeskanzler mit den Nachhilfestunden, die er selber in einer öffentlichen Schule geben will, da sagen sogar seine Parteifreunde, es wäre eine »originelle« Idee. Wenn ich wo zum Essen eingeladen bin und es schmeckt mir nicht, dann bin ich auch höflich und sag, es schmeckt »interessant«. Originell find ich auf jeden Fall, dass plötzlich alle so tun, als hätten sie immer geglaubt, dass man die Abfangjäger »abbestellen« kann. Also jetzt mal ehrlich: Haben Sie es geglaubt?

Apropos, übers Wetter haben wir auch noch nicht geredet. In Anbetracht des mildesten Winters seit mehr als 200 Jahren stellt sich die Frage: Haben wir jetzt einen Klimawechsel? Und ist das bedrohlich? Und wie steht’s ums Klima in unseren Herzen? Sind wir ängstlich besorgt oder wollen wir »mutig in die neuen Zeiten«, wie es in dem alten Arbeiterlied heißt?

Die Zukunft - findet statt.
Wo stehen wir?

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Siegfried Sorz - Chefredakteur http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=1181066433153 http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1181066424794 Pensionsreform »Wenn der Leiter des Instituts für Höhere Studien, Bernhard Felderer, konstatiert, dass die Pensionsreform 2003 und 2004 den frühzeitigen Ruhestand nicht eindämmen kann, so geht diese Aussage an der Realität vorbei«, sagt Richard Leutner, Leitender Sekretär im ÖGB. Denn tatsächlich wurde das Pensionsalter in den beiden vergangenen Pensionsreformen im Eiltempo kräftig nach oben gesetzt und völlig überzogene Abschläge beim sogenannten vorzeitigen Pensionsantritt eingeführt.

Gleichzeitig wurde nichts Substantielles getan, damit Menschen länger im Berufsleben bleiben können.« Wie die AMS-Zahlen zeigen, ist die Zahl der Arbeitslosen ab 50 Jahre zwischen den Jahren 2000 und 2005 um 16.700 Personen oder 30 Prozent massiv gestiegen. Gab es 2000 noch 55.000 Betroffene, so waren es 2005 bereits rund 72.000.

»Und diese Lage hat sich auch 2006 nicht verbessert«, konstatiert Leutner. Aufgabe der Bundesregierung werde es nun sein müssen, die sozialen Härten dieser beiden »Pensionsreformen« zu beseitigen und gleichzeitig älteren ArbeitnehmerInnen durch die Verbesserung ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt und diverser Anreize die Möglichkeit zu geben, länger in Beschäftigung zu bleiben.

»Jedenfalls darf es nicht so wie von Felderer vorgeschlagen zu neuen Verschlechterungen im Pensionsrecht kommen«, fordert Leutner. Völlig überzogen scheint in diesem Zusammenhang die Felderer-Forderung, dass der Berufsschutz im Falle der Invalidität erweitert werden solle. Damit würden Personen, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, nicht in  Invaliditätspension gehen dürfen. »Wer die strengen Prüfverfahren der Pensionsversicherungsanstalten kennt, weiß, dass niemandem aus Jux und Tollerei eine Invaliditätspension zuerkannt wird«, sagt der Leitende Sekretär.

Der ÖGB fordert daher in diesem Zusammenhang:

■ Alternsgerechten ArbeitnehmerInnenschutz und betriebliche Gesundheitsförderung
■ Förderung von lebensbegleitendem Lernen und bessere Nutzung des Wissens und der Erfahrung Älterer
■ Arbeitsmarktpolitik zugunsten Älterer
■ Neuordnung der Altersteilzeit
■ Sensibilisierungsaktivitäten, um Vorurteilen und Altersdiskriminierung entgegenzuwirken
■ Ein nationales Aktionsprogramm für ältere ArbeitnehmerInnen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1181066424413 Standpunkt | Ça ira - wir werden es schaffen, trotz alledem! Dies ist ein Auszug aus einem der Briefe Rosa Luxemburgs aus dem Gefängnis, in dem sie vor achtzig Jahren schon drei Jahre einsaß. Ein Auszug aus einem der Briefe, die sie in rührender Sorge an Sonja Liebknecht gerichtet hatte, der jungen Frau ihres ebenfalls inhaftierten Mitkämpfers Karl Liebknecht. Rosa Luxemburg hatte sich, auch angesichts des jämmerlichen Versagens der sozialdemokratischen Führung, energisch gegen den Krieg eingesetzt, während andere (in Deutschland wie in Österreich) den Krediten zur Finanzierung des Krieges zustimmten.

Zehn Wochen nach ihrer Haftentlassung wurde Rosa Luxemburg Anfang 1919 wieder verhaftet und ermordet. Der Gruß an den Frühling und an die Natur, die ns immer treu bleibt und nie enttäuscht, sollte uns an diese großartige Frau erinnern, auch wenn der heurige »Internationale Frauentag« schon vorbei ist und diese Ausgabe aus technischen Gründen später erscheint.

Ein weiterer Anlass zur Reminiszenz sind die 60 Jahre, die seit der Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes vergangen sind.

Es war am 28. März 1947, als der österreichische Nationalrat das Betriebsrätegesetz beschloss. Die bereits kurz nach der Befreiung vom Faschismus im Jahr 1945 wiedergewählten Betriebsräte erhielten durch dieses Gesetz ihre Rechtsgrundlage. »Durch das Gesetz wurden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Lage versetzt, ihre reichen praktischen Erfahrungen in die Führung der Betriebe einzubringen. Der Betriebsrat verhandelt  Betriebsvereinbarungen, sorgt für die Einhaltung der Kollektivverträge und der Betriebsvereinbarungen, macht Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Sicherheit, hat Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, hat das Recht auf Mitsprache bei Personal- und Wirtschaftsangelegenheiten. Er hat das Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten, kann unter bestimmten Voraussetzungen Versetzungen verhindern und muss über alle die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffenden Angelegenheiten informiert werden«, heißt es in der rückblickenden Würdigung.

Heutzutage führt der steigende Druck in der Arbeitswelt in den Unternehmen zu mehr Konflikten und anderen Rechtsproblemen. In Betrieben mit Betriebsrat werden Konflikte besser gelöst. Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind Vermittler und tragen zur Lösung von Problemen bei. Ein Erfolgsmodell, das in vielen Betrieben dringend nötig wäre und moderne Unternehmen auszeichnet.

Das Mandat der Betriebsräte wird allerdings durch Auslagerungen und Umstrukturierungen zunehmend untergraben, weswegen Arbeitnehmer/-innen, die an einem Standort arbeiten, auch dann eine einheitliche Vertretung wählen können sollten, wenn sie arbeitsrechtlich bei verschiedenen Unternehmen beschäftigt sind. Dies ist nur eine der aktuellen Forderungen zur Verbesserung der Mitbestimmung. Unsere tagtägliche Arbeit im Interesse der arbeitenden Menschen ist vielfältig und geschieht oft unter immensem Druck. Deswegen möchte ich nochmals diese starke Frau zitieren, die uns allen eindringlich zuruft, neben allem dringendem Tagewerk nicht eines zu vergessen:

»… Vergessen Sie nicht, wenn Sie noch so beschäftigt sind, wenn Sie auch nur in dringendem Tagewerk über den Hof eilen, vergessen Sie nicht den Kopf zu eben und einen Blick auf diese riesigen silbernen Wolken zu werfen und auf den stillen blauen Ozean, in dem sie schwimmen. Beachten Sie doch die Luft, die von leidenschaftlichem Atem der letzten Lindenblüten schwer ist, und den Glanz und die Herrlichkeit, die auf diesem Tage liegen, denn dieser Tag
kommt nie, nie wieder! Er ist Ihnen geschenkt wie eine vollaufgeblühte Rose, die zu Ihren Füßen liegt und darauf wartet, daß Sie sie aufheben und an Ihre Lippen drücken.
« Wer wäre so unempfindlich, nicht zu begreifen, dass diese Rose auch den Namen einer durch neun Gefängnisse geschleppten Frau trägt?

Siegfried Sorz

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1181066423402 Standpunkt | Dies gilt es zu verhindern! Das Zitat stammt von dem großen Sozialtheoretiker C. Wright Mills, der auf
diese Weise versuchte, zwischen »allgemeinem Geschehen« und  »persönlichen Problemen« zu unterscheiden.

Diese klassische Fragestellung ist nach wie vor aktuell. Versuchen wir doch, sie für unsere heutige Situation hier in unserem Land zu betrachten. Sie können jetzt auf Seite 39 dieses Heftes blättern, auf unsere »Statistiken-
sind-Argumente«-Seite. Haben Sie’s? Ja, da steht, im März 2007 gab es
237.715 vorgemerkte Arbeitslose.

Leider scheint in unserer Statistik nicht auf, wie viel gemeldete Arbeitslose in Schulungsmaßnahmen des AMS waren, aber ich habe diese Zahl: Es waren im März 2007 59.085 Personen, die geschult wurden und deswegen in der offiziellen Statistik nicht aufscheinen. Wenn wir diese beiden Zahlen nun zusammenzählen, sind wir auf rund 300.000.

Dazu gibt es noch einige andere Gruppen von Menschen, die nicht aufscheinen, neben den SchulungsteilnehmerInnen ein Teil der PensionsvorschussbezieherInnen, Arbeitslose im Krankenstand oder mit Bezugssperre, Lehrstellensuchende und ÜbergangsgeldbezieherInnen müssen zu den Arbeitslosen dazugezählt werden. Daneben gibt es noch einige Gruppen, die Arbeit suchen und in der Statistik nicht
erfasst sind: nicht arbeitslos gemeldete Wiedereinsteigerinnen, Schul- und UniversitätsabsolventInnen, sogenannte Scheinselbständige, Personen mit Kurzzeitdienstverhältnissen, nicht arbeitslosenversicherte geringfügig Beschäftigte, SozialhilfebezieherInnen, usw.

Kritiker der Statistiken in unserem Nachbarland Deutschland führen zum
Beispiel an, dass man diese Zahlen mit gutem Gewissen verdoppeln könnte, wenn man versuchte, jene, die bereits resigniert haben und die nicht mehr »arbeitslos« gemeldet sind, die nur von den Eltern oder dem Lebenspartner miterhalten werden usw., zu berücksichtigen.

Nach Berechnungen meines Freundes Christian Winkler von der bischöflichen Arbeitslosenstiftung in Linz war »jede/r vierte Beschäftigte in Österreich im Jahr 2005 von Arbeitslosigkeit betroffen, 801.521 Menschen mussten diese Erfahrung machen. Einige kommen mit dieser Situation zurecht, viele aber erleben eine Krise. Neben den materiellen Sorgen, die mit dem unregelmäßigen Einkommen verbunden sind, gerät oftmals die Psyche in Gefahr.

Sinkendes Selbstbewusstsein ist das häufigste Zeichen. Viele Betroffene
schildern, dass sie alles unternommen haben was ihnen möglich ist, um einen passenden Arbeitsplatz zu bekommen. Doch derzeit sind ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sehr schlecht, es fehlen die Arbeitsplätze.
Das Problem Arbeitslosigkeit wird sichtbar an der Zahl der arbeitslosen  Menschen.

Die Lösung dieses Problems liegt aber in der Schaffung zusätzlicher menschengerechter Arbeitsplätze«. Arbeitslosigkeit kann also jeden und jede treffen, die ist ein gesellschaftliches Problem und nicht nur das individuelle des (oder der) einzelnen Arbeitslosen. Was geschieht jetzt in unserer Gemeinschaft, in diesem unserem Staat und unserer Gesellschaft? Da wird jetzt verlangt, den Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitskräfte zu öffnen. Bürgerliche Kommentatoren schreiben von der »Verlogenheit der Abschottung«, die gegen jeden Anstand« sei usw. Die kürzlich erfolgte Öffnung des Arbeitsmarktes für 800 Schweißer und Fräser aus Osteuropa ist dafür ein Beispiel. Wie wir heute sehr genau wissen, entstand dieser Bedarf künstlich durch überhöhte Bedarfsmeldungen vor allem im Bereich
von Leiharbeitsfirmen.

Zitat: Betreff: Ostöffnung/Projekt Schweißer, Dreher und Fräser Sehr geehrte Damen und Herren, nach langen Verhandlungen können nun doch erste Schritte zugunsten des Projektes »Schlosser und Schweißer aus Osteuropa« gesetzt werden: 1. Die Mitgliedsbetriebe sind eingeladen, ihren Bedarf an »Schlossern und Schweißern« kurzfristig, sehr vollständig und unter Bedachtnahme auf einen weiten Einsatzhorizont im innerbetrieblichen Geschehen an das lokal zuständige AMS zu melden …

»Anscheinend«, heißt es dazu in einem Kommentar, »anscheinend wird immer wieder vergessen, dass jeder arbeitslose Mensch von den Erwerbstätigen unserer Gesellschaft solidarisch mitfinanziert wird, oder gilt dies nur für unselbständige Arbeitnehmer  und nicht für Unternehmer?
Macht dieses Beispiel Schule, kommen wir in den Zustand einer Zweiklassenarbeitnehmerschaft ohne Solidarität und Zusammenhalt, dem reinen Diktat der Dienstgeber ausgeliefert: Dies gilt es zu verhindern!« So viel möchte ich zum Tag der Arbeitslosen und zum Tag der Arbeit sagen.

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[startdatum:EEE', 'dd' 'MMM' 'yyyy' 'HH:mm:ss' 'Z] 1178879018155 Standpunkt | Was ist Solidarität?

Die Kernidee dieser Form von Solidarität scheint darin zu liegen, dass bestimmte Gruppen, die ein Gruppeninteresse haben, erkannt haben, dass sie dieses Ziel auf individuellem Wege vermutlich nicht erreichen werden, wohl aber dann, wenn sie als Gruppe zusammenhalten und das Gruppeninteresse einfordern.1)

»Die Gewerkschaftsbewegung ist ein gutes Beispiel für diese Form der Solidarität. Jeder einzelne Arbeitnehmer ist außerstande, sein Einkommen durch Druck auf den Unternehmer erfolgreich zu erhöhen. Statt dessen besteht aber die Möglichkeit, dass sich die Arbeitnehmer zusammenschließen und gemeinsam höhere Einkommen von der Unternehmerseite fordern.

Solidarität bündelt die Interessen der einzelnen und trägt erheblich zu deren effektiver Durchsetzung bei. Darin enthalten ist ein individueller Konflikt, da das Engagement in der Gewerkschaft kurzfristig mit persönlichen Kosten verbunden ist, langfristig aber für den Einzelnen von Vorteil ist.«2)

Solidarität ist also eine Form der Kooperation, die sich günstig auf die Interessen aller auswirkt, die zusammenhalten. Kritikpunkte an dieser Form der Solidarität sind unter anderem, dass in ihm auch eine gehörige Spur von (Gruppen-) Egoismus liege, andere Motive wären abstrakte moralische Prinzipien bzw. auch generell Altruismus bzw. Uneigennutz. Erfolgserlebnisse gegenseitiger Kooperation stärken den Zusammenhalt von Solidargemeinschaften mit gemeinsamen Interessen, wie zum Beispiel Gewerkschaften. Am Beginn der Selbstorganisation von gemeinsamen Interessen stand die »Brüderlichkeit «, zum Beispiel bei der Organisation von Zünften. Bemühungen um Solidarität können auch scheitern. Hier ein Beispiel aus den Anfängen der Frauenbewegung.

Brüder und Schwestern

Während der Französischen Revolution 1789 haben viele Frauen in vorderster Linie mitgekämpft. Sie nahmen an der Erstürmung der Bastille teil, gründeten ab 1790 Frauenclubs, die nicht nur karitative Ausgaben wahrnahmen, sondern über Menschenrechte und insbesondere Frauenrechte diskutierten, Protestmärsche organisierten und eigene Zeitungen herausgaben.

Ab 1793 wurde die Bewegung der Frauen mit allen Mitteln, sehr oft blutig unterdrückt. Zuerst verloren sie im April 1793 das Bürgerrecht, im Oktober 1793 wurden alle Frauenklubs verboten, und ab Frühjahr 1795 durften sie noch nicht einmal mehr an politischen Versammlungen teilnehmen.3)

Eine dieser Persönlichkeiten aus diesen Anfängen der Frauenbewegung in Europa war Olympe de Gouges. Sie verfasste unter anderem das bedeutendste Dokument der Bewegung, eine »Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin«, in dem als Idealbild ein solidarisches Verhältnis von Frauen und Männern entworfen wird. Olympe de Gouges starb am 3. November 1793 unter der Guillotine. Sie hatte gewagt, den »Tyrannen« Robespierre zu kritisieren, ein anderes Stimmrecht zu fordern und überhaupt in einigen Flugschriften eine abweichende Meinung zu äußern. In ihrem Testament schrieb sie vor ihrer Hinrichtung:

»Ich vermache mein Herz dem Vaterland, meine Seele den Frauen, kein kleines Geschenk, meine Redlichkeit den Männern, sie haben es sehr nötig.«

Geschwisterlichkeit?

Die Vertonung von Schillers »Hymne an die Freude« im Schlusssatz der neunten Symphonie von Beeethoven »Alle Menschen werden Brüder« zeigt voll Überschwang einen Weg über die Gruppeninteressen hinaus, und die jetzige »Europahymne« ist ein Aufruf an die Menschen, sich im Zeichen der Freude zu vereinen, Grenzen zu überwinden und sich gegenseitig zu unterstützen. In Zeiten wachsender Fremdenfeindlichkeit ist die Europahymne aber auch ein Aufruf zu Versöhnung und Völkerverständigung, heißt es:

»Freude, schöner Götterfunken, Tochter aus Elysium, Wir betreten feuertrunken, Himmlische, dein Heiligtum. Deine Zauber binden wieder, Was die Mode streng geteilt, Alle Menschen werden Brüder, Wo dein sanfter Flügel weilt.«

Siegfried Sorz

1)Kurt Bayertz (Hg.): Solidarität. Begriff und Problem. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 1998
2) Hans W. Bierhoff, Beate Küpper: Sozialpsychologie der Solidarität (in Bayertz 1998)
3) Zitiert nach Rainer Zoll: Was ist Solidarität heute? Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 2000, Seite 49 ff. (»Fünfte Zwischenfrage: Wo blieben die Frauen?«)

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Siegfried Sorz - Chefredakteur http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere= http://archiv.arbeit-wirtschaft.at/servlet/BlobServer?blobcol=urlmmogross&blobheader=image%2Fjpeg&blobkey=id&root=X03&blobnocache=false&blobtable=MMO&blobwhere=
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